European Coalition of Cities against Racism (ECCAR): Zehn-Punkte-Aktionsplan, Zwischenbericht für Karlsruhe
| Vorlage: | 2017/0426 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.06.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.07.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
European Coalition of Cities against Racism (ECCAR) Zehn-Punkte-Aktionsplan Ein Bericht für Karlsruhe Stand: 1. Mai 2017 Inhalt: 1. ECCAR-Bericht über die wichtigsten Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung der Stadt Karlsruhe 1.1. Platz der Menschenrechte 1.2. Die 7. Generalkonferenz der ECCAR in Karlsruhe 2. Maßnahmen des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe gegen Rassismus und Diskriminierung 2.1. Das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe 2.2. Erinnerungskultur 2.3. Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus 2.4. Die Europäischen Kulturtage Karlsruhe 2.5. Stadtbibliothek 2.6. Die bunte Stadt 3. Weitere Einrichtungen und Maßnahmen der Stadt Karlsruhe gegen Rassismus und Diskri- minierung 3.1. Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe 3.2. Seniorenbüro/Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe; Stadtseniorenrat 3.3. Beirat für Menschen mit Behinderungen 3.4. Büro für Integration der Stadt Karlsruhe 3.5. Migrationsbeirat 3.6. Der Karlsruher Integrationsplan 3.7. Anonymisiertes Bewerbungsverfahren 3.8. Volkswohnung GmbH 3.9. Stellungnahme des Ordnungs- und Bürgeramtes zum Zehn-Punkte-Aktionsplan 4. Vereinsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Diskriminierung 4.1. Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe 4.2. Netzwerk Karlsruhe gegen rechts 4.3. Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V. 4.4. Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. (ibz) 4.5. Zivilgesellschaftliches Engagement in Karlsruhe 5. Der Zehn-Punkte-Aktionsplan in Karlsruhe im Einzelnen 2 1. ECCAR-Bericht über die wichtigsten Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung der Stadt Karlsruhe Um in ihrer besonderen Stellung in Deutschland als „Residenz des Rechtes“ ein weiteres Zeichen zu setzen, wurde die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Kulturamt, Mitglied der ECCAR und verpflichtete sich somit zur Implementierung des Zehn-Punkte-Aktions- plans. Im vorliegenden Bericht werden ausgewählte Aktivitäten der Stadt Karlsruhe be- schrieben. Das Hauptaugenmerk des Berichtes richtet sich auf feste, bereits etablierte Strukturen und nachhaltige Bestrebungen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminie- rung der Ämter, Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt sowie der zivilgesellschaftli- chen Akteure. Karlsruhe ist in Deutschland wie international als Residenz des Rechtes bekannt. Damit dies zur konkreten und erfahrbaren Wirklichkeit aller Menschen in Karlsruhe wird, för- dert die Stadt im Zusammenspiel aller gesellschaftlichen und kulturellen Institutionen die kulturelle Teilhabe, die Informationsfreiheit und freie Meinungsbildung, die Grund- und Weiterbildung, die Religionsfreiheit und den interkulturellen Dialog. Auch in der Erinne- rungsarbeit an die Verbrechen des Nationalsozialismus und in der Neuprofilierung der Kulturfestivals und Veranstaltungsreihen des Kulturamts wird diese Positionierung deut- lich. Dieser Anspruch wurde im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 festgehal- ten. Mit zwei Maßnahmen hat die Stadt Karlsruhe im Jahr 2015 besondere und sichtbare Akzente gegen Diskriminierung gesetzt: mit der Benennung eines Stadtplatzes als Platz der Menschenrechte sowie mit der Durchführung der 7. Generalkonferenz der ECCAR in Karlsruhe. 1.1. Platz der Menschenrechte Mit der Einweihung des Platzes der Menschenrechte am 10. Dezember 2015 schuf die Stadt Karlsruhe neben dem seit dem Jahr 2005 existierenden Platz der Grundrechte ei- nen weiteren Ort als Mahnmal für die stetige Bewahrung und Verteidigung der Grund- und Menschenrechte. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Zentrum für Kunst und Me- dien (ZKM) und zum Sitz des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof soll der Platz an der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Recht im Stadtbild für Menschenwürde und Menschenrechte in Karlsruhe stehen. Auf besondere Weise werden Grund- und Menschenrechte im urbanen Raum für alle erfahrbar gemacht; gleichzeitig ist der Platz der Menschenrechte – neben dem Platz der Grundrechte – ein Ort der Manifestation und des Gedenkens. Der Platz der Menschenrechte verweist auch auf die Geschichte des angrenzenden Ge- bäudes, das heute das ZKM beherbergt. Im Zweiten Weltkrieg wurden in den Hallen der Waffen- und Munitionsfabrik unter systematischer Verletzung von Menschenrechten Tausende Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Produktion von Rüstungsgü- tern eingesetzt. Das ebenfalls angrenzende Gebäude mit dem Sitz des Generalbundes- anwaltes beim Bundesgerichtshof symbolisiert heute den Schutz der Menschen- und Freiheitsrechte. 3 1.2. Die 7. Generalkonferenz der ECCAR in Karlsruhe Der Ausrichtung der 7. Generalkonferenz der ECCAR in Karlsruhe lag eine politische Entscheidung des Gemeinderates zugrunde. Er wollte mit der Einladung und Ausrich- tung der Generalkonferenz aus Anlass des 300-jährigen Stadtgeburtstags die besondere Stellung Karlsruhes als Stadt des Rechtes, als Stadt der gelebten Grund- und Menschen- rechte unterstreichen. Die Generalkonferenz der ECCAR fand am 8. und 9. Oktober 2015 statt und stand un- ter der Überschrift „Welcoming cities – keys for an anti-racist culture“. Es kamen rund 250 Vertreterinnen und Vertreter aus 52 Kommunen und 9 Ländern aus Politik, Verwal- tung und von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammen. Sie tauschten sich intensiv über die gerade im Herbst des Jahres 2015 hoch aktuelle Situation der Flüchtlinge in den europäischen Städten und über die sie betreffende Politik aus. Im Zentrum der Diskussionen stand die Frage, wie Städte Handlungskonzepte entwickeln können, die nicht nur die Erstaufnahme der Geflüchteten koordinieren und erleichtern, sondern auch langfristige Strukturen sowohl für die neu Ankommenden wie für die ein- heimische Bevölkerung und somit für die neue gemeinsame Stadtgesellschaft schaffen und sichern. Referate und Diskussionen der Tagung machten deutlich, dass den Städten eine immer bedeutendere Rolle beim Zusammenwachsen Europas zukommt. 2. Maßnahmen des Kulturamtes der Stadt Karlsruhe gegen Rassismus und Dis- kriminierung Das Kulturamt hat den Auftrag, das kulturelle Leben in der Stadt mitzugestalten, den Menschen in Karlsruhe einen Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller wie gesellschaftli- cher Bildung zu ermöglichen und mit den Mitteln von Kunst und Kultur zu einem von Freiheit, Gleichheit und Offenheit getragenen Leben zu finden und zu einem respektvol- len Miteinander in der Stadtgesellschaft beizutragen. Grundlage der Arbeit ist ein weiter Kulturbegriff, der Kunst und Kultur als wesentliche Gestaltungsmittel und –möglich- keiten in der Gesellschaft begreift und den Anspruch eines Zugangs für alle beinhaltet und fordert. Er bezieht sich auf alle gesellschaftlichen Gruppen und hat eine offene, von Vielfalt geprägte Stadtgesellschaft im Blick. In Erfüllung dieses Kulturauftrags hat das Kulturamt im Jahr 2012 auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts einen Prozess zur Erarbeitung eines Kulturkonzepts initiiert, mit dem die Schwerpunkte der kulturellen Arbeit perspektivisch mit Blick auf das Jahr 2025 festgelegt werden soll- ten. Ein besonderes Augenmerk des Kulturamtes gilt der Erinnerungskultur. Die Erinnerung vor allem an die von Rassismus geprägte eigene Geschichte ist wesentliche Grundlage der in die Zukunft gerichteten Kulturarbeit. Hier spielen die seit dem Jahr 2013 veran- stalteten Wochen gegen Rassismus eine zentrale Rolle; gerade hierin spiegelt sich der erweiterte Kulturbegriff, den das Kulturamt seiner Arbeit zugrunde legt. Alternierend mit den Wochen gegen Rassismus setzen auch die Europäischen Kulturtage als gesell- schaftspolitisches Kulturfestival mit ihrem jeweiligen Thema starke Akzente in Richtung einer von Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Offenheit getragenen Gesellschaft. 