Neubau der Bundestraße B10-neu auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe von der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz bis zum bestehenden Anschluss der Raffineriestraße an der B10 (Südtangente) und Neubau eines Anschlusses an die DEA-Scholven-Straße und der
| Vorlage: | 2017/0559 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.08.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0559 Verantwortlich: Dez.6 Neubau der Bundesstraße B10-neu auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe von der Landes- grenze zu Rheinland-Pfalz bis zum bestehenden Anschluss der Raffineriestraße an die B10 (Südtangente) und Neubau eines Anschlusses an die DEA-Scholven-Straße und die Essostraße: Klage der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 21.09.2017 6 x Gemeinderat 26.09.2017 17 x Beschlussantrag Sollte das Regierungspräsidium Karlsruhe wie angekündigt in Kürze den Planfeststellungsbe- schluss zum Bau der zweiten Rheinbrücke erlassen, wird das Bürgermeisteramt beauftragt, fristwahrend Klage gegen diesen Beschluss zu erheben. Des Weiteren wird es beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und den Gemeinderat hierüber zu unterrichten. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: 1.610.51.10.06.01. Kontenart: 44294000 Ergänzende Erläuterungen: Ca. 30.000 Euro (vorläufige Schätzung) ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird voraussichtlich im Oktober den Planfeststellungsbe- schluss für die zweite Rheinbrücke erlassen. Die zentralen Einwendungen, die die Stadt im Ver- fahren erhoben hat, werden darin aller Voraussicht nach unberücksichtigt bleiben. Dies waren insbesondere die unvollständige Alternativenprüfung, der fehlende verkehrliche Mehrwert, der Landschaftsverbrauch auch zulasten der Stadt und nicht zuletzt die zu erwartende gefahren- trächtige Verkehrssituationen am Ölkreuz. Des Weiteren dürfte ein rechtlich durchsetzbares Junktim bezüglich der zeitgleichen Realisierung einer Anbindung der B 36 an die Rheinbrü- ckentrasse - wie vom Gemeinderat gewünscht (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 22. Novem- ber 2016) - im Planfeststellungsbeschluss fehlen. Zwar hat das Regierungspräsidium zu erken- nen gegeben, dass es eine Auflage im verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses auf- nehmen möchte, mit der der Antragsteller verpflichtet wird, unverzüglich und zügig den An- schluss an die B 36 zu planen und die Planfeststellung zu beantragen; rechtlich durchsetzbar wäre dies allerdings nicht. Bürgermeisteramt und Gemeinderat der Stadt Karlsruhe sind nach wie vor der Auffassung, dass die sogenannte Ersatzbrücke (2x3 Fahrstreifen plus Standstreifen auf zwei Baukörpern im Be- standstrassenbereich) die vorzugwürdigere Variante darstellt. Dies wurde bislang im Verfahren durch die Planungsträger nicht widerlegt. Inwieweit der Planfeststellungsbeschluss die Alterna- tivenprüfung und die anderen von der Stadt vorgetragenen Punkte umfassend abarbeitet, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Hierzu bedarf es einer genauen Durchsicht des Planfeststel- lungsbeschlusses, der jedoch einen Umfang von mehreren hundert Seiten haben dürfte. Aller- dings müsste die Stadt Karlsruhe, um ihre Rechte zu wahren, innerhalb eines Monats gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erheben. Dies wird in der Kürze der Zeit in der erforderlichen Tiefe nicht leistbar sein. Insofern wird der Gemeinderat um einen „Vorratsbeschluss“ zu einer fristwahrenden Klageerhebung gebeten. Die Erfolgsaussichten einer Klage lassen sich derzeit ohne Kenntnis des Planfeststellungsbe- schlusses allerdings nur schwer bewerten, da die Stadt hier gewissen Einschränkungen unter- worfen ist. Im Gegensatz zu Privatpersonen hat die Stadt als Grundstückseigentümerin keine Grundrechtsfähigkeit, das heißt sie hat bezüglich des in ihr Eigentum eingreifenden Planfeststel- lungsbeschlusses keinen vollumfänglichen gerichtlichen Prüfungsanspruch, sondern kann ledig- lich verlangen, dass im Rahmen der Abwägung ihre Belange als Grundstückseigentümerin voll- ständig und gerecht berücksichtigt worden sind. Zum anderen wird bei einer Klage der Nachweis zu führen sein, dass die Planung der Nordbrü- cke mit Anschluss an das Ölkreuz die kommunale Planungshoheit der Stadt in substantieller Weise verletzt. Hierfür dürfte es an einer hinreichend konkreten Planung auf städtischer Seite fehlen, auf die man sich zum Nachweis einer solchen Beeinträchtigung berufen könnte und die durch die Realisierung der Baumaßnahme zweite Rheinbrücke als gefährdet bzw. substantiell erschwert zu bewerten wäre. Auch naturschutzrechtliche Belange wird die Stadt - im Gegensatz zu den Naturschutzverbänden - nicht für sich in Anspruch nehmen können, um ihre Klagebe- fugnis zu untermauern, da es sich hierbei um eine staatlich zugewiesene Aufgabe handelt und kommunale Angelegenheiten mithin nicht verletzt werden. Das Bürgermeisteramt ist insbesondere wegen der aus städtischer Sicht bislang unvollständigen Alternativenprüfung gleichwohl der Auffassung, dass zunächst fristwahrend Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben werden sollte. Erst nach genauer Durchsicht des Planfeststel- lungsbeschlusses wird dann entschieden werden können, ob die Klage aufrechterhalten werden soll. Im Falle der Klagerücknahme würden diesbezüglich Gerichtskosten anfallen. Das Bürger- meisteramt wird den Planfeststellungsbeschluss mit externer anwaltlicher Unterstützung prüfen und den Gemeinderat über das Ergebnis der Prüfung unterrichten. Einstweilen wird der Ge- meinderat gebeten, nachfolgenden Beschluss zu fassen: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Planungsausschuss: Sollte das Regierungspräsidium Karlsruhe wie angekündigt in Kürze den Planfeststellungsbe- schluss zum Bau der zweiten Rheinbrücke erlassen, wird das Bürgermeisteramt beauftragt, fristwahrend Klage gegen diesen Beschluss zu erheben. Des Weiteren wird es beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und den Gemeinderat hierüber zu unterrichten.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 17 der Tagesordnung: Neubau der Bundesstraße B10-neu auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe von der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz bis zum beste- henden Anschluss der Raffineriestraße an der B10 (Südtangente) und Neubau eines Anschlusses an die DEA-Scholven-Straße und die Essostraße: Klage der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss Vorlage: 2017/0559 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Planungsausschuss: Sollte das Regierungspräsidium Karlsruhe wie angekündigt in Kürze den Planfeststel- lungsbeschluss zum Bau der zweiten Rheinbrücke erlassen, wird das Bürgermeisteramt beauftragt, fristwahrend Klage gegen diesen Beschluss zu erheben. Des Weiteren wird es beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und den Gemeinderat hier- über zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Bei 33 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen mehrheitliche Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss. Es geht um die aktuell geplante zweite Rheinbrücke, die heute zu unserer großen Über- raschung, zwar noch nicht förmlich ins Planfeststellungsverfahren geht, aber man hat uns den Planfeststellungsbeschluss heute Morgen per Boten überbracht, 562 eng be- druckte Seiten, und weil das diese Woche noch gar nicht geplant war, jetzt aber doch so erfolgt ist, gibt es dazu eine Pressemitteilung. Wir haben Ihnen einfach mal diese Pressemitteilung als Tischvorlage aufgelegt, damit Sie diese mitnehmen und durchlesen können. Auf der dritten Seite der Pressemitteilung steht Folgendes: Dieser „Planfeststel- lungsbeschluss beschäftigt sich in weiten Teilen mit der Frage nach den möglichen Al- ternativen, insbesondere auch mit der von der Stadt favorisierten `Ersatzbrücke`. Nach- dem diese Lösung nun nicht zum Zuge kommt, rechnet man im Regierungspräsidium durchaus damit, dass der Karlsruher Gemeinderat heute Abend vorsorglich und zu- nächst nur zur Fristwahrung beschließt, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage zu erheben. Innerhalb der kurzen gesetzlichen Klagefrist sei es kaum möglich einen fun- - 2 - dierten Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen, eine vorsorgliche Klageerhebung zur Wahrung der Frist sei in solchen Fällen durchaus üblich, um sich die Zeit für eine gründ- liche Prüfung der eigenen Rechtsposition zu verschaffen, so die Juristen im Regierungs- präsidium. Dies liege auch im Interesse der Planfeststellungsbehörde: Je gründlicher die Prüfung, desto besser stehen die Chancen, dass der Gemeinderat sich letztendlich ge- gen eine gerichtliche Auseinandersetzung entscheidet.“ Außer dem letzten Satz, den wir noch offenlassen wollen, kann ich es nicht besser be- gründen, was wir Ihnen heute vorschlagen. Wir haben zwar heute diesen Beschluss be- kommen, das ist aber noch nicht die offizielle förmliche Zustellung, diese setzt eine Frist von vier Wochen frei, die wir dann nutzen müssten um die Klage zu erheben. Mit der Klageerhebung bekommen wir noch mal sechs Wochen dazu, um es dann zu begrün- den. Stellen Sie sich vor, wir würden diesen Vorratsbeschluss heute nicht fassen, dann müssten wir möglicherweise bis zur Sitzung im Oktober schon wissen, ob es lohnt da- gegen zu klagen oder nicht. Das kann rechtlich niemand schaffen. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) - Klar wer sowieso nicht klagen will, hat kein Problem, Herr Ehlgötz, so einfach ist für manche die Welt, aber für andere nicht. Insofern ändert es nichts daran, dass wir heute schon den Beschluss zugestellt bekom- men haben und ich Ihnen heute empfehle, dass wir diesen Vorratsbeschluss fassen. Die endgültige Entscheidung wird dann mit der entsprechenden Begründung zu gegebener Zeit bei Ihnen auf den Tisch flattern, und dann steht erst fest, ob wir die Klage auf- rechterhalten und begründen oder ob wir die Klage eventuell zurückziehen. Alles Wei- tere ergibt sich aus der Vorlage. Wir gehen eben davon aus, dass zentrale Einwendun- gen der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, die unvollständige Alterna- tivenprüfung, der fehlende verkehrliche Mehrwert, der Landschaftsverbrauch zu Lasten der Stadt, die Verkehrssituation am Ölkreuz und die fehlende rechtliche Verpflichtung zur zeitgleichen Realisierung der Anbindung der B 36 an die Rheinbrückenstraße. Das zur kurzen Einführung, Sie können sich also überlegen, ob Sie sich heute schon mal die richtige Diskussion um die zweite Rheinbrücke geben, oder erst dann, wenn wir ge- meinsam feststellen, ob wir die Klage aufrecht erhalten oder nicht, aber wir können es auch gerne zweimal machen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich bin Ihnen zunächst dankbar, dass Sie Teile dieser Pres- semitteilung, auf die ich kurz vorab eingehen möchte, wörtlich verlesen haben. Denn es ist in der Tat nicht selbstverständlich und vor allem nicht zu erwarten, dass wir auf sol- ches Vorgehen des Regierungspräsidiums hier in dieser Debatte ernsthaft eingehen. Es ist eine noch größere Besonderheit, also ich habe schon viel erlebt, ich kenne auch Be- scheide des Regierungspräsidiums, mir sind sie noch nicht mit dem reitenden Boten am Tage der Gemeinderatssitzung oder am Tage des kritischen Entscheides zugegangen. Also auch das ist ein ungewöhnliches Verfahren. Das vorauseilende Kommentieren des Regierungspräsidiums zu unserer voraussichtlichen Entscheidung hier ist ungewöhnli- cher denn je und ein Schelm, der Böses über den Zeitpunkt des Zugangs der Botschaft denkt. Also ich bin der Meinung, man mutet den Beteiligten schon einige Sonderheiten zu, das ist nicht unbedingt vertrauensförderlich, das mal am Rande. Im Grunde, und das - 3 - fällt mir gerade bei der Geschichte ein, ist es ja auch nicht vertrauensförderlich, dass wesentliche Angriffsargumente, die vonseiten der Stadt kommen werden, wahrschein- lich kommen werden müssen. Das Sie die schon in dieser Vorlage so frei und frank zitie- ren können, das ist ein weiterer Beleg für ein ungewöhnliches Verfahren, das auch na- türlich für die Zeitdauer dieses Verfahrens irgendwo ein Kennzeichen hat. Heute ist wirklich keine Debatte über das Wohl und Wehe der Rheinbrücke nötig. Für die CDU-Fraktion bedarf es dieser Debatte nicht, denn das wird tagtäglich erklärt, dass sie dringend notwendiger ist als je. Was ist die Vorlage? Die Vorlage ist eine Entschlos- senheit mit Ansage: Hier werden wir mächtig dagegen vorgehen. Was mir sehr miss- fällt, ich habe Ihnen das an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht, ist das ebenso un- gewöhnliche, aber vielleicht für dieses besondere Verfahren typische, ruppige Verhalten zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Ich meine, es ist einfach ungewöhn- lich. Ich habe diese wirklich denkwürdigen Planungsausschusssitzungen nicht vergessen, wie man da miteinander umgesprungen ist, das ist untypisch und hat mit Professionali- tät rein gar nichts zu tun. Ich habe auch aus privater und beruflicher Erfahrung, ich nehme nicht gerne Bezug auf private Erfahrungen, aber ich habe schon vor der Prozessbeteiligung äußerst negativen Respekt. Die Vorkenntnis eines Beschlusses, ich habe den natürlich heute schon gele- sen, genau zu wissen, dass sie jetzt anfechten werden, egal was die da schreiben. Das ist kein Respekt im Umgang miteinander. Das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen, und Sie Herr Oberbürgermeister, gewinnen auch nichts, indem Sie heute schon diesen Vor- ratsbeschluss für eine Rechtsmittelerstreckung einholen, denn Sie können in der nächs- ten Gemeinderatssitzung eben ganz konkret beschließen, wir legen Rechtsmittel ein, und dann prüfen wir das mal ausführlich. Das ist genau das Gleiche, aber im Vorhinein, ohne eine Seite gelesen zu haben, und Sie haben das sicher auch gemacht, ist es ein- fach nicht korrekt. Gut, das Regierungspräsidium spielt das mit, ich finde das auch ein Stück weit gar nicht so schlecht, denn ich bin der Meinung, man sollte den Ball oder Handschuh der Kom- munikation aufgreifen, und nicht mit Rechtsmitteln drohen. Wir