Neues Raumprogramm für Kitas

Vorlage: 2017/0455
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.07.2017

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP6_Neues Raumprogramm für KitasN
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dez.3 Neues Raumprogramm für Kitas Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Jugendhilfeausschuss05.07.20176x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschussbeschließt, das bestehende RaumprogrammfürKindertageseinrich- tungenaus dem Jahr 2010ab dem 1. Januar 2019durch vorliegendeNeufassung abzulösen. Ab 2019 müssen dafür zusätzlich jährliche allgemeineFinanzmittel aufgrund höherer Investiti- onskostenzuschüsse von bis zu 1.800.000 Euro im Finanzhaushaltsowie Mehraufwendungen von bis zu 350.000 Euro im Ergebnishaushaltbereitgestellt werden. Eine Deckung/Gegenfinan- zierung muss aus allgemeinen Deckungsmitteln erfolgen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen)neinxja Gesamtkostender Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergebnis-HH 2019: 350.000 Euro Finanz-HH 2019: 1.800.000 Euro Ergebnis-HH 2019: 350.000 Euro Finanz-HH 2019: 1.800.000 Euro siehe Beschluss Haushaltsmittelstehennicht zur Verfügung Kontierungsobjekt:siehe Seite 3Kontenart:siehe Seite 3 Ergänzende Erläuterungen: Haushaltsmittel müssen im Doppelhaushalt 2019/2020 zur Verfügung gestellt werden. Dadurch verändern sich die in diesem Doppelhaus- halt festzusetzenden Eckwerte, die auf der Grundlage der Gesamtfinanzsituation festgesetzt werden. ISEK-Karlsruhe-2020-relevantneinjaHandlungsfeld:Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)neinjadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftenneinjaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe verfügtseit Anfang der neunziger JahreübereinRaumprogramm für Kin- dertageseinrichtungen, welchesin seiner letzten Überarbeitungseit Mai 2010Anwendung beim Umbau oder Neubau von Kindertageseinrichtungen findet.Inzwischen ist das bestehende Raumprogramm in zahlreichen Kita-Projekten umgesetzt worden. Karlsruher Kita-Trägerund Kita-Fachberatungenhaben in den vergangenen Jahren vermehrt Änderungswünsche an das Raumprogramm aus dem Jahr 2010 an die städtische Kita- Bedarfsplanung herangetragen.Im Jugendhilfeausschuss gab es ebenfalls Nachfragen, ob das bestehende Raumprogramm aus dem Jahr 2010 noch den aktuellen Standards entspreche. AuchOberbürgermeister Dr. Mentrup wurden Verbesserungsvorschläge fürdas Raumpro- gramm unterbreitet, der daraufhin demzuständigen Dezernat 3 den Auftrag erteilte, das Raumprogramm entsprechend den heutigen Qualitätsstandards zu überarbeiten. Dieser Auftragwurde in dervon der Jugendhilfeplanung organisiertenträgerübergreifenden Fachberatungsrunde bearbeitet. Im Mai 2016 gingen daraus schließlich „Trägerübergreifende Anforderungen an Räume von Kindertageseinrichtungen aus Sicht der Fachberatungen“ hervor. Diese Anforderungen entsprechen einer Erhöhung der bisherigen Flächen um bis zu 45 Prozent und hätten bei einer Umsetzung ab 1. Januar 2018 zu Mehrkosten von bis zu 2.700.000 Euro im investiven Bereich sowie bis zu 525.000 Euro im Ergebnishauhalt im Jahr 2018geführt. Die Anforderungen der Fachberatungen wurden anschließendvon der Sozial-und Jugendbe- hörde und der Stabsstelle Projektcontrolling unter Berücksichtigung aktueller Qualitätsstandards intensiv geprüft. