Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
| Vorlage: | 2017/0582 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.02.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0582 Verantwortlich: Dez. 2 Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.10.2017 15 x Kurzfassung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung und ihre Ge- sellschaften sicherstellen, dass bei ihnen eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leih- arbeitnehmer von Beginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhal- ten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestandteile, insbesondere auch Sonderzahlungen be- rücksichtigt. Bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften wird der Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzt und die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes (AÜG) werden rechtskonform angewandt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Die Umsetzung der Maßnahme würde eine Kostensteigerung bedeu- ten Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit u.a. KVVH GmbH, VBK, AVG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften be- schäftigt werden mit Beginn der Tätigkeit. Personalpolitisches Ziel der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften ist es, den Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Um dies zu gewährleisten wurden im Bereich der Stadtverwaltung entsprechende Regelungen geschaffen mit dem Grund- satz, Leiharbeitskräfte nur in Notsituationen einzusetzen. Dies bedeutet, dass Leiharbeitnehme- rinnen und Leiharbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn die Aufgabenerledigung als dringlich und unverzichtbar eingestuft wird und eine Arbeitsspitze nicht durch eine andere Maßnahme wie beispielsweise eine interne Aufgabenverschiebung oder durch Anordnung von Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden ausgeglichen werden kann. Im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern schließen die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien Arbeit- nehmerüberlassungsverträge mit Leiharbeitsfirmen. Die Leiharbeitskräfte selbst haben einen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Leiharbeitsfirma. In den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sind Stundensätze - vielmals nach Beschäftigungs- monaten gestaffelt - ausgewiesen, in welchen sowohl die Bezahlung der Leiharbeitskraft als auch die Vermittlungsgebühr der Leiharbeitsfirma enthalten sind. Die Erfahrungen bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften zeigen, dass Leiharbeits- firmen grundsätzlich den für Leiharbeitsverhältnisse geltenden Branchentarifvertrag iGZ/DGB für dort bestehende Arbeitsverhältnisse anwenden. Hinsichtlich des Equal Pay bedeutet dies, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber grundsätzlich das gleiche Ar- beitsentgelt erhalten, wie festangestellte Kolleginnen und Kollegen des Entleihbetriebs (verglei- che § 8 Absatz 4 AÜG). Für Leiharbeitsfirmen heißt dies, sie müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach 9-monatigem Einsatz bei demselben Betrieb das gleiche Entgelt bezahlen, wie es auch die direkt beim Entleihbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden erhalten. Nach der Definition des Equal Pay ist unter gleichem Arbeitsentgelt im Sinne des AÜG das Ent- gelt zu verstehen, was eine Leiharbeitskraft erhalten hätte, wenn sie für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre. Hierzu zählt nicht nur das laufende Entgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungsbestände gewährt wird, zum Beispiel Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Werden im Betrieb des Entleihers Sachbezüge, zum Beispiel Zuschuss ÖPNV, Betriebskindergarten, Kantine und so weiter ge- währt, hat er diese auch den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu gewähren oder einen monetären Ausgleich zu leisten. Eine Angleichung der Arbeitsentgelte für alle bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vom ersten Tag des Einsatzes an hätte zur Folge, dass die eingekauften Leistungen letztendlich einerseits teurer würden und die Stadt als Auftraggeberin andererseits keinen direkten Einfluss auf die im Innenverhältnis zwi- schen Leiharbeitsfirma und Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter vereinbarten Konditionen hätte. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zudem wäre für die kurzfristig zu beschäftigende Leiharbeitskraft mehr zu bezahlen als für re- guläre Mitarbeitende, die in der Regel über eine spezielle Qualifikation und die nötige Erfahrung verfügen. Im Hinblick darauf, dass sich Leiharbeit - trotz bestehender Regelungen - nicht in allen Fällen vermeiden lässt, müssen auch hier die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Regelungen des AÜG wie vom Gesetzgeber vor- gesehen anzuwenden und den Antrag abzulehnen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Gute Arbeit – zukunftsfähige Stadtverwaltung: Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Antrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0582 Beschluss: Verweisung in den Personalausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Dieses Thema ist mir ein Herzensthema. Leiharbeitnehme- rinnen und Leiharbeitnehmer gehören zu den am schlechtesten