Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 - Zehnter Sachstandsbericht 2017
| Vorlage: | 2017/0368 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.05.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
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Extrahierter Text
2 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ‘97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 3 GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 Zehnter Sachstandsbericht 2017 4 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ‘97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 VORWORT Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen. Eine eigene Wohnung ist eine der wichtigsten Voraussetzun- gen, um sich in die Gesellschaft zu integrieren. Eine Ausgren- zung aus dem Wohnungsmarkt geht oftmals auch mit einer Ausgrenzung aus anderen Bereichen, wie dem Arbeitsmarkt oder dem Gesundheitssystem, einher. Daher ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen mit angemessenem Wohnraum und adäquaten Angeboten zu versorgen. Die Stadt Karlsruhe hat in den vergangenen Jahrzehnten viel unternommen, um die Zahl der Wohnungslosen zu senken: So wurde in den 1960er Jahren das Barackenbeseitigungs- programm und in den 1970er Jahren das Rahmenprogramm zur Rehabilitation sozialer Randgruppen aufgelegt. Der Bestand des Wohngebietes Kleinseeäcker wurde besonders in den 1980er Jahren in Augenschein genommen, und in den 1990er Jahren erfolgte die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe über das Gesamtkonzept. 2003 und 2014 wurde jeweils ein „Aktionsprogramm Woh- nungslosenhilfe“ aufgelegt, um den negativen Trend steigen- der Wohnungslosenzahlen zu stoppen. Im Jahr 2010, dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, hat Karlsruhe das Masterplanziel: „Auflösung der unbetreuten Unterkünfte“ erreicht. Dieser Beitrag zur Bekämpfung der extremen Ausprägung von Armut war vor allem aufgrund eines differenzierten und gut funktionierenden Hilfesystems, verbunden mit einem ausdif- ferenzierten Netzwerk, möglich. Schließlich fand im Jahr 2017 erstmals ein gemeinsamer Strategietag der Fachstelle Wohnungssicherung mit Trägern zur Weiterentwicklung der Karlsruher Wohnungslosenhilfe statt, dessen Ergebnisse in diesem Bericht dokumentiert sind. 2017 ist auch das Jubiläumsjahr des vorliegenden Berichtes. Dieser ist zum nunmehr zehnten Mal fortgeschrieben. Initiiert wurde das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 in der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 1997. Seither wird dem Gemeinderat im Zweijahresrhythmus ein Sachstandsbericht vorgelegt. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde als lokale Strategie zur Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Es ist ein konzeptioneller Gegenentwurf zu sozialen und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen bis zur sozialen Stadtteilentwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems, aktuelle Trends und Bedarfe sowie die medizinische Versorgung. In den Anfangsjahren des Gesamtkonzepts Wohnungslosen- hilfe ́97 lag der Schwerpunkt der Berichterstattung unter anderem auf ausgewählten Wohngebieten, die aus sozialer und/oder baulicher Sicht einen Handlungsbedarf aufwiesen (zum Beispiel Karl-Flößer-Straße, Nußbaumweg oder Klein- seeäcker). Mittlerweile wurde in diesen Gebieten entweder saniert, oder es sind viele (soziale) Maßnahmen eingeleitet worden. Die Versorgung am Wohnungsmarkt benachteiligter Personen ist allerdings ein Dauerthema geblieben, zumal auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Segment des für Gering- und Normalverdienende bezahlbaren Wohnraums in den letzten Jahren ein massiver Versorgungsengpass entstanden ist. Auch der Stillstand des Sozialen Wohnungsbaus in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es für einkommens- schwache Haushalte enorm schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Betroffen hiervon sind vor allem allein Erziehende, Familien mit geringen Einkünften und Menschen mit Migrationshintergrund. Die Wartelisten bei den Woh- nungsbaugesellschaften sind aufgrund des engen Woh- nungsmarktes lang, die Wartezeiten können mehrere Jahre betragen. Fehlender Leerstand, Preisentwicklung der Mieten und eine zunehmende Zahl von „Geringverdienenden“, die die Mieten über den sozialhilferechtlichen Grenzen nicht finanzieren können, erschweren die Situation. Die Auswirkungen davon sind deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Die Unterbringungszahlen von Familien, Paaren und Alleinstehenden steigen seit 2013 kontinuierlich, ebenso die Verweildauer in den Unterkünften. Ohne das mittlerweile bundesweit angefragte und erfolgrei- che Programm „Wohnraumakquise“ als Instrument zur Wohnraumbeschaffung, aber auch ohne die Vermietungen der Volkswohnung GmbH und der freien Träger an Woh- nungslose, wäre die Zahl wohnungsloser Menschen in Karls- ruhe wesentlich höher. Die Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Dass der Woh- nungsmarkt gerade im preiswerten Mietsegment sehr ange- spannt ist, führt dazu, dass Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten als Mietsuchende in Konkurrenz mit anderen Gruppen mit geringen Einkünften bei Vermieterinnen und Vermietern oft nur geringe Chancen haben. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 5 Die Zusammenhänge zwischen Armut und fehlenden Teilha- bemöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Arbeit oder Wohnen werden in den regelmäßig stattfindenden Fachtagen Armutsbekämpfung beleuchtet, zu denen neben Expertinnen und Experten eine breite Öffentlichkeit geladen ist. Zum zwanzigjährigen Bestehen des Gesamtkonzeptes Wohnungs- losenhilfe ́97 findet am 18. Oktober 2017 der Fünfte Fachtag Armutsbekämpfung statt. Auch in Zukunft wird sich die Stadt Karlsruhe den Herausfor- derungen und schwierigen Rahmenbedingungen des Woh- nungsmarktes stellen und die vorhandenen Unterstützungs- konzepte mit Hilfe ihrer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner bedarfsgerecht weiterentwickeln. Wichtige Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner bei der Bekämpfung von Wohnungsnot sind neben den privaten Vermieterinnen und Vermietern die freien Träger und die Volkswohnung GmbH. Dass Menschen trotz des angespannten Karlsruher Woh- nungsmarktes mit Wohnraum versorgt werden können, ist vor allem aufgrund des guten Zusammenspiels aller Beteilig- ten möglich. Gerade deshalb ist die gute Zusammenarbeit im Netzwerk der Wohnungslosenhilfe weiterhin notwendig. Mein besonderer Dank gilt daher den Akteurinnen und Akteuren der Karlsruher Wohnungslosenhilfe sowie allen in dem Arbeitsfeld Tätigen. Danken möchte ich auch den Stadträtinnen und Stadträten des Karlsruher Gemeinderates für ihre Unterstützung und ihr Engagement für wohnungslose Menschen. Martin Lenz Bürgermeister 6 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT ...................................................................................................................................................................... 4 INHALTSVERZEICHNIS ....................................................................................................................................................... 6 1. FACHSTELLE WOHNUNGSSICHERUNG ............................................................................................................................. 8 1.1. Entwicklung der Angebote seit 1997 .......................................................................................................................................................... 10 2. PRÄVENTION ........................................................................................................................................................... 12 2.1. Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung ..................................................................................................... 12 2.2. Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe ....................................................................................................................... 13 3. BESEITIGUNG VON OBDACHLOSIGKEIT ......................................................................................................................... 16 3.1. Zahlen, Strukturen, Ergebnisse ................................................................................................................................................................... 16 3.2. Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe ............................................................................................................................................... 22 Arbeitsgruppe 1: Wohnraum in Karlsruhe ........................................................................................................................................ 22 3.2.1. 3.2.1.1. Wohnraumakquise durch Kooperation ........................................................................................................................................ 23 3.2.1.2. Neue Strategien zur Wohnraumversorgung sozial benachteiligter Menschen ............................................................................... 23 3.2.1.3. Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften ............................................................................................................... 23 Arbeitsgruppe 2: Prävention/Nachsorge ........................................................................................................................................... 23 3.2.2. 3.2.2.1. Niedrigschwelliger Zugang zur kommunalen Schuldnerberatung im Kontext der Armutsbekämpfung ........................................... 24 3.2.2.2. Fachstelle Wohnungssicherung (FW)/SGB II: Den Prozess der Mietschuldenübernahmen verbessern sowie einfacher und effizienter gestalten ............................................................................................................................................................ 24 Arbeitsgruppe 3: Ordnungsrechtliche Unterbringung/besondere Personengruppen ............................................................................ 24 3.2.3. 3.2.3.1. Ganzjähriges Clearing/Übernachtungsmöglichkeit ...................................................................................................................... 25 3.2.3.2. Besondere Personengruppen mit entsprechenden Bedarfen (junge Erwachsene, Menschen mit Migrationshintergrund)................ 25 3.2.3.3. Verhaltensauffällige psychisch Kranke ohne Krankheitseinsicht ................................................................................................... 25 Arbeitsgruppe 4: Schnittstellen/unter 25-Jährige .............................................................................................................................. 25 3.2.4. 3.2.4.1. Schnittstellen/Nahtstellen Jugendhilfe ........................................................................................................................................ 26 3.2.4.2. Schnittstellen/Nahtstellen Jobcenter: Perspektive bei U-25-Wohnungslosen: Wohnung und Arbeit stärker verknüpfen, um eine jeweilige längerfristige Perspektive zu schaffen (eventuell neue Projekte) ....................................................................... 26 3.2.4.3. Schnittstellen/Nahtstellen Psychiatrie: Psychische Erkrankungen bei unter 25-Jährigen/Unterbringung in andere geeignete Einrichtungen zum Beispiel Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen ........................................................................ 26 3.2.4.4. Weitere Anregungen/Vorschläge/Ideen/Maßnahmen .................................................................................................................. 26 4. BETREUUNGSANGEBOTE IN UNTERKÜNFTEN UND WOHNUNGEN ....................................................................................... 27 4.1. Betreuung in Obdachlosenunterkünften ...................................................................................................................................................... 27 Das Lotsenkonzept .......................................................................................................................................................................... 27 4.1.1. Wohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) .......................................................................................................................................... 28 4.1.2. Gartenstraße 9 ................................................................................................................................................................................ 28 4.1.3. Frauenpension: SOZPÄDAL .............................................................................................................................................................. 28 4.1.4. Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 .......................................................................................................................................... 29 4.1.5. Sozialpension Augustiner: AWO ...................................................................................................................................................... 29 4.1.6. Sporthotel Stutensee ....................................................................................................................................................................... 29 4.1.7. 4.2. Betreutes Wohnen ..................................................................................................................................................................................... 30 Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL .................................................................................................................................................. 30 4.2.1. Wohngruppe Adlerstrasse und Aussenstellen: Heimstiftung .............................................................................................................. 30 4.2.2. Betreutes Wohnen: AWO ................................................................................................................................................................ 30 4.2.3. Betreutes Wohnen für haftentlassene Wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. ............................................................... 31 4.2.4. Wohngemeinschaft Lessingstraße: BWLV ......................................................................................................................................... 32 4.2.5. Haus Bodelschwingh: Verein für ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. ................................................................................................... 32 4.2.6. 4.3. Langzeithilfen ............................................................................................................................................................................................ 32 Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung .............................................................................................................. 32 4.3.1. Hotel Anker: AWO .......................................................................................................................................................................... 33 4.3.2. Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL ........................... 33 4.3.3. 5. WOHNRAUMBESCHAFFUNG ........................................................................................................................................ 34 5.1. Wohnraumakquise durch Kooperation ........................................................................................................................................................ 34 5.1.1. Nutzungsverhältnisse ...................................................................................................................................................................... 36 5.2. Sicherung preiswerten Wohnraums im Sozialraum ...................................................................................................................................... 36 5.3. Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH .................................................................................................................................................... 37 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 7 6. BERATUNG .............................................................................................................................................................. 38 6.1. Kommunale Schuldnerberatung .................................................................................................................................................................. 38 6.2. Beratungsstelle für wohnungslose Männer ................................................................................................................................................. 38 6.3. Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL............................................................................................................. 39 6.4. Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk ...................................................................................................................................................... 39 6.5. Anlaufstelle Iglu: Heimstiftung Karlsruhe .................................................................................................................................................... 39 6.6. Bahnhofsmission ........................................................................................................................................................................................ 40 7. VERSORGUNG ....................................................................................................................................................................................................... 41 7.1. Erfrierungsschutz für Männer ..................................................................................................................................................................... 41 7.2. Erfrierungsschutz für Frauen ....................................................................................................................................................................... 41 7.3. Tagestreff „Tür“: Diakonisches Werk .......................................................................................................................................................... 41 7.4. TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ...................... 42 7.5. Medizinische Versorgung ........................................................................................................................................................................... 42 Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO ........................................................................................................................................... 42 7.5.1. Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie ................................................................................................................................... 43 7.5.2. Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL ........................................................................................................................................... 43 7.5.3. 8. ZIELGRUPPEN ........................................................................................................................................................................................................ 44 8.1. Wohnungslose Familien ............................................................................................................................................................................. 44 Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH ............................................................................................. 44 8.1.1. 8.2. Junge Erwachsene Wohnungslose .............................................................................................................................................................. 45 Noku: Heimstiftung Karlsruhe .......................................................................................................................................................... 45 8.2.1. JUNO: Heimstiftung Karlsruhe ......................................................................................................................................................... 46 8.2.2. Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe ...................................................................................................................................... 46 8.2.3. Wohnen 18+: SOZPÄDAL ................................................................................................................................................................ 47 8.2.4. 8.3. Psychisch kranke Wohnungslose ................................................................................................................................................................ 48 Betreutes Wohnen: AWO ................................................................................................................................................................ 48 8.3.1. Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL ........................................................................................................................................................ 48 8.3.2. Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk ............................................................. 48 8.3.3. Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk ............................................................................................................. 49 8.3.4. Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ......................................................................................... 49 8.3.5. 9. ARBEIT, BESCHÄFTIGUNG, AKTIVIERUNG ......................................................................................................................................................... 50 9.1. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ....................................................................................................................................... 50 9.2. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung .................................................................................................................. 50 9.3. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO .................................................................................................................................................. 51 9.4. Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ...................................................................................... 51 9.5. Plan B: SOZPÄDAL ..................................................................................................................................................................................... 52 9.6. TafF – Arbeiten und Qualifizieren: SOZPÄDAL ............................................................................................................................................ 52 9.7. Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ............................................................................................................................................ 52 9.8. Streetwork: Diakonisches Werk .................................................................................................................................................................. 53 10. HILFEN FÜR WOHNUNGSGEBIETE MIT BESONDEREM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF ...................................................................................... 54 10.1. Wohnwagenabstellplatz ....................................................................................................................................................................... 54 11. AUSBLICK ............................................................................................................................................................................................................... 55 12. ANHANG ................................................................................................................................................................................................................ 56 12.1. Faltblatt „Dritter Fachtag Armutsbekämpfung 2015“ .................................................................................................................................. 56 12.2. Faltblatt „Vierter Fachtag Armutsbekämpfung 2016“.................................................................................................................................. 57 IMPRESSUM.................................................................................................................................................................................................................. 