Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rosenweg Ecke Dahlienweg", Karlsruhe-Rüppurr: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2017/0299
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.04.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.05.2017

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 BPlan Rosenweg
    Extrahierter Text

    Anlage1 VorhabenbezogenerBebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“in Karlsruhe -Rüppurr Ergebnis der Beteiligung der Behördenund Träger öffentlicher Belangegemäß §4Abs.2Baugesetzbuch vom 17. August 2016 bis 30.September2016 Zusammenfassungder eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Bundesamt für Infrastruktur Regierungspräsidium Stuttgart Regionalverband Mittlerer Oberrhein Landkreis Karlsruhe–Gesundheitsamt Forstamt Zentraljuristischer Dienst–Wasserbehörde Stadtwerke Karlsruhe Zentraljuristischer Dienst–Immissions-und Arbeitsschutzbehörde Polizeipräsidium Karlsruhe Zentraljuristischer Dienst–Untere Naturschutzbehörde Nachbarschaftsverband Karlsruhe Zentraljuristischer Dienst–Abfallrechts-und Altlastenbehörde Bürgergemeinschaft Rüppurr Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmender Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz undDienstleistungen der Bundes- wehr, 22. August2016 Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen-einschließlich unterge- ordneter Gebäudeteile-eine Höhe von 30Meterüber Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe (30Meterüber Grund) überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunter- lagen-vor Erteilung einer Baugenehmigung-nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Bei der oben angegebenenMaßnahme bestehen seitens der Bundeswehr aus liegenschaftsmäßiger,infrastrukturel- ler und schutzbereichsmäßigerSicht keine Bedenken. Bauliche Anlagen mit einer Höhevon 30Meteroder mehrsind nicht vorgesehen. -2- RegierungspräsidiumStuttgart–Landesamt für Denkmalpflege, 1. September 2016 Gegen die Planung bestehenaus Sicht der Denkmalpflege keine Bedenken. Dennoch wurden im besagten Bereich vorgeschichtliche Scherben bekannt, die dort eine vorgeschichtlicheSied- lung vermuten lassen. Eine genaue Eingrenzung ist leider nicht möglich. Daher soll an dieser Stelle nocheinmal de- zidiert an die Paragraphen 20 und 27Denkmalschutzge- setz(Meldepflicht) erinnert werden. Denkmäler der Bau-und Kunstdenkmalpflege sowie der Archäologie des Mittelalters sind in diesen Bereichen nicht bekannt. --- UnterZifferfünfder Hinweise wirdeine Er- gänzung zu dervermutetenvorgeschichtli- chenSiedlungaufgenommen.Auf § 20 Denkmalschutzgesetzwirdschonverwie- sen, der Verweis auf § 27 Denkmalschutz- gesetzwirdergänzt. --- Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 6. Oktober2016 Regionalplanerische Belange sind nicht berührt.--- LandratsamtKarlsruhe–Gesundheitsamt, 13. September2016 Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bestehen sei- tens unseres Amtes aus hygienischer Sicht, sofern die gel- tenden Rechtsverordnungen überWasser, Abwasser, Emis- sion und Immission eingehalten werden, keine Bedenken. Da sich der Standort im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone III B befindet, ist das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil „Schutzgebiete für Grundwasser“ zu berücksichtigen. Angaben über eventuell auftretende altlastverdächtige Flä- chen sind zur Beurteilung aus gesundheitlicher Sicht nach- zureichen. Die geltenden Rechtsnormen hinsichtlich Wasser, Abwasser, Emission und Immission werden im Rahmen der Planung berück- sichtigt. Der Hinweis Nummerdreiwird um die Aus- sage ergänzt, dass das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasser- schutzgebiete, I. Teil „Schutzgebiete für Grundwasser“ zu berücksichtigen ist. In der Begründung wird erwähnt, dass im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind (Erhe- bungsstand 31. Dezember 2011). Nach dem Abbruch der Garagen soll ein Bodengutachten erstellt werden. Sollten sich dann oder im Rahmen des wei- teren Planungsprozesses Hinweise auf alt- lastenverdächtige Flächen im Planungsge- biet ergeben, wird das Gesundheitsamt da- von unterrichtet. Stadt Karlsruhe,Forstamt,7. Oktober2016 Wie in der Begründung zum oben genannten Bebauungs- plan unter Ordnungszahl4.9.2 (Eingriff in Natur und Land- schaft, Seite13) dargestellt, grenzt Wald im SinnePara- graphzweides Landeswaldgesetzes Baden–Württemberg an das Planungsgebiet. Eigentümerin desWaldes ist die Stadt Karlsruhe. Der nach § 4 Absatz 3Landesbauordnung Baden-Württemberg vorgegebene Abstand zwischen Wald und baulichen Anlagen mit Feuerstätten von mindestens -3- 30Meterwird durch das Vorhaben unterschritten. Gemäß Landesbauordnung §4Absatz 3 können Ausnah- men vom 30MeterWaldabstand zugelassen werden. Um das Vorhaben im Sinne der Förderung des sozialen Woh- nungsbaus zu ermöglichen, genehmigt die untere Forst- behörde Stadt Karlsruhe die Unterschreitung des Waldab- standes unter der Auflage, das der Vorhabenträger einer Haftungsverzichtserklärung (in der Begründung fälschli- cherweise als „Haftungserklärung“ bezeichnet) zu Guns- ten der Waldbesitzerin und dem Eintrag einer entspre- chenden Grunddienstbarkeit zustimmt. Der Vorhabenträgerstimmt dergewünsch- tenHaftungsverzichtserklärungzuGunsten der Stadtund der Eintragung einer entspre- chenden Grunddienstbarkeit zu.Die Rege- lung erfolgt im Rahmen des Durchfüh- rungsvertrags.Die Begründung wird bezüg- lichdes Begriffs „Haftungsverzichtserklä- rung“korrigiert. ZJD,Untere Wasserbehörde,15. September2016 Keine Anregungen und Bedenken--- StadtwerkeKarlsruhe, 28. September2016 Allgemeine Hinweise Die geplante Tiefgarage der Häuser 1 und 2 ist unmittel- bar auf dersüdlichen Grundstücksgrenze geplant. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitsraum (Baugrube und Ver- bau) in den öffentlichen Gehweg hineinreichen wird. Innerhalb dieses Bereichs liegen diverse in Betrieb befindli- che Versorgungssysteme die auf Kosten des Verursachers umzulegen sind. Ergänzende spartenspezifische Anmer- kungen zu den Versorgungssystemen finden Sie in den folgenden Abschnitten. Falls darüber hinaus auch an anderen Stellen Arbeitsräu- me bis in die Gehwege hineinreichen sollten, wären eben- falls Sicherungs-beziehungsweiseUmlegungsarbeiten auf Kosten des Verursachers erforderlich. Stromversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Entlang des räumlichen Geltungsbereiches (Gehweg Ro- sen-und Krokusweg)verlaufen jeweils zwei 20-kV- Kabelsysteme und zwei 1-kV-Kabelsysteme, teils im Schutzrohr.Innerhalb der Baugrenze des westlichen Wohngebäudes besteht derzeit noch ein Kabelverteiler- schrank mit entsprechenden 1-kV-Kabelabgängen. Für die Trennung bzw. Verlegung dieses Kabelverteilers sowie ei- nes weiteren 1-kV-Hausanschlusses in Höhe des östlichen Wohngebäudes nehmen Sie bitte rechtzeitig Verbindung mit uns auf. 110-und 20-kV-Kabel dürfen weder freigelegt, noch über-beziehungsweiseunterpresst werden. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, ist vorab unsere Abteilung Netzbetriebzur Abstimmung eventuell notwendiger Si- cherungsmaßnahmen zu kontaktieren. Als Vorlaufzeit in Bereichen mit 110-kV-Kabeln sind 6 Wochen, in Bereichen mit 20-kV-Kabeln 2Wochen einzuplanen. Bei einer Be- schädigung dieser Kabel ist neben einem immensen wirt- schaftlichen Schaden eine akute Lebensgefahr gegeben. Die Sicherung beziehungsweise gegebe- nenfallsdie Verlegung der fraglichen Lei- tungen im Gehwegbereich während der Bauphase erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken. In den Durchführungsvertrag werdenge- gebenenfallsentsprechende Regelungen zur Kostenübernahme aufgenommen. Die Trennung beziehungsweiseVerlegung des Kabelverteilersund des Hausanschlus- seserfolgt in Abstimmung mit dem Versor- gungsträger. Die Sicherung der bestehenden Stromkabel während der Bauphase erfolgt in Abstim- mung mit den Stadtwerken. -4- Gas-und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Der einzuhaltendelichte Mindestabstand der neu zu pflanzenden Bäume zu denVersorgungsleitungen beträgt 2,50Meter. Da dieser von den Bäumen auf dem östlichen Grundstücknicht eingehalten wird, müssen diese Bäume entweder entfallen oder verschoben werden. Im Dahlienweg befindet sich auf der Ostseite im Gehweg ein Wasserschacht. Sollte dieser stören,bitten wir um rechtzeitige Information. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Bereich deröffentlichen Verkehrsflächen befinden sich Einrichtungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Sollten diese Verkehrsflächen in die Erschließung mitein- bezogen werden, ist aufdiese zwingend zu achten. Soll- ten im Zuge der Erschließung Veränderungen an der vor- handenenStraßenbeleuchtungsanlage erfolgen, bitten wir vorab um rechtzeitige Kontaktaufnahme. Kommunikations-und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplansbefindet sich ein Kabelverteiler der Fachbereichs Kommunikations-und In- formationstechnik.Dieser soll im Zuge des Neubaus ver- setzt werden. Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auf- lagen zu. In der Umgebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes wird die Verlegung von Infrastrukturder Fernwär- me geprüft. Ein Anschluss der Neubauten an das Fern- wärmenetz wäre denkbar. Die Baumstandorteauf der Ostseite wur- den so angepasst, dass der Stamm der zu pflanzenden Bäume 2,5MeterAbstand von der Leitung hat. Im Dahlienwegist kein Eingriff vorgesehen. GegebenenfallserfolgtderEingriff in Ab- stimmung mit dem Versorgungsträger. DieSicherung und gegebenenfallsAnpas- sung der Straßenbeleuchtung erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken. Die Versetzung des Kabelverteilers erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken. Kenntnisnahme Stadt Karlsruhe,ZJD, Immissions-undArbeitsschutzbehörde, 30. September 2016 Die in Ziffer 3.5.2 der Planbegründung angegebenen Be- urteilungspegel beziehungsweisederen Herkunft und die Anwendung einschlägiger Regelwerke sollten näher erläu- tert werden, da der angegebene Nachtwertüber dem Richtwert der DIN 18005 für Verkehrslärm von 45 dB(A) liegt. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung sind hingegen eingehalten. Die Passagen in den Ziffern 3.5.2 und 410.1 zu etwaigen Geräuschimmissionen im Plangebiet, ausgehend von den umliegendenSchulen, halten wir ebenfalls für verbesse- rungswürdig, da die pauschale Aussage, es handle sich hier nicht um schädliche Umwelteinwirkungen, nicht schlüssig begründet ist. Hier sollte anhand der tatsächli- chen Gegebenheiten(zum BeispielNutzungszeiten und- Zum Thema Immissionsschutzwurdeeine Stellungnahme von einem Schallgutachter eingeholt.Die Ergebnisseder schalltechni- schen Stellungnahme wurdenin die Be- gründung des Bebauungsplans aufge- nommen. -5- intensitäten, Lage der Außenanlagen) genauer aufgezeigt werden, warum keine Konflikte zu erwarten sind. Sofern dies mit textlichen Erläuterungen untermauert werden kann, halten wir ein Schallgutachten nicht für erforderlich. Für die geplantenTiefgaragenein-und ausfahrten sollte sichergestellt werden, dass Schallschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik umgesetzt werden. Im Rahmen des Durchführungsvertrags wird gesichert, dassentsprechend den Er- gebnissen der schalltechnischen Stellung- nahmedieTiefgaragenzufahrtim Bereich westlichdes Dahlienwegesnach dem aktu- ellstenStand derLärmminderungstechnik umzusetzen ist. Die Sicherung erfolgt über den Durchführungsvertrag. Polizeipräsidium Karlsruhe, 29. September2016 Seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe bestehen aus kri- minalpolizeilicher und verkehrspolizeilicher Sicht derzeit keine Bedenken oder Anregungen. Hinweis: lm Bereich der Zu-/Abfahrten der Tiefgaragen sollte im Falle einer zukünftigen Bepflanzung oder Installation von Werbeanlagen darauf geachtet werden, dassdie so ge- nannten Sichtdreiecke in den öffentlichen Verkehrsraum freigehalten werden.Gleiches gilt für mögliche Seiten- wände/Stützwände im Bereich der Rampen. --- Werbeanlagen sind nicht vorgesehen.Auch die Pflanzung von Bäumen und größeren Sträuchernim Bereich der Tiefgaragenaus- fahrten ist nichtgeplant.Bei derGestal- tungderBrüstungen derTiefgaragenram- penwird die notwendige Übersicht über den Straßenraum berücksichtigt. Stadt Karlsruhe,ZJD, Untere Naturschutzbehörde,5. Oktober2016 Seitensder unteren Natur-und Bodenschutzbehörde be- stehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Pla- nung. Indessen haben wir Vorschlägen für einige klarstellende Formulierungen. Dies betrifft nachfolgende Passagen in den Hinweisen. Aufgrund der besonderen Lageam bzw. Nähe Waldrand empfehlen wir deren Text wie folgt zu er- weitern: Vorschläge: Ziffer13: Vogelschlag Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglas- te Eckausbildungen und Durchblicke" sind zur Reduzie- rung des Vogelschlagrisikos zu vermeidenoder durch ge- stalterische Elemente zu gliedern. Insgesamt ist zu ge- währleisten, dass die geplante Bebauung keine unzulässi- gen Ausfälle (Tötung oder Verletzung geschützter Tiere, die über das aktuelle normale Naturgeschehen hinausge- hen) durchVogelschlag oder ähnlicheszur Folge hat. Ziffer14: Außenbeleuchtung Eine zusätzliche Lichtimmission für den angrenzenden Wald durch dieAußenbeleuchtung istzu vermeiden.Es sind insektenfreundlicheLeuchtmittel (1. Priorität: LED; 2. Priorität:Natriumdampf-Niederdrucklampen), gezielt nur nach unten abstrahlendeLeuchtkörper zu verwenden und nach Möglichkeit durch