behandelten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer. An dieser Stelle wünschen wir uns, dass die Stadtver- waltung ein Beispiel ist. Sie müssen sich vorstellen, Leiharbeitsunternehmen bekommen einen Auftrag, der hat eine begrenzte Zeit. Das ist Grund für eine Befristung oder, soll- ten sie fest angestellte Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer haben, auch Grund für eine betriebsbedingte Kündigung, wenn dieser Auftrag ausläuft und nicht verlängert wird. Das heißt, diese Leute sind extrem flexibel eingesetzt. Der Auftragge- ber, in unserem Fall ist das die Stadtverwaltung, muss nicht mehr feuern, muss nicht mehr einstellen, sondern vergibt einfach diesen Auftrag. Das hat durchaus Vorteile, dass man diese ganz Bürokratie nicht hat. Aber es ist für diese Leute eine extrem schlechte Situation. Diese Menschen arbeiten dann in der Stadtverwaltung in der Regel neben Leuten, die exakt das gleiche machen wie die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit- nehmer. Obwohl sie durch diese Flexibilität, die von ihnen verlangt wird, benachteiligt sind, verdienen sie auch noch weniger. In der Antwort der Stadtverwaltung steht hierzu, dass es problematisch sei, wenn mehr Geld für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die weniger speziell qualifiziert und erfahren seien, ausgegeben würde. Diese Menschen haben sich nicht dazu ent- - 2 - schieden, in Leiharbeit zu arbeiten und nicht die spezielle Qualifikation zu erwerben, die man in einer Festanstellung bekommen kann. Diese Menschen sind da hinein gekom- men, weil immer mehr in diesen Sektor verdrängt wird, um die Flexibilität der Unter- nehmen zu erhalten, gerade auch bei tarifgebundenen Unternehmen, wo der Betriebs- rat bei Kündigungen mitspricht, um sich die Probleme ein Stück weit vom Hals zu hal- ten. Nun sind diese Leute extrem benachteiligt durch die Unsicherheit, und wir bezahlen ihnen auch noch weniger. Dieses Anliegen ist mir sehr ernst. Ich habe das Gefühl, dass es von der Stadtverwaltung nicht so ernst genommen wurde. Das hat folgenden Grund: In der Antwort auf unseren Antrag ist auf einer DIN A4-Seite zum Großteil dargestellt, wie die Regelungen des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes sind. Was nicht darin vorkommt, ist, was kostet es uns, die von uns angestrebte Lösung umzusetzen, und warum soll das nicht möglich sein. Das steht in einem kurzen Absatz auf dieser gesamten DIN A4-Seite. Wir könnten vergeben mit dieser Voraussetzung. Allerdings würden wir dann mehr zahlen, könnten aber diese Voraussetzung nicht umsetzen. Das ist für uns nicht genau rechtlich geklärt. Die Grundlage dessen entzieht sich meiner Kenntnis, weshalb wir diesen Antrag auch in den Ausschuss verweisen wollen. Was mich aber wirklich stört, ist, dass hier über ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesprochen wird, was völlig am Ziel vorbeigeschossen ist. Das Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz sollte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in ihren Rechten stär- ken. Was ist stattdessen passiert? Eine Begrenzung von Leiharbeit auf 18 Monate und ein Equal Pay nach neun Monaten. Aber das ist beides nicht arbeitsplatzbezogen son- dern personenbezogen. Was bedeutet das? Wenn ich keine Lust habe, den Leuten den gleichen Lohn zu bezahlen nach neun Monaten, dann gehe ich zur Leiharbeitsfirma, schmeiß den einen raus und hole mir den nächsten beliebigen Leiharbeitnehmer, weil ich damit Geld sparen kann. Das passiert bei den Unternehmen. Wenn ich niemanden in eine feste Anstellung übernehmen will, mache ich genau das gleiche. Nach 18 Mona- ten landen diese Leute wieder auf der Straße. Ich finde es schade, dass das auf die Situ- ation zurückgezogen wird, dass das der gesetzliche Rahmen sei, der vorgegeben ist. Ich möchte genauer darüber diskutieren. Ich möchte eine Lösung finden, die diesen Leute, die schwere Jobs haben, die flexibel sein müssen, und die schlechter bezahlt sind, als die bei der Stadtverwaltung angestellten, gerecht wird. Deshalb möchte ich weiter dar- über diskutieren und möchte mich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU): Was Herr Konrad ausgeführt hat, entspricht nicht so ganz dem, was die Stadt geschrieben hat. Das, was die Stadt geschrieben hat, Herr Konrad, sehe ich nicht so kritisch, wie Sie es dargestellt haben. Zum einen ist es so, das ist auch Fakt, dass die Stadt nur in Notfällen, wenn es gar nicht anders geht, überhaupt Leiharbeitskräfte einsetzt. Es ist nicht so, dass die Leiharbeit an der Tagesordnung steht, sondern nur dann, wenn es unumgänglich ist, dies zu tun. Wenn man jetzt Ihren Weg gehen sollte und den kurzfristig zu beschäftigenden Arbeitskräften mehr bezahlt als den regulären Mitarbeitern, obwohl die nicht ausgebildet sind und auch die spezielle Qualifikation und nötige Erfahrung nicht haben, dann würde man relativ gesehen mehr zahlen, als man den eigenen Angestellten zahlt. - 3 - Nach Meinung der CDU-Fraktion, ich will jetzt nicht ins Einzelne gehen, dazu müsste man jetzt mehr über dieses Gesetz reden, sind die Ausführungen der Stadt für uns plausibel. Wir sehen keinen Grund, das weiter zu diskutieren. Stadtrat Marvi (SPD): Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat, wie Sie alle wissen, in dieser Legislatur schon in Anträgen und Anfragen auf die unterschiedlichen