Dorfblütenkonzept
| Vorlage: | 2017/0547 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.08.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 3 |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Sozialausschuss
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0547 Dorfblütenkonzept Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 28 x Die Verwaltung wird beauftragt für die Höhenstadtteile einen konkreten Handlungsrahmen für die Versorgung Pflegebedürftiger vorzulegen. Wenn dabei das Dorfblütenkonzept Grundlage sein soll, sind die Vorzüge gegenüber anderen Modellen darzustellen. Zunächst ist ausgehend von der Bedarfs- prognose des Seniorenbüros der Bedarf für die einzelnen Versorgungsangebote wie z. B. stationäre Pflege, ambulante Pflege, betreutes Wohnen und Tagesstruktur zu ermitteln. Für die Erstellung des Konzepts sollten folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden: 1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Prognosezahlen für die Standortbestimmung und den Umfang der einzelnen Elemente des Dorfblütenkonzepts? 2. Welche Betriebsträger kommen möglicherweise in Kombination in Betracht? 3. In welcher zeitlichen Abfolge sollen die Standorte entwickelt werden? 4. Wo kann die Betreuungsform „Tagestruktur“ in welchem Umfang umgesetzt werden? 5. Welche einmaligen und laufenden Kosten werden entstehen? Sachverhalt / Begründung: Die Höhenstadtteile bieten ein gutes Umfeld für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das Dorfblütenkonzept bietet nach bisheriger Kenntnis eine passende Voraussetzung, um dauerhafte, flexible Strukturen zu schaffen. Grundlage muss indessen eine fundierte Ausgangsprognose auf der Basis der Zahlen des Seniorenbüros Stand 9/2016 sein. Zu klären sind die möglichen Formen und Kombinationen der Betriebsträgerschaft und die Steuerung des Konzeptes. Ferner ist die Vorlage eines Businessplanes und eines Zeitplanes erforderlich, innerhalb dem die einzelnen „Blüten entfaltet“ werden sollen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Marianne Köpfler
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0547 Verantwortlich: Dez. 3 Dorfblütenkonzept Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 28 x Das Dorfblütenkonzept hat das Ziel, durch ein vernetztes Pflegekonzept mit Standorten in den jeweiligen Höhenstadtteilen, den pflegebedürftigen Senioren vor Ort in ihrem gewohnten Um- feld eine bedarfsgerechte Versorgung anzubieten. Durch die Vernetzung stationärer Einrichtungen und ambulanter Versorgung in Pflegewohn- gruppen ist trotz der geringen Einrichtungsgröße die wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben. Die Heimstiftung Karlsruhe als rechtlich selbständige Stiftung erhält grundsätzlich keine städti- schen Betriebszuschüsse oder Defizitausgleichzahlungen, sondern hat ihre Angebote selbstän- dig zu refinanzieren. Eine finanzielle Belastung oder Folgekosten entstehen der Stadt nicht. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Heimstiftung Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das bereits bestehende Dorfblütenkonzept basiert auf dem Konzept der Kleeblattpflegeheime im Landkreis Ludwigsburg. Das Konzept wurde von der Heimstiftung Karlsruhe in einem breit angelegten Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Ortsvorstehenden der Höhenstadtteile er- arbeitet. Bei der Erstellung war die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den einzelnen Höhenstadtteilen Zielvorgabe. Es wurde auf Grundlage der Bedarfs- und Bestandserhebung des Seniorenbüros der Stadt Karlsruhe erarbeitet, das einen eindeutigen Fehlbedarf für stationäre Pflege in den Höhenstadtteilen belegt. Dieser Fehlbedarf beruht auf rein statistisch berechneten Zahlen und lässt keinen