Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe - Zweite Fortschreibung des Konzepts zur Beteiligung von Jugendlichen nach § 41a GemO

Vorlage: 2017/0451
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.07.2017

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • JHA 05.07.2017_TOP2_Änderung_Karlsruher Beteiligungskonzept
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich:Dez.3 Konzept zur Beteiligungvon Kindern und Jugendlichenin Karlsruhe– ZweiteFortschreibung des Konzepts zur BeteiligungvonJugendlichennach §41a GemO Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Jugendhilfeausschuss05.07.20172x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss stimmt der zweitenFortschreibung des Konzepts zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichennach § 41a der Gemeindeordnungzu. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen)xneinja Gesamtkostender Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kostenabzgl.Folgeerträ- ge und Folgeeinsparungen) HaushaltsmittelstehenWählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt:Wählen Sie ein Element aus.Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevantneinxjaHandlungsfeld:Sozialer Zusammenhalt und Bildung AnhörungOrtschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)xneinjadurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftenxneinjaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 Das „Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe“ wird in einem dyna- mischen Prozess beständig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen und Lebenslagen angepasst. In dieser Vorlage wird Bezug genommenauf diegesetzliche Vorgabedes§41 a GemO, in der die Beteiligungsrechte von Jugendlichen in der Kommune deutlichgestärkt wer- den.Das Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde entsprechend geändert. Eine Weiterentwicklungist, dass die JUKO und JUKO-Check enger getaktet werden und zukünf- tig in jährlichem Rhythmus stattfinden sollen. Inzwischen hat sich bei den Schülervertretungen ergeben, dass der Stadtschülerrat mit dem Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter (AKS) fusionierte,und die Beteiligung in der Vollver- sammlung des Stadtjugendausschuss e.V. (stja) wurde ermöglicht. § 41a Gemeindeordnung Seit dem Inkrafttreten des § 41a der Gemeindeordnung am 1.Dezember2015 sind Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet,Jugendliche bei allen Themen, dieihre Interessen berühren, in angemessener Weisezu beteiligen. Hierfür sind geeignete Beteiligungsverfahren zu entwi- ckeln. In welcher Weise die Beteiligung erfolgt, ist nicht festgeschrieben.Für eine Jugendvertre- tung ist in § 41a Gemeindeordnung ein Rede-, Anhörungs-und Antragsrecht im Gemeinderat vorgesehen sowie die Bereitstellung von angemessenen finanziellen Mitteln. Jugendbeteiligung in Karlsruhe In dieser Vorlage wird ausschließlich die Beteiligung vonJugendlichendargestellt. Jugendbeteiligung ist eine der wichtigsten Querschnittsaufgaben des Stadtjugendausschuss e.V. Beteiligung ist einBildungsprozess,bei dem die Jugendlichendirekt Demokratie vor Ort erleben. Sie lernen,Argumentationen zu hinterfragen, selbstzu argumentieren, Meinungsbildungspro- zessezubildenundWirkungenzu erzielen. Sie bekommen (nebenbei) Grundkenntnisse in Pro- jektmanagement, Moderations-und Präsentationstechniken. Beteiligunggeschieht nicht von alleine. Beteiligungist ein Prozess,bei dem sich Jugendliche und Hauptamtliche gemeinsam mit verschiedenen Rollenund Aufgaben auf den Weg machen.Ju- gendlichesollenmotiviert werden, sich einzubringenund dazu im Rahmen vongrößeren Projek- ten qualifiziert werden. Sie brauchen verlässliche Ansprechpersonenund eine Anlaufstelle und Begleitung vor, während und nach der Projektphase. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, entwickeln sich Beteiligungsprojekte zu erfolgreichen Formaten der (politischen) Bildung,die nebenbei auch noch Spaß machen. In Karlsruhesteht Jugendbeteiligung auffünfSäulen, diebeständig weiterentwickelt und auf die aktuellen Bedarfe der Jugendlichen abgestimmtwerden. 1.Beteiligung inKinder-undJugendhäusern In verschiedenen Stufen werden die Jugendlichen zu einer größtmöglichen Autonomie herange- führt. Am attraktivsten fürdie Jugendlichen ist es,wenn sie eigenverantwortlich einen Cliquen- raum nutzen können und dafür einen Schlüssel ausgehändigt bekommen. Weitere Beteiligungs- formen sind die Vernetzung im Stadtteil mit Beteiligung bei Projekten und geplanten Objekten. 2. Vollversammlungstja Dieses Gremium wird von rund 41.000 Mitgliedern der Jugendverbände getragen und hat gro- ße Gestaltungs-und Entscheidungsmöglichkeiten (Budgetverantwortung und Vertretung im JHA). Ergänzende ErläuterungenSeite3 Die Jugendverbändehaben selbstan einem handlungsfähigenGremium Interesse und deshalb beider Vollversammlung am 27.April2017fünf Verbände, die nicht mehr aktiv sind, ausge- schlossen.Mit dem Ziel,die Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken,wurde die Satzung des stja geändert. Alle Mitglieder erhalten nun einBasisstimmrecht und abhängig von der Mitglieder- zahl ein erweitertes Stimmrecht. Weiterhin wurde der AKS als beratendes Mitglied mit Sonder- stimmrecht aufgenommen,und die Kinder-und Jugendhäuser können eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Vollversammlung entsenden. 