Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung)

Vorlage: 2017/0551
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2017

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Fraktionsfinanzierung Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0551 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungs- satzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.09.2017 8 x vorberaten Gemeinderat 17.10.2017 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) und genehmigt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung der Satzungsregelung im Jahr 2017. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2017: 1.148.496 € Steigerung durch Anpassungen des Personalkostenbudgets Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.100.11.10.01.90.01 Kontenart: 4430.0000 Ergänzende Erläuterungen: Das Personalkostenbudget wird summenmäßig errechnet auf Basis der tatsächlichen Tabellenentgelte der Entgeltstufen E13 und E9b, Stufe 6, nach der Tabelle TVöD/VKA (Anlage A zu § 15 TVöD- Tarifgebiet West), ergänzt durch einen Pauschalsatz für Aufwendungen im Bereich Soziale Sicherung. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe stellt den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern des Gemeinderats zur Finanzierung ihres notwendigen personellen und sächlichen Aufwands bei der Erfüllung ihrer teilorganschaftlichen Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit der im Jahr 2015 in der Fraktionsfinanzierungssatzung getroffenen Regelung für das Perso- nalkostenbudget wurde ein finanzieller Rahmen festgelegt, der durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt wird. Diese vom Personal- und Organisationsamt errechneten Werte basieren auf den tatsächlich beschäftigten Personen und ihrer konkreten Zuordnung zu Entgeltstufen. Dabei kommt es zu Schwankungen, wenn sich die Beschäftigtenstruktur bei der Stadtverwaltung verändert oder der Tarifabschluss anders als prognostiziert ausfällt. Hierdurch kann es zu Verwerfungen im Hinblick auf die tatsächlich gezahlten Entgelte der Mitarbeitenden der Geschäftsstellen des Gemeinderates kommen. Um dem vorzubeugen, soll künftig die Be- rechnung des Personalkostenbudgets auf der Basis der tatsächlichen Tabellenentgelte der Ent- geltstufen E 13/Stufe 6 und E 9b/Stufe 6 einschließlich Jahressonderzahlung , nach der Tabelle TVöD/VKA (Anlage A zu § 15 TVöD – Tarifgebiet West) erfolgen, ergänzt durch einen prozentu- alen Aufschlag für die Aufwendungen im Bereich Soziale Sicherung. Ein tariflich vorgesehenes anteiliges Entgelt für leistungsorientierte Bezahlung (Stand heute: 2 %) wird eingerechnet. Bei Tariferhöhungen wird das Personalkostenbudget ab dem Änderungsmonat angepasst. Die ermittelten Beträge werden kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Der prozentuale Aufschlag für die Soziale Sicherung ermittelt sich aus dem jeweiligen Arbeitgeberanteil für Sozialversiche- rung sowie dem Arbeitgeberanteil für Zusatzversorgung Kommunaler Versorgungsverband Ba- den-Württemberg. Der prozentuale Aufschlag wird kaufmännisch auf eine Dezimalstelle gerun- det. Er wird jährlich den tatsächlichen Veränderungen angepasst und beträgt derzeit 28,9 %. Es erfolgt eine entsprechende Änderung des § 2 Absatz 1 Satz 2 der Fraktionsfinanzierungssat- zung gemäß beigefügter Anlage. Der Satzungsbeschluss erfolgt rückwirkend zum 01.01.2017. Zur Umsetzung der neuen Satzungsregelung stehen im laufenden Haushaltsjahr keine ausrei- chenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 50.000 € ist notwendig, um den Mehraufwand zu decken. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) und genehmigt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung der Satzungsregelung im Jahr 2017.

  • Anlage üpl Ausgaben Fraktionsfinanzierung
    Extrahierter Text

  • Fraktionsfinanzierungssatzung NEU 2017 FINAL Anlage
    Extrahierter Text

    Seite 1 Anlage Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mit- glieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) vom 29. September 2015 (Amtsblatt vom 13. November 2015) wird wie folgt geändert: § 2 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Das Personalkostenbudget wird summenmäßig errechnet auf der Basis der tatsächlichen Tabellenentgelte der Entgeltstufen E 13/Stufe 6 und E 9b/Stufe 6, einschließlich Jahressonderzahlung, nach der Tabelle TVöD/VKA (Anlage A zu § 15 TVöD – Tarifgebiet West), ergänzt durch einen prozentualen Aufschlag für die Aufwendungen im Bereich Soziale Sicherung. Ein tariflich vorgesehenes anteiliges Entgelt für leistungsorientierte Bezahlung wird eingerechnet. Bei Tariferhöhungen wird das Personalkostenbudget ab dem Änderungsmonat angepasst. Die ermittelten Beträge werden kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Der prozentuale Aufschlag für die Soziale Sicherung ermittelt sich aus dem jeweiligen Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung sowie dem Arbeitgeberanteil für Zusatzversorgung Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg. Der prozentuale Aufschlag wird kaufmännisch auf eine Dezimalstelle gerundet. Er wird jährlich den tatsächlichen Veränderungen angepasst: 1. Große Fraktionen (ab neun Mandate); 1,5 Stellen Entgeltgruppe 13/Stufe 6 und 1,0 Stellen Entgeltgruppe 9b/Stufe 6, 2. Mittlere Fraktionen (fünf bis acht Mandate); 1,0 Stellen Entgeltgruppe 13/Stufe 6 und 0,75 Stellen Entgeltgruppe 9b/Stufe 6, 3. Kleine Fraktionen (drei oder vier Mandate); 1,0 Stellen Entgeltgruppe 13/Stufe 6 und 0,5 Stellen Entgeltgruppe 9b/Stufe 6, 4. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder (Zwei Mandate); 0,5 Stellen Entgeltgruppe 9b/Stufe 6. 5. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder (Einzelmandat); 0,25 Stellen Entgeltgruppe 9b/Stufe 6.“ Seite 2 Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Protokoll GR TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Finan- zierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Ge- meinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Vorlage: 2017/0551 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und frakti- onslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssat- zung) und genehmigt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung der Satzungsregelung im Jahr 2017. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Herr Stadtrat Hock hat sich für befangen erklärt und den Bereich verlassen. Wir können auch hier gleich zum abschließenden Votum kommen. Sie haben festgestellt, dass wir Ihre Anregungen in die Beschlussvorlage eingearbeitet haben. Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017 - 2 -

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text