Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Stromausfälle

Vorlage: 2017/0464
Art: Anfrage
Datum: 27.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.09.2017

    TOP: 29

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 29
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0464 Dez. 5 Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Stromausfälle Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2017 29 x 1. Existiert in Karlsruhe ein städtisches Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Stromausfälle? Seit dem Jahr 2014 laufen bei der Stadt Karlsruhe umfangreiche Planungen für ein entsprechendes Notfallkonzept Stromausfall. Ziel des mehrjährig angelegten Projekts ist es, die Stadtverwaltung bis Ende 2018 auf einen bis zu zwei Wochen andauernden, flächendeckenden Stromausfall vorzubereiten. Bis Ende 2018 sollen identifizierte Schwachstellen entweder behoben oder Notfallpläne erstellt worden sein, um priorisierte Dienste zumindest teilweise aufrechterhalten zu können. Die Identifikation von Schwachstellen und die Einzelkonzepte der Ämter und Gesellschaften konnten dieses Jahr bereits abgeschlossen werden. Zurzeit werden die Einzelkonzepte in einem übergreifenden, das gesamte Krisenmanagement betreffenden Konzept zusammengetragen. Dazu gehören auch die Aufrüstung von technischen Systemen (beispielsweise zur Sicherstellung der Kommunikation im Krisenfall) und die Beschaffung von Netzersatzanlagen, um die Funktionsfähigkeit des Krisenmanagements der Stadt zu erhalten. Gleichfalls wird dieses Konzept Planungen bezüglich der Information und Versorgung der Bevölkerung beinhalten ebenso wie die Einrichtung von Notunterkünften, Notversorgungsstellen und einem zentralen Kraftstoffmanagement für kritische Infrastrukturen. 2. Können entsprechende Leistungen im Bedarfsfall abgerufen werden? Die im Notfallkonzept ausgearbeiteten priorisierten Leistungen, welche noch vollumfänglich oder teilweise aufrechterhalten werden sollen, können nach Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen auch bei Stromausfall abgerufen werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass das angenommene mehrtägige Stromausfallszenario einen Katastrophenfall darstellt und daher mit Einschränkungen auf allen Seiten gerechnet werden muss. Der reguläre Bürgerservice wird zugunsten von Tätigkeiten zur Krisenbewältigung fast vollständig eingestellt und das städtische Handeln primär auf die notwendigste Versorgung und das Überleben der Bevölkerung ausgerichtet. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine Großstadt kann im Gegensatz zu einer kleinen Gemeinde nicht komplett mit Netzersatzanlagen versorgt werden. Verbraucher mit erhöhter Versorgungssicherheit haben über das allgemeine Versorgungsniveau hinaus seit Jahrzehnten ihrem Bedarf angepasste Maßnahmen selbst zu ergreifen, wie beispielsweise die Vorhaltung von Netzersatzanlagen, unterbrechungsfreier Stromversorgung und so weiter. 3. Wenn ja, wie und bei wem? Um das Krisenmanagement in dem angenommenen Szenario funktionsfähig zu halten, sind insbesondere die Infrastruktur des Katastrophenschutzes sowie besonders wichtige Infrastruktur der Verwaltung sicher zu betreiben. Zu diesem Zweck sind beziehungsweise werden unter Anderem folgende Standorte mit ausreichend dimensionierten Netzersatzanlagen ausgestattet:  Integrierte Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz inklusive der Stabsräume  Rathaus am Marktplatz  Ordnungsamt Standort Steinhäuserstraße  Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und Abschnittsführungsstellen der Freiwilligen Feuerwehr Durch eine parallele Aufrüstung netzunabhängiger technischen Kommunikations- und Informationssysteme (Richtfunkstrecken, Optimierung der digitalen Alarmierung und des Digitalfunknetzes, Beschaffung mobiler Stromerzeuger und so weiter) wird die Funktionsfähigkeit der Kommunikation gewährleistet. Die besondere Aufbauorganisation der Stadtverwaltung ermöglicht einen Notbetrieb aller relevanten Ämter und Gesellschaften. 4. Wie zuverlässig ist dies? Im Rahmen des städtischen Krisenmanagements werden regelmäßig Stabsübungen durchgeführt, um die Führungsorganisation auf solche Ereignisse vorzubereiten und kontinuierlich zu verbessern. Die Notfallpläne der einzelnen Dienststellen werden den entsprechenden Mitarbeitenden bekannt gegeben und werden regelmäßig aktualisiert. Die damit verbundenen technischen Anforderungen an die Ausstattung zur Krisenbewältigung (Kommunikation, Informationstechnik und so weiter) wurden bereits mit der Beschaffung von ausfallsicheren Komponenten inklusive Redundanzen bedacht. Auch in diesem Zusammenhang beschaffte oder bereits bestehende Netzersatzanlagen und Stromerzeuger werden regelmäßig gewartet und getestet, um eine stetige Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. 5. Falls die Fragen 1. und 2. nicht uneingeschränkt mit „Ja“ beantwortet werden können: Welche Schritte sind geplant, um in Karlsruhe ein zuverlässiges städtisches Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Stromausfälle einzurichten, und bis wann soll es eingerichtet sein? Weitere Schritte im Rahmen des städtischen Notfallkonzeptes für einen Stromausfall sind die Zusammenführung der Einzelkonzepte der Ämter und Gesellschaften mit den umfassenden, das gesamtstädtische Krisenmanagement betreffenden Planungen zu einem Gesamtplan. Die darin beschriebenen Maßnahmen sollen bis Ende 2018 umgesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ergänzung: Allgemeine Hinweise zur aktuellen Situation der Versorgungssicherheit in Deutschland Verantwortlich für die Versorgungssicherheit in Deutschland sind nach §13 des Energiewirtschaftsgesetzes die Übertragungsnetzbetreiber. In diesem Paragraphen sind die Maßnahmen aufgeführt, die zur Stabilisierung des Stromnetzes ergriffen werden können. Die Übertragungsnetzbetreiber haben seit der Studie aus dem Jahr 2014 viele marktbezogene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit gerade auch in Süddeutschland auf hohem Niveau zu halten. Durch kontinuierliche Systembilanzierung werden temporäre Unterdeckungen beziehungsweise Überdeckungen im Stromnetzsystem über Regelenergie, so genannte “Redispatch-Maßnahmen“ und weitere Maßnahmen ausgeglichen. Um für die Zukunft optimal aufgestellt zu sein, hat die TransnetBW, zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg, gerade ihre neue Hauptschaltleitung in Betrieb genommen. Durch die Summe der Maßnahmen ist die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Die angeführte Studie aus dem Jahr 2014 beinhaltet eine Fokussierung auf die Verfügbarkeit der volatilen Energiequellen, jedoch nicht die heutigen Möglichkeiten der “Redispatch- Maßnahmen“ zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Die Energiewende stellt eine Herausforderung für die Energieversorgung dar, der durch marktbezogene Maßnahmen und Netzausbau begegnet werden kann. Flächendeckende und längerfristige Stromausfälle sind aufgrund dessen jedoch nicht zu erwarten. Für weitere Informationen bezüglich der Versorgungssicherheit im Rahmen der Energiewende verweisen wir auf die für die Netzstabilität verantwortliche TransnetBW.

