Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße": Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
| Vorlage: | 2017/0483 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.07.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt, Nordweststadt |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.07.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 204 Verantwortlich: Dez.6 Bebauungsplan „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthal- straße" hier: Aufstellungsbeschluss gern. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 20.07.2017 3 X Beschlussantrag · Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau ungsplan „ Westlich der Erzbergerstraße zwischen NewYorkStraße und Lilienthalstraße" aufzu stellen. · Gleichzeitig beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, den Aufstellungsbeschluss vom 11. Juni 2004 für den Bebauungsplan „NewYork, NewJersey, Delawarestr." aufzuheben. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, die Änderung der Darstellung im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe zu beantragen und empfiehlt dem Gemeinderat, der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) I nein lx I ja Jährliche laufende Belastung Gesamtkosten der Einzahlungen/Erträge Finanzierung durch (Folgekosten mit kalkulatori Maßnahme (Zuschüsse u. Ä.) städtischen Haushalt sehen Kosten abzügl. Folgeer träge und Folgeeinsparungen) 250.000 250.000 Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSPElement: 1.610 51.10.05 vbdl. Bauleitplanung Kontenart:429000000 Ergänzende Erläuterungen: Der Betrag wird sich auf mehrere Jahr (2017 bis 2020) verteilen ISEKKarlsruhe2020relevant nein X ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit VOWO Ergänzende Erläuterungen 1. Seite 2 Städtischer Rahmen - Einordnung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Nordstadt. Das Stadtzentrum ist circa 5 km entfernt. östlich der Erzbergerstraße grenzt vor allem Ge schosswohnungsbau in Zeilenbauweise an das Plangebiet an. Die Entfernung zum Hardtwald Richtung Osten beträgt rund 700 m. Westlich des Plangebietes schließt das Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe" (in großen Teilen zugleich FaunaFloraHabitat) an. Das Schutzgebiet wird im Westen durch die Alliiertensiedlung der Nordweststadt begrenzt. Am Südrand des Flugplatzes befindet sich die Hardtwaldsiedlung. Die unter Denkmalschutz stehende Gartenstadtsiedlung aus den 1920er Jahren wurde im Bereich der Damaschkestraße durch eingeschossige Flach bauten ergänzt. Über die Erzbergerstraße ist das Plangebiet an das übergeordnete Straßennetz ange bunden. Über die Straße Am Wald und den Kanalweg im Norden sowie die Michigan straße im Süden wird der Verkehr zu Adenauerring und WillyBrandtAllee geführt. Eine gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz sowie an den ÖPNV ist gegeben. Fuß und Radverbindungen sind zum Teil bereits vorhanden. Planungsprozess - Rahmenplan Zukunft Nord Auf dem ehemals militärisch genutzten Gelände zwischen Erzbergerstraße und dem alten Flugplatz bestand nach dem Verkauf des ehemaligen Versorgungszentrums die Möglichkeit, neue Wohnbauflächen zu generieren und zu qualifizieren, die wesentliche Impulse für die Entwicklung der Nordstadt und Karlsruhes insgesamt geben. Der Bereich der westlichen Nordstadt soll somit ein breites Angebot an Wohnungen, insbesondere auch für bezahlbaren Wohnraum und Infrastruktur für den Stadtteil (hier vor allem Nahversorgung) erhalten. Zudem soll das Vorhaben dem Aspekt der Nachhaltigkeit in besonderem Maße gerecht werden und als Modell für weitere Quartiersentwicklungen in der Stadt dienen. Der Rahmenplan wurde durch die Gewinner des städtebaulichen Ideenwettbewerbes ,,Zukunft Nord" in Form eines interdisziplinären Planerteams aus den Bereichen Städte bau und Stadtplanung (Machleidt GmbH, Berlin), Landschaftsarchitektur und Freiraum gestaltung (sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin), Verkehrsplanung (shp Ingenieure GbR, Hannover) und Energie und Nachhaltigkeit (performative archi tektur, Stuttgart) in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe sowie im Dialog mit der Öffentlichkeit erarbeitet. Nutzungsbausteine Neben der prinzipiellen Gliederung durch die Bänder mit gewerblichen Nutzungen, des neuen Schulstandortes an der Erzbergerstraße und dem überwiegenden Wohnen in zweiter Reihe sowie am Park, gibt es einige Sonderfunktionen: Am Stadtplatz befinden sich ein Supermarkt (direkt an der Erzbergerstraße), ein