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Haushaltsstabilisierungsprozesses wur- den die Programmflächendeutlich reduziert, insbesondere bei den geforderten Lagerflächen, bei den Schlafräumen sowie im Personalbereich.DasErgebnis findet sichin der Anlage 2 („Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen“) wieder. Neues Raumprogramm Die geplanten Änderungen zielen im Wesentlichen auf folgende Bereiche ab: Während das bestehende Raumprogramm in unterschiedlichen Versionen je nach An- zahl der Gruppen vorhanden ist,sind in der Überarbeitung die unterschiedlichen Raum- anforderungen je nach Anzahl der Gruppen in einem Dokument zusammengefasst. Ein Bistrobereich soll gesondert ausgewiesen werden. Ein zusätzlicher multifunktionaler Raum ist vorzusehen, der variabel für Elterngespräche, zum Aufenthalt der Eltern während der Eingewöhnungsphase, für therapeutische An- gebote im Rahmen von Inklusion oder als Bibliothek genutzt werden kann. Die Räume im Personalbereich sollen erweitert werden. Für Kitas, welche die Weiterentwicklung zu Familienzentren planen, soll für den Doppelhaushalt 2019/20 ein gesondertes Förderkonzept entwickelt werden, in welchem auch die entsprechen- denRaumbedarfe berücksichtigt werden. Zudem wird derzeit ein eigener Küchenleitfaden für Kindertageseinrichtungen entwickelt, an- gegliedert an die Vorgaben für Schulküchen. Ergänzende ErläuterungenSeite3 Mit dem neuen Raumprogramm geht eine Erweiterung der Programmflächen um durchschnitt- lich 30 Prozentgegenüber dem bisher gültigen Raumprogrammeinher. Allerdings liegt diese Erweiterungnoch deutlich unter den von trägerübergreifenden Anforderungen der Fachbera- tungen gewünschten 45 Prozent Erhöhung der Raumprogrammflächen. Der höhere Raumbedarf ergibt sich aus demunvermindert anhaltenden Trend zur Ganztagsbe- treuung sowieder Umsetzungder pädagogischen Anforderungen aus dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten. Zu berücksichtigen sindauch aktuelle elementarpädagogische Themen wie diekontinuierlich steigendeBetreuung unter Dreijähriger, verstärkte Zusammenarbeit mit den Eltern,veränderteAnforderungen an die pädagogischen Teams und die Umsetzung von Inklusion. Finanzielle Auswirkungen Die Beschlussfassung über das neue Raumprogramm zieht Änderungen derGrundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertagesein- richtungen und Kinderkrippennach sich. DieFlächen des Raumprogrammswurden um durch- schnittlich 30 Prozent erweitert, was höhere Investitionssummen zur Folge hat.Daher sind diein den Grundsätzender Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Um- bau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen festgeschriebenenFörderobergrenzen (zuschussfähigeKosten pro Gruppe)analog ummindestens30 Prozent anzuheben.Darüber hinaus müssen bei einer Fortschreibung der Förderrichtlinien auch aktuelle Baupreisentwicklun- gen berücksichtigt werden.Für das Jahr 2019könnten zusätzliche Finanzmittel aufgrund höhe- rer Investitionskostenzuschüsse von bis zu1.800.000 Euro im Finanzhaushalt entstehen. Durch das erweiterte Raumprogrammist zu erwarten, dass größere Flächen von den Trägern von Kindertageseinrichtungen angemietet und damit auch bezuschusst werden. Außerdem gibt es bereits einige Kindertageseinrichtungen, die ein erweitertes Raumprogramm umgesetzt, aber aufgrund des bestehenden Raumprogrammsnichtkomplettbezuschusst bekommen haben.In diesem Bereich muss im Jahr 2019mit Mehraufwendungen von bis zu350.000 Euro im Ergeb- nishaushalt gerechnetwerden. DieFachberatungen undalle freienTrägervon Kindertageseinrichtungenhaben auf eine frü- hestmögliche Umsetzungdes neuen Raumprogrammesgedrungen, möglichst abFassungdieses Jugendhilfeausschussbeschlusses,spätestensjedoch ab 01.01.2018, um damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in den zum Neu-, An-oder Umbau anstehenden Karlsruher Kindertageseinrichtungen zu leisten. Da im Doppelhaushalt 2017/2018 keine Finanzmittel zur Verfügung stehen, empfiehlt dieVer- waltung eine Umsetzung erst ab 01.01.2019. Ergänzende ErläuterungenSeite4 Kontierung: Jahr 2019BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt175.000 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt175.000 Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt900.000 Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt900.000 Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000

