Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 - "Ruhige Gebiete/Erholungszonen"

Vorlage: 2017/0416
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Nordstadt, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2017

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Lärmaktionsplan Ruhige Gebiete
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0416 Verantwortlich: Dez.5 Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 – „Ruhige Gebiete / Erholungszonen“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 24.11.2016 1 X Vorberaten, Einstimmige Empfeh- lung Planungsausschuss 08.12.2016 7 x Vorberaten, Einstimmige Empfeh- lung Gemeinderat 13.12.2016 19 x Genehmigt Planungsausschuss 21.09.2017 7 x vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 28.09.2017 3 x vorberaten Gemeinderat 17.10.2017 10 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ gemäß Anlage 2. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der „Ruhigen Ge- biete/Erholungszonen“. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt mit allen Ortschaftsräten Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit VBK, AVG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die erneute Vorlage zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2016 – „Ruhige Gebiete/Erholungszonen“ soll nun zur endgültigen Beschlussfassung gebracht werden. Dazu wurden die vorgeschlagenen Gebiete in die öffentliche Anhörung ge- bracht. Diese Anhörung ist zwischenzeitlich erfolgt, das Ergebnis dokumentiert und die „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ anhand der gegebenen Hinweise im Einzelfall abgeändert. Es haben sich inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Zur schnelleren Übersicht sind die neu eingearbeiteten Passagen in der Vorlage gegenüber der Vorlage aus dem Jahr 2016 am Rand markiert. Zudem wurden folgenden Passagen nicht erneut aufgeführt: Hinweis auf die damalige Anlage 1 zu den „Verkehrslärmquel- len“ und die Aufzählung der untersuchten potentiellen „Ruhigen Gebiete/Erholungs- zonen“, die nicht ausgewiesen werden können. Die Stadt Karlsruhe hat als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärm- probleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Ge- meinden selbst zuständig. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde in der Ge- meinderatssitzung am 19. Juli 2016 beschlossen. Für die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ wurde damals eine separate Beschlussfassung in Aussicht gestellt. Gemäß § 47 d Abs. 2 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll das Ziel der Lärmak- tionspläne auch sein, „Ruhige Gebiete“ gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Im Rah- men der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sollen daher auch „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden. Die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ entspricht zudem konsequent dem Leitthema „Grüne Stadt Karlsruhe“. Denn die „Grüne Stadt Karlsruhe“ verfolgt das Ziel, eine hohe Lebensqualität in der Stadt langfristig für künftige Generationen zu erhalten und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dazu ist es erforderlich, Regenerations- und Erholungsräume bereitzustellen, die dem Menschen unter anderem Schutz vor Lärmbelastung bieten. Mehrere der vorgeschlagenen Ge- biete sind zudem bereits naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt. Die naturschutzrelevanten Schutzziele haben jedoch in der Regel meist keinen Ansatz zur Lärmbewertung. Mit der Aus- weisung Ruhiger Gebiete erhalten diese Schutzgebiete - die nicht nur für die Bewahrung von Naturräumen wichtig sind, sondern für die Bevölkerung einen wichtigen Freizeit- und Erho- lungsfaktor darstellen -, auch einen zusätzlichen Schutzgegenstand, der sich sowohl auf die Fauna als auch auf die Gesundheit von Menschen positiv auswirkt. Der Entwurf der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ wurde am 24. November 2016 im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsausschuss am 8. Dezember 2016 sowie am 13. Dezember 2016 im Gemeinderat behandelt. Danach wurde der Entwurf im Rahmen der vorgeschriebenen Offenlage