Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Berufliche Integration von Geflüchteten bei kommunalen Ämtern/Betrieben
| Vorlage: | 2017/0516 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 31.07.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Personalausschuss
Zusätzliche Dateien
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Gute betriebliche und berufliche Integration von Geflüchteten in kommunale Betriebe Der ver.di Fachbereich Gemeinden führt ein Praxisprojekt zur betrieblichen und beruflichen Integration von Geflüchteten durch. Bis zu zehn kommunale Betriebe können sich daran beteiligen und Beispiele einer guten Praxis erarbeiten und umsetzen. Projektziele: Eine gute und strukturierte Vorbereitung der betrieblichen und beruflichen Integration von Geflüchteten ist Voraussetzung für das Gelingen. Darüber hinaus muss die Phase der Integration in die Betriebe begleitet und qualifizierend unterstützt werden. Beides gut aufeinander abzustimmen und miteinander zu verzahnen stellt eine große Herausforderung dar. Der Prozess und die betriebliche Beratung verlaufen beteiligungs- und umsetzungsorientiert, d. h. alle Seiten - die Mitarbeiter/innen, der Personalrat sowie die Leitungskräfte – sind in den Prozess von Anfang an einzubeziehen. Im Ergebnis entstehen dadurch realistische und maßgeschneiderte Modelle, die von allen Seiten mitgetragen und deshalb auch mit einem hohen Wirkungsgrad umgesetzt werden. Dies schafft betrieblichen Zusammenhalt und leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Mit diesem Projekt werden beispielhafte gute Lösungen der Integration von Geflüchteten entwickelt und der breite Transfer in Kommunalverwaltungen und öffentliche Betriebe organisiert. Kommunale Betriebe sind gut beraten, das Thema aufzugreifen, denn sie können damit folgende Vorteile erzielen: systematische betriebliche Vorbereitung der Integration von Geflüchteten Voraussetzungen schaffen für mehr interkulturelle Kompetenz und die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für kulturelle Vielfalt im Betrieb Stärkung der Führungskompetenz Strategische Personalentwicklung und Andocken an bereits bestehende Lösungsansätze zum demografischen Wandel und alternsgerechten Arbeiten (z. B. Berufsverlaufsmodelle, Um- und Ausstiegsarbeitsplätze) im Betrieb die Beschäftigten werden bei der Entwicklung konkreter betrieblicher Maßnahmen der Integration beteiligt, durch eine breite Transparenz und die Möglichkeiten des Diskurses werden Akzeptanz und Unterstützung geschaffen Projektlaufzeit: 01. Oktober 2016 – 31. 09. 2020 Projektfinanzierung: Der ver.di Fachbereich Gemeinden hat bei der Walter Hesselbach Stiftung Fördermittel beantragt. Vorausgesetzt der Förderantrag wird positiv beschieden (vorr. September 2016), erhalten die teilnehmenden Betriebe eine Anschubfinanzierung, in Form von 5 Beratungstagen. Darüber hinaus müssen die Betriebe auch eigene personelle und finanzielle Ressourcen aufbringen. Dabei ist die Höhe der Eigenmittel vom betrieblichen Projektumfang abhängig. Darüber hinaus werden Instrumente des Arbeitsmarktes integriert, wie z. B. Einstiegsqualifizierung. In der Phase der Ausbildung können darüber hinaus weitere individuelle Maßnahmen z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen oder assistierte Ausbildungen durch die Kooperationspartner beantragt und durchgeführt werden. Projektteilnahme: Am Projekt können kommunale Betriebe aus allen Regionen Deutschlands teilnehmen. Wir haben ein hohes Interesse daran Betriebe unterschiedlicher Größe, Regionen, kommunaler Dienstleistungen und Aufgaben sowie verschiedener möglicher Ausbildungsberufe zu beteiligen. Teilnehmen können Betriebe, die folgende Anforderungen erfüllen: o Bildung einer betrieblichen Projektgruppe unter Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats o Bestellung und Qualifizierung eines/r Integrationslotsen o Qualifizierung von betrieblichen Paten o Angebote zur Einstiegsqualifizierung und Verknüpfung mit Sprach- und Integrationskursen o Erstellung einer betrieblichen Altersstrukturanalyse und Herausarbeitung des Ausbildungsplatzbedarfs für die nächsten 5 Jahre o Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Projektvorhaben, d. h. für projektbegleitende Beratung, notwendige Workshops und Schulungen o Teilnahme an Vernetzungsveranstaltungen und ggf. eigene Gastgeberrolle übernehmen Beteiligte Kooperationspartner: Die Akademie Dr. Obladen GmbH (ADO) ist in den Bereichen Personalentwicklung, Bildung sowie Kommunikation und Veranstaltungsorganisation tätig. Dr. Hans-Peter Obladen ist Sozialwissenschaftler, er ist als Trainer und Personalentwickler für kommunale Betriebe tätig. Die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) übernimmt den Part der operativen, Teilnehmer/-innen bezogenen Entwicklungs- und Inte- grationsarbeit. Als vielerorts