  • Anlage 1 TOP 6 Neues+altes Raumprogramm 2017_Programmflächen_2
    Extrahierter Text

    Anlage 1zu TOP 6 Vergleich des bisherigenRaumprogramms2010–Programmflächenmit dem Raumprogramm2017–erweiterte Programmflächenfür jeweils 4 Gruppengrößen Raumprogramm 2010-ProgrammflächenRaumprogramm 2017-erweiterte Programmflächen Anzahl der Gruppen24682468 Gruppenraum120240360480120240360480 Bistrobereich(pro zwei Gruppen 30 m²)----306090120 Mehrzweckraum -Raum -Lager gesamt 50 - 60 - 80 oder 60+20 - 100oder 60+40 - 50 8 58 60 8 68 80 oder 60+20 8 88 100oder 60+40 8 108 Schlafraum202540=20+2050=25+25202540=20+2050=25+25 Multifunktionaler Raum----15151515 Küche(ab 2017 mit Lagerraum 5 m²)1218242423=18+529=24+541=36 +541=36+5 Büro Leitung1212151815152030= 2x15 Personalaufenthalt131825322448=30+1872= 50+2296=70+26 Abstellräume -zentral -pro Gruppe4m²/5 m² gesamt 10 8 18 10 16 26 10 24 34 10 32 42 10 10 20 12 20 32 15 30 45 15 40 55 Programmfläche gesamt245399578746325532771995 Differenz2017 zu 2010in m²/%80/32,7133/33,3193/33,4249/33,4 Durchschnitt32,4%

  • Anlage 2_TOP_6_Neues Raumprogramm_ SJB+SPC_Mai 2017
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde RAUMPROGRAMM DER STADT KARLSRUHE FÜR KINDERTA- GESEINRICHTUNGEN ALLER ANGEBOTSFORMEN 1.GRUNDSÄTZLICHES ZU PLANUNG UND BAU EINERKINDERTA- GESEINRICHTUNG Kindertageseinrichtungen sind als barrierefreie Anlagen auszubauen (LBO): Bei mehrgeschossigen Kindertageseinrichtungen sind von der oberen Etage zweite Fluchtwege aus Gruppen-und Mehrzweckräumen vorzusehen. Auf Schallschutz, Akustik, Temperatur (Heizenund Beschattung) und Beleuchtung muss im gesamten Kindergarten auch in den Sanitärräumen, Küchen, Fluren etc. be- sonders geachtet werden. RICHTLINIEN/MERKBLÄTTER/WEITERE INFOS Ausgesetzte Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie undSozial- ordnung des Landes Baden-Württemberg über die räumliche Ausstattung, die per- sonelle Besetzung und den Betrieb des Kindergartens nach dem Kindergartengesetz. Diese Richtlinien werden durch Beschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe weiterhin angewandt. Richtlinien für Kindergärten-Bau und Ausrüstung-des Badischen Gemeindeunfall- versicherungsverbandes (GUV 16.4) Ausgabe Oktober 1992. (veraltet) Unfallverhütungsvorschriften „Kindertageseinrichtungen“, Ausgabe Mai 2007 in Verbindung mit: Regel: Kindertageseinrichtung (BG/GUV-SR S2 April 2009);http://www.sichere- kita.de/_docs/pdf/guv-sr_s2.pdf „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“, UKBW;http://www.uk- bw.de/fileadmin/Altbestand/pdf/Kinderkrippen_12.05.10.pdf Merkblatt Spielgeräte in Kindergärten des Badischen Gemeindeunfallversicherungs- verbandes (GUV 26.14); Ausgabe Januar 1992. Merkblatt für Treppen des Badischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV 26.19) Ausgabe April 1992. (Aktualisierte Fassung März 2005) Verordnung über Lebensmittelhygiene und zur Änderung der Lebensmitteltrans- portbehälterverordnung vom 05.08.1997 (Anforderungen an Betriebsstätten (Kü- chen), in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden). Die genehmigende Behörde (KVJS-Landesjugendamt) hat unter folgender Homepa- ge einige weiterführende Infos eingestellt: http://www.kvjs.de/jugend/tagesbetreuung-von-kindern.html Leitfaden zur akustischen Ausgestaltung der Räume: Lärmschutz für kleine Ohren“; http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/57334 Empfehlungen aus der VDI sind nur bedingt umzusetzen. Bitte im Beratungsge- spräch entsprechend kommunizieren. Anlage2zu TOP 6 2|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 2.EINRICHTUNG Das Raumprogramm bezieht sich auf Kindertageseinrichtungen allerBetriebsformen, maximal belegbar mit 25 Kindern pro Gruppe. 