genauen Rückschluss auf die zukünftige Entwicklung tatsächlich pfle- gebedürftig werdender Menschen in den Höhenstadtteilen zu. Trotz dieses errechneten Bedar- fes reichen die Zahlen nicht aus, um in den einzelnen Stadtteilen jeweils eine eigene stationäre Pflegeeinrichtung verwirklichen zu können. Eine qualitativ gute und wohnortnahe pflegerische Versorgung soll durch das vernetzte Pflege- konzept mit Standorten in den jeweiligen Höhenstadtteilen erreicht werden. Damit kann pfle- gebedürftigen Senioren eine Versorgung vor Ort in ihrem gewohnten Umfeld angeboten wer- den. Dies wird durch eine Vernetzung der geplanten stationären Einrichtung in Stupferich, der Seniorenresidenz am Wetterbach, von geplanten ambulanten Pflegewohngruppen, Betreutem Wohnen und ambulanter häuslicher Pflege gewährleistet. Durch diese Vernetzung wird trotz der geringen Einrichtungsgröße die wirtschaftliche Tragfähigkeit hergestellt. Zur Bedarfsde- ckung im Bereich Tagesstrukturierung ist das Modell der integrierten Tagespflege denkbar. Da- bei werden einzelne Tagespflegegäste tagsüber in den Wohngruppen aufgrund der jeweiligen individuellen Bedürfnisse gepflegt und betreut und gehen am Abend wieder in ihr gewohntes Umfeld zurück. Diese Form der Betreuung ist in Baden-Württemberg derzeit mit den Kostenträ- gern noch nicht verhandelbar. Gegebenenfalls kann ein Modellprojekt, wie dies in Nordrhein- Westfalen derzeit erprobt wird, initiiert werden. Das Dorfblütenkonzept funktioniert durch eine breite Unterstützung aller in den einzelnen Stadtteilen agierenden Menschen und Institutionen. Die Akteure vor Ort, wie Kirchengemein- den, Vereine oder andere Anbieter sind deshalb wichtige und unerlässliche Partner, um das Konzept in die Dorfgemeinschaft zu integrieren und mit Leben zu erfüllen. Von Anfang an wur- de in der Konzeptentwicklung ein breit angelegter Beteiligungsprozess umgesetzt. Begleitend zur Konzepterstellung wurde der Arbeitskreis „Vernetzte Pflege in den Höhenstadtteilen“ an dem das Dezernat 3, das Seniorenbüro, das Stadtplanungsamt und die Heimstiftung Karlsruhe zusammen mit den von den Ortsverwaltungen genannten relevanten Organisationen, wie evangelische und katholische Kirchengemeinden, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher aus Hohen- wettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier teilnahmen, gegründet. Die einzelnen Schritte und Termine zur Konzepterstellung: Besichtigung der Kleeblattpflegeeinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg am 17.06.2014 Treffen Arbeitskreis „Vernetzte Pflege in den Höhenstadtteilen“ in Wolfartsweier am 12.02.2015 und am 20.05.2015 Vorstellung Dorfblütenkonzept im Ortschaftsrat Wolfartsweier am 14.07.2015 Vorstellung Dorfblütenkonzept im Ortschaftsrat Hohenwettersbach am 15.09.2015 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Vorstellung Dorfblütenkonzept im Ortschaftsrat Grünwettersbach am 10.11.2015 Vorstellung Dorfblütenkonzept im Ortschaftsrat Stupferich am 09.12.2015 Parallel zu diesen Veranstaltungen wurde in den Sitzungen des Stiftungsrats der Heimstiftung das Dorfblütenkonzept vorgestellt und bei den Folgesitzungen über den jeweiligen aktuellen Planungsstand berichtet. Der Stiftungsrat begleitet von Anfang an das Dorfblütenkonzept, unter der Bedingung der Wirtschaftlichkeit, wohlwollend und unterstützend. So hat der Stiftungsrat in seiner letzten Sitzung nach intensiver Prüfung einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberech- nung dem Kauf der Seniorenresidenz “Am Wetterbach“ zugestimmt. Die Heimstiftung Karlsruhe als rechtlich selbständige Stiftung hat die Trägerschaft für die Um- setzung des Dorfblütenkonzeptes übernommen. Nach Einführung der Pflegeversicherung und die damit verbundene