Zeitschalt-oderBewegungsmel- der die Außenbeleuchtung auf das zeitlichErforderliche/ Ziffer 13 der Hinweise zum wird wie vorge- schlagen angepasst Ziffer 14 derHinweise wird wie vorge- schlagen angepasst -6- Unabdingbare zu begrenzen. Anregungen zu Modifizierung/Konkretisierung Formulie- rungen: Wir regen andie Formulierungen in Kapitel 3.2. sowie 4.9.4 zumArtenschutzgeringfügig anzupassen. Dort heißt es-für den Leser etwas verwirrend-,dass eine (allgemeine)Artenschutzprüfung durchgeführt wurde, ei- ne (spezielle)Artenschutzprüfung (saP)aber entbehrlich ist. Unseres Erachtens stellt das Gutachten von Büro Breunig vom 14. Oktober2015 quasieine saP dar.Zwar wurden nicht die gelegentlich verwandten Standartprüfbögen hierfür verwendet, dessen unbeschadet wurde inhaltlich aber die Planung auf einVorliegen beziehungsweiseeine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicherVerbots- tatbestände des §44 Absatz1 geprüft und insofern das besondereArtenschutzrecht desBundesnaturschutzge- setztesabgearbeitet. In Kapitel4.9.4. (Seite13) empfiehlt es sich klarstellend aus dem Gutachten zuergänzen, dass keine besonders und auch keine streng geschützten Arten imPlangebiet nachgewiesen wurden,aber die Bäume eine potentielle Habitateignungfür Vögel und Fledermäuse haben (kön- nen). Bei Hinweis Nummer12 (Seite18) regenwir an die For- mulierung"sollte zuvor kontrolliertwerden“in"istzuvor zu kontrollieren"zu ändern sowie zu ergänzen "Für den Fall, dass Fledermäusefestgestellt werden,ist der Fällzeitpunkt zu verschieben und sind die weiteren Maßnahmen inAbstimmung mit dem Umwelt–undAr- beitsschutz, AbteilungÖkologie, Markgrafenstr.14, 76131 Karlsruhe vorzunehmen)“ Ziffern3.2 und 4.9.4 werden angepasst. Dort wird zum Thema Artenschutzaufge- nommen, dass die artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen eines Fachbeitrags un- tersucht wurden. Ziffer4.9.4 der Begründung wird wie vor- geschlagen ergänzt. In Abstimmung mit den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde und dem Gartenbauamt wird Ziffer 12 der Hinweise wird folgt angepasst: „Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sollten diese vorrangig zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, vorgenommen werden. Damit wird eine erhebliche Stö- rung oder Tötung der streng geschützten Arten beziehngsweiseder europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten gemäß § 44 Absatz 1 Nummer1 und 2Bundesnaturschutzgesetz vermieden. Sofern Bäume gefällt werden, ist zuvor zu kontrollieren, ob es sich bei den ausgefaul- ten Astlöchern um Höhlen handelt, die durchüberwinternde Fledermäuse belegt sind. Für den Fall, dass Fledermäuse festge- stellt werden, ist der Fällzeitpunkt zu ver- schieben und sind die weiteren Maßnah- menin Abstimmung mit dem Umwelt– und Arbeitsschutz, AbteilungÖkologie, Markgrafenstraße14,76131Karlsruhe vorzunehmen)“ Stadt Karlsruhe,ZJD,Abfallrechts-und Altlastenbehörde,5. Oktober2016 Keine grundsätzlichen Bedenken.--- -7- Bürgerverein Rüppurr,5. Oktober2016 Die Planung wurde vom Vorstand der Bürgergemeinschaft Rüppurr zustimmend zurKenntnis genommen. --- Nachbarschaftsverband, 16. Februar 2017 Die vorgelegte Planung ist, wie in der Begründung unter Ziffer 2.1 ausgeführt, im2010 als Wohnbaufläche darge- stellt und gilt damit als aus demFlächennutzungsplan entwickelt. ---

  • Anlage 2 BPlan Rosenweg
    Extrahierter Text

    Anlage2 VorhabenbezogenerBebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“in Karlsruhe Ergebnis der Beteiligungder Bürger gem. § 3(1)Baugesetzbuch vom 5. September 2016 bis 16. September 2016 Inhalt Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen aus der ÖffentlichkeitStellungnahme der Stadtplanung Bürger 1, 13. September2016 Im Moment bestehen 60 Garagenplätze die nach der der- zeitigen Planung entfallen. Bei einem Neubau entfallen viele Stellplätze. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen- Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechseln bevorzugt berück- sichtigt werden(in den letzten Jahren gab esin etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen -2- Die Schule hat 24 Stellplätze die von 7 bis 13 Uhr für die Schule reserviert sind. Die Lehrer parken allerdings auch auf den öffentliche "Anliegerparkplätzen"auf der anderen Straßenseite. Die freien Lehrerstellplätze dürfen in der obengenanntenZeit von anderen Verkehrsteilnehmern nicht benutzt werden. Warum haben die Lehrer reservierte Stellplätze (bei anderen Schulen ist dies nicht der Fall), die diese nicht unbedingt benutzen. Warum sind diese reser- vierten Stellplätze für die Lehrerkostenfrei. Warum dürfen diese Stellplätze nicht auch zu den oben genanntenZeiten von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.Die Parkplatzsituation ist aufgrund anderer Schulen im Umfeld jetzt schon prekär und problematisch. Bei Schulveranstal- tungen(Elternabende, und so weiter) ist die Parkplatzsitu- ation sehr chaotisch. Auch vormittags besteht dieses Prob- lem der Parkplatzsituation (Aufgrund Eltern-, Schüler-, Lehrerparken).Es wird grundsätzlich die Parksituation, Aufgrund der Neuplanung, in Frage gestellt. Bei Tiefgaragenstellplätzen fühlt man sich als Frau nicht so sicher, es ist unheimlicher, dadurch besteht die Gefahr, dassweitere Fahrzeuge ebenfalls auf der Straße, statt auf den vorgesehenen Tiefgaragenstellplätzen, parken. Der Weg vonBürger 1wird nach der derzeitigen Planung in der Tiefgaragein etwa40 Meter lang sein. Sind die geplanten Wohnungen für Senioren bezahlbar. Negatives Beispiel siehe "Im Sonnengrün" wo viele Senio- ren sich diese Wohnungen nicht leisten können. Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Bei den angesprochenen Stellplätzen han- delt es sich nicht um öffentliche „Anlieger- parkplätze“. Vielmehr liegen die Parkplätze auf dem Grundstück der Schule und sind damit schuleigene Stellplätze, auf die kein Anspruch erhoben werden kann. DieTiefgaragenverfügen über einen direk- ten, barrierefreienAnschluss an die Er- schließungskerne der Wohnhäuser. Insofern ist bei den neuen Bewohnern eine gute Ak- zeptanz zu erwarten. Durch eine geeignete technischeAusstat- tung der Tiefgaragen (zum BeispielBe- leuchtung) kann denangesprochenen Angst-Situationen entgegengewirkt wer- den. Insgesamtist die Parkierung in Tiefgaragen ein wichtiges Mittel, um bei sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen denoben schon erwähnten,benö- tigteninnerstädtischenWohnraum zu schaffen. DiegeplantenTiefgaragen befinden sich auf den gleichen Flächen wie diebestehen- denGaragen. Insofernkönnenim Einzelfall für die Bewohner längere Wege entstehen, diese sind jedochin einem zumutbaren Be- reich. Die KonzeptionbeziehungsweiseAusstat- tungder Wohnungen orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen von Senioren. Inso- fern wird eine marktgerechte Lösung für die geplante Zielgruppe umgesetzt.Die Anwendung des KarlsruherInnenentwick- lungskonzepts trägt dazu bei, das auch weniger einkommensstarkebeziehungswei- seförderungsbedürftige Bevölkerungs- gruppen von der Baumaßnahme profitieren können. Im Übrigenwird darauf hingewiesen, dass -3- Wie ist die Parkplatzsituation während der Bauphase. bei dem Projekt „Im Sonnengrün“aktuell mehr als 50Prozentder Bewohnerälter als 60Jahre sind. Für die baurechtlich notwendigen Stellplät- zeim Plangebietist vorgesehen, während der Bauphase im Bereich derbestehenden Tiefgarage am Hainbuchenweg Ersatzstell- plätzeanzubieten. Bürger 2, 15. September2016 Dieobigen,vonunsseit50Jahrengenutzten,abgeschlos- senenStellplätze sollendemNeubau vondreiHäusern zumOpferfallen. NacheinersolangenMietzeithabenwir Bestandsschutz(Gewohnheitsrecht). WirbittenSiehöflichdarum,imRahmendesGenehmi- gungsverfahrensVorsorge zutreffen,dasswederseitens derBauherrin,nochseitensder Stadt,noch seitensdes DenkmalamtsEinwendungenerhobenwerden,wenn wir imHausgarten desHausesAsternweg58,daswireben- fallsseit50Jahrenbewohnen, Ersatzflächenfürdieverlo- rengehendenStellflächenschaffen. Schon aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ist das Parkenbeziehungsweise die Errichtung eines Stellplatzes im Bereich des Hausgartens nicht zulässig.Die Nut- zung der Garage basiertauf einem Miet- verhältnis. Der Begriff des Gewohnheits- rechtes greift an dieser Stelle nicht. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen- Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechselnbevorzugt berück- sichtigt werden(in den letzten Jahren gab esin etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- -4- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Bürger 3, 16. September2016 Die Parkplatzsituation im Rosenweg / Resedenweg / Dah- lienweg und Krokusweg ist eine Katastrophe: Für die Schule sind im Rosenweg 1in etwa25 öffentliche Parkbuchten werktags von 7:00-13:00 Uhr für Lehrkräfte reserviert.Das Max-Plank-Gymnasium nutzt die allgemei- nen Parkplätze. Dieses Sonderrecht für Lehrer der Eichel- gartenschule und Realschule muss aufhören. Da viele Nachbarn und auch wir, aus beruflichen Gründen zweiAutos benötigen, müssen wir auf die öffentlichen Parkplätze im Rosenweg ausweichen können. Da im Re- sedenweg die Parkplatzsituation schon angespannt war. Im Krokusweg 7 bis 29 sind 24 neue Wohnungen entstan- den, aber kein einziger Parkplatz hinzugekommen. Dadurch ist die Parksituation so prekär, dass sie sich weiter auf das Wohngebiet verteilt. Da der Garagenhof leider so schon nicht genug Parkraum für die Anwohner bereithält (56 Garagen für 60Autos) und sich wie oben genannt die Parkplatzsituation durch Verdichtung von Wohnraum bereits auf das ganze Viertel auswirkt, kann ich einer weiteren Verdichtung nicht zu- stimmen. Es wäre erst mal angebracht Parkraum für die jetzige Situ- ation zu schaffenund das Schulparkproblem zu lösen. Bei den Stellplätzen entlang des Rosenwe- ges, die dem Plangebiet gegenüber liegen, handelt es sich nicht um öffentliche Stell- plätze. Vielmehr liegen die Parkplätze auf dem Grundstück der Schule und sind damit schuleigene Stellplätze, auf die kein An- spruch erhoben werden kann. Im Übrigen sinddurch die angrenzenden Schulen ggf. vorhandenen Missstände bei der Parkierung separat zu behandeln.Sie können nicht dem Vorhaben angelastet werden. Bei der Umsetzung der Bebauungim Kro- kusweg 7-24wurden keine zusätzlichen Stellplätze gebaut, die erforderlichen Stell- plätze wurden aber im Rahmen der Bauge- nehmigung an anderer Stelleinder Garten- stadt nachgewiesen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen- Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einenLeerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechselnbevorzugt berück- sichtigt werden(in den letzten Jahrengab esin etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die -5- Durch die Bebauung wird der Garten-/Privatweg zwischen Resedenweg und Dahlienweg hin zum Rosenweg angeho- ben und mit dreiStufen versehen. Der Weg ist dann weder für Fahrräder, die mitAnhänger die Gartenabfälle abtransportieren noch für gehbehinderte Menschen (Rollstuhl / Rollator) oder inlineskatende Kinder mehr benutzbar. Das ist nicht tragbar. Für das Wohngebiet der Gartenstadt, mit einem ganz be- sonderen Charme, durch die gute Nachbarschaft und das behütete Aufwachsen unserer dreiKinder, die wohl auch aus diesem Grund jetzt selbst ihre eigenen Familien in der Gartenstadt gründen, wünsche ich mir keine weitere Wohnraumverdichtung,-schon weil Senioren sich leider die Mieten im Neubau nicht leisten können und daher in ihren großen Häusern wohnen bleiben müssen. Ich würde mir sicheren Parkraum ohne zusätzliche Lärmbe- lästigung wünschen und bitte zu prüfen, ob es nicht mög- lich ist, unter dem bestehenden Garagenhof eineausrei- chend große Tiefgarage zu bauen. Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Vermutlich ist der Fußweg zwischen Gold- lackweg und Rosenweg gemeint.Die Pla- nung wird sogeändert, dass der Wegbarri- erefreian den Rosenweg angeschlossen wird.Über den Fußweg nördlich von Haus zweiist ein barrierefreier Anschluss an den Dahlienweg gesichert. Innerhalb von Karlsruhe herrscht ein nach- gewiesener Mangel an innerstädtischen, sozial gefördertenWohnraum. Der erfor- derliche Wohnraum sollgemäßBaugesetz- buchund im Sinne eines sparsamen Um- gangs mit den zur Verfügung stehenden Flächen vorwiegend durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.Die vorliegende Planung stellt einen Beitrag zur Behebung desWohnraumdefizits dar. Die Konzeption der Wohnungen hinsicht- lich Barrierefreiheit und Ausstattung orien- tiert sich an den aktuellen Bedürfnissen von Senioren. Insofern wird eine marktgerechte Lösung für die geplante Zielgruppe umge- setzt.DieAnwendung des Karlsruher In- nenentwicklungskonzepts trägt dazu bei, das auch weniger einkommensstarkebe- ziehungsweiseförderungsbedürftige Bevöl- kerungsgruppen von der Baumaßnahme profitieren können. Unabhängig von den technischen Schwie- rigkeitenmüsstendie für den Bauder Tief- garageerforderlichen Kosten durch ent- sprechende Mietpreise für die Stellplätze amortisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz für derartige Stellplätze in der Stadt leider gering ist. So wurdein derSüdstadt eine private Quartiersgarage geschaffen, die nicht genutzt wird, in der Weststadt ist ein privates Parkhaus in den Konkurs gegangen. -6- Bürger 4, 16. September2016 Ablehnung des Bauantrages aufgrund: 1.) Geringe bis komplett vernachlässigteSicherheitskon- zepte während des Bauvorhabens für Rettungs-und Löscheinsätze. Das Bauvorhaben befindet sich straßen- technisch in einem