der Öffentlichkeit vorgestellt. Auswertung der Offenlage zum Entwurf der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ Der Entwurf der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ wurde im Rahmen der Offenlage zur Be- teiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange vom 3. Februar 2017 bis zum 6. März 2017 ausgelegt. Hierbei wurde den Trägern öffentlicher Belange und den verschiede- nen Dienststellen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Im Zuge der Offenlage wurde auch allen Ortsverwaltungen die Möglichkeit gegeben, den Ent- wurf der „Ruhigen Gebiete / Erholungszonen“ in den Ortschaftsratsgremien zu beraten. Außer- dem wurde die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. über den Entwurf informiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Darüber hinaus bestand von Februar 2017 bis März 2017 für die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Internet über den Entwurf der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ zu informieren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell eingerichteten Internetseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. Hierüber wurde die Bevölkerung im Vorfeld über die StadtZeitung, die Badische Neueste Nach- richten (BNN), online über ka-news sowie über die städtische Homepage aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Offenlage wurde auch den Nachbarkommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Pfinztal, Waldbronn, Weingarten, Ettlingen, Rheinstetten und Stutensee die Gelegen- heit zur Stellungnahme gegeben. Karlsbad, Ettlingen, Rheinstetten und Stutensee teilten ihre Zustimmung mit, von den anderen Kommunen erfolgte keine Antwort. Zum Entwurf der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ haben sich 19 Träger Öffentlicher Belan- ge und drei Bürgerinnen und Bürger geäußert. Die Kernaussagen der Anregungen und die Stel- lungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Die drei Hinweise aus der Bevölkerung bezogen sich auf die allgemeine Lärmsituation im Stadt- gebiet. Hierbei wurde der Wunsch weiterer Reduzierungen des Verkehrslärms durch Geschwin- digkeitsreduzierungen geäußert. Dabei zeichnen sich die genannten Straßenzüge mehrheitlich durch eine Lärmbelastung unterhalb 55 dB(A) nachts aus. Keine der Äußerung bezog sich dabei auf die „Ruhigen Gebiete“. Die Bereiche mit einer Belastung unterhalb 55 dB(A) sollen in künf- tigen Fortschreibungen des Lärmaktionsplanes untersucht werden. Eine Untersuchung im Rah- men der Ausweisung der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ ist dabei nicht vorgesehen. Nach einer abschließenden Prüfung und Auswertung der Rückläufe aus der Offenlage durch die Hinweise der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und Dienststellen (wie z. B. dem Forstamt) sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ wurde ein finales Konzept für die Ausweisung dieser Gebiete erarbeitet. Finales Konzept für die „Ruhige Gebiete / Erholungszonen“ Grundlage der Definition der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ ist laut Umgebungslärmricht- linie (EU RL 2002/49/EG) nach Artikel 3 ein „ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum in einem von der zuständigen Behörde festgelegten Gebiet, in dem beispielsweise der L DEN -Index (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquel- len einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht übersteigt“ 1 . Auf europäischer Ebene und in Deutschland wurde ein solcher Indexwert bisher nicht festge- legt. Es gibt daher derzeit keine verbindlichen Vorgaben für die Auswahlkriterien von „Ruhigen Gebieten“. Von Bedeutung ist außerdem, dass das subjektive Lärmempfinden nur teilweise durch akusti- sche Kenngrößen wie den Mittelungspegel beschrieben werden kann. So können laut Länder- 1 Der L DEN ist ein mittlerer Pegel über das gesamte Jahr und beschreibt die Belastung über 24 Stunden - Day Evening Night. Bei seiner Berechnung wird der Lärm in den Abendstunden und in den Nachtstunden in erhöhtem Maße durch einen Zuschlag von 5 dB (Abend) bzw. 10 dB (Nacht) berücksichtigt. Der L DEN dient zur Bewertung der allge- meinen