Überantwortung der Pflegelandschaft an den Markt, obliegt es den Trä- gern der freien Wohlfahrtspflege und anderen am Markt tätigen Unternehmen, sich für die Umsetzung von Konzepten und dafür zu tätigenden Investitionen stark zu machen. Die Kom- mune kann nur beratend und begleitend tätig werden und hat sonst keinen Einfluss auf die Entscheidungen. Der aktuelle Sachstand der einzelnen Bausteine des Dorfblütenkonzepts ist wie folgt: Stupferich: Der Investor steht fest, der Standort Gänsberg ist gesichert, ein städtebaulicher Wettbewerb ist geplant, es ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich für die 60 Plätze im Haus- gemeinschaftsmodell. Wettersbach: Die Heimstiftung Karlsruhe hat zur langfristigen Sicherung des Standortes das Haus „Senioren- residenz Wettersbach“ gekauft, Umbaumaßnahmen zum Betrieb in zwei Wohngruppen sind vorgesehen. Wolfartsweier: Der Bauträger für das Thielecke Gelände steht fest, ein Ideenwettbewerb als Einladungswett- bewerb hat bereits stattgefunden, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird erstellt. Ziel ist eine ambulante Pflegewohngruppe. Die zeitliche Umsetzung des Konzeptes ist abhängig von den weiteren Planungen der jeweiligen Investoren sowie den erforderlichen Genehmigungsverfahren für Bebauungspläne und Bauge- nehmigungen. Über die weitere Entwicklung sowie die Umsetzung der einzelnen Bausteine werden der Stiftungsrat der Heimstiftung Karlsruhe sowie die Ortsverwaltungen fortlaufend informiert.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Dorfblütenkonzept Antrag: CDU Vorlage: 2017/0547 Beschluss: Verwiesen in Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich will es kurz machen und von vornherein anregen, dass dieses Thema im Arbeitsausschuss Ältere Generation weiterbehandelt wird. Die Verwal- tungsvorlage ist sehr nützlich, weil sie eine Struktur bietet, aber ich verhehle nicht, dass einige Angaben dazu zumindest mal zu hinterfragen sind und des Kommentares bedür- fen. Ich will es jetzt in der Reihenfolge nur mal ganz kurz angehen, die Frage der alter- nativen Anbieter des Konzeptes, kommt uns zu kurz. Wir müssen das leider hier ausfüh- ren, damit es auch im Ausschuss behandelt werden kann. Das wird in der Antwort ein- fach nicht vollständig wiedergegeben. Es wäre durchaus denkbar, dass Teile dieses gu- ten Konzeptes auch von Privaten miterledigt werden können, darauf wird eben nicht eingegangen. Ich weise auch darauf hin, dass für Wettersbach angegeben wird, dass zwei Wohngruppen beabsichtigt sein sollen. Wir haben erst vor wenigen Wochen er- fahren, dass die Fortführung des Heimes durchaus in dem jetzigen Bestand uneinge- schränkt möglich wäre, die Zulassung also erteilt wäre. Von daher muss man das noch hinterfragen, ob man dort in Wohngruppen arbeitet. Ich würde gerne mal wissen, wel- che Erfahrungen wir mit dieser ambulant betreuten Wohngruppe haben, die wir in ei- nem Antrag, ein paar Punkte vorher, auch gut geheißen haben, keine Frage, im Mo- ment ist es noch im Projektverfahren. In Karlsruhe selbst kenne ich keine ambulant be- treute Wohngruppe, deshalb ist die Frage natürlich schon berechtigt, wenn wir das Dorfblütenkonzept aufbauen, mit welchen Erfahrungen wir dann rechnen dürfen. - 2 - Interessant an der Vorlage ist auch, dass die Tagesstruktur angesprochen wird, aller- dings war da wohl eben noch ein Platzhalter, denn sie ist ja bisher scheinbar in keiner Weise von den Trägern, die die Zuwendungen erteilen, bewilligt. Es gibt keine Antwort, das sind noch zwei Punkte, die wir erwähnen müssen, zu den Kosten des Konzepts. Das ist sicher nicht einfach zum Nulltarif zu haben. Es ist auch nicht so, dass die Heimstif- tung, die sich jetzt dafür stark gemacht hat, wirtschaftlich völlig unbenommen