Redaktionsstatut Stadtzeitung (Amtsblatt) Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2017/0390 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.06.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Redaktionsstatut Amtsblatt Stadt Karlsruhe Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in der Sitzung am 25. Juli 2017 nach Vorbera- tung im Hauptausschuss am 11. Juli 2017 folgendes Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung beschlossen: 1. Allgemeines Für öffentliche Bekanntmachungen sowie für öffentliche und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Karlsruhe gibt die Stadt Karlsruhe ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe. Das Amtsblatt ist gemäß § 14 der Hauptsatzung das Bekanntmachungsorgan der Stadt Karlsruhe. Es erscheint in der Regel jede Woche freitags. Es wird kostenlos an alle Haus- halte im Stadtkreis verteilt und ist im Internet unter www.karlsruhe.de als Download zugänglich. 2. Presserecht Die presserechtliche Verantwortung gemäß § 8 Abs. 2 des Landespressegesetzes trägt die Leitung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Karlsruhe. 3. Gemeinderat Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 4 GemO wird den Fraktionen und Einzelstadträtinnen und Einzel- stadträten das Recht eingeräumt, in eigenen Beiträgen ihre Auffassungen zu Angelegen- heiten der Gemeinde darzustellen. Dafür stellt die Stadt in der Regel einmal im Monat in der Amtsblattausgabe in der zweiten auf die jeweilige Gemeinderatssitzung folgenden Woche unter der Überschrift „Aus dem Gemeinderat“ insgesamt eine Seite zur Verfügung. Die maximalen Umfänge der Beiträge werden im Sinne der bisherigen Praxis wie folgt verteilt: Alle Fraktionen beziehungsweise Einzelstadträtinnen und Einzelstadträte verfügen über einen einheitlichen Sockel an Zeilen (Richtsatz: vom Gemeinderat jeweils beschlossene Redezeiten bei den Haushaltsreden), zu dem jeweils eine je nach Zusammensetzung des Gemeinderats festzusetzende Zeilenzahl pro Sitz hinzuzurechnen ist. Bei Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderats werden im Sinne der dargestellten Aufteilung die Textumfänge neu festgesetzt, ebenso die Anordnung der Beiträge auf der Seite. Aufge- nommen wird ein halbspaltiges Bild des jeweiligen Verfassers oder der jeweiligen Verfasse- rin mit dem Namen der Person sowie der Fraktionszugehörigkeit beziehungsweise Partei- zugehörigkeit und Kontaktmöglichkeit als Bildunterschrift. – 2 – 4. Themen Zulässig sind Beiträge in der Zuständigkeit des Gemeinderats zu städtischen Vorhaben, Einrichtungen oder Planungen, zu Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Bezug oder zu Äußerungen anderer Fraktionen und Einzelstadtratsmitgliedern oder des Bürgermeister- amts sowie zu sonstigen Themen mit städtischem Bezug. Nicht zulässig sind Äußerungen oder Stellungnahmen zu bundes- oder landespolitischen Themen ohne kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug. Darüber hinaus sind Wahlaufrufe und Wahlwerbung nicht zulässig. Strafrechtlich relevante Äußerungen, auch gegenüber Dritten, insbesondere wie Beleidigungen, Ehrverletzungen oder menschenverachtende Äußerungen sowie Falschbehauptungen sind ausgeschlossen. Ebenso wenig sind Veröffentlichungen, die gegen gesetzliche Vorgaben oder gegen die guten Sitten verstoßen, zulässig. Bei Nichteinhaltung der inhaltlichen oder thematischen Grenzen werden entsprechende Beiträge zurückgewiesen. Es wird der betreffenden Fraktion oder den Einzelstadtratsmit- gliedern anheimgestellt, den jeweiligen Beitrag fristgerecht zu überarbeiten oder einen Ersatz zu liefern. Es wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen presserechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. 5. Verantwortung für Inhalt Die inhaltliche Verantwortung der Beiträge auf der Seite „Aus dem Gemeinderat“ liegt bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren. Am Schluss des jeweiligen Textes sind der Name und gegebenenfalls die Fraktion der Verfasserin oder des Verfassers anzugeben. Die im Impressum ausgewiesene presserechtliche Verantwortung für das Amtsblatt gemäß Ziffer 2 dieses Redaktionsstatuts bleibt davon unberührt. Die Beiträge sind spätestens eine Woche vor dem Erscheinungstermin dem Presse- und Informationsamt zur Verfügung zu stellen. 