58 8 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 1. FACHSTELLE WOHNUNGSSICHERUNG In einem mehrjährigen von den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern initiierten Prozess der Organisationsentwicklung hat sich die Abteilung Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde seit 2007 zur „Fachstelle Wohnungssiche- rung“ gewandelt. Das Modell „Zentrale Fachstelle“ geht auf ein Konzept des Städtetages zurück und verfolgt den Kern- gedanken, Zuständigkeitszersplitterung verschiedener städti- scher Stellen zu überwinden. Daher kann die erforderliche Hilfe für Haushalte in Wohnungsnot zielgenauer, koordinier- ter und schneller erfolgen. Die Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbe- hörde hat darüber hinaus auch die Sachbearbeitung der Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für wohnungslose Menschen integriert. Zudem ist das Jobcenter- Team für Wohnungslose räumlich an die Fachstelle angebun- den. So ist gewährleistet, dass Leistungssachbearbeitung und Sozialarbeit eng kooperieren. Das folgende Organigramm veranschaulicht den Aufbau der Fachstelle Wohnungssicherung. Organigramm Fachstelle Wohnungssicherung | Abbildung 1 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 9 Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe (Stand Februar 2017) | Abbildung 2 Fachstelle Wohnungssicherung BETREIBT FINANZIERT UND/ODER IN KOOPERATION MIT PRÄVENTION Mietrückstandsausgleich fristlose Kündigungen, Klagen Mietsicherung aufsuchende Sozialarbeit PRÄVENTION Prävention durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe (SoDi) BERATUNG Beratungsstelle für Männer Schuldnerberatung BERATUNG Iglu: Heimstiftung Beratungsstelle für Frauen und Paare: SOZPÄDAL Bahnhofsmission BETREUTE OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE Erstaufnahme in Rü 23 Wohnheim Rü 23 Übergangswohngruppe K88/DG BESEITIGUNG VON OBDACHLOSIGKEIT Einweisung in Unterkünfte und Hotels Verwaltung der Unterkünfte Erfrierungsschutz für Männer Erfrierungsschutz für Frauen BETREUTE OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE Frauenpension: SOZPÄDAL Sozialpension Augustiner Lotsen: Caritas, Diakonisches Werk, ITL, SOZPÄDAL LANGZEITHILFEN Anker: AWO Langzeit-WG Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung Wohnetage Scheffelstraße: SOZPÄDAL WOHNEN Wohnraumakquise durch Kooperation Belegungsvereinbarungen/Nutzungsverträge Scharnierstelle Volkswohnung (VoWo) BETREUTES WOHNEN AWO Bodelschwingh BWLV Heimstiftung Mehrfamilientherapie: Ohlebusch GmbH SOZPÄDAL Verein für Jugendhilfe ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG SGB II-Arbeitsvermittlung VERSORGUNG Tagestreff TÜR: Diakonisches Werk TafF: SOZPÄDAL Medizinische Versorgung PSYCHISCH KRANKE Betreutes Wohnen: AWO Appartementhaus Rü 56: Diakonisches Werk Aufsuchende Hilfe: Diakonisches Werk Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission JUNGE ERWACHSENE NOKU: Heimstiftung Juno: Heimstiftung Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL FAMILIEN Mehrfamilientherapie Beratung AKTIVIERUNG Arbeitsprojekt AWO Streetwork: Diakonisches Werk Esperanza: Heimstiftung LABOR/Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDA L TafF: SOZPÄDAL Plan B: SOZPÄDAL 10 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 1.1. ENTWICKLUNG DER ANGEBOTE SEIT 1997 Innerhalb der letzten zwei Jahre standen einige Jubiläen an. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde vor zwanzig Jahren ins Leben gerufen; der vorliegende Bericht ist die zehnte Fortschreibung des Sachstandsberichtes. Mittlerwei- le ist das Gesamtkonzept zum festen Bestandteil der kommu- nal- und sozialpolitischen Agenda geworden. Über die regelmäßige Berichterstattung des Karlsruher Woh- nungslosenhilfesystems in Sozialausschuss und Gemeinderat ist die Transparenz über die Hilfen und die Entwicklung der Zahl wohnungsloser Menschen gewährleistet. Die Bausteine der Wohnungslosenhilfe werden im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig auf ihre Zielerreichung und ihre Wirksamkeit hin geprüft. Zudem ist der Sachstandsbericht ein gelungenes Beispiel für eine gute Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosen- hilfe. Die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner des lokalen Bündnisses stellen ihre Arbeit, Angebote und Auswertungen im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe eigen- ständig dar. Dieses Jubiläum gibt Anlass, über Highlights und Meilensteile der letzten Jahre innerhalb der Wohnungslosenhilfe zu berichten. Anfang der 2000er Jahre wurden Angebote für psychisch kranke Wohnungslose ohne Krankheitseinsicht geschaf- fen und seither ausgebaut, wie zum Beispiel das Appartement- haus oder das Betreute Wohnen. Hierbei handelt es sich um Hilfen nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Auch für langjährig Wohnungslose mit mehrfachen und chronischen Beeinträchtigungen wurden Angebote eingerich- tet. Mit der AWO konnte im ehemaligen Hotel Anker diesem Personenkreis ein neues Zuhause gewährt werden. Speziell für Frauen wurde in Kooperation mit SOZPÄDAL ein Apparte- mentwohnen für langjährig wohnungslose Frauen geschaffen. Seit 2004 gibt es die Frauenpension „Unter den Linden“. Das Angebot richtet sich speziell an alleinstehende wohnungslose Frauen und wohnungslose Frauen mit Kindern. Die Frauenpen- sion ist vor allem auch ein Ort, an dem die Frauen nach Krisen- phasen wieder zur Ruhe kommen können. Die Sozialarbeite- rinnen von SOZPÄDAL unterstützen die Frauen dabei, ihr Leben wieder neu zu ordnen und Perspektiven für sich zu sehen. Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) empfohlene Fachstellenkonzept zur Gewährung von Hilfen unter einem Dach ist in Karlsruhe seit 2007 umge- setzt. In 2015 jährte sich das 2005 gestartete, bis dato bun- desweit einmalige Pilotprojekt der Mehrfamilientherapie zum zehnten Mal. Seit Start des Programms Wohnraumakquise durch Koope- ration im Jahr 2005 konnte trotz schwieriger Rahmenbedin- gungen auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Jahr 2015 die 500ste Wohnung vermittelt werden, und im Jahr 2016 erhielt die 1.500ste Person über die Akquise Wohnraum. Ohne das Programm hätten sich die meisten der ehemals wohnungs- losen Menschen auf dem engen Karlsruher Wohnungsmarkt nicht eigenständig versorgen können. Da die Wohnraumakquise durch Kooperation von der kleinen Ein-Zimmer-Wohnung bis zur großen Sieben-Zimmer- Wohnung über alle Wohnungsgrößen verfügt, kann flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe eingegangen werden. Die städtische Wohnraumakquise ist seit vielen Jahren eine feste, anerkannte und etablierte Konstante sowie eine aktive Akteurin des Karlsruher Wohnungsmarktes. Zwischenzeitlich hat das Karlsruher Modell bundesweit Auf- merksamkeit erregt und große Anerkennung gewonnen. So wurde das Programm mittlerweile bundesweit von 30 Stellen, wie zum Beispiel Trägern, Sozialämtern oder kommunalpoliti- schen Gremien angefragt, wenn es um erfolgreiche Strategien gegen Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit geht. Andere Kommunen und Verbände erkennen das Potenzial der Wohnraumakquise durch Kooperation und versuchen, das Karlsruher Modell auf ihre eigenen Strukturen zu übertragen. Das Lotsenprogramm hatte in 2016 zehn Jahre Bestand seit der festen Implementierung im Jahr 2006. Über beide Pro- gramme gelingt es trotz schwieriger Rahmenbedingungen des engen Wohnungsmarktes immer wieder, mit Hilfe aufsuchen- der Sozialarbeit, Menschen mit Wohnraum zu versorgen und mit begleitenden Hilfen zu unterstützen. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge wohnungslose Männer (NOKU) und seit 2011 eine Notunter- kunft für junge wohnungslose Frauen (JUNO). Aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenar- beit zwischen Volkswohnung GmbH und Fachstelle wurde das bundesweit einmalige Programm „Wohnung sucht Mieter“ gemeinsam entwickelt und im Jahr 2014 ins Leben gerufen. Somit werden der Fachstelle monatlich circa vier Wohnungen über die kommunale Wohnungsbaugesellschaft bereitgestellt. In den vergangenen Jahren wurde das Angebot eines Erfrie- rungsschutzes für Frauen regelmäßig zwischen der Fachstel- le und den Trägern im Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe besprochen. Erstmals kristallisierte sich im Dezember 2014 ein Bedarf heraus. Seit März 2015 besteht nun ein solches Angebot. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 11 Seit Anfang 2017 hat sich ein innovatives Mischkonzept, das obdachlosenrechtliche Unterbringung und Wohnen mit Mietvertrag kombiniert, im Sozialraum Werderstraße etabliert. Über die Sicherung preiswerten Wohnraums im Sozialraum wird zudem einer Gentrifizierung vorgebeugt, denn die Ver- besserung der Sozialstruktur erfolgt hier nicht über die Ver- drängung. Vielmehr hat ein Teil der ehemaligen Bewohner- schaft die Möglichkeit, im nun sanierten Haus über einen eigenen Mietvertrag zu wohnen. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl wohnungsloser Menschen wurden neue Hotels angemietet und die Platzkapazitäten angepasst. Unter anderem erfolgte der Ausbau der Sozialpen- sion Augustiner von 18 Plätzen auf 37 Plätze im Jahr 2016. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 12 2. PRÄVENTION In Zeiten eines in Karlsruhe stark angespannten Wohnungs- marktes verhindert das Team der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkei- ten Wohnungsverluste wegen fehlender Mietzahlungen. Der Verlust der eigenen Wohnung ist oft der Beginn einer sozialen Abwärtsspirale. Insbesondere leiden Kinder betroffe- ner Familien unter dieser traumatischen und stigmatisieren- den Lebenslage. Die eigene Wohnung ist der Lebensmittelpunkt für jeden Menschen. Dort lebt man, hat seine sozialen Kontakte und seinen privaten Rückzugsraum. Das Team der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung versucht unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern, dass Menschen wegen einer Kündigung oder einer Räumungsklage ihre Wohnung verlieren. 2.1. FRISTLOSE KÜNDIGUNGEN, KLAGEN, MIETRÜCKSTANDSAUSGLEICH, MIETSICHERUNG In den Jahren 2015 und 2016 waren beim Fachbereich Prävention 937 beziehungsweise 901 Verfahren wegen Mahnungen, fristloser Wohnungskündigungen und Räu- mungsklagen anhängig. 2015 konnten insgesamt 244 Miet- verhältnisse für 456 Menschen, davon 125 Kinder, durch Intervention der Prävention erhalten werden. Im Jahr 2016 konnten 210 Mietverhältnisse für 425 Menschen, davon 158 Kinder, gesichert werden. Die Mietrückstandsübernahmen waren im Jahr 2016 rückläu- fig, da es vermehrt − parallel zu den fristlosen Kündigungen − fristgerechte Kündigungen gibt. Den Vermieterinnen und Vermietern wird dann oft neben dem Mietrückstandsaus- gleich die Übernahme der entstandenen Verfahrenskosten angeboten. Dennoch bevorzugen diese häufig statt Rück- standsausgleich ein neues Mietverhältnis. Übernahme Mietrückstände 2008 bis 2016 | Abbildung 3 209 294 277 288 239 241 251 244 210 0 50 100 150 200 250 300 350 200820092010201120122013201420152016 Anzahl Jahr SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 13 Laufende Mietsicherungen 2008 bis 2016 | Abbildung 4 Wie in den vergangenen Jahren auch kann die Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung durch die Einrichtung von Mietsicherungen zuverlässig und effektiv dazu beitragen, Mietrückstände zu vermeiden und Wohnungen langfristig für die Mieterinnen und Mieter zu erhalten. Durch die Abtretung der eigenen Einkünfte in Höhe der Monatsmiete an das Präventionsteam der Fachstelle Woh- nungssicherung und die Weiterleitung dieser Einkünfte an die Vermieterin/den Vermieter werden effektiv und nachhaltig neue Mietrückstände verhindert. Leider ist durch die fehlende Bereitschaft von Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern, Mietsicherungen einzurichten, die Anzahl der Mietsicherungen leicht rückläufig. 2.2. AUFSUCHENDE ARBEIT IN DER PRÄVENTIVEN WOHNUNGSLOSENHILFE Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit ist die Hilfe vor dem Räumungstermin, mit dem Ziel der Verhinderung von Woh- nungslosigkeit. Dies beinhaltet, die vor dem Wohnungsverlust stehenden Haushalte aufzusuchen, den Hilfebedarf abzuklä- ren und falls notwendig, Hilfen zum Mietrückstandsausgleich und zur Mietabsicherung zu vermitteln. Vorrangiges Ziel ist der Wohnungserhalt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt der Versuch einer Wohnungsvermittlung Wenn eine Räumung nicht zu verhindern ist, wird mit den Betroffenen der Ablauf geklärt und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten. Dies dient dazu, den Betroffenen die oft große Verunsicherung zu nehmen und kann somit auch zur Entschärfung des Termins selbst beitragen. Zudem erfolgt eine Vorbereitung auf die Situation der Wohnungslo- sigkeit und Begleitung beim Räumungstermin. 174 142 156 162 158 149 144 125 122 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 200820092010201120122013201420152016 Anzahl Jahr 14 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 Unterbringung nach Räumungstermin 32 Haushalte (50 Personen) Unterbringung nach Räumungstermin 34 Haushalte (55 Personen) Die nachfolgende Statistik zeigt die hohe Zahl an verhinderten Räumungsterminen. Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 5 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 6 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2016 2015 und 2016 ist es der Fachstelle Wohnungssicherung durch ihre Hilfsangebote − wie in den Vorjahren − gelungen, circa die Hälfte der bereits terminierten Räumungstermine zu verhin- dern. Dadurch konnte für 269 Menschen der Wohnraum erhalten werden und die obdachlosenrechtliche Unterbringung mit all ihren sozialen Nachteilen verhindert werden. Auffallend ist die erneut hohe Zahl der allein Erziehendenden bei den Räumungen. ohne direkten Kontakt 53 Haushalte (73 Personen) RÄUMUNGSTERMINE 171 Haushalte (243 Personen) Alleinlebende 63 allein Erziehende 12 (29) Paare 4 (8) Familien 7 (20) Alleinlebende 25 allein Erziehende 0 (0) Paare 0 (0) Familien 7 (25) abgesetzte Räumungstermine 86 Haushalte (120 Personen) Ohne direkten Kontakt 57 Haushalte (69 Personen) RÄUMUNGSTERMINE 172 Haushalte (273 Personen) Alleinlebende 47 allein Erziehende 12 (29) Paare 4 (8) Familien 18 (65) Alleinlebende 19 allein Erziehende 5 (12) Paare 6 (12) Familien 4 (12) abgesetzte Räumungstermine 81 Haushalte (149 Personen) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 15 Trotz vieler präventiver Maßnahmen sind Mietrückstände − wie in den Vorjahren auch − die Hauptursache für den Woh- nungsverlust nach einer Räumung (siehe Abbildung 7). Miet- rückstände entstehen zum Beispiel durch besondere soziale Schwierigkeiten der Mietschuldnerinnen und Mietschuldner, jedoch zunehmend auch durch teure Mieten, die die wirt- schaftlichen Verhältnisse der Mieterinnen und Mieter überstei- gen. Hinzu kommt die schwindende Möglichkeit, beispielweise bei Arbeitsverlust, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies erschwert die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnungssi- cherung. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Anstieg der Räu- mungstermine aufgrund von Eigenbedarfskündigungen liegen. Im Jahr 2016 wurde hier ein Anteil von acht Prozent erreicht. Bei Eigenbedarf handelt es sich um eine ordentliche Kündi- gung, das heißt den Mieterinnen und Mietern wird eine ent- sprechende Kündigungs- beziehungsweise Räumungsfrist gewährt. Dennoch gelingt es Einigen nicht, innerhalb dieser Frist auf dem engen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden. Besonders betroffen hiervon sind alte und kranke Menschen, bei denen beispielsweise durch Mobilitätsein- schränkungen noch weitere Vermittlungshemmnisse auftreten. Räumungsgründe 2005 bis 2016 in Prozent | Abbildung 7 77 83 83 84 94 84,5 78,7 80 84,1 82,1 83 84 16 15 13 10 6 12,6 15,8 15 10,4 11,9 12,9 8 7 2 4 6 0 2,9 5,5 5 5,5 6 4,1 8 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 200520062007200820092010201120122013201420152016 Prozent MietrückständeMietwidriges VerhaltenEigenbedarf 16 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 3. BESEITIGUNG VON OBDACHLOSIGKEIT Nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ist die Kommune verpflichtet, auftretende Obdachlosigkeit als Stö- rung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, sofern den Betroffenen zumutbare Selbsthilfe nicht möglich ist. Dabei spielen die jeweiligen Ursachen der Obdachlosigkeit keine Rolle. In Karlsruhe ist schon seit Jahrzehnten diese eigentlich ord- nungsrechtliche Funktion an die Sozial- und Jugendbehörde delegiert. Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Fachstelle für Wohnungssicherung werden notwendige Sofortmaßnah- men über das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 veranlasst. Soweit nicht unmittelbar Wohnungen zur Verfügung stehen, werden obdachlose Haushalte und Einzelpersonen in städtische Unterkünfte und angemietete Hotels eingewiesen. 3.1. ZAHLEN, STRUKTUREN, ERGEBNISSE Obdachlosenrechtlich untergebracht werden mussten vor den 1990er Jahren in Karlsruhe durchschnittlich etwa 200 Personen. 1993 stieg die Anzahl um mehr als das Dreifache auf über 600 an. Bis 1998 war jedoch die Anzahl von durchschnittlich etwa 200 untergebrachten Bürgerinnen und Bürgern wieder erreicht. Ursächlich hierfür war der intensive Wohnungsbau innerhalb weniger Jahre, der dafür sorgte, dass sich der Wohnungsmarkt wieder entspannte. Aufgrund dieser baulichen Intervention reduzierte sich zunächst in den Folgejahren die Zahl der wohnungslosen Menschen. Umso besorgter zeigten sich die Verantwortlichen, als die Zahl der Wohnungslosen 2003 erneut drastisch anstieg. Um eine analoge Entwicklung wie Anfang der 1990er Jahre zu verhindern, wurde − im Sinne einer kommunalpolitischen Intervention − 2003 ein "Aktionsprogramm Wohnungslo- senhilfe" ins Leben gerufen. Es umfasste neben dem Pro- gramm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ ein Bündel von Maßnahmen im Sektor der Hilfen nach § 67 Sozialge- setzbuch XII (SGB XII), wie zum Beispiel das Betreute Woh- nen über Freie Träger oder das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit. Mit dieser sozialen Intervention konnte erstmals 2004 der Anstieg an Wohnungslosen gestoppt werden. Viele Maß- nahmen und Angebote wurden zwischen 2003 und 2010 umgesetzt. Zunächst wurde bis 2011 eine Stagnation der Zahl woh- nungsloser Menschen erreicht. Doch die seit Jahren andau- ernde Knappheit auf dem niedrigpreisigen Wohnungsmarkt hat sich seit Beginn des Jahres 2013 deutlich verschärft. Die Auswirkungen hiervon sind seither auch deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Nach über zehn Jahren wurde daher ein weiteres Handlungskonzept, das „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe 2014“, aufgelegt. Ohne die soziale Intervention hätte die Stadt Karlsruhe wesentlich mehr wohnungslose Personen zu versorgen. Obwohl die Fachstelle Wohnungssicherung in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Wohnraumversorgung eingelei- tet hat und das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem, damit einhergehend, sehr differenziert ist, konnte aufgrund des engen Wohnungsmarktes und der hohen Zugangszahlen der drastische Anstieg der neu zu versorgenden wohnungslosen Menschen nicht verhindert werden. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 17 Wohnungslose 1992 bis 2016, Stichtag 31. Dezember | Abbildung 8 Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 579 Personen über die Fachstelle Wohnungssicherung obdachlosenrechtlich untergebracht, darunter 115 Kinder (509 Personen in 2015, darunter 90 Kinder). Die Stichtagszahlen geben lediglich darüber Auskunft, wie viele Personen jeweils am Ende eines Monats untergebracht waren. Sie bilden nicht die Dynamik der Zu-und Abgänge wohnungs- loser Menschen in einem Monat ab. Die Zahl der Personen, die über die Fachstelle betreut und mit Wohnraum versorgt wer- den, ist deutlich höher als die Stichtagszahl. Die Verlaufszahlen hingegen repräsentieren, wie viele Perso- nen im Laufe eines Jahres von der Fachstelle Wohnungssiche- rung betreut und versorgt wurden. Anhand des folgenden Schaubilds (Abbildung 9) ist zu erkennen, dass die Verlaufszah- len in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen sind und in 2016 mit 1.371 Personen beziehungsweise 1.005 Haushalten einen Höchststand erreicht haben. Eine Entspannung der Lage ist derzeit nicht absehbar. Die hohen Zahlen haben dazu geführt, dass erstmals seit Jahren wieder extern Hotelzimmer angemietet werden mussten. Dies ist mit steigenden Kosten verbunden Untergebrachte 2005 bis 2016 im Jahresverlauf | Abbildung 9 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 0 100 200 300 400 500 600 700 Anzahl Jahr 763 795 876 740 742 781 813 819 932 1073 1207 1371 680 651 710 623 624 659 687 693 740 805 880 1005 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 200520062007200820092010201120122013201420152016 Anzahl PersonenHaushalte SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 18 Vergleicht man Gesamtjahres- und Stichtagszahlen (Abbil- dung 8 und Abbildung 9), so stellt man fest, dass sowohl an den Stichtagen 31. Dezember 2015 und 2016 die Zahl der Untergebrachten deutlich gestiegen ist als auch die Zahl der Personen, die im Laufe der Jahre 2015 und 2016 unterge- bracht waren, zugenommen hat. Dies deutet darauf hin, dass es im Vergleich zu den Vorjahren weniger Abgänge aus dem Hilfesystem gab, was dem engen Karlsruher Woh- nungsmarkt geschuldet ist. Haushaltsstruktur der Untergebrachten in 2015 | Abbildung 10 Haushaltsstruktur der Untergebrachten in 2016 | Abbildung 11 Wie in den letzten Jahren bilden auch in den Jahren 2015 und 2016 die Ein-Personen-Haushalte mit 80 Prozent in 2015 (709 Personen) beziehungsweise 81 Prozent in 2016 (813 Personen) die größte Gruppe. Der häufigste Haushaltstyp bei einer geschlechtsdifferenzierten Betrachtung sind alleinleben- de Männer ohne Kinder. Insgesamt stellen Frauen in 2016 knapp über ein Drittel (35 Prozent) und Männer fast zwei Drittel (65 Prozent) der Untergebrachten. Dieses Verhältnis blieb in den letzten Jahren relativ konstant. Der Anteil der Familien ist hingegen in den letzten Jahren gestiegen. Zu den Familien zählen hier Paare und allein Erziehende jeweils mit Kind(ern). Betrug ihr Anteil 2011 noch sieben Prozent, so ist er in 2015 auf 16 Prozent gestiegen. Dass der Anteil der Familien in 2016 mit 15 Prozent minimal gesunken ist, liegt an der Erhöhung des Anteils der Ein- Personen-Haushalte. Während in den Jahren 2009/2010 durchschnittlich 15 Familien versorgt wurden, waren dies im Jahr 2012 bereits 20 Familien im Durchschnitt. Die Zahl hat sich mittlerweile auf 60 Familien erhöht. Damit hat sich die Zahl der wohnungslosen Familien innerhalb der letzten Jahre verdreifacht. Auch die Aufenthaltsdauer in den Unterkünften ist gestiegen. Während sie im Jahr 2010 maximal vier Monate betrug, betrug sie 2014/2015 sechs bis neun Monate und hat sich 2015/2016 auf neun bis 15 Monate erhöht. In Kapitel 8.1 wird diese Personengruppe eingehender betrachtet. Der Anteil der allein Erziehenden betrug in 2015 acht Prozent und in 2016 neun Prozent, womit ihr prozentualer Anteil in den letzten vier Jahren gleich geblieben ist. Dennoch ist ihre absolute Zahl insbesondere in 2016 deutlich gestiegen. Die allein Erziehenden setzen sich zahlenmäßig zusammen aus 90 Personen mit insgesamt 142 Kindern in 2016 (67 Personen mit 97 Kindern in 2015). Davon waren im Jahr 2015 11 alleinerzie- hende Personen unter 25 Jahren mit 13 Kindern, im Jahr 2016 waren dies 13 Frauen mit 15 Kindern. 80 % 4 % 8 % 8 % Ein-Personen-HaushaltePaare ohne Kind Paare mit Kindallein Erziehende 81 % 4 % 6 % 9 % Ein-Personen-HaushaltePaare ohne Kind Paare mit Kindallein Erziehende SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 19 43 % 57 % ausländische Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit Ausländeranteil der Untergebrachten in 2015 | Abbildung 12 Ausländeranteil der Untergebrachten in 2016 | Abbildung 13 Im Jahr 2015 ist der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen und betrug 47 Prozent. In 2016 war ihr Anteil mit 43 Prozent wieder leicht rückläufig. Im Vergleich zum ge- samtstädtischen Bevölkerungsdurchschnitt von 19 Prozent ist der Ausländeranteil in 2016 jedoch mehr als doppelt so hoch im Hilfesystem. Aufgrund der Freizügigkeitsregelung für Rumänien und Bulgarien seit 1. Januar 2014 wurden erstmals im Jahr 2014 auch Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Obdachlo- senstatistik erfasst. Von den Untergebrachten mit ausländi- schen Wurzeln stellen Personen aus Rumänien den größten Anteil. In 2015 waren es 40 Prozent, in 2016 ist ihr Anteil auf 34 Prozent gesunken. Seit 2010 wird der Migrationshintergrund statistisch erfasst; er lag zum damaligen Zeitpunkt bei 28 Prozent. In den letzten Jahren hat sich der Anteil an untergebrachten Menschen mit Migrationshintergrund stark erhöht. Er betrug im Jahr 2015 55 Prozent und in 2016 − leicht rückläufig – 52 Prozent. Somit ist der Personenkreis der Migrantinnen und Migranten im Hilfesystem deutlich überrepräsentiert, denn der gesamtstädtische Bevölkerungsanteil liegt bei circa 29 Prozent. Menschen mit Migrationshintergrund sind häufig tendenziell benachteiligt am Wohnungsmarkt beispielsweise aufgrund von Sprachproblemen. Zudem können ausländer- rechtliche oder konsularische Probleme den Integrationspro- zess und die Wohnungssuche erschweren. Insgesamt ist festzustellen, dass vom Anstieg der unterge- brachten Personen insbesondere einkommensschwache wohnungslose Familien, die ohne Unterstützung kaum mehr eine Wohnung in Karlsruhe selbstständig anmieten können, sowie Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind. 47 % 53 % ausländische Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit 20 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 Bei einer Auswertung der Gründe für die Notwendigkeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung ist zu beachten, dass die möglicherweise langfristig entstandenen Ursachen der Entwicklung zur Wohnungslosigkeit, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut, Suchterkrankung und so weiter bei der Fachstelle nicht für alle Betroffenen verlässlich erhoben werden können. Das folgende Schaubild veranschaulicht die Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2015 und 2016. Es beruht auf der Auswertung von 909 Personen in 2015 und 1.037 Personen in 2016, deren Daten dokumen- tiert sind. Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2015 und 2016 | Abbildung 14 Von all den Gründen, die eine obdachlosenrechtliche Unter- bringung notwendig machen, ist die Räumung der einzige Bereich, dessen Entwicklung durch Konzept und Organisation der Fachstelle Wohnungssicherung beeinflussbar ist. Alle anderen Gründe, die eine Unterbringung erforderlich machen, sind nicht durch die Fachstelle steuerbar, sie kann nur auf diese reagieren. Der relativ geringe Anteil von Personen, der aufgrund einer Zwangsräumung untergebracht werden musste (acht Prozent in 2015, neun Prozent in 2016) verdeutlicht, dass die Präven- tion zur Verhinderung von Wohnungsverlust vor allem bei Mietschulden nach wie vor sehr gut funktioniert. Im Vergleich zu den Vorjahren 2013/2014 ist der Anteil der Personen, die aus dem Ausland eingereist (2014: sieben Prozent, 2016: drei Prozent) und wegen Arbeitsaufnahme nach Karlsruhe gekommen sind, in den Jahren 2015 (zwei Prozent) und 2016 (ein Prozent) wieder gesunken (2014: drei Prozent). Der hohe Anteil an Personen im Bereich „Unterschlupf bei Bekannten“ in 2015, der vor allem EU-Zugewanderte betraf, ist im Jahr 2016 deutlich zurückgegangen von 33 Prozent in 2015 auf 20 Prozent in 2016. Ihr Anteil ist entsprechend des Rückgangs der neu unterzubringenden rumänischen Familien gesunken. Gleichzeitig haben viele Personen, darunter überwiegend allein lebende Deutsche, die sich bereits lange in Karlsruhe obdachlos aufhielten, im Jahr 2016 eine obdachlosenrechtli- che Unterbringung in Anspruch genommen. Ihr Anteil ist von 16 Prozent im Jahr 2015 auf 26 Prozent im Jahr 2016 gestie- gen. Positiv fällt auf, dass auch in den Jahren 2015 (ein Prozent) und 2016 (zwei Prozent) anteilig immer weniger Personen wegen eines Rauswurfes aus dem Elternhaus untergebracht werden mussten (2014: zwei Prozent). Ein Faktor hierfür könnte der geringere Anteil an jungen Erwachsenen sein. 16 % 8 % 8 % 10 % 33 % 6 % 8 % 1 % 4 % 2 % 4 % 26 % 10 % 9 % 11 % 20 % 6 % 7 % 2 % 3 % 1 % 3 % 0 %5 %10 %15 %20 %25 %30 %35 % ohne festen Wohnsitz beziehungsweise ohne Angabe Beziehungskonflikt Räumung Kündigung akzeptiert Rauswurf Unterschlupf bei Bekannten Entlassung aus Therapie Haftentlassung Rauswurf Elternhaus Einreise Ausland Arbeitsaufnahme in Karlsruhe Rauswurf aus staatlicher Einrichtung/Betreutem Wohnen 2016 2015 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 21 Wie das folgende Schaubild (Abbildung 15) verdeutlicht, haben der Ausbau und die Differenzierung des Hilfesystems in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Ergebnisse der Woh- nungslosenhilfe dahingehend geführt, dass der Anteil der von der Fachstelle untergebrachten Personen, die in gesicherten Wohnraum oder notwendige Therapien vermittelt werden konnten, gleich bleibend hoch geblieben ist. Abgangsarten nach Unterbringung | Abbildung 15 Anhand der Grafik wird sichtbar, dass sich die Abgänge aus den Unterkünften und Hotels nach unbekannt über die letzten Jahre prozentual auf ähnlichem Niveau halten. Der Anteil an Weitervermittlung in gesicherten Wohnraum (be- treut und unbetreut) oder in notwendige Therapien hat sich in Anbetracht des äußerst engen Wohnungsmarktes ebenso auf hohem Niveau gehalten, trotz eines leichten Rückgangs in den letzten Jahren. In 2015 konnten 52 Prozent in sicheres Wohnen vermittelt werden, 2016 waren dies 55 Prozent. Angesichts des engen Wohnungsmarktes wird es immer schwieriger, eine stets wachsende Zahl wohnungsloser Menschen in adäquaten Wohnraum zu vermitteln. Von den Personen, die in gesicherten Wohnraum vermittelt werden konnten, wurden im Jahr 2016 erfreulicherweise 59 Prozent (208 Personen) in eine Wohnung ohne Betreuung (2015: 54 Prozent beziehungsweise126 Personen) vermittelt. 26 Prozent (91 Personen) wurden in eine betreute Wohnung (2015: 30 Prozent beziehungsweise 69 Personen) vermittelt. Der in der Grafik nicht dargestellte restliche Prozentanteil setzt sich zusammen aus inhaftierten und verstorbenen Personen. 37 % 33 % 34 % 39 % 35 % 44 % 40 % 57 % 63 % 61 % 56 % 58 % 52 % 55 % 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 2010201120122013201420152016 Abgang nach unbekanntsicheres Wohnen oder Therapie SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 22 3.2. STRATEGIETAG KARLSRUHER WOHNUNGSLOSENHILFE Am 8. Februar 2017 fand erstmalig, im Sinne einer partizipa- tiven und kooperativen Sozialplanung, ein Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe statt. Anlass war die Frage, wie eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Hilfesystems trotz erschwerter Rahmenbedingungen auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt möglich ist. Eingeladen waren alle in diesem Bereich wirkenden Akteurin- nen und Akteure. Träger und Kommune haben Zielformulie- rungen für die nächsten Jahre gemeinsam gestaltet und neue Strategien, Wege und Ideen formuliert. Für ein lösungsorien- tiertes Vorgehen wurden im Vorfeld Themen gesammelt. Insgesamt fanden sich rund 100 Teilnehmende ein, 60 The- menvorschläge wurden genannt. Aus den Themenbündeln ergaben sich folgende vier moderierte Arbeitsgruppen: Wohnraum in Karlsruhe, Prävention/Nachsorge, Ordnungsrechtliche Unterbringung/Berücksichtigung besonderer Personengruppen, Schnittstellen/U25. Die zu behandelnden Themen wurden schließlich in den jeweiligen Arbeitsgruppen zunächst priorisiert und dann bearbeitet. Die Arbeitsergebnisse wurden den Teilnehmenden vor Veröffentlichung rückgespiegelt. So wurde sichergestellt, dass kein Thema und kein Ergebnis „verloren“ ging. Insgesamt zeigten sich in den Arbeitsgruppen sehr rege und konstruktive Diskussionen, viele gute Ideen und Vorschläge. Als Tenor kann man festhalten, dass das bestehende System an einigen Stellen optimiert werden kann, nach dem Motto: „von der Schnittstelle zur Nahtstelle, von der Vernetzung zur Verzahnung“. Vielfach wurde mehr (institutionalisierte) Kommunikation, Vernetzung untereinander und Information zwischen den Akteuren gefordert, zum Beispiel in Form eines Runden Tisches. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen sind im Folgenden zusammengefasst. Für das leibliche Wohl während des Strategietages sorgten die fleißigen Frauen von TafF. ARBEITSGRUPPE 1: WOHNRAUM IN KARLSRUHE 3.2.1. Die Arbeitsgruppe moderierte Herr Bürgermeister Martin Lenz. Es nahmen 27 Personen teil. Arbeitsgruppe 1 | Abbildung 16 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 23 3.2.1.1. WOHNRAUMAKQUISE DURCH KOOPERATION Ausweitung der Wohnraumakquise durch Kooperation des Stadtkreises Karlsruhe auf den Landkreis Karlsruhe; 1. Schritt: Pilotprojekt analog des Projektes der Stadt Karlsruhe mit der Stadt Stutensee bezüglich der ge- meinsamen Unterbringungen von Wohnungslosen in einem ehemaligen Hotel auf Stutenseer Gemarkung. Klärung der Kostenübernahme der Betreuung, wenn Wohnungslose, die in Karlsruhe untergebracht sind in den Landkreis wechseln. Durch die Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes im Jahr 2005 fehlt eine überörtliche Steuerung im Land- und Stadtkreis Karlsruhe, hierzu sollte eine Klau- sur organisiert werden. Bei Versorgung von Wohnungslosen auch innerhalb des Landkreises Karlsruhe sollte geklärt werden, in wieweit ermäßigte Fahrkarten des ÖPNV für den Personenkreis der Wohnungslosen ermöglicht werden könnten. Eine Außenstelle der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe sollte installiert werden. Die Qualität der Betreuung von Wohnungslosen des Stadtkreises Karlsruhe sollte auf den Landkreis Karlsru- he übertragen werden. 3.2.1.2. NEUE STRATEGIEN ZUR WOHNRAUMVERSORGUNG SOZIAL BENACHTEILIGTER MENSCHEN Medienarbeit zur Entstigmatisierung des Personenkrei- ses der Wohnungslosen soll verstärkt werden. Eine öffentliche Kampagne wie in der Stadt Braun- schweig mit Werbung für Wohnraum für wohnungs- lose Menschen soll ins Leben gerufen werden. Ein Konzept eines Wohnberechtigungsscheines „Plus“ speziell für wohnungslose Menschen soll erstellt werden. 3.2.1.3. ZUSAMMENARBEIT MIT DEN WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN Die Kooperation der Stadt Karlsruhe mit privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie Wohnungsbau- gesellschaften soll intensiviert werden. Ein Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften soll ins Leben gerufen werden. Ein Haus mit einer Vielfalt an verschiedenen Trägern und damit verschiedenen Personenkreisen, die von un- terschiedlichen Maßnahmen profitieren können, soll in- stalliert werden. Ein Karlsruher „Soziales Bündnis Wohnen“ soll gegrün- det werden im Anschluss an die jährlich wiederkehren- de Dankeschön-Runde an private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnungslosen Wohnraum zur Verfü- gung stellen. Ein Workshop mit europäischer Sichtweise und innova- tiven Projekten „Strohbau“ soll veranstaltet werden. ARBEITSGRUPPE 2: PRÄVENTION/NACHSORGE 3.2.2. Die Arbeitsgruppe moderierte Frau Bettina Leßle (Dezernat 3). 15 Personen haben teilgenommen. Arbeitsgruppe 2 | Abbildung 17 24 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 3.2.2.1. NIEDRIGSCHWELLIGER ZUGANG ZUR KOMMUNALEN SCHULDNERBERATUNG IM KONTEXT DER ARMUTSBEKÄMPFUNG Ziel: Die Wartezeit bei der städtischen Schuldnerberatung soll um 50 Prozent reduziert werden (derzeit beträgt sie vier Monate). Dies wird durch dauerhafte Erhöhung der personellen Ausstattung auf zwei Beratende plus eine Verwal- tungskraft erreicht. Dadurch ist die Weiterführung des Karlsruher Modells mit seiner guten Vernetzung als notwendiges Angebot zur Armutsbekämpfung gewähr- leistet. Circa die Hälfte der Klientel der städtischen Schuldner- beratung kommt in Begleitung einer Sozialarbeite- rin/eines Sozialarbeiters zum Termin. Wegen der langen Wartezeit sind laufende Hilfen schon von der Stadt ver- längert worden, um die sozialarbeiterische Begleitung zu ermöglichen. Hier werden also durch die Verkürzung der Wartezeiten Kosten bei den Hilfegewährungen ein- gespart. Etwaige Synergien einer Zusammenlegung mit der Schuldnerberatung der Caritas werden nicht gesehen, da die Klientel sich unterscheidet. Ziel: Die Schuldnerberatung muss für die Klientel bezahlbar bleiben (15 Euro für den Antrag) Die niedrigschwellige Schuldnerberatung der Stadt ist unter anderem zur Verhinderung des Wohnungsverlus- tes unverzichtbar. Individuelle Lebenslagen/Problem- lagen der Einzelnen sind zu berücksichtigen . 3.2.2.2. FACHSTELLE WOHNUNGSSICHERUNG (FW)/SGB II: DEN PROZESS DER MIETSCHULDENÜBERNAHMEN VERBESSERN SOWIE EINFACHER UND EFFIZIENTER GESTALTEN Schnellere Bewilligung vorläufiger Leistungen durch das Jobcenter. Mietschuldenübernahme und Mietsicherung durch das Jobcenter beziehungsweise die FW müssen frühzeitig erfolgen, um Kündigungen zu verhindern (Prävention!) Die Abläufe beim Jobcenter beziehungsweise der FW sind für Hilfesuchende oftmals nicht transparent: ein Flyer sollte hierzu gestaltet werden Zielführend wäre eine Basisberatung für Menschen mit Mietzahlungsproblemen durch die Beraterinnen und Berater des Jobcenters. Hierfür sind diese zu schulen. Konkret sollten die Jobcenter-Beraterinnen und -Berater bei Bedarf den Termin bei der FW für die Leistungsbeziehenden vereinbaren, und gegebenenfalls auch umgekehrt. Forderungen bezüglich der Beratungssituation bei der FW: Diskretion ist zu gewährleisten. Würdevoller Umgang mit Klientinnen und Klienten sollte selbstverständlich sein. Die besondere Persönlichkeit und Lebenslage sollte von Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungskontext berücksichtigt werden. Nach Mietschuldenübernahme ist die Überprüfung der Nachhaltigkeit der Mietschuldenübernahme durch eine Art Nachsorge erforderlich. Notwendig ist mehr Sozialarbeit im Bereich der Sach- bearbeitung bei der FW. ARBEITSGRUPPE 3: ORDNUNGSRECHTLICHE UNTERBRINGUNG/BESONDERE PERSONENGRUPPEN 3.2.3. Die Arbeitsgruppe moderierten Herr Alfred Dietz (Sozialamt) und Frau Sonja Rexhäuser (Fachstelle W). Es nahmen 28 Personen teil. Arbeitsgruppe 3 | Abbildung 18 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 25 3.2.3.1. GANZJÄHRIGES CLEARING/ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT Für Personen, deren Situation noch nicht definitiv geklärt werden konnte (zum Beispiel hinsichtlich der Einkommensverhältnisse oder des ausländerrechtlichen Status) wird vor der abschließenden Entscheidung über eine obdachlosenrechtliche Unterbringung eine vorläu- fige, rund um die Uhr belegbare Unterkunft gefordert. Dies wäre auch hilfreich, wenn eine passende Unter- kunft für eine bestimmte Person oder Familie nicht so- fort belegbar ist. Diese „vorläufige Unterbringung“ sollte kurzfristig und unbürokratisch möglich sein und auf wenige Tage be- grenzt werden. Vorgeschlagen wurde eine Lösung in einem der von der Stadt angemieteten Hotels. Es bestand Konsens dar- über, dass keine neue Einrichtung geschaffen werden soll. 3.2.3.2. BESONDERE PERSONENGRUPPEN MIT ENTSPRECHENDEN BEDARFEN (JUNGE ERWACHSENE, MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND) Es wird eine zielgruppenorientierte Unterbringung gefordert, zum Beispiel spezielle Angebote für junge Erwachsene. Entsprechend soll auch eine zielgruppen- orientierte Beratung erfolgen. Für eine gezielte Belegungssteuerung ist eine ausrei- chende Überkapazität an Hotelplätzen zwingend Voraussetzung. In allen Unterbringungsformen wird eine adäquate Betreuung vor Ort gewünscht. Vorgeschlagen wurden Sprechstunden in den Obdachlosenunterkünften. Es wurde angeregt, den Landkreis in die Entwicklung entsprechender Unterbringungskonzepte mit einzube- ziehen. Für Menschen mit Migrationshintergrund soll die Vernetzung mit der Migrationsberatung verbessert werden. Es wird gefordert, den Einsatz von Dolmet- scherinnen und Dolmetschern zu vereinfachen. 3.2.3.3. VERHALTENSAUFFÄLLIGE PSYCHISCH KRANKE OHNE KRANKHEITSEINSICHT Der Anspruch auf Unterbringung psychisch Kranker ohne Krankheitseinsicht steht bei Verhaltensauffällig- keit oft in Konkurrenz zu den Erwartungen anderer in den Obdachlosenunterkünften untergebrachter Men- schen. Diese Herausforderungen für Mitbewohnerinnen und Mitbewohner aber auch für das Betreuungspersonal zeigen, dass bei der Beratung dringend Unterstützung durch Personen mit Erfahrung im Umgang mit psy- chisch Erkrankten notwendig ist. Es wurde vorgeschla- gen, in den Einrichtungen niedrigschwellige Beratungsangebote vorzuhalten sowie eine entspre- chende Beratungsstelle beim Gemeindepsychiatrischen Dienst einzurichten. Darüber hinaus wurde die Einrichtung interdisziplinärer Beratungsteams gefordert. Letztlich sollte die Situation bei einem Gespräch zwischen dem Sozialdezernenten der Stadt Karlsruhe und dem Leiter der Psychiatrischen Klinik erörtert werden. Es wurde gefordert, unabhängig von den Kosten, bei Bedarf individuelle Unterkünfte anzumieten. Um die Belastungen für einzelne Unterkünfte und Mitbewoh- nerinnen und Mitbewohner zu begrenzen, wurde auch gefordert, einzelne besonders schwierige Menschen regelmäßig in andere Unterkünfte zu verlegen (Karussellprinzip). ARBEITSGRUPPE 4: SCHNITTSTELLEN/UNTER 25-JÄHRIGE 3.2.4. Die Arbeitsgruppe moderierte Frau Karina Langeneckert (Direktorin Sozial- und Jugendbehörde). Es nahmen 21 Personen teil. Arbeitsgruppe 4 | Abbildung 19 26 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 3.2.4.1. SCHNITTSTELLEN/NAHTSTELLEN JUGENDHILFE Folgende Themen wurden gebündelt und zusammen diskutiert: Evaluation der Hilfen für junge Volljährige mit dem Care-Leaver-Projekt IGfH, „Gut begleitet ins Erwachse- nenleben“. Bessere und transparentere Vernetzung der vorhande- nen Hilfen für unter 25-Jährige . Niedrigschwellige Zusammenarbeit und engere Ver- knüpfung von Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe bei unter 25-Jährigen sind gefordert. Unterschlupfsituation durch rasche Hilfeangebote beenden. Schnelle und passende obdachlosenrechtliche Unterbringung oder Vermittlung in Wohnung sind notwendig. Vorschläge/Ideen/Maßnahmen: Analyse der Verweigerung der Jugendhilfe (über eine Befragung). Niedrigschwellige Hilfen anbieten; für die jungen Erwachsenen ist auch ein enger Rahmen erforderlich. Coach zur Begleitung (zur Stärkung des Vertrauensver- hältnisses, der Kontinuität, der Bindung). Stärkung von Ressourcen und Fähigkeiten, Selbstwirk- samkeitserfahrungen der jungen Erwachsenen. Direktere, schnellere Wege bei Problemen sowie klare Ansprechpersonen sind nötig, der Rhythmus zur Inter- vention sollte angepasst werden. Projektidee: Junge Erwachsene helfen jungen Erwachsenen. 3.2.4.2. SCHNITTSTELLEN/NAHTSTELLEN JOBCENTER: PERSPEKTIVE BEI U-25-WOHNUNGSLOSEN: WOHNUNG UND ARBEIT STÄRKER VERKNÜPFEN, UM EINE JEWEILIGE LÄNGERFRISTIGE PERSPEKTIVE ZU SCHAFFEN (EVENTUELL NEUE PROJEKTE) Vorschläge/Ideen/Maßnahmen: Schrittweise Heranführung der jungen Erwachsenen an Tagesstruktur und Arbeit. Coach, Ansprechperson, enge Begleitung, insbesonde- re auch beim Übergang zur und während der Ausbil- dung (in Betrieben). Nachbetreuung, wenn Wohnraum und Arbeit (wieder) vorhanden sind. Bessere Vernetzung der Bildungsträger/ Betriebe/Jobcenter. Rollenverteilung und Rollenklärung von Jobcenter, Betreuung, Bildungsträgern et cetera: wer macht was, wenn Projekte beziehungsweise Maßnahmen geplant werden (finanzielle- und Umsetzungsaspekte). 3.2.4.3. SCHNITTSTELLEN/NAHTSTELLEN PSYCHIATRIE: PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN BEI UNTER 25-JÄHRIGEN/ UNTERBRINGUNG IN ANDERE GEEIGNETE EINRICHTUNGEN ZUM BEISPIEL PFLEGEHEIME, PSYCHIATRISCHE EINRICHTUNGEN Vorschläge/Ideen/Maßnahmen: Entwicklung von Angeboten an der Schnittstelle Jugendhilfe und Psychiatrie, zum Beispiel niedrigschwellige psychologische/psychiatrische Beratungsangebote für junge Menschen. Bestehende GPV-Hilfeplan Konferenzen: Verknüpfung mit Jobcenter (Einzelfälle); die Ergebnisse aus dem Fo- rum GPV auch bei Bedarf an Jobcenter kommunizieren. Entwicklung von Hilfen für junge Erwachsene von jungen Erwachsenen (erleichtert den Zugang) sowie Gruppenangebote schaffen. Abklärung und Aufsuchen von unter 25-Jährigen in Obdachlosenunterkünften. 3.2.4.4. WEITERE ANREGUNGEN/VORSCHLÄGE/IDEEN/MAßNAHMEN Von der Vernetzung zur Verzahnung: Vernetzung der Träger zur Zielgruppe der unter 25- Jährigen: Runde Tische, Fallbesprechungen, regelmäßi- ger Austausch, Übersicht über U 25-Projekte „MU 25 T“ analog Mehrfamilientherapie. Bedarfsgerechte Konzepte entwickeln; Klärung der Rechtsgrundlage, zum Beispiel für unter 25-Jährige mit Migrationshintergrund, bei Duldungsfällen ohne Per- spektive (zukünftig steigende Zahlen) in Unterkünften. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 27 4. BETREUUNGSANGEBOTE IN UNTERKÜNFTEN UND WOHNUNGEN Seit Gründung der Fachstelle Wohnungssicherung am 1. Januar 2007 wurden die Hilfen nach § 67 ff. Sozialgesetz- buch (SGB) XII weiter ausgebaut und vervollständigt. Dies mit dem Ziel, die gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, vor allem hinsichtlich ihrer Wohnsituation. Schwerpunkt der Hilfen sind ambulante Betreuungen sowohl in Obdachlosenunterkünften als auch im Wohnraum. Mit verschiedenen Trägern wurden Vereinbarungen geschlos- sen, so dass seither die nachfolgenden Hilfen angeboten werden können: Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen für psychisch kranke Personen Betreutes Wohnen für junge Erwachsene Lotsen aus der Wohnungslosigkeit Betreuungsangebote in Obdachlosenunterkünften 4.1. BETREUUNG IN OBDACHLOSENUNTERKÜNFTEN DAS LOTSENKONZEPT 4.1.1. Ein wichtiger Baustein der Karlsruher Wohnungslosenhilfe, um die Dauer der Obdachlosigkeit zu verkürzen, ist seit 2006 das Lotsenkonzept. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verschiedener Träger nehmen Kontakt zu den Menschen in den Unterkünften auf und suchen mit ihnen gemeinsam Wege aus der Obdachlosigkeit: eine neue Wohnung oder, falls notwendig, betreute Angebote. Darüber hinaus sollen die Klientinnen und Klienten bedarfsgerecht an bestehende Angebote inner- und außerhalb der Wohnungslosenhilfe weitervermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Hilfen nach § 67 SGB XII. Aufgrund des 2004 bis 2006 mit großem Erfolg durchgeführ- ten Pilotprojektes stimmte der Sozialausschuss 2006 der festen Implementierung dieses Programms im Umfang von zunächst 42 Plätzen zu. Mittlerweile hat sich die Platzzahl aufgrund der gestiegenen Zahl wohnungsloser Menschen erhöht. Folgende Träger sind mit der Durchführung beauftragt: Caritas: 14 Plätze Diakonisches Werk: 14 Plätze SOZPÄDAL: 28 Plätze ITL: 10 Plätze Aufgrund der spezifischen Bedarfe von bestimmten Perso- nengruppen und des enormen Anstiegs wohnungsloser Familien gibt es bei den Trägern mittlerweile Schwerpunkte in der Betreuung: SOZPÄDAL für Familien, Diakonisches Werk für junge Erwachsene, das Institut für transkulturelle Lösun- gen (ITL) erhielt zehn Plätze für Menschen mit Migrationshin- tergrund. Zudem wurde bei Caritas die Platzzahl für Alleinstehende verdoppelt. Ab 1. Februar 2013 wurde ITL als weiterer Träger – speziell für Menschen mit Migrationshintergrund – mit aufsuchender sozialpädagogischer Betreuung beauftragt und ist seit 1. Januar 2016 Teil des Lotsenprogramms. Dem Gesamtkon- zept des ITL Karlsruhe liegt eine enge Zusammenarbeit mit Sprach- und Kulturdolmetschenden zugrunde. Beratung und Betreuung können mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern im Tandem und in der jeweiligen Muttersprache der Klientin- nen und Klienten durchgeführt werden. Dies erleichtert die Verständigung enorm, Vertrauen kann schneller aufgebaut und Missverständnisse können vermieden werden. Auch in den letzten beiden Jahren zeigte sich, dass dieses freiwillige Angebot von den Betroffenen gut angenommen wird, denn die Teilnahmequoten betrugen in 2016 (2015) 78 Prozent (79 Prozent). Von diesen Teilnehmenden haben in den letzten Jahren zwischen 60 und 70 Prozent die Maßnah- me erfolgreich beendet. Eine erfolgreiche Beendigung des Programmes bedeutet, dass die Gelotsten in Wohnraum oder Einrichtungen vermittelt wurden und somit ihre Obdachlosig- keit beendet wurde. Die Erfolgsquote ist in den letzten Jahren aufgrund der Situation am Wohnungsmarkt zurückgegangen und lag 2016 (2015) bei 57 Prozent (55 Prozent). In 2016 (2015) wurden 86 Prozent (85 Prozent) der erfolg- reich Gelotsten beziehungsweise 44 Personen (35 Personen) in Wohnraum vermittelt. Dies ist im Hinblick auf die schwieri- gen Rahmenbedingungen auf dem Karlsruher Wohnungs- markt ein sehr erfreuliches Ergebnis. In 2016 (2015) wurde 49 Prozent (36 Prozent) der Gelotsten nach Beendigung des Lotsenprogramms weiter betreut. Die durchschnittliche Lotsentätigkeit dauert bei den erfolg- reich Gelotsten – das sind die Klientinnen und Klienten, die in Wohnraum, Einrichtungen oder andere bedarfsgerechte Hilfen vermittelt wurden und deren Obdachlosigkeit somit beendet wurde – 23 Wochen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 28 WOHNHEIM RÜPPURRER STRASSE 23 4.1.2. Steigende Unterbringungszahlen und nicht vorhandener freier Wohnraum haben ihre Auswirkungen auf das Wohnheim. Die Abgänge aus der Erstaufnahme und dem Wohnheim sinken kontinuierlich, während die Aufenthaltsdauer steigt. Die Abgänge aus der Erstaufnahme betrugen in 2016 107 Personen (2015: 121 Personen; 2014: 165 Personen). Die Aufenthaltsdauer erhöhte sich deutlich: in 2016 waren 34,6 Prozent länger als zwei Monate untergebracht (2015: 24 Prozent). Die Abgänge aus dem Wohnheim betrugen in 2016 58 Männer (2015: 68), die Aufenthaltsdauer der Personen, die länger als zwei Jahre untergebracht war, erhöhte sich von 0 Prozent in 2015 auf 34,5 Prozent in 2016. In vorwiegend privaten Wohnraum konnten in 2016 aus der Erstaufnahme 6,5 Prozent vermittelt werden (2015: 12,4 Prozent) und erfreuliche 26,4 Prozent aus dem Wohnheim (2015: 12,4 Prozent). Dies ist erstaunlich angesichts des Wohnungsmarktes und spricht für eine intensive professionel- le Sozialarbeit der Rüppurrer Straße 23. Aus der Erstaufnahme in die Hilfesysteme von Trägern wurden 2016 5,6 Prozent (2015: 2,5 Prozent) vermittelt, aus dem Wohnheim lediglich 9,4 Prozent in 2016 (2015: 32,4 Prozent). Es gab einen höheren Anteil an Klientinnen und Klienten, die nach Unbekannt abgingen; für die Erstaufnahme waren es 2016 26,2 Prozent (2015: 19,8 Prozent), für das Wohnheim 22,6 Prozent (2015: 14,7 Prozent). Im Jahr 2016 hatten 62,6 Prozent (2015: 58,7 Prozent) der Klientinnen und Klienten der Erstaufnahme einen hohen Hilfebedarf (davon 5,6 Prozent psychisch Kranke). Der Anteil der unter 25-Jährigen war in 2016 rückläufig. In der Erstaufnahme betrug ihr Anteil in 2016 21,5 Prozent (2015: 28,1 Prozent), im Wohnheim betrug ihr Anteil 17 Prozent (2015: 30,1 Prozent). Von den wohnungslosen Männern im Wohnheim hatten 8,4 Prozent in 2016 bereits alle Hilfsangebote erfolglos durchlaufen (2015: 4,7 Prozent; 2014: 10,3 Prozent). Die Anzahl der über 60-Jährigen stieg in 2016 auf 17 Prozent (2015: 14,7 Prozent; 2014: 3,8 Prozent). Hier wird ein speziel- ler Bedarf an Wohnraum für die kommenden Jahre gesehen. GARTENSTRASSE 9 4.1.3. Die Gartenstraße 9 bietet für mindestens 30 Personen Über- nachtungsmöglichkeiten: Auf fünf Stockwerken stehen jeweils zwei Doppelzimmer und zwei Einzelzimmer mit gemeinsamer Bad- und Küchennutzung zur Verfügung. Die größeren Räumlichkeiten werden überwiegend zur obdach- losenrechtlichen Unterbringung von Familien genutzt, für die die Gemeinschaftsküche eine deutlich bessere Versorgung als in Hotelzimmern ermöglicht. Die Auslastung betrug in 2015 100 Prozent. In 2016 betrug die Auslastung bis auf vier Monate, in denen das Erdgeschoss umfassend saniert werden musste, ebenfalls 100 Prozent. FRAUENPENSION: SOZPÄDAL 4.1.4. Die Frauenpension „Unter den Linden“ war auch in den Jahren 2016 (2015) durchgehend zu 100 Prozent belegt. 