Eckpunktepapier zwischen Stadt Karlsruhe und Land Baden-Württemberg über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7
| Vorlage: | 2017/0519 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.08.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | AVG |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0519 Dez. 1 Eckpunktepapier zwischen Stadt Karlsruhe und Land Baden-Württemberg über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.09.2017 6 x Gemeinderat 26.09.2017 12 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt dem Eckpunktepapier zwischen Stadt Karlsruhe und Land Baden- Württemberg über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7 zu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit AVG mbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Karlsruher Regionalstadtbahnsystem mit Zweisystemfahrzeugen im Stadt-Umland-Verkehr stellt ein erfolgreiches und international viel beachtetes Modell dar, das mit Blick auf die um- steigefreien Mobilitätsvorteile zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Region er- halten werden soll. In diesem Zusammenhang haben das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe seit inzwischen fast zweieinhalb Jahren verhandelt, um sicherzustellen, dass das Karlsruher Modell auf der Basis des neuen EU-Rechts weitergeführt, gestärkt und ausgerichtet auf veränderte Verhältnisse weiterentwickelt werden kann. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist in dem in der Anlage beigefügten Eckpunktepapier über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7 (Regionalstadtbahn-Netz Karlsruhe) mit Datum vom 24. Juli 2017 dokumentiert. Das Eckpunktepapier bedarf der Zustimmung des Gemeinderates, die mit diesem Beschlussan- trag erwirkt werden soll. Ziel: Es ist der Stadt Karlsruhe aufgrund der auch zukünftig engen verkehrlichen Verzahnung im Stadtgebiet zwischen den Stadt-Umland-Verkehren der AVG und den innerstädtischen kommunalen Schienenverkehren ein großer Wunsch, die Stadt-Umland-Verkehre weiterhin durch die kommunale AVG erbringen zu lassen. Die städtischen Verkehrsleistungen sollen zudem weiterhin von der VBK erbracht werden. Zielführendes Konzept: Das Land hält den Weg über eine Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden an den internen Betreiber AVG dann für rechtlich vertretbar, wenn hiervon die Strecken mit lang- laufenden Eisenbahnverkehren ohne relevante Verflechtung mit einem Innenstadtnetz aus- genommen werden. Um diesen gemeinsamen Weg beschreiten zu können, werden daher aus der Direktvergabe des Zweisystem-Stadt-Umland-Verkehrs die Strecken mit langlaufenden Eisenbahnverkehren in ein zweites Vergabenetz 7 b ausgegliedert und separat in einem üblichen wettbewerblichen Verfahren vergeben. Kommt es nicht zu einer Direktvergabe an die AVG, kann sich die AVG nicht mehr an der wett- bewerblichen Vergabe ihrer heutigen Leistungen beteiligen, da sonst die Direktvergabe an die VBK nach europäischem Vergaberecht nicht möglich ist. Das erfolgreiche Karlsruher Modell wäre damit nicht mehr existierend. Wesentliche Inhalte des Eckpunktepapiers: 1. Das Vergabenetz 7a umfasst im Wesentlichen die heute von der AVG im Vertrag Netz 7a/b erbrachten Leistungen. Für dieses Netz 7a wird eine Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden vereinbart, die jedenfalls aus dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe besteht und deren Größe im Übrigen von der Beteiligung möglicher anderer Gruppenmitglieder wie dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rhein- land-Pfalz Süd, des Landkreises Karlsruhe, der Stadt Heilbronn und des Landkreises Heilbronn abhängt. Die Aufnahme weiterer Gebietskörperschaften bedarf einer ge- meinsamen Abstimmung zwischen Stadt Karlsruhe und Land Baden-Württemberg. Im Gegenzug wird das Land Baden-Württemberg langlaufende beschleunigte Ver- bindungen mit nachrangigen Verflechtungen in die Karlsruher Innenstadt in ein getrennt zu vergebendes Netz 7b ausgliedern und als klassische Eisenbahnverkehre (EBO) ver- geben. 