Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK)

Vorlage: 2017/0527
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.08.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.09.2017

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Kapitalerhöhung Stadtwerke
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0527 Dez. 4 Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.09.2017 15 X Gemeinderat 26.09.2017 14 X Beschlussantrag Siehe Beschlussformulierung auf S. 3. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe ist Alleingesellschafterin der KVVH – Karlsruher Versorgungs- und Hafen GmbH (KVVH). Der Unternehmensgegenstand der KVVH beinhaltet unter anderem die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und die Durchführung der Straßen- beleuchtung sowie die Verkehrsbedienung und das Betreiben der Rheinhäfen. Die KVVH hält folgende Beteiligungen mit mehr als 50 %: Beteiligungen Beteiligungsverhältnis Stadtwerke Karlsruhe GmbH 80 % VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH 100 % KBG – Karlsruher Bäder GmbH 100 % KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH 100 %. Hintergrund für die Notwendigkeit einer Eigenkapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist insbesondere das nachhaltig hohe Investitionsvolumen der SWK. Dieses lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 bei 73 Mio. €. Das für das Geschäftsjahr 2017 vorgesehene Investitionsvolumen der SWK liegt bei 82 Mio. €. Im Wirtschaftsplan 2017 sind zur Finanzierung der Investitionen insbesondere Kreditaufnahmen von rd. 50 Mio. € vorgesehen. Aufgrund dieser starken Investitionstätigkeit ist die Eigenkapitalquote der SWK in den vergangenen Jahren von über 40 % auf 28,2 % zum 31.12.2016 gesunken. Das in der mittelfristigen Wirtschaftsplanung vorgesehene Investitionsvolumen wird eine weitere Erhöhung der Fremdfinanzierung und somit Verringerung der Eigenkapitalquote verursachen. Um das damit einhergehende Risiko einer Verschlechterung der Zinskonditionen für SWK und der Rendite künftiger Projekte zu reduzieren, sollte die Eigenkapitalquote der SWK dauerhaft bei rund 25 % stabilisiert werden. Hinsichtlich der Stabilisierung der Finanzierungsstruktur der SWK wurden bereits 2016 verschiedene Gespräche mit den beiden Gesellschaftern (Stadt Karlsruhe als Vertreter der KVVH sowie der EnBW) geführt. Das vereinbarte Konzept sieht vor, dass der SWK über einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab 2017, für die Ergebnisjahre 2016 bis 2020 insgesamt 30 Mio. € zugeführt werden. Hierbei soll sich die Erhöhung des Kapitals durch Zuführung zur Kapitalrücklage anteilig an den erwirtschafteten Jahresüberschüssen orientieren (30 %). Dies bedeutet ausgehend vom Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 21,8 Mio. € eine Kapitalzuführung für das Jahr 2017 in Höhe von 6,5 Mio. €, die sich mit 5,2 Mio. € auf die KVVH sowie mit 1,3 Mio. € auf die EnBW verteilen. Eine direkte Abführung aus dem bestehenden Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung ist aufgrund des zwischen der KVVH und der SWK bestehenden Ergebnisabführungsvertrages nicht uneingeschränkt möglich. Deshalb erfolgt der oben beschriebene Weg über eine Einlage in die Kapitalrücklage durch die Gesellschafterin KVVH. Zu dieser Vorgehensweise liegt eine positive verbindliche Auskunft der Finanzbehörde vor. Der zur Kapitalerhöhung erforderliche Beschluss ist durch die Gremien jedes Jahr neu zu fassen, wenn auch die Berechnungsgrundlage, der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung abschließend vorliegt. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der KVVH beschließt die Gesellschaf- terversammlung der KVVH – unter Beachtung berechtigter Interessen des Minder- heitsgesellschafters der SWK – über die langfristige Geschäftspolitik der Dienstleistungsgruppe, z. B. Fragen der Eigenkapitalpolitik. Diese Beschlussfassung soll am 17.11.2017 erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Beschluss zur Kapitalerhöhung der SWK soll in der Sitzung der Gesellschafterversammlung nach Vorberatung im Aufsichtsrat der SWK am 13.12.2017 gefasst werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH – Karlsruher Versorgungs- und Hafen GmbH (KVVH) die Zuführung von insgesamt 24,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2017 bis 2021 aus den Jahresüberschüssen 2016 bis 2020 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK), jeweils maximal 30 % des Jahresüberschusses, in die Kapitalrücklage der SWK zu beschlie- ßen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städtischen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die Kapi- talerhöhung um insgesamt 30,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2017 bis 2021 zu beschließen.

  • Abstimmungsergebnis_TOP 14
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 14
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 14 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) Vorlage: 2017/0527 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städti- schen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH – Karlsruher Versor- gungs- und Hafen GmbH (KVVH) die Zuführung von insgesamt 24,0 Mio. € im Ver- lauf der Jahre 2017 bis 2021 aus den Jahresüberschüssen 2016 bis 2020 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK), jeweils maximal 30 % des Jahresüberschusses, in die Kapitalrücklage der SWK zu beschließen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den städti- schen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die Kapitalerhöhung um insgesamt 30,0 Mio. € im Verlauf der Jahre 2017 bis 2021 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Es gibt keinen Diskussionsbedarf. Dann bitte ich um das Votum. – Das ist eine einstim- mige Zustimmung. Wenn Sie einverstanden wären, machen wir jetzt eine halbe Stunde Pause und treffen uns dann um 18:20 Uhr wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 17:44 – 18:20 Uhr) - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 11. Oktober 2017