Klärwerk Karlsruhe, Neubau Flockenfiltration, Überflutungsschaden: Schadensbeseitigung und Veranlassung der Instandsetzungen durch die Stadt

Vorlage: 2017/0607
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.09.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2017

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Klärwerk Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0607 Verantwortlich: Dez.6 Klärwerk Karlsruhe, Neubau Flockungsfiltration, Überflutungsschaden; Schadensbeseitigung und Veranlassung der Instandsetzungen durch die Stadt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 13.10.2017 5 x Gemeinderat 17.10.2017 12 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Bauausschuss: Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zur Schadensbeseitigung zu veranlassen und bestehende Ansprüche gegenüber der schadensverursachenden Baufirma und deren Haftpflichtversicherung – sofern erforderlich auch auf gerichtlichem Wege - durchzuset- zen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 4.000.000 Euro 4.000.000 Euro (Rückersatz über Haft- pflichtversicherung) Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.740.53.80.02.01 Kontenart: 4210 0000 Ergänzende Erläuterungen: 3461 0000 ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Klärwerk Karlsruhe wird derzeit eine Flockungsfiltrationsanlage zur weiteren Verbesserung der Reinigungsleistung erstellt. Der Gesamtaufwand beträgt 31,2 Millionen Euro. Es handelt sich um den ersten Teil eines Gesamtkonzepts zur weitergehenden Abwasserreinigung zusam- men mit einer zusätzlich vorgesehenen Aktivkohleadsorptionsstufe. Die Gesamtmaßnahme wird vom Land mit 20 % der förderfähigen Baukosten bezuschusst. Die Baustelle der Filtrationsanlage wurde am 11. November 2016 durch eine schadhafte Ab- schottung im Bereich der Baustelle „Auslaufbauwerk zum Ablaufkanal“ durch Mischwasser geflutet. Da die Installation der Gebäudetechnik sowie der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung weit fortgeschritten war, kam es zu großen, zum Teil irreparablen Schäden, insbe- sondere an Pumpen, Schiebern, Gebläsen und auf der Baustelle gelagerten Maschinen und Ma- terial. Die Schadenssumme, die im Zuge der Beweissicherung durch Fachgutachter noch nicht abschließend ermittelt werden konnte, beträgt voraussichtlich zwischen 3 und 4 Millionen Euro. Die Schäden wurden über die beauftragte Anwaltskanzlei gegenüber der Haftpflichtversiche- rung der für die Baustelle „Auslaufbauwerk“ verantwortlichen Baufirma angemeldet. Wegen noch nicht durchgeführten Abnahmen von Aggregaten sind im Schadenersatzverfahren neben der Stadt Karlsruhe selbst verschiedene Firmen beteiligt. Die sogenannte Leistungsgefahr liegt hier noch bei den geschädigten Firmen. Das heißt diese wären grundsätzlich verpflichtet, ge- genüber der Stadt Karlsruhe – auf eigene Kosten - nochmals zu leisten. Die geschädigten Fir- men stehen aber in keinem Vertragsverhältnis mit dem Schadensverursacher, aus dem sie un- mittelbar Schadensersatzansprüche ableiten könnten. Bis zum Eintritt der Überflutungsschäden war vorgesehen, die Filtrationsanlage bis Herbst 2017 in Betrieb zu nehmen. Aufgrund der umfangreichen Beweissicherungsverfahren und gutachter- lichen Feststellung der Schadenshöhe aller beteiligten Parteien kam es zu einem vollständigen Stillstand der Baumaßnahme. Die notwendigen Reparaturen sowie teilweise notwendige Neu- beschaffung von irreparablen Aggregaten verzögern wegen Lieferzeiten von bis zu vier Mona- ten die Fertigstellung der Filtration im günstigsten Fall bis Herbst 2018. Mit dem Ziel einer zügi- gen Schadensbeseitigung und Fertigstellung der Filtrationsanlage bis Oktober 2018 ist beabsich- tigt, dass die Stadt Karlsruhe ihre eingetretenen