Beschäftigungs- verhältnisse bei der Stadt Karlsruhe aufmerksam gemacht. Für uns war es ein wichtiges Anliegen, etwa bei Amt für Abfallwirtschaft darauf zu drängen, dass mit den Leihar- beitsverhältnissen sehr sensibel umgegangen wird und sie nur im absoluten Ausnahme- fall zum Tragen kommt. Denn Leiharbeit darf nicht zum Normalfall werden. Insofern ist es gut, dass sich die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme auch klar dazu bekennt, die Leiharbeit auf ein Mindestmaß zu begrenzen und - um bei den Worten von Herrn Dr. Heilgeist zu bleiben - nur bei Notfällen, wie bei der Einführung der Blauen Tonne und anderem, diese Leiharbeit zuzulassen. Dort, wo sie zum Einsatz kommt, muss sie selbstverständlich ordentlich vergütet werden. Hier hat der öffentliche Dienst und somit auch die Stadt Karlsruhe eine Vorbildfunktion zu erbringen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag ist auch für uns ein wichtiger Maßstab. Sie, liebe GRÜNE, haben damit im Gemeinderat ein wichtiges Thema aufgegriffen. Aber dabei endet Ihre Verantwortung nicht. Im Gegensatz zur SPD sind Sie Regierungspartei im Land und bald auch im Bund. Die GRÜNEN versprechen, in einer Jamaika-Koalition mehr Gerechtigkeit durchzusetzen. (Zurufe) Wir nehmen Sie beim Wort und erhoffen uns ... - Jetzt sind Sie dran. Jetzt dürfen Sie beweisen, was Sie damit vorhaben. Wir erhoffen uns jedenfalls von Ihnen, dass Sie bundesweit ein Regelwerk durchsetzen, dass sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Wirtschaft gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt. Und das ausgerechnet in einer Jamaika-Koalition. Viel Freude dabei! Auch im Land Baden-Württemberg, dort stellen Sie den Ministerpräsidenten, würden wir Sie gerne beim Thema gute Löhne beim Wort nehmen. Ja, es war damals richtig und ein Erfolg der grün-roten Landesregierung, dass wir zusammen ein sogenanntes Landestariftreue- und Mindestlohngesetz auf den Weg gebracht haben, zu einem Zeit- punkt, wo es bundesweit keinen gesetzlichen Mindestlohn gab und diese Lohnunter- grenze dringend erforderlich war. Leider haben Sie dem Druck der Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg gerade nachgegeben mit einem Gesetzesentwurf und wollen die Lohnuntergrenze automatisch an den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn kop- peln und verzichten damit auf die Möglichkeit einer eigenen Landeskommission, diese Lohnuntergrenze im Hochlohnland Baden-Württemberg auch an abweichende Mindest- löhne zu koppeln. Von daher ist unsere Bitte an Sie, den moralischen Anspruch, den Sie mit einem solchen Eintrag im Gemeinderat markieren, auch an anderer Stelle zu erfüllen und sich in Ihrer grünen Landes- und Bundespartei für eine gerechte Lohnpolitik einzu- setzen. - 4 - Stadtrat Braun (KULT): Zugegeben, ich verstehe diese Debatte nicht so ganz. Denn es muss doch ein Selbstverständnis sein, dass zwei Menschen, die dieselbe Arbeit leisten, auch gleich bezahlt werden. Der städtische Angestellte mag zwar eine höhere Qualifika- tion haben, doch dies wird ausgeglichen durch die Tatsache, dass Leiharbeitnehmer eine enorm hohe Flexibilität aufweisen müssen und trotzdem keinen festen Arbeitsplatz haben. Beiden sollte bei gleicher Arbeit auch der gleiche Lohn zustehen. Denn die Stadt sollte den Anspruch haben, nicht nur eine gute Arbeitgeberin für Angestellte zu sein, sondern für jeden, der in welchem Umfang auch immer und in welcher Position auch immer, für die Stadt arbeitet. Denn dass Leiharbeiter gerne von Betrieben ausgenutzt werden und Leiharbeiter gene- rell zu denjenigen auf dem Arbeitsmarkt gehören, die wohl am unfairsten behandelt werden, da muss doch die Stadt Karlsruhe als gutes Beispiel voran gehen. Aber da es ohnehin ein ausgewiesenes Ziel der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften ist, den Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren, wie es in der Antwort steht, haben wir bei der Umsetzung der Gleichstellung auch keine schwerwiegenden haushaltspolitischen Befürchtungen. Die Tatsache, dass Leiharbeiter demzufolge vorerst effektiv teurer als städtische Angestellte für die Stadt sein können, das müssen wir als gerechte Arbeitgeberin dann eben in Kauf nehmen. Abschließend, auch als Laie bin ich überzeugt davon, dass die Stadt durchaus direkten Einfluss auf die Verträge der Leiharbeiternehmer nehmen kann, wie auch immer dieser aussehen mag. Stadtrat Jooß (FDP): Wieder einmal ein Gutmenschen-Gleichheits-Antrag von den GRÜNEN. Auch wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das ist unumstritten. Aber nicht so. Es muss auch Vergleichbarkeit transparent aufgezeigt werden. Im GRÜNEN- Antrag kommt wieder einmal das Wort „gerecht“ vor. Denken Sie, dass langjährige Mitarbeiter, die Ansprüche auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen usw. erworben haben, mit Leiharbeitern gleichgestellt werden wollen? Ich glaube das nicht. Zudem erfordern Leiharbeiter teilweise einen extrem hohen Aufwand zur Einarbeitung in jedweder Form. Es wird wieder einmal deutlich, wie wenig bis gar keine Ahnung die GRÜNEN von Wirtschaft und Arbeitswelt haben, zumindest zum großen Teil. Der Gesetzgeber hat schon vorgesorgt und reagiert und eine Regelung erarbeitet und die Neun-Monats-Frist eingeführt. Die aber ohne Probleme vom Arbeitgeber bei guter Arbeit und Eignung unterschritten werden kann. Wir lehnen deshalb den Antrag ab, weil wir gegen sinnlose Gleichmacherei sind. