Konzept Graffitigestaltung im öffentlichen Raum (Urban-Art): Freie Flächen für Graffiti-Nachwuchskünstler und Graffiti-Nachwuchskünstlerinnen und digitale Dokumentation/Archivierung von Street-Art
| Vorlage: | 2017/0533 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.08.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 2 |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Oberreut, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLE ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0533 Konzept Graffitigestaltung im öffentlichen Raum (Urban-Art): Freie Flächen für Graffiti-Nachwuchskünstler und Graffiti-Nachwuchskünstlerinnen und digi- tale Dokumentation/Archivierung von Street-Art Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 38 x 1. Wie hat sich die Situation bezüglich Graffiti und Street-Art nach der Erstellung des Konzeptes „Graffitigestaltung im öffentlichen Raum in Karlsruhe (Urban-Art)“ entwickelt? 2. Wie schätzen Graffiti-Künstler*innen, Streetworker der Mobilen Jugendarbeit/Jugendamt, der StJA und die Stadtverwaltung die derzeitige Situation für Graffiti-Künstler*innen in Karlsruhe ein? 3. Gibt es Verbesserungsvorschläge von Seiten der Beteiligten und wenn ja, welche? Mit welchen Mehrkosten wären die Vorschläge jeweils verbunden? 4. Welche Flächen zur freien Gestaltung stehen für Graffiti- Nachwuchskünstler*innen/Anfänger*innen zur Verfügung? 5. Wurden und werden Karlsruher Free Wall/Street-Art Kunstwerke digital dokumentiert und ar- chiviert, wie es im Konzept „Graffitigestaltung im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ beschrie- ben ist? 6. Werden die bisherigen Graffiti/Street-Art Kunstwerke präsentiert? Wenn ja, auf welcher Plattform? Sachverhalt/Begründung: Nach einem Antrag der CDU-Fraktion „Graffiti und Street-Art in Karlsruhe“, sprach sich der Gemein- derat in der Sitzung am 15. Dezember 2015 dafür aus, ein abgestimmtes Konzept zu Gestaltungs- möglichkeiten mit Graffitikunst in Karlsruhe auszuarbeiten. Am 5. Oktober 2016 wurde den Mitglie- dern der Kunstkommission das von den dafür zuständigen Ämtern vorbereitete Konzept vorgestellt. Auf der 4. Karlsruher Jugendkonferenz am 20. Mai 2017 wiesen Teilnehmende auf bestehende Prob- leme bezüglich fehlender Free Walls/Halls of Fame (Flächen zur freien Gestaltung) hin. Meist seien die bestehenden Free Walls bereits mit qualitativ hochwertigen Arbeiten besprüht. Als Anfänger*innen wolle man diese nicht übersprühen. Die Free Walls böten so Anfänger*innen keine Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu üben und zu verbessern. Bei der Jugendkonferenz wurden einige Lösungsvorschläge gemacht. So könnten z.B. weitere Free- Wall-Angebote auf besprühbaren Planen an Kinder- und Jugendhäusern gemacht werden oder expli- zit Trainings-Free-Walls ausgewiesen werden. Des Weiteren könnten die bisherigen Kunstwerke digital dokumentiert und archiviert werden, um Akzeptanz dafür zu erreichen, dass die Free Walls regelmäßig neu gestaltet werden. Seite 2 Den Antragsteller*innen ist es wichtig, dass das Thema im Anschluss an die Beantwortung dieser An- frage im zuständigen Ausschuss weiter beraten wird. unterzeichnet von: Michael Borner Dr. Ute Leidig Tom Høyem Erik Wohlfeil
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur interfraktionellen Anfrage KULT-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0533 Dez. 2 Konzept Graffitigestaltung im öffentlichen Raum (Urban-Art): Freie Flächen für Graffiti- Nachwuchskünstler und Graffiti-Nachwuchskünstlerinnen und digitale Dokumentati- on/Archivierung von Street-Art Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2017 38 x 1. Wie hat sich die Situation bezüglich Graffiti und Street-Art nach der Erstellung des Konzeptes „Graffitigestaltung im öffentlichen Raum in Karlsruhe (Urban-Art)“ entwi- ckelt? Die im Konzept genannten Auftragsarbeiten durch die Stadt und durch den KVV (Punkt 4) wur- den umgesetzt beziehungsweise sind in der Umsetzung: die Unterführung Albtalbahn- hof/Ebertstraße wurde über Ostern bemalt, die S-Bahn-Haltestellen Haus Bethlehem, August- Bebel-Straße und Kurt-Schuhmacher-Straße der Linie S 1-S11 werden im Laufe der nächsten Monate gestaltet. Beide Graffiti- Konzepte wurden in der Kunstkommission im März verab- schiedet und die Ergebnisse zur Unterführung Albtalbahnhof/Ebertstraße bereits vorgestellt. Der KVV hat Interesse bekundet, weitere Haltestellen gestalten zu lassen. Die freigegebene Hall of Fame (free