Nadelöhr, welches zur einen Seite von einer Grund-und Hauptschule, zur anderen Seite von ei- nem Gymnasium eingegrenzt ist.Die hinter den Schulen befindlichen Wiesen und Wälder lassen eine Zufahrt zu den Schulen und dem betroffenen Wohngebiet für Ret- tungsfahrzeug (natürlicher Bauart, also keine geländefähi- gen Rettungsfahrzeuge) nicht zu. Die beiden anderen Seiten sind durch enge Straßen und teils Einbahnstraßen jetzt schon, aber auf alle Fälle wäh- rend einer Bauphase dieser Ausmaße nicht geeignet den Anwohnern oder den Schülern beider Schulen rechtzeitig Hilfe im Falle eines Notfalles zukommen zu lassen. Durch die enge Straßenführungen und die stellenweise heute schon in den Kurven parkenden Fahrzeuge von Anwoh- nern und Lehrern ist für Rettungsfahrzeuge heute schon das Anfahren nur erschwert möglich. Das Anfahren großer Baustellenfahrzeuge und großvolumiger Zulieferfahrzeuge odergar Baugeräte wie Baggerund so weiterwürde das Anfahren oder verkehrsbedingte Durchfahren von Ret- tungsfahrzeugen komplett unterbinden. 2.) Geringe bis komplett undurchdachte Konzeption zum Erhalt von Parkplätzen in der ohnehin schon prekären Parkplatzsituation in allen vier betroffenen Straßenberei- chen (Reseden-, Rosen-, Dahlien-und Krokusweg). Schon heute fehlen aufgrund der hohen Anzahl Fahrzeuge der Anwohner, der hohen Zahl der Fahrzeuge anreisender Leh- rer und mittlerweile auch Schüler im gesamten Wohnbe- reich der vier betroffenen Straßen Parkplätze.Veranstal- tungen der angrenzenden Mehrzwecksporthalle und auch des hinter dem Wald angrenzenden Turnvereins (TUS Rüppurr) sorgen bereits heute zudem für absoluten Park- platzmangel. Das Gymnasium und die Mehrzwecksport- halle verfügen über keine, die Grund-und Hauptschule nur über da. zehnseparate gekennzeichnete Parkplät- ze/Besucherparkplätze. 3.) Dezimierung der derzeit von den Anwohnern genutz- ten Garagen-/ Abstellplätze von derzeitin etwa60 Gara- genplätze (56 Garagentore mit stellenweise Mehrfachbe- legungsmöglichkeit) auf nach Bauphase geplanten 56 Tiefgaragenplätze, obwohl durch das Bauvorhaben mit ei- ner hohen Zunahme an weiterhin benötigten Abstellplät- zen zu rechnen ist. Der Rosenwegbeziehungsweiseder Kro- kusweg bleibt während der Bauphase wei- terhin befahrbar.Insofern kann der Ein- schätzung, die Baustelle würde bei Notfal- leinsätzen zu Behinderung der Rettungs- kräfte führen, nicht gefolgt werden. Die durch die angrenzenden Schulenund andere Gemeinschaftseinrichtungen verur- sachten Engpässe bei der Parkierungkön- nen nicht dem Vorhaben angelastet wer- den, sondern müssen separat gelöst wer- den.Im Rahmen des Vorhabens müssendie erforderlichen Stellplätze für die geplanten Wohnungen nachgewiesen werdenund ein Konzept für die entfallenen Garagenstell- plätzeentwickelt werden. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung vonzusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits -7- ́ 4.) Zerstörung des Teils unter Schutz stehenden Gesamt- bildes der Gartenstadt Karlsruhe durch unmittelbar an- grenzende, nicht diesem Schutz entsprechenden Bauvor- habens in Form und Optik. 5.) Nichteinhalten des Abstandes zu einemoffiziell als sol- chem gekennzeichneten Waldstück, welches als Erho- lungsgebiet von Anwohnern, Schülern und Lehrern um- fangreich genutzt wird. Die geringste Verunfallung oder das Austreten nur geringster Mengen anChemikalien oder Treibstoffen würden keine als solche gekennzeichneten Baugrundstücke, sondern eben das Erdreich eines offiziel- len Waldes verunreinigen. optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechselnbevorzugt berück- sichtigt werden(in den letzten Jahren gab esin etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denkmal- geschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. Bei der Gestaltung der Wohn- bebauung wurde eine Formensprache ge- wählt, die die Gebäude als Gebäude ihrer Zeit erkennen lässt, es wurde aber auf eine maßstäbliche Gestaltung der Baukörper Wert gelegt. Die Materialität der Außenfas- sade (Putz) deckt sich mit der Materialität der Bestandsbauten.Insofern kann der Ein- schätzung, dassdurch das Vorhaben das Gesamtbild der Gartenstadt zerstört wird, nicht gefolgt werden. Dies entspricht auch der Einschätzung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe. Wie schon in der Begründung ausgeführt, ist eine Unterschreitung möglich, wenn die Festsetzungen eines Bebauungsplans Ge- bäude mit einem geringeren Abstand zulas- sen.Die Unterschreitung erfolgt in Abstim- mung mit den zuständigen städtischen Äm- tern.Eine Beeinträchtigung der Waldflä- chen durch das Vorhaben durch Chemika- lienund so weiterkannnicht nachvollzo- gen werden. -8- 6.) Die geplante Bebauung schränkt die direkten Anwoh- ner sowie die in diesem Nadelöhr lebenden Anwohner in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß ein–während der Bauphase, weil dem ohnehin schon engen Verkehrsraum die Möglichkeit der Zu-und Durchfahrt entnommen wird, wie auch nach Fertigstellung, da die Bauten zu nah und zu hoch geplant sind. Abstellplätze für Autos, Gartenanteile mit Zugängen zu eigenen Garagen, Sonneinstrahlung auf Garten-und Terrassenbereiche, alles würde direkt angren- zenden und in diesem Wohnbereich lebenden Anwohnern genommen werden. Zum ThemaEinschränkungen in der Bauphase: Das bestehende Straßennetz bleibt auch während der Bauphase benutzbar. Zum Thema entfallende Garagen: Zu den entfallenen Garagenstellplätzen wurde bereits oben Stellung genommen. ZumThema Höhenentwicklung, Dichte: Die geplante Bebauung hat drei Vollge- schosse, da das Staffelgeschoss bei Haus dreikein Vollgeschoss ist.Sie ist insofern vergleichbar mitmehrerenGebäudenauf der Westseite desKrokusweges im Umfeld des Vorhabens.Die erforderlichen Ab- standsflächen zwischen den Gebäuden werden eingehalten, die Grundflächenzahl bewegt sich in dem von derBaunutzungs- verordnungvorgesehenen Rahmen. Zum Thema Besonnung: Die Verschattungder Gartenflächen findet vor allem in den Wintermonaten statt, wo die Gartennutzung naturgemäßstark ein- geschränkt ist.Insofernwird zwar gesehen, dass die Neubebauung zu einer stärkeren Verschattung der Gartenflächenführt. Die- se bleibt aber in einem insgesamt vertretba- ren Rahmen. Bürger 5, 16. September2016 Einmal abgesehen davon, dass die geplanten seniorenge- rechten Neubauwohnungenin der Gartenstadt Karlsruhe eG so teuer sein werden,dass ältere Menschen,die seit Jahren ein Häuschen in der Gartenstadt zu günstiger Miete bewohnen, sichdiese Wohnungen wohl nicht werden leis- ten können und daher ihr inzwischen zu groß gewordenes Haus nicht zugunsten von jungen Familien frei machen werden, habe ich andere Bedenken, die gegen eine weite- re Bebauung in der Gartenstadt sprechen. Die Gartenstadt Karlsruhe eG hat im Krokusweg