akkreditierter BAMF- Sprachkursträger und erfahrener Dienstleister in den Bereichen überbetriebliche Aus- bildung, betriebliches Ausbildungsmanagement, Vermittlung in und Begleitung von betrieblicher Beschäftigung u.a.m. verfügt die DAA über entsprechendes Knowhow, welches die erfolgreiche Umsetzung des Projektes unterstützt. Das Berufsfortbildungswerk des DGB ist Spezialist im regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie in aktuellen Bildungsthemen. Das bfw kennt die Herausforderungen und unterstützt individuell und passgenau. Vielerorts ist das bfw als Integrationskursträger beim BAMF zertifiziert. Die Angebote für Flüchtlinge beinhalten u. a. Sprachkurse, Kompetenzfeststellung, Entwicklung beruflicher Perspektiven, Vermittlung fachspezifischer Kompetenzen und Prüfungsvorbereitung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Renate Sternatz ver.di Bundesverwaltung Fachbereich Gemeinden Bereichsleiterin D-10112 Berlin Tel.: + 49 (30) 6956-2230 eMail: renate.sternatz@verdi.de – Internet: http://www.gemeinden.verdi.de Dr. Hans-Peter Obladen Akademie Dr. Obladen GmbH Tauentzienstraße 7a D-10789 Berlin Tel. +49 (30) 2100548 - 10, Fax +49 (30) 2100548 – 19 hpo@kommunalwirtschaft.eu Internet: http://www.kommunalwirtschaft.eu
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0516 Gute Arbeit – zukunftsfähige Stadtverwaltung: Berufliche Integration von Geflüchteten bei kommunalen Ämtern/Betrieben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 26 x 1. Die Stadtverwaltung prüft, in welchem ihrer Ämter/Betriebe es möglich ist, Arbeitsplätze für Geflüchtete zu schaffen. 2. Die Stadtverwaltung beteiligt sich am Projekt der ver.di Bundesverwaltung: Gute betriebliche und berufliche Integration von Geflüchteten in kommunalen Betrieben. Sachverhalt / Begründung: Der ver.di Fachbereich Gemeinden führt ein Praxisprojekt zur betrieblichen und beruflichen Integration von Geflüchteten durch (Beschreibung siehe anbei bzw. unter http://gemeinden.verdi.de/projekte/++co++4d68c7dc-7601-11e6-96aa-525400438ccf). Bis zu zehn kommunale Betriebe können sich daran beteiligen. Teilnehmende Betriebe erhalten fünf Beratungsta- ge als Anschub-Unterstützung. Darin können z.B. Fragestellungen zu folgenden Themen bearbeitet werden: • Kooperation mit Jobcenter bzw. Weiterbildungsträgern • Sprachbildung und Praktika • Öffentlichkeitsarbeit (Besichtigungen, Schnuppertage) • Integrationslotsen, Patenschaften • Mitarbeiterqualifizierung. Viele Unternehmen haben ihre Verantwortung als Arbeitgeber angenommen und Zuwanderung als Chance erkannt. Sie engagieren sich bereits stark bei der Integration von Flüchtlingen und begegnen so gleichzeitig Fachkräftemangel und demografischem Wandel. Dies wünschen wir uns auch von der Stadtverwaltung Karlsruhe. Nach Auskunft der koordinierenden Stelle in der ver.di Bundesverwaltung können derzeit noch weite- re kommunale Ämter/Betriebe in das Projekt aufgenommen werden. Nach Einschätzung unserer Fraktion wäre die Beteiligung an dem Projekt auch für die städtischen Äm- ter und Betriebe von Vorteil. Es könnten z. B. Stellen, für die es auf dem Arbeitsmarkt derzeit keine Interessent*innen gibt, besetzt werden. Zusätzlich ermöglicht die ganzheitliche Herangehensweise dieses Projektes, Menschen mit und ohne Migrationserfahrungen an ihrem Arbeitsplatz in Kontakt miteinander zu bringen und damit zu einer besseren Integration der Geflüchteten beizutragen. unterzeichnet von: Verena Anlauf Joschua Konrad Dr. Ute Leidig Renate Rastätter
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0516 Verantwortlich: Dez. 2. Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung Berufliche Integration von Geflüchteten bei kommunalen Ämtern/Betrieben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 26 Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat bereits in verschiedenen Dienststellen Berufsinformationstage, an denen auch Geflüchtete teilnehmen, sowie ein- bzw. mehrtägige und mehrwöchige Hospitationen und Berufsorientierungspraktika für Geflüchtete durchgeführt. Aktuell befindet sich ein Geflüchteter bereits in Ausbildung, ein weiterer startete zum 1. September 2017 in eine Ausbildung. Auch in Zukunft wird die Stadt Karlsruhe die bereits bestehenden Strukturen und die Kompetenz der bereits vorhandenen regionalen Netzwerke und Institutionen nutzen. In Kooperation mit den Jugend- hilfeträgern, den Vertretern der Schulen, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Arbeitsförde- rungsbetriebe gGmbH, des Büros für Integration, des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, der Handwerkskammer und der IHK Karlsruhe kann es gelingen, noch weitere Angebote für Geflüchtete zur Integration in die Lebens- und Arbeitswelt zu machen. Eine Ausweitung dieser Aktivitäten mit dem Ziel einer Ausbildung und ggf. auch darüber hinaus zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Geflüchtete würde die Stadtverwaltung daher unterstützen. Dies kann aber nur nach Bereitstellung der dazu notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Schaffung von Stellen für den Einsatz der Geflüchteten unter Berücksichtigung ihrer Qualifikationen sowie für Betreuungskapazitäten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Nicht bezifferbar. Abhän- gig von Entscheidung entsteht ein Mehrauf- wand. Erst ermittelbar, sobald der evtl. entstehende personelle und finanzielle Aufwand bekannt ist. Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung prüft, in welchen ihrer Ämter/Betriebe es möglich ist, Arbeitsplätze für Geflüchtete zu schaffen Die Stadtverwaltung erkennt die enorme Bedeutung einer betrieblichen und beruflichen In- tegration von Geflüchteten. Einerseits kann so ein wesentlicher Beitrag zu einer langfristig ge- lingenden gesellschaftlichen Integration geleistet werden. Andererseits kann dies für die Stadt Karlsruhe perspektivisch eine weitere Chance darstellen, in einzelnen Bereichen dem Fachkräf- temangel sowie dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Viele Geflüchtete sind hoch motiviert, eine Arbeitsstelle zu finden und bereit, jede Chance zu nutzen, um für sich in Deutschland eine Perspektive aufzubauen. Jedoch erschweren individuel- le Problemlagen und strukturelle Barrieren vielen Geflüchteten den Zugang zu Ausbildung und Arbeit. Die Integration der Geflüchteten in die Lebens- und Arbeitswelt in Deutschland benötigt Zeit. Der anfänglichen bundesweiten Euphorie - Geflüchtete als Lösung für den Fachkräftemangel und demografischen Wandel - steht nun die Erkenntnis gegenüber, dass die überwiegende Zahl der Geflüchteten mangels Sprachkenntnissen und Schul- oder Berufsqualifikation keine Fachkräfte von morgen, sondern - wenn überhaupt - erst von ferneren Jahren sein können. Laut aktueller Kurzanalyse 2/2017 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Qualifikation der 460.000 volljährigen Asylerstantragsteller im Jahr 2016 waren die meisten Asylbewerber im Alter von 18 bis 29 Jahren, 70 % Männer. Nach einer freiwilligen Selbstaus- kunft ohne Vorlage von Nachweisen gab jeder Zehnte an, zuletzt im Handwerksbereich gearbei- tet zu haben, gefolgt von Dienstleistungen, Hilfstätigkeiten, Landwirtschaft und Groß- und Ein- zelhandel. Die anderen Berufsfelder bewegten sich nur noch im Bereich von 1 bis 4 %. Als Schulbildung gaben 15,5 % eine Hochschule, 21,5 % ein Gymnasium, 31 % eine Mittel- schule und ebenfalls 32 % gaben ein einer Grundschule vergleichbares Niveau oder sogar feh- lende Schulbildung an. Laut BAMF kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Asylan- tragsteller ihre schulische und berufliche Qualifikation "überhöht" darstellen, weil sie sich dadurch - irrtümlicherweise - eine bessere Ausgangslage für ihr Asylverfahren erhoffen. Das Bildungsniveau von Frauen ist laut Studie allgemein wesentlich schlechter als das von Männern. Diesem Bildungsstand stehen zum Teil große Erwartungen der Geflüchteten gegenüber, die aufgrund der Unkenntnis, welche Qualifikationen es braucht, um auf dem deutschen Arbeits- markt Fuß zu fassen, realitätsferne Vorstellungen haben. Wichtige Voraussetzung ist auch die Motivation der Geflüchteten eine Ausbildung oder eine Weiterqualifizierung mit dem damit verbundenen Aufwand zu absolvieren und nicht einen Helferjob zu bevorzugen, um zwar weni- ger Geld zu verdienen, aber schnell zu verdienen und die Familien unterstützen zu können. Damit Geflüchtete gute Chancen haben, einen Ausbildungs-/Arbeitsplatz zu finden, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, sie erschweren oft die betriebliche Integration: Zum einen sind dies der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten und die Dauer der be- hördlichen Verfahren. Uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben (befristet) Geflüch- tete mit Aufenthaltserlaubnis. Nur eingeschränkten Zugang haben dagegen Geflüchtete mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung; hier sind jeweils besondere Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu beachten. Das zugrunde liegende Asyl- und Ausländerrecht ist ein kom- plexes Rechtsgebiet, auf das wegen der häufigen Änderungen in den letzten Jahren stets rea- giert werden muss. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Interessant für den deutschen Arbeitsmarkt ist daher die Gruppe der Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive, also der Asylbewerber, deren Antrag voraussichtlich Aussicht auf Erfolg ha- ben wird. Eine gewisse Planungssicherheit für die Arbeitgeber brachte auch die 2016 eingeführ- te "3 plus 2" Regel, das heißt garantierter Aufenthalt für drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre Arbeit. Eine langfristige Planungssicherheit - und damit eine dauerhafte Deckung des Fachkräf- tebedarfes - besteht jedoch nur bei Geflüchteten, die schließlich eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Ein wichtiger Schlüssel zur Integration in die Arbeitswelt und in das kulturelle und gesellschaftli- che Leben sind Integrations- und Sprachkurse. Ohne ausreichende Sprachkompetenz ist es für Geflüchtete praktisch unmöglich, in den Beruf einzusteigen. Für Hospitationen und kurze Praktika, um einen Einblick in die Arbeitswelt zu gewinnen, genügen geringere Deutschkennt- nisse. Doch für eine Ausbildung und qualifizierte Berufstätigkeit sind Deutschkenntnisse auf einem Level B 2 und höher Voraussetzung. Dies gilt insbesondere auch für die stark sprachlich geprägten Ausbildungsgänge in der allgemeinen Verwaltung. Meist scheitert eine schnelle Beschäftigung an fehlenden oder nicht nachweisbaren beruflichen Qualifikationen der Geflüchteten, soweit sie eine solche erlangt haben. Ausbildungen, wie in Deutschland üblich, sind in vielen anderen Ländern der Welt unbekannt. Soweit Geflüchtete in ihrem Heimatland einen Abschluss erworben haben oder berufstätig waren, ist die Vorlage einer von anerkannter Stelle vorgenommenen Bewertung der Qualifikation für die Arbeitgeber hilfreich, um deren Fähigkeiten und Abschlüsse von Schulen und Universitäten einschätzen zu können. Hierauf aufbauend sind vielmals noch Weiterbildungen und begleitende Maßnahmen erforderlich. Weitere Vermittlungs- und Integrationshemmnisse von Geflüchteten sind zum Teil auf individu- elle Kompetenzdefizite zurückzuführen, die auch oft Folge der Fluchtbiographie sind. Hierzu gehören auch Traumatisierungen, die psychisch erhebliche Belastungen, weitere gesundheitli- che Beeinträchtigungen und eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Folge haben können. Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat bei ihren bisherigen Aktivitäten bereits mehrere Wege in Praktika, Ausbildung und späteren Beruf für Geflüchtete eröffnet: In Karlsruhe besteht die Sondersituation, dass Karlsruhe als Standort einer Landeserstaufnahme- stelle von der Folgeunterbringung von Geflüchteten ausgenommen ist. Allerdings werden der Stadt Karlsruhe Geflüchtete (Kontingentflüchtlinge, §§ 12 a und 15 a Aufenthaltsgesetz) zur endgültigen Unterbringung in den Übergangswohnheimen zugewiesen. Derzeit befinden sich ca. 200 Personen, zum großen Teil Familien, in den Unterkünften. Außerdem sind unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA) dauerhaft in Karlsruhe untergebracht und werden durch die Karlsruher Jugendhilfeeinrichtungen betreut und bei der Integration unterstützt. Daher hat die Stadtverwaltung den Schwerpunkt ihrer bisherigen Aktivitäten nicht auf den Be- rufseinstieg, sondern auf Hospitationen und Praktika für junge Geflüchtete mit dem Fernziel einer Ausbildung gelegt, um ihnen eine Grundlage für ihre berufliche Qualifikation zu geben. Im Rahmen der personellen Ressourcen bei den Dienststellen und dem Personal- und Organisa- tionsamt - es stehen aktuell keine zusätzlichen Stellen und Praktika/Ausbildungsplätze bzw. Betreuungskapazitäten zur Verfügung - finden folgende Aktivitäten für junge Geflüchtete zur Orientierung in Ausbildung und Beruf statt: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Orientierungstage im Rahmen des vom Stadtjugendausschuss, der Agentur für Arbeit, den Kammern, Innungen und Berufsfachschulen geförderten Projekts "BeoVielfalt" (Berufsori- entierung von Schülerinnen und Schülern und jungen Geflüchteten). In verschiedenen Info- tagen präsentierten hier Auszubildende und Ausbilder mehrerer Dienststellen jeweils an ei- nem Tag ihren Beruf. Mehrtägige Hospitationen in Dienststellen, vor allem mit handwerklichen Berufen, in denen die Schülerinnen und Schüler den Mitarbeitenden "über die Schultern schauen" und erste Einblicke in die betrieblichen Abläufe erhalten. Mehrtägige und mehrwöchige Orientierungspraktika zum Erwerb erster praktischer Kennt- nisse und Erfahrungen in verschiedenen Berufen, zum Teil als Schülerinnen und Schüler der VABO Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutsch- kenntnissen): Einblicke erhielten hier 7 Geflüchtete beim Gartenbauamt in den Beruf des Gärtners, 3 Geflüchtete beim Forstamt als Forstarbeiter, 1 Geflüchteter beim Amt für Ab- fallwirtschaft als KFZ-Mechatroniker und 5 Geflüchtete beim Tiefbauamt als Straßenbauer. Hierbei wurden überwiegend sehr positive Erfahrungen gemacht, die Geflüchtete waren über- wiegend sehr motiviert. Als größte Hürde für den Weg in eine Ausbildung mit den Anforderun- gen des Berufsschulunterrichts und der praktischen (Zusammen)Arbeit stellte sich die (noch) unzureichende Sprachkompetenz heraus. Insbesondere im Verwaltungsbereich ist es zwingend notwendig, die deutsche Sprache zu beherrschen. Aber auch in den Fachberufen muss gewähr- leistet sein, dass wichtige Unterweisungen, insbesondere zu Unfallverhütungsvorschriften, beim Arbeiten mit Maschinen und Geräten und in der täglichen Zusammenarbeit verstanden werden. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die fehlenden Sprachkenntnisse einen deutlich größeren Betreuungsaufwand als bei „regulären“ Auszubildenden zur Folge haben. Dennoch ist es der Stadtverwaltung bereits gelungen, Geflüchtete in Ausbildung zu bringen: Beim Tiefbauamt absolviert bereits seit zwei Jahren ein Geflüchteter die praktische Ausbil- dung zum Straßenbauer. Hier handelt es sich um einen Geflüchteten mit Duldungsstatus und der "3 plus 2" Regelung. Im September 2017 startete ein weiterer Geflüchteter nach erfolgreichem Besuch der ein- jährigen vorbereitenden Berufsfachschule seine praktische Ausbildung beim Tiefbauamt. Er lernte die Stadtverwaltung bereits schon im Rahmen des BEO-Informationstages und eines anschließenden Praktikums kennen. Das Personal- und Organisationsamt und die jeweiligen Ämter stehen dabei im Austausch mit der IHK Karlsruhe und den Karlsruher Schulen, die über VAB(O) Klassen verfügen, der Arbeits- förderungsbetriebe gGmbH, der Agentur für Arbeit, Flüchtlingsinitiativen, usw. Auch die Netz- werktreffen der IHK vermitteln vielfältige Informationen und Angebote. Erste Kontakte mit Ge- flüchteten und ihren Betreuern wurden vom Personal- und Organisationsamt und den einzelnen Ämtern auch schon auf den Ausbildungsmessen und auch bei sogenannten Tagen der offenen Tür geknüpft. Das Personal- und Organisationsamt steht hier auch im interkommunalen Austausch. Zum Teil bestehen in anderen größeren Städten noch kaum Erfahrungen, da bereits Praktika wegen feh- lender Deutschkenntnisse letztendlich nicht zustande kamen. In Mannheim sind aktuell zwei Geflüchtete in Ausbildung als Gärtner, in Stuttgart wird zum 01.09.2017 ein Geflüchteter eine Ausbildung in den Bäderbetrieben beginnen. Bisher stehen der Stadtverwaltung weder personell noch finanziell zusätzliche Ressourcen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beruf zur Verfügung. Der Erfolg dieser Aktivitä- ten hängt damit maßgeblich auch von dem großen Einsatz aller Beteiligten ab. Die Dienststellen Ergänzende Erläuterungen Seite 5 und das Personal- und Organisationsamt arbeiten hier sehr engagiert, sind aber auch an ihren Belastungsgrenzen. Dies auch weil die Stadtverwaltung zusätzlich auf das Engagement der Mitarbeitenden im Rah- men des aktuellen Projekts "Inklusion" baut: Bei der Stadt Karlsruhe werden hier in Kooperati- on mit sozialen Trägern (KVJS, Integrationsfachdienst, Arbeitsagentur und Arbeitsförderungsbe- triebe gGmbH) im Rahmen eines bis 2020 bestehenden Sonderprogramms Schülerinnen und Schülern der Gewerbeschule Durlach intensiv betreut und in Dienststellen integriert. Hierbei handelt es sich um Personen, die wegen einer wesentlichen Lern- oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, eine reguläre Ausbildung zu absolvieren. Ziel ist es, sie mit vielfältigen Maßnahmen in einem mehrjährigen Zeitraum an eine langfristige Beschäftigung heranzuführen. Darüber hinaus steht die Stadtverwaltung aktuell überhaupt vor der Herausforderung die im Zuge des demografischen Wandels zur Fachkräftesicherung notwendigen (gesteigerten) Ausbil- dungskapazitäten bereitzustellen und ihre originären Auszubildenden gut zu betreuen. Er- schwernisse sind dabei fehlende räumliche Kapazität und aufgrund der Arbeitsdichte das Ge- winnen genügend qualifizierter und engagierter Ausbilderinnen und Ausbilder, da sie im Zuge der stetigen Aufgabenverdichtung den mit der Ausbildungsbetreuung verbundenen Aufwand nicht mehr leisten können. Sollte es Wunsch sein, dass sich die Stadtverwaltung über die geschilderten Maßnahmen hinaus noch stärker einbringt und noch mehr Praktika bzw. Ausbildungsplätze für Geflüchtete anbie- tet, so ist dies nicht ohne Verstärkung der personellen und finanziellen Ressourcen möglich, z.B. für weitere Plätze und für Betreuungskapazitäten bei den Ausbilderinnen und Ausbildern, be- gleitenden Stützunterricht und andere Qualifikationsmaßnahmen sowie für zusätzlichen Deutschunterricht. Auch weitere innerbetriebliche Maßnahmen zur Förderung der Kommunika- tion und des Verständnisses vor Ort durch ergänzende Schulungen zur Sensibilisierung der Füh- rungskräfte und Mitarbeitenden zur Flüchtlingsthematik und zu den Grundlagen des Asylrechts sowie weitere interkulturelle Trainings und Paten- und Mentoren-Programme, usw. könnten dann geleistet werden. 