Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften KBG, AVG, KVV und KVD
| Vorlage: | 2017/0360 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.05.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | AVG |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.07.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0360 Dez. 4 Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften KBG, AVG, KVV und KVD Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.07.2017 25 x Die Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass es auch in den städtischen Gesellschaften Ziel sein sollte, möglichst viele Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen. Dabei sollte die vorgeschriebene Quote von 5% als Min- dest- und nicht als Höchstquote angesehen werden. Die Entwicklung unternehmensspezifischer Konzepte von Menschen mit Behinderungen, wird seitens der Behindertenbeauftragten für sinnvoll und angebracht gehalten. Zu 1. Höhe der Beschäftigungsquote, der Ausgleichsabgabe und Anzahl der fehlenden Pflichtplätze von 2014 bis 2016 bei den städtischen Gesellschaften KVD, KBG, KVV und AVG GESELLSCHAFT QUOTE IN % AUSGLEICHSABGABE IN € FEHLENDE PFLICHTPLÄTZE IN PERSONEN 2014 2015 2016 2014 2015 2016 2014 2015 2016 KBG 0 0 0 1.380 1.380 1.500 1 1 1 AVG 2,98 3,18 3,79 37.400 20.125 14.875 16 15 11 KVV 0 0 0 1.380 1.380 1.500 1 1 1 KVD 2,98 2,63 2,42 9.600 12.000 14.960 4 5 6 Zu 2. Aktueller Stand zur Entwicklung unternehmensspezifischer Konzepte bei den städtischen Gesellschaften KVD, KBG, KVV und AVG 2.1 Die Karlsruher Versorgungsdienste im Gesundheitswesen GmbH (KVD) Die Karlsruher Versorgungsdienste im Gesundheitswesen GmbH (KVD) wurde im Jahre 2003 hauptsächlich zur Erbringung von Reinigungsleistungen für das Klinikums gegründet. Mit der KVD- Gründung wurden die Beschäftigten im Reinigungsdienst des Klinikums an die KVD überlassen. Bei Austritten von überlassenen Beschäftigten wurden und werden diese seither sukzessive durch KVD-eigene Beschäftigte ersetzt. Ohne die überlassenen Beschäftigten kommt es zu einer verzerrten Darstellung der Beschäfti- gungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen: Stand Mai 2017 arbei- ten aktuell insgesamt 318 Beschäftigte für die KVD - davon sind 88 überlassene Beschäftigte und 230 eigene Beschäftigte. Von den insgesamt 318 Beschäftigten sind 16 Personen schwer- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 behindert, was einer Gesamtquote von 5,03 Prozent entspricht. Da sich die Quote im jährlichen Beteiligungsbericht leidglich auf die eigenen Beschäftigten der KVD beschränkt, kommt es zu der oben beschriebenen verzerrten Darstellung. Da in der gelebten Praxis die Quote von 5 Pro- zent erreicht wird, wird von der Einführung eines unternehmensspezifischen Konzepts abgese- hen. 2.2 KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH Bereits in der gesamtstädtischen Dienstvereinbarung zur Integration Schwerbehinderter vom 12.07.2002 wurde von Seiten der Stadt ausdrücklich festgestellt und damit anerkannt, dass es einigen Bereichen aufgrund ihrer Struktur und ihres Aufgabenbereiches schwerer fällt, die nöti- ge Zahl an schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beschäftigen. Dies mache es nötig, zum Ausgleich in anderen Bereichen die Beschäftigungsquote entsprechend zu erhö- hen. Die Karlsruher Bädergesellschaft gehört auf Grund ihrer Aufgabenstruktur (Betrieb Europabad) zu einer städtischen Einrichtung, der es im Vergleich zu anderen Ämtern und Ein- richtungen schwerer fällt, schwerbehinderte Personen zu beschäftigen. Sie ist aufgrund ihrer Aufgabenstruktur unbedingt darauf angewiesen, dass die Betriebsmitarbeiter zur Durchführung der Badeaufsicht beziehungsweise zur Gewährleistung der Rettungsfähigkeit und zur Ausübung der teilweise schweren körperlichen Arbeiten über eine nahezu uneingeschränkte körperliche Gesundheit und Belastbarkeit verfügen. Diese Fähigkeiten werden nicht nur in regelmäßigen Abständen vom ärztlichen Dienst überprüft, sondern müssen von jedem Mitarbeitenden auch durch „Schwimmprüfungen“ innerhalb gewisser Zeiträume immer wieder neu unter Beweis gestellt werden. Da im Verwaltungsbereich im engeren Sinne praktisch alle Beschäftigten nicht bei der KBG, sondern bei der Stadt angestellt sind und die nahezu uneingeschränkte körperliche