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch ich habe an meinem Arbeitsplatz Kollegen, die schon seit langem Leiharbeiter sind. Was diese Leute im Moment am meisten betrifft, ist die Frage: Wird mich dieses neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am Ende meinen Job kosten? Das ist die Realität, in der sich viele Leiharbeitnehmer heutzutage befinden. Dieses Gesetz wird erst noch zeigen, ob es den Leiharbeitnehmern helfen wird oder ihnen eher schadet. Vor diesem Hintergrund sollten wir als Stadt erst einmal abwarten, bis wir die Auswirkungen dieses Gesetzes realisiert haben. Es ist, wenn ich richtig in- formiert bin, am 1. April in Kraft getreten. Nach neun Monaten beginnt Equal Pay zu wirken nach diesem Gesetz. Das heißt, jeder Leiharbeitnehmer, der länger als neun - 5 - Monate beschäftigt ist, muss ab diesem Zeitpunkt genauso viel verdienen, wie sein Kol- lege, der bei der Firma fest angestellt ist. Das, was die GRÜNEN hier beantragen, gilt eigentlich nur für die ersten neun Monate. Denn für die Zeitdauer nach neun Monaten ist es bereits durch Gesetz festgelegt. Wenn also dieser Leiharbeitnehmer weiter bei dieser Firma bleibt, muss er nach 18 Monaten fest übernommen werden oder er muss die Firma verlassen, zumindest für drei Monate und woanders arbeiten. Er darf auch nicht bei einer anderen Filiale derselben Firma arbeiten. Deswegen sind viele Leiharbeit- nehmer im Moment verunsichert und wissen nicht, wie es weitergeht. Am Ende könnte es sein, dass dieses Gesetz den Leiharbeitnehmern eher schadet als nützt. Ich finde, wir sollten abwarten, was passiert. Auf alle Fälle ist es so – das weiß ich aus persönlicher Erfahrung, meine Firma hat auch Leiharbeiter -, dass Leute eine Chance bekommen, die wahrscheinlich sonst nie eine Chance bei der Stadt oder bei einem anderen Arbeitgeber bekommen hätten, weil sie über eine Leiharbeitsfirma eingestellt werden, mit viel weniger Auflagen, alles ist viel flexibler. Dann zeigen diese Leute, dass sie wirklich gut arbeiten und dass sie wirklich viel wissen. Dann wird die Firma, die die Leiharbeitsfirma engagiert hat, oft genug auf diese Menschen aufmerksam und gibt ihnen ein festes Anstellungsverhältnis. Das ist der Grund, warum viele Leute in die Leiharbeit gehen. Weil sie sich beweisen wollen, weil sie auf die Art und Weise ein festes Anstellungsverhältnis anstreben. Ich finde, es ist legitim, dass sie das tun. Man sollte es ihnen nicht verwehren. Wenn wir jetzt eine Regelung einführen, die Leiharbeiternehmer vom ersten Tag gleich stellt mit festen Arbeitnehmern, dann wird der Anteil der Leiharbeitnehmer wahrschein- lich gegen Null gehen. Diese Chance für Leute, sich zu bewähren, wird eingedämmt werden. Deswegen halten wir den Vorschlag von den GRÜNEN in der Weise im Mo- ment nicht für gut. Wir würden gerne abwarten, wie dieses neue Gesetz seine Wirkung entfaltet, inwiefern es sich positiv entwickelt für die Leiharbeiternehmer und die Wirt- schaft und inwiefern es sich negativ entwickelt. Denn es wird die ganze Wirtschaft auf einmal treffen, zu einem Zeitpunkt, der sehr nahe liegt. Er wird für alle gelten, für alle Leiharbeitnehmer, die schon lange arbeiten. Jetzt kommt Equal Pay. Da bin ich einmal gespannt, wie die Arbeitnehmer in Deutschland reagieren. Neun Monate später können wir dann beobachten, was passiert, wenn die 18 Monate rum sind. Ich denke, wir soll- ten diese Zeit einmal abwarten und schauen, wie es sich entwickelt und danach noch einmal darüber reden, wie man damit am Besten umgeht. Denn Leiharbeit ist nicht nur eine Chance für die Wirtschaft, sondern auch für die Leute, die sich beweisen wollen. Der Vorsitzende: Es war von der antragstellenden Fraktion angeregt, das noch einmal in den Personalausschuss zu tragen. Ich würde Ihnen diesen Vorschlag auch gerne ma- chen. Wir würden uns auch noch einmal beim Städtetag erkundigen, ob es andere Städte gibt, die diesen Weg schon gegangen sind. Ich sehe im Moment eher das Risiko, dass wir dann, wenn wir entsprechend ausschrei- ben, weniger Angebote bekommen von den entsprechenden Leihfirmen. Ich weiß auch gar nicht, ob wir das rechtlich können. Alle diese Aspekte, auch die angesprochenen, sollte man vielleicht noch einmal fachlich diskutieren. Es ist auch deutlich geworden, dass es schon den Versuch gibt, auf Bundesgesetzgebungsebene die Situation zu ver- bessern. Sie haben aber auch schon, Herr Stadtrat Konrad, auf daraus sich wieder ablei- - 6 - tende Missbrauchserfahrungen verwiesen. So ist es an dieser Stelle immer ein bisschen ein Spiel, das letztlich auch einmal in die falsche Richtung gedreht werden kann. Das sollten wir vielleicht noch einmal gemeinsam ausdiskutieren. Mir ist wichtig, dass die meisten Fälle, die Sie genannt hatten, oder eigentlich alle Fälle, nichts mit der Politik der Stadt zu tun haben. Wir wollen keine Leiharbeiter ausnutzen. Das Zweite ist auch, dass die von Ihnen aufgeführten Vorgänge, dass man z. B. Produk- tionsaufwüchse über Jahre hinweg mit Leiharbeit organisiert statt mit festen Angestell- ten, nicht die Strategie der Stadt ist, sondern dass wir es wirklich nur in, ich will nicht sagen Notfällen, weil manche Fälle kennen wir vorher, besonderen Situationen, dass wir einen besonderen Bedarf haben, mit Leiharbeit überbrücken. Meistens auch, weil wir kurzfristig keine andere Möglichkeit sehen. Wenn Sie also damit einverstanden wären, würden wir es in den Personalausschuss verweisen und würden versuchen, noch die eine oder andere Information zusätzlich zu bekommen, damit es auch noch mehr zu diskutieren gibt. Ich sehe keinen Widerspruch. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0582 Gute Arbeit – zukunftsfähige Stadtverwaltung: Equal Pay für Leiharbeiterinnen und Leihar- beiter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.10.2017 15 x Personalausschuss 10.07.2018 6 x Gemeinderat 23.10.2018 16 x Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften stellen sicher, dass bei Ihnen eingesetzte Leiharbeitneh- mer*innen von Beginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für glei- che und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbe- standteile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt. Nach Angaben der Arbeitsagentur (2016 1 ) ist die Anzahl der Leiharbeitnehmer*innen im langfristigen Vergleich in der Tendenz mit hoher Dynamik gewachsen. Die Bruttoarbeitsentgelte liegen in der Zeit- arbeit deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten. Auch wenn Leiharbeit – in bestimmten Situationen – für die Stadt wie für andere Betriebe von Vorteil oder sogar notwendig sein kann, so ist die Minderung der Arbeitsentgelte kritisch zu hinterfragen. Zeitarbeitsfirmen – die „Verleiher*innen“ – fungieren häufig als Expert*innen im Bereich kurzfristiger Einstellungen und Kündigungen und ersparen dies somit den Einsatzunternehmen. Die hohe Flexibilität des Einsatzes von Leiharbeitnehmer*innen geht jedoch stark zu Lasten dieser Be- schäftigten: Trotz ihrer großen Belastung erhalten sie häufig nur geringe Löhne, denn viele Tarifver- träge gelten nicht für Leiharbeitnehmer*innen – zum Beispiel der in der Stadtverwaltung geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD. Dass ausgerechnet die flexibelsten Arbeitnehmer*innen, ohne sicheren Arbeitsplatz, finanziell benach- teiligt werden, ist aus GRÜNER Sicht ungerecht. Als gute Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion für die lokale Wirtschaft sollte die Stadt Karlsruhe hier auch in Zeiten knapper Kassen keine Unterschiede zulassen. Die flexibel Beschäftigten, die vielmals unmittelbar neben Festangestellten mit tariflichen Löhnen ar- beiten, sollten im Lohngefüge mit Beginn ihrer Tätigkeit mit diesen gleichgestellt werden. Daher for- dert die GRÜNE Fraktion eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeitnehmer*innen, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften beschäftigt werden. unterzeichnet von: Joschua Konrad Verena Anlauf Renate Rastätter Zoe Mayer Johannes Honné 1 *https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen-Berufe/generische- Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0582 Dez. 2 Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.10.2017 15 x Personalausschuss 10.07.2018 6 x Gemeinderat 23.10.2018 16 x Kurzfassung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften sicherstellen, dass bei ihnen eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer von Be- ginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestand- teile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt. Nach Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2017 (Vorlage 2017/0582) wurde der Antrag zur Beratung an den Personalausschuss verwiesen. In der Personalausschusssitzung am 10. Juli 2018 beantragt die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion erneut die Abstimmung im Ge- meinderat. Bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften wird der Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzt und die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes (AÜG) werden rechtskonform angewandt. Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit u. a. KVVH GmbH, VBK, AVG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften be- schäftigt werden, mit Beginn der Tätigkeit. Personalpolitisches Ziel der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften ist es, den Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Um dies zu gewährleisten, wurden im Bereich der Stadtverwaltung entsprechende Regelungen geschaffen mit dem Grund- satz, Leiharbeitskräfte nur in Notsituationen einzusetzen. Dies bedeutet, dass Leiharbeitnehme- rinnen und Leiharbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn die Aufgabenerledigung als dringlich und unverzichtbar eingestuft wird und eine Arbeitsspitze nicht durch eine andere Maßnahme wie beispielsweise eine interne Aufgabenverschiebung oder durch Anordnung von Mehrarbeit beziehungsweise Überstunden ausgeglichen werden kann. Im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern schließen die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien Arbeit- nehmerüberlassungsverträge mit Leiharbeitsfirmen. Die Leiharbeitskräfte selbst haben einen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Leiharbeitsfirma. In den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sind Stundensätze - vielmals nach Beschäftigungs- monaten gestaffelt - ausgewiesen, in welchen sowohl die Bezahlung der Leiharbeitskraft als auch die Vermittlungsgebühr der Leiharbeitsfirma enthalten sind. Die