Ergänzungsantrag CDU: Badisches Staatstheater

Vorlage: 2017/0610
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 26.09.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • CDU Staatstheater
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0610 Badisches Staatstheater Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 13.1 x Die Ausgaben der Stadt Karlsruhe für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters werden auf max. 150 Millionen Euro begrenzt. Sachverhalt / Begründung: Die Kostenannahmen für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters, die hälftig von Stadt und Land getragen werden, sind seit dem ersten Testentwurf 2014 über den Wettbewerb bis zu der nun vorliegenden Vollkostenrechnung gestiegen. Sie belaufen sich inklusive Baupreissteigerung, Bauherrenrisiken, Provisorien für die Bauzeit, Ausstattung, Platzgestaltung sowie zusätzlicher Perso- nalkosten während der Bauzeit auf 270 bis 325 Mio. Euro. Zugleich liegt eine Aufstellung mit Einspar- potenzialen von über 47 Mio. Euro vor. Der vom Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters einge- richtete Bauausschuss berät die Einsparmöglichkeiten und legt dem Verwaltungsrat Vorschläge vor, wie die Kosten auf max. 300 Mio. begrenzt werden können. Es wird einer neuer Kostenrahmen von 270 bis max. 300 Mio. Euro definiert. Von diesen Kosten hat die Stadt max. 150 Mio. Euro zu über- nehmen. Das ist bei einer Bauzeit von zehn Jahren im städtischen Haushalt darstellbar. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein

  • Stellungnahme TOP 13.1 CDU
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0610 Dez. 2 Badisches Staatstheater Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 13.1 x Kurzfassung Nach Staatsvertrag teilen sich Stadt und Land die Kosten für das Badische Staatstheater. Inso- fern könnte eine Begrenzung der Vollkosten nur mit Zustimmung des Landes festgelegt wer- den. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Ausgaben der Stadt Karlsruhe für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters werden auf max. 150 Millionen Euro begrenzt. Nach Staatsvertrag teilen sich Stadt und Land die Kosten für das Badische Staatstheater. Inso- fern könnte eine Begrenzung der Vollkosten nur mit Zustimmung des Landes festgelegt wer- den. Trotzdem kann dem Anliegen der CDU dahingehend Rechnung getragen werden, dass die Stadt im Verwaltungsrat und im Bauausschuss des Verwaltungsrats projektbegleitend auf die Ausarbeitung und Umsetzung aller realistischen Einsparmöglichkeiten drängt, die sich im weite- ren Planungs- und Bauprozess ergeben (projektbegleitendes Kostencontrolling), damit ein Ge- samtvolumen von 300 Mio. Euro nicht überschritten wird. Dazu wird jedes einzelne Modul nach Entwurf und Kostenberechnung intensiv überprüft. Provisorien werden möglichst gering gehal- ten. Diese Vorgehensweise liegt auch im Interesse des Landes, das wie die Stadt zu wirtschaftli- chem Bauen verpflichtet ist. Die heute bereits identifizierten Einsparpotenziale wie der VIP-Bereich oder die Optimierung des Sekundärdachs werden umgehend in die Planung aufgenommen.