Erwerb der Grundstücke Flst. Nrn. 19877/1 und 19878/1 mit insgesamt 29.743 m², Durlacher Allee 112 von der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen)

Vorlage: 2017/0395
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.06.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.11.2017

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Grundstücksverkauf Durlacher Allee
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0395 Dez. 4 Erwerb der Grundstücke Flst. Nrn. 19877/1 und 19878/1 mit insgesamt 29.743 m², Durlacher Allee 112 von der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.11.2017 16 x vorberaten Gemeinderat 21.11.2017 15 x genehmigt Beschlussantrag Der im Betreff genannte Erwerb wird genehmigt. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein X ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.020.000,00 € zuzügl. 5% Grunderwerbsteuer Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.880003.700.050 Kontenart: 78210000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Wirtschaft und Arbeit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kaufgegenstand: Grundstücke Nrn. 19877/1 mit 29.403 m² und 19878/1 mit 340 m², Durlacher Allee 112 Kaufpreis: Der von der Grundstücksbewertungsstelle ermittelte Verkehrswert beträgt 1.950.000,00 €. Er setzt sich wie folgt zusammen: Grund und Boden mit insgesamt 29.743 m²: 431.188,00 € Gebäude: 1.518.812,00 € Darüber hinaus berechnet der Verkäufer: Kosten Gutachten 5.925,00 € Kosten für eine Wasserleitung (Rechnung der Stadtwerke) 55.198,00 € Ergibt zusammen: 2.011.123,00 €. Kaufmännische Rundung seitens des Verkäufers: 2.020.000,00 €. Dieser Kaufpreis musste akzeptiert werden und ist aufgrund des städtischen Interesses schlussendlich auch gerechtfertigt. Erwerbsgrund: Die Grundstücke liegen im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsachse Durlacher Allee. Sie sollen daher durch die Stadt erworben werden. Die auf den Grundstücken befindliche Sportanlage der ESG Frankonia soll auf eine Fläche süd- lich der Stuttgarter Straße verlagert werden, sobald das laufende Bebauungsplanverfahren ab- geschlossen ist. Dies ist auch im Interesse des Sportvereins, der dadurch seine Sportanlagen an einer Stelle bün- deln kann (bisher liegt die Tennisanlage noch nördlich der Stuttgarter Straße und soll ebenfalls an die Südseite der Stuttgarter Straße verlagert werden. Dieses Gelände wurde bereits 2014 durch die Stadt erworben). Eine Haftung für die Bodenbeschaffenheit wird seitens des Verkäufers ausgeschlossen. Leitungen: Mit Ausnahme der Strom- und Wasserleitungen zur Versorgung der Vereinsanlagen und -gebäude sind zum heutigen Zeitpunkt keine Leitungen bekannt. Dies wird im Kaufvertrag durch den Verkäufer versichert und wurde durch die Verwaltung überprüft. Sollten Leitungen im Nachhinein bekannt werden, steht es der Stadt frei, diese im Rahmen der Baureifmachung in Abstimmung mit den Berechtigten zu verlegen. Die Kosten für eine Verle- gung stellen Baureifmachungskosten dar, die durch die bei der Entwicklung dieser Flächen ge- nerierte Wertsteigerung mehr als ausgeglichen werden. Sollte die vertraglich vereinbarte Mehrerlösklausel zum Tragen kommen, können sie gegenüber dem Verkäufer vom Mehrerlös abgesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Eisenbahnrechtliche Zweckbestimmung Als Sportfläche ist der Kaufgegenstand nach menschlichem Ermessen nicht eisenbahnrechtlich gewidmet. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Verkäufer für die Entwidmung einsteht. Ausgenommen vom Gewährleistungsausschluss ist die Freiheit des Kaufgegenstandes von einer eisenbahnrechtlichen Widmung. Das BEV versichert, dass ihm von einer Widmung für Bahnzwe- cke nichts bekannt ist. Für den Fall, dass entgegen dieser Annahme eine Widmung bestehen sollte, verpflichtet sich das BEV, das erforderliche Freistellungsverfahren einzuleiten und auf seine Kosten durchführen zu lassen. Belastungen a) Nachzahlungsklausel auf 20 Jahre für Mehrerlös bei einem Verkauf oder höherwertiger Nut- zung. Hierzu wurde vereinbart, dass der Aufwand der Stadt für die Verlagerung des Sport- vereins von dem Mehrerlös bzw. dem Nachzahlungsbetrag abgezogen werden kann. Dazu gehören insbesondere auch die Kosten für alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die höherwertige bauliche Nutzung zu generieren, also auch alle Kosten für die Errichtung und Bereitstellung der Sportanlagen im derzeit vorhandenen Umfang, z. B. Kosten für Altlasten- beseitigung, Kampfmittelsondierung und -räumung, Baureifmachung, Planungskosten und Baukosten. b) Nutzungsbeschränkung als Sportfläche auf die Dauer von 20 Jahren, gesichert durch be- schränkte persönliche Dienstbarkeit für Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnver- mögen); zu löschen nach Abrechnung des Mehrerlöses a) oder nach erfolgter Verlagerung des Sportvereins, spätestens jedoch nach 20 Jahren. c) Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnver- mögen) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der im Betreff genannte Erwerb wird genehmigt. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen.

