Interfraktioneller Änderungsantrag: Neufassung der Geschäftsordnung

Vorlage: 2017/0300
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 25.04.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Interfraktionller Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ÄNDERUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0300 Neufassung der Geschäftsordnung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 4 x 1) Der § 17 der Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats wird geändert: a) Der Begriff „Wortprotokoll“ wird unter §17 Ziffer (1) aufgenommen. b) Die Archivierung wird auf min. 15 Jahre verlängert. 2) Nach der o.a. Bearbeitung wird § 17 erneut im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt und in der Sitzung am 25.4.17 zuerst ausgelassen. Sachverhalt / Begründung: Die o.a. Änderungen entsprechen dem interfraktionellen Schreiben vom 29.03.2017 an den Oberbür- germeister. Hierauf wurde den Fraktionen in der Gemeinderatsklausur zugesagt, dass die Änderungen angenommen werden würden. Die jetzt vorliegende Fassung ist faktisch eine Zurücknahme dieser Zusage. Die schriftliche Geschäftsordnung ist der Vertrag zwischen der Stadtverwaltung und dem Gemeinde- rat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Änderungen hieran alleine durch „Verwaltungshandeln“, bzw. „Absprachen“ getätigt werden können. unterzeichnet von: Tom Hoyem und FDP-Fraktion Tilman Pfannkuch und CDU-Fraktion Ute Leidig / Johannes Honné und Grüne-Fraktion Erik Wohlfeil und KULT-Fraktion Seite 2

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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0300 Dez. 1 Neufassung Geschäftsordnung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 4 x Kurzfassung Die Verwaltung folgt dem Antrag und ändert § 17 der Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung folgt dem Antrag. § 17 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe vom 25.04.2017 erhält folgende Fassung: Niederschrift (1) In den Niederschriften über die Verhandlungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse müssen unabhängig von der festgelegten Protokollform neben den in § 38 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz der GemO aufgezählten Inhalten Beginn und Ende der Verhandlung sowie ver- bindliche Erklärungen der Verwaltung und Aufträge an die Verwaltung festgehalten wer- den. Darüber hinaus soll in Fällen, in denen der Niederschrift keine schriftliche Unterlage beigefügt werden kann oder von diesen Unterlagen abweichende oder sie ergänzende Aus- führungen gemacht werden, der wesentliche Inhalt der Berichterstattung festgehalten wer- den. Das Recht des oder der Vorsitzenden und der Mitglieder des Gemeinderates nach § 38 Abs. 1 Satz 2 der GemO Erklärungen oder das Abstimmungsverhalten in die Niederschrift aufzunehmen, bleibt hiervon unberührt. Über die Verhandlungen des Gemeinderates wird ein Wortprotokoll gefertigt. (2) Die Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates wird innerhalb eines Monats durch Einstellen ins Ratsinformationssystem zur Kenntnis gebracht. (3) Tonaufzeichnungen der Sitzungen des Gemeinderates werden zum Zwecke der Protokoll- führung erstellt und für 15 Jahre bei der protokollführenden Stelle aufbewahrt. Anschlie- ßend werden sie dem Stadtarchiv zur Übernahme in die Archivbestände angeboten. Auf- zeichnungen der beschließenden Ausschüsse werden nach 2 Jahren gelöscht, bei beraten- den Ausschüssen nach 1 Jahr. (4) Dem oder der Vorsitzenden und jedem Mitglied des Gemeinderates ist ein Zugriff auf die Tonaufzeichnungen zu gewähren.