6. Neutralität Im Vorfeld von Wahlen (Parlaments- und Kommunalwahlen) sind in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl bei Veröffentlichungen das Neutralitätsgebot des Amtsblatts und der Grundsatz der Gleichbehandlung in besonderem Maße zu beachten. Für diese Zeit wird deshalb die Seite „Aus dem Gemeinderat“ ausgesetzt (Karenzzeit). Diese Karenzzeit ist für alle Wahlen einzuhalten. Ausgenommen sind Wahlen zum Migrationsbeirat sowie zum Behindertenbeirat und gegebenenfalls anderen Gremien, zu denen nur Angehörige definierter Zielgruppen wahlberechtigt sind. Diese Karenzzeit gilt auch für andere fraktions- oder lokalpolitische Veröffentlichungen, Aussagen, Kommentare, Berichte oder Veranstaltungshinweise. – 3 – 7. Inkrafttreten Das Redaktionsstatut tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe in Kraft.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0390 Verantwortlich: Dez.1 Redaktionsstatut Stadtzeitung (Amtsblatt) Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.07.2017 12 X vorberaten Gemeinderat 26.09.2017 11 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe (StadtZeitung) gemäß Anlage 1. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Zu 1: jährl. Druckkosten u. 40 Std. Arbeitszeit E13 Zu 2: für Beiträge aus ORäten: 9.000 € + 1.320 € 63.000 € jährl. Druckkosten + ca. 28.890 € (0,5 VZW E11) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Mehraufwendungen entstehen hierdurch nicht. ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Erläuterungen: Das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2015 hat unter anderem auch die rechtlichen Bestimmungen zur Veröf- fentlichung von Fraktionsbeiträgen in städtischen Amtsblättern erstmals geregelt. So räumt nunmehr § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung den Fraktionen des Gemeinderates das Recht ein, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen, wenn die Gemeinde ein eigenes Amtsblatt herausgibt, das sie zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde nutzt. Dies trifft auf das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe (StadtZeitung) zu. Als Grundlage für Veröffentlichungen aus dem Gemeinderat im Amtsblatt (StadtZei- tung) ist die Stadt zu einem vom Gemeinderat zu beschließenden Redaktionsstatut ver- pflichtet, welches insbesondere Regelungen zur Angemessenheit der Umfänge und den Zeitraum festsetzt, in dem vor allem vor Wahlen die Veröffentlichung von Fraktionsbei- trägen auszusetzen ist, um die Chancengleichheit und parteipolitische Neutralität der Kommune während der Wahlkampfphase zu gewährleisten (Karenzzeit). Hinsichtlich der Dauer der Karenzzeit hat der Gesetzgeber lediglich festgelegt, dass die Karenzzeit maximal sechs Monate umfassen darf, innerhalb der die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen ausgeschlossen werden kann. Bisher war eine Karenzzeit für Veröffentlichungen im Amtsblatt (StadtZeitung) nicht ausdrücklich geregelt. Im wöchentlich erscheinenden Amtsblatt (StadtZeitung) haben die Fraktionen und Einzelstadtratsmitglieder derzeit das Recht, einmal im Monat in ei- nem bestimmten Rhythmus nach Gemeinderatssitzungen ihre Beiträge zu veröffentli- chen. Es ist vorgesehen, dass wie bisher neben den Fraktionen auch Einzelstadtratsmitglieder berechtigt sind, ihre Beiträge auf der Seite „Stimmen aus dem Gemeinderat“ zu veröf- fentlichen, ohne dass es hierzu eine rechtliche Verpflichtung gibt. Hinsichtlich des Um- fangs soll die bewährte Festlegung auf einen einheitlichen Sockel, der sich an der Richt- größe der jeweiligen Redezeit bei den Haushaltsreden orientiert und zu dem jeweils eine je nach Zusammensetzung des Gemeinderats festzusetzende Zeilenzahl pro Sitz hinzu- zurechnen ist, zum Zuge kommen. Zulässig sind Beiträge zu Themen in der Zuständigkeit des Gemeinderates, zu städti- schen Vorhaben, Einrichtungen oder Planungen, zu Veranstaltungen mit kommunalpoli- tischem Bezug oder zu Äußerungen anderer Fraktionen und Einzelstadtratsmitglieder oder des Bürgermeisteramtes sowie zu sonstigen Themen mit städtischem Bezug. Nicht zulässig sind Wahlaufrufe und Wahlwerbung, politische Themen ohne kommuna- len oder kommunalpolitischen Bezug. Darüber hinaus sind auch strafrechtlich relevante Äußerungen gegenüber