Erfahrungen bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften zeigen, dass Leiharbeits- firmen grundsätzlich den für Leiharbeitsverhältnisse geltenden Branchentarifvertrag iGZ/DGB für dort bestehende Arbeitsverhältnisse anwenden. Hinsichtlich des Equal Pay bedeutet dies, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber grundsätzlich das gleiche Ar- beitsentgelt erhalten wie festangestellte Kolleginnen und Kollegen des Entleihbetriebs (verglei- che § 8 Absatz 4 AÜG). Für Leiharbeitsfirmen heißt dies, sie müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach 9-monatigem Einsatz bei demselben Betrieb das gleiche Entgelt bezahlen, wie es auch die direkt beim Entleihbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden erhalten. Nach der Definition des Equal Pay ist unter gleichem Arbeitsentgelt im Sinne des AÜG das Ent- gelt zu verstehen, was eine Leiharbeitskraft erhalten hätte, wenn sie für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre. Hierzu zählt nicht nur das laufende Entgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungsbestände gewährt wird, zum Beispiel Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Werden im Betrieb des Entleihers Sachbezüge, zum Beispiel Zuschuss ÖPNV, Betriebskindergarten, Kantine und so weiter ge- währt, hat er diese auch den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu gewähren oder einen monetären Ausgleich zu leisten. Eine Angleichung der Arbeitsentgelte für alle bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vom ersten Tag des Einsatzes an hätte zur Folge, dass die eingekauften Leistungen letztendlich teurer würden. Zudem wäre für die kurzfristig zu beschäftigende Leiharbeitskraft mehr zu bezahlen als für re- guläre Mitarbeitende, die in der Regel über eine spezielle Qualifikation und die nötige Erfahrung verfügen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Hinblick darauf, dass sich Leiharbeit - trotz bestehender Regelungen - nicht in allen Fällen vermeiden lässt, müssen auch hier die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Vor diesem Hintergrund, ergänzt durch die vertieften Erkenntnisse aus der Personalausschusssit- zung vom 10. Juli 2018, wird weiterhin empfohlen, die Regelungen des AÜG wie vom Gesetz- geber vorgesehen anzuwenden und den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Oktober 2018, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Antrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0582 Fortbestand sozialer Beschäftigungsverhältnisse sichern Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2018/0702 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Bei 16 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen, mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende setzt die unterbrochene Sitzung um 19:27 Uhr fort und ruft Tagesord- nungspunkt 16 und den Änderungsantrag auf, er verweist auf die Vorberatung im Perso- nalausschuss. - Ich rede noch drei Minuten, damit Sie sich alle noch in Ruhe hinsetzen kön- nen, das ist schon mal gut. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen gehören zu den am schlechtesten gestellten Arbeitenden, das ist nicht nur bei der Stadtverwaltung so, das ist überall so. Sie werden in der Regel schlechter bezahlt, sind in keiner Personalvertretung, müssen ständig flexibel sein, um vielleicht an anderer Stelle eingesetzt zu werden als es aktuell der Fall ist, und sie werden oft von Leiharbeitsfirmen nach Auslaufen des Auftrages einfach gekündigt. An dem kann man als Stadtverwaltung natürlich nichts ändern, aber wenigstens an einer Stelle, wenn wir selbst Leiharbeit ausschreiben, können wir dafür sor- gen, dass leiharbeitende Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter das gleiche Geld bekommen wie die Kolleginnen und Kollegen, an deren Seite sie jeden Tag arbeiten, mit denen sie die gleichen Handgriffe erledigen und zusammen im Büro die gleichen Tätigkeiten verrichten. Natürlich sollen Beschäftigungsverhältnisse, die zur Eingliederung dienen und dem sozialen – 2 – Arbeitsmarkt zugehören, davon nicht betroffen sein. Deshalb auch der Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag, den wir gestern noch kurzfristig nachgereicht haben. Dazu müssen wir aber leider sagen, dass wir aus der Stadtverwaltung kein oder erst am Donners- tag das Signal bekommen haben, dass es da einen Konflikt geben könnte. Wir gehen jetzt einfach davon aus, dass wir unseren eigenen Änderungsantrag übernehmen können und sich unser Antrag somit nur an die Leiharbeitenden richtet, die nicht von den Arbeitsförde- rungsbetrieben kommen, um wieder ins Berufsleben der Stadtverwaltung eingegliedert zu werden. Wir wünschen uns, dass die Stadtverwaltung eine noch sozialere Arbeitgeberin wird und Vorbildfunktion für die gesamte Wirtschaft hier in der Gegend übernimmt und bitten deshalb inständig darum, dass unserem Antrag zugestimmt wird. Stadtrat Krug (CDU): Für die CDU-Fraktion stellt sich dieses Problem nicht, wie es mein Kollege Joshua Konrad dargestellt hat. Deswegen werden wir auch der Empfehlung der Verwaltung folgen und den Antrag ablehnen. Ich verweise zur Begründung lediglich auf die wichtigsten Punkte in der Antwort des Dezernats 2. Die Stadt bemüht sich, den Einsatz von Leiharbeitern auf das absolut Notwendige zu begrenzen, es wird von Notsituationen