Einrichtung von Notrufknöpfen an Fahrscheinautomaten und im Stadtgebiet
| Vorlage: | 2017/0392 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.06.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Verkehrsbetriebe Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0392 Dez. 1 Einrichtung von Notrufknöpfen an Fahrscheinautomaten und im übrigen Stadtgebiet Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.09.2017 2 x Beschlussantrag Die VBK sieht keine prekäre Sicherheitslage an den Haltestellen im Stadtgebiet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Errichtung solcher Systeme auch außerhalb von Haltestellen nicht geeignet ist, Kriminalität vorzubeugen oder zu verfolgen. Im Rahmen der Abwägung geht die Verwaltung davon aus, dass die vermeintliche Verbesserung des subjektiven Sicherheits- empfindens die Nachteile nicht überwiegt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Einrichtung von Notrufknöpfen an Fahrscheinautomaten Das Thema „Einrichtung von Notrufknöpfen an Fahrscheinautomaten“ war schon Gegenstand des Gemeinderates am 25.04.2017. Die Verwaltung hatte die – aus ihrer Sicht – maßgeblichen Argumente der VBK im Rahmen der dortigen Vorlage vorgetragen. Zur Wiederholung wird auf Folgendes hingewiesen: a.) Einrichtung von Fahrscheinautomaten mit integrierter Notruftaste oder Notruf- säulen an oberirdischen Haltestellen. An den Fahrkartenautomaten an den Haltestellen im Stadtgebiet Karlsruhe ist die Nach- rüstung einer Notruftaste inklusive Notrufsystem nicht möglich. Im Dezember 2015 und Januar 2016 wurden alle alten durch neue Fahrkartenautomaten der Firma ICA ersetzt. Ein nachträglicher Einbau eines Notrufsystems wurde bei der Beschaffung nicht berücksichtigt. Die Laufzeit der neuen Fahrkartenautomaten beträgt 10 bis 15 Jahre. Die VBK sieht keine prekäre Sicherheitslage an den Haltestellen im Stadtgebiet. Zudem vertreten sie den Standpunkt der Stadtverwaltung, dass es sich bei der Alarmierung über Notrufsäulen um eine Technologie handelt, für die mittlerweile – teilweise – bessere Alternativen bestehen. Notrufe können über Handys/Smartphones unentgeltlich, ohne Tasten zu entsperren stadtweit an jeder beliebigen Stelle abgesetzt werden. Um das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste weiter zu stärken, werden in den nächsten Jahren sukzessive in allen Schienenfahrzeugen der VBK und AVG Sprechstellen zum Fahrer an allen Einstiegsbereichen nachgerüstet. Der Fahrer kann bei einem Notruf des Fahrgastes dann beispielsweise die Polizei alarmieren. b.) Einrichtung von Fahrscheinautomaten mit integrierter Notruftaste oder Notruf- säulen an den zukünftigen unterirdischen Haltestellen. Die Haltestellen sind grundsätzlich alle so ausgelegt, dass sie hohe und weite, aber eben auch übersichtliche Raumkonstruktionen darstellen. Alle Haltestellen werden mit Video- überwachung ausgerüstet. Die entsprechenden Bilder werden in der Leitstelle der VBK auflaufen. Zudem sieht das Lichtkonzept vor, dass die Haltestellen in Verbindung mit dem hellen Betonstein einen lichtdurchfluteten Aufenthaltsraum für die auf die Bahnen wartenden Fahrgäste anbieten. Bei der Planung der Haltestellen wurde darauf geachtet, dass die Ausleuchtung den gesamten Stationsbereich umfasst und es keine „dunklen Ecken“ geben wird. Der Stadtbahntunnel und die Haltestellen werden mobilfunktauglich sein – schon alleine deshalb, dass online über Mobiltelefone käufliche Fahrkarten auch unterirdisch erworben werden können. Das Funktionieren der Mobilfunkverbindung trägt dann natürlich auch eventuell notwendig werdenden Notrufen Rechnung. Polizeiliche Statistiken aus Städten, die über U-Bahnen verfügen, belegen, dass die Kriminalität in unterirdischen Haltestellen weit geringer ist als an oberirdischen Halte- stellen. Einerseits scheuen potenzielle Täter die Videoüberwachung und damit eine mögliche Erkennbarkeit: Fälle wie der des „Treppenschubsers“ von Berlin haben ein- dringlich bewiesen, dass das Risiko, als Täter ermittelt zu werden, sehr hoch ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Darüber hinaus ist anzumerken, dass jeder Bahnsteig in den unterirdischen Haltestellen mit zwei Notrufsäulen inklusive Sprechverbindung zur Leitstelle der VBK ausgestattet sein wird. Weiter wird eine der auf den Bahnsteigen aufgestellten Notrufsäulen über einen Defibrillator für gesundheitliche Notfälle verfügen. Im Übrigen wird auf die Vorlage für den Gemeinderat am 25.04.2017 zu diesem Thema ver- wiesen. 