3.RAUMPROGRAMM 3.1EINGANGSBEREICH: FLUR/ GARDEROBE/ SCHMUTZSCHLEUSE Im Eingangsbereich ist ein Windfang mit Schmutzmatte und Schmutzgitter einzuplanen. Für mindestens einDrittel der Kinder unter drei Jahren ist Platz zum Unterstellen von Kinderwagen der Eltern (witterungsgeschützt) vorzusehen. Zusätzlich ist ausreichend Platz für Krippentaxis einzuplanen. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppenbereiche anzuordnen. Die Grö- ßenordnung ist so auszurichten, dass sich die Kinder dort an-und ausziehen können und dass genügend Stauraum für Wechsel-oder Regenkleidung vorhanden ist. Im Krippenbereich sollte beachtet werden, dass die Kinder nicht auf der Bank ihre Klei- dung anziehen sondern auf dem Boden (erweiterter Garderobenbereich) bzw. mit Hilfe der Erwachsenen, was Platz für ein „Treppenpodest“ o.ä. als Anziehhilfe erforderlich macht. Der Flur sollte insgesamt nicht zu eng bemessen werden, da in der Bring-undAbholzeit pro Gruppe bis zu 10 Eltern mit Kind gleichzeitig anwesend sein können (berufstätige Eltern bringen ihre Kinder häufig in einem sehr engen Zeitfenster). Direkt am Ausgang in den Garten sollte der Flur oder ein separater Raum so gestaltet sein, dass er als Schmutzschleuse bei nasskaltem Wetter dienen kann. Er sollte Platz bie- ten für Stiefelbäume und Regenhosen/-jacke. Direkt neben der jeweiligen Gruppentür sollte ein Schuhregal für Erwachsenenschuhe (der Erzieherinnen) gestellt werden können mit ausreichend Platz für mindestens drei Paar Schuhe pro Person, sowie für die Jacken der Erzieherinnen, insbesondere im Krip- penbereich. 3.2GRUPPENBEREICHE ZU JE 60 QUADRATMETERN Jeder Gruppenbereich ist noch einmal in einem pädagogisch sinnvollen (z.B. 2/3zu 1/3) Verhältnis zu unterteilen, so dass ein gemeinsamer Gruppenraum und ein Intensivraum entsteht. Der Intensivraum soll sowohl vom Gruppenraum als auch vom Flur (oder Au- ßenbereich) aus zugänglich sein. Im jeweiligen gemeinsamen Gruppenraum ist ein Waschbecken/ Spüle und ein direkter Ausgang in das Spielgelände vorzusehen. 3|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen Der verbleibende Intensivraum ist nicht als Schlafraum auszugestalten. Die beiden Türen zum Intensivraum sollten so angebracht werden, dass nicht zu viel Verkehrsfläche benö- tigt wirdoder die Kinder im Spiel eingeschränkt werden. Anzahl Gruppen23456... Gesamtfläche120 m²180 m²240 m²300 m²360 m² Pro weitere Gruppe 60 m² 3.3BISTROBEREICH Angemessen dem Alter und der Anzahl der Kinder ist ein separater Essbereich vorzuse- hen, dessen konkrete Ausgestaltung je nach zugrunde liegendem pädagogischem Kon- zept variieren kann. Anzahl Gruppen23456... Gesamtfläche30 m²45 m²60 m²75 m²90 m² Pro zwei Gruppen 30 m² Der Bistrobereich ist maximal in zwei Schichtenhintereinander nutzbar, um angemessen Zeit zum Essen zu haben und mit dem Essensangebot im Mittagsband zu liegen. 3.4MEHRZWECKRAUM Dieser Raum dient vorrangig als Bewegungsraum. Außerdem wird der Raum als Spiel- raum bei schlechtem Wetter verwandt. Es istzweckmäßig, in diesem Raum einen klei- nen Abstellbereich für Spielgeräte zu schaffen, der mit 15 Quadratmetern zu bemessen ist. Aufhängungen von Therapieschaukeln, Seilen etc. an der Decke sind vorzusehen. Faltwände sollten genügend Schallschutz bieten undstabil sein. Anzahl Gruppen234567+8 Größe Raum50 m²60 m²60 m²80 m² oder 60 + 20 m² 80 m² oder 60 + 20 m² 100 m² oder 60 + 40 m² Größe Lager8 m²8 m²8 m²8 m²8 m²8 m² Soll ein Bewegungsraum in großen Einrichtungen auch alsGroßteambesprechungsraum und/ oder Veranstaltungsraum genutzt werden, ist ein Stuhllager mit ca.10 Quadratme- ter mit einzuplanen. Ein Internetzugang ist ebenfalls einzuplanen. Im Hinblick auf ver- schiedene Nutzungsmöglichkeiten des Mehrzweckraums ist zudem auf eine technische Ausstattung zu achten sowie auf eine Verdunklungsmöglichkeit und eine dimmbare, ballwurfsichere Beleuchtung. 