Änderung des Konzessionsvertrages Stadt mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH (VBK) und der Karlsruher Schienen Infrastruktur GmbH (KASIG)

Vorlage: 2017/0309
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.05.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.05.2017

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Konzessionsvertrag VBK KASIG
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Sitzung Hauptausschuss 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: Verantwortlich: 16.05.2017/23.05.2017 2017/0309 Dez. 1 Änderung des Konzessionsvertrags Stadt Karlsruhe mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH (VBK) und der Karlsruher Schienen Infrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.05.2017 8 vorberaten Gemeinderat 23.05.2017 9 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die geänderte Fassung des Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Karlsruhe und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) sowie der Karlsruher Schie- neninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG) rückwirkend zum 01.04.2017 und empfiehlt dem Vertreter der KVVH GmbH in den Gesellschafterversammlungen der KASIG und der VBK der Änderung des Konzessionsvertrages auf Basis der in der Vorlage genannten Form ebenfalls zu- zustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass sich im Rahmen der Finalisierung ergebende weitere Anpassungen nicht grundsätzlicher Art von der Verwaltung vorgenommen werden dür- fen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK, KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Beschluss vom 28.07.2015 hat der Gemeinderat den seit 1998 zwischen der Stadt Karlsruhe und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) bestehenden Konzessionsvertrag über die der- zeitigen und zukünftigen Aktivitäten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der Gemarkung Karlsruhe auf die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG) erweitert. Anlass hierfür war die Umsetzung der Kombilösung. Die Erweiterung beinhaltete Re- gelungen, die für den Bau des Tunnels Kaiserstraße erforderlich waren. Bereits in der damaligen Gemeinderats-Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass die Erweiterung des Konzessionsver- trags auf die KASIG auch hinsichtlich der Kriegsstraße nach Abstimmung mit den Finanzbehör- den dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Vorliegend soll nun die Anpassung des Konzessionsvertrags auch hinsichtlich des Baus des Teil- abschnitts Kriegsstraße umgesetzt werden. Die geänderte Fassung des Konzessionsvertrages wird derzeit noch zwischen Stadt und KASIG finalisiert und mit den Finanzbehörden schlussab- gestimmt. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: - Allgemein: Die Aufnahme des Teilabschnitts Kriegsstraße an verschiedenen Stellen, etwa bei der Gestat- tung oder der Regelung der Zuständigkeiten und der Verkehrssicherungspflicht für die künf- tigen Bahnanlagen in der Kriegsstraße. Die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung zum Bau sowie zur Linienführung für den Streckenabschnitt Kriegsstraße Karlstor und Lud- wig-Erhard-Allee Höhe Ostendstraße/Henriette-Obermüller-Straße soll der KASIG obliegen. Ein entsprechender Bescheid liegt noch nicht vor, soll aber zeitnah beantragt werden. - Eigentum: Die KASIG wird Eigentümerin der Bahnanlagen im Streckenabschnitt Kriegsstraße werden. Die Grundstücke sowie die durch den Individualverkehr genutzten Anlagen und Ingenieur- bauwerke im Streckenabschnitt Kriegsstraße, insbesondere Straßen und Straßentunnel sind Eigentum der Stadt Karlsruhe. - Kostentragung Die Stadt wird - wie oben dargelegt - Eigentümerin der durch den Individualverkehr genutz- ten Anlagen und Ingenieurbauwerke im Streckenabschnitt Kriegsstraße, insbesondere Stra- ßen und Straßentunnel. Die KASIG wird hierfür einen Kostenersatz zumindest in Höhe des durch die Fördermittelgeber festgestellten Wertausgleichs für die durch den Individualverkehr genutzten Anlagen und Ingenieurbauwerke im Streckenabschnitt Kriegsstraße, insbesondere Straßen und Straßentunnel (Alt-gegen-neu) erhalten. In welcher Art und Weise der Kostener- satz geleistet wird, ist noch festzulegen. - Abstimmung der Baumaßnahmen Kriegsstraße Da die KASIG die durch den Individualverkehr genutzten Anlagen und Ingenieurbauwerke in das Eigentum der Stadt bauen wird und die Stadt als Straßenbaulastträger später hierfür ver- antwortlich ist, sollen Regelungen zur Abstimmung zwischen KASIG und Stadt hinsichtlich der Durchführung des Baus der Bahnanlagen sowie des Straßentunnels und der Straßen- baumaßnahmen im Streckenabschnitt Kriegsstraße als neue Anlage zum Konzessionsvertrag neu aufgenommenen werden. Unabhängig von der aktuell erforderlichen Anpassung des bestehenden Konzessionsvertrages zur Umsetzung der Kombilösung arbeitet die Stadtverwaltung derzeit an einer umfassenden Neustrukturierung der Konzessionsverträge Schiene. Anlass hierfür ist zum einen die Synchroni- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 sierung der Konzessionsverträge Schiene mit den im vergangenen Jahr geschlossenen Konzessi- onsverträgen Leitung in den Bereichen Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Zum Anderen ist beabsichtigt, die Inhalte unter Einbeziehung der Fachämter und Gesellschaften insgesamt in größerem Umfang zu aktualisieren. Es ist angestrebt, die in Anlehnung an die Konzessionsver- träge Leitungen fortgeschriebenen Vertragsfassungen dem Gemeinderat zum Jahresende zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss geänderte Fassung des Kon- zessionsvertrages zwischen der Stadt Karlsruhe und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK) und der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG) rückwirkend zum 01.04.2017 und empfiehlt dem Vertreter der KVVH GmbH in den Gesellschafterversammlungen der KASIG und der VBK der Änderung des Konzessionsvertrages auf Basis der in der Vorlage genannten Form ebenfalls zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass sich im Rahmen der Finalisierung ergebende weitere Anpassungen nicht grundsätzlicher Art von der Verwaltung vorgenommen werden dür- fen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • GR Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. Mai 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Änderung des Konzessionsvertrages Stadt mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH (VBK) und der Karlsruher Schienen Infra- struktur GmbH (KASIG) Vorlage: 2017/0309 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss geänderte Fassung des Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Karlsruhe und der Verkehrsbetriebe Karls- ruhe GmbH (VBK) und der Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG) rückwirkend zum 01.04.2017 und empfiehlt dem Vertreter der KVVH GmbH in den Gesellschafterversammlungen der KASIG und der VBK der Änderung des Konzessions- vertrages auf Basis der in der Vorlage genannten Form ebenfalls zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Erklärun- gen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass sich im Rahmen der Finalisierung erge- bende weitere Anpassungen nicht grundsätzlicher Art von der Verwaltung vorgenom- men werden dürfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich darf gleich um das Votum bitten. – Einstimmig zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Mai 2017