Unterstützung von "Ambulant betreuten Pflegewohngruppen"

Vorlage: 2017/0468
Art: Antrag
Datum: 27.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.09.2017

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE Ambulant betreute Pflegegruppen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0468 Unterstützung von „Ambulant betreuten Pflegewohngruppen“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 20 x Antrag 1. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Errichtung von ambulant betreuten Pflegewohngruppen als dritte – am Vorbild der Familie angelehnte – Form der Versorgung pflegebedürftiger Men- schen. 2. Die Stadt formuliert, welche Ziele sie in Hinblick auf den Ausbau dieser Wohngruppen ver- folgt. 3. Es wird ein Konzept zur Zusammenarbeit mit potenziellen Trägerinnen und Trägern erstellt. Das Konzept beinhaltet, wie und bis wann Träger über diese Wohnform informiert werden sowie konkrete Möglichkeiten der Unterstützung für interessierte Träger. Nach dem Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) wird seit 2014 auch die „ambulant betreute Wohngemeinschaft“ in Baden-Württemberg rechtlich anerkannt und unterstützt. Diese ist ein dritter Weg zwischen privatem Wohnen und Pflegeheim und wird angesichts der familienähnlichen Struktur schon länger in einigen Ländern Europas geschätzt. In einer Wohnung wohnen acht bis zwölf Menschen, die von Präsenzkräften für die Alltagsbegleitung unterstützt werden. Für die Pflegeleistungen sind ambulante Dienste verantwortlich. Der Vorteil gegenüber privatem Wohnen bzw. Pflegeheimen ist, dass die Seniorinnen und Senioren in solchen Wohnformen deutlich weniger vereinsamen und gleichzeitig in ihren Ressourcen unterstützt werden. Denn im Mittelpunkt steht bei diesem Konzept nicht die körperliche Pflege, sondern die ge- meinsame Gestaltung des Alltags. Außerdem ist eine flexible und direkte Vernetzung im Quartier (z.B. durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte oder auch durch die Teilnahme an lokalen Angeboten, wie etwa von Vereinen, Kirchengemeinden) möglich. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren, die bislang noch allein in ihrer (oft zu großen) Wohnung wohnen, in untere Pflegegrade eingestuft wurden und nicht in ein großes Pflegeheim umziehen möchten. Der Vorteil von Pflegewohngruppen liegt auch in der Flexibilität. Sie können quartiersnah errichtet werden und – falls der Bedarf nicht mehr vorhanden ist – leicht in betreute Wohngruppen, studenti- sche Wohngruppen usw. umgewandelt werden. Die neu geschaffene „Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen“ des Landes (https://www.kvjs.de/soziales/fawo-fachstelle-fuer-ambulant-unterstuetzte-wohnformen) geht von einem hohen Bedarf an solchen Angeboten aus. Auch die Umfrage „Generation 55 Plus in Karlsruhe 2015“ kam zu dem Ergebnis, dass sich 20 % der Befragten die Versorgung bei eigener Pflegebedürftigkeit „auf jeden Fall“ in wohngruppenähnlichen Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Einrichtungen vorstellen können. Unter den 55-60 Jährigen sind dies schon 37 %. Rund 70 % können sich das Leben in Wohngruppen „auf jedem Fall“ oder „eventuell“ vorstellen. Bisher gibt es in Baden-Württemberg 57 ambulante Wohngemeinschaften. In Karlsruhe besteht je- doch deutlicher Nachholbedarf, denn bislang existiert dieses Angebot noch nicht. Immerhin steht die Heimstiftung kurz vor Inbetriebnahme einer ersten solchen Einrichtung mit neun Plätzen. unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Johannes Honné Dr. Ute Leidig Istvan Pinter Renate Rastätter