2. Die Stadtverwaltung beteiligt sich am Projekt der ver.di Bundesverwaltung: Gute betriebliche und berufliche Integration von Geflüchteten in kommu- nalen Betrieben Das Modellprojekt der ver.di Bundesverwaltung „Gute betriebliche und berufliche Integration von Geflüchteten in kommunale Betriebe" soll in bis zu 10 kommunalen Betrieben den Einstieg in das Arbeitsleben für Geflüchtete erleichtern. Bisher liegen noch keine größeren Erfahrungen zum Verlauf des Projekts vor, das Ende 2016 gestartet ist, da sich nach Auskunft von ver.di aktuell erst zwei Betriebe am noch bis Herbst 2020 laufenden Projekt beteiligen: die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg und der Abfall- wirtschaftsbetrieb der Stadt Münster. Zur Begleitung des ver.di-Modellprojekts ist laut Projektformulierung eine Projektfinanzierung in Form von 5 Beratertagen vorgesehen. Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Betriebe eige- ne personelle und finanzielle Ressourcen u.a. für Sprach- und Integrationskurse, für Qualifizie- rung von sog. Integrationslotsen, qualifizierte betriebliche Paten, usw. aufbringen und diverse weitere Anforderungen an Qualifizierung und zur Bereitstellung von Angeboten und Maßnah- men erfüllen. Die Anforderungen, die für die Teilnahme an dem Modellprojekt gestellt werden, Ergänzende Erläuterungen Seite 6 können daher aktuell und künftig ohne zusätzliches Personal und zusätzliche finanzielle Mittel nicht erfüllt werden. Fazit: Der hohe Planungs- und Betreuungsaufwand, den die Beteiligung am Modellprojekt im Vorfeld und in der tatsächlichen Begleitung mit sich bringt, wird in den bisherigen Aktivitäten der Stadt- verwaltung zum Teil von den jeweils beteiligten Institutionen übernommen, die die Geflüchte- ten betreuen. Daher bietet es sich für die Stadtverwaltung als Ausbildungs- und Arbeitgeber vor allem an, die bereits vorhandenen Strukturen und die auf die Karlsruher Verhältnisse zuge- schnittenen Angebote weiter zu nutzen. Hierdurch konnten bereits vielfältige Hospitationen und Praktika durchgeführt werden und auch bereits zwei Geflüchtete in Ausbildung bei der Stadtverwaltung übernommen werden. Ein Beispiel ist hier das Programm der Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH "Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge (PIAF)", gefördert durch das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg. Das Programm wird seit Beginn im Januar 2016 über den Integrationsfonds der Stadt beim Büro für Integration in Höhe von über 30 % der jährlichen Kosten kofinanziert. Mit diesem Programm gelang auch die Vermittlung eines Auszubildenden beim Tiefbauamt. Auf Initiative der Wirtschaftsförderung und des Dezer- nats 4 wurden hier ebenfalls Kontakte zu den Gesellschaften geknüpft. Hierdurch konnte ein Jugendlicher aus Eritrea auch erfolgreich in Ausbildung zum 01.09.2017 als Feinwerkmechani- ker bei den Stadtwerken GmbH vermittelt werden. Der Ausbau der bereits bestehenden Kontakte, Netzwerke und Projekte bedarf zusätzlicher per- soneller und finanzieller Ressourcen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 26 der Tagesordnung: Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Be- rufliche Integration von Geflüchteten bei kommunalen Ämtern/Betrieben Antrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0516 Beschluss: Verwiesen in Personalausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Vielen Dank an die Verwaltung für die ausführliche und engagierte Antwort. Diese Antwort macht nach unserem Empfinden deutlich, dass die Verwaltung dem Ziel, geflüchtete Menschen zu integrieren, positiv gegenübersteht und dafür schon einiges getan hat. Dazu zählen auch die gute Netzwerkarbeit und das Nut- zen von vorhandenen Strukturen. Von daher sehen wir es ebenfalls wie die Verwaltung als sinnvoll an, sich dem Werbeprojekt nicht anzuschließen, das ist dann einfach nicht notwendig. Es wird wohl eher um den weiteren Ausbau schon vorhandener Strukturen gehen. Das 16 geflüchtete Menschen ein Praktikum machen konnten, ist eine Leistung. Ein ausdrückliches Dankeschön an die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, denn klar ist, dass die Betreuung aufwendig ist, es gibt rechtliche Unklarheiten über den Status, das ist immer ein ganz großes Problem und natürlich die Sprachprobleme. Wir freuen uns, dass zwei Menschen eine Ausbildung bei der Stadt anfangen, denken allerdings auch, dass uns das zu wenig ist, das könnten und müssten mehr Menschen sein, die ausgebildet werden und dadurch ein Ziel erhalten. In Karlsruhe sind zwar relativ wenig Geflüchtete, die für eine Ausbildung in Frage kämen, aber die Verwaltung hat merk- würdigerweise nicht beschrieben, dass schon gerade um die Ecke, in Eggenstein, in Rheinstetten, rings um Karlsruhe, teilweise sehr nah, Hunderte von Flüchtlingen woh- nen und teilweise schon zwei Jahre unbeschäftigt sind. Viele von ihnen sind es ge- wohnt, jeden Tag von Ittersbach, Sulzfeld und so weiter nach Karlsruhe zum Deutsch- unterricht zu fahren. Sie kennen sich in Karlsruhe aus, also kein Problem, diese für eine Ausbildung zu gewinnen. Ob sich die Stimmung in unserem Land in Richtung Toleranz und Offenheit oder in Richtung Angst vor Fremden