Haushaltsstabilitätsgarantie

Vorlage: 2017/0510
Art: Anfrage
Datum: 25.07.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.09.2017

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW Haushaltstabilitätsgarantie
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2017/0510 Haushaltsstabilitätsgarantie Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 34 x A. Das Regierungspräsidium mahnt an: „...dass die Liquidität der Stadt, im Finanzpla- nungszeitraum (2019-2021), drastisch abnimmt... und fordert die Stadt eindringlich auf, diese negative Entwicklung durch geeignete Maßnahmen abzuwenden.“ 1. Welche Maßnahmen plant die Stadt? 2. Ist ein Investitionsstopp vorgesehen? B. Bevor weitere Großinvestitionen verabschiedet werden, ist die Verwaltung in der Lage, dem Gemeinderat eine Haushaltsstabilitätsgarantie vorlegen? 1. Welcher Natur wäre diese? Sachverhalt/Begründung: Lange bevor die Kosten der Kombilösung die Milliardengrenze überschritten, haben wir Freie Wähler davor gewarnt, dass Karlsruhe Investitionen tätigt, die wir uns so nicht leisten kön- nen! Das Regierungspräsidium teilt diesen Standpunkt und mahnt Kostendisziplin an! Investitionen in das städtische Klinikum, in die Erneuerung des technischen Rathauses, der Stadt- und der Europahalle oder der Neubau des Wildparkstadions sind beschlossene Sache. Bleibt die Frage, wie geht man mit zukünftigen Großinvestitionen um? unterzeichnet von: Jürgen Wenzel

  • Stellungnahme TOP 34
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0510 Dez. 4 Haushaltsstabilitätsgarantie Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2017 34 x A. Das Regierungspräsidium mahnt an: „.... dass die Liquidität der Stadt im Fi- nanzplanungszeitraum (2019-2021) drastisch abnimmt ..... und fordert die Stadt eindringlich auf, diese negative Entwicklung durch geeignete Maßnahmen ab- zuwenden.“ 1. Welche Maßnahmen plant die Stadt? 2. Ist ein Investitionsstopp vorgesehen? B. Bevor weitere Großinvestitionen verabschiedet werden, ist die Verwaltung in der Lage, dem Gemeinderat eine Haushaltsstabilitätsgarantie vorzulegen? 1. Welcher Natur wäre diese? Antwort zu A. und B.: Das Regierungspräsidium Karlsruhe begrüßt ausdrücklich den bei der Stadt Karlsruhe im April 2016 eingeleiteten Haushaltsstabilisierungsprozess (HSPKa). Vordringliches und auch vom Ge- meinderat beschlossenes Ziel ist dabei die Sicherstellung eines ausgeglichenen Ergebnishaushal- tes ab 2017. Durch beschlossene Maßnahmen aber auch durch die weiterhin gute konjunkturel- le Gesamtlage in der Bundesrepublik Deutschland erscheint dieses Ziel aus heutiger Sicht für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 erreichbar. Darüber hinaus haben sich aus gleichen Gründen die zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung für die Jahre 2020 bis 2021 aufgezeigten Ergebnis- defizite reduziert. Weitere Maßnahmen und insbesondere Ergebnisse aus übergreifenden Ar- beitsgruppen sind notwendig, um eine Ausgeglichenheit des Ergebnishaushaltes in den Jahren 2020 und 2021 zu erreichen. Hierüber wird in den entsprechenden städtischen Gremien immer aktuell berichtet. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt ist ein wesentlicher Baustein, um einerseits Kassenkredite für den konsumtiven Bereich zu vermeiden und um andererseits Auszahlungen im Finanzhaus- halt tätigen zu können. In erster Linie muss hieraus im Finanzhaushalt die Finanzierung der Til- gung der bisherigen Investitionsverbindlichkeiten sichergestellt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zudem muss die Stadt Karlsruhe ihre vorhandene Infrastruktur stetig sanieren und modernisie- ren. Hierfür sind im aktuellen Haushaltsplan 2017/2018 184,5 Mio. Euro bzw. 194,5 Mio. Euro eingestellt. Die Finanzierung muss über überschüssige Liquidität aus dem Ergebnishaushalt und aus Einzahlungen aus dem Finanzhaushalt (vor allem aus der Veräußerungen von Anlagevermö- gen und aus Aufnahmen von Investitionskrediten) sichergestellt werden. Um eine übermäßige Aufnahme von Investitionskrediten zu vermeiden, hat der Gemeinderat im Grundsatz beschlos- sen, erzielte positive Ergebnisse im Ergebnishaushalt nicht konsumtiv, sondern für investive Aus- zahlungen zu verwenden. Nicht zuletzt aus der Einschränkung heraus nicht alle Investitionsbe- dürfnisse mit den vorhandenen personellen Ressourcen gleichzeitig umsetzen zu können, wird es daher darüber hinaus naturgemäß mengenmäßige Begrenzungen geben müssen, von einem Investitionsstopp kann allerdings nicht gesprochen werden. Auch hierüber berichtet die Verwal- tung regelmäßig in den städtischen Gremien. Eine solide Haushaltsplanung basiert auf aktuelle Einschätzungen vor allem der Erträge und Aufwendungen. Einzahlungen und Auszahlungen sind darauf hin abzustimmen. Soweit diese nicht berechnet werden können, werden diese sorgfältig geschätzt. Insbesondere die auf der Ertragsseite finanziell bedeutenden Gewerbesteuererträge, Erträge aus dem kommunalen Fi- nanzausgleich oder den Gemeindeanteilen aus Einkommen- bzw. Umsatzsteuer (zusammen rund 60% der Gesamterträge) sind letzten Endes von der bundesdeutschen konjunkturellen Entwicklung abhängig und somit von der Stadt Karlsruhe nur bedingt garantierbar. Hieraus sollte das Bewusstsein vorhanden sein, dass eine Haushaltsaufstellung nicht frei von finanziellen Risiken sein kann und es bei einem möglichen Eintritt dieser Risiken zu einer nicht unwesentli- chen Veränderung des Gesamtergebnisses kommen kann. Durch die eingeleiteten Gegensteue- rungsmaßnahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses können die Risiken minimiert, eine Haushaltsstabilitätsgarantie in welcher Form auch immer kann aus den genannten Gründen nicht vorgelegt werden.

  • Protokoll TOP 34
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 34 der Tagesordnung: Haushaltsstabilitätsgarantie Anfrage: FW Vorlage: 2017/0510 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. September 2017