Lärmbelästigung, im Gegensatz zum L N , der die Lärmbelastung ausschließlich in der Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr) darstellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) innerstädtische Erholungsflächen als „Ruhige Gebie- te“ in Betracht kommen, wenn sie von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kurgebiete, Krankenhausgebiete, reine und allgemeine Wohn- gebiete sowie Naturflächen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder zur sozialen Kontaktpflege dienen, handeln. Relevante Lärmindizes Potenziell „Ruhige Gebiete“ in Ballungsräumen sind gemäß der Hinweise der LAI vor allem ru- hige Landschaftsräume. Das heißt großflächige Gebiete, die einen weitgehend naturbelassenen oder land- und forstwirtschaftlich genutzten, durchgängig erlebbaren Naturraum bilden. Als Anhaltswert wird eine Mindestgebietsgröße von 4 km² genannt. Unter der Bedingung, dass der überwiegende Teil der Fläche eine Lärmbelastung L DEN ≤ 50 dB(A) aufweist. Da die Vorschriften zur Berechnung von Straßenverkehrslärm (RLS-90 / VBUS) und Schienenver- kehrslärm (Schall03 / VBUSCH) auf vergleichbaren Ausbreitungsverfahren basieren und die Schallpegel jeweils in denselben Zeiträumen ermitteln, werden bei der Suche nach „Ruhigen Gebieten“ die Ergebnisse dieser Schallpegelberechnungen für eine integrale Bewertung karto- grafisch überlagert. Die Berechnungsvorschriften für andere Schallquellen (Gewerbe, Sport, Freizeit, etc.) gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind dagegen mit Verkehrslärmbe- rechnungen nicht vergleichbar, da die Berechnungsmodi und Zeiträume, für die die Immissi- onswerte gelten, unterschiedlich sind. So wird in manchen Vorschriften das Wochenende ge- sondert behandelt oder es werden verschiedene Nutzungsarten unterschiedlich bewertet. Bei der Berechnung von Gewerbelärm beispielsweise werden Zuschläge je nach Nutzungsart verge- ben. Da diese Zuschläge nicht in der Berechnung des Verkehrslärms enthalten sind, ist eine Ver- gleichbarkeit dieser Schallpegel nicht gegeben. Somit ist eine Überlagerung des Gewerbelärms mit dem Verkehrslärm nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sollen „Ruhige Gebiete“ für Karlsruhe in zwei Abstufungen kategori- siert werden: A: „Ruhige Gebiete“ Große zusammenhängende Freiräume, die der Erholung dienen und im überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung (L DEN ) von ≤ 50 dB(A) aufweisen. In den Randbereichen kann durch- aus eine höhere Lärmbelastung herrschen. B: „Erholungszonen“ Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und einer Lärmbelastung von ≥ 55 dB(A). Zusätzlich muss der Pegel in der Kernfläche einer Erholungszone mindestens 6 dB(A) unter dem Maximal- pegel im höchstbelasteten Bereich (entlang den Rändern des Gebietes) liegen. Die Randbereiche zwischen den „Ruhigen Gebieten“ und „Erholungszonen“ (zwischen >50 dB(A) und <55 dB(A)) werden als Pufferzonen angesehen. Sie sind gekennzeichnet durch vielbe- fahrene und dadurch laute Straßen und dienen somit als Abgrenzung der beiden Gebietskate- gorien. Ansonsten sind derzeit keine großflächigen Gebiete vorhanden, in denen im Kernbereich ein Lärmpegel zwischen 50 dB(A) und 55 dB(A) liegt. Sollte dies zukünftig auftreten, könnte dies in Ergänzende Erläuterungen Seite 5 einer der nächsten Fortschreibungen des Lärmaktionsplanes zu den „Ruhigen Gebieten/ Erholungszonen“ berücksichtigt werden. Auswahlkriterien für „Ruhige Gebiete“ / „Erholungszonen“ Anhand der folgenden Auswahlkriterien wurden demnach die „Ruhigen Gebiete“ und die in- nerstädtischen „Erholungszonen“ ausgewählt: Ruhiges Gebiet Erholungszone Merkmal Wald, Grünflächen, Parkanlagen, Feld, Flur und Wiesen Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion Lärmpegel (L DEN ) ≤ 50 dB(A) im Kernbereich (L DEN ) ≥ 55 dB(A) Relativer Lärmpegel -6 dB(A) in der Kernfläche ge- genüber dem höchstbelasteten Bereich Die Flächen überschneiden sich zu einem großen Teil mit Flächen, die als Natura 2000-, Natur- schutz- oder Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt sind und in denen daher eine Sied- lungsentwicklung nicht ohne Weiteres zu erwarten ist. Zu