entwickelt, wird stark davon abhän- - 2 - gen, das wissen wir auch, ob die Integration der Geflüchteten gelingt. Da hat die Stadt eine Vorbildfunktion, das können wir der Wirtschaft nicht überlassen. Hinzu kommt, dass wir die Frage des Facharbeitermangels energisch anpacken müssen, und auch da- für brauchen wir Angebote für geflüchtete Menschen. Allerdings natürlich nicht in der Verwaltung oder in Erzieherberufen oder wo es um Sprache geht, das ist ja klar. Aber was ist mit dem Gartenbauamt, dem Forstamt, dem Amt für Abfallwirtschaft und so weiter, den Ämtern, die auch Praktikanten hatten. Die Verwaltung hat deutlich ge- macht, dass es zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen bedarf, um mehr Geflüchtete in Ausbildung zu bringen und um Projekte und Netzwerke auszubauen, das sehen wir auch so. Wir wissen alle, dass eine gute Integration nicht kostenlos zu haben ist. Das wäre eine Illusion, und da muss man auch mal aus den Fehlern lernen, die bei den sogenannten Gastarbeitern, die in den 60er Jahren gekommen sind, gemacht wor- den sind. Die Integration soll auch nicht auf dem Rücken der städtischen Mitarbeiten- den erfolgen. Danke auch für den Verweis der Verwaltung, dass auch schon das Projekt Inklusion vie- le Kapazitäten bindet, um das Gesamte sehen zu können. Wir schlagen vor, dass die Verwaltung für den Personalausschuss ein Konzept erarbeitet. Wie viel Geflüchtete möchte die Stadt in den nächsten Jahren in Ausbildung bringen oder durch Praktika qualifizieren, also Ziele formulieren. Ist es dafür notwendig, bestehende Netzwerke zu verstärken? Was soll geschehen, wenn das vom Land geförderte PIAF Ende 2017 nach unserem Wissen ausläuft? Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind not- wendig, um Geflüchtete auszubilden oder an Praktika zu bringen? Außerdem halten wir es für sinnvoll, wenn sich das Personalamt mit den Verantwortlichen der Flücht- lingshilfe zusammensetzt, denn kaum jemand kennt sich in diesem Bereich so aus wie die Flüchtlingshilfe. Vielen Dank für eure wertvolle Arbeit in diesem Bereich. Auch den Migrationsbeirat sollte mit einbezogen werden. Wir sind gespannt auf die Antwort des Personalausschusses. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Menschen, die in unser Land kommen und dauerhaft bleiben, wenn sie einen rechtlichen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, zu integrie- ren, dass sie soweit sind, sich selbst mit Lohn und Arbeit zu ernähren und für ihren Le- bensunterhalt aufzukommen und eine eigenständige Existenz führen können, liegt uns auch am Herzen, das ist uns wichtig. So stellen wir als CDU uns Integration vor. Gleich- wohl wollen wir auch den Einzelfall betrachten, und die Situation der Stadt Karlsruhe, die wir hier eben auch anders sehen als Duisburg, das ist bislang die einzige größere Stadt, die dieses Projekt der ver.di jetzt umsetzt oder angegangen ist. Ergebnisse liegen aber da noch nicht vor, denn Karlsruhe ist zunächst einmal Landeserstaufnahmestelle. Das heißt, in unserer Stadt werden zunächst mal die Flüchtlinge im Rahmen der Erst- aufnahme aufgenommen und werden dann nach einer gewissen Zeit eben nach einem vorübergehenden Status weitervermittelt, sofern ihre Anträge auf Asyl anerkannt wer- den, das ist die erste Voraussetzung. Damit komme ich auf einen rechtlichen Kreislauf, der sich dem anschließt, denn um dann beschäftigt werden zu können, um eine Ar- beitserlaubnis zu bekommen, das setzt voraus, dass ich auch einen Aufenthaltsstatus habe oder einen Aufenthaltstitel habe. Das ist bei jemand, der zunächst als Flüchtling gekommen ist und dessen Asylantrag und Verfahren noch geprüft wird, nicht der Fall. Eine Beschäftigung ist, bevor das andere Verfahren nicht abgeschlossen ist, rechtlich so nicht möglich. Dann ist es so, dass die Menschen an die Landkreise überführt und wei- - 3 - tergegeben werden. Wenn Sie von Eggenstein sprechen, das ist Landkreis, ist also nicht mehr Erstaufnahmestelle, die Situation ist dann eine andere. Ein weiterer Punkt ist, dass dieser Antrag, würde die Verwaltung dem in der Gänze Folge leisten, zur Folge hätte, dass es letztlich auf mehr Stellen bei der Stadtverwaltung oder bei den städtischen Ge- sellschaften, wo immer Sie auch Kapazitäten für Beschäftigung schaffen wollen, hinaus läuft. Da haben wir uns im Doppelhaushalt eine Einsparung vorgenommen. Wir haben jetzt schon Probleme Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesellschaften und bei der Stadtverwaltung bei Krankheiten mit Vertretung und so weiter zu versorgen. Dort zusätzliche Stellen zu schaffen oder diese irgendwo unterzubringen, da haben wir Prob- leme. Sich da wie gesagt, auch wenn es von Ihrer Zielgebung und Motivation gut ge- meint ist, noch weitere zu schaffen, wäre zu diesem Zeitpunkt nicht fruchttragend. In- sofern würden wir das ablehnen oder eben gegebenenfalls