2. Einrichtung von Notrufknöpfen an weiteren Orten im Stadtgebiet. Im Rahmen des Gemeinderates am 25.04.2017 wurde weiter die Frage aufgeworfen, ob Not- rufsäulen an weiteren neuralgischen Punkten im Stadtgebiet aufzustellen sind. Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin, dass die spezifischen Auswirkungen einer solchen Notrufsäule – eine solche unterstellt – auf ihre Umgebung beschränkt sind. Solche Säulen sollten also nur dort aufgestellt werden, wo sie tatsächlichen einen Einfluss auf die Umgebung haben können. Dies bedeutet weiter, dass nur solche Standorte geeignet sind, die kriminalitätsgeneigt sind. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass derzeit keine Daten vorliegenden, die eine hinreichend genaue Bestimmung solcher Standorte ermöglichen würden. Die Aufstellung einer solchen Säule würde letztlich nur auf einer Vermutung beruhen. Auch im Rahmen der vorliegenden Kriminalitätsstatistik und dem darauf beruhenden „Kriminalitätsatlas“ der Stadt Karlsruhe kann eine solche Konzentration innerhalb des Stadt- kreises nicht festgestellt werden. Dies deckt sich mit den Anfragen, die das Ordnungs- und Bürgeramt anlässlich der gegen- ständlichen Vorlage eingeholt hat. Es wurde diesbezüglich das Nutzungsverhalten bei insgesamt 6 deutschen Städten (Augsburg, Dortmund, Hamburg, Mannheim, Saarbrücken und Stuttgart) angefragt, die Notrufsäulen an Haltestellen einsetzen. Keine dieser Städte hat jedoch Notruf- knöpfe oder Notrufsäulen außerhalb von Haltestellenbereichen eingesetzt. Der Großteil der Städte geht davon aus, dass in erster Linie die subjektive Sicherheit der Personen verbessert wird. Bei der Inanspruchnahme des Dienstes wird mehrheitlich aufgeführt, dass dies irrtümlich oder missbräuchlich erfolge. Lediglich die Stadt Stuttgart teilte mit, dass sich nach Angaben des Polizeivollzugsdienstes die Aufklärungsquote von Straftaten deutlich erhöht habe. Belegt wird dies leider nicht. Ebenfalls nachgefragt wurden die Erfahrungswerte, die das KIT in Karlsruhe mit den dort instal- lierten Notrufsäulen gemacht hat. Auch dort geht man von einer Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls bei den Studierenden aus, gleichzeitig aber auch von einer überwiegend irr- tümlichen oder missbräuchlichen Nutzung. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ist grundsätzlich beachtlich. Fraglich bleibt allerdings, ob sich dieses tatsächlich durch die Aufstellung von Notrufsäulen in Gänze verbessern lässt. Auch das Polizeipräsidium Karlsruhe teilt mit, dass aus einsatztaktischen Gesichtspunkten die Einrichtung von Notrufsäulen als nicht zwingend notwendig erachtet wird. Es lässt sich abschließend feststellen, dass – nach den eingeholten und vorliegenden In- formationen – die Errichtung von Notrufsäulen nicht geeignet sein dürfte, Kriminalität zu verhindern bzw. diese aufzuklären. Demnach verbleibt der Aspekt einer Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens. Dieser relevante Aspekt ist allerdings nicht messbar, da das subjektive Sicherheitsempfinden grundsätzlich unterschiedlich ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Dieser Umstand ist weiter im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung. Gegen die Aufstellung von Notrufsäulen sprechen die erheblichen Anschaffungs- und Unterhalts- kosten. Weiter ist – nach den Erfahrungen der angefragten Städte – der Missbrauch der Systeme exorbitant hoch, verschiedentlich überwiegt die Anzahl der missbräuchlichen Notrufe die Anzahl der „echten“ Notrufe um ein Vielfaches. So stellt die Stadt Augsburg beispielsweise im Hinblick