Tier- und artenschutzgerechte Vogelvergrämung
| Vorlage: | 2017/0338 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.05.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0338 Tier- und artenschutzgerechte Vogelvergrämung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.06.2017 20 x 1. Inwiefern setzt die Stadt Karlsruhe auf Maßnahmen zur Vogelvergrämung für städtische Liegen- schaften und welche Methoden kommen hierbei zum Einsatz? 2. Welche Rolle spielen Tier- und Artenschutzaspekte für Vergrämungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden? 3. Kamen in der Vergangenheit oder kommen aktuell Klebepasten für die Vergrämung von Vögeln bei städtischen Gebäuden zum Einsatz oder liegen der Stadt Karlsruhe Informationen über die pri- vate Verwendung/ den Verkauf von Klebepasten im Stadtgebiet vor? 4. Welche Möglichkeiten für den tier- und artenschutzgerechten Umgang mit Vergrämungsmaß- nahmen sieht die Verwaltung und welchen strategischen Ansatz verfolgt die Verwaltung zum Ein- satz/ Umstieg auf vogelfreundliche Maßnahmen? Viele Vogelabwehrsysteme sind sehr umstritten und können nachweislich zu Verletzungen oder den Tod von Vögeln führen. Betroffen sind hierbei nicht nur Stadttauben, sondern auch gefährdete Vogel- arten, die sich im Stadtgebiet bewegen und niederlassen. Um eine besonders gefährliche Vogelvergrämungsmaßnahme handelt es sich bei silikonartigen Klebe- pasten, die auf Fensterbrettern, Balkonen oder Dächern angebracht werden. Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass dieser Kleber die Vögel nicht nur vergrämt sondern auch tötet. Bundesweit wurden Fälle bekannt, wo diese Paste zur Taubenvergrämung zum Einsatz kam und andere Vögel wie Turmfalken oder Kohlmeisen, die ebenfalls auf der Paste landeten, tödlich verende- ten. Andere stark umstrittene und vom Tierschutz abgelehnte Vergrämungsmaßnahmen sind Tauben- spikes, Drahtsysteme oder Taubennetze, in denen sich Vögel ebenfalls verfangen können und sich häufig dabei verletzen Tierschutzgerechte Vergrämungsmaßnahmen, die Tieren keinen Schaden zufügen können, sind be- reits entwickelt. Beispielsweise können sogenannte Birdslides, also Acryl- oder Metallplatten, die bei Bedarf an den Kanten des Daches oder an anderen Gebäudeteilen befestigt werden, dafür sorgen, dass Vogelkrallen auf der ebenen Fläche keinen Halt finden und sich nicht niederlassen können. unterzeichnet von: Zoe Mayer Renate Rastätter Michael Borner Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0338 Dez. 2 Tier- und artenschutzgerechte Vogelvergrämung Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.06.2017 20 x Zu den Fragen der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die Verwaltung Folgen- des mit: 1. Inwiefern setzt die Stadt Karlsruhe auf Maßnahmen zur Vogelvergrämung für städtische Liegenschaften und welche Methoden kommen hierbei zum Einsatz? Vogelvergrämungsmaßnahmen werden durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) nur sehr selten eingesetzt, vor allem gegen Tauben im Innenstadtbereich. Dabei setzt HGW ausschließlich sogenannte Aufsitzverhinderer in den verschiedenen Ausführungen ein. Diese kommen als Dornen, Netze oder Drähte (stromlos) zum Einsatz. In früheren Jahren wur- den vereinzelt Versuche mit Ultraschalltönen durchgeführt, die aber keine zufriedenstellenden Ergebnisse erbracht haben. 2. Welche Rolle spielen Tier- und Artenschutzaspekte für Vergrämungsmaß- nahmen an städtischen Gebäuden? Bei Vergrämungsmaßnahmen gilt § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes uneingeschränkt. Demnach ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufü- gen. Zudem ist es gemäß § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz verboten, zum Fernhalten oder Ver- scheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Diese Maßnahmen dürfen hierbei nicht zum Tod der Tiere führen (Ausnahme: Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge). Bei sachgerechter Anbringung der handelsüblichen Vergrämungsvorrichtungen, wie zum Beispiel Netze und Drähte, ist nicht mit dem Eintritt von Schmerzen, Leiden und Schäden zu rechnen. 3. Kamen in der Vergangenheit oder kommen aktuell Klebepasten für die Vergrä- mung von Vögeln bei städtischen Gebäuden zum Einsatz oder liegen der Stadt Karlsruhe Informationen über die private Verwendung/ den Verkauf von Klebe- pasten im Stadtgebiet vor? Nach Kenntnis der Verwaltung wurden zum Fernhalten von Tauben am Technischen Rathaus das Produkt „Bird-Free“ und auf dem Gelände des alten Schlachthofes das Produkt „nopalo- ma“, beides freiverkäufliche Präparate zur Taubenabwehr, im Auftrag der Karlsruher Fächer GmbH eingesetzt. Über die private Verwendung oder den Verkauf von nicht tierschutzgerech- ten Klebepasten im Stadtgebiet liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. Welche Möglichkeiten für den tier- und artenschutzgerechten Umgang mit Ver- grämungsmaßnahmen sieht die Verwaltung und welchen strategischen Ansatz verfolgt die Verwaltung zum Einsatz/ Umstieg auf vogelfreundliche Maßnah- men? Zu den tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergrämung siehe Antwort unter Num- mer zwei.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 27. Juni 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 20 der Tagesordnung: Tier- und artenschutzgerechte Vogelvergrämung Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2017/0338 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 25. Juli 2017