walls) an der Alb, an der Vogesenbrücke, am Spielplatz an der Seubertstraße, an der Alten Kirche Oberreut und in Wolfartsweier sind ein sicherer Bestand. Am Messplatz sind durch Bauarbeiten circa 70 % der ehemals vorhandenen Flächen nicht mehr verfügbar. An der Gewerbeschule Durlach und beim NCO Club sind Flächen von den dortigen Verantwortlichen frei gegeben worden, die in Absprache mit ihnen bespielt werden dürfen. Im Rheinhafen haben sich Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler mit dort ansässigen Firmen oder Inhabern abgesprochen, um entsprechende private Wände bemalen zu können. Auf dem Ge- lände des Combo Hip Hop Kulturzentrums (folgend Combo), in dem die Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler organisiert sind, wurden durch eine Umzäunung des Geländes im hinteren Be- reich neue Graffiti-Flächen eingerichtet. Das von der Kunstkommission verabschiedete Konzept stellt einen wichtigen Rückhalt für die Künstlerinnen und Künstler sowie das Combo dar, da es eine klare Befürwortung von Graffiti- Kunst in Karlsruhe beinhaltet. Die Zusammenarbeit zwischen dem Combo und dem Kulturamt- Kulturbüro als Fachstelle für Kunst im öffentlichen Raum verläuft einvernehmlich und kontinu- ierlich. Beispielsweise beriet das Kulturamt die Künstlerinnen und Künstler bei der Auswahl an Karlsruher Persönlichkeiten, die für die Gestaltung der erwähnten S-Bahn-Haltestellen porträ- tiert werden. Gleichermaßen konstruktiv und gut gestaltet sich die Zusammenarbeit des Combo mit anderen Ämtern, wie dem Gartenbauamt hinsichtlich des Combo-Geländes. Die Akzeptanz von Graffiti-Kunst hat in Karlsruhe stark zugenommen, es wird weitaus deutlicher zwischen legal und illegal differenziert. Die Möglichkeiten der Entfaltung im Innen- wie im Außenraum Ergänzende Erläuterungen Seite 2 begrenzen sich allerdings, vor allem aufgrund begrenzter Finanzierungs- und Raummöglichkei- ten. 2. Wie schätzen Graffiti-Künstlerinnen/Graffitikünstler, Streetworker der Mobilen Ju- gendarbeit/Jugendamt, der StJA und die Stadtverwaltung die derzeitige Situation für Graffiti-Künstlerinnen/Graffiti-Künstler in Karlsruhe ein? Die Künstlerinnen und Künstler erhalten sehr viele Anfragen für Auftragsarbeiten, die sie wegen mangelnder Kapazitäten nicht alle umsetzen können. Auch müssen Anfragen abgelehnt wer- den, wenn die Flächen unpassend sind, es sich um inhaltlich vorgegebene Aufträge ohne künst- lerischen Gestaltungsspielraum oder ohne Finanzierung handelt oder die Ausrichtung sich in keiner Weise mit dem Interesse der Szene deckt. Die Künstlerinnen und Künstler sind sehr gut vernetzt und organisiert, weswegen sie auch zu Kunstaufträgen in der Region, deutschlandweit und im Ausland angefragt werden. Ausführliche Dokumentationen dazu sind auf der Internet- seite des Combo einsehbar. Es besteht ein klarer Bedarf an mehr Hall of Fame, da die bestehenden free walls stark genutzt werden. Die Verwaltung wird intern abstimmen, ob nach der Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen oder des Denkmalschutzes, weitere Unterführungen, Brücken, Mau- ern oder Plätze freigegeben werden können. Die Flächen an der Alb, an der Vogesenbrücke und am Messplatz sind die bekannteren Orte, weswegen sie rege frequentiert sind. Die erfahrenen Künstlerinnen und Künstler sprechen sich bezüglich der Gestaltung ab und befolgen die „Szene“- Regeln. Anfängerinnen und Anfänger oder Interessierte, die sich mal ausprobieren möchten, kennen diese oft nicht. Deswegen wer- den hochqualitative und aufwendige Werke zu rasch übermalt oder verändert. Dies führt wie- derkehrend zu Spannungen bei den Erfahrenen und teilweise zu deren Desinteresse, auch auf- grund der eigens investierten Mittel, worunter die Qualität der Werke an diesen Orten leidet. Auch kommen Künstlerinnen und Künstler von außerhalb nach Karlsruhe, die ebenso die Hall of Fame, aber auch nicht freigegebene Wände nutzen, da sie keinen Kenntnisstand über deren Freigabe haben. Beides wird sich nicht verhindern lassen, da der öffentliche Raum frei zugäng- lich ist. 3. Gibt es Verbesserungsvorschläge von Seiten der Beteiligten und wenn ja, welche? Mit welchen Mehrkosten wären die Vorschläge jeweils verbunden? Wie unter Punkt 2 erwähnt, gibt es einen deutlichen Bedarf an mehr Halls of Fame, denn auf diesen Flächen können sich die Künstlerinnen und Künstler frei ausleben. Die Verwaltung wird intern abstimmen, ob und ggf. in welchem Umfang weitere Plätze freigegeben werden