werden sehr genau darauf achten, ob die Stadt durch diese Methode darauf trachtet, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Mein letztes Wort, der Jurist in der eigenen Stadt scheint nichts mehr Wert zu sein, für was brauchen wir ein Rechtsgutachten, wie wohl doch alle wesentli- chen Fragen hier doch schon vordekliniert worden sind. Das ist in einer weiteren Weise ungewöhnlich, der CDU-Fraktion fällt es heute wirklich nicht schwer, dieser Vorlage nicht die Zustimmung zu erteilen. Stadtrat Zeh (SPD): Ja aber Herr Pfannkuch, wie Sie argumentieren, also irgendwo haben Sie scheinbar keine juristische Erfahrung, muss ich da jetzt sagen, weil auch in drei Wochen, wenn die nächste Gemeinderatssitzung ist, wo man vielleicht den Be- schluss hätte auch fassen können, hätte trotzdem keiner die 560 Seiten gelesen, stu- diert oder analysiert. Das heißt, die Begründung dauert länger als die vier Wochen. Die Juristen haben tatsächlich nur die vier Wochen um Rechtsmittel einzulegen, wenn der Beschluss gefasst wird. Was wir natürlich prüfen müssen zunächst mal, ist jetzt auf der neuen Brücke, wie wir wünschen, ein Radweg oder nicht. Gerade Sie als Radfahrer, Herr Pfannkuch, sollten auch sagen, dass nicht nur das Auto Zukunft hat, sondern auch - 4 - das Rad. Wir brauchen auch Radverbindungen in die Pfalz, oder auch die Frage des Na- tur- und Landschaftsschutzverbrauchs, was wir auch schon erörtert haben, muss adä- quat berücksichtigt sein. Bei dem Thema Ersatzbrücke haben die Planfeststellungsbe- hörden zwischendurch nachgebessert, auch hier müssen wir die endgültige Abwägung im Laufe der nächsten, sicherlich mehr als vier Wochen, erst prüfen. Die Verkehrszäh- lung auch das war immer ein strittiger Punkt, wie viel Verkehr fließt denn jetzt über die bestehende Rheinbrücke, da sind unterschiedliche Zahlen in der Prognose. Jetzt nach sechs Jahren, so lange ging das Planfeststellungsverfahren bis wir zum Beschluss kom- men, hat sich dann die Prognose von Eröffnung des Verfahrens bis heute sicherlich kon- stant gehalten. Ich bin davon überzeugt, auch ohne dass ich das Gutachten gelesen habe, dass man weiterhin von deutlich steigendem Verkehr ausgeht. Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass das, was im Planfeststellungsverfahren drin ist, ein richtiger Torso ist. Das geht nur auf unser Ölkreuz, auch alle Pfälzer, Herr Pfannkuch, wünschen nicht diesen Bau, wie hier beschrieben, ohne B 36 Anbindung. Da sagen auch die Pfäl- zer, dass sie dann eben auf zwei Brücken im Stau stehen, im Ölkreuz, weil der Knielin- ger Pförtner nicht geöffnet wird. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) Herr Ehlgötz, sie machen hier komische Zwischenbemerkungen, wir reden jetzt hier in dem Fall über eine B 36 Anbindung, und wenn ich jetzt in Neureut wieder sehe, dass die Bürgerinitiative, die auch schon wieder von Ihrer Partei genau gesteuert ist, gar kei- ne B 36 Anbindung (in Neureut) haben will, dann sehe ich das schon nach langer Zeit, ob da eine B 36 Anbindung kommen kann oder nicht, tatsächlich offen. Auch das ist für mich einer der wesentlichen Punkte, wird es hier beim Torso bleiben oder nicht. Letztendlich sagen alle Pfälzer, ohne B 36 Anbindung nützt diese Brücke allein auf je- den Fall nichts. Deshalb ist es auch auf jeden Fall richtig, dass wir heute zunächst mal der Klage formal die Genehmigung geben, dass wir die einreichen. Wir werden uns in den nächsten acht bis zehn Wochen sowohl mit dem Planfeststellungsbeschluss als auch mit Klagemöglichkeiten weiter beschäftigen, das kommt dann erneut wieder in den Gemeinderat zurück, wo man dann feststellt, wir bleiben bei der Klage oder nicht. Relevant ist, geht das mit der Brücke oder wie sieht das Verfahren weiter zur B 36 aus, und deshalb stimmen wir heute der vorsorglichen Einreichung dieser Klage zu, um uns dann weiter in den nächsten Wochen mit dem Thema beschäftigen zu können. Stadtrat Honné (GRÜNE): Die sogenannte zweite Rheinbrücke, die ja tatsächlich die Dritte ist, würde erheblichen Schaden, sowohl diesseits wie jenseits des Rheins anrich- ten, weil die vierstreifigen Zufahrten mitten durch die Rheinauen die Naturräume erheb- lich entwerten. Da geht es zum einen um den Schutz der Natur, darunter so populäre Arten wie der Purpurreiher, aber auch weniger populäre Arten wie Unken oder andere Tiere, das würde eben alles plattgemacht werden, was da im Moment ist. Allein das wäre schon ein Grund zu Klagen. Dazu kommt eben, dass dieses Gebiet auch ein er- hebliches Erholungspotenzial für die Bevölkerung hat, auch das wäre eigentlich viel mehr als nur der eigentliche Streifen dieser Straße, sondern durch Lärm und Zerschnei- dung wird ja viel mehr Gelände kaputtgemacht, als das