gesprochen. Die Stadt verhält sich selbstverständlich rechtstreu, aber das haben Sie ja auch nicht bestritten. Natürlich gelten die Branchentarifverträge der Leiharbeiter, was eben auch bedeutet, dass konkret nach neun Monaten im selben Betrieb Equal Pay gilt, das heißt sie erhalten das gleiche Entgelt wie die Festangestellten. Ganz außer Acht kann man meines Erachtens auch nicht lassen, dass auch wenn bei den Leiharbeitern eine hohe Expertise und Qualifikation vorhanden ist, es dann und wann auch mal vorkommt, dass sie auch eine Zeit zur Einarbeitung benötigen. Letztlich gibt es noch das Argument, dass Herr Oberbürger- meister sicher gerne hört. Die CDU stimmt ausdrücklich zu, dass sich die Stadtverwaltung aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet fühlt, auch wenn dieses Argument sicher in den nächsten Wochen auf uns zurückkommt. Stadträtin Fischer (SPD): Auch wir können den Antrag nicht unterstützen, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen. Wir denken, es ist der richtige Weg, dass alles getan werden muss, um Leiharbeit insgesamt zu verhindern und nicht noch besonders zu unterstützen. Ich denke, erstmals haben wir es im Personalausschuss gehört, wir haben circa drei Prozent Leiharbeitnehmer bei der Stadt. Es ist wirklich ein sehr geringer Anteil und dabei sind schon die Arbeitnehmerüberlassungsverträge aus den Arbeitsförderbetrieben eingerechnet. Wir sollten aber ganz bewusst darauf achten. Wir haben mal in einer Statistik vorgelegt be- kommen, dass wir zum Beispiel beim Amt für Abfallwirtschaft immer noch sehr viele Leih- arbeitsverhältnisse haben, und da gilt es anzugreifen und dafür zu sorgen, dass dort in die- sem Bereich die Arbeitnehmerüberlassung zurückgefahren wird. Die Verwaltung hat zu recht darauf hingewiesen, dass es für die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Arbeits- förderungsbetriebe auch eine andere Möglichkeit gäbe, das nicht über Arbeitnehmerüber- lassung zu regeln. Das sollten wir dann tatsächlich mal im zuständigen Aufsichtsrat, mithil- fe des Personalamtes erörtern, wie man das anders gestalten könnte. Das hat aber mit die- sem Antrag, der hier gestellt wurde, überhaupt nichts zu tun. Stadtrat Lancier (KULT): Vor genau einem Jahr war das Thema hier schon einmal im Ple- num, und wir haben auch damals dem Antrag bereits zugestimmt. Der Antrag auf gleiche Bezahlung ist nach unserer Auffassung eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass die Per- sonalunternehmen einen Beitrag für ihre Dienstleistung erhalten, halten wir für unfraglich, aber dass der Arbeitnehmer das bezahlen soll, der schließlich bereits alle Nachteile aus sol- chen unsteten und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen trägt, halten wir für ungerecht. – 3 – Nicht zuletzt, wie auch gerade eben schon von der Kollegin Fischer genannt, haben wir eine sehr geringe Anzahl an Leiharbeitnehmern, das heißt, um an dieser Stelle eine Vorbild- funktion zu erfüllen, braucht es noch nicht einmal einen besonders hohen finanziellen Ausgleich. Von daher sehen wir eine solche Haltung, dass die neun Monate ausgereizt werden, nicht für vorbildlich. Dass die Stadt bei gleicher Bezahlung, für die gleiche Arbeits- leistung dann, dadurch dass sie das Personalunternehmen bezahlt, mehr ausgeben muss, ist auch gerecht, denn die Stadt profitiert von den Nachteilen, die der Arbeitnehmer trägt. So betrachtet lautet die Frage eigentlich eher, warum die Zeitarbeitsbeschäftigungen nicht gerechterweise besser bezahlt werden, als ihre Kollegen, die in Festanstellungen und in Sicherheit leben. Stadtrat Jooß (FDP): Equal Pay ist nicht gleich Equal Pay. In diesem Bereich haben die GRÜNEN noch erheblichen Weiterbildungsbedarf. Den hat die Verwaltung in hervorragen- der Weise mit ihrer Stellungnahme erbracht, denn man kann Leiharbeiter nicht mit langjäh- rigen Mitarbeitern der Stadt gleichsetzen. Man kann eben nicht alles gleich machen, aber alles gleich differenzieren. Wir folgen deswegen der Vorlage der Stadtverwaltung und leh- nen den Antrag ab, gleichbezahlte Arbeit ist für uns übrigens genauso wichtig und not- wendig, das steht außer Frage, nur die Stadtverwaltung hat auch andere Kriterien darge- legt, und damit ist die Ablehnung begründet. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Als Betriebsratsmitglied weiß ich, dass die Sache mit den Fremdfirmen- beziehungsweise Partnerfirmenmitarbeitern durchaus problematisch sein kann. Ich weiß aber auch, dass die Interessen der Mitarbeiter, die sich im Betrieb der Ar- beitnehmerüberlassung befinden, durchaus vom Betriebsrat mitvertreten werden. Da hat sich eine gesetzliche Änderung ergeben. Der Betriebsrat ist für die Leute, die in Arbeitneh- merüberlassung sind, auch zuständig, also anders, als es eben der Kollege Konrad gesagt hat. Bei den Mitarbeitern, die in einem Werkvertrag arbeiten, wird die Leistung einer Firma insgesamt abgerufen, das heißt, die sind dann in ihrer Firma im Betriebsrat organisiert und vertreten. So gesehen gibt es schon eine Vertretung. Natürlich ist es so, dass es ungerecht ist, dass für dieselbe Arbeit die ersten neun Monate lang, so ist es inzwischen im Gesetz geregelt, mitunter verschieden viel gezahlt wird. Das ist zu bemängeln, aber das Problem ist, wenn es diese Regelung nicht gäbe, dann würden viele Menschen, die über