Errichtung einer Ballspielanlage Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße - Stadtpark Südost
| Vorlage: | 2017/0514 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.07.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0514 Errichtung einer Ballspielanlage Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße – Stadtpark Südost Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 35 x 1. Welche Kosten entstehen durch den Bau dieser Ballspielanlage? 2. Wieso soll vor dem Wasserturm eine zusätzliche Ballspielanlage errichtet werden, wenn es doch 300m weiter in Richtung Stuttgarter Straße bereits eine derartige Anlage gibt? Wieviel würde die Sanierung der bestehenden Ballspielanlage 300m in Richtung Stuttgarter Str. kosten, um diese auf denselben Stand wie den der geplanten Anlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 zu bringen? 3. Ist es zulässig, gemäß Bauantrag 4924-16-01 eine 6 m hoch umzäunte EPDM Ballspielanlage zu errichten, obwohl an dieser Stelle im Bebauungsplan Nr. 732 aus dem Jahr 2000 lediglich eine Ball- spielwiese und ein Spielplatz vorgesehen wurde? Was ist der Grund hierfür? 4. Wie will die Stadt in Anbetracht der Zunahme an nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismus- schäden im Stadtpark Südost die zu erwartende Zunahme an Ruhestörungen im Falle der Errichtung der Ballspielanlage am Wasserturm ohne Schließanlage vermeiden? 5. Wie will die Stadt Karlsruhe die ausgeschriebenen Nutzungszeiten nach Errichtung der Ballspielan- lage durchsetzen, wenn die Anlage keine Schließanlage besitzt? 6. Könnte ein Streifendienst des KOD bzw. der Polizei in den Abendstunden den Schließdienst der Ballspielanlage übernehmen, da die Notwendigkeit der erhöhten Polizeipräsenz im Park nach 22 Uhr aufgrund der Ruhestörungen ohnehin schon gegeben ist? 7. Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine Schließanlage und den Schließdienst für die Ball- spielanlage entstehen? Im neu eröffneten Stadtpark Südost soll vor der Grundschule am Wasserturm eine Ballspielanlage er- richtet werden. Gemäß des Bauantrages 4924-16-01 vom 07.12.2016 soll auf dem Flurstück 2366 Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße ein 40m x 20m großes Spielfeld aus Kunststoffgranulat (EPDM) mit 2 Fußballtoren errichtet werden. Das Spielfeld soll durch einen 6m hohen Käfig aus Stab- gitter mit Schalldämmung umzäunt werden. Die Nutzungszeiten gemäß Beschilderung sollen Mo-Sa 08.00-22.00Uhr sowie am So 10.00-22.00Uhr umfassen. Die Ballspielanlage soll öffentlich zugänglich sein und keine Schließanlage erhalten. Aufgrund des geplanten Baus wurde bereits ein Angrenzereinwendungsverfahren durch die Anwohner eingeleitet. 300m entfernt in Richtung Stuttgarter Straße steht bereits eine Ballspielanlage mit Fußballtoren, die ebenfalls eingezäunt ist, die allerdings wenig genutzt wird. Diese Ballspielanlage besteht seit 2014. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0514 Dez. 6 Errichtung einer Ballspielanlage Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße – Stadtpark Südost Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2017 35 x 1. Welche Kosten entstehen durch den Bau dieser Ballspielanlage? Der Gesamtaufwand für die Herstellung der Ballspielanlage ist mit circa. 250.000 € kalkuliert. 2. Wieso soll vor dem Wasserturm eine zusätzliche Ballspielanlage errichtet werden, wenn es doch 300 m weiter in Richtung Stuttgarter Straße bereits eine derartige An- lage gibt? Wieviel würde die Sanierung der bestehenden Ballspielanlage 300 m in Richtung Stuttgarter Str. kosten, um diese auf denselben Stand wie den der geplan- ten Anlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 zu bringen? Im Bebauungsplan ist in dem vorgesehenen Bereich eine Ballspielanlage als zentrales Ange- bot im Park vorgesehen. Die bestehende Anlage an der Stuttgarter Straße ist als Übergangs- lösung entstanden. Sie wurde zu Beginn der baulichen Entwicklung des neuen Stadtteiles re- alisiert. Im Beteiligungsverfahren der Stadtteilsanierung Südstadt wurde seinerzeit der drin- gende Wunsch der Jugendlichen artikuliert, eine Ballspielanlage mit einem größeren Spielfeld zu bekommen. In Abstimmung mit dem Projektentwickler der Südstadt, der aurelis-real- estate konnte dieser Platz dann relativ zeitnah realisiert werden. Er hat keine Entwicklungsperspektive, da an dieser Stelle keine Festsetzung für eine Ballspiel- anlage im Bebauungsplan getroffen wurde. Zudem verläuft über den Bolzplatz eine Freihal- tetrasse für eine mögliche Straßenbahnlinie. Ein Bauantrag, wie er für die Errichtung einer Ballspielanlage erforderlich ist, hätte aus besagten Gründen dort keine Aussicht auf Geneh- migung. 