was diese vierstreifige Straße ohnehin schon kaputtmacht, auf einem noch dazu sehr hohen Damm. Auch das alleine würde schon reichen, dass wir Klage dagegen einreichen. Dazu kommt, dass die ge- plante Brücke verkehrlich keinen Sinn macht, es wurde schon gesagt, sie wird direkt in - 5 - die Südtangente geleitet, und dann stehen alle trotzdem vor dem sogenannten Knielin- ger Pförtner, daran ändert sich gar nichts. Dass die Rheinbrücke irgendwann mal völlig gesperrt werden muss, wird jetzt im nächsten Jahr bei der Sanierung vorkommen, aber sonst muss man ja nicht deswegen zusätzlich eine neue Brücke bauen, das macht ja überhaupt keinen Sinn. Als Lösung wird uns angeboten, dass die Anbindung an die B 36 möglichst bald kommt, und das wird ja wieder naturschutzwürdiges Gebiet kaputtmachen, wieder so- wohl im Naturschutz als auch in dem Erholungswert der Bevölkerung das Gebiet ent- werten, das wollen wir eben auch nicht. All das steht eben diametral zu den Interessen der Karlsruher Bevölkerung, das haben wir im Gemeinderat schon lange gesagt. Wir wollen nicht, dass diese Rheinbrücke kommt. Alternativen wurden, als diese Untersu- chungen anstanden auf der baden-württembergischen Seite, das war damals noch un- ter der CDU geführten Landesregierung, eben nicht untersucht, unter anderem eben auch nicht die Ersatzbrücke. In der Pressemitteilung geht das Regierungspräsidium da- rauf ein, dass im Beschluss jetzt auch auf die Größe der Ersatzbrücke eingegangen wird, aber damals, als es um die Entscheidung ging, war das eben überhaupt noch gar kein Thema. Immer wieder wurde nur von einer Brücke zwischen den Brücken gesprochen, dazu sind auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums lange Abhandlungen zu sehen, die aber mit der Ersatzbrücke nur teilweise etwas zu tun haben. Deshalb müssen wir noch genauer durcharbeiten, wie es damit jetzt genau aussieht. Der Bund lässt weiter planen und ignoriert einfach die Haltung einer Stadt mit 300.000 Einwohnern. Das haben wir uns sagen lassen, so ein Verhalten des Bundesverkehrsmi- nisters ist bisher noch nicht vorgekommen. Nun haben wir aus der Vorlage entnom- men, die Stadt ist teilweise nicht klageberechtigt, insbesondere bei den Naturschutz- themen. Das ist sehr bedauerlich, umso mehr müssen wir die anderen rechtlichen Mög- lichkeiten nutzen, es gibt ja diverse Argumente gegen die Rheinbrücke, und da sehen, was denn die Brücke noch zu Fall bringen könnte. Das wir die 562 Seiten dieser Plan- feststellung oder die Verwaltung diese nicht in einem Monat durcharbeiten kann und dann einen Beschluss uns empfehlen kann, ist auch klar. Das jetzt ein Vorratsbeschluss nötig ist, ist völlig eindeutig, Herr Pfannkuch, ich verstehe nicht, wie Sie als Jurist so et- was bestreiten können, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Der Naturschutz- bereich wird vom BUND stellvertretend für die Natur- und Umweltverbände abgedeckt, aber ob der BUND klagen wird, das steht noch nicht fest. Das Problem ist, dass er etwa 40.000 Euro braucht, um diese Klage einzureichen, und die müssen erst mal durch Spenden zusammenkommen und falls nicht genügend gespendet wird, wäre die Stadt möglicherweise der einzige Kläger. Umso wichtiger ist es, dass wir uns eben dafür ein- setzen. Stadtrat Hock (FDP): Kollege Honné, Ihr Minister Hermann will die Brücke. Jetzt wird es im Bund demnächst auch so sein, dass man Ihnen einige Dinge aus der Hand neh- men wird, und da gehört mit Sicherheit diese zweite Rheinbrücke, die kommen muss, dazu. Ich verstehe heute nicht, dass wir uns nicht die Zeit nehmen sollen, um die Prü- fung zu machen, liebe Kollegen von der CDU, weil ich denke, prüfen müssen wir es auf jeden Fall. Deshalb möchten wir von der FDP-Fraktion, dass die Prüfung gemacht wird, und wir würden der Vorlage heute zustimmen, um das angesichts der Zeit zu verkür- zen. - 6 - Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Unsere Position als AfD ist nach wie vor, dass wir der Meinung sind, dass wir die zweite Rheinbrücke nicht unbedingt brauchen, wohl aber den Anschluss an die B 36 um den Teil des Verkehrs auszuleiten, um die Südtangente zu entlasten und auch um die Kapazität der Rheinbrücke zu steigern, denn die Staus bilden sich am Pförtner und nicht auf der Brücke. Wenn es also gelingt, am Pförtner auszuleiten, hätte man eine dritte Fahrbahn in Richtung Ost, in Richtung Baden, genau- so wie auf der anderen Seite, nach Richtung Westen, wo die dritte Fahrbahn auch Rich- tung Norden ausgeleitet wird und wo sich keine Staus bilden. Deswegen ist es für uns entscheidend, dass es die Anbindung an die B 36 gibt. Die Anbindung an die B 36 ist jetzt hier mit enthalten, so sehen wir im Moment da kein Problem, allerdings auf der Basis