Dritten wie etwa Beleidigungen, Ehrverletzungen oder men- schenverachtende Äußerungen oder Falschbehauptungen ausgeschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei Nichteinhaltung der inhaltlichen oder thematischen Grenzen werden entsprechende Beiträge zurückgewiesen, wobei der Verfasserin oder dem Verfasser anheimgestellt wird, den jeweiligen Beitrag fristgerecht zu überarbeiten oder einen Ersatz zu liefern. Die inhaltliche Verantwortung der Beiträge auf der Seite „Aus dem Gemeinderat“ liegt bei den jeweiligen Fraktionen und Gemeinderatsmitgliedern. Die im Impressum ausge- wiesene presserechtliche Verantwortung für das Amtsblatt (StadtZeitung) bleibt davon unberührt. Bezüglich der Karenzzeit, die für alle Parlaments- oder Kommunalwahlen gilt, wird eine jeweils sechswöchige Karenzzeit vor den Wahlen vorgeschlagen, in der die Seite aus dem Gemeinderat ausgesetzt wird. Der Vorschlag einer sechswöchigen Karenzzeit weicht von einer Empfehlung des Städte- tags Baden-Württemberg ab, der im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine Ka- renzzeit von drei Monaten als vertretbar benannt hat. Der Vorschlag einer Karenzzeit von sechs Wochen wird wie folgt begründet: Die dargestellten im Redaktionsstatut festzuschreibenden Vorgaben gewährleisten, dass schon vor Inkrafttreten einer Karenzzeit Wahlwerbung und andere Verstöße gegen das Neutralitätsgebot, die eine unzulässige Wahlbeeinflussung darstellen können, im Amts- blatt (StadtZeitung) ausgeschlossen sind. Da eine längere Frist (drei Monate) von der Verwaltung mit Hinblick auf die Empfehlungen des Städtetages als rechtssicher einge- schätzt wird, wird eine Inhaltskontrolle mit Blick auf die im Redaktionsstatut enthaltenen Vorgaben und Beschränkungen bei einer auf sechs Wochen verkürzten Frist zur Siche- rung der Neutralität innerhalb der als rechtssicher geltenden Dreimonatsfrist in enger Abstimmung mit dem Zentralen Juristischen Dienst verstärkt erfolgen müssen. Eine längere Karenzzeit könnte das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen und Gruppie- rungen im Amtsblatt entgegen der ursprünglichen Zielsetzung des neuen § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung beschneiden. Bei gegebenenfalls zwei oder mehr Wahlen innerhalb eines Jahres könnte eine längere Karenzzeit zu unangemessen langen Zeiträumen führen, in denen gar keine Veröffentli- chung der Fraktionen oder Einzelstadtratsmitglieder möglich wäre. Eine Karenzzeit von sechs Wochen vor dem Wahltermin entspricht der Beschlusslage in mehreren Städten, z. B. Freiburg, Stuttgart, Mannheim und Heidelberg. Die Verwaltung empfiehlt das Redaktionsstatut nach Anlage 1. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe (StadtZeitung) gemäß Anlage 1.
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+NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 42. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 26. September 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 11 der Tagesordnung: Redaktionsstatut Stadtzeitung (Amtsblatt) Stadt Karlsruhe Vorlage: 2017/0390 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe (StadtZeitung) gemäß Anlage 1 der Vorlage. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Die Begründung ist schon gegeben. Nach der neuen Gemeindeordnung ist es vorgese- hen, dass der Gemeinderat Gelegenheit bekommen soll, im Amtsblatt die Auffassungen darzulegen. In einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt soll das Nähere geregelt wer- den. Es gibt die Diskussion, inwieweit auch die Ortschaftsräte einbezogen werden sollen oder nicht. Wir weisen darauf hin, dass es schon Informationsblätter gibt in den ent- sprechenden Ortsteilen. Das kann jetzt noch weiter geklärt werden. Aber wir wollen jetzt nicht die Zeit zuwarten, sondern vor allem erst einmal das Redaktionsstatut auf den Weg bringen. Das hatten wir Ihnen gestern noch einmal erläutert. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Vorab, wir stimmen als Fraktion dem Statut zu. Es ent- spricht der bisherigen Übung und gießt diese bisherige Übung in eine rechtliche Rege- lung, weil sie erforderlich geworden ist. Ich möchte eine Einzelbemerkung machen zur Karenzzeit. Die vorgeschlagene Karenzzeit, die unserer jetzigen Praxis entspricht, be- wegt sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens und geht nach dem Vorbild anderer Städte. Damit sind wir einverstanden. Es ist ein Kompromiss. Es wäre eine längere Zeit möglich. Wenn man sich aber eine längere Zeit denkt und an die Erscheinungsweise dieser Stadtzeitung und an die Häufigkeit von Wahlen denkt, dann würde das zu einer deutlichen Verringerung dieser Rubrik aus dem Gemeinderat führen. Wenn man den gesetzlichen Rahmen ganz ausschöpfen würde, gäbe es in manchen Jahren diese Seite - 2 - nicht mehr. Insofern sind diese sechs Wochen ein guter Kompromiss. Wir sind als Ge- meinderat zur Neutralität verpflichtet und halten uns selbstverständlich daran. Wir sind auch damit einverstanden, dass wir das Statut heute so beschließen und über das The- ma Ortschaftsräte dann noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Insofern Zu- stimmung. Stadtrat Honné (GRÜNE): Mit der Vorlage, so wie sie ist, sind wir voll einverstanden. Da können wir zustimmen. Zu den Ortschaftsräten steht in der Vorlage viel drin, warum es schwierig ist, den Ortschaftsratsfraktionen eigene Artikel zu gewähren. Aber es wur- de nichts darüber gesagt, was mit Artikeln über die Ortschaftsratssitzungen ist. Ich hat- te es im Hauptausschuss schon angesprochen, möchte es hier noch einmal öffentlich sagen, dass es uns wichtig wäre, dass es auch über die Ortschaftsratssitzungen einen redaktionellen Artikel gibt. Ich habe gehört, da gibt es noch Probleme, die im Moment noch geklärt werden in der Verwaltung. Aber es wäre einfach unser Anliegen, dass das gemacht wird, damit die Bevölkerung auch über die Ortschaftsräte informiert ist. Denn bisher stehen komischerweise nur die Themen drin, über die berichtet wird. Aber nach der Sitzung steht nicht das Ergebnis drin. Nur in einigen Ortschaften gibt es auch örtli- che Presse in einem Maß, so dass die Bevölkerung dann auch abgedeckt wird. Über das Amtsblatt erreichen wir einfach sehr viel mehr Leute, so dass es wünschenswert ist, das auf jeden Fall zu machen. Stadträtin Ernemann (SPD): Wir stimmen der Vorlage zu. Es ändert sich im Wesentli- chen nichts. Aber ich wollte noch einmal auf das Thema der Ortschaftsräte eingehen. Das wurde meines Wissens schon weitestgehend in allen Ortschaftsräten behandelt. Ich spreche jetzt für meinen Ortschaftsrat. Wir haben gesagt, wenn die Mehrheit es so sieht, dass sie eine Veröffentlichung im Amtsblatt wollen, dann stellen wir uns nicht in den Weg und würden es auch befürworten. Aber es ist nicht so, Herr Honné. Jeder Stadtteil hat ein Mitteilungsblatt, von Stupferich über Neureut, Grötzingen, Hohenwet- tersbach, Wettersbach, Wolfartsweier. Durlach hat sogar mehrere Organe, um diese Ergebnisse zu veröffentlichen. Im Übrigen kann jeder Bürger sich im Internet die Ergeb- nisse der Ortschaftsratssitzungen anschauen und abrufen. Da wir immer auf Einspa- rungskurs sind, und ich spreche als leidenschaftliche Ortschaftsrätin, sehen wir nicht unbedingt die Notwendigkeit. Aus Kostenersparnisgründen, das müsste Ihrer Fraktion eigentlich auch nahe liegen, würden wir darauf verzichten. Natürlich wäre es schön. Aber als ich dann die Kostenaufstellung gesehen habe, muss ich sagen, als verantwor- tungsvoller Ortschaftsrat und Stadtrat würde ich dem Beschluss jetzt so zustimmen. Von einer weiteren Diskussion - ich glaube, sie haben sich nicht gerade verkämpft für eine Veröffentlichung im Stadtanzeiger – würde ich jetzt absehen wollen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir stimmen dem Beschluss so zu. Die Notwendigkeit ist eindeutig. Wir haben dadurch dann auch Rechtssicherheit bei unserer Handhabung der Stadtzeitung. Zu der Frage nach den Ortschaftsräten: Ich gehe davon aus, dass es in den städtischen Gremien noch weiter behandelt wird, ob das so kommen wird oder nicht. Je nachdem wird dann das Redaktionsstatut noch einmal geändert. - 3 - Stadtrat Høyem (FDP): Auch wir nehmen die Ortschaftsräte sehr ernst und hoffen, dass man eine Lösung findet. Normalerweise habe ich keinen Bedarf, die BNN zu loben. Aber ich muss sagen, den Weg, wie man die Ortschaftsräte behandelt, finde ich norma- lerweise ganz gut. Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir zur Ab- stimmung kommen. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 11. Oktober 2017