vorhan- dene Wohnblocks aufgestockt und so weitere 24 Woh- nungen geschaffen. Diese Wohnungen durften gebaut werden, obwohl die Gartenstadt eG nicht für entspre- chende neue Parkmöglichkeiten gesorgt hat. Baut ein Pri- vatmann, sohat er Parkmöglichkeiten nachzuweisen, an- sonsten muss er Abstandsgebühren in beträchtlicher Höhe bezahlen oder es wird kein Neubau genehmigt. Die Parkplatzsituation im Krokusweg und den kleinen Sei- tenstraßen, die sehr eng sind, ist inzwischen desolat.Das wird sich noch verschlimmern, wenn der Gehweg nicht mehr zum Parken anteilig mitbenutzt werden kann. Mei- nes Wissens ist geplant, sämtliche Garagen in den Gara- genhöfen Rosenweg / Dahlienweg abzureißen und zu überbauen, nur leider wird der Parkraum in der neu ge- Die KonzeptionbeziehungsweiseAusstat- tung der Wohnungen orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen von Senioren. Inso- fern wird eine marktgerechte Lösung für die geplante Zielgruppe umgesetzt. Die Anwendung des Karlsruher Innenentwick- lungskonzepts trägt dazu bei, das auch weniger einkommensstarkebeziehungswei- seförderungsbedürftige Bevölkerungs- gruppen von der Baumaßnahme profitieren können. Bei der Umsetzung der Bebauung im Kro- kusweg 7-24 wurden keine zusätzlichen Stellplätze gebaut, die erforderlichen Stell- plätze wurden aber im Rahmen der Bauge- nehmigung an anderer Stelle der Garten- stadt nachgewiesen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa -9- planten Tiefgarage unter den Neubauten nicht für alle bis- herigen Garagenmieter und die neuen Bewohner der Häu- ser ausreichen. Deshalb bitte ich darum, die Bebauung, so wie jetzt geplant, nicht zu genehmigen. Durch die gegen- überliegende Eichelgartenschule und das um die Ecke ge- legene Max Planck Gymnasium sowie die Kreissporthalle ist die Parksituation in diesem Bereich der Gartenstadt schonseit Jahren mehr als angespannt. Wenn die mehrgeschossigen Häuser so wie geplant ge- baut würden, würden auchdie Anwohner von Krokusweg 46 ff und die Anwohner des Dahlienweges, deren Gärten an das zu bebauende Gebiet grenzen, ihre Garagen verlie- ren, zu denen vom Garten aus Zugang besteht und die seit Jahrzehnten Teil der vermieteten Objekte sind. Die Neubauten stünden quasi in deren jetzigen Gärten und jede Privatsphäre im eigenen Garten ginge verloren. Die Bewohner der Neubauten säßen fast mit am Terras- sentisch, keine Hecke könnte vor Blicken schützen! Dies schreibe ich im Namenmeiner Schwiegermutter, die das Anwesen Krokusweg 46 bewohnt und direkt betroffen ist, aber sich aufgrund ihres Alters nicht per Internet zum Bau- vorhaben äußern kann. 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechselnbevorzugt berück- sichtigt werden(in den letzten Jahren gab esin etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamenUm- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Die durch die angrenzenden Schulen ggf. verursachtenMissständebeiderParkierung können nicht dem Vorhaben angelastet werden, sondernsind separat zu behan- deln. Im Rahmen des Vorhabens sind aus- reichend Stellplätze für die geplanten Wohneinheiten nachzuweisenund die ent- fallenen Garagenstellplätze angemessen berücksichtigen. Dienach Landesbauordnungerforderlichen Abstandsflächen zwischen den Gebäuden werden eingehalten.Der Abstand zwischen Bestand und Neubautenist ungefähr dop- pelt so groß wie dieHöhe der Neubauten. Insofern wird zwar gesehen, dassdiege- planten Bebauung Einblicke in die Gärten dernördlichangrenzenden, bestehenden Häuserermöglicht.Die Verdichtung bleibt jedoch in dem für Wohngebiete üblichen Rahmen. -10- Bürger 6, 16. September2016 Die Parkplatzsituation im Rosenweg / Resedenweg / Dah- lienweg und Krokusweg ist eine Katastrophe: Für die Schule sind im Rosenweg 1in etwa25 öffentliche Parkbuchten werktags von 7:00-13:00 Uhr für Lehrkräfte reserviert. Lehrkräfte parken jedoch auch auf den nicht re- servierten Plätzen. Das Max-Plank-Gymnasium nutzt die allgemeinen Parkplätze. Dieses Sonderrecht für Lehrer der Eichelgartenschule und Realschule muss aufhören. Die Si- tuation morgens und mittags zu Bring-und Abholzeiten ist fatal, und gefährdet massiv dieSicherheit der Schulkinder. Da sie durch Mitten auf der Straße parkende Autos, bei denen zu allen Seiten wahllos Türen aufgehen und sich al- les staut unmöglich den Straßenverkehr überblicken kön- nen. Meine Kinder sind 6 und 8 Jahre alt und besuchen die Eichelgartenschule. Die Gartenstadt ist schon sehr eng besiedelt, jedoch ohne ausreichende Parkplätze. Hier wohnen viele Familiendie aus beruflichen Gründen zweiAutos benötigen. Im Kro- kusweg 7 bis 29 sind 24 neue Wohnungen entstanden, aber kein einziger Parkplatz hinzugekommen. Dadurch ist die Parksituation so prekär, dass sie sich weiter auf das Wohngebiet verteilt. Da der Garagenhof leider so schon nicht genug Parkraum für die Anwohner bereithält (56 Garagen für 60 Autos) und sich wie oben genannt die Parkplatzsituation durch Verdichtung von Wohnraum be- reits auf das ganze Viertel auswirkt, kann ich einer weite- ren Verdichtung nicht zustimmen. Es wäre erst mal ange- bracht Parkraum fürdie jetzige Situation zu schaffen, und das Schulparkproblem zu lösen. Bei den Stellplätzen entlang des Rosenwe- ges, die dem Plangebiet gegenüber liegen, handelt es sich nicht um öffentliche Stell- plätze. Vielmehr liegen die Parkplätze auf dem Grundstück der Schule und sind damit schuleigene Stellplätze, auf die kein An- spruch erhoben werden kann. Im Übrigen sind durch die angrenzenden Schulen ggf. vorhandene Missstände bei der Parkierung separat zu behandeln.Sie können nicht dem Vorhaben angelastetwerden.Die be- stehenden öffentlichen Verkehrsflächen werden durch das Vorhaben nicht berührt. Bei der Umsetzung der Bebauung im Kro- kusweg 7-24 wurden keine zusätzlichen Stellplätze gebaut, die erforderlichen Stell- plätze wurden aber im Rahmen der Bauge- nehmigung an anderer Stelle der Garten- stadt nachgewiesen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechselnbevorzugt berück- sichtigt werden(in den letzten Jahren gab esin etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- -11- Durch die Bebauung wird der Garten-/Privatweg zwischen Resedenweg und Dahlienweg hin zum Rosenweg angeho- ben und mit dreiStufen versehen. Dadurch ist es nicht mehr möglich, dass meine Oma vom Rosenweg kommend in unseren Garten mit dem Rollstuhl zuBesuch geholt werden kann.Der Weg ist dann weder für Fahrräder, die mit Anhänger die Gartenabfälle abtransportieren noch für behinderte Menschen (Rollstuhl/Rollator) oderinlineska- tende Kinder mehr benutzbar. Das ist nichttragbar. Eine Verdichtung des Wohngebietes durch Bebauung ge- währleistet nicht denrechtlich vorgeschriebenen Mindest- abstand von 30Metern zum angrenzenden Wald. Wir be- stehen