Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Marianne Köpfler mit Ablauf des 31.08.2017 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Johannes Krug

Vorlage: 2017/0489
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.07.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.07.2017

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ausscheiden StRin Köpfler
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0489 Verantwortlich: Dez.1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Marianne Köpfler mit Ablauf des 31.08.2017 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Johannes Krug Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.07.2017 1 x genehmigt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Marianne Köpfler mit Ablauf des 31.08.2017 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe aus- scheidet. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Johannes Krug nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU ab 01.09.2017 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Johannes Krug kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Frau Stadträtin Marianne Köpfler teilte mit Brief vom 04.07.2017 mit, dass sie aus dem Ge- meinderat ausscheiden möchte. Sie gibt u. a. gesundheitliche und familiäre Gründe an und sieht eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt nicht mehr gegeben. Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 GemO kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden aus dem Gremium verlangen, wenn es durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird. Die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist, trifft nach § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 ist Herr Johannes Krug, Karlsruhe. Herr Johannes Krug rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrü- ckens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO nicht vor- liegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gem. § 29 Abs. 5 GemO durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Johannes Krug kein Hinderungsgrund gege- ben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Marianne Köpfler mit Ablauf des 31.08.2017 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe aus- scheidet. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Johannes Krug nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU ab 01.09.2017 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Johannes Krug kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 1
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Juli 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Marianne Köpfler mit Ablauf des 31.08.2017 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Johannes Krug Vorlage: 2017/0389 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Marianne Köpfler mit Ablauf des 31.08.2017 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe ausscheidet. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Johannes Krug nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 25. Mai 2014 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU ab 01.09.2017 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Johannes Krug kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Ich darf gleich um die Abstimmung bitten. Frau Stadträtin Köpfler hat sich für befangen erklärt. – Das ist ein einstimmiges Ergebnis. Damit, Frau Köpfler, dürfen Sie sich ein paar Worte von mir anhören. Es ist zwar noch einige Zeit, bis Sie mit Ablauf des 31. August offiziell aus dem Ge- meinderat ausscheiden, aber heute nehmen Sie zum letzten Mal an einer Plenarsitzung teil. Wir, das darf ich für alle hier im Haus sagen, finden das sehr schade. Seit drei Jahren sind Sie für die CDU Mitglied im Karlsruher Gemeinderat. Nach Ihrer Wahl 2014 haben Sie sich der kommunalpolitischen Herausforderung engagiert gestellt. - 2 - Sie haben sich insbesondere in den Bereichen Jugend, Soziales, Sport und Schule enga- giert. Ihre fachlichen und sozialen Kenntnisse konnten Sie zuletzt im Bäderausschuss, Jugendhilfeausschuss, Migrationsbeirat, Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Sport- ausschuss, Sozialausschuss und Schulbeirat einbringen. Sie waren aber auch noch in zahlreichen weiteren Gremien aktiv, die ich jetzt nicht alle aufführen möchte. Ihre Entscheidung, aus dem Gemeinderat auszuscheiden, ist Ihnen, wie ich weiß, nicht leicht gefallen. Wir haben auch sehr intensiv darüber miteinander gesprochen. Aber dass Sie letztlich Ihrer Gesundheit und Ihrer Familie den Vorrang geben, dafür haben wir alle Verständnis. Trotzdem wird uns Ihre juristische Expertise, Ihre Tatkraft und menschliche Unterstützung in diesem Gremium fehlen. Ich sage es noch einmal etwas zugespitzter: Sie sind noch jung genug, Sie können es sich immer wieder überlegen, ob Sie nicht doch wieder einmal Lust auf uns bekommen. Wobei, an der Lust hat es nicht gemangelt, sondern an den sonstigen Rahmenbedingungen. Liebe Frau Köpfler, auch im Namen des ganzen Gemeinderates darf ich mich bei Ihnen ganz herzlich für Ihre engagierte Arbeit bedanken, für die Bereitschaft, Verantwortung für unsere Stadtgemeinschaft zu übernehmen und vor allem auch für das gute Mitein- ander, so wie wir Sie hier als Kollegin kennengelernt haben. Ich freue mich, dass Sie uns zumindest als Ortschaftsrätin in Wettersbach als kommunalpolitische Akteurin erhalten bleiben. Deshalb wird der Kontakt auch nicht abreißen und ich freue mich ganz persön- lich auf jedes zukünftige Gespräch. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen im Namen aller Anwesenden und Ihrer Familie alles Gute und viel Gesundheit. (Beifall des Hauses, der Vorsitzende überreicht einen Blumenstrauß) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 9. August 2017