ausgewiesenen und geplanten Wohn- und Gewerbegebieten wurde ein ausreichend großer Abstand eingehalten. Teilweise finden in den vorgeschlagenen Gebieten wie Schlossgarten oder Günther-Klotz- Anlage üblicherweise temporäre Veranstaltungen statt. Diese sollen auch zukünftig stattfinden können, da „Ruhige Gebiete“ im Hinblick auf eine verkehrsbedingt dauerhaften, überwiegend ruhigen Situation ausgewählt wurden, in denen im Rahmen der üblichen und auch bestim- mungsgemäßen Nutzung gelegentlich lautstärkere Ereignisse stattfinden können. Bei der Auswahl der „Erholungszonen“ wurde eine lärmverursachende Freizeit- und Erholungs- funktion berücksichtigt. Innerhalb der Gebiete sind hierdurch zwar Geräuscheinwirkungen zu erwarten, in diesem Fall wird der Erholungsfunktion jedoch ein höheres Gewicht beigemessen. Als Ziel der Umgebungslärmrichtlinie steht die Absenkung der kontinuierlichen Verkehrsimmis- sionen im Vordergrund. Die Ausweisung als „Ruhiges Gebiet/Erholungszone“ steht daher einer möglichen Freizeitnutzung nicht entgegen. In einigen Bereichen (Kastenwört, Schlossgarten, Hardtwald, Oberwald) sind derzeit Anlagen wie Gewerbebetriebe, Sportstätten, Schießsportanlagen o. ä. vorhanden. Bei der räumlichen Abgrenzung der „Ruhigen Gebiete“ werden derartige Anlagen nicht einbezogen. Die Anlagen befinden sich in ausreichendem Abstand zu den vorgesehenen Gebieten. Ebenso wurden Bereiche, die als Prüffläche für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Betracht kommen, ausgenommen. Die vorgeschlagenen Waldflächen sind bereits heute schon als Immissionsschutzwald definiert. Dieser hat die Aufgabe, Schaden verursachende oder belästigende Einwirkungen, die den Men- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 schen direkt oder indirekt über die Luft erreichen, zu mindern. Er soll Wohn-, Arbeits- und Erho- lungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nach- teiligen Wirkungen durch Lärm (Schwingungen), Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Sonderfall Schießstände Speziell Schießsportanlagen, die bewusst fernab der bewohnten Siedlungsbereiche angesiedelt werden und deren Lärm in den „Ruhigen Gebieten“ weithin hörbar ist, sollen durch die Aus- weisung „Ruhiger Gebiete“ nicht im Rahmen der zulässigen Nutzung eingeschränkt werden, solange Bedarf für die Anlage besteht. Dies soll sich sowohl auf den Bestand aber auch eventu- elle zukünftige Erweiterungen beziehen. Die errechneten Beurteilungspegel betrugen beispielsweise aus Einzelschusspegeln (ca. 70 dB(A)) einer gesteuerten Messung am Schießstand Oberwald in ca. 100 Meter Entfernung, vor dem Tor der Anlage 67,2 dB(A). An der Grillhütte am Oberwaldsee in ca. 270 Meter Entfernung betrug der Beurteilungspegel noch 58,8 dB(A). In zunehmender Entfernung vermischen sich somit die Geräusche der Schießsportanlage mit der bestehenden Geräuschkulisse des Verkehrs- lärms. Hierbei wird deutlich, dass sich die Lärmberechnungen, die gemäß TA Lärm auf laute Einzelereignisse abheben, und die Lärmberechnung für den kontinuierlichen Verkehrslärm diffe- renziert betrachtet werden müssen. Der Schießstand am Adenauerring verursacht im Gegensatz zum Schießstand Oberwald eine weit höhere Lärmbelastung. Es wird jedoch erkennbar, dass die Schießsportanlagen die „Ruhigen Gebiete“/ „Erholungszo- nen“ nicht erheblich beeinträchtigen, wenn die Gebiete in ausreichender Entfernung (ca. 300 Meter) zur bestehenden Anlage liegen. Ausweisung der Flächen für die „Ruhigen Gebiete“/„Erholungszonen“ Auf Grund der dargestellten Auswahlkriterien und den definierten Lärmpegelbereichen kom- men nach abschließender Überprüfung folgende Gebiete in Betracht: Größe im Stadtgebiet Nr. Name absolut in ha Anteil an der Ge- markungsfläche in % Ruhige Gebiete 1 Kastenwört 521 3,0 2 Alter Flugplatz 38 0,2 3 Schlossgarten & südlich Adenauerring 31 0,2 4 Nördlicher Hardtwald 885 5,1 5 Nördlich Grötzingen 100 0,6 6 Höhenstadtteile 900 5,2 Erholungszonen 7 Beiertheimer Feld und Günther-Klotz-Anlage 27 0,2 8 Oberwald 310 1,8 Summe 2811 ha 16,1 % Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die genannten Flächen werden jeweils mit einer räumlichen Abgrenzung als potentielle „Ruhige Gebiete“ und „Erholungszonen“ in Anlage 2 in Form von Steckbriefen beschrieben. Bei der Festlegung der „Ruhigen Gebiete“ wurde bewusst auf eine linienartige Umgrenzung verzichtet, da es hier mehr um die Erhaltung des Gebietscharakters geht als um die Beurteilung, ob an der Grenzlinie ein Lärmpegel überschritten ist. Zielsetzung und rechtliche Wirkung von „Ruhigen Gebieten“ und „Erholungszonen“ Die „Ruhigen Gebiete“ und „Erholungszonen“ sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Da als Kriterium für die Auswahl von „Ruhigen Gebieten“ der L DEN herangezogen wird, ist deutlich, dass es in erster Linie um die Lärmbelastung durch den Verkehr geht. Temporäre Vorkommnisse wie Veranstaltungen, temporärer Bau- oder Betriebslärm und Fehl- verhalten Einzelner (z. B. lautes Radiohören) sollen mit der Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ nicht geregelt werden. Generell sollen aber Planungen, die lärmsteigernde Wirkung in „Ruhigen Gebieten“/ „Erho- lungszonen“ haben oder Neuansiedlung von lärmrelevanten Anlagen oder Einrichtungen ver- mieden werden. Dabei geht es dem Richtlinien- und Gesetzgeber bei den „Ruhigen Gebieten“ in erster Linie um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Verringerung der vorhandenen Lärm- belastung. Somit sind auch keine expliziten aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die jeweiligen Gebiete vorgesehen. Vorhaben, die der kommunalpolitischen Abwägung unterliegen: Die Ausweisung von „Ruhigen Gebieten“ stellt eine kommunalpolitische Zielsetzung mit einer Selbstbindung für die Stadt dar. Sie stellen – wie andere fachliche Aspekte – bei kommunalpoli- tischen Themenstellungen einen neuen, zusätzlichen Abwägungsbelang dar, der bei Entschei- dungen zu berücksichtigen ist. Eine rechtliche Bindung besteht auch für die im Verfahren ord- nungsgemäß (als andere Planungsträger) beteiligten Dritten. So sind bei zukünftigen Planungen, insbesondere bei Bauleitplanverfahren ausgewiesene „Ru- hige Gebiete“ bzw. „Erholungszonen" als gesonderter Aspekt in die Abwägung einzubeziehen. Dies wäre bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) oder auch bei jeglichen Bebau- ungsplanverfahren (BPlan) zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei Verkehrsplanungen im Rahmen von BPlänen. Vorhaben ohne kommunalpolitische Abwägung: Die Zulässigkeit von Änderungen, Erweiterungen oder Erneuerungen von Anlagen richtet sich ausschließlich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere Bundes- Immissionsschutzgesetz mit untergesetzlichem Regelwerk und Landesbauordnung); sie bleibt dementsprechend von der Ausweisung „Ruhiger Gebiete“/„Erholungszonen“ unberührt. Glei- ches gilt für die Errichtung neuer Anlagen auf der Grundlage bestehender Baurechte und für temporäre Nutzungen, z. B. im Rahmen von Veranstaltungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 18.07.2017 und im Planungsausschuss am 20.07.2017 1. Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“ ge- mäß Anlage 2. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der „Ruhigen Gebie- te/Erholungszonen“.

  • Anlage 1 Ruhige Gebiete - Auswertung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Auswertung Offenlage "Ruhige Gebiete / Erholungszonen" Hinweise der "Träger öffentlicher Belange" zu den vorgestellten Vorschlägen: lfd. Nr. Bereich / StraßenzugAnregung / HinweiseBewertung durch die Verwaltung 1 Ruhiges Gebiet: 1 Kastenwört SuS: Die Anlagen der Sportvereine TSV Daxlanden e.V. und Türkischer SV Karlsruhe 1971 sollen nicht in das Gebiet einbezogen werden. Der Hinweis wird aufgenommen und das Gebiet sowie der Steckbrief entsprechend angepasst. 2 Ruhiges Gebiet: 6 Höhenstadtteile OV Stupferich: Die Flächen zum "Gänsberg" sollen nicht in das Gebiet einbezogen werden, da sie für den FNP Wohnen vorgeschlagen wurden. Der Hinweis wird aufgenommen und das Gebiet sowie der Steckbrief entsprechend angepasst. 3 Ruhiges Gebiet: 4 Hardtwald Eggenstein, Stutensee: Eigene Nutzungen von Gemeinden außerhalb der Karlsruher Gemarkung sollen nicht eingeschränkt werden. 