Auflagen beim Verkauf von Nahrungsmitteln auf (Straßen)Festen
| Vorlage: | 2017/0496 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 19.07.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0496 Auflagen beim Verkauf von Nahrungsmitteln auf (Straßen)Festen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 22 x 1. Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen beim offenen Verkauf von Nahrungsmitteln gelten 2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtlichen und gemeinnützigen Anbietern Un- terstützung bei der Erfüllung dieser Auflagen gegeben werden kann Begründung: Beim Fest der Völkerverständigung, Platz-/Straßenfesten der Bürgervereine und vielen Festen von Ver- einen/Kirchen sagen inzwischen viele Organisationen ihre Teilnahme ab, da sie die geltenden Hygiene- vorschriften nicht bzw. nur mit einem hohen finanziellen Aufwand erfüllen können. Vor diesem Hin- tergrund fehlt bei den o.g. Veranstaltungen neben finanziellen Einnahmen ein attraktives Essensange- bot. Zudem erschweren die Auflagen die Ausrichtung kleinerer Feste in Gänze. Daher sollte die Stadt darlegen, welche Auflagen notwendig sind und wie eine Lösung gefunden wer- den kann, dass die vielfältigen Bürgerfeste in Zukunft noch stattfinden können. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Michael Zeh
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0496 Dez. 2 Auflagen beim Verkauf von Nahrungsmitteln auf (Straßen)Festen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 22 x Kurzfassung Um eine Gesundheitsgefahr von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden, müssen rechtliche Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese sind für Vereins- und Straßenfeste bereits reduziert. Ein Konzept, das generell für alle Veranstaltungen greifen würde, ist aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Veranstaltungen nicht möglich. Es wird aus Sicht der Verwaltung aber auch nicht für notwendig erachtet. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Sowohl in der Gastronomie, als auch auf Festen steht der Lebensmittelunternehmende in der Pflicht, ein hygienisch unbedenkliches Lebensmittel in Verkehr zu bringen und eine Ge- sundheitsgefahr für die Verbrauchenden zu vermeiden. Rechtlich geboten sind zur Erreichung dieses Zieles folgende Mindestanforderungen: Der Stand, an dem Lebensmittel angeboten werden, muss überdacht sein, gegebenenfalls über Seitenwände verfügen und auf befestigtem Untergrund stehen. Die Speisen sind zum Schutz vor Kontamination (Anhusten, Berühren) durch einen soge- nannten Spuckschutz, durch Abdecken oder entsprechende Präsentation, abzuschirmen. Oberflächen und Geräte innerhalb der Stände müssen leicht zu reinigen sein. Der Stand muss über eine hygienisch einwandfreie Handwascheinrichtung mit fließend warmem Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtüchern verfügen. Toiletten mit der Möglichkeit zum hygienischen Waschen der Hände müssen sich in gut erreichbarer Nähe befinden. Für kühlpflichtige Lebensmittel muss ausreichend Kühlkapazität vorhanden sein. Warm zu verzehrende Speisen sind bis zur Abgabe an den Kunden durchgängig heiß zu halten (Produkttemperatur mindestens 65 °C). Bei der Lebensmittelherstellung und –verarbeitung muss saubere Arbeitskleidung getragen werden (beispielsweise Schürzen, gegebenenfalls Kopfbedeckung). Auf die Abgabe leicht verderblicher Lebensmittel (roheihaltige Speisen) und die Herstellung von Hackfleischerzeugnissen sollte verzichtet werden. Der „ Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stellt hierbei eine praxistaugliche Handlungsempfehlung dar, die kostenfrei auf der Internetseite des Mi- nisteriums für Ländlichen Raum heruntergeladen werden kann. 2. Die unterschiedlichen Gegebenheiten an den Örtlichkeiten, an denen größere und kleinere Feste stattfinden und die Ausrichtung und Angebote der einzelnen Feste sind so individuell zu betrachten, dass kein Konzept eine pauschale Lösung bieten kann. Mit dem oben ge- nannten Leitfaden hat das Ministerium für Festveranstaltungen bereits eine Erleichterung gegenüber den Auflagen für die Gastronomie geschaffen, die noch geeignet ist, den ge- sundheitlichen Verbraucherschutz sicherzustellen. Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Karlsruhe kann vor jedem Fest kontaktiert werden, um die Anforderungen an die Stände mit den Veranstaltenden und Betreibenden zu besprechen und diese im Hinblick auf die Leitlinie zu schulen. In der Praxis erweist sich typischerweise nur das Vorhalten von Hand- wascheinrichtungen als problematisch. Dabei sind ausnahmsweise auch Lösungen mit an mehreren gut erreichbaren Stellen bereit gehaltenen Handwascheinrichtungen denkbar, die von den Mitarbeitenden verschiedener Stände genutzt werden können. Einzelne Hand- wascheinrichtungen können dabei bereits ab einem Preis von 60 Euro pro Tag gemietet werden.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Auflagen beim Verkauf von Nahrungsmitteln auf (Straßen)Festen Antrag: SPD Vorlage: 2017/0496 Beschluss: Verwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wir wollen unseren Antrag exemplarisch verstehen, um aufzuzeigen, dass durch die Vielzahl von Auflagen und Bestimmungen, letztendlich auch von Gebühren, es ehrenamtlich aktiven Gruppen zunehmend schwerfällt ihre Ak- tivitäten umzusetzen. Wenn wir die Vielfalt der Angebote auf unseren Festen weiter aufrechterhalten wollen, aus unserer Sicht müssen wir das, brauchen wir hierfür eine Antwort. Aus diesem Grund würden wir uns hier eine vertiefte Diskussion wünschen. Wir könnten uns vorstellen, dass man einen Leitfaden oder auch eine Art Netzwerk auf den Weg bringt, in dem ehrenamtlich Aktiven Möglichkeiten aufgezeigt werden, eben diesen Auflagen gerecht zu werden. Es geht nicht darum, dass man Hygienevorschriften in irgendeiner Form umgeht, das sind eben gesetzliche Bestimmungen. Uns ist durchaus bewusst, dass eine Vielzahl städtischer Mitarbeiter, gerade auch von der Lebensmittel- kontrolle, gelegentlich auch mal ein Auge zudrückt. An der Stelle im Namen der Ehren- amtlichen vielen Dank, aber es hilft nichts. Unsere ehrenamtlichen Strukturen kämpfen zunehmend mit diesen Auflagen, und hier würden wir uns eine Antwort wünschen, weil wir da die Verantwortlichkeit der Gemeinderäte sehen. Stadtrat Maier (CDU): Die Gesundheit der Verbraucher steht an oberster Stelle, aber auch uns erreichen, wie der Kollege Fechler ausgeführt hat, immer wieder Klagen von Vereinen, die mit ihren Ehrenamtlichen bei Straßenfesten mit überbordenden Regeln negativ getroffen werden. Deshalb grundsätzlich Zustimmung zur Intension des Antra- - 2 - ges, und deshalb auch unsere Freude über die Antwort, dass bei Vereins- und Straßen- festen die Anforderungen schon reduziert gelten, das begrüßen wir ausdrücklich. Aller- dings sollte man in dem Zusammenhang nicht ganz vergessen, es muss immer wieder das Spagat erwähnt und bedacht werden, dass die reguläre Gastronomie ein Stück weit darunter leidet, von daher ist das Wort Spagat nicht unbedacht gewählt. Wir gehen davon aus, dass dieses Thema noch nicht ganz zu Ende ist und so habe ich jetzt auch den Kollegen verstanden, und auch wir würden schauen, dass wir das im Ausschuss noch mal vertieft behandeln. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Am Samstag war ich auf dem Markt auf dem Guten- bergplatz und bin einmal von der Sophienstraße bis zum Brunnen durchgelaufen. Ich musste über zwölf Kabel laufen. Allerdings habe ich auch nicht bemerkt, dass es ein Problem wäre. Aber bei dem Fest für Völkerverständigung geht man scheinbar davon aus, dass es sich um Menschen handelt, die ständig stolpern, weil da die Vorschrift lau- tete, dass da nicht nur Gummimatten über die Leitungen gelegt werden müssen, son- dern es mussten richtig teure Schellen, die zehn Zentimeter hoch sind, verlegt werden, und darüber könnte man leichter stolpern. Noch vor zwei Jahren war es für die Verwal- tung beim Fest der Völkerverständigung in Ordnung, das heiße Wasser von Glühwein- zubereitern mit Thermostat, zum Händewaschen zu benutzen. Letztes Jahr hieß es, je- der Stand muss ein eigenes Handwaschbecken anschaffen, Kostenpunkt vierhundert bis tausend Euro. Das hat dazu geführt, dass viele Stände nicht mehr dabei sind, also von vierundzwanzig Essensständen nur noch dreizehn geblieben. Dann hieß es, man könnte diese Becken mieten, was sich aber als nicht richtig herausgestellt hat, weil die Firma die Auskunft gegeben hat, man müsse Mitglied sein und regelmäßig diese Becken mieten. Das alles hat dazu geführt, dass das Fest der Völkerverständigung sich als bedroht an- sieht, immer mehr Stände abnehmen und nicht nur bei diesem Fest. Das kann es doch nicht sein, gerade in der heutigen Zeit. Es muss doch darum gehen, die Lebendigkeit von solchen Festen zu erhalten. Dazu gehören klare Regeln und nicht widersprüchliche. Jetzt hat die Verwaltung gesagt, es könnten sich mehrere Stände zusammen ein Hand- waschbecken teilen, die Auskunft hatte aber ursprünglich anders gelautet. Dieses Hin und Her ist für Ehrenamtliche absolut schwierig und wir wollen, dass solche Feste erhal- ten bleiben und unterstützen deswegen den Antrag der SPD und wünschen uns von der Verwaltung Klarheit, sich das Ganze noch mal anzuschauen und die Vorschriften zu- gunsten der Ehrenamtlichen auszulegen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich habe mir tatsächlich diesen Leitfaden vom Land durch- gelesen, auf den in der Stellungnahme Bezug genommen wird, und ja, da gibt es ein sehr schönes Bild, was das Land so hat und wie Verkaufsstände auszusehen haben und da ist die Vorstellung von klassischen gewerblichen Verkaufsständen. Wenn ich jetzt aber in der Stadt über irgendein Fest laufe, sei das, Das Fest, wenn auf dem Campus Kuchen, Glühwein oder Waffeln verkauft werden, oder ein Kuchenverkauf bei einem Schulfest, beim Oststadtfest oder in der Nordweststadt, beim Westwindfestival oder bei der Badischen Meile, habe ich noch nirgendwo gesehen, dass überall an allen Ständen diese Auflagen erfüllt werden. Es ist auch gar nicht sinnvoll, weil man das bei vielen Ständen gar nicht braucht. Wenn ich jetzt bei einem Stand Bananen aushändige, und alle sich vorher die Hände waschen, und dann noch Einmalhandschuhe tragen, warum brauchen die dann noch ein Waschbecken? Oder warum muss alles auf einem befestig- - 3 - ten Untergrund sein? Wiese ist kein befestigter Untergrund, aber auf dem Fest stehen überall Wagen auf der Wiese, und das hat auch noch niemand