auf die Einhaltung der Rechtsvorschrift. Auch fühlen sich die direkt angrenzenden Hausbewohner in ihrer Privatsphäre verletzt, da der Neubau direkt Aus- blick auf Terrasse und Garten bietet. Für das Wohngebiet der Gartenstadt,mit einem ganz be- sonderen Charme, durch die gute Nachbarschaft und das freie Aufwachsen der Kinder, die sich im Viertel gut bewe- gen können und dadurch in ihrer Selbständigkeit unter- stützt werden, wünsche ich mir keine weitere Wohnraum- verdichtung,-schon weil Senioren sich leiderdie Mieten im Neubau nicht leisten können und daher in ihren großen Häusern wohnen bleiben müssen. tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Gemeint ist wohl der Weg zwischen Gold- lackweg und Rosenweg.Die Planungdes Wegeswird angepasst. Der Weg wirbarrie- refreian den Rosenweg angeschlossen. Über dieFußwegenördlichder Bebauung ist ein barrierefreier Anschlussan das be- stehende Straßennetzgesichert. Wie schon in der Begründung ausgeführt, ist eine Unterschreitung des Waldabstandes möglich, wenn die Festsetzungen eines Be- bauungsplans Gebäude mit einem geringe- ren Abstand zulassen.Die Zuständige Be- hörde hat ihr Einverständnisin Aussicht ge- stellt. Die nach Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen zwischen den Gebäuden werden eingehalten. Der Abstand zwischen Bestand und Neubautenistin etwadoppelt so groß wiedie Höhe der Neubebauung. Insofern wird zwar gesehen, dass die ge- planten Bebauung Einblicke in die Gärten der nördlich angrenzenden, bestehenden Häuser ermöglicht. Die Verdichtung bleibt jedoch ineinemfür Wohngebieteverträgli- chenRahmen. Innerhalb von Karlsruhe herrscht ein nach- gewiesener Mangel an innerstädtischen Wohnraum. Der erforderliche Wohnraum soll gemäßBaugesetzbuchund im Sinne eines sparsamen Umgangs mit den zur Ver- fügung stehenden Flächen vorwiegend durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Die vorliegende Planung stellt ei- nen Beitrag zur Behebung des Wohnraum- defizits dar.Die Konzeption der Wohnun- gen hinsichtlich Barrierefreiheit und Aus- stattung orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen von Senioren. Insofern wird eine marktgerechte Lösung für die geplante Zielgruppe umgesetzt. Auch die Anwen- dung des Karlsruher Innenentwicklungs- -12- Ich würde mir sicheren Parkraum ohne zusätzliche Lärmbe- lästigung wünschen und bitte zu prüfen, ob es nicht mög- lich ist,unter dem bestehenden Garagenhof eine ausrei- chend große Tiefgarage zu bauen. konzepts trägt dazu bei, das auch weniger einkommensstarkebeziehungsweiseförde- rungsbedürftige Bevölkerungsgruppen von der Baumaßnahme profitieren können. Unabhängig von dentechnischen Schwie- rigkeiten müssten die für den Bau erforder- lichen Kosten durch entsprechende Miet- preise für die Stellplätze amortisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz für derartige Stellplätze in der Stadt leider ge- ring ist. Bürger 7, 16. September2016 Das östliche Gebäude ist zu hoch geplant. Der sogenannte Dachaufbau wirkt trotz Einrückung wie ein Stockwerk, das Gebäude passt sich somit nicht in die umliegende Bebau- ung ein. Das Gesamtbild der Gartenstadt wird zerstört, weil so nach an die bestehenden Wohnhäuser gebaut wird wie sonst nirgendwo, auch wenn die abzureißenden Garagen offiziell nicht unter den Siedlungsschutz fallen. Die Baupläne entsprechen nicht dem Bebauungsplan, da die Dachaufbauten nicht um ihre Höhevom Rand einge- rückt sind. Für die zu fällende Birke im Garten im Krokusweg 48 ist keine Ersatzpflanzung vorgesehen, obwohl dies der Be- bauungsplan vorsieht. (siehe 7.1) Betroffenheit: Wir wohnen in direkter Nachbarschaft Die geplante Bebauung hat nachLandes- bauordnungdrei Vollgeschosse, da das Staffelgeschoss bei Hausdreikein Vollge- schoss ist. Sie ist insofern in Geschossigkeit und Länge mit mehreren Gebäuden auf der Westseite des Krokusweges im Umfeld des Vorhabensvergleichbar. Außerdem wurde Wert auf eine maßstäbli- cheGliederung der Baukörper durchBalko- ne/Loggien und abgesetzte Treppenhausbe- reichegelegt.Das Gebäude mit Staffelge- schoss wurde außerdem an der Stelle ge- plant, wo der Abstand zur Bestandsbebau- ung amgrößten ist. Insofern kann derEinschätzung, dass durch die neue Bebauungdas Gesamtbild der Gartenstadt zerstört wird, nicht gefolgt werden, zumal sichdas Vorhaben nicht im denkmalgeschützten Bereichbefindet.Die erforderlichen Abstandsflächen zu den Be- standsbauten werden eingehalten. Die Anregung bezieht sich vermutlich auf Ziffer1.1 derörtlichen Bauvorschriften, die technische Dachaufbauten wiezum Beispiel Lüftungsgeräte betrifft.Es ist nicht klar, welche Dachaufbautenim Vorhaben-und Erschließungsplanmit der Anregung ge- meint sind.Die im Vorhaben-und Erschlie- ßungsplandargestellten Gebäude liegen im Bereich der festgesetzten Baugrenzen.Für Dachkonstruktion und Geländerim Bereich des Staffelgeschoss sind ergänzende textli- che Festsetzungen getroffen worden. Die entfallenden Bäume müssen in die Ab- wägung miteingestellt werden, da das Ver- fahren im beschleunigten Verfahren gem. §13aBaugesetzbuchdurchgeführt wird, ist eine förmliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzmit entsprechenden Ersatzpflanzungen aber nicht zwingend erforderlich. Im Rahmen der Abwägungwurden4 Linden alserhaltens- wertbeziehungsweiseprägend für die städ- -13- tebauliche Situation eingestuft. Deshalb wird eine Linde erhalten, drei Bäume wer- den neu gepflanzt. Bürger 8, 17. September2016 Die geplante dreigeschossigebeziehungsweisevierge- schossige Bebauung entspricht in keiner Weise der bishe- rigen Bebauung des Rosenwegs der durchgängig aus zweigeschossigen Gebäuden mit Satteldach besteht. Die Grund-beziehungsweiseRealschule Eichelgartenschule ist zwarein dreigeschossiger Flachbau, er ist jedoch zurück- gesetzt von Bäumen verdeckt im Eichelgartenwald und prägt somit nicht das Straßenbild. Das zweite der neu geplanten Gebäude ist zum Rosenweg versetzt,es ergibt sich dadurch weder zu den alten noch zu den neuen Gebäuden irgendeine Art von Bauflucht. Die geplante Bauhöhe über der Tiefgarage führt zu einem beklemmenden Ausblick aus unserem Haus. Unsere Wohnqualität wird dadurch erheblichbeeinträchtigt. Die Parkplatzsituation im Bereich Resedenweg, Rosenweg, Dahlienweg und Krokusweg ist extrem angespannt und nur durch das nicht erlaubte Parken auf dem Gehweg machbar. Durch die drei Schulen Max-Plank Gymnasium, Eichelgarten Realschule und Eichelgarten Grundschule sind die Parklätze tagsüber durch Lehrer belegt, abends kom- men die Bewohner, aber auch für die ist jetzt nicht genü- gend Parkraum vorhanden. Dazu kommen zu Unterrichts- beginn und am Unterrichtsende die "Mamma Taxis". Es stehen sehr oft die Autos auch in den Kurven zu den ab- zweigenden Straßen so dass die abgesenkten