Ausweitung von ökologischen Wiesenflächen - Mittelbedarf für Reduzierung der Mahd und Abräumung des Mähguts
| Vorlage: | 2017/0554 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 29.08.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0554 Ausweitung von ökologischen Wiesenflächen - Mittelbedarf für Reduzierung der Mahd und Abräumung des Mähguts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 42 x 1. Wie groß ist der öffentliche Grünflächenanteil an der Gesamtfläche der Stadt Karlsruhe und wie setzt er sich zusammen (Wiesenflächen, Verkehrsflächen, Böschungen, Gärten/Parks, Friedhöfe, Bäder, Freizeitflächen ...? 2. Wie hoch ist davon der Anteil der Grünflächen, die aus ökologischen Gründen als Blumenwiesen nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden und bei denen das Mähgut abge- räumt wird? 3. In welcher Größenordnung kommt eine Ausweitung dieser ökologisch wertvollen Wiesenflä- chen mit ein- bis zweimaliger Mahd grundsätzlich auf den Grünflächen infrage, sowohl in der Verantwortung städtischer Dienststellen als auch der Verkehrsbetriebe? 4. Können dabei auch Kleinflächen berücksichtigt werden? 5. Wie hoch sind für die zur Umstellung in Frage kommenden Flächen die Kosten für das bisheri- ge Mähverfahren und mit welchen zusätzlichen Kosten müsste bei der Umstellung auf das ökologische Verfahren gerechnet werden? Sachverhalt/Begründung: Der Insektenverlust, vor allem der Bestäuberinsekten Honigbienen, Wildbienen, Hummeln und Schmetterlingen, verläuft immer dramatischer. Er hängt eng mit dem Pestizideinsatz in der industriali- sierten Landwirtschaft und dem Verlust ihrer Lebensräume zusammen. Bundesweite Studien haben mittlerweile nachgewiesen, dass den Städten mit ihren naturnahen Grün- flächen eine immer wichtigere Rolle für den Erhalt von Bestäuberinsektenarten zukommt. In den letzten Jahrzehnten wurde in Karlsruhe schrittweise mit der Umstellung auf eine naturnähere Grünpflege begonnen. Heute ist unvorstellbar, dass im Jahr 1976 noch 76 % der Grünflächen zwi- schen acht- und zwölfmal pro Saison gemäht wurden. Heute werden nur noch 5 % der Flächen so intensiv gemäht. 32 % der Grünflächen sind derzeit sogenannte Blumenwiesen, die nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden. Wir sind also schon ein gutes Stück beim Insektenschutz vorange- kommen. Mit unserem grünen Fraktionsantrag „Bienen schützen – Masterplan für Biodiversität“ haben wir u. a. eine Ausweitung von Blütenwiesen mit einheimischem Saatgut als Bienenweiden beantragt. Die Stadtverwaltung hat in ihrer Antwort dieses Ziel aus ökologischen Gründen als wünschenswert be- zeichnet, aber darauf hingewiesen, dass dies zu einem beachtlichen finanziellen Mehraufwand führen würde. Ursächlich dafür sei vor allem die Notwendigkeit, das Mähgut abzufahren. Ein Magerstandort sei die Voraussetzung für die Artenvielfalt der Blühpflanzen. Auf Grünflächen, die mindestens dreimal pro Saison gemäht werden, bleibt das Mähgut als Mulch liegen. Die Artenvielfalt an Blühpflanzen und somit auch der Insekten ist dadurch geringer. Seite 2 Zu unserer Freude hat sich - neben der Stadtverwaltung - auch der gesamte Gemeinderat positiv zu den Zielen unseres Fraktionsantrags geäußert. Für uns ist jetzt wichtig zu erfahren, welche weiteren Grünflächen sich für eine Ausweitung von extensiv gepflegten Blumenwiesen eignen würden und wie hoch der finanzielle Mehraufwand wäre, wenn sie ebenfalls nur ein- bis zweimal pro Saison gemäht und abgeräumt würden. Diese Information ist aus unserer Sicht wichtig, damit der Gemeinderat ent- scheiden kann, ob und wie viele Mittel er dafür zur Verfügung stellt. Die Anfrage soll auch Aufschluss darüber geben, welche Haushaltsmittel erforderlich werden. unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Zoe Mayer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0554 Dez. 6 Ausweitung von ökologischen Wiesenflächen - Mittelbedarf für Reduzierung der Mahd und Abräumung des Mähguts - Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2017 42 x 1. Wie groß ist der öffentliche Grünflächenanteil an der Gesamtfläche der Stadt Karlsruhe und wie setzt er sich zusammen (Wiesenflächen, Verkehrsflächen, Bö- schungen, Gärten/Parks, Friedhöfe, Bäder, Freizeitflächen ...? Diese Information findet sich im statistischen