21 (22) Frauen mit insgesamt sechs (sieben) Kindern, darunter keine (vier) schwangere Frau(en) konnte(n) ein Zimmer in der Frauenpension beziehen. 20 (22) Frauen mit neun (sechs) Kindern, darunter keine (eine) Schwangere sind aus der Frauenpension ausgezogen. Eine Frau ist während des Aufenthaltes in der Frauenpensi- on verstorben. Mit 19 (18) Frauen, das entspricht 95 (82) Prozent, konnten die im Hilfeplan formulierten Ziele /Perspektiven erreicht und eine individuelle Perspektive erarbeitet werden. 15 (15) Frauen konnten Wohnraum beziehen, zwei (zwei) Frauen wurden in eine geeignete Einrichtung vermittelt. Um die Fortsetzung und Nachhaltigkeit des in der Frauen- pension begonnenen Hilfeprozesses sicher zu stellen, war es für 15 (15) Frauen notwendig, Anschlusshilfen in Anspruch zu nehmen wie beispielsweise Ambulant Betreutes Wohnen oder Sozialpädagogische Familienhilfe. Für Frauen mit Kindern bestehen während des Aufenthaltes in der Frauenpension enge Absprachen mit dem Sozialen Dienst, bei Bedarf werden spezifische Angebote vermittelt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Frauenpension lag bei 9 (7) Monaten. Sie ist neben Faktoren wie begrenzt verfügbarer Wohnraum im Niedrigpreissegment sowie Vor- behalte der Vermieterinnen und Vermieter gegenüber dieser Gruppe auch abhängig von den Ressourcen der jeweils in der Frauenpension lebenden Frauen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 29 2016 (2015) konnten neun (fünf) Frauen Wohnraum von SOZPÄDAL beziehen. Das Konzept Frauenpension ist nach wie vor eine äußerst erfolgreiche Form der Betreuung wäh- rend der Zeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung in Einzelzimmern und die gute Instandhal- tung des Hauses durch den Vermieter schafften hierfür eine positive Grundlage. ÜBERGANGSWOHNGRUPPE KRIEGSSTRASSE 88 4.1.5. Die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss der Kriegsstra- ße 88 verfügt über sechs Plätze für wohnungslose Männer. Organisatorisch und fachlich ist die Wohngruppe an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. Die Aufenthaltsdauer betrug bisher maximal sechs Monate. Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Karls- ruhe konnte diese Befristung in einigen Fällen nicht eingehal- ten werden. Insgesamt wurden 2016 neun Männer betreut. Von den fünf ausgezogenen Bewohnern fanden nur zwei eigenen Wohnraum. Drei Bewohner haben Karlsruhe mit unbekanntem Ziel verlassen. Die durchschnittliche Verweil- dauer hat sich verdoppelt und betrug 6,5 Monate. SOZIALPENSION AUGUSTINER: AWO 4.1.6. Die Sozialpension Augustiner wird seit dem 15. Dezember 2009 von der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH als Unterkunft für ursprünglich 18 wohnungslose volljährige Frauen und Männer betrieben, die von der Stadt Karlsruhe ordnungsrechtlich untergebracht werden müssen. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs wurde die Kapazität zum 1. April 2015 auf 37 Plätze erhöht. Das Belegungsrecht liegt allein bei der Fachstelle Wohnungssicherung per Einwei- sungsverfügung. Die wohnungslosen Menschen sollen für längstens sechs Monate in der Sozialpension verbleiben und von dort in geeigneten Wohnraum vermittelt werden. Vermittelt werden konnten im Jahr 2016 (2015) von 145 (120) eingewiesenen Personen 117 (87). Dies entspricht einem Anteil von 81 Prozent (73 Prozent) bei einer durch- schnittlichen Verweildauer von 12,7 (14 Wochen). Die Anzahl der Menschen unter 25 Jahren ging im Jahr 2016 um die Hälfte zurück. Im Jahr 2015 waren 28 von 120 ein- gewiesenen Personen unter 25 Jahre alt, im Jahr 2016 nur noch 14 von 145 Personen. SPORTHOTEL STUTENSEE 4.1.7. Im Rahmen der Sozialregion Karlsruhe wurde für die Jahre 2006 bis 2013 ein Vertrag mit der Stadt Stutensee zur Unterbringung Karlsruher Wohnungsloser in einem Hotel in Stutensee geschlossen. Im Sporthotel Stutensee stehen 20 Plätze für Karlsruher Wohnungslose zu Verfügung. Nach Vertragsende wurde das Hotel grundlegend saniert. Aufgrund des notwendigen Bedarfes an Hotelbetten zur Unterbringung Wohnungsloser wurde mit dem Hotelier erneut ein Vertrag über fünf Jahre geschlossen, so dass ab Mitte 2014 wieder 20 Personen dort einziehen konnten. Seither ist das Haus fast durchgängig vollständig belegt. 30 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 4.2. BETREUTES WOHNEN Das „Betreute Wohnen“ ist ein wichtiges Instrument sowohl der Prävention als auch der Nachsorge. Im Bereich der Präven- tion kann das Betreute Wohnen zur Verhinderung einer Wohnungskündigung angeboten werden. Im Bereich der Nachsorge kann für Wohnungslose zur nachhaltigen Sicherung des Wohnraums zeitlich begrenzt eine sozialpäda- gogische Betreuung angeboten werden. BETREUTE WOHNFORMEN: SOZPÄDAL 4.2.1. SOZPÄDAL bietet differenzierte Formen des Betreuten/Begleiteten Wohnens an. Projekt Hilfeart Wohnen intensiv Betreutes Wohnen nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII (62 Plätze) Wohnen nachhaltig Begleitetes Wohnen mit dem Fokus auf den Wohnungserhalt, in der Regel für Wohnungslose, die intensivere Formen des Betreuten Wohnens bereits durchlaufen haben und weiterer Begleitung bedürfen (165 Plätze) Betreutes Wohnen für psychisch Kranke Nach § 53 SGB XII BWB/E (50 bis 60 Plätze) und nach §§ 67/68 SGB XII BWB/S (20 Plätze) Wohnen 18 + Projekt für wohnungslose junge Erwachsene (24 Plätze) SOZPÄDAL verfügte Ende 2016 (2015) im Bereich der Wohnungslosenhilfe über 306 (296) Wohneinheiten über Anmietungen auf dem freien Markt und bei der Volkswoh- nung sowie vereinseigenen Wohnraum. Der Anteil an abge- schlossenen Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen für eine Person konnte inzwischen auf 37,2 Prozent (36 Prozent) erhöht werden. Die Betreuten können auch bei einem ande- ren Wohnungsgeber ein Mietverhältnis haben oder sie können nach der Mietzeit bei SOZPÄDAL mit dem Erreichen des Teilziels „eigenständig angemietete Wohnung“ für einen angemessenen Zeitraum dort weiter betreut werden. Dies galt in 2016 (2015) für 21 (17) Männer und 32 (34) Frauen. In 2016 (2015) wurden 46 (42) erwachsene Personen und sieben (acht) Kinder neu mit Wohnraum und dem entspre- chenden Betreuungsangebot versorgt, 24 (25) Männer und 22 (18) Frauen. WOHNGRUPPE ADLERSTRASSE UND AUSSENSTELLEN: HEIMSTIFTUNG4.2.2. Die Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen bieten Ambulant Betreutes Wohnen für 30 Personen (Männer, Frauen, Paare und begrenzt für Menschen mit Hund) an sowie sieben Plätze begleitetes Wohnen gemäß § 67 ff. SGB XII. Schwerpunkt der Betreuung liegt auf der Wohnungssuche und dem Vermitteln von Fähigkeiten, den eigenen Wohn- raum halten sowie ein eigenständiges Leben führen zu können. Den gestiegenen Platzzahlen entsprechend hat die Heimstif- tung Karlsruhe Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet. Es stehen aktuell an verschiedenen Standorten Mehrzimmerwohnungen für insgesamt 25 Personen sowie fünf Wohnungen für Einzelpersonen zur Verfügung. In den Jahren 2015 und 2016 wurden im Betreuten Wohnen jeweils 51 Personen betreut. In beiden Jahren lag der Anteil derer, die in eigenen Wohnraum vermittelt werden konnte, wie in den Vorjahren bei etwa zwei Drittel. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner wurden in Therapie vermittelt, aus disziplinarischen Gründen entlassen oder zogen in andere Einrichtungen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug in beiden Jahren etwa ein Jahr, der Frauenanteil liegt nach wie vor bei etwa 20 Prozent. BETREUTES WOHNEN: AWO 4.2.3. Die AWO Karlsruhe bietet seit 2002 Ambulant Betreutes Wohnen für wohnungslose und psychisch kranke Menschen an. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Eingliede- rungshilfe (§ 53 SGB XII) oder aber über die Hilfe zur Über- windung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Die Übergänge zwischen den Hilfeformen sind fließend. Viele wohnungslose Menschen haben unter anderem auch eine psychische Erkrankung, zugleich ist das Risiko eines Woh- nungsverlustes bei Menschen mit psychischen Beeinträchti- gungen deutlich erhöht. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 31 Das Ambulant Betreute Wohnen der AWO Karlsruhe wird größtenteils über die Eingliederungshilfe finanziert. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden insgesamt 15 Klientin- nen und Klienten auf Grundlage des § 67 SGB XII betreut. Gut die Hälfte dieser Menschen hat Wohnraum über die AWO Karlsruhe angemietet. Aufgrund der dauerhaft angespannten und sich weiter zuspitzenden Lage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt bleiben die Klientinnen und Klienten immer länger AWO-Mieterinnen und -Mieter. Trotz intensiver Betreuung und Begleitung wird eine Vermittlung von Menschen mit zumeist multiplen Problemlagen auf dem ersten Wohnungsmarkt immer schwieriger. Circa die Hälfte der Klientinnen und Klienten hat einen problematischen Umgang mit legalen und/oder illegalen Suchtmitteln. Ein Teil dieser Personen hat bereits ein massives Abhängigkeitssyn- drom entwickelt. Nach der Auflösung zweier größerer Wohngemeinschaften in den Jahren 2015 und 2016 hat sich gezeigt, dass die Unterbringung und Betreuung in Zweier- und Dreier- Wohngemeinschaften oder aber in Einzelappartements seitens der Klientinnen und Klienten deutlich besser ange- nommen wurde. Befürchtete Schwierigkeiten, so zum Beispiel der Verlust sozialer Kontakte, „Abkapselung“ oder sogar Abbruch der Hilfe, blieben aus. BETREUTES WOHNEN FÜR HAFTENTLASSENE WOHNUNGSLOSE MÄNNER: VEREIN FÜR JUGENDHILFE E. V. 4.2.4. In enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe und einem privaten Investor wurden im vorderen Teil des Hotelkomplexes „Neue Messe“ in 2008 sechs Appartements für haftentlassene wohnungslose Män- ner errichtet. Ein Appartement wird von einem Betreuer bewohnt, der die Aufsicht vor Ort führt und Auffälligkeiten beziehungsweise Störungen an die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Anlaufstelle für Straffällige beim Verein meldet. Des Weiteren existiert eine Wohngemeinschaft mit fünf Zimmern in der Karlsruher Südstadt, wobei auch hier ein Zimmer durch einen Betreuer genutzt wird und ein Zimmer exklusiv für Hafturlaube zur Verfügung steht. Zielgruppe sind haftentlassene oder straffällige Männer, vorrangig aus Karlsruhe, die wohnungslos sind und einen Hilfebedarf nach § 67 SGB XII haben. Das Angebot der Betreuungsmaßnahme ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und umfasst folgende Bereiche: Soziale Probleme/Beziehungsfähigkeit Arbeit/Qualifizierung Einkommen/Haushalten/Schulden Gesetzeskonformes Verhalten Gesundheit/Suchtproblematik Hauswirtschaft/Alltagsstruktur Wohnungssuche Die Erfahrung der vergangenen beiden Jahre zeigt, dass sich die Einzelunterbringung in den abgeschlossenen Apparte- ments nach wie vor sehr bewährt und die individuell ausge- richtete Betreuungstätigkeit begünstigt. Die Appartements mit eigener Single-Küche und Sanitärraum werden von den Bewohnern nach wie vor sehr geschätzt. Aber auch die Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Küchen- und Badnut- zung bietet Erprobungsraum für die Bewohner auf dem Weg zu eigenverantwortlichem Wohnen. Im Jahr 2015 sind 13 Klienten in die Übergangswohnungen eingezogen, 11 Bewohner konnten wieder ausziehen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 167 Tage. 2016 sind neun Haftentlassene neu eingezogen, elf konnten aus den Wohnungen ausziehen. Die durchschnittliche Aufent- haltsdauer betrug 238 Tage. Die längere Aufenthaltsdauer einzelner Bewohner ist nach wie vor dem engen Wohnungs- markt geschuldet. Insbesondere war in der Einrichtung zu erkennen, dass es älteren Männern nach Verbüßen einer langen Haftstrafe schwerfällt, einen passenden Anschluss- wohnraum zu finden. So konnte nicht jeder Bewohner anschließend in eine eigene Wohnung mit eigenem Mietver- trag ziehen, sondern ist nach längerer, ergebnisloser Suche zur Freundin, zu Bekannten oder in eine weiterführende Hilfeform gezogen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 32 WOHNGEMEINSCHAFT LESSINGSTRASSE: BWLV 4.2.5. Das Betreute Wohnen des bwlv richtet sich an chronisch- mehrfach beeinträchtigte alkohol- und/oder medikamenten- abhängige Menschen, die obdachlosenrechtlich untergebracht oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Innerhalb der Wohngemeinschaften ist das Konsumieren von leichten Alkoholika erlaubt. Einige spezifische Ziele für diese Wohngemeinschaften sind Anhalten zum kontrollierten bezie- hungsweise reduzierten Umgang mit Alkohol (kein Kontrollver- lust), Vermeidung von Trinkexzessen und Konsum harter Alkoholika, Motivierung zu sinnvollen Freizeitaktivitäten, auch im Sinne eines Kompensationsversuchs, Motivierung und Unterstützung zum regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfe- gruppe oder die regelmäßige Teilnahme an Gruppen- und Einzelgesprächen. In Absprache mit den Betreuerinnen und Betreuern bezie- hungsweise unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Situation der Bewohnerinnen und Bewohner übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bwlv die Verwaltung der Finanzen, das heißt die Zuteilung und Auszahlung von Geldbe- trägen. Ziel ist es, die suchtkranken Bewohnerinnen und Bewohner durch die Bereitstellung eines überschaubaren Geldbetrages, der zur Deckung des täglichen Bedarfs dient, von einem insgesamt gesundheitsschädigenden Verhalten abzuhalten und damit Trinkexzesse oder Rückfälle zu vermeiden. Weiterhin erfolgt eine umfangreiche Gesundheitsvorsorge. Bei Bedarf erfolgt die Übernahme des Schriftverkehrs, die Schuldenregulierung beziehungsweise die Überleitung in die Privatinsolvenz. Es besteht auch die Möglichkeit der Teilnahme an einer Tagesstruktur (AsT = Arbeit statt Trinken) mit sechs genehmigten Plätzen. Zudem besteht die Möglichkeit des Betreuten Einzelwohnens, das heißt Menschen, die nach einer erfolgreichen Wohnungs- suche eine eigene Wohnung gefunden haben, können weiter- hin von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bwlv betreut werden. Im Mittelpunkt der pädagogischen Ziele steht bei allen Wohngemeinschaften die Anleitung der Hilfe zur Selbsthilfe. HAUS BODELSCHWINGH: VEREIN FÜR EV. HEIMFÜRSORGE KARLSRUHE E. V. 4.2.6. Das Haus Bodelschwingh bietet für wohnungslose Menschen Ambulant Betreutes Wohnen, um eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen Wohnungslosen- hilfe, Suchtkrankenhilfe und Eingliederungshilfe zu schaffen. Bis zu fünf Plätze Ambulant Betreutes Wohnen werden in Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung belegt. Im Jahre 2016 zog ein Mann, vermittelt aus der Rüppurrer Straße 23, ein (nach § 53 SGBX II). Eine Frau, welche ursprünglich aus dem Hotel Anker kam, ist wieder ausgezogen. 4.3. LANGZEITHILFEN LANGZEITWOHNGRUPPEN THOMAS-MANN-STRASSE: HEIMSTIFTUNG 4.3.1. Der Langzeitwohnbereich (LZWB) der Heimstiftung bietet 40 Wohnplätze für wohnungslose Menschen mit einem lang- fristigen Hilfebedarf an im Rahmen des § 67 ff. SGB XII. Auf drei Stockwerken leben jeweils zehn Menschen in Einzel- zimmern. Eine Küche, ein Gemeinschaftsraum sowie sanitäre Anlagen stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. An den Werktagen werden in den Gemein- schaftsräumen ein Frühstück und ein Mittagessen angebo- ten. Ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, Pflege, Hauswirtschaft) kümmert sich um die Bewohnerschaft und deren Anliegen. Der Altersdurchschnitt der Bewohner liegt bei 67 Jahren (57 bis 83 Jahre). Etwa ein Drittel der Bewoh- ner hat eine Suchterkrankung, circa ein Viertel eine psychi- sche Erkrankung und etwa ein Viertel zeigt Auffälligkeiten in beiden Bereichen. Im Jahr 2015 wurden neun Personen neu aufgenommen und acht Personen verließen den LZWB. (davon sind drei verstorben, zwei wurden inhaftiert, zwei kamen ins Pflege- heim, ein Umzug fand in Betreutes Wohnen statt) Im Jahr 2016 wurden sechs Personen neu aufgenommen, zwei Personen verstarben. Im November 2016 wurde der LZWB umgewandelt von einem stationären in ein ambulantes Wohnangebot. Auf- grund dieser Umwandlung ist es nun möglich, Menschen mit einem festgestellten Pflegegrad weiterhin im LZWB betreuen zu können. Im Zuge dieser Umwandlung öffnet sich das Angebot auch für Frauen. Durch die Ambulantisie- rung erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner kein Ta- schengeld mehr. Sie können über den vollen Sozialleistungs- satz verfügen. Dies erleichtert es Neuzugängen wesentlich, sich für das Angebot zu entscheiden. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 33 HOTEL ANKER: AWO 4.3.2. Im AWO-Hotel Anker, als niedrigschwellige ambulante Einrichtung, sind seit der Eröffnung im September 2005 bis zum Ende des Jahres 2016 insgesamt 142 Personen mit dem Ziel der dauerhaften Beheimatung und der fortgesetz- ten Betreuung untergebracht worden. Die Gesamtanzahl der Neuaufnahmen im Berichtszeitraum 2015/2016 lag bei 17, Verlegungen in vollstationäre Pflege- einrichtungen waren viermal erforderlich, die Anzahl der Sterbefälle lag bei fünf, die Altersstruktur bewegte sich zwischen 38 und 87 Jahren. Vermittlungsversuche in eige- nen Wohnraum waren aufgrund der vorherrschenden Krankheitsbilder nicht angezeigt. Die medizinische Versorgung in der Einrichtung ist in Kapitel 7.5. ausgeführt. WOHNETAGE SCHEFFEL 37: WOHNEN FÜR WOHNUNGSLOSE FRAUEN MIT ERHEBLICHEN MULTIPLEN 4.3.3. ERSCHWERNISSEN: SOZPÄDAL In der Wohnetage leben zehn wohnungslose Frauen, bei denen frühere ambulante oder stationäre Hilfen nicht zu einer Stabilisierung ihrer Lebenslage geführt haben, in acht Einzel- appartements und einem Doppelappartement. Bei den Bewohnerinnen dominieren psychiatrische Krankheitsbilder sowie eine ausgeprägte Suchtproblematik. In den Jahren 2015 und 2016 war die Wohnetage nahezu durchgängig voll belegt. Zwei Frauen sind seit Beginn (2010) dort wohnhaft. Eine Frau musste der Wohnetage verwiesen werden. Eine andere Frau wurde stationär in der Psychiatrie aufgenommen. Fünf Frauen konnten im Berichtszeitraum eine Wohnung finden beziehungsweise in eine geeignete Einrich- tung vermittelt werden. Drei dieser Frauen waren Bewohne- rinnen des Doppelzimmers, welches in der Regel mit Frauen belegt wird, die keiner dauerhaften Unterbringung in der Wohnetage bedürfen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Begleitung der Frauen bei der Organisation des Lebensalltags, in der Haushaltführung und der Körperpflege. Die Bewohnerinnen haben großes Vertrauen in die Pflege- kraft und sind in der Lage, sich vor allem in gesundheitlichen, hygienischen und sonstigen körperbezogenen Fragen unter- stützen zu lassen. Ziel ist es, Frauen auch im Gesundheitsbe- reich zu stabilisieren. Die sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen beinhaltet auch Gemeinschaftsaktivitäten, die außerhalb der Wohnetage stattfinden. Diese sollen dazu beitragen, dass die Bewohnerinnen nicht isoliert in der Wohnetage leben, neue Interessen entdecken können, an dem gesellschaftlichen Geschehen teilnehmen und mehr Vertrauen in die eigene Person entwickeln. Das wichtigste Ziel der Wohnetage ist es, den Bewohnerinnen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, und ihnen soweit wie möglich ein selbständiges Leben zu ermöglichen und sie in ihren eigenwilligen Verhaltensweisen zu akzeptieren. 34 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 5. WOHNRAUMBESCHAFFUNG 5.1. WOHNRAUMAKQUISE DURCH KOOPERATION Seit dem Jahr 2005 betreibt die Stadt Karlsruhe das Pro- gramm „Wohnraumakquise durch Kooperation“. Ziel dieses Programms ist es, privaten Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu erschließen. Die Stadt erwirbt hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern ein Belegrecht für zehn Jahre. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleis- tungsbezug. Die Vermieterin/der Vermieter erhält, abhängig von Zustand und Größe der Wohnung einen Zuschuss. Zudem gewährt die Stadt für fünf Jahre eine Mietausfallga- rantie. Der Gemeinderat stellt für die Akquise und die Mietausfallkosten sowie für anfallende Renovierungskosten jährlich Mittel zur Verfügung. Für die gesamte Vertragslaufzeit stehen den Vertragspartne- rinnen und Vertragspartnern bei allen im Mietverhältnis auftretenden Problemen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden über die Sozialarbeit der Fachstelle Woh- nungssicherung ausgesucht und von dort bei Bedarf auch betreut. Im ersten Jahr bleibt die Stadt für das Mietverhältnis Vertragspartnerin. Ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewoh- nerinnen und Bewohner einen direkten Mietvertrag mit der Eigentümerin/dem Eigentümer. In den Jahren 2015 und 2016 konnten 190 beziehungsweise 162 Menschen, darunter 76 Familien mit 157 Kindern in 136 Akquisewohnungen mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Mithilfe dieses Programms erhielten seit Beginn im Jahr 2005 bis zum Jahr 2016 1.614 Menschen eine Woh- nung, davon 320 Alleinlebende und 360 Familien mit 684 Kindern. 627 Wohnungen wurden seither zur Verfügung gestellt. Durch den Erwerb der Belegrechte und die Neubelegung bei Aus- und Umzügen ist ein eigener Mikrowohnungsmarkt entstanden. Renovierungskosten bei Umzügen und Mieten bei vorübergehendem Leerstand werden aus Akquisemitteln getragen. Durch den Anstieg der zu verwaltenden Wohnun- gen hat sich auch der Anteil der Mittel, die hierfür benötigt werden in den letzten Jahren erhöht. Im Jahr 2005 standen für das Programm 250.000 Euro zur Verfügung, im Jahr 2015 konnten 500.000 Euro verwendet werden. Die Wohnraumakquise ist ein wichtiger Faktor geworden, um Menschen, die als Wohnungslose am Wohnungsmarkt benachteiligt sind, wieder eine Rückkehr in ein normales Leben zu ermöglichen. Die dezentrale Versorgung mit eige- nem Wohnraum bedeutet für wohnungslose Menschen gleichzeitig die Erhöhung der Integrations- und Teilhabechan- cen. Daher werden Wohnungen in allen Stadtteilen akqui- riert. Um Segregation vorzubeugen, wird stets nur für eine begrenzte Anzahl an Wohnungen ein Belegrecht in einem bestimmten Gebiet erworben. Keine Bewohnerin und kein Bewohner werden zwangsweise in eine Wohnung eingewiesen. Alle erhalten die Möglichkeit, die Wohnung vorab zu besichtigen und ziehen nur dann ein, wenn sie der Anmietung zustimmen. Dass bislang nur wenige Menschen ihre Wohnung wegen Problemen im Wohnen aufgeben mussten, zeigt den Erfolg dieses Ansatzes. Ohne das Programm Wohnraumakquise wären die Woh- nungslosenzahlen in Karlsruhe deutlich höher. Wenn nur die Hälfte der Personen, die über das Programm mit Wohnraum versorgt wurden, eigenständig keine Wohnung gefunden hätte, so müssten zu den aktuellen Unterbringungszahlen noch circa weitere 800 Personen hinzugerechnet werden. Dies wäre mit einem immensen Anstieg der Hotelkosten verbunden. Da Miete in jedem Fall deutlich preiswerter als eine Obdachlo- senunterbringung ist, amortisieren sich die Akquisezuschüsse nach wenigen Monaten. Das Modell hat also auch in wirt- schaftlicher Hinsicht Vorteile, wie folgende Beispielrechnung zeigt: Vergleich der Kosten der Unterkunft zwischen Miete und Obdachlosenunterbringung für eine dreiköpfige Familie im Jahr: Miete: 650,00 Euro x 12 = 7.800 Euro Hotel: 3 x 20,00 Euro/Nacht x 30 Tage x 12 = 21.600 Euro Kostenersparnis = 13.800 Euro SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 35 Mieterinnen und Mieter in Akquisewohnungen 2005 bis 2016 (kumuliert) | Abbildung 20 Untergebrachte Familien mit Kindern in Akquisewohnungen 2005 bis 2016 (pro Jahr) | Abbildung 21 24 58 111 172 222 275 325 372 430 491 564 627 84 159 319 483 615 722 846 983 1103 1262 1452 1614 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 200520062007200820092010201120122013201420152016 Anzahl WohnungenPersonen 19 12 27 26 32 26 34 37 30 41 41 35 46 26 72 45 54 46 56 57 50 75 87 70 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 200520062007200820092010201120122013201420152016 Anzahl FamilienKinder 36 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 NUTZUNGSVERHÄLTNISSE 5.1.1. Die Unterstützung und Beratung der Menschen, die in Nut- zungsverhältnissen über die Wohnraumakquise wohnen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. Das einjährige Nutzungsverhältnis bietet der Vermieterin/dem Vermieter große Sicherheit und den Bewohnerinnen/ Bewohnern die Möglichkeit, sich mit Hilfe und Unterstützung in der Wohnung und im Wohnumfeld einzuleben. Nach einem Jahr wird der Nutzungsvertrag in einen eigenen Miet- vertrag umgewandelt, vorausgesetzt es gibt keine größeren Probleme. Somit kann dauerhaftes Wohnen ermöglicht werden. Hierzu bedarf es vieler individueller Hilfen, wie Unterstützung beim Einzug und allem, was dafür notwendig ist, zum Beispiel Begleitung zu Ämtern, Möbelbeschaffung, Beratung bei Hausordnung, Müllentsorgung, Energieverbrauch, Umgang mit Nachbarn und Hausbesitzern. In mehr als 60 Prozent der Fälle ist es erforderlich, aufgrund von Problemlagen innerhalb des Familienverbandes intensive zusätzliche Hilfen, wie zum Beispiel Familienhilfen und Kon- takte zu Beratungsstellen einzurichten beziehungsweise zu koordinieren. Hierzu ist eine enge Vernetzung mit dem Sozialen Dienst, Trägern und Institutionen notwendig. Durch dieses engmaschige Unterstützungs- und Hilfsangebot ist es bei über 90 Prozent der Fälle möglich, das Nutzungsverhältnis in ein eigenes Mietverhältnis umzuwandeln. Stand 31. Dezember 2016 (2015) leben 515 (474) Personen in 186 (179) Wohnungen mit Nutzungsvertrag. Davon sind 116 (115) Wohnungen für Familien mit insgesamt 260 (239) Kindern, fünf Wohnungen für Paare ohne Kinder und 65 (64) Wohnungen für allein lebende Menschen. Die Unterstützung für die Bewohnerinnen und Bewohner endet nicht mit dem eigenen Mietvertrag. Die Wohnraumak- quise ist auch während des zehnjährigen Belegungsrechtes die Ansprechpartnerin für alle Fragen der Vermieterin/des Vermieters sowie der Mieterin/des Mieters. Neben Mietzahlungsproblemen und Fragen der Nebenkos- tenabrechnung sind dies Fragen zu anstehenden Reparaturen, Schäden im Haus, Hausordnungsproblemen, Nachbarschafts- streitigkeiten et cetera. Dieses Engagement entlastet den Vermieter/die Vermietern sehr und ist ein wesentlicher Be- standteil für den Erfolg des Programms. 