von drei Seiten Pressemitteilung. Ich hatte mich im Vorfeld kritisch zu einem Vorratsbeschluss geäußert, weil ich gesagt habe, ich verstehe nicht, warum wir klagen, wenn wir noch gar nichts haben. Aber die Situation ist jetzt anders, wir haben jetzt etwas. Wir haben jetzt zwar den Planfeststellungsbeschluss noch nicht offiziell in den Händen, aber wir haben eine Kurzinhaltsangabe hier, und wir wissen jetzt, dass es 562 Seiten umfasst. Normalerweise ist es ja so, dass ein Beschluss ergeht, und man hat einen Monat Zeit, um darauf mit einer Klage zu reagieren, weil man in der Zeit normalerweise den Beschlusstext erfassen und entscheiden kann, o. k. dagegen möchte ich aus folgenden Gründen klagen. Nun ist dieser Beschluss aber 562 Seiten stark, und es ist ganz eindeutig, dass man nicht innerhalb von einem Monat prü- fen kann, ob man dagegen klagen möchte oder nicht. Gerade bei den vielen Aspekten, Herr Honné hat vorhin nur ein paar ausgeführt, die davon betroffen sind, so sind wir von der AfD auch für Arten- und für Umweltschutz, ist ja ganz klar. Wir wollen die Ver- kehrsprobleme lösen, aber wir wollen Arten- und Umweltschutz auch berücksichtigt wissen, und deswegen werden wir heute diesen Beschluss mittragen und dafür stim- men, dass wir klagen, damit wir genügend Zeit zur Prüfung haben, denn alles andere ist doch nicht pragmatisch. Stadtrat Kalmbach (GfK): In aller Kürze, wir vergeben uns nichts, wenn wir den Vor- ratsbeschluss so fassen. Wir prüfen, und dann werden wir es sehen. Stadtrat Schmitt (pl): Nachdem sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.11.2016 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hat, eine zweite Rheinbrücke nur in Verbindung mit der Nordanbindung vom Ölkreuz nach Neureut zuzustimmen, bin ich davon ausgegangen, dass man nun endlich einen realistischen und vor allen Dingen konstruktiven Kurs einschlägt, offensichtlich habe ich mich da geirrt. Deshalb sollte man das auch heute so früh wie möglich sagen, und deshalb ist es auch richtig, dass wir heute darüber reden. Insofern kann ich dem Kollegen Pfannkuch nur voll zustimmen. Denn, was zeichnet sich gerade ab? Aus meiner Sicht möchte man wie bisher weiter auf Zeit spielen, und auch deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, und das, obwohl schon aus der eigenen Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, dass man eigentlich gar keine Chance auf Erfolg einer endgültigen Klage sieht. Das ist das, was ich aus dieser Beschlussvorlage herauslese. Man baut hier schon mal vor, für die kommende Niederlage vor einem Verwaltungsgericht. Nun ist bekannt, dass die CDU schon lange eine zweite Rheinbrücke möchte, als Motivation sehe ich hier zum einen die fehlende Redundanz der Rheinquerung bei Ausfall dieser Brücke, aber auch die Mo- - 7 - tivation, den heutigen Stau zu beseitigen. SPD und GRÜNE wollen weder die Anbin- dung an die B 36 noch eine zweite Brücke. Ihre Antwort auf das Stauproblem ist, die Leute können mit dem Bus oder mit der Bahn fahren, tun sie aber nicht. Ich hatte vor drei Wochen um 8 Uhr einen Notartermin in Kandel und das zweifelhafte Vergnügen um 7:30 Uhr, die Blechkolonne vor der Brücke anzuschauen. Von 1996 bis 1999 habe ich in Wörth gearbeitet, da konnte ich mir den entgegenkommenden Stau Morgen für Morgen anschauen. Diese Kolonne ist seit dieser Zeit nicht kleiner geworden - nein - sie ist immer größer geworden. Seit mehr als zwanzig Jahren haben wir da ein Problem und schauen einfach untätig zu, eigentlich unglaublich. Dass die GRÜNEN hier einsichtig werden und die Realität endlich zur Kenntnis nehmen, erwartet schon gar keiner mehr, und Herr Honné hat gerade ein sehr gutes Beispiel da- für gegeben. Aber meine Damen und Herren von der SPD, die Menschen die da Mor- gen für Morgen mit ihren Autos im Stau stehen, das sind doch Arbeitnehmer, das sind Arbeiter und Angestellte, das sind doch die Leute, für die sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands einmal zuständig gefühlt hat. Der Stau vor der Brücke verlängert die Arbeitszeit dieser Menschen jeden Tag um mindestens dreißig Minuten. Das sind zweieinhalb Stunden pro Woche, das sind zehn Stunden pro Monat, seit mehr als zwanzig Jahren, ist Ihnen das egal. Aber das hier ist nur ein Beispiel dafür, warum, wie am Sonntag geschehen, hunderttausende von Arbeitnehmern von der SPD in die Arme der AfD geflüchtet sind. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade das Ihnen besonders wehgetan hat, ich sage es ohne Häme, ich bedauere die Entwicklung Ihrer Partei, mit einer derart stolzen Vergangenheit, sehr. Ich kann mich darüber nicht freuen, weil ich der SPD etwas zu verdanken habe, was ich ihr auch nach vierzig Jahren nicht vergessen habe. Ich komme aus einer Arbeiterfamilie und konnte studieren, ohne jede Unterstützung von zuhause, die nicht möglich war, weil in den Siebzigerjahren die SPD auch noch Politik für Arbeitnehmerkinder gemacht und zusammen mit der FDP das BAföG eingeführt hat. Die GRÜNEN gelten heute noch bei vielen Menschen als weltfremd, und deshalb kommen sie auch im Bund nicht nach- haltig über zehn Prozent. Sie stagnieren irgendwo zwischen fünf und zehn Prozent, aber Sie meine Damen und Herren von der SPD, Sie verlieren permanent und auch ge- rade deshalb, weil Sie viel zu oft den GRÜNEN-Ideen auf den Leim gehen. Genau das verstehen viele Menschen, die jeden Tag hart arbeiten müssen, eben nicht mehr. (Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Schmitt, Sie haben nur noch wenige Sekunden, und das Thema wäre vielleicht wichtig.) Wer sinnvolle Problemlösungen möchte, muss kompromissfähig sein, auch wenn Sie das nicht gerne hören: Beharren GRÜNE und SPD auf ihren Positionen, wird es am Ende nur Verlierer geben. Deshalb möchte ich hier noch einmal, besonders an die SPD appel- lieren, springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie einer Anbindung des Ölkreuzes an die B 36 Richtung Neureut zu. Herr Zeh hat auch schon erkannt, dass eine Brücke ohne eine Anbindung unsinnig ist, und verzichten Sie auf eine Klage gegen die neue Rhein- brücke. Denn diese Lösung hat nur Vorteile, sie ist die einzige Lösung, die das Stauprob- lem löst. Zudem werden die Südtangente und auch der Knoten an der Honsellstraße entlastet. Das sind die Lösungen, die die Bürger von ihren gewählten Vertretern in die- - 8 - sem Gemeinderat erwarten. Die Bürger erwarten pragmatische Lösungen und kein ideologisches Schattenboxen. Stadtrat Cramer (KULT): Die Wähler der Karlsruher Liste und heute die Wähler der KULT-Fraktion erwarten genau das, wie wir uns heute entscheiden. Denn wir werden gewählt, die Karlsruher Liste seit über dreißig Jahren. Die KULT-Fraktion ist gewählt worden, weil wir für die Bürgerinnen und Bürger, die Anwohnerinnen und Anwohner in den nördlichen Stadtteilen hier Politik machen. Dafür sind wir gewählt worden und für nichts anderes. Das bedeutet keine zweite Rheinbrücke, sondern eine Ersatzbrücke und den Pförtner zu öffnen, dafür sind wir gewählt worden und alle Ihre Wahlanalysen, die gehen an mir vorbei und haben für mich überhaupt keine Relevanz. Sie bedienen ande- re Wähler als wir, und so soll es auch sein, deswegen folgen wir heute dieser Beschluss- vorlage. Es wurde ja ausführlich besprochen, Sie waren auch im Hauptausschuss dabei, das ist auch im Sinne des Zentralen Juristischen Dienstes ist, dass sie sich die Zeit neh- men können, uns am Ende eine fundierte Vorlage zu machen, bei der wir dann ab- stimmen können. Da wird die Zeit gebraucht und dazu wird dieser Vorratsbeschluss auch gebraucht. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Man kann ja diese Brücke wollen, oder man möchte diese Brücke nicht. Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Standpunkte, die jeder Demo- krat zu akzeptieren hat, aber dass vonseiten der Sozialdemokraten in Karlsruhe, der GRÜNEN und der KAL ja sowieso, nicht einmal das Wort Wirtschaftlichkeit gebraucht worden ist, wo es bei der zweiten Rheinbrücke hauptsächlich darum geht - wir brau- chen diese Brücke für den Standort Karlsruhe, für diese Region - und wenn Sie dies nicht Einsehen, meine Damen und Herren, dann haben Sie das gesamte Wirtschaftssys- tem in dieser Stadt nicht verstanden. Das muss man Ihnen mal ins Stammbuch sagen, und da muss man fairer Weise sagen, können Sie sich Gedanken machen, warum Sie am Sonntag überhaupt noch zwanzig Prozent der Stimmen bekommen haben. (Heiterkeit) Diese Brücke ist und bleibt die Lebensader für diese Stadt, und das können Sie ausla- chen, so lange wie sie wollen, dann reden Sie mal mit der heimischen oder regionalen Wirtschaft hier und in Rheinland Pfalz, die werden Ihnen das Lachen dann schon verge- hen lassen. Das sind nämlich die Tatsachen, und die müssen Sie akzeptieren, und das Entscheidende was heute passieren wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir senden ein Signal Richtung Bund aus, was klipp und klar sagen wird: Wir wollen gegen den Bund klagen! Sie sollten sich mal die Presseerklärung richtig durchlesen. Der Bund investiert in diese Stadt 107 Millionen für Infrastrukturmaßnahmen, und das muss doch an diesem Abend auch einmal gesagt werden, die wollen Sie verschenken, die wollen Sie irgendwo anders investiert haben! Dazu sagt die CDU klipp und klar - nein! Der Vorsitzende: Zu einigen Punkten nur ganz kurz. Ich möchte darauf hinweisen, dass es zunächst einmal sehr ungewöhnlich ist, dass Baden-Württemberg diesen Plan- feststellungsbeschluss