  • AfD Notfallkonzept
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0464 Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Stromausfälle Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.09.2017 29 x 1. Existiert in Karlsruhe ein städtisches Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Strom- ausfälle? 2. Können die entsprechenden Leistungen (vgl. unten) im Bedarfsfall abgerufen werden? 3. Wenn ja, wie und bei wem? 4. Wie zuverlässig ist dies? 5. Falls die Fragen 1. oder 2. nicht uneingeschränkt mit „Ja“ beantwortet werden können: Welche Schritte sind geplant, um in Karlsruhe ein zuverlässiges städtisches Notfallkonzept für längerfristige und flächendeckende Stromausfälle einzurichten, und bis wann soll es eingerichtet sein? Die Folgen eines längerfristigen und flächendeckenden Stromausfalls sind für Privatpersonen wie für Firmen sehr schwerwiegend. Lebensmittel verderben, es kann nicht gekocht werden. Heizungen blei- ben im Winter kalt und die Produktion in den Firmen steht still. Am schlimmsten trifft es die Kranken- häuser, wenn Menschenleben gefährdet sind. Aufgrund der andauernden Umsetzung der sogenannten „Energiewende“ wurden in den letzten Jah- ren immer mehr Grundlastkraftwerke vom Netz genommen. Dies wird sich nach den gültigen Planun- gen in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Häufigkeit von Noteingriffen zur Stabilisierung der Strom- netze hier im Südwesten Deutschlands nimmt indes immer weiter zu. Eine von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) beauftragte und veröffentlichte Studie des Deut- schen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der Universität Stuttgart hat ergeben, dass im Zeit- raum 2018 bis 2021 in Baden-Württemberg Stromausfälle zu erwarten sind („Kurzstu- die_Kapazitaetsentwicklung_Sueddeutschland.pdf“, seit 17.09.2014 auf der Homepage des UM). Dabei gehen die Autoren dieser Studie im optimistischen Ansatz von einer 5%igen, im pessimistischen Ansatz von einer 1%igen Verfügbarkeit von Photovoltaik- und Windstrom aus. In der Realität gibt es aber Phasen noch niedriger Verfügbarkeit von Wind- und Photovoltaik-Strom: Am Mi., dem 16.01.2013 waren in ganz Deutschland nur rund 500 MW Wind- und Photovoltaikstrom verfügbar, also nur 0,7 % (Quellen: EEX, Leipzig, und VDI BWK 66 (2014) Nr. 1/2, S. 74). Auch im Februar/März 2017 gab es Phasen sehr niedriger Verfügbarkeit von Wind- und Photovoltaik-Strom, gleichzeitig waren in Baden-Württemberg die Reserven an Erdgas fast aufgebraucht. Dementsprechend hat in einigen Gemeinden in Baden-Württemberg ein Umdenken eingesetzt. Als Beispiel kann Rechbergshausen dienen. Wie man der Presse entnehmen kann, möchte sich der dortige Sachverhalt/Begründung: Seite 2 Gemeinderat gegen einen längeren Stromausfall wappnen. In einer Arbeitsgruppe wird dort ein Not- fallkonzept erarbeitet. So soll diese Gemeinde eine Handlungsanleitung bekommen, die aufzeigt, was bei einem längerfristi- gen und flächendeckenden Stromausfall zu tun ist und welche Vorkehrungen die Kommune treffen kann, um die Folgen eines solchen Blackouts zu lindern. Bei einem derartigen Notfallplan geht es vor allem um die Sensibilisierung der Verantwortlichen. Die Maßnahmen, die dabei erarbeitet werden, können außerdem nicht nur bei einem Stromausfall, son- dern auch z. B. bei einem Ausfall der Erdgasversorgung oder einem Zusammenbruch der Wasserver- sorgung angewandt werden. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt

  • Protokoll TOP 29
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 29 der Tagesordnung: Notfallkonzept für längerfristige und flächende- ckende Stromausfälle Anfrage: AfD Vorlage: 2017/0464 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. September 2017