da steht, sie empfängt ja Zuwendungen von der Stadt, sodass es nicht unkritisch ist, wenn wir hier in ein neues Verfahren eintreten, ohne zu wissen, was am Ende dabei heraus kommt. Man kann der Heimstiftung jedenfalls nichts Zusätzliches aufbürden, von daher ist es mehr als Wert, dass wir das noch mal im zuständigen Ausschuss beraten. Stadträtin Ernemann (SPD): Sehr geehrter Herr Kollege Pfannkuch, ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion führen, ob das eine Anfrage ist oder ein Antrag wäre. Sie haben in Ihrem Redebeitrag eben selbst klargestellt, dass es eine Anfrage ist. Sie haben lauter Fragen aufgeworfen, und ich werde aus dem ersten Absatz Ihres sogenannten Antrages nicht schlau. Ich verstehe nicht, dass das ein Antrag sein soll, Sie wollen Fragen beant- wortet haben, die Sie dann von Nummer eins bis fünf auch vorgetragen haben. Im zweiten verstehe ich nicht - ich verstehe Ihren Antrag überhaupt nicht. Das Dorfblüten- konzept ist schon so weit am Blühen und Sie haben als Ortschaftsrat genau wie ich vom Dorfblütenkonzept Kenntnis genommen. Wir haben es vorgestellt bekommen, die Chronologie liegt uns ja vor, und Sie haben meines Wissens nach auch in dem Stif- tungsrat Heimstiftung dem Kauf der Seniorenresidenz Wettersbach durch die Heimstif- tung zugestimmt, das ist ja schon ein Baustein in diesem Dorfblütenkonzept. Jetzt kommen Sie damit, private Alternativen zu prüfen. Ich verstehe das nicht. Es ist ganz klar hier aufgelistet, wie der Sachstand ist, wie weit dieses Modell schon blüht, und wir haben alle Kenntnis genommen, wir haben es befürwortet. Das fing an von der Besich- tigungsfahrt nach Ludwigsburg bis zum letzten Sachstand, dem Kauf der Seniorenresi- denz Wettersbach. Es drängt sich mir ein bisschen der Verdacht auf, ich kenne Ihre Be- weggründe nicht, als ob Sie der Heimstiftung nicht trauen. Aber das ist meine persönli- che Meinung. Im Übrigen schließe ich mich an, im Sozialausschuss das weiter zu be- handeln, ich habe mir sagen lassen, dass es durchaus Modelle gibt für diese ambulan- ten betreuten Pflegewohngruppen. Ich würde sagen, dieser Antrag ist nicht abstim- mungsreif, weil er erstens eine Anfrage ist und zweitens im Sozialausschuss weiter be- handelt werden muss. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Ich schließe mich der Kollegin an, wir waren über diesen Antrag der CDU ziemlich verwundert. Ich bin erst eineinhalb Jahre im Gemeinderat, habe schon viele Diskussionen mitbekommen, und vor allem nicht nur die Vorstellung des Konzeptes, sondern auch die ersten, zweiten, dritten und vierten Schritte des Dorf- blütenkonzeptes. Es gibt bereits sechzig Pflegewohngemeinschaften in Baden- Württemberg, das habe ich vorhin schon gesagt, und deswegen holen wir uns auch Beratung, um von den Erfahrungen zu hören. Das hat die Heimstiftung auch gemacht. Die Heimstiftung hat ein Konzept entwickelt, dass unseres Erachtens wirtschaftlich und fachlich solide ist. Es zeichnet sich durch die Einbeziehung der Akteure und Menschen vor Ort aus. Das Dorfblütenkonzept nutzt eben mutig alle gesetzlichen Möglichkeiten, die es gibt, auch mal flexible, innovative Modelle miteinzubauen, die gerade in den Hö- henstadtteilen mit diesen Kleinstrukturen wichtig sind, um nahe an den pflegebedürfti- gen Menschen zu sein. Deswegen stehen wir voll hinter dem Konzept der Heimstiftung. - 3 - Der Vorsitzende: Bei so viel Leidenschaft und Kompetenz bei diesem Thema schreit es nach einer Befassung im Sozialausschuss, das machen Sie. Ich habe den Eindruck, dass da unterschiedliche Informationsstände unterwegs sind, und das könnte man vielleicht auch anderswo klären, als um 21:25 Uhr im Gemeinderat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 11. Oktober 2017