Abgesagte SkateNite 2017

Vorlage: 2017/0430
Art: Anfrage
Datum: 22.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.07.2017

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD-SkateNite
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0430 Abgesagte SkateNite 2017 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.07.2017 27 x 1. Warum konnte das Karlsruher Polizeipräsidium in diesem Jahr keine Kräfte für die SkateNite zur Sicherung der Fahrstrecke zur Verfügung stellen? 2. War dieser Engpass eine Ausnahme oder müssen die Veranstalter im nächsten Jahr wieder damit rechnen, dass sie aufgrund fehlender Polizeikapazitäten die SkateNite kurzfristig absa- gen müssen? Begründung: Die beliebte und kostenlose SkateNite existiert seit dem Jahr 2001. Immer wieder rollen in den Som- mermonaten bis zu 2000 Inline-Skater und Rollschuhfahrer über die kurzzeitig abgesperrten Straßen der Fächerstadt. Obwohl in den letzten Jahren teilweise bis zu acht SkateNites stattfanden, musste die einzige in dieser Saison ausfallen, da es ohne polizeiliche Sicherung der Strecke keine Möglichkeit gab, eine Genehmi- gung für die Veranstaltung seitens des Ordnungsamts der Stadt Karlsruhe zu erhalten. Dies führte zu großem Unmut bei der sportbegeisterten Bevölkerung. unterzeichnet von: Parsa Marvi Elke Ernemann

  • Stellungnahme TOP 27
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0430 Dez. 2 Abgesagte SkateNite 2017 Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.07.2017 27 x 1. Warum konnte das Karlsruher Polizeipräsidium in diesem Jahr keine Kräfte für die SkateNite zur Sicherung der Fahrstrecke zur Verfügung stellen? 2. War dieser Engpass eine Ausnahme oder müssen die Veranstalter im nächsten Jahr wieder damit rechnen, dass sie aufgrund fehlender Polizeikapazitäten die SkateNite kurzfristig absagen müssen? Ihre Anfrage haben wir zum Anlass genommen und das Polizeipräsidium Karlsruhe um Stellung- nahme gebeten. Das Polizeipräsidium Karlsruhe teilt mit, dass die Polizei viele Veranstaltungen, nicht nur im Stadtgebiet von Karlsruhe, sondern auch in Pforzheim, dem Enzkreis, den Landkreisen Calw und Karlsruhe unterstütze. Diese Unterstützung konzentriere sich auf die gesetzlich vorgesehenen polizeilichen Aufgaben. Dazu zähle unter anderem die Beratung der Genehmigungsbehörden, wie eine Veranstaltung verkehrssicher durchzuführen ist. Veranstaltungen wie zum Beispiel die SkateNite können nach Auffassung des Polizeipräsidiums auch weiterhin durchgeführt werden, wenn die Straßenteile entsprechend abgesperrt bezie- hungsweise gesichert werden. Die Art der Verkehrssicherung sei von der Genehmigungsbehör- de, nach Anhörung der Polizei, anzuordnen und in der Regel durch den Straßenbaulastträger auszuführen. Das Präsidium hält eine Absperrung oder Verkehrsregelung durch Polizeivollzugs- beamte für nicht erforderlich und verweist darauf, dass dies gesetzlich auch nicht vorgesehen sei. Bezüglich der Anfrage ob es einen personellen Engpass bei der Polizei gab und die Veranstalter im nächsten Jahr wieder mit einer Absage rechnen müssten, teilt das Polizeipräsidium ergän- zend mit, dass es keinen polizeilichen Engpass gab und die Veranstaltung zukünftig stattfinden könne. Die Polizei verweist dazu allerdings auf die personellen und materiellen Möglichkeiten der städtischen Ämter. Ebenso habe die Polizei die Verantwortlichen bereits Anfang November 2016 über die Sach- und Rechtslage informiert, weshalb eine Kurzfristigkeit nicht erkennbar sei. Aus Sicht der Verwaltung bedeutet dies zukünftig einen hohen finanziellen Mehraufwand für die Veranstalter. Die Kosten für umfangreiche Absperrmaßnahmen und für den Einsatz von Sicherungspersonal entlang der Strecke wären von diesen zu tragen, soweit die Veranstaltung nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und anfallende Kosten durch die Stadt ganz oder teilweise getragen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Gegensatz zur Polizei verfügt der Kommunale Ordnungsdienst nicht über das Recht, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Eine Streckensicherung, wie es die SkateNite erforderlich macht, müsste daher durch entsprechende Absperrvorrichtungen (Bauzäune, Baken et cetera) entlang der gesamten Aufzugstrecke erfolgen. Diese Vollsperrungen würden zu erheblichen und längeren Auswirkungen auf den Verkehr füh- ren. Ob dies vertretbar wäre, müsste im Einzelfall geprüft werden. Eine Fortführung der SkateNite unter diesen Voraussetzungen, erscheint aufgrund des hohen personellen und materiellen Aufwands auf städtischer Seite und den hohen Kosten für den Ver- anstalter als fraglich. Gleichwohl möchte der Stadtjugendausschuss in 2018 zumindest eine SkateNite durchführen. Die Verwaltung wird deswegen erneut auf das Innenministerium zugehen, um die Eingriffsrech- te in den fließenden Verkehr für den Kommunalen Ordnungsdienst übertragen zu bekommen. Bereits zweimal wurde dies in der Vergangenheit abgelehnt. Sollte dies vom Innenministerium wiederrum abgelehnt werden, müssten Aufwandsreduzierun- gen unter anderem bei der Streckenführung und neue Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.

  • Protokoll TOP 27
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Juli 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 27 der Tagesordnung: Abgesagte SkateNite 2017 Anfrage: SPD Vorlage: 2017/0430 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf. Stadträtin Melchien (SPD): Ich habe zwei Nachfragen. Falls das Innenministerium zum dritten Mal seine ablehnende Haltung bekräftigt, besteht für die Stadt eine mögliche Lösung darin, eine SkateNite im Jahr als gesamtstädtisches Interesse einzustufen? Das war meine erste Frage. Zweite Frage: Müsste ein Antrag im Gemeinderat gestellt wer- den, um sicherzustellen, dass 2018 tatsächlich wieder eine SkateNite in Karlsruhe statt- finden kann? Der Vorsitzende: Wir können das schriftlich beantworten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 7. August 2017