Änderungsantrag GfK: Badisches Staatstheater - Sanierung und Erweiterung

Vorlage: 2017/0606
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 25.09.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GfK Staatstheater
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: 2017/0606 Badisches Staatstheater – Sanierung und Erweiterung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 13.1 1. Die Verwaltung ermittelt ein Worst-Case und ein Best-Case Szenario nach den Kriterien eines vorsichtigen Kaufmanns, wie es im HGB definiert ist, die maximale Obergrenze der Gesamt- baukosten. 2. Die Verwaltung stellt die Höhe von Umplanungskosten dar, die nötig sind, wenn Positionen der Einsparungsliste umgesetzt werden. 3. Die Verwaltung stellt dar, welche Auswirkungen die Investitionen beim Badischen Staatsthea- ter auf Investitionen anderer, zukünftiger städtischer Bauprojekte hat. Konkret legt sie dem Gemeinderat eine Vorschlagsliste der zu schiebenden bzw. zu streichenden Projekte der mit- telfristigen Finanzplanung vor. 4. Die Abstimmung über die Beschlussvorlage „Badisches Staatstheater – Sanierung und Erweite- rung“ wird bis zur Vorlage obiger Punkte (Punkte 1-3), sowie einem Bürgerbeteiligungsprozess verschoben. Begründung Die vorgelegte Beschlussvorlage zur Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters stellt den Karlsruher Gemeinderat vor schwierige Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für die Zu- kunft der Stadt. Eine Investition in solch einer Größenordnung, wie sie jetzt dargestellt wird, bedarf einem konsequenten Sparwillen, nicht nur bei der Umsetzung sondern auch bei dem Umgang mit zukünftigen städtischen Projekten. Zumal Gemeinsam für Karlsruhe davon ausgeht, dass die angege- bene Vollkostensumme weitere Steigerungen erfahren wird. Im Falle einer Sanierung und Erweiterung nach Beschlussvorlage, stehen der Stadt finanziell noch schwierigere Jahre bevor. In Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sollten vor einer Abstimmung konsequent die maximal entstehenden Kosten in einem Worst-Case Szenario, dargestellt werden. Des Weiteren sollten Einsparpotentiale, und deren Umplanungskosten, transparent dargestellt werden um auf diese eingehen zu können. Die Angabe, dass bei Umplanung hohe Umplanungskosten entstehen würden, ist keine qualitativ nachprüfbare Aussage. Eine Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters ist zwar nötig, aber nicht um jeden Preis – von daher müssen Abstriche bei der Ausgestaltung gemacht werden. Es ist denkbar zu prüfen, wel- che Teile des Theaters erst später fertig ausgebaut, bzw. in dem gewünschten Standard fertiggestellt werden können. Die Stadträte von Gemeinsam für Karlsruhe raten von einer Zustimmung zur Verwaltungsvorlage ab. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto

  • Stellungnahme TOP 13.1 GfK
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0606 Dez. 2 Badisches Staatstheater - Sanierung und Erweiterung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 13.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Kultur Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung ermittelt ein Worst-Case und ein Best-Case Szenario nach den Kri- terien eines vorsichtigen Kaufmanns, wie es im HGB definiert ist, die maximale Obergrenze der Gesamtbaukosten. Die auf der Grundlage des Vorentwurfs ermittelten Vollkosten von 270 – 325 Mio. Euro stellen bereits eine Art Best Case (270 Mio. Euro) und Worst Case (325 Mio. Euro) Szenario dar, hinter- legt mit dem aktuellen Bauzeitenplan unter Bewertung bekannter und unbekannter Risiken (Risikoreserve). 2. Die Verwaltung stellt die Höhe von Umplanungskosten dar, die nötig sind, wenn Positionen der Einsparungsliste umgesetzt werden. Je nach Art der Umplanung müsste der Vorentwurf durch die enge Verzahnung der Planung in wesentlichen Teilen neu bearbeitet werden. Abgeleitet von den bereits angefallenen Honoraren kann bei größeren Umplanungen von einer Größenordnung von 1 – 2 Mio. Euro ausgegangen werden. Wie an Beispielen aufgezeigt, gehen größere theoretische Einsparungen zu Lasten der Funktio- nalität und sind keine realistischen Alternativen. Sie bedingen Gegenmaßnahmen, deren Bau- kosten dann ermittelt und gegengerechnet werden müssen. Außerdem müssten auch das Land und das Theater der geänderten Planung zustimmen. 3. Die Verwaltung stellt dar, welche Auswirkungen die Investitionen beim Badischen Staatstheater auf Investitionen anderer, zukünftiger städtischer Bauprojekte hat. Konkret legt sie dem Gemeinderat eine Vorschlagsliste der zu schiebenden bzw. zu streichenden Projekte der mittelfristigen Finanzplanung vor. Die Entwicklung der Investitionen der Stadt Karlsruhe wird im Rahmen der Strukturkommission ausführlich dargestellt. Dabei wird auf die zeitliche und finanzielle Problematik eingegangen. Die von der Stadt für das Badische Staatstheater beizusteuernden Finanzmittel sind Bestandteil der Investitionsliste bis zu den Jahren 2025 ff. Eine Priorisierung von neuen Einzelmaßnahmen durch die Verwaltung kann derzeit noch nicht vorgenommen werden. Vorrangig sind die bereits begonnenen und eingeplanten Maßnahmen durchzuführen. 4. Die Abstimmung über die Beschlussvorlage „Badisches Staatstheater – Sanierung und Erweiterung“ wird bis zur Vorlage obiger Punkte (Punkte 1-3), sowie einem Bürgerbeteiligungsprozess verschoben. Eine Verschiebung des Beschlusses gefährdet die zügige Weiterplanung des Projekts und die vorgesehene Aufnahme in den Landeshaushaltsplan 2018/2019. Zur geplanten Information der Bürgerinnen und Bürger wird auf TOP 13.3 verwiesen.

  • Abstimmungsergebnis_GR_13.1 Änderungsantrag GfK Ziffer 1-3
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis_GR_13.1 Änderungsantrag GfK Ziffer 4
    Extrahierter Text