  • Protokoll GR TOP 15
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 44. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. November 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Erwerb der Grundstücke Flst. Nrn. 19877/1 mit ins- gesamt 29.743 m², Durlacher Allee 112 von der Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) Vorlage: 2017/0395 Beschluss: Der im Betreff genannte Erwerb wird genehmigt. Das Liegenschaftsamt wird ermäch- tigt, den Kaufvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Das ist eine weitere Etappe eines langen Themas. Stadtrat Cramer (KULT): Wir stimmen heute „nur“ um einen Grundstückskauf ab. Aber meiner Fraktion ist es ganz wichtig, doch noch einmal darauf hinzuweisen und klar zu machen, um welches Grundstück es sich handelt und was meine Fraktion erwar- tet. Aus stadtplanerischen Gründen erwarten wir, dass jetzt genau angeschaut wird, was dort passieren wird, was dort passieren soll. Dieser Wettbewerb Stadteingang Ost war ja im groben Rahmen rechts und links der Durlacher Allee, wie der Herr Dr. Men- trup es damals genannt hat, der Mutter aller Straßen hier in Karlsruhe. Wir wollen ein- fach, wenn das Grundstück im Besitz der Stadt ist, dass man dann auf Seiten der Ver- waltung Dinge vielleicht nur aus den Schubladen holen muss, diese in den Planungsaus- schuss bringt, in die Öffentlichkeit bringt und letztendlich in den Gemeinderat. Denn wenn wir an den Süden der Stadt denken, hinterm Hauptbahnhof, ist unserer Meinung nach dieses ganze Areal in unmittelbarer Nähe der Autobahn genauso wichtig, vielleicht sogar stadtplanerisch noch wichtiger, um sich darum zu kümmern, und um alle mitein- zubeziehen. Das ist uns ganz wichtig. Der Vorsitzende: Das kann ich Ihnen mit Sicherheit zusagen. Das ist ein letztlich auch ganz schwierig zu überplanendes Gelände, in dem sich ganz verschiedene Interessen - 2 - kreuzen: Grünzüge, Mobilitätsachsen, Lärmachsen usw. Das wird sicherlich mit großem Fingerspitzengefühl und großer gemeinsamer Anstrengung angegangen werden müs- sen. Aber wir sind von diesem Zeitpunkt noch weit entfernt, denn vorher stehen noch einige andere Schritte, die wir auch in aller Geduld und aller schrittweisen Umsetzung erst einmal auf die Reihe bekommen müssen. Wichtig ist aber, dass wir das jetzt endlich für uns sichern. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung. – Vielen Dank, das ist einstimmige Zu- stimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 8. Dezember 2017