Auswirkungen der Erhöhung der Jahres- und Versäumnisgebühren der Stadtbibliothek
| Vorlage: | 2017/0595 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 20.09.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.10.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0595 Dez. 2 Auswirkungen der Erhöhung der Jahres- und Versäumnisgebühren der Stadtbibliothek Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.10.2017 21 x 1. Wie haben sich die Einnahmen der Stadtbibliothek in 2017 gegenüber 2015 und 2016 verändert, und zwar: a) Bei ENTGELT: - Einzelausweisen - Einzelausweisen für Ermäßigungsberechtigte - Schnupperausweisen für 7 Monate b) bei BEARBEITUNGSKOSTEN - Ausstellung eines Ersatzausweises - Ersatz für beschädigte/nichtzurückgegebene DVD- und CD-Hüllen - Ermitteln von Adressen- und Namensänderungen c) VERZUGSKOSTEN (Versäumnisgebühren) - Überschreitung der Leihfrist - Erinnerungskosten, je für 1., 2. und 3. Erinnerung/en Die Anfrage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Für eine Ermittlung belastbarer Zahlen ist das gesamte Betriebsjahr abzuwarten, da erst mit der Gesamtstatistik für 2017, die im Januar 2018 durch die Bibliothekssoftware erstellt wird, das Jahresergebnis für das noch laufende Jahr ermittelt werden kann. Zum Vergleich der Ergebnisse mit den Jahren 2015 und 2016 ist es erforderlich, den gleichen Bezugsrahmen herzustellen. Die unten stehende Tabelle zeigt im Überblick die Einnahmen der gesamten Jahre 2015 und 2016 sowie der Monate Januar bis August 2017. Benutzungsentgelte und Versäumnisgebühren als Einnahmen der Stadtbibliothek (alle neun Einrich- tungen) 2015 2016 2017 (Januar bis einschl. August) Benutzungsentgelte 163.270,40 € 174.268,95 € 140.960,65 € Mahn- und Verzugskosten 102.521,28 € 91.977,10 € 77.949,85 € Summe 265.791,68 € 266.246,05 € 218.910,50 € - € - € Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtbibliothek schlägt vor, die angefragte detaillierte Auflistung der Einnahmen nach Ent- gelten, Bearbeitungskosten und Verzugskosten in einer Vorlage für den Kulturausschuss in 2018 zu erstellen. 2. Welcher Gesamt-Einnahmeeffekt ergibt sich für die Stadt bisher und in welchem Verhältnis steht dieser Einnahmeeffekt zu den im Doppelhaushalt prognostizier- ten Mehreinnahmen durch diese Entgelterhöhungen? (Die seit dem Januar geltende Erhöhung der Gebühren bei der Stadtbibliothek trifft vor allem bei den Versäumnisgebüh- ren besonders diejenigen, die nicht über Internetanschluss und/oder Mailadresse verfü- gen. Vermutlich handelt es sich überwiegend um Bürger/innen mit geringerem Einkom- men und/oder ältere Menschen.) Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In wie weit hat die Stadt Informationen, dass diese Bürger/innen überdurch- schnittlich von den erhöhten Versäumnisgebühren betroffen sind? Gerade ältere Menschen und Bürger/innen mit geringerem Einkommen halten die Ausleihfristen ein und vermeiden dadurch das Zustandekommen von Versäumnisgebühren. Wenn entliehene Medien längere Zeit benötigt werden, dann nutzen sie die Möglichkeit der telefonischen Leihfristverlängerung oder kommen persönlich in einer der neun Eirichtungen der Stadtbibliothek vorbei um an der Servicetheke eine Fristverlängerung vornehmen zu lassen. Eine weitere Erfahrung zeigt, dass auch Bürger/innen mit geringerem Einkommen ein Smart- phone besitzen. Seit dem Jahr 2016 bietet die Stadtbibliothek den „mobilen OPAC“ zur Medi- enrecherche und Kontenführung, so dass jederzeit mit dem Smartphone eine Verlängerung der Ausleihfrist vorgenommen werden kann. 4. Wenn nicht, wird sich die Stadt bei der Stadtbibliothek um entsprechende Infor- mationen bemühen? a) Wenn nein, warum nicht? Aus Datenschutzgründen und aus Respekt vor den Menschen erfragt die Stadtbibliothek keine Einkommensverhältnisse und stellt keine Korrelation zwischen der Kategorie „Ermäßigungsbe- rechtigte“ und „Versäumnisgebühren“ her. Die tägliche Begegnung und Erfahrungen mit Tau- senden von Nutzerinnen und Nutzern zeigen jedoch, dass es keine auffälligen Unterschiede in Bezug auf Versäumnisgebühren gibt.