IQ-Leitprojekt des Korridorthemas Zukunft Innenstadt - Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030

Vorlage: 2017/0530
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.08.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2017

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • IQ-Projekt Innenstadt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0530 Verantwortlich: Dez.2 IQ-Leitprojekt des Korridorthemas Zukunft Innenstadt – Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.09.2017 3 x Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss stimmt dem Konzeptvorschlag zur Beauftragung eines Gutachtens zur Zu- kunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2017: ca. 76.000,- € 2018: ca. 76.000,- € 2019: ca. 38.000,- € --- 2017: ca. 76.000,- € 2018: ca. 76.000,- € 2019: ca. 38.000,- € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.120.11.12.01.90.01 Kontenart: 42900000 Ergänzende Erläuterungen: Die endgültige Höhe der Aufwendungen ist von dem Ergebnis der Ausschreibung abhängig. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x Ja Handlungsfeld: Zukunft Innenstadt und öffentl. Raum Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 IQ-Leitprojekt des Korridorthemas Zukunft Innenstadt - Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 Die Karlsruher City mit einem Einzugsgebiet von über 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Ein- wohnern nimmt die führende Rolle als Einzelhandelsmagnet in der Region ein. Aber auch die anderen zentralörtlichen Funktionen konzentrieren sich vorrangig in der Innenstadt: Dienstleis- tungen, Gastronomie, Hotels, Arbeitsstätten, Bildungseinrichtungen, Behörden, Kulturinstitutio- nen und Freizeitangebote. Außerdem ist die City auch Wohnstandort für 17.000 Einwohnerin- nen und Einwohner. Eine ausgewogene Nutzungsmischung, eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und ein ansprechendes Stadtbild machen die Innenstadt zur Visitenkarte und Identifikationsort für Besucherinnen und Besucher sowie für die Karlsruherinnen und Karlsruher. Die Karlsruher Innenstadt ist jedoch seit dem Beginn der Bauarbeiten der Kombi-Lösung und sich vollziehender Strukturveränderungen im Einzelhandel (Filialisierung, Online-shopping etc.) zunehmend mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert. Zur Erhaltung und Weiterent- wicklung der Attraktivität der Karlsruher City soll daher ein Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 beauftragt werden. Das Gutachten stellt ein IQ- Leitprojekt im Rahmen des Korridorthemas „Zukunft Innenstadt“ dar und wurde auf der ge- meinderätlichen Klausurtagung am 1. April 2017 erörtert. Der Fokus des Gutachtens liegt auf der Zukunftsfähigkeit der Karlsruher Innenstadt, unter besonderer Betrachtung der Einzelhan- delsstruktur sowie den prägenden Rahmenbedingungen. Übergeordnetes Ziel dabei ist es, die Attraktivität und Multifunktionalität der Innenstadt durch eine wettbewerbsfähige Einzelhan- delsstruktur, eine ausgewogene Nutzungsmischung von Gastronomie, Dienstleistern, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Wohnen und Freizeitmöglichkeiten zu stärken. Dabei soll im Teil A des Gutachtens (Gewicht etwa 30 %) die Einzelhandelsstruktur in Karlsruhe analysiert und die Situation der Innenstadt nach räumlichen, funktionalen und gestalterischen Qualitäten und Entwicklungspotenzialen bewertet werden. Die anschließende Formulierung von Empfehlungen und Entwicklung eines konkreten und umsetzungsorientierten, abgestimmten und konsensfähigen Maßnahmenkatalogs zusammen mit den Einzelhändlern, Eigentümern und weiteren Akteuren steht im Fokus des Gutachtens und bildet mit einem Gewicht von etwa 70 % Teil B des Auftrags. Die konkret formulierten Maßnahmen sollen in einer Entwicklungs- strategie „City 2030“ zusammengeführt werden. Das Gutachten ist wie folgt aufgebaut: Teil A: Bestandsanalyse des Einzelhandels (ohne Nahversorgung) für die Gesamtstadt sowie Bewertung der Einzelhandelsstruktur und der Nutzungsmischung (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur etc.) der City  Analyse/Erhebung/Darstellung einzelhandelsrelevanter Daten (Gesamtstadt);  Überprüfung Zentrenstruktur (Gesamtstadt);  Bereitstellung der Miethöhen der Einzelhandelsgeschäfte für die City-Einkaufslagen  Ableitung/Hierarchisierung der Einkaufslagebewertung (Innenstadt);  Entwicklung Umfragekonzept, Durchführung und Auswertung einer Passantenumfrage.  