5.2. SICHERUNG PREISWERTEN WOHNRAUMS IM SOZIALRAUM Trotz umfangreicher Hilfsangebote hat die Zahl der woh- nungslosen Menschen in Karlsruhe deutlich zugenommen. Der Bedarf an weiteren Unterbringungsplätzen ist folglich gestiegen. Daher wurde ein innovatives Mischkonzept für ein von einem Investor erworbenes Haus in der Werderstraße entwickelt, das in der Vergangenheit bis zu 80 Personen Wohnraum unter einfachsten und sehr beengten Verhältnissen bot. In dem Haus wurden nach der Sanierung zum einen wohnungslose Menschen untergebracht, zum anderen entstanden auch private Mietverhältnisse, entweder direkt mit den Mieterin- nen und Mietern oder über das Programm Wohnraumak- quise. Hierbei wurden vorrangig die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses berücksichtigt. Neben der Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze wurde gemeinsam mit dem privaten Investor ein bisher äußerst prekäres Wohnhaus saniert und damit deutlich aufgewertet. Es entstand Wohnraum, der es den Bewohne- rinnen und Bewohnern ermöglicht, sich auch tagsüber in ihren Wohnungen aufzuhalten. Dies wird positive Auswir- kungen auf den nahegelegenen Werderplatz haben. Vier Familien mit jeweils bis zu vier Personen erhalten eigene Mietverträge. Weitere sechs Personen werden über die Wohnraumakquise Verträge für drei Zwei-Zimmer- Wohnungen erhalten. Für die Wohnungen wird eine Miet- ausfallgarantie von fünf Jahren gewährt. Für die Unterbringung wohnungsloser Personen stehen 22 Einzelzimmer (mit gemeinschaftlicher Badnutzung für jeweils vier Personen) zur Verfügung sowie vier Zimmer für Familien (für bis zu vier Personen). Dieser Bereich des Hau- ses wird mit Dienstleistungen analog zu den sonstigen Unterbringungen in Hotelzimmern geführt. Mit dem neuen Konzept für das Haus Werderstraße werden parallel folgende Ziele erreicht: Mischung von ordnungsrechtlicher Unterbringung und privaten Mietverhältnissen, Erhöhung der Unterbringungskapazität um 34 Betten, Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die bisherige Bewohnerschaft, deutliche Verbesserung der Wohnqualität der bisheri- gen Bewohnerschaft, Möglichkeit zum Tagesaufenthalt in der Wohnung als Alternative zum bisherigen Aufenthalt auf dem Werderplatz. Damit leistet der neue Wohnraum einen Beitrag zur Entspannung auf dem Platz. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 37 5.3. SCHARNIERSTELLE ZUR VOLKSWOHNUNG GMBH Für Menschen, die vor dem Wohnungsverlust stehen oder bereits wohnungslos sind, benötigt die Fachstelle Wohnungs- sicherung verlässliche Partnerinnen und Partner, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Den dringendsten Bedarf an Wohnraum haben vor allem allein Erziehende, Familien und Menschen mit Migrationshintergrund. Die Wartelisten bei den Wohnungs- baugesellschaften sind lang, und die Wartezeiten können mehrere Jahre betragen. Die Auswirkungen davon sind auch deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung zu spüren. Die Unterbringungszahlen von Familien, Paaren und Alleinstehen- den steigen, ebenso die Verweildauer in den Unterkünften. Nach wie vor ist die Volkswohnung GmbH bei Wohnungsnot- fällen die verlässlichste Partnerin für die Fachstelle. Regelmäßig finden Gespräche statt, so dass in vielen Einzelfällen geholfen werden kann. Im August 2014 startete das gemeinsam konzi- pierte Projekt „Wohnung sucht Mieter“. Von der Volkswoh- nung GmbH werden dabei monatlich vier bis sechs Wohnungsangebote an die Fachstelle gegeben, die dann von dort direkt belegt werden. Die Mieterinnen und Mieter erhalten einen eigenen Mietvertrag. Dies ist ein sehr großer Vertrauens- beweis in der Zusammenarbeit von Volkswohnung und Fach- stelle Wohnungssicherung. Hierüber wurden im Jahr 2016 (2015) 54 (64) Wohnungen für 143 (147) Personen angeboten. In der Gesamtstatistik (Abb. 23) ist die positive Zusammenar- beit der letzten Jahre gut ersichtlich. Ohne diese Möglichkeiten der Wohnraumvermittlung durch die Volkswohnung GmbH wären die Unterbringungszahlen noch wesentlich höher. Vermittelte Wohnungen durch die Volkswohnung GmbH 2011 bis 2016 | Abbildung 22 54 50 58 61 64 54 137 149 149 164 147 143 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 201120122013201420152016 Anzahl WohnungenPersonen SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 38 6. BERATUNG 6.1. KOMMUNALE SCHULDNERBERATUNG Die kommunale Schuldnerberatung wurde als niedrigschwelli- ges Angebot für Sozialleistungsbeziehende und Klientinnen und Klienten der Fachstelle Wohnungssicherung im Kontext der Armutsbekämpfung konzipiert. Ziel ist eine Wartezeit von nicht länger als einem Monat für ein persönliches Erstge- spräch. Notwendige Folgetermine sollen ebenfalls innerhalb eines Monats stattfinden. Klärung von Sachverhalten über Telefon beziehungsweise Vorsprachen beim Sekretariat sollen innerhalb von vier Arbeitstagen erfolgen. Für Sozialleistungsbeziehende ist das Insolvenzverfahren oft der einzige Weg zur Schuldenbefreiung. Für viele Schuldnerin- nen und Schuldner stellt der komplexe Antrag eine große Hürde dar. Rechtsanwaltskanzleien verlangen für die Unter- stützung zur Antragstellung eine entsprechende Gebühr. Die kommunale Schuldnerberatung bietet als Alleinstellungsmerk- mal kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages an. Für das weitere Verfahren wird ein Rechtsanwalt/eine Rechts- anwältin benötigt. Da für Sozialleistungsbeziehende Prozess- kostenbeihilfe gewährt werden kann, muss lediglich eine Rechtsanwaltsgebühr von 15 Euro gezahlt werden. Hierdurch wird auch Menschen mit geringem Einkommen der Weg zur Entschuldung ermöglicht. Die Beratungsstelle ist eng mit den Trägern der Wohnungslo- senhilfe und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) vernetzt. Seit 2015 steht eine Personalstelle zur Verfügung, da ein zusätzlich eingesetzter Berater wegfiel. Dies hat zur Folge, dass die Wartezeiten für die Klientinnen und Klienten auf vier Monate gestiegen sind. Der Gemeinderat hat Ende 2016 die Schaffung einer neuen Beraterstelle bewilligt. Dem Sozialausschuss wird am 21. Juni 2017 vorgeschlagen, diese bei der städtischen Schuldnerberatung einzurichten. 2016 gab es 1.064 Beratungen, davon 167 ausführliche Beratungen sowie 897 Telefon- und Kurzberatungen (2015: 828 Beratungen, davon 208 ausführliche Beratungen im persönlichen Gespräch sowie 614 Telefonberatungen und Kurzberatungen). Die folgenden Statistikdaten beziehen sich für das Jahr 2015 auf die 208 ausführlich beratenen Personen sowie 2016 auf 162 beratene Personen: Der Anteil der Personen mit Migrati- onshintergrund betrug 2016 46 Prozent (2015: 54 Prozent), womit diese Personengruppe überproportional vertreten ist im Vergleich zum Anteil an der Gesamtbevölkerung. 2016 waren 55 Prozent der Beratenen männlich (2015: 57 Prozent) und 45 Prozent weiblich (2015: 43 Prozent). 57 Prozent der Haushalte waren in 2016 kinderlos (2015: 51 Prozent). Trotzdem befanden sich 2016 109 Kinder in den durch die kommunale Schuldnerberatung unterstützten Haus- halten (2015: 160 Kinder). Dies lässt darauf schließen, dass, wenn Kinder vorhanden sind, diese relativ häufig auch von Verschuldung und damit von Armut betroffen sind. 2016 waren 19 Prozent der Beratenen allein Erziehend (2015: 15 Prozent). 6.2. BERATUNGSSTELLE FÜR WOHNUNGSLOSE MÄNNER Die städtische Beratungsstelle für wohnungslose Männer in der Kriegsstraße 88 ist neben ihren primären Aufgaben der Beratung und der Bereitstellung einer Postadresse, organisa- torisch und inhaltlich auch für den städtischen Erfrierungs- schutz mit 56 Plätzen, sowie die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss mit sechs Plätzen verantwortlich. Personell ist die Beratungsstelle mit zwei Teilzeit-Fachkräften und einer Assistenzstelle ausgestattet. Für das Jahr 2016 ergaben sich für die Beratungsstelle fol- gende Zahlen: Über die Poststelle gab es 8.812 Kontakte mit Klientinnen und Klienten. Vom Fachpersonal wurden 2.726 Beratungsgespräche durchgeführt. Insgesamt ergibt dies für das Jahr 2016 11. 928 Kontakte mit Klientinnen und Klien- ten. Im Monatsdurchschnitt wurden 226 Personen als Post- abholende in der Kartei geführt. Es wurden insgesamt 1.166 Personen betreut. Von 431 abgängigen Personen sind 82 Prozent nach unbekannt abgemeldet worden, 16,5 Prozent fanden eigenen Wohn- raum oder wurden obdachlosenrechtlich untergebracht. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 39 6.3. BERATUNGSSTELLE FÜR FRAUEN UND PAARE IN WOHNUNGSNOT: SOZPÄDAL Die Beratungsstelle bietet dreimal wöchentlich offene Sprech- stunden an. Weiterhin werden die Frauen und Paare in den Obdachlosenunterkünften aufgesucht und bei Bedarf zu Behörden, Ärzten, Wohnungsanbietenden et cetera begleitet. Für die „verdeckt wohnungslosen“ Frauen besteht das Ange- bot der Postadresse. Im Durchschnitt haben 2016 11,5 (2015 12,3) Frauen pro Sprechtag die Beratungsstelle aufgesucht. Insgesamt nutzten 367 (332 in 2015) Personen das Beratungsangebot. Es wurden 62 (75) Begleitungen zu Behörden et cetera und 58 (60) Hausbesuche in Unterkünfte und prekären Wohnraum geleis- tet. 96 (69) Frauen, zum Teil mit Partnern und/oder Kindern wurden in Wohnraum beziehungsweise notwendige Einrich- tungen und zuständige Stellen vermittelt, beziehungsweise deren Wohnungen konnten gesichert werden. Insgesamt lebten 126 (140) Kinder in Haushalten, die über die Beratungs- stelle betreut wurden. In den Berichtsjahren beträgt der Anteil der unter 25-Jährigen zwischen 21,6 Prozent (2016) und 21,3 Prozent (2015). Neben der engen Zusammenarbeit mit der Fachstelle Woh- nungssicherung hat die Frauenberatungsstelle eine wichtige Schnittstellenfunktion zur Vermittlung in die Frauenpension, zum (Ambulant) Betreuten Wohnen, zu spezifischen Bera- tungsangeboten wie zum Beispiel Suchtberatung, Migrations- beratung, Beratung bei häuslicher Gewalt und ähnlichen Themen. 6.4. STRASSENSOZIALARBEIT: DIAKONISCHES WERK Streetwork ist ein niedrigschwelliges Kontakt- und Unterstüt- zungsangebot für einzelne Menschen und Gruppen, deren überwiegender Lebensort die Straßen und Plätze der Karlsruher Innenstadt sind, und insbesondere für jene, die von anderen sozialen Einrichtungen und Angeboten nicht oder nur unzu- reichend erreicht werden. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit wurden in 2016 (2015) circa 340 (etwa 300) Personen über Streetwork kontaktiert. Die Streetworkerinnen und Streetworker machen ein individuelles Hilfeangebot zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven. Ziel ist es, den Prozess der sozialen, psychischen und physischen Verelendung zu unterbrechen. Es muss dafür gesorgt werden, die vitalen Grundbedürfnisse zu befriedigen und die Menschen in das bestehende Hilfesystem zu integrieren. In 2016 (2015) konnten 293 (circa 240) Perso- nen über individuelle Hilfen erreicht werden. In den letzten Jahren stieg die Nachfrage nach Unterstützung durch die Streetworkerinnen und Streetworker im Themenbe- reich Wohnen/Wohnungslosigkeit/Unterbringung sehr stark. Aufgrund der prekären Situation am Karlsruher Wohnungs- markt konnten allerdings zuletzt nur noch selten konkrete Hilfen geleistet oder Angebote gemacht werden, die über die bloße Vermittlung in das Hilfesystem (obdachlosenrechtliche Unterbringung) hinausgingen. 6.5. ANLAUFSTELLE IGLU: HEIMSTIFTUNG KARLSRUHE Die Anlaufstelle Iglu wendet sich als niedrigschwelliges Beratungs- und Hilfeangebot an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, die von Obdachlo- sigkeit bedroht oder betroffen sind. Im aktuellen Berichtszeit- raum wurde das Iglu täglich von durchschnittlich 19 Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit meist multiplen Problemlagen aufgesucht. Im Jahr 2016 wurde die Anlaufstelle von 580 Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt 4.308 Mal aufgesucht. Hiervon waren 167 Neukontakte. Dies entspricht einem Anstieg der Besucherzahlen von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2015: 405 Jugendliche und junge Erwachsene). Auffällig ist, dass dieser Anstieg weitestgehend bei den jungen Männern von 18 bis 21 Jahren zu verzeichnen ist. Im Jahr 2016 waren circa 75 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer männlich und 25 Prozent weiblich. Im aktuellen Berichtszeitraum gab es 955 Beratungskontakte, bei denen neben dem Thema Wohnungsnot vor allem die Bereiche Existenzsicherung/Finanzen, Familie und soziales Umfeld und Schule/Beruf im Mittelpunkt standen. Der Bera- tungsbedarf der jungen Menschen, die das Iglu aufsuchen, ist nach wie vor sehr hoch. Insgesamt wurden 2016 in der Anlaufstelle 230 neue Postfä- cher angelegt und 49 Stellungnahmen bezüglich Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II für 40 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 unter 25-Jährige angefertigt. Diese werden vom jeweiligen Kostenträger eingefordert. Sowohl bei den Postfächern als auch bei den Stellungnahmen bedeutet dies auch hier einen neuen statistischen Höchststand. Das offene Versorgungsangebot (Cafébetrieb, Kochen, Duschen, Freizeitgestaltung et cetera) wurde ebenfalls stark frequentiert. Insgesamt wurden die dort verorteten Angebote 2.832 Mal in Anspruch genommen. Außerdem wurde 2016 eine Facebookseite online geschaltet (Iglu- Heimstiftung Karlsruhe). Hier erhalten die Nutzerinnen und Nutzer wichtige Informationen und haben die Möglichkeit, Mitarbeitende zu kontaktieren. Es zeigte sich erneut, dass die Personengruppe der 18 bis 25-Jährigen, die in Wohnungsnot geraten, einen hohen Bedarf an sozialarbeiterischen Hilfen aufweist. Insbe- sondere während der Clearingphase unmittelbar nach Eintritt der Krise zeigt sich, dass junge Menschen, die sich an der Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen, zwischen Eltern- haus und Selbständigkeit beziehungsweise zwischen Jugend und Erwachsenenalter befinden, ein niedrigschwelliges und flexibles Hilfeangebot wie Iglu brauchen. 6.6. BAHNHOFSMISSION Die Bahnhofsmission ist an 365 Tagen im Jahr Anlaufstelle für Menschen in Notlagen, auch für Menschen ohne Wohnung. Das sind sowohl Personen aus Karlsruhe, aus dem Umland, als auch umherreisende Obdachlose, die in Karlsruhe stranden, da hier ein Knotenpunkt für Züge aus allen Richtungen ist. Rund 180 Personen haben im Jahr 2015 nach einer Übernach- tungsmöglichkeit gefragt, 116 davon konnten in eine Über- nachtung vermittelt werden, im Jahr 2016 wurden 96 Personen vermittelt. Es kommen auch Personen, die nach einer Übernachtungsmög- lichkeit fragen, da sie − unter anderem weil das Gepäck ge- stohlen wurde oder verloren gegangen ist − kein Geld haben. Insgesamt hat sich die Zahl derer, die nach Unterkunft fragen gegenüber 2014 deutlich erhöht. Seit Februar 2015 kann die Bahnhofsmission über zwei Zimmer in einer Sozialpension verfügen, welche die Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellt. Hier erfolgt eine enge Kooperation insbeson- dere mit dem Nachtdienst der AWO. Weiterhin regelt die Bahnhofsmission die Rückfahrten im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Sie besorgt die Tickets beim Busunternehmen oder bei der Bahn, versorgt die Rückreisen- den und begleitet sie zu Bus oder Bahn. Bei Bedarf, wenn die Reise länger als vier Stunden dauert, gibt die Bahnhofsmission Reiseproviant mit auf den Weg. Im Jahr 2016 (2015) wurden über die Fachstelle Wohnungssi- cherung insgesamt 378 (346) Fahrkarten ausgegeben, darunter 245 (244) Fahrkarten nach Rumänien. Dies entspricht einem Anteil von 64,8 (70,5) Prozent der ausgegebenen Fahrkarten. 64 (47) Fahrkarten wurden innerhalb von Deutschland ge- währt, was einem Anteil von 16,9 (13,5) Prozent entspricht. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 41 7. VERSORGUNG 7.1. ERFRIERUNGSSCHUTZ FÜR MÄNNER Der Erfrierungsschutz für wohnungslose Männer der Stadt Karlsruhe im zweiten und dritten Obergeschoss in der Kriegs- straße 88 ist mit zwei festen Mitarbeitern besetzt, die jeweils im Wochenwechsel während der Öffnungszeiten von 19:30 Uhr bis 8 Uhr für den laufenden Betrieb sorgen. Unter- stützt werden sie zu Beginn der Öffnungszeiten von einem Assistenten im Rahmen eines Minijobs. Fachlich und organisa- torisch ist der Erfrierungsschutz an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. In der Saison 2015/2016 war der Erfrierungsschutz von Okto- ber bis April an 181 Tagen geöffnet. Wegen eines Kälteein- bruchs öffnete der Erfrierungsschutz nochmals für fünf Tage Ende April. Es standen 56 Übernachtungsplätze für Männer zur Verfügung. Insgesamt gab es 5.634 Übernachtungen von 320 Personen. Durchschnittlich wurde der Erfrierungsschutz von 31 Männern pro Nacht genutzt. Die Aufenthaltsdauer betrug im Durchschnitt 18 Nächte. Der Erfrierungsschutz wird sowohl kurzfristig als auch langfris- tig genutzt. 143 Personen übernachteten bis zu drei Nächte. 84 Personen übernachteten bis zu 14 Nächte, 45 Personen bis zu 90 Nächte und vier Personen blieben die ganze Saison. Der Erfrierungsschutz wurde von 142 deutschen Staatsangehö- rigen und von 178 Personen anderer Nationalität genutzt. 7.2. ERFRIERUNGSSCHUTZ FÜR FRAUEN Seit März 2015 wurde das Angebot für obdachlose Frauen mit der Eröffnung des Erfrierungsschutzes erweitert. Im ehemaligen Hotel „Anker“ in der Lameystraße 36 wurde in Zusammenarbeit mit der AWO Karlsruhe der dortige Lagerraum umgestaltet und mit acht Betten für obdachlose Frauen ausgestattet. Jede Frau hat einen abschließbaren Spind, um ihre persönlichen Sachen zu deponieren. Sanitäre Anlagen stehen zur Verfügung. Die Bera- tungsstelle für Frauen in der Scheffelstraße 37 (SOZPÄDAL) stellt bei Bedarf ihre Angebote zur Verfügung. Das Angebot wird von den Frauen angenommen, und die Kapazität war bis dato ausreichend. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Erfrie- rungsschutzes für Männer. 7.3. TAGESTREFF „TÜR“: DIAKONISCHES WERK Der Tagestreff in Trägerschaft des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Karlsruhe ist eine Tagesstätte für Wohnungslose – unabhängig von Geschlecht oder Nationali- tät –, die auch von ehemaligen Wohnungslosen und Men- schen in prekären Wohnverhältnissen genutzt wird. Die „TÜR“ bietet als Bindeglied zwischen Straße und weiterfüh- renden Hilfen die Möglichkeit zum Aufenthalt und zur Be- gegnung und darüber hinaus Versorgungs-, Behandlungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote. Im Jahr 2016 (2015) gab es zu 363 (381) Besucherinnen und Besuchern insgesamt 1.809 (1.631) Beratungskontakte. Hierbei nicht eingerechnet sind die vielfältigen, eher unver- bindlichen Gespräche und Begegnungen im offenen Bereich, die der Kontaktpflege, Vertrauens-, Beziehungs- und Motiva- tionsarbeit, Informationsvermittlung und Orientierungshilfe dienen. Pro geöffnetem Tag suchten durchschnittlich 56 (58) Personen die „TÜR“ auf. Hochgerechnet haben 2016 über 800 Personen die Einrichtung aufgesucht. Der Frauenanteil lag bei circa 5 Prozent, wobei Frauen oft in einer Paargemeinschaft auftraten (mit „TafF“ gibt es ein vergleichbares frauenspezifisches Angebot). Der Alters- schwerpunkt lag bei den 30- bis 50-jährigen (für junge Erwachsene gibt es in unmittelbarer Nähe die Anlaufstelle „Iglu“). Auch 2016 gab es in der „TÜR“ weiterhin einen hohen Anteil wohnungsloser Migranteninnen und Migranten mit hohem Unterstützungsbedarf (überwiegend aus den EU-Staaten Ost- und Südosteuropas). Teils halten sie sich bereits über Monate, teils auch schon über Jahre vor Ort in Karlsruhe auf. Zu einem großen Teil sind sie ohne geregelte Einkünfte und vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossen, dann auch ohne Kran- kenversicherungsschutz. Sie leben zum Beispiel vom Betteln oder von Gelegenheitsarbeiten. Immer wieder finden sich in diesem Personenkreis aber auch hoch motivierte Betroffene, die alles dafür tun wollen, um sich über Erwerbsarbeit eine Existenz aufzubauen. 25 Prozent der Beratungssuchenden waren EU-Staatsange- hörige (insbesondere aus Polen und Rumänien). Neben den besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Freizügigkeitsrecht und Leistungseinschränkungen im Sozial- recht) stellt in der Praxis immer wieder die Sprachbarriere ein großes Problem dar, das ein Clearing, eine Beratung und 42 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 weitergehende Begleitung mitunter erheblich erschwert. Das medizinische Behandlungsangebot der „TÜR“ wird in Kapitel 7.5 dargestellt. 7.4. TAFF – KOMBINIERTES ANGEBOT: „TAGESAUFENTHALT“ UND „ARBEITEN UND QUALIFIZIEREN“ FÜR FRAUEN IN WOHNUNGSNOT: SOZPÄDAL Im Jahr 2016 (2015) haben 387 (330) Frauen in Wohnungsnot das Angebot „Tagesstruktur und Beratung“ wiederholt ge- nutzt, 130 (128) Frauen davon sind regelmäßige Besucherin- nen. Hinzu kommt eine große Anzahl von Frauen, die sich aufgrund ihrer Lebenslage im TafF mit Kleidung oder Nah- rungsmitteln versorgt, Wäsche wäscht oder duscht. Darunter waren auch von Armut betroffene osteuropäische Familien ohne geklärten Aufenthaltsstatus und damit ohne Bezug von Transferleistungen. 13 Prozent (14 Prozent) der Besucherinnen sind laut unserer Erhebung „verdeckt“ woh- nungslos und 17 Prozent (18,4 Prozent) leben in Obdachlosen- unterkünften. Weitere Besucherinnen haben betreuten Wohnraum bei Trägern der Wohnungslosenhilfe gemietet, einige Frauen leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen (Unterschlupf, Platte, Gartenhäuschen). 2015/2016 waren – wie auch in den letzten Jahren – besonders viele Frauen mit Kleinkindern regelmäßige Besucherinnen des TafF. Außerdem fragten viele schwangere Frauen nach Unter- stützung an. Frauen, die „auf der Straße“ lebten und für weitergehende Hilfen nicht zugänglich sind, fanden im TafF zumindest eine Basisversorgung. Die Lebenssituation der TafF- Besucherinnen ist durch Armut und häufig auch durch soziale Isolation geprägt. Besonders intensiv war die Beratungstätigkeit der Sozialarbeite- rinnen bei Fragen der Existenzsicherung. Die Antragstellung und Kommunikation mit dem Jobcenter und anderen Leis- tungsträgern nahm einen großen Raum ein. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit steht allerdings auch die Vermittlung zu weiteren Angeboten der Wohnungslosenhilfe und zu spezifi- schen Beratungsstellen. Neben der Basisversorgung ist die Alltagsstruktur für die Besucherinnen ein wichtiges Element. Regelmäßige Konzerte, Discos, Ausflüge, Stadterkundungen und Basare tragen dazu bei, dass der Tagestreff einen Ort der Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. Die medizinische Versorgung im TafF ist im Folgekapitel ausgeführt. 