Drogeriemarkt, Läden und Gast ronomie. Eine neue Kindertagesstätte findet ihren neuen Standort in direkter Nachbar schaft zum NCOClub. An der westlichen Platzseite liegt das Seniorenheim mit Gastro nomie im Erdgeschoss. Im Übergang zur Hochschule befinden sich Gewerbeeinheiten, die in den Obergeschossen auch mit Wohnen ergänzt werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Rahmenplan wurde durch den Gemeinderat am 31. Mai 2016 beschlossen. Auf Basis des Rahmenplanes mit seinem robusten städtebaulichfreiräumlichen Konzept soll für das Gesamtareal ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Da der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "NewYork, NewJersey, Delawa restr." vom 11. Juni 2004 von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist und sich ins besondere die Nutzungsabsichten basierend auf dem Rahmenplan Zukunft Nord geän dert haben, soll dieser aufgehoben und durch den neuen Aufstellungsbeschluss ersetzt werden. Eingriffe, die die geplante Bebauung in den Naturhaushalt des Gebietes verursacht, sol len, soweit möglich, innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden(§ 1 a BauGB / § 21 BNatSchG). Das Plangebiet soll im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Abhängig keit zur FaunaFloraHabitatVerträglichkeitsprüfung entsprechend der avisierten Nut zungen dargestellt werden. Da hier von einem erhöhten öffentlichen Interesse auszugehen ist, soll die nach § 3 Ab satz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleit planung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam tes/Liegenschaftsamtes. Das Bebauungsplanverfahren wird von der Verwaltung durchgeführt, es entstehen hier für keine Kosten. Darüber hinaus sind jedoch Gutachten zu vergeben, die für das Plan verfahren notwendig sind, diese werden zum jetzigen Zeitpunkt auf rund 250.000 Euro eingeschätzt. Eine Verteilung der Kostenanteile wird nach heutigem Kenntnisstand für die nächsten Jahre wie folgt angesetzt: • 2017: 30% • 2018: 40% • 2019: 20% • 2020: 10% Weitere Kosten zur städtebaulichen Qualitätssicherung, beispielsweise für die zweite Stufe des DGNBZertifikats sowie für sich anschließende Hochbauwettbewerbe, sollen über städtebauliche Verträge auf die jeweiligen Eigentümer umgelegt werden. II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „ westlich der Erzbergerstraße zwischen NewYorkStraße und Lilienthalstraße" einen Bebauungsplan auf zustellen und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „NewYork, New Jersey, Delawarestr." vom 11. Juni 2004 aufzuheben. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: • Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) • Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten (§ 15 Absatz 1 BauGB) • Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Daneben wird dem Planungsausschuss empfohlen, zu beschließen, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, die Änderung der Dar stellung im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beim Nachbarschafts verband Karlsruhe zu beantragen und empfiehlt dem Gemeinderat, der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Beschluss: A. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gern. § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan ,;Westlich der Erzbergerstraße zwischen NewYorkStraße und Lilien tha lstra ße" aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, die Änderung der Dar stellung im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beim Nachbarschafts verband Karlsruhe zu beantragen und empfiehlt dem Gemeinderat, der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 4. April 2017 ersichtlich. B. Auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Planungsaus- schusses am 20. Juli 2017 einfügen (Vervielfältigung der Vorlage Nr. Deckblatt, Abschnitt 1, II und Beschluss A und B und Zustellung an die Mitglieder des Planungsausschusses) S t a d t K a r l s r u h e A u f s t e l l u n g s b e s c h l u s s B e b a u u n g s p l a n „ W e s t li c h d e r E r z b e r g e r s t r a ß e z w i s c h e n N e w Y o r k S t r a ß e u n d L i I i e n t h a I s t r a ß e " M . 1 : 1 0 0 0 0 A lt e r F l u g p l a t z S t a d t p l a n u n g s a m t � "'1 ..... -- � 0 4 . 0 4 . 2 0 1 7 Nordstadt Stadtplanungsamt: Stadt Kar1sfuhe D Der Oberbürgermeister: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Westlich der Erzbergerstraße zwischen NewYorkStraße und Lilienthalstraße Karlsruhe, 04.04.2017 Bescniuss vom: I r. ·1 --- ,· j ! i - I - 1