Änderungsantrag GRÜNE: Verzicht auf Erhöhung der Benutzungsentgelte - finanzieller Ausgleich für die freien Träger

Vorlage: 2017/0506
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 30.08.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

Keine Beratungen verfügbar.

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Benutzungsentgelte Kitas
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0506 Verzicht auf Erhöhung der Benutzungsentgelte – finanzieller Ausgleich für die freien Träger Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.07.2017 8 x 1. Es wird auf die Erhöhung der Benutzungsentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen verzichtet. 2. Den freien Trägern wird der notwendige finanzielle Ausgleich gewährt, damit sie ihre Benutzungs- entgelte nicht erhöhen müssen. 3. Die erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Wie in der Verwaltungsvorlage näher erläutert, gibt es seit dem Doppelhaushalt 2007/2008 die Kop- pelung, dass bei Beitragserhöhungen der freien Träger von Kindertageseinrichtungen auch die Benut- zungsentgelte der städtischen Kitas entsprechend erhöht werden. Dadurch ist es nicht möglich, die Elterngebühren für die städtischen Kitas auf dem aktuellen Stand einzufrieren oder gar schrittweise abzusenken. Gleichzeitig betonen alle Fraktionen des Gemeinderats, dass sie langfristig kostenfreie Kindertagesbetreuung erreichen wollen. Denn Kitas sind nicht nur Be- treuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern sie sind wichtige Bil- dungseinrichtungen, um Chancengleichheit für Kinder zu ermöglichen. Auch wenn die Gebührenstruktur in Karlsruhe soziale Komponenten wie die Geschwisterkindregelung und den Karlsruher Pass enthält, so stellen die Gebühren doch eine hohe Belastung für Familien dar. Einen einseitigen Verzicht auf die Erhöhung der Elterngebühren für die städtischen Kindertagesstätten zu fordern, wäre unseriös und würde zu Lasten der freien Träger erfolgen. Die Schere zwischen den Gebühren in den Kitas der freien Träger und den städtischen Kitas gingen in diesem Fall immer weiter auseinander. Durch das in Karlsruhe festgelegte Subsidiaritätsprinzip beim Ausbau der Kindertagesstätten befinden sich inzwischen rund 90 % der Einrichtungen in freier Trägerschaft. Der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird somit überwiegend durch die freien Träger gewähr- leistet. Hätten wir 90 % städtische Kitas, könnte der Gemeinderat beschließen, keine Erhöhungen des Elternbeitrages durchzuführen. Aus Grüner Sicht kann dieses Dilemma nur aufgelöst werden, wenn der Gemeinderat die Benut- zungsentgelte der freien Träger an die Benutzungsentgelte der städtischen Kitas anpasst. Im Jugend- hilfeausschuss haben die freien Träger betont, dass sie gerne auf Erhöhungen verzichten würden, aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keine Wahl hätten. Der finanzielle Mehrbedarf würde nach unserer Schätzung rund 1,7 Mio. € im Jahr 2018 und 3,2 Mio. € im Jahr 2019 betragen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Für Karlsruhe als kinder- und familienfreundliche Stadt wäre ein Verzicht auf Erhöhungen der Kita- Beiträge ein öffentlich breit wirksames positives Signal. Andere Kommunen haben uns bereits vorge- macht, dass dies möglich ist. unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Dr. Ute Leidig Ekkehard Hodapp

  • Stellungnahme TOP 8 GRÜNE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0506 Verantwortlich: Dez. 3 Verzicht auf Erhöhung der Benutzungsentgelte – finanzieller Ausgleich für die freien Träger Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.07.2017 8 X Kurzfassung Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 15./16.05.2007 sind die Benutzungsentgelte für städ- tische Kindertageseinrichtungen zu erhöhen, wenn die Elternbeiträge der freien Träger erhöht werden. Nachdem die freien Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Elternbeiträge teilweise bereits zum 1. Januar 2017 erhöht haben bzw. zum September 2017 erhöhen werden, sind die städtischen Benutzungsentgelte entsprechend anzupassen. Eine nachträgliche Erstattung an die freien Träger, die Ihre Elternbeiträge bereits erhöht haben, wäre, wie auch die Berechnung der hierfür erforderlichen Mittel, nur unter unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand mög- lich. Daher ist der Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Durch den Beschluss des Gemeinderats vom 15./16.05.2007 zum sog. Erstkinderbei- tragssenkungszuschuss ergibt sich das Junktim, die städtischen Benutzungsentgelte für Kindertageseinrichtungen anzupassen, sobald sich die Elternbeiträge freier Träger er- höhen. Nachdem die freien Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Elternbeiträge teilweise bereits zum 1. Januar 2017 erhöht haben bzw. zum September 2017 erhöhen werden, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die städtischen Benutzungsentgelte ent- sprechend anzupassen. Eine nachträgliche Erstattung an die freien Träger, die Ihre Elternbeiträge bereits erhöht haben bzw. diese zum neuen Kindergartenjahr erhöhen, ist nur unter unverhältnismä- ßig hohem Verwaltungsaufwand und mit Beteiligung der freien Träger möglich. In der Zuschusssystematik für die Karlsruher Kindertageseinrichtungen und Schülerhorte müss- te die Aussetzung der erforderlichen Entgelterhöhung und die Neuordnung eines sog. Beitragssenkungszuschusses per Richtlinie neu geregelt werden. Die hierzu erforderli- chen finanztechnischen Daten müssten in einem längerfristigen Prozess mit den Trägern erarbeitet werden. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN sollte daher nicht gefolgt werden.

  • Abstimmungsergebnis TOP 8 Änderungsantrag Grüne
    Extrahierter Text