4 Ruhiges Gebiet: 2 Alter Flugplatz 4 Hardtwald BV Nordstadt: Herausnahme der Freihaltetrasse/Fernstraße für die Nordtangente aus allen Planungsebenen der Stadt Karlsruhe, der Region und des Landes. Bei zukünftigen Planungen auf städtischer Ebene werden die Ruhigen Gebiete als zusätzlicher Abwägungsbelang berücksichtigt. 5 Ruhiges Gebiet: 5 Nordöstl. Grötzingen OV Grötzingen: Die Schützengesellschaft Grötzingen hat im Gebiet einen Schießstand. Überprüfen der Immissionen des Windrades vom ICT. Der Hinweis wird aufgenommen und das Gebiet sowie der Steckbrief entsprechend angepasst. 6 Ruhiges Gebiet: 6 Höhenstadtteile OV Hohenwettersbach: Aufnahme des Gebietes "Rehbuckel III" überprüfen. Das Gebiet ist als Prüffläche für die Fortschreibung des FNP-Wohnen vorgesehen und wird daher nicht in die Zone des Ruhige Gebietes aufgenommen. 7 Ruhiges Gebiet: 6 Höhenstadtteile OV Wettersbach: Rechtliche Auswirkungen bei der Errichtung einer Mountainbike-Trail- Strecke prüfen. Bei zukünftigen Planungen auf städtischer Ebene werden die Ruhigen Gebiete als zusätzlicher Abwägungsbelang berücksichtigt. 8 Ruhiges Gebiet: 1 Kastenwört VBK: Lärmberechnung der Straßenbahnlinie bis zum Rheinstrandbad anpassen Der Hinweis wird aufgenommen und das Gebiet entsprechend angepasst. 9 Erholungszone: 7 Günther Klotz Anlage VBK: Bei der Ausweisung des Gebietes soll es zu keinen negativen Auswirkungen auf künftige Bedienungskonzepte kommen Bei zukünftigen Planungen auf städtischer Ebene werden die Ruhigen Gebiete als zusätzlicher Abwägungsbelang berücksichtigt. 10Alle Gebiete DB: Die Zulässigkeit bestehender Bahnanlagen muss bei der Ausweisung der Gebiete hiervon unberührt bleiben. Bei zukünftigen Planungen auf städtischer Ebene werden die Ruhigen Gebiete als zusätzlicher Abwägungsbelang berücksichtigt. 11Alle Gebiete IHK: Kosten der Lärmschutzmaßnahmen sollen im Verhältnis zur Reduzierung der Belastung stehen und die Beachtung der Belange des Verkehrs und der gewerblichen Wirtschaft sollte berücksichtigt werden. Bei zukünftigen Planungen auf städtischer Ebene werden die Ruhigen Gebiete als zusätzlicher Abwägungsbelang berücksichtigt. Seite 1 von 2 Die Ausweisung der „Ruhigen Gebiete / Erholungszonen“ bezieht sich ausschließlich auf Zonen innerhalb der städtischen Gemarkung. Beschränkungen außerhalb der städtischen Grenzen sind nicht beabsichtigt. Hinweise der Bevölkerung: lfd. Nr. Bereich / StraßenzugAnregung / HinweiseBewertung durch die Verwaltung 1Erzbergerstraße Tempo 30 oder Hindernisse im Straßenverlauf einbauen Temoplimits aus Lärmschutzgründen kommen leider erst in Betracht, wenn die Lärmpegel 70 dB(A) tags/ 60 dB(A) nachts überschritten sind. Dies ist in diesem Bereich leider nicht gegeben. 2Saarlandstraße Entfernung des Kopfsteinpflasters und Änderung des Straßenquerschnittes, um eine Verlangsamung zu erzielen. Die Entfernung des Kopfsteinpflasters ist aus Gründen des Denkmalschutzes leider nicht möglich. Weitere Überlegungen zur Straßenraumgestaltung werden im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Knielingen 2030 (STEK) behandelt. Seite 2 von 2 eine Lärmreduzierung bemühen. Gewerbebetriebe sollen sich ebenfalls um 3 Gewerbebetriebe Die Beurteilung der Gewerbebetriebe unterliegen den Vorgaben der TA-Lärm. Hierbei müssen die Firmen die dort angegebenen Immissionsrichtwerte einhalten bzw. Maßnahmen ergreifen, damit diese eingehalten werden können.

  • Anlage 2 Ruhige Gebiete - Steckbriefe 19042017
    Extrahierter Text

    Anlage 2 1.Ruhiges Gebiet:„Kastenwört“ KategorieBeschreibung LageDas Gebietliegt imgeplanten RetentionsraumKastenwört(IRP). Lärmpegel< 50dB(A) Größe der Flächeca.521ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet,Vogelschutzgebiet, Erholungswald Stufe 1und Immissionsschutzwald Besonderheiten/ Vorbelastungen Bestandteil des deutsch-französischen Ramsar Gebiets Oberrhein. Dies hatwegen seiner überragenden Naturausstattung, seiner kulturellen Bedeutung und seinerhydrologischen Funktionen als Feuchtgebiet internationaleBedeutung. Als Vorbelastungsinddas Rheinstrandbad im Westen, das Umspannwerk,die Sportvereine des TSV Daxlanden e.V. und Türkischer SV Karlsruhe 1971im Norden sowie die Schießanlage im Osten zu nennen.Diese Anlagen werden nicht in die Zone des Ruhigen