Jahrbuch 2016 des Amtes für Stadtentwick- lung auf Seite 11: https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2016/2016-jahrbuch.pdf 2. Wie hoch ist davon der Anteil der Grünflächen, die aus ökologischen Gründen als Blumenwiesen nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden und bei denen das Mähgut abgeräumt wird? Hierzu gibt es keine gesamtstädtischen Erhebungen, daher beziehen sich die hier an- schließenden Informationen auf die Flächen in Obhut des Gartenbauamtes. (Datenstand Januar 2017) Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Von den rund 604 ha Rasen- und Wiesenflächen auf insgesamt 27.587 Einzelflächen werden aktuell auf 18.690 Einzelflächen insgesamt ca. 429 ha als Wiese bzw. Land- schaftsrasen gepflegt. Dies entspricht einem Anteil von rund 71%. Hiervon werden gegenwärtig 72,3 ha ebene Fläche als ein- bis zweischürige Mahd inklu- sive Schnittgutaufnahme bearbeitet. Hinzu kommen 14,8 ha Hangfläche sowie 2,8 ha Steilhang. Zusammen entspricht dies ca. 15% der grasbewachsenen Flächen und rund 21% aller Wiesen-/Landschaftsrasenflächen. 3. In welcher Größenordnung kommt eine Ausweitung dieser ökologisch wertvollen Wiesenflächen mit ein- bis zweimaliger Mahd grundsätzlich auf den Grünflächen infrage, sowohl in der Verantwortung städtischer Dienststellen als auch der Ver- kehrsbetriebe? Aus monetären Gründen wurde der Anteil der ein- bis zweischürigen Wiesenmahd vom ca. 193 ha betragenden Maximum im Jahre 2000 an sukzessive bis auf das heutige Ni- veau von rund 90 ha reduziert. Dies bedeutet, dass – vorbehaltlich einer intensiveren Ein- zelfallprüfung je Teilfläche – ein Reaktivierungspotential von ungefähr 100 ha besteht, welches sich mit verhältnismäßigem Aufwand wieder schrittweise umstellen ließe. 4. Können dabei auch Kleinflächen berücksichtigt werden? Grundsätzlich lässt sich jede Größenordnung an grasbewachsener Vegetationsfläche als einschürige Mähfläche bearbeiten, sofern dem nicht gestalterische Gründe oder zwingen- de Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht des Flächeneigentümers entgegen- stehen. Unter der Prämisse einer wirtschaftlichen Mittelverwendung und einer damit ein- hergehenden Abwägung zwischen monetär-personellem Aufwand und ökologischen Ef- fekten sollte man von der Idee, Kleinflächen heranzuziehen jedoch Abstand nehmen, da bei diesen Flächen eine maschinelle Mahdgutaufnahme kaum möglich ist. Der hieraus re- sultierende notwendige Personaleinsatz ließe die Kosten für eine händische Mahdgutauf- nahme sehr schnell stark ansteigen. Erschwerend käme hinzu, dass in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Situation zur Angebotsabgabe aufgeforderte Firmen wahrschein- lich nicht mehr auf solche unattraktiven öffentlichen Aufträge bieten würden. Eine Mahdgutaufnahme auf Kleinflächen in städtischer Eigenregie durchzuführen, scheitert an den fehlenden Personalressourcen. 5. Wie hoch sind für die zur Umstellung in Frage kommenden Flächen die Kosten für das bisherige Mähverfahren und mit welchen zusätzlichen Kosten müsste bei der Umstellung auf das ökologische Verfahren gerechnet werden? Eine dreimalige Mulchmahd – d.h. eine Mahd, bei welcher das Schnittgut nach der Mahd klein zerteilt auf der Mahdfläche verbleibt – kostet bei öffentlicher Vergabe an ein exter- nes Unternehmen im Jahr 2018 voraussichtlich 0,216 Euro/a. Die geschätzten Kosten bei der Umstellung von dreimaliger Mulchmahd auf eine zweischürige Wiesenmahd mit zweimaliger Mahdgutaufnahme und -entsorgung können mit dem Faktor 2,34 ange- nommen werden. Die durchschnittlichen Schätzkosten je Quadratmeter beliefen sich so- mit auf 0,505 Euro je Quadratmeter und Jahr. Bei einer somit näherungsweise ermittelten Differenz von 0,289 Euro/m²/a entstünden bei vollständiger Umstellung der benannten Potentialflächen in einer Größenordnung von 100 ha voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von knapp 300.000 Euro.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 42 der Tagesordnung: Ausweitung von ökologischen Wiesenflächen - Mittelbedarf für Reduzierung der Mahd und Abräumung des Mähguts Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2017/0554 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 42 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. September 2017