Besondere Vorkaufsrechtsatzung "Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße": Präzisierung der Begründung zur Satzung

Vorlage: 2017/0375
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.05.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.06.2017

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Vorkaufsrechtsatzung Südl Innenstadtquartier Kreuzstr
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0375 Verantwortlich: Dez.6 Besondere Vorkaufsrechtsatzung „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“: Präzisierung der Begründung zur Satzung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 22.06.2017 2 X vorberaten Gemeinderat 27.06.2017 5 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, dass die ergänzenden Entwicklungszielsetzungen künftig bei der Begründung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts herangezogen werden sollen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) es fallen keine Kosten an Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2015 gemäß § 25 Abs. 2 BauGB die Satzung über ein beson- deres Vorkaufsrecht für das Quartier „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ beschlossen (Gemeinderatsbeschlussvorlage 2015/0273). Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 7. August 2015 wurde die Satzung rechtskräftig. Abgrenzung der besonderen Vorkaufsrechtsatzung „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juni 2015 In der Beschlussvorlage wurden die unerwünschten Nutzungen wie folgt definiert: Als unerwünschte Nutzungen gelten Nutzungen, die eine Sanierung erschweren würden wie z.B. der Betrieb von das Umfeld störende Gaststätten, Bars oder Bar ähnlichen Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bordelle, Spielsalons, Spielhallen, Bowlingbahnen und Diskotheken. Ziel ist es auch, die Wohnungsprostitution einzudämmen. Die Prüfung, ob eine unerwünschte Nut- zung vorliegt, erfolgt im Einzelfall durch die Stadt. Bei Ladenleerständen in der Erdgeschosszone sind die Schaufenster z.B. als Ausstellungsflächen für lokale Künstler/Kunstobjekte zur Verfü- gung zu stellen bzw. attraktiv zu gestalten. Aufgrund der negativ ausstrahlenden Außenwir- kung dürfen Schaufensterfronten nicht blickdicht zugeklebt werden. Graffiti ist schnellstmöglich zu beseitigen. Werbeanlagen und Beleuchtung sind dezent zu gestalten. Zur Entwicklung des Quartiers wurden folgende Entwicklungsziele definiert: Das Quartier stellt nach Fertigstellung der Kombilösung (Stadtboulevard Kriegsstraße, "via tri- umphalis"/Marktplatz) und den Veränderungen im Umfeld des Staatstheaters ein wichtiges Innenstadtentwicklungspotential dar. Es ist zugleich Eingangsbereich und Verbindungsquartier der südöstlichen Innenstadt. Die Nutzungsstruktur in der südlichen Kreuz- und Adlerstraße und auch Kriegsstraße sind als wichtige "Eingangsschleusen" zur Innenstadt in ihrer Nutzungsvielfalt zu stärken und weiter zu entwickeln. Das Areal (gegebenenfalls mit ehemaligem Postgiroamt) soll neu geordnet werden, um der Eingangs- und Verknüpfungsfunktion mit adäquaten städte- baulichen Strukturen und Nutzungsstrukturen (Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Kultur) gerecht zu werden. Die Gebietsstruktur soll durch die Stärkung und Weiterentwicklung der Nutzungsvielfalt sowie die Neuordnung des Postgiroamt-Areals und seines Umfeldes aufgewertet bzw. stabilisiert wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gleichzeitig zur Vorkaufsrechtsatzung wurde die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB für den Bereich Innenstadt Ost am 30. Juni 2015 durch den Ge- meinderat beschlossen. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wird am 22. Juni 2017 im Planungsausschuss, am 11. Juli 2017 im Hauptausschuss und am 25. Juli 2017 im Gemeinderat vorgestellt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden die Entwicklungs- bzw. Sanierungsziel- setzungen konkretisiert. Für das Quartier der besonderen Vorkaufrechtssatzung „Südliches In- nenstadtquartier Kreuzstraße“ lassen sich daraus folgende Entwicklungszielsetzungen ableiten:  Stärkung der Eingangs- und Verknüpfungssituation des Quartiers zwischen Innenstadt und der südlichen Innenstadt mit adäquaten städtebaulichen Strukturen und Nutzungs- strukturen.  Weiterentwicklung der Nutzungsvielfalt in den Erdgeschosszonen.  Stärkung der Wohnfunktion in den Obergeschossen.  Belebung der Karl-Friedrich-Straße durch Frequenz bringende Nutzungen in attraktiv ge- stalteten Erdgeschosszonen.  Der Gebäudekomplex „Markgräfliches Palais am Rondellplatz“ soll künftig öffentlich zu- gänglich sein. Hier sollen insbesondere öffentlichkeitswirksame Nutzungen der Stadtver- waltung und Verwaltungseinheiten untergebracht werden, wie zum Beispiel Repräsenta- tionsräume für Empfänge, Trauräume für das Standesamt, Besprechungsräume. Auf- grund der Lage zum Rathaus sind kurze Wege hier gewährleistet und das Markgräfliche Palais wird hierdurch wieder mehr in die Öffentlichkeit gebracht.  Neuordnung des Postgiroareals durch eine kleinkörnigere städtebauliche Grundstruktur mit einer belebten Erdgeschosszone aus einem Mix aus beispielsweise Gastronomie, Handel, Dienstleistungen, kulturellem Angebot und innerstädtischem Wohnen in den Obergeschossen. Alternativ ist auch der Umbau des Bestandsgebäudes unter ähnlichen Zielsetzungen denkbar.  Gestalterische und funktionale Aufwertung der Vorfelder entlang der Kriegsstraße. Diese ergänzenden Entwicklungszielsetzungen sollen künftig bei der Begründung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts herangezogen werden. Die unerwünschten Nutzungen sind bereits definiert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss - Der Gemeinderat beschließt, dass die ergänzenden Entwicklungszielsetzungen künftig bei der Begründung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts herangezogen werden sollen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 27. Juni 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Besondere Vorkaufsrechtsatzung „Südliches Innen- stadtquartier Kreuzstraße“: Präzisierung der Begründung der Satzung Vorlage: 2017/0375 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass die ergänzenden Entwicklungszielsetzungen künftig bei der Begründung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts herangezogen wer- den sollen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss: Sie haben die Vorlage gelesen. Hier war eine Präzisierung der Begründung zur Satzung notwendig. Ich bitte Sie um das entsprechende Votum. – Das ist Einstimmigkeit Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 13. Juli 2017