können. Mehrkosten entstehen dabei im Grunde nicht. Neben Außenwänden besteht ein Bedarf an (temporären) Räumen für weitere Urban-Art-Projekte. Oft scheitern diese auch an der Finanzie- rung, denn in der Regel müssen die Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeiten selbst finanzieren. Für die Weiterentwicklung der Szene und der Nachwuchsförderung bedarf es neben freien Flä- chen an Workshop-Angeboten und Veranstaltungen, an Beratung und Unterstützung der Akti- ven, an Lobby- und Netzwerkarbeit. Bisher geschieht dies überwiegend auf freiwilliger Basis unter den Künstlerinnen und Künstlern sowie durch das Combo. Das Combo ist Urban-Art- Standort und städtisches Jugendzentrum. Es ist seit Jahren räumlich, finanziell und personell an der Grenze des Leistbaren, wobei Anspruch und die öffentliche Aufmerksamkeit steigen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Welche Flächen zur freien Gestaltung stehen für Graffiti-Nachwuchskünstler- innen/Nachwuchskünstler sowie Anfängerinnen und Anfängern zur Verfügung? Die Flächen auf dem Combo-Gelände stehen in Absprache für alle Interessierten zur Verfügung. Darüber hinaus besitzt das Combo mehrere mobile Flächen, die in unterschiedlichen Formaten temporär aufgestellt werden können. Diese Flächen richten sich speziell an Anfängerinnen, An- fänger und „Neue“, die sich mal ausprobieren möchten. Alle Halls of Fame sind frei nutzbar. International, national wie regional gelten in der Szene im Grunde die gleichen Regeln für Neue und den Nachwuchs. Ein Herantasten und sich Etablieren ist der natürliche Prozess und mit der Zeit findet sich ein Platz in der Szene und somit für die Nutzung von Graffiti-Flächen. Temporäre Flächen im Rahmen von Projekten im Sinne einer gezielten Künstlerinnen-, Künstler- und Nach- wuchsförderung sind vorstellbar. Sie ersetzen keine „festen“ Bestandsflächen und sind als eine sinnvolle Ergänzung zu bewerten. Das Kulturamt/Kulturbüro wird diesen Bereich künftig stärker in seine Förderarbeit mit aufnehmen. 5. Wurden und werden Karlsruher Free Wall/Street-Art-Kunstwerke digital dokumen- tiert und archiviert, wie es im Konzept „Graffitigestaltung im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ beschrieben ist? Im Konzept wurde erläutert, dass das KIT zusammen mit der Universität Paderborn eine wissen- schaftliche Untersuchung zu Graffiti-Kunst in Deutschland startete, die aus Bundesmitteln mitfi- nanziert wird. Dabei geht es nicht um eine digitale Dokumentation der Karlsruher Arbeiten, sondern um eine kunsthistorische Untersuchung bundesweit. Die städtischen Auftragsarbeiten wie auch langfristig bestehende Murals sind in der neu geschaffenen Kunst-im-öffentlichen- Raum-Internetseite des Kulturamtes erfasst. Diese Seite wird in nächster Zeit veröffentlicht. Ebenso dokumentiert das Combo ausführlich Kunstwerke, Projekte und Auftragsarbeiten, auch auf dessen Internetseite. Da sich Graffiti als temporäre Kunst definiert, ist es selbst erklärend, dass die Werke nach einer gewissen Zeit wieder verschwinden, vor allem aus den Halls of Fame. Eine Dokumentation durch Dritte wird hierbei nicht erwartet oder die Künstlerin/der Künstler nimmt sie selbst vor. Neben eigenen Internetseiten der Künstlerinnen und Künstler sowie privaten digitalen Archiven existieren etliche Auftritte in sozialen Netzwerken. Der Austausch von Werken in digitaler Form ist international gängig und wird rege von Fans, Künstlerinnen und Künstlern praktiziert, auch über verschiedene Online-Plattformen. 6. Werden die bisherigen Graffiti/Street-Art-Kunstwerke präsentiert? Wenn ja, auf welcher Plattform? Wie in Punkt 5 dargestellt, sind die Auftragsarbeiten, die seitens der Stadt oder städtischer Ge- sellschaften an Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler des Combo vergeben wurden, vom Combo dokumentiert und alsbald auf der Kunst-im-öffentlichen-Raum-Internetseite einsehbar. Auf der Internetseite des Combo sind zudem etliche Graffitis auf dessen Gelände erfasst und ebenso Arbeiten, die Künstlerinnen und Künstler im Ausland umsetzten.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 38 der Tagesordnung: Konzept Graffitigestaltung im öffentlichen Raum (Urban-Art): Freie Flächen für Graffiti-Nachwuchskünstler und Graffiti- Nachwuchskünstlerinnen und digitale Dokumentation/Archivierung von Street- Art Interfraktionelle Anfrage: GRÜNE, KULT, FDP Vorlage: 2017/0533 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. September 2017