4|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 3.5SCHLAFRAUM/ RUHERAUM Ein Schlafraum ist für Kleinkinder als separater Raum ständig zur Verfügung zu stellen und sollte inunmittelbarer Nähe zum Gruppenraum mit einer Verbindungstür geplant werden, um jederzeit dem Schlafbedürfnis entsprechen zu können. Auf ausreichende Beschattung/ Verdunklung und Temperaturregulierung ist zu achten. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt kann der Intensivraum auch als Ruheraum genutzt werden. Anzahl Gruppen2345678 Größe Raum20 m²20 m²25 m²35 m² oder 15 + 20 m² 40 m² oder 20 + 20 m² 45 m² oder 20 + 25 m² 50 m² oder 25 + 25 m² 3.6SANITÄR UNDKÖRPERERFAHRUNGSBEREICH Es sind pro Gruppe zwei Waschbecken und zwei WCs sowie für zwei bis drei Gruppen eine Dusche, die gleichzeitig auch als Wassererfahrungsbereich genutzt werden kann (siehe unten), einzuplanen. Der Toiletten-und Waschbereich sollte voneinander getrennt sein. Die Toiletten sind als Kabinen mit Türen zu bauen. Im Duschbereich ist so zu gestalten, dass er Platz bietet für circa 3-4 Kinder (siehe Kör- pererfahrung laut Orientierungsplan Baden-Württemberg). Die Waschbecken sollten als Wasserrinnen mit Abwasserstopfen eingeplant werden, sodass sie zur Erfahrung des Elementes „Wasser“ und des Bildungsbereichs „Naturwissenschaft“ genutzt werden können. Pro Kleinkindgruppe wird ein Wickeltisch (mit einschiebbarer Aufstiegshilfe) mit Wasch- becken in Erwachsenenhöhe benötigt, sowie Platz für Windeln und Wechselkleider in unmittelbarer Nähe des Wickelplatzes. Es ist empfehlenswert, den Wickelbereich vom Sanitärbereich zu schützen, z.B. durch eine Schiebetür. Es ist pro zwei Gruppen eine erhöhte Kleinkinddusche einzuplanen. Zusätzlich sind Wickeltische für alle weiteren Gruppen einzuplanen (je nach Größe der Einrichtung). Die Sanitärbereiche sind in unmittelbarer Nähe zu den Gruppenbereichen zu planen. Im Krippenbereich eventuell mit Sichtverbindung. Es ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer Nähe des Außengeländes ein WC mit Handwaschbecken erreichbar ist. Für das Personal müssen ausreichend WC-Bereiche geschaffen werden, ab neun Mitar- beitern geschlechtsgetrennt. Ein Besucher WC, das auch gleichzeitig als behindertenge- rechtes WC genutzt werden kann, ist vorzusehen. Sollte das Gebäude in einer mehrge- schossigen Bauweise errichtet werden, so ist jeweils in jeder Etage eine WC-Anlage für Kinder und auch das Personal vorzusehen. 5|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 3.7ZUSÄTZLICHERMULITFUNKTIONALER RAUM Der Orientierungsplan Baden-Württemberg sieht eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern vor sowie eine Entwicklungsdokumentation des Kindes, wofür ein separater Raum notwendig ist, in welchem eine ruhige Gesprächsatmosphäre hergestellt werden kann. Der Raum kann auch als Bibliothek bzw. für weitere Arbeitsplätze der pädagogischen Fachkräfte in großen Teams oder während der Eingewöhnungsphase durch die Eltern während der Trennungszeit vom Kind genutzt werden. Der multifunktionale Intensiv- raum à 15 Quadratmeter steht auch für Therapie-oder sonstige Zusatzangebote zur Verfügung. Der Raum verfügt über ein Waschbecken und Wand-/ Deckenbefestigungen für Therapievorrichtungen. 3.8ZENTRALE KÜCHE MIT LAGERRAUM UND KINDERKÜCHE Für die Küche wird aktuell ein neuer Küchenleitfaden entwickelt, angegliedert an die Schulküchen. 