irgendwie ange- schwärzt, dass das jetzt nach diesem Leitfaden nicht gehen würde. Also der Leitfaden hat eine gewisse Zielsetzung und die ist durchaus löblich, aber das in der Strenge quasi überall anwenden zu wollen, das finde ich etwas realitätsfern. Wenn ich jetzt irgendwie daran denke, einen Kuchenstand vom Lessinggymnasium beim Westwindfestival aufzu- bauen, dass da alle Auflagen erfüllt werden müssen, dann gute Nacht, dann bekomme ich die schönen bürgerlichen Feste wirklich nicht mehr zusammen. Stadtrat Jooß (FDP): Unsere Beschicker der Plätze, Freiwilligen und unsere Ehrenamtli- chen, die sehen jetzt mal, mit was wir es im Gewerbe zu tun haben. Wir sind überbor- dert mit Forderungen, mir Vorschriften, Hygienevorschriften, Deklaration und, und, und. Unser Oberbürgermeister weiß das, er hat schon mitbekommen, wie das alles ist, natürlich haben unsere Vereine damit Probleme, und es kommt natürlich darauf an, wer vom KOD unterwegs ist. Ich denke, da kann man doch etwas flexibler sein, um das zu sagen und nicht stur durchgehen. Wer wie ich in Krasnodar war, kann dort mal zu- schauen, wie es dort geht, da könnte man hier nur lernen. Der Vorsitzende: Ich habe rausgehört, dass Sie das noch mal im Ausschuss besprechen wollen. Wir bringen Ihnen dann mal ein paar Bilder vom Fest der Völkerverständigung mit, insofern, verwiesen in den Gesundheitsausschuss. Ich bitte Sie aber ein bisschen zu überlegen. Auf der einen Seite sollen wir geltendes Gesetz nicht richtig umsetzen, weil es Ehrenamtliche sind, auf der anderen Seite sollen wir die auch noch beraten, wie sie es richtig machen können. Wenn wir dann aber feststellen, sie können es gar nicht, dann verzichten wir wieder darauf. Ich verstehe so einen Leitfaden des Ministeriums so, dass er darstellt, wie es nach Recht und Gesetz nötig ist. Wenn es dann jemand an sei- nem Stand nicht so macht, lebt er in der Gefahr, dass es eben dann mit der Aufsicht Schwierigkeiten gibt. Jetzt kann ich natürlich nicht mit den Festen, wo es offensichtlich keine Schwierigkeiten mit der Aufsicht gab, weil sie vielleicht schlichtweg nicht da war, für alle andern Feste argumentieren, wo es diese Schwierigkeiten gibt. Sondern da müssten Sie sagen, dass Sie Landes- oder Bundesgesetz ändern wollen, aber jetzt nicht die Aufgabe an uns ab- wälzen, jetzt hier für jeden ehrenamtlichen Kuchenstand die passende Lösung zu fin- den. Ich verstehe ihr Anliegen, aber ich glaube, dass wir mit der Zielsetzung so nicht klarkommen. Trotzdem können wir es gerne noch mal im Ausschuss vertieft beraten. Ärgerlich ist, Frau Anlauf, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt, da bin ich bei Ihnen, da denke ich können wir von den Erfahrungen reflektieren, warum das so passiert ist. Ansonsten bitte ich Sie, das was Ihnen an verschiedenen anderen Gesetzge- bungen zu weit geht, die kommunale Verwaltung nicht zu beauftragen jetzt mal eben die Augen zuzudrücken, Lösungen zu finden, die dem Einzelnen möglich sind, aber ge- gen Gesetz verstoßen. So werden wir uns nicht beauftragen lassen können! Das haben Sie auch nicht gemeint, ich will nur einfach die andere Grenze darstellen, damit wir wis- sen, worüber wir reden. Diskutieren Sie es im Ausschuss, und wenn es dann eine Lö- sung gibt, wo wir dazu beitragen können, gerne. Aber jetzt ein ganzes Konzept zu er- arbeiten, da müssten Sie erst mal einen Beschluss herbeiführen, aber das diskutieren wir im Ausschuss. - 4 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 16. Oktober 2017