4 2.1. Das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe Das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe wurde in einem offenen Prozess über zwei Jahre unter Einbindung der Politik, der Kulturszene und sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung erstellt und vom Gemeinderat im Mai 2014 einstimmig verabschiedet. Es benennt die Ziele und Leitlinien der kommunalen Kulturpolitik für die kommenden Jahre. Grundlage des Kul- turkonzeptes ist das Bekenntnis zum Recht des Individuums auf Menschenwürde und Persönlichkeitsentfaltung. Neben der Förderung von Kunst und Kultur werden darin auch Ziele und Handlungs- empfehlungen bezüglich des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Stadt beschrie- ben. So wird unter anderem gefordert, dass es das „Ziel [sein muss], langfristige und anhaltende Verbesserungen für von Rassismus Betroffene in Karlsruhe zu erreichen“ (S. 81). Des Weiteren bezieht sich das Konzept auf Ziffer 8 des Zehn-Punkte-Aktionsplanes „Be- kämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung“, indem es formuliert: „Die kulturelle und gesellschaftliche Bildung als Grundlage für die Wert- schätzung der Grundrechte und der Demokratie sollten weiter ausgebaut werden durch ... eine noch stärkere Vernetzung des Kulturamtes mit NGOs, Initiativen sowie Aktivis- tinnen und Aktivisten im Bereich der Menschenrechte und Demokratie [sowie durch] ... die regelmäßige Durchführung von Karlsruher Wochen gegen Rassismus“ (S. 81). Um das soziale Miteinander zu stärken, werden das Recht auf Kultur und die kulturelle Teilhabe als eine gesamtgesellschaftliche, gesamtstädtische Strategie begriffen. Ein gu- tes Beispiel dafür ist ein gemeinsames Projekt der Städtischen Galerie sowie des Stadt- museums und der Volkshochschule Karlsruhe. Im Rahmen der Integrationskurse, die Eingewanderte in Deutschland absolvieren müssen, wird in Karlsruhe auch die Begeg- nung mit der Karlsruher Geschichte und der zeitgenössischen Kunst angeboten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrationskurse setzen sich beim Museums- oder Galeriebesuch mit dem Gezeigten auseinander und haben die Möglichkeit, sich als Lot- sen für andere Zugewanderte auszubilden. 2.2. Erinnerungskultur Zu der im Zehn-Punkte-Aktionsplan formulierten „Wachsamkeit gegen Rassismus“ ge- hört in den Kommunen der Bundesrepublik vor allem die Erinnerung an die Opfer und an die Verbrechen des Nationalsozialismus. In Karlsruhe gibt es zahlreiche Maßnahmen und Angebote, um das Gedächtnis an die Opfer des Holocaust wachzuhalten. Wie viele deutsche Städte beteiligt sich auch Karlsruhe an den Gedenkveranstaltungen zum 9. November, veranstaltet vom Arbeitskreis 9. November, und zum 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust und der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. Die Veranstaltung zum 27. Januar wird jährlich vom Kul- turamt/Stadtarchiv ausgerichtet und vermittelt durch Vorträge, Filme und Ausstellungen Wissen über die Opfer der Nationalsozialisten. Die begleitenden Ausstellungen finden in 5 der Erinnerungsstätte Ständehaus statt, in deren Dauerausstellung zur badischen Demo- kratie- und Parlamentsgeschichte zudem ständig über die Zerstörung der Demokratie durch die Nationalsozialisten, über deren Opfer, aber auch über den Widerstand gegen die Diktatur informiert wird. Ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur ist das Gedenkbuch für die ermordeten Karlsru- her Jüdinnen und Juden. 1933 lebten 3.358 Menschen jüdischer Herkunft in Karlsruhe. Über 1.000 von ihnen fanden zwischen 1933 und 1945 den Tod. Sie sollten nach dem Willen der Nationalsozialisten namenlos vergessen werden. An sie erinnert das als bür- gerschaftliches Projekt angelegte Gedenkbuch. In 261 biographischen Beiträgen als Ein- zel- oder Familienbiographie sind 572 der 1.062 verifizierten Karlsruher Holocaustopfer porträtiert (Stand 29.5.2017). Seit 2001 haben sich etwa 435 Menschen an biographi- schen Recherchen beteiligt, fast die Hälfte davon sind Jugendliche bis 20 Jahre. Im März 2005 wurden in Karlsruhe die ersten "Stolpersteine" als Teil eines bundeswei- ten Erinnerungsprojekts verlegt. Vor Häusern, in denen Opfer des Nationalsozialismus wohnten, werden Steine mit Messingplatten eingelassen, auf denen die Namen und biographischen Daten dieser Menschen verzeichnet sind. Das Projekt als dezentrales und individuelles Mahnmal ist in Karlsruhe eines der Stadtgesellschaft, in dem Bürgerinnen und Bürger in ehrenamtlichem Engagement eigenverantwortlich die Organisation der Verlegungen übernehmen. Die Stadt leistet durch das Stadtarchiv Hilfestellung bei der Recherche und durch das Tiefbauamt bei der Verlegung der Steine. Bisher wurden in Karlsruhe insgesamt 296 Stolpersteine gesetzt, 254 von ihnen erinnern an ermordete Jüdinnen und Juden, 18 an politisch Verfolgte, 18 an Opfer der „Euthanasie“, 5 an Zeugen Jehovas und 1 Stolperstein an ein homosexuelles Opfer. Aufgrund konzeptionel- ler Änderungen des Projekts durch dessen Urheber steht eine Fortsetzung in Karlsruhe in Frage. Der im November 2016 vom Karlsruher Gemeinderat verabschiedete "Leitfaden zur Er- innerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe" schafft einen Handlungsrahmen bezüglich der Erinnerungszeichen, die im Stadtraum für alle sichtbar sind. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Nationalsozialismus in Karlsruhe entstand 2013 ein schulübergreifender Seminarkurs. Damit wurde eine einmalige Verbindung und Mög- lichkeit geschaffen, die NS-Geschichte der Stadt Karlsruhe gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Oberstufe aus drei Karlsruher Gymnasien näher kennenzulernen, auf- zuarbeiten und mit Hilfe einer künstlerischen Arbeit informativ und emotional in unsere Zeit zu übertragen. Die Spurensuche 1933/1945 ermöglichte nicht nur, Themen aufzu- greifen, die bis heute kaum oder noch gar nicht bearbeitet wurden, sondern stellte auch die Frage „Wie kann man Geschichte ein persönliches Gesicht geben, ohne sie direkt miterlebt zu haben?“. Um eine verantwortungsbewusste Zukunft gestalten zu können, muss die Geschichte am Leben erhalten werden. Die Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung wird seit dem Jahr 2000 in Erinnerung an den Widerstandskämpfer Reinhold Frank (1896 bis 1945) jährlich im Juli gehalten. Frank leb- te seit 1923 in Karlsruhe und wirkte hier als Rechtsanwalt. Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 wurde er in Berlin-Plötzensee am 23. Januar 1945 hingerichtet. Die Gedächtnisvorlesung war zunächst eine Gemeinschafts- 6 veranstaltung der Städte Rastatt und Karlsruhe, des Bundesarchivs ("Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte" Rastatt) sowie der For- schungsstelle "Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten" an der Universität Karlsruhe. Seit 2009 treten neben dem Bundesgerichtshof und dem Ge- neralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch die Rechtsanwaltskammer beim Bun- desgerichtshof, das Oberlandesgericht Karlsruhe, die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, das Landgericht Karlsruhe und das Amtsgericht Karlsruhe neben der Stadt Karlsruhe als Mitveranstalter auf. Das Beispiel des Zentrumspolitikers Reinhold Frank soll den Blick auf freiheitliche Bestrebungen in der Geschichte wie in der Gegenwart lenken. Dabei inte- ressieren insbesondere Aspekte wie Widerstand im Kommunismus, Freiheit in Diktaturen oder Zivilcourage im öffentlichen Raum. 2.3. Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus Ziffer 4 des Zehn-Punkte-Aktionsplans betrifft bessere Beteiligungs- und Informations- möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Die Forderung wird in Karlsruhe mit den bisher jährlich um den Internationalen Tag zur Überwindung von rassistischer Diskrimi- nierung – 21. März - stattfindenden Karlsruher Wochen gegen Rassismus aufgegriffen. Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus wurden im Jahr 2013 vom Kulturamt initiiert und werden seither von dort zusammen mit regelmäßig circa 100 Kooperationspartnern der Stadt, der Kulturszene und der Zivilgesellschaft organisiert und umgesetzt. Themen wie Alltagsrassismus, Islamophobie, Antiziganismus, Antisemitismus, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung erreichen eine breite Öffentlichkeit. Die Karlsruher Wochen gegen Rassismus zählen zu den umfangreichsten ihrer Art in Deutschland und bieten Anregungen und Anhaltspunkte für die weitere Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung in Karlsruhe. Ziel ist es, den Menschen in Karlsruhe die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre Art und Weise mit dem Thema Rassismus auseinanderzusetzen, sich in das Programm der Wo- chen gegen Rassismus einzubringen und ihre Erfahrungen nach ihrem Ermessen aufzu- arbeiten und mitzuteilen. Ein besonderes Anliegen der Wochen gegen Rassismus ist es, von (Alltags-)Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen zu unterstützen und zu eigenständigem Tun zu stärken. Zudem ist die Stadt Karlsruhe durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderates im März 2016 Mitglied im bundesweiten „Aktionsbündnis für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“ und Zustifterin zur „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassis- mus“, beide angedockt an den „Interkulturellen Rat für Deutschland e.V.“. 2.4. Die Europäischen Kulturtage Karlsruhe Das Konzept der Europäischen Kulturtage Karlsruhe hat die Umsetzung der Leitlinien der europäischen Kulturpolitik nach Artikel 151 des EU-Vertrages zur Grundlage: Aus- gangspunkt des Kulturfestivals ist die Betonung der Einheit europäischer Kultur unter Wahrung der kulturellen Vielfalt der einzelnen Nationen. 1983 gegründet, hatte es in zunächst einjährigem, seit 1994 zweijährigem Turnus programmatisch die kulturelle 7 Vielfalt Europas im Blick. Es betrachtete und bespielte die vorwiegend länder-, regionen- oder stadtbezogenen Themen aus unterschiedlichsten Perspektiven und griff dabei ak- tuelle gesellschaftspolitische Fragen und inhaltliche Debatten mit einem spartenüber- greifenden Programm in allen Kunstformen auf. Mehr und mehr hat sich das Festival zu einem gesellschaftspolitischen Kulturfestival entwickelt, das grenzübergreifende Fragen aufwirft und mit Mitteln von Kunst, Kultur und Wissenschaft die Diskussionen befruchtet. Stand im Festival 2016 mit „Wanderun- gen – Glück, Leid, Fremdheit“ das Thema Flucht mit seinen Herausforderungen, Chan- cen, aber auch schmerzhaften Verlusten im Zentrum der Veranstaltungen, die von zahl- reichen Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden in Karlsruhe getragen werden, so nimmt das Festival 2018 die verschiedenen Revolutionsjubiläen zum Ausgangspunkt und untersucht die europäische Geschichte und Gegenwart mit der Fragestellung „Umbrü- che – Aufbrüche: Gleiche Rechte für Alle“. Explizit geht es dabei auch um die Frage der Entwicklung der Geschlechtergerechtigkeit in Europa. Die Europäischen Kulturtage 2018 untersuchen in diesem Zusammenhang die Frauen-Emanzipation von ihren Anfängen im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert über die verfassungsmäßige Gleichstellung der Frauen mit Verabschiedung des Grundgesetzes und die sexuelle Revolution der 68er- Generation bis hin zu den heutigen, sich mehr und mehr diversifizierenden Geschlech- terrollen. Immer geht es dabei um die Frage einer gleichberechtigten, diskriminierungs- freien Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 2.5. Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek ist eine für alle Menschen offene Einrichtung, in der Antirassismus täglich gelebt wird. Menschen aller Hautfarben, aller Kulturen und unterschiedlicher Muttersprachen kommen hier zusammen, um neben- oder miteinander Medien und Informationen zu suchen oder um gemeinsam an Arbeitstischen sitzend zu recherchie- ren und zu lernen. Der Zugang zu Medien und Informationen ist für alle gleich gegeben. Jede und jeder hat das Recht, nach eigenen Interessen selbstbestimmt alle Serviceangebote der Stadtbiblio- thek zu nutzen. Personen aus allen sozialen Schichten, Zugewanderte aus vielen Her- kunftsländern, Menschen unterschiedlichster Bildungsgrade und aller Altersgruppen finden sich dementsprechend in den grundsätzlich für alle offenen Bibliotheken ein. So ist in den Bibliotheken täglich ein buntes Bild des Miteinanders zu beobachten. 2.6. Die bunte Stadt In Karlsruhe gibt es ein vielfältiges interkulturelles Angebot der Kultur- und Sportvereine, der Bildungsinstitutionen und Kultureinrichtungen. Doch arbeiten viele getrennt und unabhängig voneinander, die interkulturellen und transkulturellen Strategien stehen oft erst am Anfang. Zudem gibt es wachsende Herausforderungen durch die sich verän- dernde Stadtgesellschaft: die Pluralisierung und Individualisierung der Lebensentwürfe gehen einher mit dem Bedeutungsverlust traditioneller Bindungen. Die wachsende Se- gregation und die gleichzeitige Internationalisierung der Stadtgesellschaft, die eine sehr 8 große kulturelle Vielfalt implizieren, verlangen nach neuen Strategien zur Ermöglichung von Begegnungen, inklusivem Miteinander und Beheimatung für alle. Der Titel „Die bunte Stadt“ benennt ein stadtweites Leitprojekt, das unter der Federfüh- rung des Kulturamtes zum Ziel hat, Strategien zu erarbeiten, um Strukturen, Orte und Anlässe für die Stärkung der kulturellen Vielfalt sowie Lernorte der Demokratie und Menschenrechte zu schaffen. 3. Weitere Einrichtungen und Maßnahmen der Stadt Karlsruhe gegen Rassismus und Diskriminierung Die Stadt Karlsruhe hat handlungsfeldbezogen zahlreiche Anlaufstellen und Gremien eingerichtet und Programme entwickelt mit dem Ziel, im jeweiligen Aufgabenbereich Diskriminierung entgegenzuwirken und Menschen in ihrem Anspruch auf gleichberech- tigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. 3.1. Gleichstellungsbüro der Stadt Karlsruhe Die Antidiskriminierungsarbeit in Bezug auf das Geschlecht ist in der Karlsruher Stadt- verwaltung beim Zentralen Juristischen Dienst angesiedelt und liegt in den Händen der Gleichstellungsbeauftragten. Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten ist Anlaufstelle für Frauen und Männer mit Anregungen, Fragen und Beschwerden in Sachen Ge- schlechtergerechtigkeit. Es zeigt vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung und in der Stadt auf und erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Darüber hinaus initiiert oder begleitet es Projekte in Koope- ration mit anderen Institutionen, mit Verbänden, Gewerkschaften und unterschiedlichs- ten gesellschaftlichen Gruppen. Im Jahr 2017 erscheint die aktualisierte Version des im Jahr 2011 erstellten Karlsruher Frauenhandbuches. Es beinhaltet Informationen über politische, soziale und kulturelle Angebote für Frauen, Adressen und Kontaktdaten von Frauenverbänden, Frauengrup- pen und Fraueninitiativen in Karlsruhe wie von Anlaufstellen für Frauen in Not. 3.2. Seniorenbüro/Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe; Stadtseniorenrat Anlaufstelle für Opfer von Diskriminierung aufgrund des Alters sind die Einrichtungen Seniorenbüro/Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe und der Stadtseniorenrat Karlsruhe. Der Stadtseniorenrat ist die Vertretung der Seniorinnen und Senioren in Karlsruhe. Ihm gehören 37 Vereine, Vereinigungen und Verbände als Mitglieder an. Er arbeitet eng mit der Stadtverwaltung zusammen. Sein wichtigstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die bis zu achtmal jährlich zusammenkommt. In ihr werden alle für die Seniorinnen und Senioren relevanten Themen diskutiert. 