Benennung einer Straße in Karlsruhe-Durlach mit "Am dm-Platz"

Vorlage: 2017/0590
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.09.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2017

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Straßenbenennung Am dm-Platz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0590 Dez. 6 Benennung einer Straße in Karlsruhe-Durlach mit "Am dm-Platz" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 13.10.2017 X Gemeinderat 17.10.2017 11 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt von den nachfolgenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt nach Vor- beratung im Bauausschuss der Benennung einer Straße in Durlach mit „Am dm-Platz“ – siehe beiliegender Planausschnitt - zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am 20.09.2017 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Karlsruher Unternehmen dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (im Folgenden mit „dm“ abgekürzt) baut derzeit seine neue Konzernzentrale auf dem Gelände zwischen der Durlacher Allee und der Untermühlsiedlung. Das Unternehmen möchte dort seine aktuell noch über die gesamte Stadt verteilten 7 Standorte kumulieren. In der Zentrale werden 1.800 Mitarbeitende beschäftigt werden, der Umzug ist für das Frühjahr 2019 geplant. Im Zuge dessen kam das Un- ternehmen auf die Stadtverwaltung zu, mit dem Wunsch die Straße, die das Gelände der neuen dm-Zentrale erschließt und durchquert, entsprechend zu benennen. Die Benennung betrifft den Teil der Alten Karlsruher Straße, der zwischen der Johann-Strauß-Straße und der Untermühlsied- lung liegt sowie den Anschluss an die Durlacher Allee. Da bereits mehrere Straßen in Karlsruhe nach anliegenden Firmen benannt wurden, spricht prinzipiell nichts gegen die Benennung nach der Firma dm. Die Richtlinien zur Benennung von Straßen geben zwar vor, dass grundsätzlich keine Benennung nach aktuellen Firmennamen erfolgt, jedoch sind Ausnahmen von diesem Grundsatz in begründeten Fällen möglich. Das her- vorragende Ansehen des Unternehmens sowohl bei den Kundinnen und Kunden als auch bei den Mitarbeitenden, und dessen gesellschaftliches Engagement und innovative Geschäftspraxis wurden bereits mit zahlreichen Preisen und Auszeichnungen gewürdigt. Dieser positive Beitrag zur Außenwirkung der Stadt Karlsruhe ist ein Indikator hierfür, dass in dem Fall von diesem Grundsatz abgesehen werden kann. Das Unternehmen dm wird der einzige Anlieger der Straße sein. Die zukünftige Ausgestaltung der Örtlichkeit wird Platzcharakter aufweisen. Die naheliegende einfache Schreibweise „dm-Platz“ könnte zu Schwierigkeiten führen, da die Wortmarke „dm“, die das Markenzeichen des Unternehmens ist, kleingeschrieben wird und Textverarbeitungspro- gramme mit eingebauter Rechtschreibprüfung diese automatisch in Großbuchstaben umwan- deln würden. Um eine Abgrenzung zu „DM“ als Abkürzung beispielsweise für „Deutsche Mark“ oder „Deutsche Meisterschaft“ zu bilden, entschied man sich, der Bezeichnung die Prä- position „Am“ vorzusetzen. Mit der Benennung „Am dm-Platz“ konnte so eine Bezeichnung gefunden werden, welche die verschiedenen Belange berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den nachfolgenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt nach Vor- beratung im Bauausschuss der Benennung einer Straße in Durlach mit „Am dm-Platz“ – siehe beiliegender Planausschnitt - zu.

  • Anlage Plan Am dm-Platz
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 11
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Benennung einer Straße in Karlsruhe-Durlach mit „Am dm-Platz“ Vorlage: 2017/0590 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den nachfolgenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Bauausschuss der Benennung einer Straße in Durlach mit „Am dm-Platz“ zu. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss: Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch an dieser Stelle muss ich kurz etwas sagen. Wir von der AfD finden, dass das, was in der Vorlage steht, eigentlich so bleiben sollte, dass es eine Ausnahme ist, wenn Straßen oder Plätze nach Firmen benannt werden. Aus dem, was in der Vergangenheit in Karlsruhe passiert ist, folgt für uns, dass es leider keine Ausnahme mehr ist. Unabhängig davon, dass es jetzt um dm geht - wir finden es sehr gut, dass dm sich dort ansiedelt – halten wir es nicht für pragmatisch, Straßen oder Plätze nach Firmen zu benennen, weil es häufig genug vorkommt, dass Firmen ihren Standort ändern oder dass Firmen sich umbenennen. Bestes Beispiel dafür ist das Badenwerk. Es gibt die Badenwerkstraße am Festplatz, wo jetzt kein Badenwerk mehr ist, sondern nur noch das Landratsamt. Dann gibt es noch die Straße Am Badenwerk neben der EnBW, die jetzt auch nicht mehr neben dem Ba- denwerk liegt, sondern neben der Energie Baden-Württemberg. Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, dass es nicht sehr sinnvoll ist, Straßen und Plätze nach Firmen zu benennen. Deswegen werden wir dagegen stimmen. Der Vorsitzende: Ich wäre bei Ihnen, dass wir das immer sehr genau anschauen müs- sen und auch nur sehr begrenzt so machen. Aber in diesem Fall ist es nachvollziehbar, - 2 - da es nur einen Nutzer an dieser Stelle gibt. Sollte der jemals seinen Namen oder das Gebäude seinen Nutzen ändern, müssten wir eventuell nachbessern. Der Vorschlag bleibt so, wie er ist. Ich bitte um das Votum. – Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017

  • Abstimmungsergebnis TOP 11
    Extrahierter Text