jetzt schon nach außen gibt und nicht das tut, was seit Jahren immer gesagt wird, dass man sich mit Rheinland Pfalz so abstimmen wird und man ei- nen doppelten Planfeststellungsbeschluss rausbringt. Das hat heute nicht das Regie- rungspräsidium, sondern das Verkehrsministerium entschieden, das ist mir ganz wichtig. - 9 - Das unterstreicht auch noch mal, was wir und unser Regierungspräsidium schon länger sagen, es stimmt, dass bisher die letzten Wochen und Monate eher die baden- württembergische Seite auf die pfälzische Seite gewartet hat, auch wenn es vor einigen Wochen, durchaus mit Unterstützung von rechtsrheinischen Abgeordneten, umgekehrt dargestellt wurde, und das wird heute offenkundig. Herr Pfannkuch, mir ist ganz wichtig, ich habe mit den aufgeführten Punkten, die wir untersuchen müssen, nicht aus der Vorkenntnis des Planfeststellungsbeschlusses berich- tet, den habe ich heute erst bekommen und noch gar nicht reingeschaut, sondern ich habe nur darauf verwiesen, an welchen Fragestellungen die Stadt, Ihre Fragen bei den bisherigen Anhörungen nicht ausreichend beantwortet gesehen hat. Das sind genau die Punkte, die wir uns jetzt ganz genau anschauen werden. Darum geht es, und da ist zum Beispiel ein Punkt dabei, das wissen Sie genau, der hat etwas mit der Thematik Verkehrsaufkommen zu tun, und das ist beim letzten Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses, den habe ich Ihnen zur Verfügung gestellt, deut- lich geworden, dass es auch im dritten oder vierten Anlauf dem Verkehrsministerium nicht gelungen ist, den Rechnungsprüfungsausschuss davon zu überzeugen, dass es eine Steigerung des Verkehrsaufkommens gibt, die überhaupt den Bau einer zweiten Brücke dort rechtfertigt. Das muss ich ernst nehmen, denn es macht überhaupt keinen Sinn, dass wir hier diese großen Einschnitte akzeptieren sollen, wenn es am Ende an der Stelle gar kein Verkehrsaufkommen gibt, das den Bau rechtfertigen würde. In einem sind wir uns dann aber wieder einig, Herr Ehlgötz, wir haben an der Stelle ein Redundanzproblem, das der Wirtschaftlichkeit an der Stelle schadet, aber es gibt auch seit Jahren und Jahrzehnten viele andere Ideen, wie man damit umgehen kann. Ich fin- de so lange keine Gesprächspartner dafür, solange mir alle immer nur sagen, Sie wollen ja nur über andere Lösungen reden, weil Sie die zweite Rheinbrücke verhindern wollen. Das ist im Moment und seit Jahren unser Dilemma. Deswegen sind wir auch alle froh, dass der Planfeststellungsbeschluss jetzt endlich da ist, dass man dann am Ende schau- en kann, ob er gerichtsfest ist und Bestand hat. Dann wird sich zeigen, wie sich die ganze Sache weiterentwickelt. Herr Stadtrat Pfannkuch, eins ist mir auch noch mal wichtig, es gab diese legendäre Planungsausschusssitzung, die mir schon von verschiedenen Seiten in den schillerndsten Tönen geschildert wurde. Wir haben inzwischen wieder einen sehr konstruktiven Um- gang mit dem Regierungspräsidium gefunden, und ich finde, das wird in der Pressemit- teilung auch deutlich, dass es hier keinen grundsätzlichen Affront gegenüber dem Re- gierungspräsidium gibt. An der Stelle der Planung, der Anbindung an die B 36, arbeitet man auf der Planungsebene zusammen, aber unabhängig davon, müssen wir unsere Rechtsmittel im Auge haben, wenn hier eventuell Unsinniges gemacht wird, ich weiß es im Moment noch nicht. Herr Stadtrat Dr. Schmidt, die Anbindung ist in diesem Planfeststellungsbeschluss nicht enthalten, das ist mir noch mal wichtig klarzustellen. Die Anbindung an die B 36 wird ein zweiter Planfeststellungsbeschluss werden, der sicherlich noch einige Jahre braucht bis er soweit vorbereitet ist und dann auch umgesetzt werden kann. Es ist auch nicht richtig, dass wir in jedem Fall vier Wochen hätten, wir haben natürlich vier Wochen Zeit - 10 - um die Klage zu erheben, aber bis zum nächsten Gemeinderat sind es gar keine vier Wochen mehr, ich müsste also schon in drei Wochen wissen, ob ich das wollte oder nicht, je nachdem wann die förmliche Zustellung passiert, und insofern geht es gar nicht darum, dass uns vier Wochen nicht reichen, sondern je nachdem, wann die förm- liche Zustellung kommt, ist diese Frist plötzlich ganz kurz. Deswegen wollen wir einen Vorratsbeschluss und nicht, weil wir das alles heute schon abschließend einschätzen können. Gut, dann sind wir soweit und kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie jetzt um Ihr Vo- tum bitten. - Das ist eine mehrheitliche Zustimmung dafür, dass wir Klage als Vorratsbe- schluss erheben, und die endgültige Klärung zur Aufrechterhaltung und Begründung der Klage, die werden wir dann noch gemeinsam ausführlich diskutieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 20. Oktober 2017