2. Betriebsaufnahmezeitpunkt der beiden Netze 7a und 7b ist 12/2022. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Land, Stadt und weitere Partner werden sich über die weitere Ausgestaltung der Ver- kehrsleistungen sowie den exakten Leistungsumfang und dessen Finanzierung auf Basis dieser Festlegungen verständigen (Bemerkung: Die finanzielle Regelung in § 3 Abs. 3 Satz 2 des Eckpunktepapiers dürfte für den Fall des Eingreifens mit einem Volumen von ca. 500.000 € abgedeckt sein. Die Gruppenbildung als solche wird durch das Eckpunkte- papier hinsichtlich Ob und Wie ohne rechtliche Verstöße vorbereitet). 4. Der direkt zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag für das Netz 7a soll eine Lauf- zeit von 13 bis 15 Jahren haben und so den Zeitraum bis Ende 2035 bzw. bis 2037 ab- decken. 5. Das Land ist grundsätzlich weiterhin bereit, als Aufgabenträger für den SPNV die Leistungen des Netzes 7 auf den bislang vom Land finanzierten Strecken zu finanzieren. 6. Ein Teil der im heutigen Netz 7a/b enthaltenen Verkehrsleistungen überschreitet das im Zielkonzept SPNV 2025 des Landes nach einheitlichen Maßstäben vorgesehene Ange- botsvolumen. Grundsätzlich sind diese Leistungen von der kommunalen Seite zu finanzieren. 7. Das Land ist bereit, kommunale Einmalzahlungen der Vergangenheit für die Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen zeitanteilig anzurechnen. Die Höhe des anzurechnenden Werts wird vom Land (NVBW) mit Unterstützung durch die AVG ermittelt. Gesamtbewertung: Das Eckpunktepapier des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe über die Ver- ständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7 (Regionalstadtbahn-Netz Karlsruhe) mit Datum vom 24. Juli 2017 ist unter Berücksichtigung der Rechtsvorgaben und Sachzwänge sowie Zielvorstellungen geeignet, das Karlsruher Modell auf der Basis des neuen EU-Rechts weiterzuführen, zu stärken und ausgerichtet auf veränderte Verhältnisse zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Umland weiterzuentwickeln. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der Gemeinderat stimmt dem Eckpunktepapier zwischen Stadt Karlsruhe und Land Baden- Württemberg über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7 zu.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 12 der Tagesordnung: Eckpunktepapier zwischen Stadt Karlsruhe und Land Baden-Württemberg über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV- Leistungen im Netz 7 Vorlage: 2017/0519 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Eckpunktepapier zwischen Stadt Karlsruhe und Land Ba- den-Württemberg über die Verständigung zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen im Netz 7 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Hintergrund sind die irgendwann auslaufenden Konzessionen für die Vergabe unseres Straßenbahnnetzes an die VBK und unseres Stadtbahnnetzes an die AVG. Hier gab es in den letzten Jahren immer mal wieder Tendenzen, das hat auch etwas mit wettbewerbs- rechtlichen Fragen zu tun und auch der Begeisterung mancher im Land für die Wirt- schaftlichkeit, die sich aus Ausschreibungsprozessen ergibt, die entsprechenden Netze, die über die Stadtgrenzen hinaus gehen, in einen solchen Ausschreibungsprozess zu geben. Das Problem dabei wäre gewesen, dass damit dann auch die Direktvergabe an unser eigenes Straßenbahnnetz kritisch werden würde. Dank der guten lesewilligen und –fähigen Experten unserer Verkehrsbetriebe haben wir im EU-Recht eine Möglichkeit gefunden, über eine Gruppe von Behörden eine Lösung zu finden, die es weiterhin ermöglicht, auch solche Stadtgrenzen übergreifende Netze und Strecken direkt vergeben zu können. Dazu muss man eine Gruppe von Behörden bilden. Das ist bisher so eher unüblich, auch wenn es durchaus Vorbilder in Deutschland gibt. Wir haben uns dann in Brüssel vor Ort erkundigt, wie das aufzufassen ist, und ha- ben die Bestätigung bekommen, dass es genau für unsere Situation passend ist, weil wir hier eine ganz enge Verflechtung aus einem Straßenbahnnetz und einem Stadt- bahnnetz in die Region haben und es Sinn macht, das als Gesamtes zu betrachten. - 2 - Wir haben dann mit dem Land verhandelt. Ich schlage Ihnen heute die Zustimmung zum Eckpunktepapier vor, ein Eckpunktepapier, das am Ende in seiner Gültigkeit auch von Ihrer Zustimmung abhängig ist, in dem wir einen sehr akzeptablen Ergebnisstand der Verhandlungen mit dem Land vorlegen. Es werden zwar einzelne Expresslinien nach Freudenstadt und Heilbronn und die stündliche Linie nach Achern sowie die Verdich- tungslinie nach Gernsbach-Forbach dann nicht mehr in die Direktvergabe gehen, son- dern werden ausgeschrieben. Aber alle anderen Verkehre, die über die Stadtgrenze hinausführen, würden weiter direkt an die AVG vergeben. Es steht auch nichts mehr im Wege, dass wir das Straßenbahnnetz weiter direkt vergeben können. Dazu gehört al- lerdings auch, dass man noch einmal die Kostenermittlung sehr kritisch durch einen entsprechenden Gutachter von beiden Seiten unter die Lupe nimmt, und dann die neu- en Verträge mit dem Land, das finanziell in diese Stadtbahnlinien, die über die Grenzen hinausführen, mit einsteigt, auf eine neue wirtschaftliche Grundlage stellt, so dass es keinen wirtschaftlichen Nachteil geben soll für den Besteller, in dem Fall das Land, wenn man auf eine Ausschreibung verzichtet. Das ist letztlich auch ein Stück weit im städti- schen Interesse, dass wir hier keine Leistungen einkaufen, die es auch wirtschaftlicher zu erbringen gelte. Ich bin dem Land sehr dankbar, dass es diesen Weg mitgegangen ist. Es ist auch wichtig zu erkennen, dass es eine absolute Einzelfalllösung ist, weil wir mit unserem Stadt- Umland-Verkehr einen absoluten Einzelfall darstellen in Baden-Württemberg, und dass auch ein großes Maß an Vertrauen zu unserem System damit verbunden ist und auch der Wille des Verkehrsministeriums, dieses System erfolgreich weiterzuentwickeln und nicht durch eine Aufsplittung aller Linien an der Stadtgrenze von Karlsruhe zu gefähr- den. Das rechnen wir dem Land außerordentlich hoch an, dass man unser System so weiter entwickelt. Es gab am Anfang etwas Irritationen im Umland, weil der Eindruck entstanden ist, dadurch verschlechtert sich die Versorgung im Umland. Aber das Land hat jetzt sowohl mit dem Landkreis Rastatt als auch mit dem Landkreis Karlsruhe wiede- rum Absichtserklärungen oder auch schon relativ festgelegte Ideen ausgetauscht, wie dann eine solche Vergabe an Externe auszusehen hat. Es wird in der Gesamtheit eher zu einer Verbesserung des Angebots führen, sei das in Richtung Komfort, vor allem aber auch der Anzahl der entsprechenden Verbindungen. Damit haben wir am Ende alle etwas davon. Von daher kann ich Ihnen mit gutem Gewissen heute empfehlen, die- sem Eckpunktepapier zuzustimmen. Im Hauptausschuss ist es vorberaten. Ich habe jetzt keine Wortmeldungen. Das hätte ich nicht gedacht. Dann machen wir jetzt zügig die Entscheidung. – Das ist eine ein- stimmige Zustimmung. Da werden sich einige im Land freuen über diese gute Unter- stützung aus dem Gemeinderat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 11. Oktober 2017