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0468 Verantwortlich: Dez. 3 Unterstützung von „Ambulant betreuten Pflegewohngruppen“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 20 x Kurzfassung Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften können für die Absicherung heimpflegebedürf- tiger Menschen eine wichtige Ergänzung zum Angebot stationärer Pflegeheime sein. Eine Be- werbung um die Projektförderung des Landes Baden-Württemberg „Innovationsprogramm Pflege 2018“ wird erarbeitet und im Arbeitsausschuss Ältere Generation vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die „ambulant betreute Wohngemeinschaft“, auch als Pflegewohngemeinschaft bezeichnet, ist eine wichtige Erweiterung der Absicherung von Pflegebedürftigen. Sie ermöglicht eine intensive Versorgung rund um die Uhr in einer familienähnlichen Gemeinschaft mit Unterstützung durch Präsenzkräfte, ambulante Pflegedienste und möglichst auch bürgerschaftlich Tätige aus dem Wohnumfeld. Es sind zwei Formen zu unterscheiden: Die von einem Träger aufgebaute und geleitete Wohngemeinschaft und die von betroffenen Familien selbst organisierte Wohnge- meinschaft. Für beide Formen ist die Qualitätssicherung durch die Vorgaben des Wohn-/Teil- habe- und Pflegegesetzes (WTBG) bereits geregelt. Beide Formen der Wohngemeinschaft wer- den von der Stadt Karlsruhe intensiv unterstützt. Mit der Errichtung von Pflegewohngemeinschaften werden folgende Ziele verfolgt: - Pflegewohngemeinschaften bieten eine Versorgungsalternative für heimpflegebedürftige Menschen zu stationären Pflegeheimen. - Das zukünftige Defizit an Pflegeplätzen, das ohnehin angesichts der knappen Grundstücke in Karlsruhe kaum gelöst werden kann, kann durch diese Pflegeform gemindert werden. - Für die wachsende Zahl alleinstehender Pflegebedürftiger ohne familiäre Absicherung ist diese intensive Betreuungs- und Versorgungsform besonders geeignet. - Es ist eine differenzierte Versorgung für spezielle Zielgruppen möglich für o hochbetagte pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund und dem Bedarf für eine kulturspezifische Wohn- und Betreuungsform, o jüngere Schwerpflegebedürftige, die in Eingliederungseinrichtungen keinen geeigneten Platz einnehmen können, o Pflegebedürftige mit besonderen Krankheitsbildern, die spezifische Anforderungen an die Betreuung stellen, wie zum Beispiel ältere chronisch erkrankte Menschen mit Substi- tutionsbedarf. Für diese speziellen Bedarfssituationen können keine Pflegeheime mit großer Platzzahl einge- richtet werden. Trägerbezogene Pflegewohngemeinschaften können eine geeignete Alternative sein. Um diese Einrichtungsform - von professionellen Trägern getragen oder auch selbst organisiert - zu unterstützen, ist eine zielgerichtete Informationskampagne erforderlich. In der Stadt Karlsruhe beschäftigen sich derzeit mehrere Träger von stationären Einrichtungen generell mit dem Thema der ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften. Hierzu gehören beispielsweise die Heimstiftung Karlsruhe und der Caritasverband Karlsruhe e. V. Für die rechtlichen und organisatorischen Grundfragen kann das Beratungsangebot der Fach- stelle für ambulant betreute Wohnungen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Ba- den-Württemberg (KVJS) genutzt werden. Die diesjährige Ausschreibung „Innovationsprogramm Pflege 2018“ des Landes Baden- Württemberg weist eine Erweiterung des Förderbereichs aus. Die Förderung selbstverantworte- ter und anbietergestützter Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf ist einer der Schwerpunkte. Dazu gehört eine investive Förderung der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Errichtung und Ausstattung der Wohnung. Neu ist die Fördermöglichkeit einer externen Beglei- tung des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses. Die Kommunen können sich für diese örtlich abgestimmte externe Prozessbegleitung bis 31. Oktober 2017 bewerben. Zur Vorbereitung die- ser Bewerbung werden in einem ersten Schritt die vorhandenen Informationen und Erfahrungen bereits bestehender Pflegewohngemeinschaften in Baden-Württemberg bewertet. Eine entsprechende Bewerbung auf Projektförderung „Innovationsprogramm Pflege 2018“ in Baden-Württemberg wird vorbereitet und in der nächsten Sitzung des Arbeitsausschusses Ältere Generation vorgestellt.