7.5. MEDIZINISCHE VERSORGUNG Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen ist zum Teil sehr schlecht. Angebote der medizinischen Versor- gung sind auch in den Einrichtungen erforderlich, da woh- nungslose Menschen vom bestehenden Gesundheitssystem aus ganz unterschiedlichen Gründen teilweise nicht, nur unzureichend oder lediglich im Rahmen einer Notfallbehand- lung erreicht werden. Für diese Angebote gibt es keine Zugangsvoraussetzungen, so dass beispielsweise auch bei fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz eine Diagnose und Behandlung möglich ist Viele Wohnungslose scheuen den Weg zum Arzt, obwohl sie krank sind. Gründe hierfür sind zum einen trotz des Wegfalls der Praxisgebühr finanzielle Hürden wie Zuzahlungsregelun- gen, zum anderen verhindern negative Erfahrungen, Abwei- sungen und fehlende Krankheitseinsicht den Arztbesuch. Es ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungslosen- hilfe oft schwierig, Arztpraxen zu finden, in denen Woh- nungslose behandelt werden können. Auch geschieht es immer wieder, dass Wohnungslose nach der Behandlung sehr früh aus dem Krankenhaus entlassen werden, ohne dass die weitere medizinische Versorgung oder Pflege geklärt wäre. Aus diesen Gründen kooperieren einige Einrichtungen mit Ärztinnen und Ärzten und begleiten Betroffene dorthin. Einige Träger helfen auch über Spendenmittel mit bei der Finanzierung der Medikamentenzuzahlung. OBDACHLOSENUNTERKUNFT „ANKER“, AWO 7.5.1. Die medizinische Versorgung der Bewohnerschaft im Hause, durchgeführt durch zwei Allgemeinmedizinerinnen einer Praxis, hat unverminderten Bestand. Die psychiatrische Versorgung der Bewohnerschaft direkt im Hause durch einen niedergelassenen Facharzt ist seit März 2015 nicht mehr gegeben. Ein Ersatz konnte bis jetzt trotz erheblicher Bemühungen nicht gefunden werden. Auch an die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) des Städtischen Klinikums konnten nicht alle in Frage kommenden Bewohnerinnen und Bewohner aus Kapazitätsgründen ange- bunden werden. Der Verweis der PIA auf niedergelassene SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 43 Ärztinnen und Ärzte konnte das Problem nur wenig vermin- dern, verschiedene psychiatrische Praxen nehmen die Bewohnerinnen und Bewohner des „Anker“ aus verschiedenen Gründen nicht neu als Patientinnen und Patienten auf. Weitere Anstrengungen auf nunmehr erhöhter Hierarchieebene müssen unternommen werden. Der Stellenanteil des Pflegefachpersonals konnte leicht auf einen Wert von 1,85 gesteigert werden, weiterhin verteilt auf zwei Kolleginnen. TAGESTREFF „TÜR“, KRIEGSSTRASSE 88, DIAKONIE 7.5.2. Das medizinische Behandlungsangebot des Tagestreffs „TÜR“ versteht sich als Ergänzung und nicht als Alternative zur Regelversorgung. In 2016 (2015) boten drei niedergelassene Ärzte und eine Ärztin an 36 (40) Mittwochnachmittagen eine Arztsprechstunde im separaten Behandlungsraum an. Einer dieser sich dort engagierten Ärzte musste in 2016 seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Zusätzlich wurde in beiden Jahren jeweils eine spezielle Sprechstunde von einem HNO-Facharzt angeboten. Das der „TÜR“ angegliederte Krankenzimmer, das bei Vorlie- gen einer medizinischen Indikation zeitgleich bis zu zwei Personen einen ganztägigen Aufenthalt ermöglicht, wurde 2016 umfassend renoviert, zum Teil musste eine Neuausstat- tung vorgenommen werden. Das Krankenzimmer konnte daher 2016, trotz Vorliegen einer medizinischen Indikation bei mehreren Personen von zwei Personen, hiervon ein EU- Bürger, nur über einen kurzen Zeitraum belegt werden. Dies auch, weil eine erforderliche Eigenständigkeit und ein not- wendiges Verantwortungsbewusstsein fehlten und eine ganztägige Betreuung über die Dienste in der Kriegsstraße 88 grundsätzlich nicht leistbar ist. 2015 wurde das Krankenzim- mer von drei Personen, hiervon ein EU-Bürger, hingegen jeweils fast durchgängig belegt. TAGESTREFF FÜR FRAUEN (TAFF), SOZPÄDAL 7.5.3. 2011 wurde im TafF ein weiterer Standort der medizini- schen Notversorgung eingerichtet. SOZPÄDAL hat die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, und durch Spenden wurde ein Raum komplett neu ausgestattet. Eine Ärztin konnte gewonnen werden, die vierzehntägig eine Sprech- stunde anbietet. Das Angebot der Notversorgung wird von den Frauen gut angenommen, das Ziel der Anbindung an das medizinische Regelsystem wurde in Einzelfällen erreicht. Leider konnten bisher keine weiteren Ärztinnen und Ärzte für das Angebot gewonnen werden. 44 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 8. ZIELGRUPPEN 8.1. WOHNUNGSLOSE FAMILIEN Wie bereits in den letzten beiden Sachstandsberichten des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe ́97 berichtet wurde, steigt die Zahl der untergebrachten Familien kontinuierlich an. In den letzten beiden Jahren waren durchschnittlich 60 Familien obdachlosenrechtlich untergebracht. Stand Dezem- ber 2016 waren es 61 Familien mit insgesamt 190 Personen, davon 110 Kinder. Davon sind 42 ausländischer Herkunft (159 Personen), hiervon kam wiederum fast die Hälfte (20) aus Rumänien, drei kamen aus anderen europäischen Län- dern, die restlichen aus Ländern außerhalb Europas. Die untergebrachten Familien aus Europa gaben an, dass sie wegen Aussicht auf Arbeit nach Karlsruhe gekommen sind. In den meisten Fällen besteht ein Arbeitsverhältnis, oft sind es Minijobs auf 450-Euro Basis. Die Familien aus den außereuropäischen Ländern sind zu 80 Prozent allein Erziehende, die nach Trennung vom Partner keine Wohnung fanden. Die Mehrzahl von ihnen lebt schon mehrere Jahre in Deutschland, und es besteht ein Bleiberecht. Für alle wohnungslosen Familien ist der ausgesprochen enge Wohnungsmarkt, vor allem für einkommensschwache Haus- halte, ein sehr großes Problem. Deshalb ist die Verweildauer in den Unterkünften auf durchschnittlich zwischen neun bis 15 Monate gestiegen. Schwerpunkt in der Beratung und Unterstützung für die Familien ist die Hilfe bei der Wohnungssuche und bei finanzi- ellen Problemen. Ohne diese Unterstützung ist es für sie nicht möglich, Wohnraum zu finden. Nach wie vor können monat- lich über die Wohnraumakquise durch Kooperation und die Volkswohnung GmbH zehn bis 12 Wohnungen zur Verfü- gung gestellt werden. Ohne diese Angebote wäre die Zahl der untergebrachten Menschen deutlich höher. Zusätzlich bestehen individuelle längerfristige Hilfen, wie die Mehrfamilienhilfe über Ohlebusch GmbH (siehe Folgekapitel) oder Einzelvereinbarungen und Lotsen für Familien mit SOZPÄDAL nach dem § 67 SGB XII. Ebenso besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst. Durch die starke Zunahme von Familien mit Migrationshinter- grund ist die Beratung und Unterstützung, bedingt durch mangelnde Sprachkenntnisse, erschwert. Trotz dieser Unterstützungsangebote und der erfolgreichen Wohnungsvermittlung, war es bisher nicht möglich, die Zahl der untergebrachten Familien zu verringern. Nach wie vor ist festzustellen, dass oftmals für jede ausgezogene Familie ein oder zwei wohnungslose Familien nachkommen. MEHRFAMILIENTHERAPIE MIT WOHNUNGSLOSEN FAMILIEN: OHLEBUSCH GMBH 8.1.1. Im Jahr 2015 hatte die Mehrfamilientherapie mit wohnungs- losen Familien ihr zehnjähriges Jubiläum. Seit 2005 konnten 76 Familien mit insgesamt 232 Personen, davon 131 Kinder, mit Wohnraum versorgt und in dauerhaftes Wohnen beglei- tet werden. Bisher wurden davon nur fünf Familien wieder wohnungslos. Damit hat sich dieses Hilfeangebot als sehr nachhaltig und erfolgreich erwiesen. Bei Befragungen im Anschluss an die Hilfe konnte der größte Teil der Familien bestätigen, dass sie die Unterstützung als lohnend und hilfreich erlebt haben. Bedingung für den Erhalt einer Wohnung ist die neunmonatige Teilnahme an den drei Bausteinen des Angebots: Aufsuchende therapeutische Gespräche, Alltagsbegleitung durch praktische Hilfen sowie Teilnahme an den Treffen der Mehrfamiliengruppe. Hier treffen sich die Familien mindestens 14-tägig, um sich gegen- seitig zu beraten, zu motivieren und zu unterstützen. Die Mehrfamiliengruppe bietet für die Teilnehmenden die Mög- lichkeit, sich mit den Familientherapeutinnen und Familien- therapeuten im Hintergrund gegenseitig zu beraten und zu unterstützen, was auch immer wieder Freundschaften und kleine Netzwerke über die Dauer der Maßnahme hinaus schafft. In das Hilfeplanverfahren und die Koordination der Hilfen ist auch der Soziale Dienst mit eingebunden. Über die Fachstelle Wohnungssicherung und die Volkswohnung hatten alle Familien, die an diesem Angebot teilnahmen die Zusiche- rung, so bald wie möglich eine Wohnung beziehen zu können. Nachdem sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Karlsruhe − so wie auch in anderen Städten − weiter ver- schärft hat, ist die Zahl der wohnungslosen Familien extrem gestiegen. Somit war weiterhin der Bedarf an Unterstützung für einen Teil der betroffenen Familien gegeben und das Hilfsangebot sehr wichtig. Schwerpunkt in der Arbeit mit den Familien waren auch in diesem Berichtszeitraum die Themen Verarmung sowie finanzielle Probleme mit allen ihren Auswirkungen auf die Familien und ihren Alltag. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 45 Den größten Anteil der Teilnehmenden stellten weiterhin die allein erziehenden Mütter mit ihren Kindern aber auch Fami- lien mit Migrationshintergrund. Gerade allein Erziehende finden sich meist durch Trennung und dadurch bedingten Wohnungsverlust in einer völlig neuen Situation wieder und sind im Gegensatz zu Familien mit beiden Elternteilen plötz- lich meist völlig auf sich allein gestellt. Hier ist zunächst viel mehr Stärkung und Stabilisierung des verbliebenen Elternteils notwendig, der nun für alles alleine verantwortlich ist. Bei Familien mit Migrationshintergrund stellt zusätzlich oft die Sprachbarriere eine große Schwierigkeit im Alltag dar. Diese Familien haben meist nur wenig Kenntnis darüber, wie Systeme in Deutschland funktionieren, sei es in Bezug auf Behörden, auf Schule und viele weitere Bereiche des täglichen Lebens. Sie haben daher noch einen sehr viel höheren und intensiveren Informations- und Begleitungsbe- darf. In nun mehr als zehn Jahren Arbeit mit diesen Familien hat sich gezeigt, dass das Konzept auch bei veränderten Bedin- gungen wirkt und Familien mit unterschiedlichsten Zusam- mensetzungen und Lebenslagen damit in dauerhaftes Wohnen zurück finden können. 8.2. JUNGE ERWACHSENE WOHNUNGSLOSE In Karlsruhe ist der Anteil der jungen Wohnungslosen in den letzten Jahren leicht gesunken von 16 Prozent im Jahr 2015 auf 14 Prozent im Jahr 2016 (2013: 18 Prozent; 2014: 17,3 Prozent). Auch die absolute Zahl der untergebrachten jungen Erwachsenen ist nahezu gleich geblieben mit 158 Personen in 2015 und 154 Personen in 2016. Der Frauenanteil der unter 25-Jährigen betrug sowohl in 2015 als auch in 2016 34 Prozent. Dies entspricht in etwa dem Geschlechteranteil bei den erwachsenen untergebrach- ten Personen. Als Ergebnis einer Befragung junger wohnungsloser Men- schen durch die Fachstelle Wohnungssicherung findet seit 2013 ein regelmäßig durchgeführtes Netzwerktreffen statt. Teilnehmende sind Vertreterinnen und Vertreter der Fachstel- le Wohnungssicherung, des Sozialen Dienstes, des Jugendam- tes, des Sozialamtes sowie Träger. Durch die Treffen sollen die Kontakte untereinander verbessert werden sowie auch einzelfallbezogene Problemlösungen aufgrund der schwieri- gen gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Personen- gruppe gefunden werden, und schließlich dienen sie der Optimierung der Nahtstellen. Im Betreuten Wohnen von SOZPÄDAL wurde wegen des gestiegenen Bedarfs die Platzzahl für unter 25-Jährige um fünf Plätze auf 20 erhöht. Das Angebot der Heimstiftung Karlsruhe wurde um drei Plätze auf acht ausgeweitet. Dar- über hinaus wurde ein Teil der Lotsentätigkeit des Diakoni- schen Werkes auf unter 25-Jährige spezialisiert. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge Männer und seit 2011 Jahr eine Notunterkunft für junge Frauen. Dies sind Angebote der Heimstiftung Karlsruhe, die an die langjährig bestehende Beratungsstelle „IGLU“ für junge Wohnungslose angebunden sind. NOKU: HEIMSTIFTUNG KARLSRUHE 8.2.1. Seit 2010 besteht die Notschlafstelle NOKU in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe. Sie richtet sich an junge woh- nungslose Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die ihren letzten Wohnsitz im Stadtbezirk von Karlsruhe hatten und nun akut oder erst seit kurzem wohnungslos sind. Die Einrich- tung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anlauf- stelle IGLU in der Adlerstraße 20 und verfügt über vier Einzelzimmer und ein Notbett. Zentrale Zielsetzung des Angebotes ist die Vermeidung einer Chronifizierung von Wohnungslosigkeit. In den Jahren 2013 und 2014 wurden insgesamt 42 Personen in der NOKU aufgenommen und bei der Wohnungssuche unterstützt. Dort bekommen sie eine engmaschige Beratung, die zur Lösung ihrer persönlichen Probleme beitragen soll. Der pädagogische Aspekt besteht unter anderem im Vermitteln beziehungsweise im Erhalt einer Tagesstruktur und dient dazu, die im Durchschnitt 20-Jährigen auf ihre neue Situation, selbstständig und alleine zurecht zu kommen, vorzubereiten. Weitere wichtige Aufgaben der NOKU sind die Klärung der finanziellen Situation, der Umgang mit Behörden, sowie die Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspek- tive und eines realistischen Selbstbildes. Die Anzahl der Anfragen (111), hat sich in den vergangen beiden Jahren wieder erhöht. Mehr als drei Viertel der Anfragenden entsprechen voll den Aufnahmekriterien und könnten, sofern Platz vorhanden wäre, aufgenommen werden. Im Gegensatz zu den Anfragen ist die Zahl der Aufnahmen in den beiden letzten Jahren rückläufig (42). Dies liegt an der erhöhten Verweildauer, um geplante Folgemaßnahmen nicht zu gefährden. Weiterhin auffällig ist die stark gestiegene Zahl der Klienten, die wegen Woh- nungsverlusten (24) oder auch Abbruch von Jugendhilfean- 46 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 geboten (25) in der NOKU angefragt hatten. Im Anschluss an die NOKU hatten zwei Drittel eine recht sichere Wohn- perspektive. Hier zeigt sich die Notwendigkeit, dieses gut angenommene und erfolgreiche Angebot weiterhin be- darfsentsprechend zu fördern. JUNO: HEIMSTIFTUNG KARLSRUHE 8.2.2. Die Einrichtung Juno besteht seit 2011 in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe, und wurde 2014 aus einer Spendenfi- nanzierung heraus vollständig in den Haushalt der Stadt über- nommen. Junge wohnungslose Frauen nehmen das bestehende Hilfesystem oftmals noch weniger an als junge Männer und versuchen sich im Bekanntenkreis „durchzuschla- gen“, wodurch nicht selten Abhängigkeitsverhältnisse einge- gangen werden. Auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit denen die meisten von ihnen belastet sind, können so nicht behoben werden, und eine Chronifizie- rung der Wohnungslosigkeit wird begünstigt. Die Notunterkunft Juno befindet sich in der Nähe von IGLU und NOKU und verfügt über vier Plätze in einem Doppelzimmer und zwei Einzelzimmern. Das Angebot gestaltet sich analog zur NOKU und steht jungen Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren aus Karlsruhe offen. Die Aufenthaltsdauer ist auf acht Wochen begrenzt, was sich jedoch aufgrund der schwierigen Woh- nungssituation in Karlsruhe in einigen Fällen als zu knapp bemessene Frist erwiesen hat. Auch für eine Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen oder ins Betreute Wohnen muss häufig mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Aufgrund besonderer Situationen, wie zum Beispiel einer Schwanger- schaft, oder um geplante Folgemaßnahmen nicht zu gefähr- den, wurde die Verweildauer in Einzelfällen entsprechend erhöht. In den Jahren 2015 und 2016 gab es circa 76 Anfragen. 29 junge Frauen wurden aufgenommen. In 65,5 Prozent der Fälle konnte Wohnraum gefunden werden, oder es fand eine Vermittlung zurück ins Elternhaus oder ins Betreute Wohnen statt. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass ein spezielles Angebot für junge, wohnungslose Frauen aufgrund der immer schwieriger werdenden Wohnraumsituation und der prekären sozialen Rahmenbedingungen bedarfsentspre- chend angenommen wird und somit weiterhin dringend erforderlich ist. BETREUTES WOHNEN: HEIMSTIFTUNG KARLSRUHE 8.2.3. Im Mai 2013 wurde das intensivere „Betreute Wohnen für junge erwachsene Wohnungslose“ mit zunächst fünf Plätzen, als Ergänzung zur bestehenden Hilfe nach § 67 SGBX II, ins Leben gerufen. Auf Grund der hohen Nachfrage wurde die Platzzahl im August 2014 auf acht Plätze erhöht. Das Angebot möchte den speziellen Bedarfen von jungen Menschen gerecht werden, die auf der einen Seite „frei“, ohne irgendeine Form von Bevormundung leben wollen, gleichzeitig aber in vielen Lebensbereichen einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Durch die Verringerung der Diskrepanz in der Wahrnehmung von Selbständigkeit und Verantwortung sollen die jungen Menschen an ein selbstver- antwortliches Leben herangeführt werden. Der Zugang erfolgt ausschließlich über das Wohnheim in der Rüppurrer Straße. Ausnahmen wurden im Jahr 2016 mit der dortigen Wohnheimleitung abgesprochen, so dass es im Jahr 2016 auch zwei jungen wohnungslosen Frauen möglich war, in das U-25 Projekt aufgenommen zu werden. Wegen der im Jahr 2015 hohen Anzahl an Personen, welche das Projekt aus disziplinarischen Gründen verlassen mussten, wurde das Angebot 2016 erweitert durch die aufsuchende Betreuung. Mögliche neue Bewohner konnten dadurch vor deren Auf- nahme besser kennengelernt und deren Eigenmotivation geklärt und/oder gestärkt werden. Von insgesamt 13 aufgesuchten Personen zogen 2016 neun in die Wohngruppe Adlerstraße und deren Außenstellen ein, bei vier Personen wurde die aufsuchende Arbeit ohne Einzug beendet. Im Jahr 2015 gab es 11 Betreuungen (Durch- schnittsalter 21 Jahre), im Jahr 2016 wurden insgesamt 17 Betreuungen (davon 13 aufsuchend; Durchschnittsalter 22 Jahre) installiert. Etwa die Hälfte der im Jahr 2016 betreuten jungen Erwachsenen gab an, Jugendhilfeerfahrungen (Heim- aufenthalte, betreutes Jugendwohnen, Pflegeeltern) gemacht zu haben. Im Jahr 2015 waren es circa 64 Prozent. Erfreulich ist der Anstieg der Auszüge von drei (2015) auf fünf (2016) jungen Menschen in eigenen Wohnraum. Ein junger Mann konnte im Jahr 2015 zu seinem Vater zurück- kehren. Zwei junge Erwachsene begannen 2016 eine Ausbil- dung (eine Person in 2015), vier fanden eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (eine Person in 2015), wovon drei ihren Lebensunterhalt ohne ergänzende Hilfeleistungen bestreiten. Im Jahr 2015 besuchte ein junger Mann die Schule, um seinen Abschluss nachzuholen und ein junger Mann fand eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfrei- willigendienstes. Insgesamt zeigt sich deutlich, dass die Zielgruppe der jungen erwachsenen Wohnungslosen des U-25 Projektes mit Hilfe einer intensiveren Betreuungsform gut erreicht werden kann und so lebensnahe Perspektiven entwickelt werden. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 47 WOHNEN 18+: SOZPÄDAL 8.2.4. Wohnen 18+ mit seinem Angebot an Wohnraum und Beglei- tung richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Wohnungsnot. Das Projekt versucht den Spagat zu schaffen zwischen dem großen Wunsch nach Selbständigkeit und dem Bedarf an Unterstützung zur Klärung der sozialen Schwierigkeiten der jungen Menschen. Für einen gelingenden Hilfeprozess ist es notwendig, die Beson- derheiten dieser spezifischen Lebensphase in den Blick zu nehmen und diese sowohl bei der Auswahl von geeignetem Wohnraum, als auch im sozialpädagogischen Alltag zu berück- sichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2014 eine Erhöhung der Platzzahlen vorgenommen. Durch den ange- spannten Wohnungsmarkt hat es die Gruppe der benachteilig- ten jungen Erwachsenen besonders schwer, an bezahlbaren Wohnraum zu kommen. Im Jahr 2016 (2015) nahmen 33 (33) junge Menschen an Wohnen 18+ teil. Bei den Teilnehmenden handelte es sich um 14 (11) junge Frauen und 19 (22) junge Männer mit einem Altersdurchschnitt von 22,4 (21,8) Jahren. 29 (32) junge Men- schen wohnten in Wohnraum, der von SOZPÄDAL angemietet und mit einem Mietvertrag an die Teilnehmenden weitervermie- tet wurde. Vier (eine) junge Erwachsene wurden in eigenem Wohnraum durch Wohnen 18+ begleitet. Zum Zeitpunkt der Bewerbung waren neun (sieben) Personen obdachlosenrechtlich unterge- bracht, davon drei (vier) Frauen in der Frauenpension. 15 (14) junge Erwachsene befanden sich im Unterschlupf, zwei (fünf) Teilnehmende kamen aus dem Elternhaus zu SOZPÄDAL, keine (zwei) Person(en) war(en) zuvor in einer anderen Einrichtung und zwei (eine) Person(en) wohnte(n) in eigenem Wohnraum. Zwei Personen (keine) lebte(n) im Wohnwagen. Vier (vier) junge Erwachsene konnten über das Lotsenprojekt den Zugang zu Wohnen 18+ finden. Für 17 (14) junge Erwachsene endete 2016 die Teilnahme an Wohnen 18+. Bei 14 (elf) jungen Erwachsenen konnte der noch bestehende Unterstützungsbedarf durch „Wohnen intensiv“ abgedeckt werden. 48 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 8.3. PSYCHISCH KRANKE WOHNUNGSLOSE Wohnungslose Menschen mit einer psychischen Erkrankung können aufgrund der Öffnung für diesen Personenkreis adäquat im Betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII versorgt werden. Den psychisch kranken Men- schen, die ihre Erkrankung nicht, oder noch nicht akzeptieren können und daher in der Wohnungslosenhilfe ihre Nische suchen, kann mit dem Sonderprogramm §§ 67/68 SGB XII auch die Hilfe angeboten werden, die ihrer Lebens- und Problemlage entspricht. Dies ist eine unverzichtbare Ergän- zung zum Ambulant Betreuten Wohnen in der Eingliede- rungshilfe. BETREUTES WOHNEN: AWO (Siehe Kapitel 4.2.3. Betreutes Wohnen: AWO) 8.3.1. BETREUTES WOHNEN: SOZPÄDAL 8.3.2. Die Zielgruppe sind Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung im Vordergrund steht und die von Wohnungslosig- keit akut betroffen sind. Teilweise ist auch eine zusätzliche Suchterkrankung vorhanden. Neben der Wohnraumversorgung sind die Auseinandersetzung mit der Krankheit, der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Sozialdiensten und Betreuerin- nen und Betreuern wichtige Themenfelder. Die Ängste der Menschen, sich ihrer Krankheit zu stellen, sind groß. Medika- mentöse Behandlungen werden aufgrund von schwierigen körperlichen Begleiterscheinungen häufig skeptisch gesehen oder abgelehnt. Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten sind oft erst nach langen Wartezeiten zu erhalten. Im Rahmen der Wohnungslosenhilfe wurden 2016 (2015) zehn (12) Männer und neun (11) Frauen betreut. Die Betreuung war trotz schwieriger Rahmenbedingungen äußerst erfolgreich. Auch bei Beendigung des Betreuten Wohnens konnte die jeweils richtige Perspektive gefunden werden. Hilfreich war in Einzelfällen die Beratung in der Hilfe- plankonferenz, verbunden mit der trägerübergreifenden gemeinsamen Suche nach Lösungen. AUFSUCHENDE BETREUUNG FÜR WOHNUNGSLOSE PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN: DIAKONISCHES WERK 8.3.3. Das niederschwellige und bedarfsorientierte Angebot richtet sich an Menschen die nicht (mehr) vom sozialpsychiatrischen Versorgungssys- tem erreicht werden und/oder aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht bisher noch keine Unterstützung an- genommen haben, mit (unbehandelten) chronischen psychischen Erkran- kungen isoliert und zurückgezogen leben sowie sozialarbeiterische Unterstützung bei der Motivation zur Veränderung beziehungsweise der Bereitschaft sich in ein anderes Wohnumfeld zu integrieren, benötigen. Ziel des Angebotes ist es, mit dem oben beschriebenen Personenkreis eine tragfähige, kontinuierliche Arbeitsbezie- hung aufzubauen, auf deren Basis die Bereitschaft der Klien- tinnen und Klienten, sozialarbeiterische Hilfen anzunehmen gefördert werden kann, eine weitere Chronifizierung verhin- dert und die Veränderungsmotivation verstärkt werden soll. Hierzu werden die Klientinnen und Klienten in ihrem Wohn- raum aufgesucht. Wo dies gelingt, können weitere Ziele erreicht werden, zum Beispiel die Menschen zu einer zumindest minimalen ärztli- chen Behandlung zu bewegen. Wo dies scheitert, ist es häufig nicht möglich, eine erfolgreiche Vermittlung zu erreichen. In den Jahren 2015/2016 konnte das seit 1. August 2007 bestehende Angebot weiter fortgesetzt werden. Die Mitarbei- tenden des Diakonischen Werks stellten in diesem Zeitraum Kontakt zu 16 Personen her. Im genannten Zeitraum wurde jeweils eine Person ins Betreute Wohnen der Heimstiftung, ins Haus Bodelschwingh sowie ins Appartementhaus des DWK vermittelt. Ein 22-jähriger Mann stand bei Beendigung der Maßnahme auf der Warteliste der betreuten U 25- Wohngemeinschaft der Heimstiftung. Zwei Personen konnten bei Verwandten beziehungsweise Freunden unterkommen. Ein Teilnehmer wurde abgemeldet, da er von SOZPÄDAL zeitlich intensivere Betreuung im Bereich Arbeit und Woh- nung bekommen konnte. Ein Mann wurde ins Hotel Anker verlegt. Bei zwei Projektteilnehmern wurde das Projekt auf deren Wunsch beendet, da sie für sich keinen Hilfebedarf mehr sahen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass von den meisten Personen die regelmäßigen Gesprächstermine gut angenommen werden. Zum Jahreswechsel 2016/2017 wurden sechs Personen begleitet. Aufgrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt ist eine Vermittlung in Wohnraum allerdings schwierig. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 49 APPARTEMENTHAUS RÜPPURRER STRASSE 56: DIAKONISCHES WERK 8.3.4. Das Appartementhaus bietet auf zwei Stockwerken 16 möblierte Appartements für obdachlose erwachsene Men- schen mit psychischer Erkrankung. Je eine Etage ist für acht Frauen und acht Männer vorgehalten, die über die Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe vermittelt und finan- ziert werden. Alle Appartements sind mit Kochnische und Nasszelle ausgestattet. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein Miet- und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag ist an den Betreuungsvertrag gekoppelt, das bedeutet: Ohne Betreu- ung ist ein Wohnen im Appartementhaus nicht möglich. Von den 16 Bewohnerinnen und Bewohnern wohnten im Dezember 2016 fünf länger als sieben Jahre im Appartement- haus. Im Berichtszeitraum 2015/2016 zogen zwei Personen gemeinsam in eine Wohnung, ein Bewohner ist verstorben, einem weiteren Bewohner wurde wegen massiven Verstößen gegen die Hausordnung gekündigt. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben auf Grund ihrer chronischen psychischen Erkrankungen und ihres bisher unsteten Lebenslaufes mit fortschreitendem Alter immer mehr Schwierigkeiten, auf andere Menschen zuzugehen und mit ihnen in Kontakt zu treten. Bei der Arbeit im Apparte- menthaus geht es um die Erarbeitung individueller Perspekti- ven und Ziele, aber auch darum, über Gruppenangebote (zum Beispiel Kochgruppe, Spielenachmittage) und Ausflüge ins nahe Umland, die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft zu ermöglichen. Das niedrigschwellige Angebot des Appartementhauses erreicht seine Grenzen, wenn aufgrund der Schwere der Erkrankung und dem psychischen und physischen Abbau keine Betreuung mehr möglich ist, Pflegeleistungen erbracht werden müssen, der zur Verfügung gestellte Wohnraum zu stark vernachlässigt wird, eine Suchterkrankung im Vorder- grund steht, Hausregeln missachtet und Nachbarinnen und Nachbarn massiv gestört werden. AMBULANT BETREUTES WOHNEN: BADISCHER LANDESVEREIN FÜR INNERE MISSION 8.3.5. Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit psychi- scher Erkrankung des Badischen Landesvereins für Innere Mission (BLV) bietet für maximal fünf wohnungslose Men- schen Ambulant Betreutes Wohnen an und schafft damit eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen der Wohnungslosen-, Suchtkranken- und Eingliederungshilfe. Das Angebot richtet sich an wohnungslose Frauen und Männer, bei denen gleichzeitig psychische Auffälligkeiten, psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme bestehen, die aber (noch) nicht bereit oder fähig sind, die entsprechenden weiterführenden fachlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungsangebot umfasst alle Hilfen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII. Es umfasst auch die Motiva- tionsarbeit zu fachärztlicher Behandlung, Krisenintervention sowie das Angebot von/die Vermittlung in tagesstrukturie- rende(r) Hilfe oder Hilfen im Bereich der Beschäftigung. Der BLV stellt den Klientinnen und Klienten bei Bedarf möb- lierte Zimmer zur Verfügung und schließt mit ihnen Wohn- und Betreuungsverträge ab. In Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung kann die Betreuung schon im Vorfeld einer möglichen Aufnahme als aufsuchende Hilfe erfolgen, zum Beispiel in einem Hotel oder einer Wohnungslosenein- richtung. Im Berichtszeitraum wurde eine Person betreut. Der Klient fasste zunehmend Vertrauen in seine Bezugsbetreuerin und war auch immer mehr bereit, Hilfe durch das Ambulant Betreute Wohnen des BLV, aber auch durch die Klinik für Psychiatrie, anzunehmen. Es hat sich gezeigt, dass mit viel Geduld auch sehr komplexe Problemlagen, zum Beispiel zusätzliche Suchtproblematik, familiäre Streitigkeiten oder Arbeitslosigkeit, nach und nach gelöst werden konnten. Bei dem genannten Klienten wurde deutlich, dass die Betreuung einen längeren Zeitraum erforderlich machte und sinnvoll war. Sie konnte jedoch wegen eines Gefängnisaufenthaltes (wegen nicht vollständig abgeleisteter Sozialstunden) nicht weiter verlängert werden und endete damit vorzeitig 1 1/4 Jahre nach dem Beginn der Betreuung. Eine große Schwierigkeit in der Betreuung ist die Vermittlung in bezahlbaren und bewohnbaren Wohnraum. Oft sind die in Karlsruhe angebotenen Wohnungen überteuert und für Menschen mit Grundsicherungs- oder ALG II-Bezug nicht bezahlbar oder die Wohnungen befinden sich in baulich schlechtem Zustand oder sind zum Beispiel aufgrund von Schimmelbildung gesundheitsgefährdend. Von daher hat der BLV auch im Jahr 2016 Wohnraum gesi- chert und diesen an Personen weiter vermietet, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, bezahlbaren Wohnraum anzumieten. Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) für psychisch kranke junge Frauen ist ein weiteres Angebot des BLV im Landkreis Karlsruhe, das auch von Karlsruher Bürgerinnen genutzt werden kann. Das Angebot umfasst Leistungen der Eingliede- rungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII und Leistungen der Jugend- hilfe nach § 35a in Verbindung mit § 41 SGB VIII und ist auch offen für psychisch kranke junge und wohnungslose Frauen. Im Berichtszeitraum wurde eine wohnungslose Frau aus Karlsruhe in das Angebot aufgenommen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 50 9. ARBEIT, BESCHÄFTIGUNG, AKTIVIERUNG 9.1. LEISTUNGEN NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) Neben den laufenden Leistungen zur Bestreitung des Lebens- unterhalts stellen die Leistungen bei der Anmietung einer Wohnung einen Schwerpunkt der Tätigkeit des SGB II-Teams (Team 310) für wohnungslose Menschen dar. Trotz des schlechten Wohnungsmarktes konnten viele Wohnungsanmie- tungen finanziell ermöglicht werden, im Schnitt 24 pro Monat. Bei diesen Anmietungen handelt es sich zum einen um Woh- nungsvermittlungen durch die Fachstelle beziehungsweise durch die von ihr beauftragten Träger. Zum anderen handelt es sich um Wohnungen, die selbständig von den Leistungsbezie- henden akquiriert werden. Insbesondere Alleinlebende mieten oft Wohnungen an, deren Vermittlung von der Fachstelle zum Beispiel aufgrund des Zustands nicht unterstützt würde. Recht- lich besteht jedoch zumeist keine Möglichkeit, sie abzulehnen. Leider hat dies zur Folge, dass die Anmietung oft nicht zu einer Nachhaltigkeit führt und kurzfristig erneute Wohnungslosigkeit entsteht. Viele wohnungslose Menschen sind bereit, auch Wohnungen in schlechtem Zustand anzumieten, da sie sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt sehen. Insgesamt gibt es im Team 310 die höchste Fluktuation an Hilfesuchenden im Vergleich zu allen anderen Jobcenter-Teams sowie die meisten Neuanträge auf Leistungen nach dem SGB II. Trotz der prekären Lebenslagen wohnungsloser Menschen ist das SGB II-Team im Bereich der Arbeitsvermittlung erfolgreich. Insbesondere die Projekte Esperanza und LaBOR sind hierbei eine wertvolle Unterstützung. Im Jahr 2015 gelang es, 25 Prozent aller Fälle in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. 9.2. ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSPROJEKT „ESPERANZA“: HEIMSTIFTUNG Das Arbeits- und Beschäftigungsprojekt Esperanza mit seinem lebenspraktischen Ansatz war 2015 und 2016 fast durchgän- gig voll belegt. Das niedrigschwellige Angebot mit unter- schiedlichen, einfachen Tätigkeiten bietet einen guten (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung, da viele Teilnehmende keine oder eine abgebrochene Schul- beziehungsweise Berufsausbildung haben und oft jahrelang keine geregelte Tagesstruktur hatten. Esperanza verfügt über 19 Plätze, 2016 (2015) nahmen 43 (41) Personen an der Maßnahme teil, davon waren 20 (16) obdachlosenrechtlich untergebracht. Im Jahr 2015 fanden alle Teilnehmenden im Laufe der Maßnahme eine eigene Woh- nung oder einen Platz im Betreuten Wohnen. Im Jahr 2016 erhielten 13 Teilnehmende eigenen Wohnraum, sechs Perso- nen bekamen einen Platz im Betreuten Wohnen, ein Teilneh- mer fand ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Von den im Jahr 2015 ausgeschiedenen 24 Teilnehmenden konnten vier in ein festes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wechseln. Fünf Personen wurden in kommunale Beschäftigungsangebote nach § 16a SGB II (KommBe) vermittelt. Ein Teilnehmer fand einen Ausbil- dungsplatz, und zwei weitere Männer konnten eine überbe- triebliche Ausbildung beginnen. Im Jahr 2016 wurde nur ein Teilnehmer in ein festes Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt. In die kommunale Beschäfti- gung wechselten dagegen sieben Personen. Der Anteil an jungen Teilnehmenden und derer, die älter sind und mit körperlichen sowie mit psychischen Beeinträchtigun- gen direkt von der Straße kommen, ist in den letzten beiden Jahren weiter gestiegen. Eine Vermittlung in Arbeit wird damit zusehends schwerer. Die Unterstützung bei Grundbe- dürfnissen wie einen Schlafplatz finden, duschen, frische Kleidung besorgen, Wäsche waschen, medizinische Versor- gung et cetera ist sehr aufwändig und im Rahmen eines Beschäftigungsprojektes kaum zu leisten. Hier wird auf das Karlsruher Hilfesystem verwiesen. Das Frühstücks- und Mittagessenangebot wird von allen gerne genutzt, wie auch die Möglichkeiten der Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei der -einrichtung und dem Umzug. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 51 9.3. ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSPROJEKT: AWO Das AWO Arbeitsprojekt bietet Beschäftigungs- und Tages- strukturangebote mit Hinzuverdienstmöglichkeit für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Handicaps aber auch mit sozialen Benachteiligungen wie zum Beispiel Woh- nungslosigkeit. Das Projekt kann etwa 220 Teilnehmende im Rahmen folgen- der Angebote beschäftigen: Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II, tagesstrukturierende Maßnahmen nach § 16a SGB II im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsangebote „KommBe“, Beschäftigungsangebote nach § 11 SGB XII, Tagesstrukturangebote für psychisch kranke Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII das von der Stadt Karlsruhe geförderte Projekt „AWOrks“. Das Projekt hat folgende Ziele: Psychosoziale Stabilisierung durch Tagesstrukturierung, Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Kontakte und Hinzuverdienstmöglichkeit, Sicherung beziehungsweise (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit, Erlernen/Verbessern von Grundarbeitsfertigkeiten und sozialen Kompetenzen, Berufsorientierung und Berufsfindung. Das Arbeitsprojekt schafft Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Fähigkeiten, Ressourcen und beruflichen Zukunftsplänen der Projektteilnehmenden entsprechen und gleichzeitig ihre Einschränkungen berücksichtigen. Durch die verschiedenen Einsatzbereiche auf unterschiedlichem Leistungsniveau wird der großen Nachfrage nach Beschäftigung von Menschen mit unterschiedlichsten Handicaps in Karlsruhe Rechnung getragen. Das Arbeitsprojekt verfügt über folgende projekteigene Arbeitsbereiche: Helferservice (handwerklicher Bereich), Fahrdienst, Werkstatt (einfache Montage-, Holz- und Kreativar- beiten) und Nähstube. Darüber hinaus kann auf eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzstellen innerhalb der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH und bei kooperierenden Vereinen zurückgegriffen werden. 9.4. BESCHÄFTIGUNGSPROJEKT LABOR FÜR JUNGE ERWACHSENE IN WOHNUNGSNOT: SOZPÄDAL Das seit 2010 bestehende Projekt LaBOR ist ein nied- rigschwellig konzipiertes Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge, wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen für den Ar- beitsmarkt. Ziel des Projekts ist es, eine flexible, individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksich- tigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Karlsruhe erhalten 15 junge Menschen eine individuell ausge- richtete Förderung. Unter Berücksichtigung der prekären Lebenssituation der jungen Menschen werden im Projekt Basiskompetenzen für ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis sowie grundlegende soziale Kompetenzen geübt. In der Projektwerkstatt erproben die Teilnehmenden in verschiedenen Arbeitsbereichen eigene Stärken und Vorlieben. Neben der Arbeitsförderung erhalten die jungen Menschen im LaBOR sozialpädagogische Unter- stützung zur Klärung ihrer Lebenslage. Im Jahr 2016 (2015) haben 34 (43) junge Menschen am Projekt teilgenommen. Die Niedrigschwelligkeit des Angebo- tes macht es möglich, mit einer Zielgruppe in Kontakt zu kommen, die aufgrund ihrer prekären Situation in bestehen- den Hilfeangeboten nicht ankommt und in der Folge geringe Chancen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt hat. So berichteten beispielsweise 35 (54) Prozent der Teilneh- menden bei Beginn von einer abgebrochenen Ausbildung. Durch die sozialpädagogische Begleitung der jungen Men- schen gelingt es, soziale Probleme zu verringern und Lernfort- schritte bezüglich der Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erzielen. Für 19 (28) Teilnehmende endete 2016 das Projekt. Von 14 Teilnehmenden, die bei Zuweisung wohnungslos waren oder sich in einer prekären Wohnsituation befanden, konnte bei 8 (11) jungen Erwachsenen die Wohnungslosigkeit beendet werden. 6 (6) junge Menschen wurden durch Wohnen 18+ von SOZPÄDAL e. V. begleitet. 52 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 9.5. PLAN B: SOZPÄDAL In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Stadt Karlsruhe richtet sich das Projekt Plan B von SOZPÄDAL e. V. an Men- schen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und beim Team 310 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In den Räumlichkeiten am Werderplatz erhalten Men- schen jeden Alters Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II und sonstigen Sozialleistungen, Hilfestellun- gen bei der Sicherung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Klärung der aktuellen Lebenssituation, insbesondere der Arbeits- und Wohnperspektive. In einem ersten Schritt wird eine zeitnahe Beantragung von Arbeitslosengeld II sichergestellt. Im Maßnahmezeitraum November 2015 bis Februar 2017 nahmen 56 Personen am Projekt teil, davon 41 Männer und 15 Frauen. 45 Prozent der Teilnehmenden waren unter 25 Jahre. Deren Altersdurch- schnitt lag bei 22 Jahren. Acht Teilnehmende waren unter 21 Jahre. Der hohe Anteil an jungen Erwachsenen wirkt sich stark auf die pädagogische Arbeit im Projekt bezüglich Zugang und Inhalten aus und erfordert eine besondere Ausrichtung an den jugendspezifischen Bedürfnissen der Zielgruppe. . 9.6. TAFF – ARBEITEN UND QUALIFIZIEREN: SOZPÄDAL Am Angebot „Arbeiten und Qualifizieren“ nahmen 2016 (2015) 58 (60) Frauen teil, 11 (18) Frauen kamen neu in das Projekt. Im Vordergrund steht, den Teilnehmerinnen eine Tagesstruktur zu bieten, das Selbstwertgefühl aufzubauen, Ressourcen zu erkennen und zu fördern. Sowohl die praktische als auch die theoretische Qualifizierung setzt an den „verschüt- teten“ Kenntnissen der Frauen an und fördert sie individuell. Ein wichtiges Angebot sind die neun (ab 2017: 12) Plätze, die über das kommunale Programm „Proaktive Arbeitsplatzsuche – Psychosoziale Betreuung zur Tagesstrukturierung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II“ finanziert werden. Es wird vor allem Frauen mit höheren Ressourcen angeboten, und es besteht ein enger Kontakt zu den Ansprechpersonen des Jobcenters. Die Lebenslage der Frauen wird geprägt von Wohnungslosig- keit/prekären Wohnverhältnissen, Langzeitarbeitslosigkeit sowie von Bildungs- und Ausbildungsdefiziten. Die Frauen sind zusätzlich durch Suchtprobleme oder psychische Beeinträchti- gungen/Erkrankungen und schwierige familiäre Situationen belastet. Eine Arbeitsperspektive könnten sie nur auf einem entsprechend ausgestalteten sozialen Arbeitsmarkt entwickeln. Frauen mit einem entsprechenden Maß an Einschränkungen konnten darin begleitet werden, in das angemessenere Leis- tungsgesetz (vom SGB II ins SGB XII) übergeleitet zu werden. 9.7. WOHNUNGSAKQUISE UND SANIERUNG: SOZPÄDAL Im Jahr 2016 (2015) konnten vier (eine) Wohnung(en) für 13 (drei) Personen mit Hilfe städtischer Mittel saniert und damit für Wohnungslose auf mindestens zehn Jahre gesichert werden. Das Wohnungsakquise-Programm war bisher sehr erfolgreich und ist als wichtige Ergänzung des Hilfesystems nicht mehr weg zu denken. Mit einem Zuschuss des Landes Baden-Württemberg konnte SOZPÄDAL 2016 mit der Sanie- rung eines Wohnhauses für ein Schnittstellen-Wohnprojekt beginnen. Es entsteht Wohnraum für 13 Personen. Seit 2009 kann SOZPÄDAL, neben dem neu akquirierten Wohnraum, auch bereits länger angemietete Wohnungen in einen besseren Zustand versetzen. Dies erfolgt mit Hilfe eines Zuschusses aus freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe für einen Anleiter im Sanierungsprojekt. In Mehrzimmerwohnun- gen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Sanitär- räumen besteht häufig ein hoher Renovierungsbedarf, dem in gemeinsamer Arbeit mit den Mieterinnen und Mietern abge- holfen werden kann. Es entsteht ein anderes Verhältnis zum Wohnraum, und die Identifikation mit der Wohnung führt zu einem pfleglicheren Wohnen. Seit der Schaffung des Kommunalen Beschäftigungspro- grammes können zwei Langzeitarbeitslose im Arbeitsprojekt „Mobile Mieterhilfe“ beschäftigt werden. Bei der „Mobilen Mieterhilfe“ handelt es sich um eine Haus- meisterdienstleistung für Mieterinnen und Mieter von SOZPÄDAL, die aufgrund ihrer prekären sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situation einfache Arbeiten in der Wohnung und im Haushalt nicht mehr übernehmen können und auf Unterstützung angewiesen sind. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 53 9.8. STREETWORK: DIAKONISCHES WERK Auch die durch Streetwork betreuten Menschen verfügen über Ressourcen, die sie zu einer aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft befähigen. Die Straßensozialarbeit macht deshalb Basisaktivierungsangebote für diese besonders benachteiligte Zielgruppe. Zusammen mit diversen Kooperati- onspartnern werden temporäre Einzelprojekte durchgeführt. Außerdem werden ein Sportangebot (Straßenfußball) und weitere Freizeitmaßnahmen sowie dauerhafte, zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Service-Dienste im Gemeinwesen organisiert. Der Zugang zu diesen Angeboten ist niedrigschwellig. Je nach Leistungsfähigkeit und den sozialen Kompetenzen steht entweder der Beschäftigungsaspekt oder die psychosoziale Betreuung im Vordergrund. In diversen Beschäftigungsmaßnahmen waren 2016 (2015) insgesamt 21 (27) Teilnehmende aktiv. Davon waren zwei (vier) in einer klassischen Arbeitsgelegenheit (AGH), acht (zehn) in der Tagesstrukturierenden Maßnahme mit psycho- sozialer Betreuung, zehn (zehn) im Kommunalen Beschäfti- gungsprogramm und ein Teilnehmer (zwei) in der Aktivie- rung beschäftigt. Ein Teilnehmer leistete in 2015 gerichtliche Arbeitsstunden ab. Neben den Teilnehmenden in den Beschäftigungsmaßnah- men konnten zahlreiche weitere Klientinnen und Klienten über die temporären Projekte im Stadtteil sowie diverse Freizeitmaßnahmen erreicht und aktiviert werden. Höhe- punkte waren die Teilnahmen an den Turnieren der „Deut- schen Meisterschaft der Wohnungslosen im Straßenfußball“ 2015 in Aachen und 2016 in Kiel. Die Zielgruppen der Straßensozialarbeit und andere benach- teiligte Bevölkerungsgruppen sind durchaus motiviert, eine sinnvolle Tätigkeit auszuüben. In Karlsruhe wurde dieser Bedarf erkannt, und es wurden im Rahmen des Gesamtkon- zepts Arbeit zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen (Kommunale Beschäftigung). 54 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 10. HILFEN FÜR WOHNUNGSGEBIETE MIT BESONDEREM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF 10.1. WOHNWAGENABSTELLPLATZ Auf dem Wohnwagenabstellplatz im Gewann Lachäcker leben derzeit 80 Personen, darunter 30 Kinder. Seit den Vorfällen im Jahr 2014, die im Zusammenhang mit der Gasversorgung ein hohes Gefahrenpotential aufzeigten, hat sich die Sicherheit auf dem Platz deutlich verbessert. Die von einem Gutachter festgestellten Mängel wurden in Zu- sammenarbeit von Sozial- und Jugendbehörde und techni- schen Ämtern beseitigt. Es finden regelmäßig Rundgänge vor Ort statt. Auch das Sicherheitsbewusstsein der Bewohner- schaft ist deutlich gestiegen. Für die Unterkünfte auf dem Platz (Wohnwagen und Contai- ner), wurden Lösungen gefunden, wie bei Schadensmeldun- gen, insbesondere an den Dächern, zeitnah reagiert werden kann, ohne dass Folgeschäden entstehen. Problematisch sind noch immer große Müllansammlungen, die sich in letzter Zeit vorwiegend außerhalb des Platzes auf den anliegenden Grundstücken zeigen. Auf dem Platz wird werktäglich eine Hausaufgabenbetreuung durch die Firma Ohlebusch angeboten. In Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst wurde der Kontakt zu den Schulen deutlich verbessert. Inzwischen bringen auch immer mehr Kinder ihre Freunde mit auf den Platz. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 55 11. AUSBLICK Mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes ist nicht vor 2030 zu rechnen. Dies bedeutet, dass auch in den kommen- den Jahren der enge Mietwohnungsmarkt im Niedrigpreis- segment eine der größten Herausforderungen für die Wohnungslosenhilfe bleiben wird. Hinzu kommt, dass Karls- ruhe – unter anderem wegen des guten Arbeitsmarktes und der Attraktivität für Studierende, aber auch aufgrund von weltumspannenden Krisen – eine Stadt mit Zuzug von Menschen innerhalb und außerhalb Europas ist, weshalb in den kommenden Jahren mit einer weiteren deutlichen An- spannung des Karlsruher Wohnungsmarktes zu rechnen ist. Dies wird sich wiederum in einer weiteren Verknappung und Verteuerung des Wohnungsangebotes niederschlagen. Die Anzahl der wohnungslosen Menschen ist von Januar 2015 mit 464 Personen auf Januar 2016 mit 511 Personen gestiegen, dies entspricht einer prozentualen Erhöhung um zehn Prozent. Die Steigerungsrate von Januar 2016 auf Januar 2017 mit 590 Personen betrug sogar 15 Prozent. Mittlerweile hat sich die hohe Zahl der obdachlosenrechtlich untergebrachten Personen auf hohem Niveau gehalten. Daher wird bei der Prognose für 2017/2018 von einer Steige- rung der Anzahl um zehn Prozent ausgegangen. Eine Hoffnung für die nächsten Jahren liegt in der Entlastung durch den Sozialen Wohnungsbau und durch bereits umge- setzte und geplante Neubauaktivitäten der Volkswohnung GmbH, denn in Karlsruhe wird dringend bezahlbarer Wohn- raum für Familien mit Kindern, für Studierende, für Auszubil- dende, für Zuwanderinnen und Zuwanderer, auch barriere- frei für behinderte und ältere Menschen und für diejenigen, die bisher in öffentlich rechtlicher Unterbringung leben, benötigt. Auch in Zukunft bleibt das Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ ein äußerst wichtiges Instrument, um Menschen, die selbst bei einem entspannten Wohnungsmarkt benachteiligt wären, mit Wohnraum zu versorgen. Möglich- erweise können zukünftig Synergieeffekte zum Programm Wohnraummobi erzielt werden. Zudem ist es wünschenswert, dass das im Januar 2014 vom Gemeinderat beschlossene Karlsruher Wohnbauförderprogramm (KaWoF) zu einer Entlastung für einkommensschwache Haushalte führt. Trotz steigender Zahlen wird es weiterhin ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung sein, die bestehenden Quali- tätsstandards zu halten. Nur bei ausreichender sozialer Unterstützung wird es möglich sein, Menschen mit besonde- ren sozialen Schwierigkeiten zurück in die Mitte der Gesellschaft zu führen. Für die nächsten zwei Jahre steht daher unter anderem die Umsetzung der Vorschläge aus dem Strategietag „Karlsruher Wohnungslosenhilfe“ an. Die Umsetzungsschritte werden jeweils im Sachstandsbericht „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97“ dokumentiert. Das Konzept der Erstberatung wohnungsloser Männer wird im laufenden Jahr neu strukturiert. Aufgrund der hohen Zahl an untergebrachten Personen ermöglicht das bisherige Modell der Erstaufnahme nur wenigen Personen eine intensi- ve Beratung in der Rüppurrer Straße 23. Geplant ist, durch die Sozialarbeit des Wohnheims auch neu in Hotels unterge- brachte Männer zu beraten. Aus sozialwirtschaftlicher Sicht ist es wichtig, auch in Zukunft bei einer hohen Anzahl wohnungsloser Menschen wirtschaft- liche Lösungen wie zum Beispiel Beleghotels zügig über den Gemeinderat genehmigt zu bekommen. Gerade bei den aktuellen Problemlagen zeigt sich, dass das differenzierte System der Wohnungslosenhilfe mit seinem breiten Netzwerk ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Armut ist. Um einen Einblick in die Lebenslagen von in Karlsruhe lebenden armutsgefährdeten Menschen zu be- kommen, wird in 2018 der kommunale Armutsbericht fortge- schrieben. Zudem wird der Bericht „Daten und Fakten zur EU- Zuwanderung“ mit Schwerpunkt auf dem Handlungsfeld Wohnen fortgeschrieben. 56 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 12. ANHANG 12.1. FALTBLATT „DRITTER FACHTAG ARMUTSBEKÄMPFUNG 2015“ SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 57 12.2. FALTBLATT „VIERTER FACHTAG ARMUTSBEKÄMPFUNG 2016“ 58 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017 IMPRESSUM Herausgeben von Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde | Dezernat 3 Bearbeitung/Federführung Regina Heibrock | Sozial- und Jugendbehörde In Zusammenarbeit mit Axel Kastner | Sozial- und Jugendbehörde Barbara Mauter | Sozial- und Jugendbehörde Frank Pauschert | Sozial- und Jugendbehörde Sonja Rexhäuser | Sozial- und Jugendbehörde Steffen Schäfer | Sozial- und Jugendbehörde Uwe Schlindwein | Sozial- und Jugendbehörde Mauricette Smitran | Sozial- und Jugendbehörde Sandra Theobald | Sozial- und Jugendbehörde Heike Winter | Sozial- und Jugendbehörde Nathalie Kunz | AWO Jürgen Lampert | AWO Karin Mönig | AWO André Severin | AWO Stefan Lauinger | Badischer Landesverein für Innere Mission Tanja Mayer | Haus Bodelschwingh Uwe Enderle | Diakonisches Werk Oliver Högner| Diakonisches Werk Rebekka Dorka | Heimstiftung Karlsruhe Georg Jonczyk | Heimstiftung Karlsruhe Stefan Kreß| Heimstiftung Karlsruhe David Ostern| Heimstiftung Karlsruhe Alexandra Schowalter-Ribet | Heimstiftung Karlsruhe Simon Voigt | Institut für transkulturelle Lösungen Jörg Mauter, Lissi Hohnerlein und Team | SOZPÄDAL Axel Diefenbacher | Verein für Jugendhilfe Barbara Braun-Vollmer | Ohlebusch Karlsruhe GmbH Susanne Daferner | Bahnhofsmission Layout Regina Heibrock | Sozial- und Jugendbehörde Julia Bauer | Sozial- und Jugendbehörde Grafiken Sozial- und Jugendbehörde Druck Juni 2017 Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 59 60 | GESAMTKONZEPT WOHNUNGSLOSENHILFE ́97 – ZEHNTER SACHSTANDSBERICHT 2017