Gebietes einbezogen.Die vorhandenen Anlagen sollen bei der Ausweisung des Ruhigen Gebietes nicht eingeschränkt werden. Dies gilt auch für temporäre Veranstaltungen im Freibad. Bestehende Nutzungen Waldflächen, Grünflächen ZielsetzungErhalt des gegenwärtigen Zustandes. Derzeit sind keine zukünftigen lärmrelevanten baulichen Nutzungen in dem Gebiet absehbar.Nach Fertigstellung istauchder Betrieb desRetentionsraumes nicht mit Lärmbelastungen verbunden. -2- 2.Ruhiges Gebiet:„Alter Flugplatz“ KategorieBeschreibung LageDas Gebietliegt imNaturschutzgebiet Alter Flugplatz. Lärmpegel< 50dB(A) Größe der Flächeca.38ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet Besonderheiten/ Vorbelastungen In dem Gebiet sind keine bestehenden Anlagen vorhanden. Bestehende Nutzungen Wiesenflächen (Kernbereiche nicht zugänglich, auf Rundwegen begehbar) ZielsetzungErhalt des gegenwärtigen Zustandes.Östlich des Gebietes läuft derzeit die Rahmenplanung ZUKUNFT-NORD, diese wird keine Konflikte mit dem Ruhigen Gebiet nach sich ziehen. -3- 3.Ruhiges Gebiet:„Schlossgarten & südlich Adenauerring“ KategorieBeschreibung LageDas Gebiet liegt zwischen dem Schloss unddemAdenauerring. Der Bereichum das Wildparkstadionist nicht Bestandteil des Ruhigen Gebietes. Lärmpegel< 50dB(A) Größe der Flächeca. 31ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet,Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten/ Vorbelastungen Zusätzlich werden auf diesem Gelände temporäre Festivitäten, wie die Bierbörse oder das Mittelalterliche Phantasie Spectaculum, abgehalten. In der Umgebung sind vereinzelte Kleinbetriebe (im Sommer auch eine Kleinbahn) vorhanden, die den Anforderungen der TA-Lärm unterliegen. Diese Anlagen werden bei der räumlichen Abgrenzung nicht einbezogen. Die Immissionen des künftigen Wildparkstadions könnten sich in den Randbereichen des Ruhigen Gebietes auswirken. Bestehende Nutzungen Parkanlage, Waldgebiet ZielsetzungErhalt des gegenwärtigen Zustandes. Derzeit sind keine zukünftigen lärmrelevanten baulichen Nutzungen in dem Gebietabsehbar. Die vorhandenen Anlagen sowie die Nutzung des Wildparkstadions sollen bei der Ausweisung des Ruhigen Gebietes nicht eingeschränkt werden. Ebenso sollen auch weiterhin Veranstaltungen in diesem Gebiet stattfinden können. -4- 4.Ruhiges Gebiet:„Nördlicher Hardtwald“ KategorieBeschreibung LageDas Gebietliegt imnördlichen Hardtwald.Die durchquerende L 604 trennt das Gebiet in zwei Bereiche. Die beiden ruhigen Gebiete liegen in ausreichender Entfernung zur Straße, so dass die Lärmemissionen eineuntergeordnete Rolle spielen. Lärmpegel< 50dB(A) Größe der Flächeca.885ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten/ Vorbelastungen In dem Gebiet sind keine bestehenden Anlagen vorhanden. Der vorhandene Schießstandam Adenauerringbefindet sich weit außerhalb des Gebietes. Bestehende Nutzungen Waldgebiet ZielsetzungErhalt des gegenwärtigen Zustandes.Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. -5- 5.Ruhiges Gebiet:„NordöstlichGrötzingen(Bergwald-Knittelberg)“ KategorieBeschreibung LageDas Gebiet liegt nordöstlich des SiedlungsgebietesimGrötzinger Bergwald–Knittelberg. Lärmpegel< 50dB(A) Größe der Flächeca. 100 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten/ Vorbelastungen Im Zentrum des Ruhigen Gebietes befinden sich die Schießanlage und das Windrad des Frauenhofer-ICT, die den Anforderungen der TA- Lärm unterliegen. Dies gilt auch für die im Westen gelegene Anlage der Schützengesellschaft Grötzingen. Diese Anlagen werden nicht in das Ruhige Gebiet einbezogen. Bestehende Nutzungen Waldgebiet,landwirtschaftliche Flächen ZielsetzungErhalt des gegenwärtigen Zustandes.Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar.Die vorhandene Schießanlageund das Windradsollenbei der Ausweisung als Ruhiges Gebiet nicht eingeschränkt werden. -6- 6.Ruhiges Gebiet:„Höhenstadtteile südwestlich Grünwettersbach, nordöstlich Hohenwettersbach und Stupferich“ KategorieBeschreibung LageDas weiträumige Gebietliegt in den großflächigenAußenbereichen derHöhenstadtteile. Sie werden zu einem Großraum zusammengefasst, da sie innerhalb eines Schutzgebietes liegen. Lärmpegel< 50dB(A) Größe der Flächeca.900ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet,Landschaftsschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten/ Vorbelastungen In dem Gebiet wurden neue Biotope nach NatSchG/LWaldG festgesetzt, welche vor Eingriffen zu schützen sind. In dem Gebiet sind keinebestehendenAnlagen vorhanden, mit dem Bau desGolfplatzesBatzenhofwurde begonnen. Die zu überprüfende Ausweisung des Gebietes „Gänsberg“ im Rahmen des FNP, wird keinen Konflikte mit dem Ruhigen Gebiet nach sich ziehen und ist nicht Bestandteil des Ruhigen Gebietes. Bestehende Nutzungen Waldgebiet, Landwirtschaftliche Flächen, Freizeitanlage (Golfplatz) geplant ZielsetzungErhalt des gegenwärtigen Zustandes.Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. -7- 7.Erholungszone:„Günther-Klotz-Anlage und Beiertheimer Feld“ KategorieBeschreibung LageDas Gebietliegt in derGünther-Klotz-Anlage undimBeiertheimer Feld nördlich der Südtangente. Lärmpegel65 dB(A) Relativer Lärmpegel 57 dB(A) Größe der Flächeca.27ha Bestehende Schutzgebiete keine Besonderheiten/ Vorbelastungen Dieser Bereich iststarkdurch die Südtangentebeeinflusst. Weiterhin ist dasGebiet geprägt durchtemporäreFestivitäten, wie „Das FEST“in der Günther-Klotz-Anlage. Bestehende Nutzungen Öffentliche Grünflächen, Freizeiteinrichtungen ZielsetzungZiel ist eine Minderung der verkehrsbedingten dauerhaften Lärmbelastung.Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar. Auch zukünftig sollen Veranstaltungen in diesem Bereich stattfinden können. -8- 8.Erholungszone:„Oberwald“ KategorieBeschreibung LageDas Gebietliegt imOberwald im Süden von Karlsruhe. Lärmpegel70 dB(A) Relativer Lärmpegel 59 dB(A) Größe derFlächeca. 310 ha Bestehende Schutzgebiete FFH-Gebiet,Naturschutzgebiet,Landschaftsschutzgebiet, gesetzlicher Erholungswald und Immissionsschutzwald Besonderheiten/ Vorbelastungen Der Bereichistdurch die Lärmemissionen der BundesautobahnA5 und Südtangentestark vorbelastet.Südwestlich des Autobahnanschlusses Karlsruhe Mitte befindet sich der Polizei- Schießstand, der den Anforderungen der TA-Lärm unterliegt. Diese Anlage wird nicht in die Erholungszone einbezogen. Bestehende Nutzungen Waldgebiet ZielsetzungZiel wäre eine Minderung der verkehrsbedingten dauerhaften Lärmbelastung.Zukünftige lärmrelevante bauliche Nutzungen sind derzeit nicht absehbar.Die vorhandeneSchießanlage soll bei der AusweisungalsErholungszonenichteingeschränktwerden.

  • Protokoll TOP 10
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 43. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Oktober 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Fortschreibung Lärmaktionsplan 2016 – „Ruhige Gebiete/Erholungszonen“ Vorlage: 2017/0416 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung der „Ruhigen Gebie- te/Erholungszonen“ gemäß Anlage 2. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen“. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es tut mir Leid, dass ich jetzt doch noch etwas sagen muss. Wir haben beim letzten Mal eine Anfrage eingebracht, wo es um die Bürger in der Eckenerstraße/Michelinstraße an der B 36 ging. Wir waren sehr unzufrieden damit, wie die Situation sich entwickelt hat. Sie leiden sehr unter dem Fleischwerk, das im Sü- den von Karlsruhe entstanden ist, mit dem Versprechen damals an die Bürger, die Lkw würden über eine extra Route abgeleitet. Das Seltsame ist nur, dass man jetzt diese Ab- sprache nicht mehr auffinden kann. Die Bürger fragen sich, ob jetzt der Weg gegangen werden soll, dass in Karlsruhe der Kampf gegen den Lärm aufgegeben wird und dass stattdessen einfach Gebiete ausgewiesen werden, in denen es leise ist. Der Vorsitzende: Das deckt sich nicht mit den Tatsachen. Wir haben eine Fortschrei- bung des Lärmaktionsplans, wo wir eine Auflistung von Maßnahmen haben, die wir angehen wollen in den nächsten Jahren. Dies ist eine weitere Ergänzung, dass wir Ihnen jetzt zusätzliche ruhige Gebiete/Erholungszonen ausweisen. - 2 - Dann können wir in die Abstimmung eintreten. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 19. Oktober 2017

  • Abstimmungsergebnis TOP 10
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