9 3.3. Beirat für Menschen mit Behinderungen Der Beirat für Menschen mit Behinderungen fungiert als Interessensvertretung und Be- teiligungsgremium im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und trägt durch Einbringung der eigenen Kompetenz als Expertinnen und Experten in eigener Sache und durch Anregung von Projekten zur Verbesserung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen bei. 3.4. Büro für Integration der Stadt Karlsruhe Das Büro für Integration ist die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für Anliegen von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Es hat das Ziel, die politische, soziale und kulturelle Gleichstellung von Einwanderinnen und Einwanderern zu fördern, um ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Menschen in Karlsruhe zu ge- währleisten. Menschen, die in ausländerrechtlichen Fragen nicht weiter kommen, wer- den beraten und an zuständige Stellen vermittelt. Die Kooperation mit der Ausländer- behörde ist eng. Auch die Organisationen und Vereine der Zuwanderinnen und Zuwan- derer, deutsche Institutionen und Ämter, Unternehmen sowie Behörden können sich an das Büro für Integration wenden. Es ist damit die erste Informationsstelle für alle Fragen des interkulturellen Zusammenlebens. Gleichzeitig ist das Büro für Integration für die allgemeine strategische Integrationspoli- tik der Stadt zuständig. Aufgabe ist es einerseits, Hürden zu identifizieren, die Bevölke- rungsgruppen mit Migrationsgeschichte an der Integration hindern und andererseits, Personen beziehungsweise Gruppen zu identifizieren, die zur Integration beitragen kön- nen. Das Büro für Integration fördert im Rahmen des Karlsruher Integrationsplans Pro- jekte und setzt eigene Projekte um. Darüber hinaus initiiert es Diskussionen zu Quer- schnittsaufgaben in der Stadt, wie die Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Als eigene Projekte hat das Büro für Integration unter anderem folgende Angebote auf den Weg gebracht: 1. zebefi (= Zentrale Beratung für Integrations- und Sprachkurse): Neu Zugewanderte werden schnell in für sie passende Sprachkurse vermittelt. 2. Ehrenamtlicher Dolmetscherpool: Das Büro für Integration hat einen ehrenamtlichen Dolmetscherpool initiiert, der beim Internationalen Bund verortet ist. Schulen und ande- re Einrichtungen können Dolmetscher beispielsweise für Elterngespräche in Anspruch nehmen. Ziel ist eine bessere Bildungsintegration. 3. Qualifizierungsoffensive Elterncafés: Elterncafés in Grundschulen sind für viele Eltern ein wichtiger Raum, in dem sie Unterstützung in schulischen Belangen erhalten. Das Büro für Integration organisiert gemeinsam mit dem Kinderbüro eine dreijährige Qualifi- zierung der Elterncafé-Leiterinnen, um den Standard in den Elterncafés zu erhöhen. Gleichzeitig werden die beteiligten Träger, unter anderem der Türkische Elternverein, professionalisiert. 10 Im Büro für Integration ist die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Migrationsbeirat ange- siedelt (siehe 3.5.). 3.5. Migrationsbeirat Der Migrationsbeirat hat die Aufgabe, den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner Aufga- ben durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in allen Fragen zu beraten, die die Gestaltung des Zusammenlebens in der internationalen Stadtgesellschaft und insbesondere die Integration der in Karlsruhe lebenden Migrantinnen und Migranten betreffen. Gewählte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner decken unterschiedli- che Themenfelder im Zusammenhang mit Migration ab: Sprache und Bildung; Rechtli- che und wirtschaftliche Integration; Kultur und interreligiöser Dialog; Interkulturelle Öff- nung und Wohnen; Gesundheit, Senioren, Sport. 3.6. Der Karlsruher Integrationsplan Der Karlsruher Integrationsplan ist die Weiterführung der Karlsruher Leitlinien zur In- tegration von Zuwanderinnen und Zuwanderen. Er wurde vom Büro für Integration und dem Arbeitskreis Migrationsbeirat mit Bürgerbeteiligung erarbeitet und am 24. Juli 2012 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Im Karlsruher Integrationsplan wurden alle integrationspolitisch relevanten Handlungsfelder sowie Bedarfe, Ziele und mögliche Maßnahmen definiert. Er stärkt die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Partizipation der Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund und verfolgt das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller unabhängig von Herkunft, Religion, sozia- ler Lage oder Geschlecht. Der Integrationsplan wurde mit Finanzmitteln unterlegt. Der Karlsruher Integrationsplan wird derzeit vom Büro für Integration in enger Zusam- menarbeit mit dem Arbeitskreis Migrationsbeirat und der Stadtverwaltung sowie mit Beteiligung integrationspolitisch relevanter Akteure sowie der Bürgerschaft fortgeschrie- ben. Es werden der aktuelle Stand der Karlsruher Integrationspolitik beschrieben, Bedar- fe und Ziele überprüft sowie neue Ziele entsprechend der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen formuliert. Die Fortschreibung wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 dem Gemeinderat vorgelegt. 3.7. Anonymisiertes Bewerbungsverfahren In seiner Plenarsitzung am 23. Juli 2013 beschloss der Gemeinderat die Durchführung des Modellprojektes "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren". Damit setzte die Verwal- tung einen Baustein des Karlsruher Integrationsplanes mit dem Ziel um, die Vielfalt in der Mitarbeiterschaft der Stadt Karlsruhe zu erhöhen. Zehn Stellen in verschiedenen Ämtern und Aufgabengebieten der Stadtverwaltung sowie in unterschiedlichen Gehalts- und Berufsgruppen wurden zwischen August und Dezember 2013 extern ausgeschrie- ben und erfasst. Das Verfahren zeigte einen deutlichen Mehraufwand sowohl bei den jeweiligen Dienststellen als auch in den anfallenden Kosten. Darüber hinaus stellte es enorme Anforderungen an die sich Bewerbenden hinsichtlich der Gestaltung der eige- 11 nen Bewerbungsunterlagen: diese sollten ein neutrales und dennoch eindeutiges Bild der sich auf die Stelle bewerbenden Person wiedergeben. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen entschied sich die Stadtverwaltung gegen eine Einführung von anonymi- sierten Bewerbungsverfahren bei der Stadt Karlsruhe. Zur Wahrung der Chancengleichheit wird das bei der Stadt Karlsruhe eingeführte E- Recruiting-Verfahren auch weiterhin keine Fragen zu Nationalität, Familienstand oder Kindern enthalten. Angaben zum Geburtsdatum sowie das Hochladen eines Fotos sind für die Bewerbenden freiwillig. Die Stadtverwaltung wird bei der konzeptionellen Wei- terentwicklung der Instrumente eines modernen und zukunftsgerechten Personalmana- gements und der Personalentwicklung auch in Zukunft darauf Wert legen, dass Diskri- minierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identi- tät verhindert werden. Die Potenziale der Vielfalt sollen gefördert werden. 3.8. Volkswohnung GmbH Ziffer 7 des Aktionsplans hat die Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt im Blick. Dieser Punkt betrifft die Volkswohnung GmbH als städtisches Wohnungsunternehmen unmittelbar. Sie erhält häufig Wohnungsanfragen von Menschen, die aus unterschied- lichsten Gründen einen erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt haben. Da die Nach- frage bei Weitem das Angebot übersteigt, ist der chancengerechte Zugang zu Wohn- raum eine wichtige Aufgabe. Um dem Ziel der Chancengleichheit gerecht zu werden, verwendet die Volkswohnung aktuell verschiedene Ansätze. So richtet sich die Vergabe der Wohnungen nach fami- liengerechter Belegung, sozialer Bedürftigkeit und Wartezeit. Es gibt keine zentrale „Vergabestelle“. Stattdessen erfolgt die Vergabe bewusst durch verschiedene Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter. Um eine Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen zu verhindern, wird die Wohnungsvergabe regelmäßig ausgewertet. So betrug der Auslän- deranteil bei den Neuverträgen 2013 und 2014 im Mittel 27%. Allerdings ist eine solche Auswertung nur für wenige Kriterien möglich, da einige aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Bewerbung nicht erfasst werden. Für Menschen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt gibt es verschiedene ge- sonderte Projekte. So werden unter der Überschrift „Wohnung sucht Mieter“ der Fach- stelle Wohnungssicherung etwa 50 Wohnungen pro Jahr zur Verfügung gestellt für Menschen, die obdachlosenrechtlich untergebracht sind. Darüber hinaus werden Woh- nungen direkt an soziale Träger wie SOZPÄDAL – Sozialpädagogische Alternativen e.V. oder Reha-Südwest vermietet, auch unter Entwicklung gemeinsamer Wohnprojekte. Um Chancengleichheit und Teilhabe zu fördern, engagiert sich die Volkswohnung GmbH in benachteiligten Quartieren verstärkt in Quartiersentwicklungsprozessen und fördert die Ansiedlung niederschwelliger Unterstützungsangebote wie das Wohncafé und der Jugendtreff im Rintheimer Feld oder das geplante Ortsteilzentrum in Oberreut. Die Volkswohnung GmbH nimmt den Zehn-Punkte-Aktionsplan zum Anlass, ihre beste- henden Prozesse zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Sie ist interessiert, mit unter- 12 schiedlichen Akteuren am Wohnungsmarkt Leitlinien und Verhaltenscodices bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnungen zu erarbeiten. 