3. Jugendforen Jugendforen haben sich als lokal begrenzte Beteiligungsform in Stadtteilen seit vielen Jahren bewährt. Sie sind deshalb erfolgreich, weil die Themen die Jugendlichen unmittelbar betreffen. Die Umsetzung dieser Themenwirdkonkret und unmittelbar erlebt.Mit Jugendforen wird ein breites Spektrum aus verschiedenen Milieus und Szenen erreicht. Das jüngste Beispiel ist das Jugendforum in der Nordweststadt, wo Jugendliche an Perspektiven für ihr Jugendhaus und für ihren Stadtteil arbeiten und sich aktiv einbringen. 4. Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter (AKS) Nach etwa zweijährigem Bestehen fusionierte im Oktober 2016 der 2014 gegründete Stadt- schülerrat mit dem Arbeitskreis der gymnasialen Karlsruher Schülersprecher (AKS). Die Fusion wurde von engagierten Schülerinnen und Schülern in die Wege geleitet, da sie selbst festgestellt haben, dass beide Gremien dieselben Ziele verfolgen und dadurch eine unnötige Konkurrenzsi- tuation entstanden ist. Diejenigen, die sich engagierten, taten dies oftmals in beiden Gremien, was für die Betroffenen eine hohe Belastung zusätzlich zum Schulalltag bedeutete. Den Namen „Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter“ entschieden die Schülerinnen und Schü- ler nach ausführlicher Diskussion selbst, da der AKS länger besteht und der Name in den Schu- len bereits bekannt ist. In der Satzung wurde der Zusatz „gymnasiale“ gestrichen, denn der AKS soll die Interessen aller Schulen offiziell gegenüber der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung vertreten. Dies ist in der Satzung so verankert und wird auch in der Realität so umgesetzt. Der AKS erhält vom Schul-und Sportamteinen jährlichen Zuschuss i.H. v. 2.000Euro, der über den stja verwaltet und abgerechnet wird. Der AKS ist mit Sitz und Stimme im Schulbeirat vertreten. Er wird von der Fachstelle „Beteili- gung“des stjainhaltlichund organisatorisch beraten. Die Leitung des Schul-und Sportamtes wird sich zukünftig vor Schulbeiratssitzungen mit den DelegiertendesAKStreffen, um über die Tagesordnung zu sprechen. Das ist eine Form, um Politik erlebbar zu machen. 5. Karlsruher Jugendkonferenz(JUKO) und JUKO-Check Seit 2011 gibt es die Karlsruher Jugendkonferenz, ein einmaliges, stadtweites und offenes Be- teiligungsformat.Die Karlsruher Jugendkonferenzbietet allen Karlsruher Jugendlichen die Mög- lichkeit, ihre Ideen, Wünsche, Anliegen und Kritikpunkte direkt mit Vertreterinnen und Vertre- tern aus Politik und Verwaltung zu diskutieren. Die Themen orientieren sich dabei ausschließlich an der Lebenswelt der Jugendlichen. Die Karlsruher Jugendkonferenz ist niedrigschwellig konzipiert und baut keine Hürden für die Beteiligung auf, da sich die Jugendlichen anlassbezogen ohne Festlegung auf ein längerfristiges Engagement einbringen können. Jugendliche entwickeln und verändern entsprechend ihrer Bedürfnissedas Format der Jugend- konferenz weiter und werden dabei von der Fachstelle „Beteiligung“ unterstützt. Die Jugendli- chen lernenkommunalePolitik(und Politikerinnen und Politiker)kennen, sie lernen,wie sie ihre Interessen einbringen und welche Schritte folgen müssen, damit ihr Vorhaben zu einem erfolg- reichen Abschluss kommt. Das gilt für große Projekte wie z.B. den Skatepark im Otto- Dullenkopf-Parkebenso wie für kleinere Themen direkt vor der Haustüre. Wichtig ist nach der Jugendkonferenz der JUKO-Check, bei dem die angesprochenen Ämter und Politiker über den Stand des Vorhabens, das bei der Jugendkonferenz angesprochen wur- Ergänzende ErläuterungenSeite4 de, berichten. Dieses Instrument ist ganz wichtig, weil sich sowohl die Erwachsenen als auch die Jugendlichenvergewissern können, ob etwas auf den Weg gebracht wurde, wie der Stand der Dinge ist und bis wann mit einem Abschluss gerechnet werden kann. Bisher wurdendie JugendkonferenzundderJUKO-Checkim zweijährigen Turnus durchgeführt. Durch dengroßen Erfolg unddiegroße Nachfrage seitens der Jugendlichen hat sich der stja für eineneinjährigen Rhythmus entschieden. Das in der Gemeindeordnung vorgesehene Rede-, Antrags und Anhörungsrecht soll in einer Erprobungsphase darin zum Ausdruck kommen, dass Jugendliche aus der Jugendkonferenz im Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse berichten. In 2017 wäre das zum ersten Mal in der Jugendhilfeausschusssitzung am 15.November2017. Der stja stellt der Jugendkonferenz ein Budget in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Das Karlsruher Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht statisch,sondern dynamisch strukturiert. Mitdenunterschiedlichen Formaten kann der stja vielseitigeBeteili- gungsmöglichkeiten anbieten und somitauf Veränderungen derBedarfe und Vorhaben kurz- fristigund flexibel reagieren. Mit derKarlsruher JugendkonferenzwurdeeineinmaligesstadtweitesBeteiligungsformat ent- wickelt,dasJugendlicheausdenverschiedenen Milieus anspricht und ihnen eine Plattform bie- tet.Über die Stadtgrenzen hinaus ist sie inzwischen auch auf Landesebene bekannt und wirdals einegute adäquateForm von strukturellerkommunalerJugendbeteiligung anerkannt.