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0368 Verantwortlich: Dez.3 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 - Zehnter Sachstandsbericht 2017 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 21.06.2017 4 X Gemeinderat 27.06.2017 10 X Beschlussantrag In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijahres- rhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslosen- hilfe ́97 zu diskutieren. Im Jahr 2017 besteht das Gesamtkonzept Wohnungslosen- hilfe ́97 seit zwanzig Jahren. Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den zehnten Sach- standsbericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde im Jahr 1997 als lokale Strategie der Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Seither wird der aktuelle Sachstand dem Gemeinderat im Zweijahresrhythmus vorgelegt. Dieses dient als konzeptioneller Gegenentwurf zu sozialen und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen bis zur sozialen Stadtteilentwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Unterbringungszahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems sowie die medizinische Ver- sorgung oder Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf. Der vorliegende zehnte Sachstandsbericht „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe“ bil- det die Datenlage 2015/2016 der Karlsruher Wohnungslosenhilfe ab. Seit Beginn des Jahres 2013 hat die Zahl der wohnungslosen Menschen – auch bundesweit – zuge- nommen und hält sich derzeit auf konstant hohem Niveau. In Karlsruhe sind dies Aus- wirkungen des begrenzten Wohnungsmarktes im Niedrigpreissegment. Trotz der Herausforderungen, die der angespannte Wohnungsmarkt auch in den nächs- ten Jahren für das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem birgt, ist es ein Ziel der Fach- stelle Wohnungssicherung, die bisherigen Qualitätsstandards in der Versorgung woh- nungsloser Menschen halten zu können. In einem erstmaligen gemeinsamen Strategietag mit Fachstelle und Trägern zur Weiter- entwicklung der Karlsruher Wohnungslosenhilfe wurden konkrete Ergebnisse erzielt, die im vorliegenden Bericht dokumentiert sind. Deren Umsetzung wird in den nächsten Sachstandsberichten transparent dargelegt. Das Jubiläumsjahr gab Anlass für einen Rückblick und einen Blick auf die Angebotsent- wicklung sowie auf einige Meilensteine des Karlsruher Hilfesystems. Dass dieses so dif- ferenziert ist, ist der guten Vernetzung und Kooperation mit den Trägern der Woh- nungslosenhilfe zu verdanken. Das vorliegende Konzept ist hierfür ein Beleg. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijahres- rhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe ́97 zu diskutieren. Im Jahr 2017 besteht das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 seit zwanzig Jahren. Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den zehnten Sach- standsbericht zur Kenntnis.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 27. Juni 2017, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 10 der Tagesordnung: Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ‚97 – Zehnter Sachstandsbericht 2017 Vorlage: 2017/0368 Beschluss: In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijahres- rhythmus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe ́97 zu diskutieren. Im Jahr 2017 besteht das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 seit zwanzig Jahren. Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den zehnten Sach- standsbericht zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss: Dahinter verbirgt sich auch ein besonderes Jubiläum einer besonderen Karlsruher Quali- tät. Bürgermeister Lenz: In der Tat kann es heute nicht nur um die vergangenen zwei Jah- re gehen. Das, was Sie oder die, die schon länger dabei sind, gewohnt sind, dass alle zwei Jahre eine Sachstandsberichterstattung erfolgt, was unser Gesamtkonzept Woh- nungslosenhilfe anbelangt. Nein, heute ist ein ganz besonderer Tag, auch für mich per- sönlich. Nicht nur wegen der Wahl – dafür noch einmal herzlichen Dank -, sondern nach 20 Jahren gilt es natürlich auch, Bilanz zu ziehen. Denn vor 20 Jahre haben Sie sich im Gemeinderat Ziele vorgenommen. Die meisten von Ihnen waren damals nicht dabei, aber es sind längerfristige Strategien mit entsprechendem Durchhaltevermögen unter Beteiligung so vieler Verbände, der Kirchen, Privaten, Ihnen, der Politik. Es ist ein ganz besonderer Tag. Ich sage es noch einmal, auch für mich persönlich. - 2 - Dass das Thema Wohnraumversorgung für am Wohnungsmarkt benachteiligte Perso- nen in Karlsruhe ganz oben auf unserer kommunalpolitischen Agenda steht, verdanken wir, die wir in dem Feld tätig sind, natürlich zunächst einmal Ihnen. Aber es sind vor Ihnen vier Gemeinderäte gewesen, die dieses Thema bis heute durchgetragen haben. Ich bin mir sicher, Sie werden es auch in Zukunft mittragen. Denn die Herausforderun- gen werden nicht weniger. Sie sehen - wie immer hier - vorne die Indikatoren. Es war ganz früh, vor über 20 Jahren, die Übereinkunft, dass genau diese Indikatoren für uns in Karlsruhe das Anzeichen sind, haben wir jetzt Wohnungsnot oder haben wir keine. Sie sehen, die Wohnungsnot ist heute brennender denn je, wenn es um diese Zielgrup- pe geht, von der wir heute sprechen. Mich stimmt es froh, dass wir mit Ihnen weiterhin diese starke politische Lobby haben. Dafür gebührt Ihnen nicht nur Anerkennung, sondern - das erreicht uns auch immer bundesweit – das Staunen, dass ein Gemeinderat sich mit diesem Thema, mit der strengsten Form von Armut hier im Gemeinderat so öffentlich befasst. Aber es ist natür- lich ein sehr großes Netzwerk. Wenn Sie sich wieder das Impressum anschauen. Es ist unglaublich, man kann es gar nicht vermitteln, auch den Städten, die es gerne nachma- chen. Das kann man nicht einfach von heute auf morgen beschließen und auf den Weg bringen. Deswegen hat es schon einen gewissen Geist, der heute mit dieser 10. Fort- schreibung hier trägt. Ich habe es gesagt, und ich sage es gerne noch einmal: Zwei Jahrzehnte bemühen wir uns um eines: Wir wollen keine menschenunwürdigen Unterkünfte. Wir wollen Stan- dards haben, wie für alle anderen auch. Deswegen mein großer Dank, unser Dank, an unsere Volkswohnung, Herr Kollege Obert. Ich sage heute einen Satz, von dem mir gar nicht so bewusst war, dass der heute, am Tag meiner Wiederwahl, noch einmal möglich würde. Ich hätte auch vor 20 Jahren keine Wette gemacht, dass es jemals funktioniert. Aber dank der Volkswohnung und aller sozialen mitarbeitenden Verbände sind wir nun – Sie hören richtig, was ich jetzt sage – praktisch randsiedlungsfreie Stadt, kein Schlichtwohnungsbau mehr. Ich kann es deswegen sagen, weil die Abrissbirne letzte Woche in Kleinseeäcker begonnen hat zu arbeiten. Da gab es 1988 schon einmal mit einem Antrag, eine Stimme Mehrheit hat es verhindert, eine Abrissdiskussion. Jetzt ist es so weit. Wir haben immer nicht stigmatisiert. Deswegen sage ich Ihnen jetzt die Ad- ressen, denn das bewegt diejenigen, die in dem Feld unterwegs, schon sehr: Bernstein- straße, Elsternweg, Wachhausstraße, Durmersheimer Straße, Zeppelinstraße, Karl- Flößer-Straße und eben jetzt Kleinseeäcker. Das ist schon etwas ganz Besonderes. Da bin ich persönlich auch ganz stolz darauf. Aber, wie gesagt, ohne das Zusammenspiel des Sozialdezernates mit dem Baudezernat, mit Volkswohnung und Sozial- und Ju- gendbehörde wäre dies alles natürlich nicht möglich gewesen. Noch ein Satz zur Wohnungslosenhilfe. Wie Sie dem Bericht entnehmen können, sind in Karlsruhe seit 2013 auch unsere Zahlen am Steigen. Aber die Quantität bedeutet nicht, dass wir auf Qualität verzichten wollen. Deswegen lebt die sehr gute Kooperation mit allen, die da tätig sind. Ich sage es gerne noch einmal: die freien Verbände, Träger und vor allem private Eigentümer. Dass wir am angespannten Wohnungsmarkt immer wie- der Wohnungen finden, hat natürlich einen besonderen Grund. Sie alle kennen - und haben in Haushaltsberatungen immer dafür gesorgt, dass die Mittel weiterhin zur Ver- - 3 - fügung stehen - unsere Idee Wohnraumakquise durch Kooperation. Damit haben wir ein Instrument gefunden, tatsächlich dezentral soziale Durchmischung zu ermöglichen. Deswegen auch mein persönlicher Dank an alle, die uns - trotz dass sich die Leerstands- quote von 1,4 % von 10 Jahren inzwischen halbiert hat auf 0,7 % - immer wieder Wohnraum zur Verfügung stellen. Da sieht man, das Vorurteil privaten Eigentümern gegenüber zählt für Karlsruhe nicht. Für andere Städte wahrscheinlich auch nicht. Aller- dings versuchen sehr viele, es uns nachzumachen. Aber es ist eben nicht so einfach, diesen Karlsruher Weg hinzubekommen. Ganz zum Schluss: Dass letztes Jahr in einer Anhörung zur Einführung des Indikations- gesetzes im Bundestag unsere Wohnraumakquise durch Kooperation dann auch in der Art und Weise Anerkennung gefunden hat, freut mich natürlich für die Beteiligten, die das alles ermöglichen ganz besonders, sicherlich auch in Ihrem Namen. Eine Besonder- heit – darauf bauen wir jetzt einfach – für die nahe Zukunft: Wir haben zum ersten Mal einen Strategietag veranstaltet. Ob Sie es glauben oder nicht, es gab tatsächlich 100 Mitarbeitende, sprich: Sozialarbeit, Sozialverwaltung usw., die an diesem Tag dabei wa- ren. Sie haben die ganzen Maßnahmenvorschläge drin stehen. Ich freue mich heute schon darauf, was wir in zwei Jahren dann bei der 11. Fortschreibung von diesen um- setzen werden. Ich denke, an der Stelle sind wir gut aufgestellt. Aber die Herausforde- rung ist eigentlich so groß wie noch nie. Deswegen vielen Dank für die politische Rü- ckendeckung, auch im Namen aller, die hier mitarbeiten. Stadträtin Wiedemann (CDU): In unserer Vorlage steht, der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Sozialausschuss den 10. Sachstandsbericht zur Kenntnis. Wir nehmen ihn nicht nur zur Kenntnis, sondern wir haben uns auch inhaltlich mit ihm auseinander gesetzt und werden es auch – leider – immer noch weiterhin tun müssen. Es ist erschre- ckend, wie viele Menschen hier in Karlsruhe in der Obdachlosigkeit sind. Weiterhin ist es erschreckend, wie viele Menschen ihre Wohnung aufgrund von Mietrückständen verlieren. Es ist erschreckend, wie viele Alleinerziehende mit Kindern und Familien mit Kindern plötzlich auf der Straße stehen, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden können. Ich weiß nicht, woran es liegt. Ob es an der Kinderzahl liegt oder am Äußeren, auf jeden Fall ist es sehr schwierig, bezahlbaren Wohnraum mit mehr als einem Kind zu finden. Es ist leider ein gesellschaftliches Problem, das wir hier im Gemeinderat auch nicht lösen können oder lösen werden. Was uns persönlich auch interessiert: Wie viele – nicht nur junge Erwachsene, wie sie hier angedeutet sind mit 154 Personen, was auch eine erschreckende Zahl ist – junge Menschen unter 18 Jahren sind obdachlos? Es sind nicht nur diejenigen, die mit ihren Müttern oder Vätern oder ihren Eltern ohne Wohnung sind, sondern es sind auch Ju- gendliche, die zuhause nicht mehr untergebracht werden, sondern abwechselnd bei Freunden oder sonstigen Personen Unterkunft finden, teilweise auch auf der Straße le- ben. Uns würde interessieren, wie hoch diese Personengruppe ist. Uns würde auch wei- terhin interessieren, wie die Stadt Karlsruhe diesem Problem begegnen möchte. Ich denke, das werden wir im Sozialausschuss noch lang beraten müssen. Wir bedanken uns ganz außerordentlich bei der Volkswohnung und bei der Wohn- raumakquise. Ohne deren tatkräftige Unterstützung würde diese Statistik noch schlech- ter aussehen. Wir sind auf dem Stand von 1992. Das ist kein Ruhmesblatt für uns. Wir - 4 - hoffen, dass diese Zahl in den nächsten zwei Jahren deutlich nach unten geht, und dass es in Karlsruhe mehr und ausreichend bezahlbaren Wohnraum geben wird. Stadträtin Melchien (SPD): Wir alle freuen uns darüber, dass Karlsruhe attraktiv ist und dass die Menschen auch gerne hier leben. Das ist natürlich auch ein Ergebnis er- folgreicher Standortpolitik. Eine Kehrseite dieser Attraktivität stellt aber die hohe Nach- frage nach Wohnraum dar und lässt neben vielen weiteren Faktoren den Wohnungs- markt noch angespannter werden. Ein solcher Wohnungsmarkt stellt eine aktive Woh- nungslosenhilfe vor enorme Herausforderungen. Viele in diesem Bericht und auch von meiner Kollegin genannten Personengruppen brauchen unsere Hilfe. Sie brauchen diese Hilfe, und vor allem in Anbetracht der wirklich extrem angespannten Situation auch kreative Lösungen. Dies kann nur gelingen, wenn wir ein gutes Miteinander der verschiedenen Akteure haben, dass in Karlsruhe so vielen Menschen geholfen werden kann, und so viele Men- schen in Karlsruhe die Möglichkeit haben, ordentlichen Wohnraum zu erlangen. Darauf basiert alles, was Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betrifft. Das verdanken wir si- cherlich der hervorragenden Zusammenarbeit aller, die sich in diesem Tätigkeitsfeld en- gagieren: unserer engagierten Fachstelle, den privaten Vermietern, der Volkswohnung und natürlich den freien Trägern. Ihnen allen gilt von unserer Seite höchste Anerken- nung für das, was sie leisten für unsere Stadt, auch für uns als Gemeinderat, dem diese Aufgabe anvertraut ist. Heute nehmen wir den 10. Sachstandsbericht zur Kenntnis. Die Bedeutung der Woh- nungslosenhilfe als wichtige kommunale Aufgabe ist zumindest in Karlsruhe mittlerwei- le unumstritten. Karlsruhe ist aber auch deutschlandweit – Herr Bürgermeister Lenz hat es angesprochen – anerkannter Vorreiter auf diesem Gebiet. Da möchten wir unseren speziellen Dank Ihnen aussprechen, dass Sie sich unermüdlich einsetzen für das Er- folgsmodell der Karlsruher Wohnraumakquise. Es ist eine wegweisende Form kommu- nalen Handelns, die es schafft, bei reduzierten Kosten den Betroffenen bessere Hilfe zu leisten, als mit der regulären obdachlosenrechtlichen Unterbringung. Ich denke, es liegt auch gerade daran, dass es nicht nur die Unterbringung allein ist, sondern dass eine Unterstützung, flankierende Maßnahmen erfolgen. Das ist auch der Erfolg unserer Wohnraumakquise. Es ist ein Beispiel dieser Instrumente. Da müssen wir als Stadt ein großes Augenmerk darauf werfen, dass weiterhin die Ausstattung mit Sozialarbeitern auch gut funktioniert, dass es ausreichend ist, auch wenn wir neue Wohnungen gene- rieren. Denn Vermieter finden wir Gott sei Dank tatsächlich auch in dieser angespann- ten Situation, auch weil wir so gute Arbeit hier leisten, weil das Fachpersonal gute Ar- beit leistet. Aber wir als Gemeinderat dürfen dann natürlich auch nicht denken, es reicht, wenn wir mehr Sozialarbeiter stellen. Der Erfolg hängt ganz gewaltig davon ab, dass wir weiterhin unserem Konzept treu bleiben und diese gute Unterstützung hier leisten. Die SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich auch die im Bericht dargelegten weiteren Schritte und das große Bemühen aller Beteiligten, die Wohnungslosenhilfe weiter zu entwickeln. Angesprochen wurde schon der runde Tisch, aber auch verschiedene öf- fentliche Kampagnen, die sich im Bericht als Ideen wiederfinden. Die in der Beschluss- vorlage dargestellten hohen Zahlen von Betroffenen belegen die Notwendigkeit und - 5 - Bedeutung unserer Betroffenen, um es mit Ihren Worten zu sagen. Die Situation ist trotz aller Bemühungen brennender denn je. Wir wollen uns nicht vorstellen, wie es wäre, hätten wir uns nicht die letzten 20 Jahre bemüht. Das auch noch einmal zu die- sen ähnlich hohen Zahlen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wohnen ist leider kein niedergeschriebenes Grundrecht. Aber wir wissen alle, dass es ein ausgeprägtes Grund- und Sicherheitsbedürfnis ist. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe, jetzt der 10. Sachstandsbericht, ist schon in der Breite durch meine Kolleginnen vorgestellt worden, weshalb ich jetzt nicht auf die ein- zelnen Maßnahmen eingehen werde. Auch wir bedanken uns ausdrücklich beim Team der Wohnungslosenhilfe, bei der Wohnraumsicherung, bei allen Akteuren, die dort mitwirken. Wir möchte aber auch unsere Unterstützung dazu erklären, dass wir wei- termachen müssen auf dem Weg. Denn jeder Wohnungslose, jede Wohnungslose, jede Familie – leider hat sich eine gewisse Verschiebung zu Familien, Alleinerziehenden erge- ben – ist eine zu viel. Wir stehen an Ihrer Seite, um Wohnraum zu schaffen, um Wohn- raum zu vermitteln. Auch gerade für diese Personen. Von uns schon des Öfteren angesprochen, möchten wir auf den Weg mitgeben, bei allem Erfolg der Wohnraumakquise zu evaluieren, inwiefern es bei der Wohnraumak- quise durch Kooperation und WohnraumMobi Synergieeffekte geben könnte, die man vielleicht besser nutzen könnte. Nach dem Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe kann man getrost festhalten, dass das Karlsruher System zur Wohnungslosenhilfe an einigen Stellen verbessert werden könnte. Lassen Sie uns daran arbeiten. Vor allem aber geht es uns darum, dass wir die Entwicklung in der Wohnungslosenhilfe im Auge behal- ten und dass wir entsprechend gemeinsam reagieren. Stadtrat Braun (KULT): Zunächst möchte ich mich anschließen an das Lob meiner Vor- redner an die Angebote unserer Wohnungslosenhilfe und die Wohnraumakquise. Zum einen dafür, dass die Zahl derer, die obdachlosenrechtlich untergebracht werden, steigt, zum anderen dafür, dass die Leerstandsquote stetig sinkt. Wir müssen aber auch sehen, dass die steigenden Unterbringungszahlen einhergehen mit steigenden Zahlen an woh- nungslosen Menschen und Familien. Das gilt es zu kritisieren. Wir müssen in Zukunft noch stärker darauf achten, vor allem bei Neubauten und Quartiersentwicklungen im Niedrigpreissegment zu bauen, um Menschen in prekären finanziellen Situationen wei- terhin Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Stadtrat Jooß (FDP): Herrn Bürgermeister Lenz und sein Team haben Sie im Vorfeld schon geadelt heute. Das ist schon Lob genug für alle hier. Dieser Bericht ist natürlich bei diesem Umfeld schon fast ein Wunder. Wir freuen uns über dieses Wunder. Das Tolle dabei sind die vielen Player in diesem Netzwerk; Wohnraumakquise ganz vorne angestellt. Ich bin froh, dass die privaten Vermieter nicht in die Ecke gestellt werden, sondern toll und aktiv dazu beitragen und beteiligt sind. Herr Bürgermeister Lenz betont es immer wieder. Ich freue mich darüber. Aber wir müssen in dieser Richtung weiter machen. Wir unterstützen gern alle weiteren Anstrengungen auf diesem Gebiet. Danke für den Bericht. Stadträtin Zürn (Die Linke): Vorweg möchte ich sagen, es gibt zwar, wie Herr Borner richtig gesagt hat, kein Grundrecht auf Wohnen. Das ist nicht im Grundgesetz formu- - 6 - liert. Aber die Folgen von Obdachlosigkeit beeinträchtigen verschiedene Grundrechte, wie z. B. die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Ehe und Familie sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Insofern haben Wohnungslose An- spruch auf Unterbringung. Die Bereitstellung der Unterbringung, dazu sind die Kom- munen verpflichtet. Ich kann also nicht zustimmen, wenn es darum geht, darüber zu stauen, dass wir uns hier mit der schlimmsten Form der Armut beschäftigen, mit der Obdachlosigkeit, sondern ich finde das eine Selbstverständlichkeit und eine unglaublich wichtige Aufgabe für uns hier im Gemeinderat, diesen Menschen, die oftmals durch eigenes Verschulden in diese Situation gekommen sind, zu helfen, dass sie ihre Grund- rechte wahrnehmen können. Das möchte ich vorausschicken. Zum anderen möchte ich unbedingt und sehr herzlich denjenigen danken, die in Bera- tungsstellen, in den Einrichtungen, in der Akquise und wo auch immer, in den Ämtern und in den verschiedenen Einrichtungen Hilfe für die Wohnungslosen leisten und die in der Beratung oftmals auch schon abwenden können, dass Menschen in die Wohnungs- losigkeit geraten. Ich möchte jetzt nichts grundsätzlich dazu sagen, wie der Wohnungs- losigkeit begegnet werden kann. Das Karlsruher Konzept ist sicherlich nicht schlecht. Aber wir sind der Meinung, dass diese Entwicklung des knappen Wohnungsmarkts und der Wohnungslosigkeit vorhersehbar war, und dass die weitere Entwicklung auch vor- hersehbar ist und dass man mit diesen Maßnahmen – seien sie auch noch so gut -, wie wir sie in Karlsruhe haben, dem Problem damit nicht grundsätzlich begegnen können. Ich möchte aber jetzt – wie gesagt – nichts Grundsätzliches zum Wohnungsmarkt sa- gen, sondern nur auf einen Punkt eingehen, der jetzt von den Vorrednerinnen und Vor- rednern nicht behandelt wurde, und wo wir denken, dass da in Zukunft ein Bedarf ent- stehen wird, den wir jetzt noch nicht so richtig in den Blick genommen haben. Da geht es um den Zusammenhang von Armut und Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, und da noch einmal im Speziellen um das Thema Frauen in der Wohnungslosigkeit. Wir sehen in dem Bericht, dass es einen Bedarf gibt an geschlechtsspezifischen Angebo- ten, Beratung und auch Unterbringung von Frauen und Männern. Mich hat erstaunt, dass ich weder bei der Prävention noch beim Thema Beseitigung von Wohnungslosig- keit eine geschlechtsspezifische Darstellung und eine geschlechtsspezifische Betrach- tung gefunden habe. Da habe ich mich dann anderweitig informiert und komme dann zu dem Ergebnis, dass zwar möglicherweise statistisch sich nicht so viel geändert hat. Der Anteil der Frauen an der Wohnungslosigkeit beträgt 1/3. Aber wir haben es mit dem Phänomen der sogenannten verdeckten Wohnungslosigkeit zu tun. Da sind über- proportional viele Frauen zu finden. Das hat auch verschiedene Gründe. Frauen kom- men eher noch bei Freunden unter, oder sie gehen zurück in die Ursprungsfamilie, oder sie bleiben vielleicht auch einmal in einer Beziehung, obwohl sie eigentlich sehr gerne heraus wollten. Das Ausbrechen und das sich in die Wohnungslosigkeit Begeben ist für Frauen mit sehr viel höheren Risiken verbunden als für Männer, z. B. die Stigmatisierung von wohnungslosen Frauen: Wenn Frauen in der Obdachlosigkeit sind, sind sie oftmals Gewalt ausgesetzt. Vielen Frauen scheuen es, sich in diese Situation zu begeben. Das führt dazu, dass sie manchmal und sehr viel stärker als Männer in dieser sogenannten verdeckten Wohnungslosigkeit verharren. Da habe ich auch die Zahlen. Die Zahl dieser Frauen in der verdeckten Wohnungslosigkeit ist stark angestiegen, um 20 % von 2015 auf 2016. So etwas kommt bei den Beratungsstellen in Karlsruhe an. Die geben diese Information auch gerne weiter. - 7 - Ein weiteres Indiz dieser verdeckten Wohnungslosigkeit sind die sogenannten Postabho- lerinnen. Das sind Frauen, die keinen eigenen Wohnsitz haben und irgendwo unter- kommen, die sich aber die Post in eine Beratungsstelle schicken lassen. Auch bei dieser Zahl kann man davon ausgehen, dass auf eine wohnungslose Frau noch mindestens neun andere kommen, die sich die Post irgendwo hinschicken lassen. Das sind Zahlen, die sollten uns zu denken geben. Die zeigen, dass die Menschen, die wirklich in der Wohnungslosigkeit sind, absolut die Spitze des Eisberges sind, gerade was Frauen be- trifft. (Der Vorsitzende hebt die gelbe Karte.) - Ich komme zum Schluss. Ich würde mir sehr wünschen, dass der nächste Wohnungs- losenbericht – ich habe das schon öfters angemahnt – geschlechtsspezifische Angaben und Daten enthält. Die fehlen zum großen Teil wieder. Ich habe es, wie gesagt, schon öfters angemahnt. Ich würde mir sehr wünschen, dass das jetzt endlich einmal nachge- tragen wird. Denn erst dann sehen wir, welche besonderen Bedingungen und auch welche besonderen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Frauen wirkungsvoll zu helfen. Ich würde mir auch wünschen, dass der nächste Aktionstag, die nächste Fachkonferenz dieses Thema Frauen in der Wohnungslosigkeit zum Schwerpunkt nimmt. Und ich wür- de zum Dritten den absolut großen Wunsch und die Mindestforderung aufstellen, es darf bei der Wohnungslosenhilfe und bei der Armutsbekämpfung keine Kürzungen ge- ben, wenn wir jetzt wieder über Haushaltskonsolidierungen ... (Der Vorsitzende: Frau Stadträtin, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen! Sie haben über eine Minute überzogen!) - Das tut mir sehr leid. Aber ich spreche wirklich selten. Das ist mir jetzt wichtig. Ich glaube, Sie haben dafür Verständnis. (Nein-Rufe; der Vorsitzende: Frau Stadträtin, ich muss jetzt abbrechen!) Stadtrat Kalmbach (GfK): Es steht Karlsruhe gut zu Gesicht, wenn wir gut mit unse- ren Armen umgehen. Allerdings muss ich an der Stelle sagen, die Probleme, die wir mit steigender Obdachlosigkeit haben, sind nicht hausgemacht, sind nicht wegen dem Wohnungsmarkt da. Sie sind da, weil wir einen großen Zuzug haben von Menschen, die kein Heim haben. Von der Seite her können wir uns keine Vorwürfe machen, zu wenig gemacht zu haben. Wir müssen uns nur neu darauf einstellen, dass mehr Leute kommen. Das ist die Herausforderung, die wir haben. Ich möchte gar nicht so viel auf Details eingehen, sondern nur auf eines. Ganz hervor- ragend fand ich das innovative Mischkonzept. Das wird am Werderplatz ausprobiert. Da bin ich sehr gespannt, wie es funktionieren wird, dass die Stadt gemeinsam mit Mietern und Investoren zusammen Häuser neu herrichtet, menschenwürdig herrichtet und Men- schen auch wieder Unterkunft finden. Das ganze Vorgehen wird Auswirkungen auf einen Stadtteil haben. Insofern glaube ich , dass es sehr entscheidend ist, dass wir an - 8 - der Stelle auch solche gezielte Maßnahme ergreifen, um Plätze zu beruhigen, um Plätze zu verändern, um soziale Strukturen in einem Stadtteil zu verändern. Ich glaube, das ist eine ganz neue Denke, für mich zumindest. Ich möchte mich an der Stelle bedanken. Auf einen Punkt, da sehen wir eine ganze Menge an Vorschlägen im Bericht, auch in den Umsetzungen, möchte ich meinen Finger legen. Wenn Menschen keine Arbeit ha- ben, können sie nie stabil werden. Deswegen, allein einen Menschen unterzubringen, ihm eine menschenwürdige Wohnung zu geben, ist deutlich zu wenig. Die werden nicht stabil, sie brauchen eine Arbeit. Sie brauchen Wohnung und Arbeit. Deswegen müssen wir an der Stelle deutlich zulegen, wenn wir dauerhaft etwas verändern wollen. Ich bin sehr dankbar für das, was bereits geschieht. Das ist hervorragend. Aber wir sind noch nicht am Ende. Wir müssen richtig Gas geben. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Wir kommen damit zur Abstimmung, die eine Kenntnisnahme ist. Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 13. Juli 2017