3.9. Stellungnahme des Ordnungs- und Bürgeramtes zum Zehn-Punkte-Aktionsplan Das Ordnungs- und Bürgeramt hat auf die Anfrage im Rahmen der Erhebungen zum Zehn-Punkte-Aktionsplan wie folgt Stellung genommen: „Das Ordnungs- und Bürgeramt ist mit rund 440 Mitarbeitenden eines der größten Äm- ter der Stadt Karlsruhe. Darunter befinden sich zahlreiche Mitarbeitende mit Migrati- onshintergrund. Auch bei unseren „Kunden“ der unterschiedlichen Abteilungen (von den Bürgerbüros über das Standesamt bis hin zur Ausländerbehörde) sind alle Schich- ten, Gruppen und Nationalitäten vertreten. Dies führt innerhalb der Mitarbeiterschaft sowie gegenüber den Kunden zu einer ausgeprägten Aufgeschlossenheit. Das Ord- nungs- und Bürgeramt ist per se ausgeprägt service- beziehungsweise kundenorientiert. Auf einen freundlichen und zuvorkommenden Umgangston wird ganz besonderen Wert gelegt. Für Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ist beim Ordnungs- und Bürgeramt keinerlei Platz; diesbezügliche Vorkommnisse gab es in der Vergangen- heit nie. Jegliche Ansätze würden bei uns nicht geduldet und im Keim erstickt. Beim Ordnungs- und Bürgeramt wird es auch in Zukunft weiterhin selbstverständlich bleiben, sensibel und aufmerksam zu sein und sich klar gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit zu positionieren. Ein konkreter Handlungsbedarf besteht unseres Erachtens nicht.“ 4. Vereinsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Diskriminierung Die Stadt Karlsruhe geht aktiv gegen Rechtsextremismus und rechte Gesinnung vor. Um rasch auf rassistische Äußerungen und rassistisch motivierte Veranstaltungen reagieren zu können, wurde die Aktion „Karlsruhe zeigt Flagge – für Toleranz und Vielfalt“ ins Leben gerufen. Mit großer Unterstützung der Stadtverwaltung wurde in Zusammenar- beit mit Organisationen der Zivilgesellschaft dazu ein Netzwerk geschaffen. Im Kampf gegen Rechtsextremismus sind die Bemühungen des Stadtjugendausschusses e.V. Karls- ruhe sowie die Aktivitäten des Netzwerkes Karlsruhe gegen Rechts besonders zu erwäh- nen. 4.1. Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe ist der Dachverband der Karlsruher Jugendver- bände und Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Seine 42 Mitgliedsverbände repräsentieren mehr als 34.000 jugendliche Mitglieder unter 27 Jahren. Das Spektrum der professionellen Jugendarbeit in über 30 Einrichtungen reicht von den offenen und mobilen Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit über Kinder- und Jugendkultur bis hin zu stadtweiten Beteiligungsangeboten, dem Präventionsnetzwerk, Inklusion mit Teilhabe für alle, Berufsorientierung oder Armutsbekämpfung. Der Stadtjugendaus- schuss steht für eine bunte Vielfalt an sozialen, pädagogischen und bildungsorientierten Themen und Freizeitangeboten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Interessen der Kinder und Jugendlichen, die eigenständig ihren Weg durch Kindheit und Jugend gehen. Dabei werden sie vom Stadtjugendausschuss professionell begleitet und individuell unterstützt. 13 Das Team des Stadtjugendausschusses besteht bis zu 20% aus Menschen mit Migrati- onshintergrund. Im Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe wurde im Jahr 2015 die Koordinierungs- und Fachstelle Partnerschaften für Demokratie in Karlsruhe eingerichtet. Sie widmet sich un- ter anderem präventiver Arbeit im Bereich Diskriminierung und gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit. Über die Projektförderung entsprechender Projekte soll ein Zeichen gegen jegliche Art von Ausgrenzung oder Diskriminierung und für Demokratie, Vielfalt und Toleranz gesetzt werden. Ebenfalls im Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe angesiedelt ist die Fachstelle für De- mokratie und Vielfalt. Sie initiiert und koordiniert innerhalb des Stadtjugendausschusses Veranstaltungen, Projekte und Bildungsangebote zu den Themen extreme Rechte, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zum historischen Nationalsozialismus. Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe ist Mitglied des Projektes „Kompetent vor Ort“ und berät Lehrkräfte in Kinder- und Jugendeinrichtungen zum Thema Rechtsextremis- mus. Die Beratung erfolgt nach Anfrage der jeweiligen Einrichtung. Das jubez - Jugend- und Begegnungszentrum des Stadtjugendausschusses ist die zentra- le Einrichtung für Kinder und Jugendliche und trägt durch verschiedene Angebote zur politischen und kulturellen Bildung Jugendlicher und junger Erwachsener bei. 4.2. Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts Das Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts formuliert sein Selbstverständnis folgenderma- ßen: „Das Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts ist ein Zusammenschluss von Vertreterin- nen und Vertretern öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gruppen in Karlsruhe, die sich im Rahmen ihrer professionellen oder ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren.“ Koordiniert und unterstützt durch die Fachstelle für Demokratie und Vielfalt im Stadtju- gendausschuss e.V. Karlsruhe, versteht sich das Netzwerk als Plattform, um Informatio- nen und Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam oder in Arbeitsgruppen wirksame Strategien zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu erarbeiten und umzusetzen. Es leistet kon- tinuierliche Arbeit gegen Rechts, für Vielfalt und für ein demokratisches Miteinander in Karlsruhe. Neben Information und Aufklärung, Prävention und Bildungsarbeit werden Kampagnen entwickelt sowie Veranstaltungen und andere Aktionsformen durchge- führt, bei denen situationsbezogen gesellschaftlich relevante Themen im Kampf gegen Rechts aufgegriffen werden. 4.3. Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V. Mit Unterstützung des Integrationsministeriums des Landes Baden-Württemberg wurde im März 2016 in Karlsruhe eine Antidiskriminierungsstelle geschaffen; die Finanzierung ist bis Ende 2017 befristet. Die Antidiskriminierungsstelle ist nicht in der Verwaltung der Stadt Karlsruhe angesiedelt. Sie wird in freier Trägerschaft beim Menschenrechtszent- 14 rum Karlsruhe e.V. betrieben. Die Antidiskriminierungsstelle ist Anlauf- und Informati- onsstelle für Bürgerinnen und Bürger und leistet darüber hinaus Bildungs- und Vernet- zungsarbeit. Im Fokus der Arbeit stehen die von Diskriminierung betroffenen Personen. Sie sollen ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und diese auch einzufordern. 4.4. Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. (ibz) Das Internationale Begegnungszentrum Karlsruhe e.V. (ibz) wurde 1995 auf Beschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe gegründet, um Fremdenfeindlichkeit und Rechts- extremismus entgegenzutreten. Es arbeitet seither im Bereich Integration/ Migration. In dieser Zeit hat es die Migrations- und Integrationsgeschichte der Stadt stark mitgeprägt und konnte sich zu einem wichtigen Zentrum interkultureller Kompetenzen in der Stadt entwickeln. Das ibz wird von zahlreichen Karlsruher Institutionen und Vereinen getragen und überwiegend durch die Stadt Karlsruhe finanziert. Für das ibz sind der Gedanke und die Hoffnung leitend, dass fundiertes Wissen und Kennenlernen die stärksten Waffen gegen Rassismus sind. Daher ruht die Arbeit des ibz auf den Säulen gesellschaftspoliti- sche Information und Begegnung. Ein wichtiges Ziel des ibz ist einerseits die Vermittlung von themenspezifischer Information und andererseits die Ermöglichung von Begegnun- gen zwischen Menschen in Karlsruhe mit und ohne Migrationsgeschichte. Im Rahmen des Programmes KULTURDIALOG bietet das ibz Vorträge, Diskussionen, Workshops, Filme und Ausstellungen zum Thema Rassismus, Diskriminierung, Fremden- feindlichkeit sowie vielfältige Möglichkeiten zur interkulturellen/interreligiösen Begeg- nung, zum Beispiel Kochen, Tanzen, Theater, Trommeln, Lesungen, an. Außerdem führt der Verein acht überaus erfolgreiche Integrationsprojekte für verschiedene Zielgruppen durch. Dabei steht immer der Austausch zwischen der hiesigen Bevölkerung und den neu Ankommenden im Mittelpunkt. Alle Projekte zielen auf eine strukturelle und nach- haltige Verbesserung der Lebensqualität und Lebenswirklichkeit der in Karlsruhe leben- den wie der zugewanderten Menschen. Da die Bekämpfung von Rassismus eines der Kernanliegen des ibz ist, beteiligt es sich seit 2013 an den Karlsruher Wochen gegen Rassismus und ist jedes Jahr mit mehreren Veranstaltungen im Programm vertreten. 4.5. Zivilgesellschaftliches Engagement in Karlsruhe Zahlreiche Institutionen, Organisationen und Gruppierungen in Karlsruhe leisten schon seit Jahren engagierte Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung. Die Stadt Karlsruhe unterstützt das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen und engagierter Bür- gerinnen und Bürger für die Erhaltung der demokratischen Werte und für die Bewah- rung der Grund- und Menschenrechte nach ihren Möglichkeiten. Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien folgende Einrichtungen und Organisationen ge- nannt: AG Garten der Religionen e.V. Amnesty International – Bezirk Karlsruhe 15 AWO-Karlsruhe gemeinnützige GmbH AWO-Kreisverband Karlsruhe-Stadt e.V. Caritasverband Karlsruhe e.V. Christlich-Islamische Gesellschaft Karlsruhe e.V. COLA TAXI OKAY Dachverband islamischer Vereine in Karlsruhe und Umgebung e.V. Deutschsprachiger Muslimkreis Karlsruhe e.V. DGB-Stadtverband Karlsruhe DITIB-Gemeinden Karlsruhe Empowerment!KA Evangelische Kirche in Karlsruhe Flüchtlingshilfe Karlsruhe Freunde für Fremde e.V. Karlsruhe Freundeskreis Asyl Karlsruhe e.V. Gesellschaft für bedrohte Völker e.V., Regionalgruppe Karlsruhe Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Karlsruhe e.V. Gesellschaftspolitische Initiative Norbert Vöhringer Internationale und interkulturelle Vereine und Kulturakteure Islamische Internationale Frauengemeinschaft e.V. Karlsruhe und Umgebung Jüdische Gemeinde Katholisches Dekanat Karlsruhe Künstlerinnen, Künstler, Gemeinschaften von Künstlerinnen und Künstlern in Karlsruhe Ludwig-Marum-Forum e.V. Menschenrechtszentrum Karlsruhe e.V. Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts Religionsgemeinschaften in Karlsruhe Schulen mit der Anerkennung als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und weitere Schulen in Karlsruhe Soziokulturelle Zentren in Karlsruhe Städtepartnerschaftsinitiativen und -vereine Stoffwechsel e.V. Tiyatro Diyalog Karlsruhe e.V. ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald Verein für Dialog und Völkerverständigung in Karlsruhe e.V. (Annur Moschee) 5. Der Zehn-Punkte-Aktionsplan in Karlsruhe im Einzelnen Die im Bericht erwähnten Institutionen und Aktionen lassen sich den Forderungen des 10-Punkte-Aktionsplans wie folgt zuordnen: 1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes Aktionskreis „Flagge gegen Rechts“ Fachstelle für Demokratie und Vielfalt Migrationsbeirat Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtszentrum 16 2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können Gleichstellungsbüro Karlsruher Integrationsplan (Büro für Integration, Migrationsbeirat) Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtszentrum 3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskri- minierung wehren können Gleichstellungsbüro Seniorenbüro Stadtseniorenrat Beirat für Menschen mit Behinderungen Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtszentrum Empowerment!KA 4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen Bessere Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts Karlsruher Wochen gegen Rassismus (Kulturamt der Stadt Karlsruhe) Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtszentrum Fachstelle für Demokratie und Vielfalt 5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen Kulturamt, Stadtbibliothek Kulturamt, Kulturbüro Gleichstellungsbüro Seniorenbüro Beirat für Menschen mit Behinderungen Büro für Integration / Migrationsbeirat 6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern. Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2020 Büro für Integration / Karlsruher Integrationsplan 17 Innerstädtische Fortbildungen zur Stärkung von Interkultureller Kompetenz Gleichstellungsbüro Seniorenbüro Beirat für Menschen mit Behinderungen Migrationsbeirat 7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermitt- lung und Verkauf von Wohnungen Volkswohnung GmbH Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtzentrum 8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; För- derung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung Kulturkonzept 2025 Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts Unterstützung der „Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage“ Stadtjugendausschuss e.V. Jugendmigrationsdienst Karlsruhe (IB) Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtzentrum 9. Förderung der kulturellen Vielfalt Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben Kulturkonzept 2025 Wochen gegen Rassismus (Kulturamt der Stadt Karlsruhe) Europäische Kulturtage Integrationsplan (Migrationsbeirat / Büro für Integration) 10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Ge- walttaten und Förderung des Konfliktmanagements Fachstelle für Demokratie und Vielfalt Antidiskriminierungsstelle beim Menschenrechtzentrum
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0426 Verantwortlich: Dez.2 European Coalition of Cities against Racism (ECCAR): Zehn-Punkte-Aktionsplan, Zwischenbe- richt für Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Kulturausschuss 19.07.2017 3 X Vorberaten Gemeinderat 25.07.2017 6 X genehmigt Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Kulturausschuss dem Zehn-Punkte-Aktionsplan für Karlsruhe zu und empfiehlt, ihn der UNESCO und der Geschäftsstelle der ECCAR vorzule- gen. Finanzielle Auswirkungen X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit Volkswohnung GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Internationale Städtekoalition gegen Rassismus (ICCAR) wurde 2004 als eine Initiati- ve der UNESCO ins Leben gerufen mit dem Ziel, ein weltweites Netzwerk von Städten zu errichten, das sich gemeinsam und wirkungsvoll für den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzt. Um in der Arbeit den Eigenheiten und Prioritäten in den verschiedenen Regionen der Welt gerecht werden zu können, wurden regionale Koalitionen mit eigenen Aktionsprogrammen gegründet, darunter auch eine europäische, die European Coalition of Cities against Racism (im Folgenden: ECCAR). Aktuell gehören 134 Städte aus 23 europäischen Ländern zum Netzwerk der ECCAR. Ziele der ECCAR sind unter anderem die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminie- rung auf kommunaler Ebene, der Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Viel- falt in Europa. Die ECCAR verabschiedete bei ihrer Gründung am 10. Dezember 2004 in Nürnberg den Zehn-Punkte-Aktionsplan, der konkrete Handlungsfelder und Strategien für die jeweiligen Städte oder Kommunen benennt. Der Zehn-Punkte-Aktionsplan, zu dessen Umsetzung sich jede Mitgliedstadt verpflichtet, umfasst Aufgaben und Bereiche, die nahezu alle Arbeitsgebiete einer Stadtverwaltung berühren. Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 ausführlich mit dem Zehn-Punkte-Aktionsplan, stimmte ihm zu und beschloss, dass die Stadt Karlsruhe Mitglied der ECCAR wird. Zudem stimmte der Gemeinderat zu, dass die Stadt Karlsruhe im Lenkungsausschuss der Städtekoalition mitwirkt. Sie wird in der ECCAR durch das Kulturamt vertreten. Vom 7. bis 9. Oktober 2015 richtete die Stadt Karlsruhe die Gene- ralkonferenz der ECCAR mit dem Titel „Welcoming cities – keys for an anti-racist cul- ture“ aus. Rund 250 Vertreterinnen und Vertreter aus 52 Kommunen und 9 Ländern kamen in Karlsruhe zusammen und sprachen sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Ras- sismus aus. Mit dem Beitritt zur ECCAR verpflichtete sich die Stadt Karlsruhe gegenüber der UNESCO wie der Geschäftsstelle der ECCAR, einen Bericht über die Implementierung des Zehn-Punkte-Aktionsplanes in Karlsruhe sowie über die kommunalen Maßnahmen gegen Diskriminierung zu erstellen und vorzulegen. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Stadt Karlsruhe nach Befassung durch den Kulturausschuss und Zustimmung durch den Gemeinderat dieser Verpflichtung nach. Der Bericht bezieht sich auf die Situ- ation, wie sie am 1. Mai 2017 bestand. Die nach diesem Zeitpunkt erfolgten Entwick- lungen sind hierin nicht erfasst und in den Schlussfolgerungen nicht berücksichtigt. Für den Bericht wurden Ämter und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe angeschrieben und befragt. Soweit Rückmeldungen erfolgten, sind diese aufgenommen worden. Später erfolgende Rückmeldungen sowie neue Erkenntnisse sollen bei der geplanten Fort- schreibung des Berichts berücksichtigt werden. Bei der Befragung ging es in einem ersten Schritt bei der Erfassung des Ist-Zustands da- rum, welche konkreten Bestrebungen bei der jeweiligen Institution beziehungsweise Organisation bezüglich des Zehn-Punkte-Aktionsplans bestehen und welche Anstren- gungen bereits gegen Rassismus und Diskriminierung unternommen werden. Die zwei- te Frage wurde zukunftsorientiert gestellt und richtete sich auf Bereiche, bei denen er- fahrungsgemäß noch Handlungsbedarf sowohl in Karlsruhe allgemein als auch in der jeweiligen Institution beziehungsweise Organisation besteht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Immer wieder wurde in den Rückmeldungen bei allen schon bestehenden Angeboten und Anstrengungen in der Stadt und der Stadtgesellschaft der Bedarf an weiteren An- geboten, Projekten und Formaten betont, um auch die „gleichgültige“ bürgerliche Mit- te für das Thema Rassismus zu sensibilisieren. Der Zehn-Punkte-Aktionsplan der ECCAR im Einzelnen 1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes 2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können 3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskri- minierung wehren können 4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen Bessere Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten 5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen 6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern. 7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermitt- lung und Verkauf von Wohnungen 8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erzie- hung Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; För- derung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung 9. Förderung der kulturellen Vielfalt Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben 10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Ge- walttaten und Förderung des Konfliktmanagements Der Zehn-Punkte-Aktionsplan der Stadt Karlsruhe zur Vorlage bei UNESCO und ECCAR ist in der Anlage beigefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Kulturausschuss - Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Kulturausschuss dem Zehn-Punkte-Aktionsplan für Karlsruhe zu und empfiehlt, ihn der UNESCO und der Geschäftsstelle der ECCAR vor- zulegen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Juli 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: European Coalition of Cities against Racism (ECCAR): Zehn-Punkte-Aktionsplan, Zwischenbericht für Karlsruhe Vorlage: 2017/0426 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Kulturausschuss dem Zehn-Punkte- Aktionsplan für Karlsruhe zu und empfiehlt, ihn der UNESCO und der Geschäftsstelle der ECCAR vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss. Stadträtin Dr. Doghan (CDU): Karlsruhe ist Mitglied in der European Coalition of Ci- ties against Racism und hat sich schon 2007 im Gemeinderat mit einem 10-Punkte- Aktionsplan befasst, diesem zugestimmt und danach auch in verschiedenen Gremien dieser Städtekoalition mitgewirkt. Nun steht es an, dass auch Karlsruhe einen entsprechenden Bericht in dieser Städtekoa- lition abgibt. Über diesen Bericht haben wir bereits im Kulturausschuss ausführlich ge- sprochen. Wir danken dem Kulturamt für die Fertigstellung des Berichtes. Wir möchten aber dennoch darauf hinweisen, wie auch schon im Ausschuss geschehen, dass einzel- nen Punkte – für uns war das konkret der Punkt „Verstärkte Wachsamkeit gegen Ras- sismus, Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritätsnetzwerks“ in der Anlage auf S. 15 – etwas misslich ist von der Formulierung. Das hat sich in der Diskussion auch in der Vorberatung herausgestellt, dass man das unterschiedlich verstehen kann, als ob ein neues Netzwerk gebildet werden soll neben den zahlreichen, die bereits bestehen und die als Akteure hier mitwirken. Da freuen wir uns, wenn es zukünftig bei nachfolgen- den Berichten oder bei der Konkretisierung etwas detaillierter und klarer ausgedrückt wird. - 2 - Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): 10 Jahre sind wir Mitglied in dieser internationalen Städtekoalition gegen Rassismus und haben uns damit zu diesem 10-Punkte- Aktionsplan verpflichtet und erbringen jetzt einen Nachweis. Die aufgeführten Maß- nahmen zeigen, dass die Stadt viele Anstrengungen unternimmt in dem Bereich „Glei- ches Recht für alle“. Es gibt ein Gleichstellungsbüro für Geschlechtergerechtigkeit, eine Stadtbibliothek wird als Ort der Kultur für alle benannt. Das Seniorenbüro ist Anlaufstel- len gegen Altersdiskriminierung, oder der Behindertenbeirat, um die Rechte der Behin- derten zu wahren, um einige Beispiele zu nennen. Der Bezug zu Maßnahmen gegen Rassismus ist jedoch bei den vielen aufgeführten Maßnahmen im Prinzip zwar vorhan- den, aber doch nicht explizit. Spezifische Ansätze, die sich gegen Rassismus und die damit einher gehende Diskriminierung wenden, sind nicht allzu viele auszumachen, wenn man von der Antidiskriminierungsstelle absieht. In der Karlsruher Zivilgesellschaft ist ein großes Netzwerk entstanden, das sich engagiert gegen Rechtsextremismus und Rassismus einsetzt und auch von der Stadt unterstützt wird. Die Arbeit des Stadtjugendausschusses sehen wir als ganz wichtiges Fundament, weil hier junge Menschen erreicht werden, weil wirklich Präventionsarbeit geleistet wird. Aber natürlich auch die anderen 40 Organisationen, die in der Vorlage aufgeführt sind und die sich tatsächlich auch explizit vielerorts gegen Rassismus und Diskriminie- rung und für Grund- und Menschenrechte einsetzen. Sie leisten ungeheuer wichtige Arbeit. Wir danken diesen Menschen für ihr großes Engagement ganz ausdrücklich. Die Bereitschaft, sich weitergehend mit dem Thema Rassismus zu beschäftigen, ist in den unterschiedlichen Ämtern und Gesellschaften unterschiedlich ausgeprägt. Das fand ich den interessantesten Teil in dieser Vorlage, wie verschiedene Ämter die Situation bei sich beurteilen. So werte die Volkswohnung regelmäßig Wohnungsvergaben aus, um eine Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen zu verhindern und zeigt sich aber auch sehr aufgeschlossen, ihre bestehenden Prozesse zu hinterfragen und weiter- zuentwickeln. Sie wollen Leitlinien und Verhaltenskodex entwickeln bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohnungen. Die Aussagen von Ordnungs- und Bürgeramt haben mich etwas irritiert. Per se sei man ausgeprägt