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 20 der Tagesordnung: Unterstützung von „Ambulant betreuten Pflege- wohngruppen“ Antrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0468 Beschluss: Abstimmungsergebnis: Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Wir begrüßen die Antwort der Verwaltung, sich um eine Projektförderung für eine externe Begleitung zu bemühen, in der es unter anderem da- rum geht, ambulant betreute Pflegegemeinschaften aufzubauen. Ambulant betreute Pflegewohngruppen können, neben ambulanter und stationärer Pflege, eine dritte Säu- le im Pflegebereich sein, für Menschen die weder allein noch im Heim leben wollen. Rechtliche Grundlage ist das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz von 2014, also noch relativ neu, aber noch nicht so wahnsinnig neu. Dieses Gesetz bietet eine Chance für pflegebedürftige Menschen und auch für die Angehörigen. Manche Pflegebedürftige wollen nicht mehr in ihrer Wohnung wohnen, weil ihnen die Wohnung zu groß ist, weil sie sich einsam fühlen oder weil sie eine strukturierte Umgebung suchen. Manche Angehörige sind nicht in der Lage, ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu ver- sorgen, sie alleine oder auch vollständig alleine zu pflegen oder sich um die ambulante Pflege zu kümmern. Dann wäre ein Pflegeheim bisher die Alternative, was aber wenn Pflegebedürftige eine möglichst wohnortnahe Versorgung in einer kleinen familienähn- lichen Gruppe suchen? Oder wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen wollen? Was ist, wenn sich in kleineren Stadtteilen der Bau eines großen Pflegeheimes nicht lohnt? In diesen Fällen sind ambulante Wohngruppen eine Alternative, und da erinnere ich auch an die Umfrage der Stadt, Generation 55 plus. Da kam bei raus, dass sich jeder Fünfte über fünfzig heute schon vorstellen kann in einer Pflegewohngruppe zu wohnen, und bei den Jüngeren ist der Anteil noch viel größer, also da findet ein Wandel statt, die 68er kommen auch mal in die Lage gepflegt werden zu müssen und darauf muss man sich eben auch einstellen. Der Bedarf ist da, er steigt im Land und im Bundesgebiet kontinuierlich ganz eindeutig an und die neugeschaffene Fachstelle Am- - 2 - bulant unterstützte Wohnformen, hat die Auskunft gegeben, dass es bereits fast sech- zig Wohngruppen in Baden-Württemberg gibt, aber nicht in Karlsruhe. Da ist schon die Frage, woran liegt es eigentlich, dass Karlsruhe da irgendwie anders gestrickt ist, oder liegt das an mangelnder Informierung, also was ist da der Grund? Immerhin wird aller- dings die Heimstiftung demnächst eine Wohngruppe in Grötzingen errichten. Ähnlich wie bei Buurtzorg, des Pflegekonzepts laut Antrag der SPD, ist es hier bei den Pflege- wohngruppen so, im Mittelpunkt steht das, was die Pflegebedürftigen können und nicht die Defizite. Gemeinsam soll der Alltag, so lange es geht, wie in einer Familie ge- staltet werden. Die Kosten sind nicht höher als in einem Pflegeheim, aber vermutlich auch nicht niedriger, das ist kein billiges Projekt, oder so was in der Art. Der Vorteil von Pflegewohngruppen liegt auf jeden Fall in ihrer Flexibilität, sie können quartiersnah er- richtet werden und wenn kein Bedarf mehr vorhanden ist, leicht in studentische Wohn- gruppen oder Ähnliches umgewandelt werden. Deswegen freuen wir uns an dem Punkt, über die Antwort der Verwaltung. Stadträtin Wiedemann (CDU): Auch wir unterstützten die Bewerbung zu diesem In- novationsprogramm Pflege 