3. Ist es zulässig, gemäß Bauantrag 4924-16-01 eine 6 m hoch umzäunte EPDM Ball- spielanlage zu errichten, obwohl an dieser Stelle im Bebauungsplan Nr. 732 aus dem Jahr 2000 lediglich eine Ballspielwiese und ein Spielplatz vorgesehen wurde? Was ist der Grund hierfür? Ballspielanlagen in der geplanten Größe sind in der Regel mit einem umlaufenden Ballfang- zaun umgeben, um die angrenzenden Flächen vor dem Einflug von Bällen zu schützen. Das Gartenbauamt hat in der Regel 6 m hohe Zäune aufgestellt, die sich so auch gut bewähren. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei anderen Anlagen wurden diese Zäune durch Erteilen einer Baugenehmigung mitgeneh- migt. Das Bauordnungsamt beurteilte diesen Antrag als genehmigungsfähig. Da es im Rahmen der Nachbarbeteiligung verschiedene Einwände gab, musste das Bauvorhaben zur Bescheidung dem Regierungspräsidium vorgelegt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Bescheid vom 15.08.2017 die Baugenehmigung mit Auflagen erteilt. 4. Wie will die Stadt in Anbetracht der Zunahme an nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismusschäden im Stadtpark Südost die zu erwartende Zunahme an Ruhestö- rungen im Falle der Errichtung der Ballspielanlage am Wasserturm ohne Schließan- lage vermeiden? 5. Wie will die Stadt Karlsruhe die ausgeschriebenen Nutzungszeiten nach Errichtung der Ballspielanlage durchsetzen, wenn die Anlage keine Schließanlage besitzt? Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen werden regelmäßig von Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) kontrolliert. Bei festgestellten Ordnungsstörungen und Verstößen gegen die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung schreiten die Ordnungskräfte von KOD und Polizei konsequent ein. Hierunter fallen auch die Nutzungszeiten von Ballspielanlagen. Hierbei werden situationsabhängig Maßnahmen getroffen, die von ermahnenden Anspra- chen bis hin zur Einleitung von Bußgeldverfahren und der Anordnung von Platzverweisen reichen können. Außerhalb der Dienstzeiten des KOD schreitet der Streifendienst des Polizei- präsidiums Karlsruhe bei gemeldeten Ordnungsstörungen ein. 6. Könnte ein Streifendienst des KOD bzw. der Polizei in den Abendstunden den Schließdienst der Ballspielanlage übernehmen, da die Notwendigkeit der erhöhten Polizeipräsenz im Park nach 22 Uhr aufgrund der Ruhestörungen ohnehin schon ge- geben ist? Die Bediensteten des Kommunalen Ordnungsdienstes oder der Polizei können in den Abend- stunden den Schließdienst der Ballspielanlage nicht übernehmen. Der KOD ist sonntags bis donnerstags bis 22 Uhr im Dienst, freitags und samstags bis 2 Uhr nachts. Zu Dienstende müssen noch Vorkommnisberichte und Anzeigen geschrieben sowie die Fahrzeuge abgerüs- tet werden, so dass die Streifenpräsenz bereits deutlich früher endet. Die vorgesehenen Schließzeiten liegen somit überwiegend außerhalb der Dienstzeiten des KOD. Des Weiteren müssen sowohl der KOD als auch die Polizei mit sehr begrenzten Personalka- pazitäten gerade in den Abendstunden eine hohe Auftragslage mit vielen zeitkritischen Ein- sätzen abarbeiten. Schließdienste in einem bestimmten Zeitfenster sind aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen kaum leistbar. Die begrenzten Ressourcen an Sicherheitskräften müssen auf die dringlichsten Einsätze kon- zentriert werden und können nicht auch noch an Schließdienste gebunden werden. Sofern überhaupt die Einrichtung eines Schließdienstes beabsichtigt wird und dieser nicht durch an- dere städtische Mitarbeitende geleistet werden kann, könnte zum Beispiel ein Sicherheits- dienst mit dieser Aufgabe betraut werden. Grundsätzlich ist jedoch nicht vorgesehen, Schließdienste einzusetzen. Im Normalfall gelingt es ein verträgliches Miteinander der verschiedenen Nutzungen herzustellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 7. Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine Schließanlage und den Schließdienst für die Ballspielanlage entstehen? Beim Bolzplatz an der Draisschule wurde vor dessen Verkleinerung zeitweise ein Schließ- dienst eingesetzt, der morgens die Anlage aufgeschlossen und abends wieder abgeschlossen hat. Hierfür entstanden Kosten von knapp 400 €/ Monat. Ein intensiveres Management mit Berücksichtigung der mittäglichen Ruhezeiten würde weitere Kosten erzeugen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 35 der Tagesordnung: Errichtung einer Ballspielanlage Ludwig-Erhard- Allee/Marie-Juchacz-Straße - Stadtpark Südost Anfrage: AfD Vorlage: 2017/0514 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. September 2017