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2017/0595 Auswirkungen der Erhöhung der Jahres- und Versäumnisgebühren der Stadtbibliothek Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.10.2017 21 x 1. Wie haben sich die Einnahmen der Stadtbibliothek in 2017 gegenüber 2015 und 2016 verän- dert, und zwar: a) Bei ENTGELT: - Einzelausweisen - Einzelausweisen für Ermäßigungsberechtigte - Schnupperausweisen für 7 Monate b) bei BEARBEITUNGSKOSTEN - Ausstellung eines Ersatzausweises - Ersatz für beschädigte/nicht zurückgegebene DVD- und CD-Hüllen - Ermitteln von Adressen- und Namensänderungen c) VERZUGSKOSTEN (Versäumnisgebühren) - Überschreitung der Leihfrist - Erinnerungskosten, je für 1., 2. und 3. Erinnerung/en 2. Welcher Gesamt-Einnahmeeffekt ergibt sich daraus für die Stadt bisher und in welchem Ver- hältnis steht dieser Einnahmeeffekt zu den im Doppelhaushalt prognostizierten Mehreinnah- men durch diese Entgelterhöhungen? Die seit dem Januar 2017 geltende Erhöhung der Gebühren bei der Stadtbibliothek trifft vor allem bei den Versäumnisgebühren besonders diejenigen, die nicht über Internetanschluss und/oder eine Mailadresse verfügen. Vermutlich handelt es sich überwiegend um Bürger/innen mit geringerem Ein- kommen und/oder ältere Menschen. 3. In wie weit hat die Stadt Informationen, dass diese Bürger/innen überdurchschnittlich von den erhöhten Versäumnisgebühren betroffen sind? 4. Wenn nicht, wird sich die Stadt bei der Stadtbibliothek um entsprechende Informationen be- mühen? a) Wenn nein, warum nicht? Seite 2 Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Mehrheit des Gemeinderates in 2016 die Jahres- und Versäumnisgebühren der Stadtbibliothek angehoben. Vor allem die Versäumnisregelung wurde emp- findlich verschärft: Für ein Buch fielen 0,50 EURO pro Woche an Versäumnisgebühr an, seit Januar 2017 sind es 0,30 EURO pro Tag pro Buch. Für DVDs und Blu-ray-Discs (bisher pro Tag 0,50 EURO pro Medium) wurde die Gebühr auf 1 EURO pro Tag verdoppelt. Von dieser Regelung sind vor allem Men- schen betroffen, die über keinen Internetanschluss und/oder keine mail-adresse verfügen. Denn diese können den Service der Stadtbibliothek nicht nutzen, per mail über das bevorstehende Ende einer Leihfrist informiert zu werden. Vermutlich handelt es sich überwiegend um Bürger/innen mit geringe- rem Einkommen und/oder um ältere Menschen. Mit der seit Januar 2017 geltenden Erhöhung der Jahres- und Versäumnisgebühren sollen pro Jahr 60.000 EURO als zusätzliche Einnahmen bei der Stadtbibliothek anfallen bzw. aus der Kundschaft der Stadtbibliothek herausgeschlagen werden. Mit unserer Anfrage wollen wir vor allem klären, wen die Erhöhung der Versäumnisgebühren trifft und dass hier ein Umsteuern im Sinne einer sozialen städti- schen Kulturpolitik angezeigt ist. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Auswirkungen der Erhöhung der Jahres- und Ver- säumnisgebühren der Stadtbibliothek Anfrage: Die Linke Vorlage: 2017/0595 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017