könnten wir uns vorstellen, dass man das Ganze in den Arbeitsförderungsbetrieben noch mal diskutiert und sieht, was es da gibt. Aber die einzige Gruppe, die hier für Ausbildung in Betracht käme, sind die minderjährigen Flüchtlinge, für die die Stadt die Obhut hat, aber da ist auch erst mal die Schulausbildung und so weiter primär das, was wir im Fokus haben sollten. Stadträtin Fischer (SPD): Zu Recht haben die Antragsteller erkannt, dass wir uns nicht an diesem Bundesprojekt von ver.di beteiligen müssen, weil wir tatsächlich hier in Karls- ruhe sehr gut aufgestellt sind. Ich habe das auch so wie die Antragssteller empfunden, die Antwort der Verwaltung gab Gelegenheit, allen Stadträten mal deutlich zu machen, die nicht in entsprechenden Gremien sind, was in unserer Stadt alles geleistet wird, von den ganz unterschiedlichen Netzwerken. Dafür möchte ich mich auch im Namen unse- rer Fraktion noch mal ganz herzlich bei allen städtischen Ämtern, den sozialen Trägern, IHK, Handwerkskammer und wer da alles noch dazu gehört bedanken. Das Hauptproblem bei dieser ganzen Angelegenheit, sei es die Arbeitsförderung insge- samt als auch die Unterbringung, oder die Beschäftigung von Geflüchteten, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Da müssen wir dringend etwas ändern, dass es leich- ter wird, Menschen, die bereit sind ihren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten, zu arbei- ten, die Bedingungen zu erleichtern, das ist auch für diejenigen, die Unterstützung leis- ten, mitunter eine große Zumutung, alle diese Fallstricke in der Verwaltung und in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu durchforsten. Deshalb sollten wir den Bund und das Land weiter auffordern, hier praxistaugliche Instrumente uns zu liefern, damit wir die Arbeit, die wir hier vor Ort wirklich erfolgreich leisten, weiter leisten zu können. Ich sehe das wie die GRÜNEN, in der Verwaltungsvorlage wird es sehr deutlich gemacht, dass wir hier noch mehr tun müssen, da bin ich sehr offen dafür, dass wir eben diese gute Netzwerk- und Projektarbeit stärker fördern und erwarte, dass wir da einen Bericht bekommen, was alles mit welchen Ressourcen geleistet werden kann. Stadtrat Jooß (FDP): Wie schon von Gisela Fischer gesagt, Hauptproblempunkt ist un- sere Bürokratie. Ich denke, wir haben auch im Handwerk junge Leute, die wir ausbilden können und wollen, aber die Hürden sind im Bürokratiebereich zu hoch. Bei der Stadt- verwaltung besteht auch noch Luft nach oben, und das bitte ich doch auszuschöpfen, denn hier sind wir näher an der Verwaltung dran als wir Handwerker, wir haben zwar Unterstützung von der Handwerkskammer oder vom Arbeitsamt, aber hier gäbe es noch Möglichkeiten nach oben. - 4 - Der Vorsitzende: Ich habe jetzt verstanden, dass wir dieses Projekt von ver.di nicht weiterführen, oder überhaupt nicht darauf einsteigen. Sie haben jetzt aber eine ganze Reihe von zusätzlichen Fragen an uns gerichtet, Frau Anlauf, dass ich denke, es wäre vielleicht sinnvoll, zu gegebener Zeit noch mal im Ausschuss darüber zu beraten. Was eine Grundsatzfrage ist, ob wir Sonderprogramme mit vorgegebenen Kontingenten an verschieden Stellen auflegen oder ob wir nicht lieber unseren Weg fortsetzen, den ich Ihnen auch empfehlen würde, zu sagen, unser normaler Umgang mit Anfragen für Praktika und Ausbildungsplätze und so weiter ist für alle offen und damit auch für Ge- flüchtete. Wir wollen jetzt keine Sonderkontingente oder Programme schaffen, wir müssen uns dann aber überlegen, wie gehen wir mit den dann erforderlichen zusätzli- chen personellen Ressourcen um, die wir dafür brauchen. Darüber muss man noch mal schauen, wie man da eine Lösung findet und ob Sie bereit sind, dann diese Lösung mit- zutragen. Wobei ich mich da von vornherein nicht auf bestimmte Ämter oder Gruppen festlegen wollte, weil wir eigentlich der Meinung sind, unsere Netzwerke sind so gut gestrickt, dass sie auch mit der Zahl von Flüchtlingen, wie sie sich bisher bei uns zeigen, zurechtkommen, zumal es auch dort eine Sozialbetreuung gibt entweder bei den Un- begleiteten über das Jugendamt oder bei denen, die aus den anderen Stellen kommen, zum Beispiel aus Eggenstein, die müssten eigentlich so einen Integrationsmanager vom Land gefördert bekommen, und der sollte sich darum kümmern. Ich habe immer ein bisschen Schwierigkeiten, wenn wir zu viele Doppelstrukturen schaffen. Wenn Sie mit der Tendenz, das vielleicht im Personalausschuss noch mal zur Diskussion zu stellen, einverstanden sind, würde ich das gerne dort vertiefen. Da sollten wir auch noch mal ein bisschen von der Erfahrung, die wir schon haben, berichten. Wenn Sie damit einver- standen wären, würden wir es mal mit Aufgabenstellung im nächsten halben Jahr dort auf die Tagesordnung setzen. Okay - das machen wir so. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017