3.9PERSONALBEREICHE Die pädagogischen Fachkräfte haben verschiedene Arbeitsschwerpunkte, die auch räumlich getrennt sein sollten (in der Gruppe Arbeit mit den Kindern,Vor-und Nachbe- reitung der pädagogischen Arbeit). Zudem muss ein separater Raum für Pausen vorhan- den sein. 3.9.1Leitungsbüro Für die Leitung derKindertageseinrichtungist bis zu fünf Gruppen eine Bürofläche von mindestens 15 Quadratmeter notwendig, umgegebenenfalls zwei Arbeitsplätze vorhal- ten zu können. Hier sind alle personenbezogenen Unterlagen aus Datenschutzgründen unzugänglich zu sammeln. Ein kleiner Bereich für Anmelde-/ Personalgespräche ist darin vorzusehen. Anzahl GruppenBis 5 Gruppen6-7 GruppenAb 8 Gruppen Größe Raum15 m² 20 m², Räume aufgeteilt werden 2 x 15 m² 3.9.2Personalräume (für Teambesprechungen, Vorbereitung, Pausen und Elterngespräche) Der Personalraum steht zur Nutzung für Portfoliogespräche, Vorbereitung der Entwick- lungsgespräche, Planung der pädagogischen Arbeit, fachliche Diskurse, Anleitungsge- spräche etc. zur Verfügung. Ein weiterer Raum ist als Sozial-und Pausenraum zu nutzen, um im Schichtdienst ungestörte Pausen zu gewährleisten, kann aber auch als Sozialraum dienen. 6|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen Der Raum soll mit Sitz-und Ruhegelegenheiten ausgestattet sein und über eine Teekü- che verfügen (ASR A4.2). Zuzüglich ist ausreichend Platz für Wertfächer und Garderobe des gesamten Personals einzuplanen. In unten stehender Tabelle ausgewiesene Gesamtflächenbedarfe können individuell auf- geteilt werden. Anzahl Gruppen23456Pro weitere Gruppe Gesamtflächenbedarf Personalräume 24 m²36 m²48 m² oder 30 + 18 m² 60 m² oder 40 + 20 m² 72 m² oder 50 + 22 m² + 12 m² 3.10LAGERRÄUME FÜRPÄDAGOGISCHES MATERIAL Im Einzelnen ist ein gruppenübergreifender Materialabstellraum mit mindestens 10 Quadratmetern und jeweils jeder Gruppe angegliedert ein kleiner Materialabstellraum mit 5 Quadratmeter vorzusehen. Anzahl Gruppen23456Pro weitere Gruppe Größe übergreifender Lagerraum Gruppenübergreifend 10 m²10 m²12 m²12 m²15 m²15 m² Größe Lagerraum pro Gruppe (je 5 m²) (addiert) 10 m²15 m²20 m²25 m²30m²5 m² Gesamt 20 m² (18) 25 m² (22) 32 m² (26) 37 m² (30) 45 m² (34) 3.11PUTZRAUMMIT AUSGUSSBECKEN IN ANGEMESSENER GRÖSSE In diesem Raum sollen Putzmittel und-geräte aufbewahrt werden können. Für diesen gesonderten Raum sind 4-5 Quadratmeter vorzusehen. 3.12HAUSWIRTSCHAFTSRAUM Um genügend Platz für Trockner, Waschmaschine,Wäscheständer etc. vorzuhalten sind 5 Quadratmeter als separater Raum vorzusehen. 3.13HAUSTECHNIKRAUM IN ANGEMESSENER GRÖSSE DieseAnordnungistauchineinemKellermöglich. 7|Raumprogramm der Stadt Karlsruhe für Kindertageseinrichtungen aller Angebotsformen 3.14AUSSENSPIEL-UND FREIFLÄCHE Pro Gruppe ist eine Außenspielfläche von 150Quadratmetern nicht zu unterschreiten. Bei einer Gruppengröße von 25 Kindern ist auf jeden Fall die Mindestanforderung des KVJS von 8-10 Quadratmetern pro Kind einzuhalten. Eine entsprechend gestaltete Außenspiel-und Grünfläche mit einer Gerätehütte für Au- ßenspielgeräte und Gartengeräte ist vorzusehen. Für eine ausreichende Beschattung ist zu sorgen sowie für einen Wasseranschluss. Das Außengelände muss so gestaltet sein, dass alle Altersgruppen und Bedarfe der Kinder Berücksichtigung finden. 3.15STELLPLÄTZE Das Bauordnungsamt rechnet jeweils für 20 Kinder einen Stellplatz. Dieser Stellplatz- nachweis muss auf dem Gelände erfolgen. Auch für Fahrräder sind Stellplätze vorzuhal- ten. An geeigneter Stelle sind Flächen für die Müll-und Wertstofftonnen vorzusehen. 3.16FAMILIENZENTRUM Für Familienzentren in Karlsruhe wird derzeit ein Konzept entwickelt, in welchem auch zusätzliche Raumbedarfe berücksichtigt werden.