Gesundheit und Belastbarkeit der Betriebsmitarbeiter - wie oben beschrieben - unabdingbar ist, ist sowohl die Neueinstellung als auch die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von schwer- behinderten Bewerberinnen und Bewerbern nicht geeignet. Die KBG sieht keine Möglichkeit, aufgrund der geschilderten Gesamtumstände hier aktiv ge- genzusteuern und vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung eines unternehmensspezifischen Konzepts zur Erhöhung der Beschäftigungsquote bei einem fehlenden Pflichtplatz unverhält- nismäßig wäre. 2.3 KVV - Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Es wurden beziehungsweise werden zurzeit keine unternehmensspezifischen Konzepte erarbei- tet, da momentan ein Pflichtplatz nicht besetzt ist. Falls – was in der Vergangenheit bereits der Fall war – nur bei einem Mitarbeiter die Schwerbehinderteneigenschaft (wieder) festgestellt wird, wäre die Quote erfüllt. 2.4 AVG – Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH Seit November 2014 baut die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH kontinuierlich ihre Schwerbe- hindertenvertretung auf. Derzeit stehen den Schwerbehinderten zwei Schwerbehindertenvertre- ter mit jeweils einer Freistellung von einem Tag pro Woche (und bei Bedarf) für ihre Belange zur Verfügung.
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0360 Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften KBG, AVG, KVV und KVD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.07.2017 25 x 1. Wie hoch ist a. die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen b. die Ausgleichsabgabe, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erreicht wurde in den städtischen Gesellschaften von Karlsruher Bädergesellschaft mbH (KBG), Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG), Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) sowie der Karlsruher Versorgungsdienste (KVD) (bitte je nach Gesellschaft aufschlüsseln) und wie vielen anrechnungsfähigen Pflichtplätzen entspricht die entrichtete Ausgleichsabgabe je Gesellschaft? 2. Falls die gesetzliche Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in diesen Gesellschaften noch nicht erreicht wurde: Wurden mittlerweile unternehmens-spezifische Konzepte zur Erhöhung der Beschäftigungsquote erstellt und umgesetzt? Falls nein: Wann ist mit der Erstellung und Umsetzung dieser Konzepte zu rechnen? Bereits für die Stellungnahme zur Anfrage der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion „Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen“ vom 14.03.2014 wurde ermittelt, dass von den Gesellschaf- ten mit städtischer Mehrheitsbeteiligung die Karlsruher Bädergesellschaft mbH (KBG), die Albtal- Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG), der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) sowie die Karlsruher Versorgungsdienste (KVD) die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 % nicht erfüllen. In der Stel- lungnahme der Verwaltung zum Antrag vom 12.11.2014 wurde u. a. zugesichert, dass in den städti- schen Beteiligungsberichten jährlich über die Entwicklung bei diesen Gesellschaften berichtet wird. Dies ist auf Seite 6 des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2015 erfolgt. Danach entspricht die Aus- gleichsabgabe von 36.285 Euro, die diese vier städtischen Gesellschaften entrichten müssen, insge- samt 23 anrechnungsfähigen Pflichtplätzen. Die ebenfalls zugesagte Erstellung eines unternehmensspezifischen Konzeptes wurde je- doch noch nicht umgesetzt. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe kann nur eine Übergangssituation sein. Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Arbeitge- ber*innen alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, denn wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf der Unternehmen als attraktive Arbeitgeber*innen. unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 40. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. Juli 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 25 der Tagesordnung: Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern mit Be- hinderungen in den städtischen Gesellschaften KBG, AVG, KVV und KVD Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2017/0360 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 7. August 2017