Analyse und Bewertung der Einzelhandelsstruktur und Nutzungsmischung der City (Einzel- handel, Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur etc.). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Teil B: Erarbeitung von Empfehlungen und konkreter Maßnahmen zur Zukunftsfähig- keit der City als Einzelhandelsstandort unter Einbeziehung sämtlicher City-Akteure im Rahmen eines zu konzipierenden und zu moderierenden Partizipationsprozesses sowie Ableitung einer Entwicklungsstrategie City 2030  Ableitung von Empfehlungen zur künftigen Entwicklung der Innenstadt als Einzelhandels- standort unter Berücksichtigung weiterer einzelhandelsrelevanter und flankierender Aspek- te: - Empfehlungen zum Einzelhandelsflächenangebot, Branchen- und Qualitätsmix; zur Neu- strukturierung und Adressierung der Einkaufslagen; zu neuen Formaten, Strategien und Geschäftsmodellen; zur Positionierung der City gegenüber Konkurrenzstandorten; zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Kontext des Online-Handels; zur Entwicklung ei- nes eigenen Einkaufscharakters; zu innovativen Einkaufskonzepten und Stärkung des Er- lebnischarakters beim Einkaufen. - Empfehlungen zur zukunftsfähigen Funktions-/Nutzungsmischung/Angebotsvielfalt. - Empfehlungen zu den einzelnen Nutzungsbereichen räumlich und funktional: Gastro- nomie, Kultur (Einrichtungen und Kunst im öffentlichen Raum), Freizeit, Erholung, Sport (KSC-Stadion), Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, Verwaltung, Kongress, Bildung, Wis- senschaft, Wohnen etc. - Empfehlungen zum Städtebau und zur Stadtgestaltung in der Innenstadt; zum Beispiel hinsichtlich Aktivierung von Erdgeschossen für Einzelhandel, Schließen von Lücken, Er- weiterung der Einkaufslagen von der Kaiserstraße nach Süden, Aufwertung 2. Reihe, Aktivierung und Anbindung des Zirkels und Schlossplatzes, Öffnung zum KIT-Campus. - Empfehlungen für neue attraktive Flanier- und Aufenthaltsqualitäten auf Plätzen und Straßen; zu Cityeingängen sowie zu Übergängen in der City. - Empfehlungen für mehr Sauberkeit und Sicherheit. - Empfehlungen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Laufwege, Radverkehr und Liefer- verkehre sowie zur Optimierung der Verkehrsplanung und -lenkung in der City.  Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts einer begleitenden intensiven Partizipation zur Ent- wicklung umsetzungsorientierter konkreter Maßnahmen sowie Durchführung, Moderation, Dokumentation;  Strategie zur Aktivierung der Einzelhändler, Gastronomen, Immobilieneigentümer und zent- ralen Anrainer sowie weiterer relevanter City-Akteure;  Kontaktaufnahme zu Immobilieneigentümern/Einzelhändlern in strategisch wichtigen Schwerpunktbereichen zur Einbindung und Beratung hinsichtlich Marktposition, Entwick- lungspotenzial, Umbaumöglichkeiten, Vermarktung, Leerstandsmanagement etc.  Darstellung der Ergebnisse in Form eines konkreten und umsetzungsorientierten, mit den Akteuren abgestimmten und konsensfähigen Maßnahmenkatalogs in tabellarischer Form;  Dokumentation und Synopse der Ergebnisse als Entwicklungsstrategie „City 2030“ Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das Gutachten soll im September/Oktober 2017 öffentlich ausgeschrieben werden. Die Erstel- lung des Gutachtens erfolgt im Zeitraum Herbst/Winter 2017 bis Frühjahr 2019. Begleitet wird die Erstellung des Gutachtens durch eine dezernatsübergreifende Projektgruppe und die im Rahmen des IQ-Prozesses für das Korridorthema „Zukunft Innenstadt“ etablierte Steuerungs- gruppe. Darüber hinaus werden relevante Zwischenergebnisse in entsprechenden Gremien und Ausschüssen sowie im Rahmen der Frühstückgespräche mit dem Einzelhandel vorgestellt. Zu den im Rahmen des Partizipationsprozesses vorgesehenen Veranstaltungen und Vor-Ort- Terminen werden die Fraktionen und Einzelstadträte eingeladen. Die Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ab 2019 im Rahmen der AG Innenstadt. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss stimmt dem Konzeptvorschlag zur Beauftragung eines City-Gutachtens zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 zu.