Schäden und die der beteiligten Firmen ge- sammelt gegenüber der Haftpflichtversicherung der schadensverursachenden Firma geltend macht (Drittschadensliquidation). Die Drittschadensliquidation greift in Fallkonstellationen, in denen ein Schaden – aus Sicht des Schädigers zufällig – bei anderen Personen als dem An- spruchsinhaber eintritt und der Schädiger so ungerechtfertigt entlastet würde. Über das Institut der Drittschadensliquidation wird sichergestellt, dass der Geschädigte in diesen Fällen trotzdem entschädigt wird: Die Person in deren Rechtsposition (Stadt Karlsruhe) eingegriffen wurde, kann den Schaden des Dritten (geschädigte Firmen) geltend machen. Erforderliche Arbeiten zur Schadensbeseitigung könnten bereits direkt von der Stadt Karlsruhe veranlasst werden. In den letzten Wochen zeigte sich jedoch, dass die Haftpflichtversicherung nur sehr zurückhal- tend reagiert und eine vollständige Schadensregulierung durch die Versicherung derzeit noch nicht sichergestellt ist (unter Umständen zum Beispiel: Einwand eines Mitverschuldens, Gefahr- tragungsregeln (§ 7 VOB/B) bei Drittschadensliquidation, Streit um die Höhe des Schadens). Alternativ könnten die geschädigten Firmen zur Schadensregulierung direkt an die Haftpflicht- versicherung des Schädigers verwiesen werden. In diesem Fall bestünde jedoch das (sehr wahr- scheinliche) Risiko, dass es für längere Zeit zu einem Baustopp kommt, weil die Firmen den Ausgang des Rechtsstreits aus dem Überflutungsschaden abwarten könnten. Die Stadt Karlsru- he wäre ihrerseits gezwungen, die drittbetroffenen Baufirmen wegen Leistungsverweigerung zu verklagen und zu verpflichten, die Bauarbeiten wieder aufzunehmen. Mit dem Baustopp wären erhebliche Verzögerungsschäden für die Stadt Karlsruhe verbunden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach eingehender Diskussion des Tiefbauamtes, des Zentralen Juristischen Dienstes und der eingeschalteten Anwaltskanzlei sieht es die Verwaltung als vertretbar an, den eingeschlagenen Pfad der Drittschadensliquidation – trotz verbleibender rechtlicher Unwägbarkeiten – weiterzu- gehen. Das heißt, die Stadtverwaltung wird die erforderlichen Arbeiten zur Schadensbeseiti- gung direkt veranlassen und gegenüber den geschädigten Firmen vergüten. Parallel dazu wird die Stadtverwaltung den Gesamtschaden gegenüber der schadensverursachenden Baufirma und deren Haftpflichtversicherung – sofern erforderlich auch auf gerichtlichem Wege - durchsetzen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die schadensverursachende Firma aus anderen Bauaufträgen noch offene Forderungen gegenüber der Stadt hat, die unter Umständen mit Schadensersatz- forderungen der Stadt Karlsruhe aus dem Überflutungsschaden aufgerechnet werden könnten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Bauausschuss: Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zur Schadensbeseitigung zu veranlassen und bestehende Ansprüche gegenüber der schadensverursachenden Baufirma und deren Haftpflichtversicherung – sofern erforderlich auch auf gerichtlichem Wege - durchzuset- zen.

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Klärwerk Karlsruhe, Neubau Flockenfiltration, Überflutungsschaden: Schadensbeseitigung und Veranlassung der Instandset- zung durch die Stadt Vorlage: 2017/0607 Beschluss: Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zur Schadensbeseiti- gung zu veranlassen und bestehende Ansprüche gegenüber der schadensverursachen- den Baufirma und deren Haftpflichtversicherung – sofern erforderlich auch auf gerichtli- chem Wege - durchzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hau- ses fest: Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017

  • Abstimmungsergebnis TOP 12
    Extrahierter Text