auf die Nutzung an Bahnsteigen für einen Zeitraum von ungefähr sechs Monaten im Jahr 2011 fest, dass es sich bei 330 Vorfällen um 200 Probeversuche der Stadtwerke und der Polizei handelte. Bei den verbleibenden 130 Vorfällen handelte es sich in 127 Fällen um eine missbräuchliche Nutzung. Lediglich in 2 Fällen führte die Betätigung des Notrufs zu einem Einsatz der Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus wäre die Errichtung straßen- und straßenver- kehrsrechtlich zu prüfen. Sofern weiter thematisiert wurde, dass die Einrichtung der Notrufsäulen auch solchen Personen eine Hilfestellung bieten kann, die sich in einer gesundheitlichen Notsituation be- finden, erscheint auch dies aus Sicht der Verwaltung zweifelhaft. Der Eintritt einer Gesundheits- gefährdung ist grundsätzlich nicht auf einen bestimmten Ort beschränkt. Die Säulen könnten diesbezüglich nicht gezielt, sondern bestenfalls zufällig helfen. Eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfinden ist damit ebenfalls nicht verbunden, da sich solche Zustände typischerweise plötzlich einstellen und sich dadurch auszeichnen, dass die betreffende Person keine präventiven Maßnahmen ergreifen kann. Im Rahmen dieser Abwägung geht die Verwaltung davon aus, dass die Nachteile der Auf- stellung die – nicht messbaren – Vorteile deutlich überwiegen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 25. Sitzung Hauptausschuss Termin: 19. September 2017, 16:30 Uhr Öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Markt- platz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Einrichtung von Notrufknöpfen an Fahrscheinautomaten und im Stadtgebiet Vorlage: 2017/0392 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt zustimmend Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Stadträtin Moser (SPD) spricht den Antrag der SPD-Fraktion vom April 2017 an, welcher in den Hauptausschuss und die Aufsichtsräte der VBK und KASIG verwiesen wurde. Mit der Antwort der Verwaltung zu den unterirdischen Haltstellen zeige ihre Fraktion sich zufrie- den. Jedoch sollen Alternativen aufgezeigt werden, wie das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden könne. Wenn die Fahrscheinautomaten nicht nachgerüstet werden können, sollten an den Orten, an denen sich die Bürger unsicher fühlten, Notrufsäulen aufgestellt werden, beispielsweise am Europaplatz, am Marktplatz, am Hauptbahnhof, am Bahnhof Durlach. Ein Vorschlag über einen Testlauf für die Notruf- säulen solle erarbeitet werden. Auch interessiere sie, was es koste, Notrufsäulen an neural- gischen Punkten im Stadtgebiet aufzustellen. Welche positiven Erfahrungen hätten andere Städte wie beispielsweise Berlin, München oder Augsburg gemacht? Ihre Fraktion habe mit dem damaligen Antrag nie den Anspruch gehabt, dass durch die Notrufsäulen die Kriminalität verhindert bzw. zu deren Aufklärung beigetragen werde. Sie bitte die anderen Fraktionen, sich ihren Forderungen anzuschließen. Stadtrat Honné (GRÜNE) ist mit der Antwort der Verwaltung zufrieden. Es gebe Vor- und Nachteile, wobei die Nachteile überwiegten. Seiner Meinung nach müssen keine weiteren Notrufknöpfe eingerichtet werden. - 2 - Stadtrat Pfannkuch (CDU) sieht es genauso wie die GRÜNE-Fraktion. Man müsse darauf achten, dass der Kosten-Nutzen-Effekt gewahrt bleibe. Der Vorsitzende bittet darum, die Plätze, die von Frau Moser angesprochen wurden, noch einmal schriftlich zu nennen. Dann könne man es als Anfrage behandeln und klären, was es koste und was die Vor- und Nachteile seien. Er stellt fest, das Thema der Plätze sei unabhängig von den Haltestellen zu sehen. Man werde sich überlegen, an welchen Plätzen es einen besonderen Bedarf nach Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens ge- be. Stadträtin Wiedemann (CDU) bittet darum, zusätzlich noch den Kronenplatz mit in die Überlegungen einzubeziehen. Der Vorsitzende sagt dies zu. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die zustimmende Kenntnisnahme fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. September 2017