den Um- weg der Arbeitnehmerüberlassung den Weg in ein Unternehmen finden, diesen Weg eben nicht mehr finden. Oft genug ist es eben so, dass die Unternehmen die Leiharbeiter ver- traglich verpflichten und dann nach einer gewissen Zeit den Arbeitnehmern ein Angebot machen und diese dann fest in die Firma wechseln können. Ich kenne persönlich einige Leute vom Amt für Abfallwirtschaft, bei denen es genau so war. Die sind in Arbeitnehmer- überlassung dort hingegangen und sind dann irgendwann fest angestellt worden. Ich fän- de es schade, wenn wir jetzt durch diese Regelung den Leuten diese Chance nehmen wür- den. Ein Stück weit wäre es dann sicher so, dass die Firmen, wenn von Anfang an derselbe Betrag bezahlt werden müsste, nicht mehr motiviert wären, einer kleinen Gruppe von Menschen als Arbeitnehmer in Arbeitnehmerüberlassung eine Chance zu geben durch ihre Leistung auf sich aufmerksam zu machen und am Ende dann eine Festanstellung zu be- kommen. Deswegen werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Zunächst, Herr Oberbürgermeister, eine Bemerkung an unseren Bäckermeister und Kollegen Jooß, ich glaube, ein Leiharbeiter, der in einer Bä- ckerei für die Spitzen gebraucht wird, kann die Brezel genauso gut machen, also muss er – 4 – das gleiche an Gehalt bekommen. Ich verstehe Ihr Argument nicht, denn schließlich sind es in der Regel auch Menschen, die irgendeine Tätigkeit gelernt haben und verliehen werden. Ich möchte aber auch der Kollegin oder dem Kollegen sagen - ich weiß nicht mehr, wer es gesagt hat, wir würden Leiharbeit fördern, wenn wir sie gleich bezahlen - das ist totaler Humbug. Die Beschäftigten, die Arbeiterinnen und Arbeiter oder die Beschäftigten, die jetzt über Leiharbeitsservices in die Stadt gekommen sind, warum wollen wir die denn be- strafen? Es ist doch genau umgekehrt, wenn wir sie gleich bezahlen, wie es auch der Kol- lege von der KULT gesagt hat, dann müssen wir etwas mehr an diese Firma bezahlen, weil die immer etwas dazuverdienen möchte. Das heißt, die Schwelle Leiharbeiter einzustellen wäre höher, und das müsste der Gesetzgeber sogar bundesweit einheitlich so bestimmen. Warum? Damit Leiharbeitende, wenn überhaupt, nur für Spitzen in den Betrieben zur Ver- fügung stehen, aber nicht als Standardbeschäftigte, weil man besser manövrieren kann. Das heißt, wenn Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gleichgestellt werden, ist es nur kor- rekt, und wenn doch vonseiten der Stadt gesagt wird, wir haben nur ganz wenige, dann hat es der Kollege auch schon gesagt, dann können wir es doch auch finanzieren. Warum wollen wir hier nicht Vorbild sein und sagen, gleiche Arbeit, gleicher Lohn, egal welches Geschlecht und egal welche Art von Anstellung. Das wäre jetzt unsere Forderung, und wir unterstützen den Antrag. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Normalerweise würde ich hier keine zweite Runde aufma- chen, aber eines finde ich schon bemerkenswert, liebe SPD. Vor einem Jahr, als der Antrag hier schon mal behandelt wurde, gab es überschwängliche Worte von Ihrem Vorsitzenden, wie sinnvoll es ist, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gleich zu bezahlen. Da- mals haben Sie gesagt, dass es nur fair ist, sämtliche Argumente konnten Sie heute wieder hören, und es hat sich seitdem nichts verändert. Was hat sich verändert? Die Meinung der SPD. Umgefallen aus Gründen, die damals genauso bekannt waren, aber heute offenbar nicht mehr gelten. Ich sage es ganz ehrlich, mich wundert bei der SPD nichts mehr, und mich wundern auch Ihre Umfragewerte nicht. Wer so zu sozialen Belangen steht, braucht sich nicht wundern, wenn er als sozialdemokratische Partei nicht mehr wahrgenommen wird. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Also ich muss feststellen, obwohl Sie, oder Du lieber Joshua, Gewerkschaftsmitglied bist, Ihr habt als GRÜNE einfach nicht kapiert, um was es hier geht. Gisela Fischer hat es sehr deutlich gesagt, und das haben wir auch beim letzten Mal so ver- treten. Wir wollen keine Leiharbeit, und wir wollen nicht mit so einer Regelung, wie Ihr sie im Antrag fordert, Leiharbeit in irgendeiner Weise eben doch als hoffähig betrachten und legalisieren. Sie ist vom Gesetz legalisiert, ist völlig klar. Wir wollen, dass Leiharbeit grund- sätzlich ausbleibt. Da muss man unterscheiden, reden wir über eine Arbeitnehmerüberlas- sung und Werkverträge oder reden wir über Leiharbeiter als permanente Kapazität oder um längerfristig Spitzen abzubauen. Da haben wir einen himmelgroßen Unterschied, und genau da setzen wir an, und das haben wir damals auch bei der Frage vom Amt für Ab- fallwirtschaft hier in unseren Redebeiträgen sehr deutlich gemacht. Wir wollen keine Leih- arbeiter und deshalb können wir einem Antrag nicht zustimmen, der Leiharbeiter gut be- zahlt. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, ich habe den Ergänzungsantrag sozusagen als ergänzenden Teil zum Beschluss verstanden, sodass wir beide zusammen aufrufen können, und darf jetzt um Ihr Votum bitten. - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich darf noch für das Protokoll festhalten, dass Frau Stadträtin Melchien und – 5 – Herr Stadtrat Bernhard nicht an der Abstimmung teilgenommen haben, das sie die Sitzung verlassen haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. November 2018