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Sitzung Hauptausschuss Termin: 19. September 2017, 16:30 Uhr Öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Markt- platz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: IQ-Leitprojekt des Korridorthemas Zukunft Innenstadt – Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 Vorlage: 2017/0530 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt dem Konzeptvorschlag zur Beauftragung eines City- Gutachtens zur Zukunftsfähigkeit der City als Einzelhandelsstandort 2030 zu. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und führt kurz in das Thema ein. Es seien noch einige Umfragen vorgesehen, u. a. unter den Studierenden. Diese Umfragen würden miteinander abgestimmt, so dass man dann die Synergieeffekte nutzen könne. Stadtrat Pfannkuch (CDU) hält es für richtig, zunächst eine Bestandsanalyse, wie in Teil A der Vorlage stehe, zu machen. Bevor man zur Erarbeitung von Empfehlungen komme, be- nötige man eine Darstellung der Veränderungen der Einkaufslandschaft. Stadtrat Zeh (SPD) meint, es gebe schon genügend Gutachten. Seiner Fraktion erschließe es sich nicht, warum ein Gutachten für die Innenstadt für ca. 200.000 Euro nach außerhalb der Stadt vergeben werde. Seiner Meinung nach könne es auch innerhalb der Stadtverwal- tung, beispielweise vom Stadtplanungsamt, gemacht werden. Gerade bezüglich der Analy- se sei die Kompetenz in Karlsruhe deutlich vorhanden. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE) findet es sinnvoll, externe Gutachter mit hinzuzuziehen. Ein Blick von außen sei sicherlich nicht verkehrt. Es bedürfe einer Expertise darüber, wie Innenstädte heute aussähen, aber auch Ideen darüber, wie sie in 10 Jahren aussehen könn- ten. Man habe jetzt so viel Geld in die Hand genommen, um die Innenstadt grundlegend zu verändern. Insofern sollte es zu einem guten Abschluss kommen. Frau Dr. Wiegelmann-Uhlig (AfSta) präzisiert, der Teil A der Vorlage beinhalte die Ana- lyse und Bewertung. Diese Bewertung beinhalte die Entwicklung der letzten 10 Jahre. Die- - 2 - se Daten gebe man dem Gutachter an die Hand. Diesen Teil habe man auf 30 % reduziert, damit der Gutachter sich nicht in theoretischen Analysen ergieße. 70 % (Teil B) sollen ein intensiver Partizipationsprozess sein. Mit den Gebäudeeigentümern, den Einzelhändlern und anderen Akteuren (Bevölkerung, Besucher) solle intensiv über Ver- besserungen und Maßnahmen, die sich von Verkehren in der Innenstadt bis zu städtebauli- chen Aspekten, Straßengestaltung und ganz verstärkt Zukunft des Einzelhandels erstreck- ten, diskutiert werden. Hierfür benötige man eine externe Expertise von Fachleuten, die sich im Fachhandel auskennen. Der Vorsitzende ergänzt, man werde frühere Gutachten zur Verfügung stellen, so dass nicht nur eine Bewertung aus dem Ist-Zustand stattfinde, sondern einen Bewertung aus der Entwicklung der letzten 10 Jahre. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt bei 3 Enthaltungen ansonsten Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. September 2017