aufgeschlossen gegenüber Kunden. Für Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ist beim Ordnungs- und Bürgeramt keinerlei Platz. Diesbezügliche Vorkommnisse gab es nie. Jegliche Ansätze würden bei uns nicht geduldet und im Keim erstickt. Es besteht kein konkreter Handlungsbedarf. Wenn ich so etwas lese, bin ich nicht beruhigt, sondern ich bin eher ein bisschen erschreckt. Denn wer von uns hier hat noch niemals rassistisch gedacht oder gehandelt? Jeder tut das. Ich möchte ein kleines Beispiel nennen. Ich habe vor einer Weile in der deutschsprachi- gen Schweiz in Bern übernachtet, und bin dort auf ein dunkelhäutiges Zimmermädchen gestoßen. Ich habe „Good Morning“ zu ihr gesagt und nicht „Guten Tag“. Das ist All- tagsrassismus, weil ich diese Frau ausgegrenzt habe von der deutschsprachigen Schwei- zer Gesellschaft in diesem Fall, indem ich sie allein aufgrund ihres Aussehens anders behandelt habe, wie ich ein weißes Zimmermädchen behandelt hätte. So etwas pas- siert. Ich habe jetzt keine Geißelungsmaßnahmen an mir vorgenommen. Aber was ganz wichtig ist, dass wir uns immer wieder reflektieren, dass wir uns immer wieder bewusst machen, was tun wir, wie handeln wir anderen gegenüber, wie denken wir über ande- - 3 - re. Dieses Reflektieren ist ungeheuer wichtig, damit wir weiterkommen und damit wir uns tatsächlich zu einer pluralistischen Gesellschaft entwickeln können. Ich wünsche mir auch, dass das Ordnungs- und Bürgeramt in dieser Hinsicht etwas sensibler wird und nicht generell sagt, so etwas passiert bei uns nicht. Handlungsbedarf sehe ich daher nach wie vor. 2014 hat die GRÜNE-Fraktion beantragt, im Zusammenhang mit den Wochen gegen Rassismus ganz konkrete Projekte zu defi- nieren, die Rassismus bekämpfen und wo wir Ziele definieren und in Projekten verwirk- lichen, also Maßnahmen, damit tatsächlich etwas voran geht. Das ist die eigentliche Intention dieses 10-Punkte-Aktionsplans. Es ist ganz oft die Rede von Entwicklung kon- kreter Maßnahmen und dass Ziele Indikatoren entwickeln sollen. Um zu bewerten er- greifen wir Maßnahmen, mit denen wir vorankommen. Die GRÜNE-Fraktion wird sich mit dem Thema auch weiterhin beschäftigen und falls notwendig auch noch weitere Anträge stellen. Für heute akzeptieren wir das vorgelegte Papier. Wir danken den beteiligten Ämtern für die Zusammenstellung. Stadtrat Cramer (KULT): Ich glaube, die Frau Kollegin Dr. Leidig hat gerade mit ihrem kurzen Bericht aus der Schweiz im Grunde genommen so richtig schön ins Wespennetz gestochen. Denn auf einmal war hier Aufregung, Bewegung, Umschauen. Was? Was hat das mit Rassismus zu tun? Ich finde es sehr gut, dass Sie das genannt haben. Denn das ist dieser berühmte Alltagsrassismus. Da würde ich mich persönlich auch überhaupt nicht ausschließen, dass es mir in einer ähnlichen Situation genauso geht, wenn ich dann anfange zu hinterfragen, wie hast du da reagiert oder was hast du da gesagt. Das zeigt mir, dass hier ein wichtiges Papier auf den Tisch gelegt wird. Aber gerade bei dem, was Sie gesagt haben zum Ordnungsdienst, da höre ich ganz andere Sachen aus den Ämtern, wie mit Menschen, die keine deutschen Wurzeln haben, teilweise umge- gangen wird. Aber ich denke, wir gehen diesen Weg weiter. Wir müssen aber nicht wirklich meinen, wenn es jetzt so viel bürgerschaftliches Engagement und Verwaltungsengagement gibt, dass dann schon alles in Ordnung geht. Das dürfen wir nicht meinen. Ich möchte ganz konkret auf einen Punkt eingehen. Die Antidiskriminierungsstelle im Menschenrechtszentrum läuft Ende dieses Jahres aus. Ich möchte darum bitten, dass man noch einmal genau hinschaut, was da an guter Arbeit gemacht wird, und dass wir einen Weg finden, dass die Antidiskriminierungsstelle entweder dort im Menschen- rechtszentrum weiter angesiedelt bleiben kann und gefördert wird, oder ob man viel- leicht nicht sogar schaut, ob man das ins Rathaus, in die Stadtverwaltung mit hinein nimmt. Stadtrat Høyem (FDP): Niemand kann gegen diese Übersicht, diesen Katalog sein. Das kann man beruhigt nach Paris schicken. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir von der AfD sind gegen Rassismus und werden dieser Vorlage zustimmen. Damit wir das allerdings tun können, werde ich meine Kritik aus dem Kulturausschuss wiederholen und auch noch etwas ausweiten. Es sind vor al- - 4 - lem drei Punkte, die hier in diesem 10-Punkte-Aktionsplan aus unserer Sicht nicht in Ordnung sind. - Als Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement in Karlsruhe wird hier die DITIB- Gemeinde Karlsruhe genannt, der verlängerte Arm von Erdogan. Die Prediger wer- den direkt von seinem Religionsministerium ausgewählt und hierher geschickt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Grund auch die Zusammenarbeit mit DI- TIB eingestellt. Erdogan selber ist kein Musterbeispiel, wenn man an Diskriminie- rung denkt. Wir wissen, dass er die Minderheiten in seinem Land - Bulgaren, Kur- den, Armenier - in einer Art und Weise behandelt, wo man sich doch wirklich fra- gen muss, ob das nicht Diskriminierung ist. So gesehen ist für uns die DITIB- Gemeinde kein Musterbeispiel für eine Organisation, die sich gegen Rassismus wendet. Die beiden anderen Punkte sind aber wichtiger. - Ein Problem ist nämlich, dass hier Rassismus immer mit Rassismus gegen Rechts gleichgesetzt wird. So ist es aus unserer Sicht falsch, dass der Aktionskreis, der hier verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus leisten soll, Flagge gegen Rechts heißt. Aus unserer Sicht müsste er Flagge gegen Rassismus heißen. - Genauso ist es nicht in Ordnung, dass das Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts hier als Beispiel gewählt wird, und wo Tätigkeit gegen Rassismus – die wir begrüßen – und auch gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gleichgesetzt wird mit Tätig- keiten gegen Rechtsextremismus. Denn die anderen Formen des Extremismus sind genauso zu verurteilen. Wir müssen endlich aufhören, immer Rassismus mit Rechts- extremismus in einem Atemzug zu nennen. Hier geht es nur um Rassismus. Beispiel: Wenn ich die Kampagne sehe „Kein Mensch muss Bulle sein“, dann habe ich es hier mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu tun. Hier wird eine Gruppe von Menschen, nämlich die Polizisten, herabgewürdigt. Das bereitet den Boden für Ausschreitungen, wie wir sie in Hamburg erlebt haben. Das kommt ganz klar von links. Es ist linker Rassismus, linke, gruppenbezogene Menschenfeindlich- keit. Auch darauf müssen wir achten. Wir als AfD sagen von Anfang an, dass wir gegen Rechtsextremismus und gegen religi- ösen Extremismus genauso aktiv sein müssen, wie gegen Linksextremismus. Ich möchte ein Zitat hier nennen: „Der Kampf gegen den Linksextremismus ist genauso ernst zu nehmen, wie der Kampf gegen den Rechtsextremismus und den Islamischen Staat.“ Das könnte von uns sein, ist aber vom Kollegen Marvi. Das hat er am 19.07. gesagt. Ich bin natürlich froh, dass er jetzt auf unsere Linie eingeschwenkt ist. Wir würden anregen, das Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts umzubenennen in Netz- werk Karlsruhe gegen Rassismus und genauso den Aktionskreis Flagge gegen Rechts in Flagge gegen Rassismus. Dann wäre dieser Bericht soweit in Ordnung. Trotz dieser Wi- dersprüche werden wir der Vorlage zustimmen, weil wir als AfD gegen Rassismus sind. - 5 - Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte nur kurz Ihnen spiegeln, Herr Stadtrat Cramer, die Antidiskriminierungsstelle und deren Befristung sind bei uns auf dem Schirm. Wir lassen uns auch regelmäßig von den Ergebnissen berich- ten, weil wir in der Tat irgendwann einmal eine Entscheidung treffen müssen. Zu den anderen Punkten sage ich jetzt nichts. Das sind auch Veränderungsvorschläge, die zu- nächst einmal nichts mit der Berichterstattung zu tun haben. Warum Sie deswegen auch zustimmen können, haben Sie eben erläutert. Wir kommen damit zur Abstimmung. – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Das ist uns Bestä- tigung und Auftrag. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 3. August 2017