2018, und freuen uns auf die Vorstellung im Arbeitsaus- schuss Ältere Generation. Jetzt möchte ich doch mindestens einige Punkte zu der Be- gründung hier sagen. Der Sachvortrag hörte sich eben ein bisschen anders an. Wer den Sachverhalt und diese Begründung hier gelesen hat, muss den Eindruck erhalten, dass in unseren Pflegeheimen die Leute vereinsamen und diese da ungern sind. Ich möchte doch mal deutlich hervorheben, unsere Pflegeheime haben sich stark verändert. Dieses typische Altersheim gibt es nicht mehr. Es sind Seniorenheime, in dem die Menschen in Wohngruppen untergebracht sind, acht bis zehn Personen in einer Wohngemeinschaft leben und hier ihren Tag mit einem strukturierten Tagesablauf verbringen, dass die Menschen hier vereinsamen oder sich unwohl fühlen liegt nicht unbedingt an dieser Gruppe, sondern einfach an der Demenz oder an der Erkrankung dieser Senioren. Unsere neuen Pflegeheime sind alle top, die sind gut, die alten Pflegeheime zum Bei- spiel dieses besagte Franz-Rhode-Haus war eine einzige Katastrophe, wenn man da einmal drin war und es betrachtet hat, dann verstehe ich den Antrag. Generell finde ich es toll, wenn sich Wohngemeinschaften bilden. Allerdings weiß ich nicht, wenn in einer Wohnung acht bis zwölf Menschen seien sollen, ob alte Menschen oder ältere Men- schen in so großen Wohnungen wohnen, dass soviel Personen hier Platz finden. Gene- rell begrüßen wir es, finden wir es gut, ich freue mich auf die Vorstellung im Arbeits- ausschuss Ältere Generation und ich denke, dass wir hier doch einige Diskussionen füh- ren müssen wie es in Karlsruhe mit dem betreuten Wohnen und den Pflegeheimen wei- tergehen wird, weil wir wissen alle, dass hier eine große Lücke entstanden ist und diese gilt es auszufüllen. Stadträtin Fischer (SPD): Auch wir unterstützen den Antrag, und wir sehen ihn als sehr wichtiges Instrument an, wir brauchen diese Vielfalt der Wohnformen, die soll sich auch für die ältere Generation wiederspiegeln und deshalb ist es wichtig, dass man für unterschiedliche Lebensformen der Gesellschaft auch unterschiedliche Angebote hat. Was in dieser Sache auch ganz wichtig ist, ist die Möglichkeit zur differenzierten und spezielle Betreuung von kleinen Gruppen der Gesellschaft, die eine besondere Art der Pflege brauchen, auch insbesondere jüngere Pflegebedürftige. Der Arbeitsausschuss Ältere Generation hat angefangen sich mit vielen neuen Formen auseinanderzusetzten, - 3 - wir sind hier in Karlsruhe auf einem guten Weg, auch die Diskussion letzte Woche im Arbeitsausschuss, wie unser Antrag Buurtzorg von den sozialen Trägern aufgenommen wurde, mit einer gewissen Skepsis, aber trotzdem mit der Bereitschaft hier in Karlsruhe sich auf neue Wege zu begeben, hat mir wieder deutlich gemacht, wie wichtig dieser Ausschuss für die Weiterentwicklung aller Formen des Lebens im Alter ist. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion hat lange über diesen Antrag diskutiert. Wir sind am Ende zu dem Schluss gekommen, guter Antrag, gute Antwort der Verwaltung. Stadtrat Jooß (FDP): Wir sehen das genauso, ich denke, es ist ein erweitertes Ange- bot, und wir Liberale sind sowieso immer für breite Auswahl und breites Angebot, von daher stimmen wir dem Antrag zu. Der Vorsitzende: Wunderbar, der Antrag muss nicht zur Abstimmung gestellt werden, sondern wir machen die angekündigten Schritte gemeinsam mit Ihnen jetzt weiter. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 16. Oktober 2017