Fußgänger- bereiche nicht mehr für Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren benutzbar sind. Die Bebauung hat dreiVollgeschossege- mäßLandesbauordnung, dadas Staffelge- schoss von Haus 3 kein Vollgeschoss ist. Sie entsprichtdamit zwar nicht der Ge- schossigkeit der Bebauung im Rosenweg, an der Westseite des Krokusweges befin- den sich jedoch mehrere Wohngebäude, dieebenfalls drei Vollgeschosse besitzen und eine vergleichbare Länge haben. Inso- fernkanndie Höhenentwicklungmit dem baulichen Umfeldals verträglichangesehen werden, zumal das Vorhabengrundstück außerhalb des denkmalgeschützten Be- reichs liegt. Im Gegensatz zu den senkrecht vom Ro- senweg abgehenden Straßenbeziehungs- weisedem Innenbereich der Gartensiedung ist die Nordseite des Rosenweges im Um- feld des Vorhabens nicht durch einheitliche Baufluchten geprägt. Insofern wird der ge- ringereAbstand zum Straßenraumauch aufgrund der beengten Grundstücksver- hältnisse an dieser Stelle als vertretbar ein- gestuft. Wie oben schon angesprochenbewegt sich dieGeschossigkeit der Neubautenim Spektrum der Bestandsbebauung im nähe- ren Umfeld des Vorhabengrundstücks.Die erforderlichen Abstandsflächen zwischen den Gebäuden werden eingehalten.Der Abstand zwischen Bestand und Neubauten beträgtin etwadas Doppelteder Höhe der Neubebauung. Vergleichbare Gebäudeab- stände sind im innerstädtischen Bereich üb- lich. Die Verdichtung bleibt in dem für Wohngebiete üblichen Rahmen. Bei den Stellplätzen entlang des Rosenwe- ges, die dem Plangebiet gegenüber liegen, handelt es sich nicht um öffentliche Stell- plätze. Vielmehr liegen die Parkplätze auf dem Grundstück der Schule und sinddamit schuleigene Stellplätze, auf die kein An- spruch erhoben werden kann.Im Übrigen sind die durch die angrenzenden Schulen ggf. verursachten Engpässe bei der Parkie- rung separat zu behandeln. Sie können nicht demVorhabenangelastetwerden. -14- Der Wegfall von Garagenplätzen wird die Situation weiter verschlimmern.Bisher haben viele ihre Zweitautos auch, wo es möglich war, auf dem Garagenhof zusätzlich ge- parkt. Bei Sportveranstaltungen in der Eichelgartenhalle und bei Elternabenden ist ebenfalls alles zugeparkt Während derBauphase ist die Sicherheit der Schulkinder sicherlich erheblich gefährdet. Die Einfahrt Rosenweg zur geplanten Tiefgarage östlich des Dahlienwegs befindet sich gegenüber dem Zugang zur Grundschule. Auf der ge- genüberliegenden Seite des Rosenwegs gibt es keinen Gehweg sondern nur reservierte Lehrerparkplätze. Ich gehe davon aus, dass die neuen "behindertengerech- ten Wohnungen" für ältere Gartenstadtmitglieder nicht Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne derLandes- bauordnungnotwendige Stellplätze zuge- ordnet. Von den verbleibenden 41 vermie- teten Garagen werden momentanin etwa 2/3 tatsächlich alsPersonenkraftwagen Stellplätze genutzt, so dass durch das Vor- haben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld desVorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechseln bevorzugt zube- rücksichtigen (in den letzten Jahren gab es in etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können. Die Hauptzugänge zur Grundschulein Ver- längerung des Krokusweges und des Re- sedenwegeskönnen auch in der Bauphase genutzt werden, da auf den genannten Straßen beidseitig Gehwege vorhanden sind. Lediglich im Bereich des Dahlienweges müssen während der Bauphase temporäre Maßnahmen getroffen werden,um den Fußweg südlich der Schulparkplätze zu er- reichen. Die Konzeption der Wohnungen hinsicht- lich Barrierefreiheit und Ausstattung orien- -15- bezahlbar sein werden. So kommen neue Mieter mit neu- en Autos hinzu. tiert sich an den aktuellen Bedürfnissen von Senioren. Insofern wird eine marktgerechte Lösung für die geplante Zielgruppe umge- setzt. Auchdie Anwendung des Karlsruher Innenentwicklungskonzeptsträgt dazu bei, das auch weniger einkommensstarkebe- ziehungsweiseförderungsbedürftige Bevöl- kerungsgruppen von der Baumaßnahme profitieren können. Bürger 9, 15. September2016 Zum obigen Bebauungsplan haben wir folgende Stellung- nahme: 1) Flachdächer passen nicht in das Gesamtbild der Garten- stadt Rüppurr. Auch die angrenzenden Häuser, welche nicht unter Denkmalschutz stehen, sind mit einem Giebel- dach versehen. 2) Besonders Haus eins und Haus zweisind durch die ver- dichtete Bebauung zu dicht an den bestehendenWohn- häusern / Gärten geplant. So besteht ein direkter Einblick von den Balkonen (Haus eins) in unseren Garten, was die Intimsphäre stört, und dem besonderen Charakterder Gartenstadtwiderspricht. 3) Weiter passt Haus zweinicht in die bestehende Struktur im Rosenweg. So ist das geplanteWohngebäude nicht in der Häuserflucht, entsprechend demEckhausRosenweg/ Resedenweg.Hierdurch wird das Gesamtbild deshistorisch gewachsenen Rosenwegeserheblich verunstaltet. 4) Wieaus denBebauungsplänen Nr. 5 bis8hervorgeht ist für die geplante Tiefgarage ein Höherlegendes Zwischen- weges von den Gärten zum Rosenweg geplant. Ausder Skizze ist ersichtlich, dasszumRosenweg hin Stufen ge- plant sind. Dies ist nicht tragbar, da damit die Benutzung fürbehinderteMenschen (Rollstuhl/ Rollator) und damit zu den Gärten-Eingängen nicht mehr möglich ist.Meine Mut- ter besucht uns regelmäßig mit dem Rollator vom Rosen- wegkommend in unserenGarten. 5)Die Parkplatzsituation im Bereich Rosenweg /Dahlien- weg/ Resedenweg ist heute schon sehrangespannt. In letzter Zeit sind viele junge Familien eingezogen, welche Da die Gebäude sich nicht im denkmalge- schützten Bereich befinden, gibt es hin- sichtlich der Dachform zunächst keine zwingenden Vorgaben. Mit den Schulge- bäuden gibt es im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes auch Gebäude mit Flach- dächern. Durch die Maßstäblichkeit der Gebäude (dreiVollgeschosse),die Gliede- rung der Fassaden unddieMaterialwahl (Putz) werden Bezüge zur umgebenden Be- bauung hergestellt.Die Bebauung wurde vom Gestaltungsbeirat in der vorliegenden Form gebilligt.Außerdem tragen die be- grünten Flachdächerzu einer stärkeren Durchgrünung des Umfeldsbei, fördern die Wasserrückhaltung und haben klimatische Vorteile. Im Gegensatz zu den senkrechtvom Ro- senweg abgehenden Straßenbeziehungs- weisedem Innenbereich der Gartensiedung ist die Nordseite des Rosenweges im Um- feld des Vorhabens nicht durch einheitliche Baufluchten geprägt. Insofern wird der ge- ringereAbstand zum Straßenraum auch aufgrund derbeengten Grundstücksver- hältnisse an dieser Stelle als vertretbar ein- gestuft. Der Anschluss des bestehenden Weges an die Rosenstraße wird barrierefrei gestaltet. Die Planung wird entsprechend angepasst. -16- gewöhnlich zwei Autosbesitzen. Wir habenam13. September2016um11:45UhreinigeFo- toserstellt(Fotos sind als Anlage beigefügt)welche bele- gen,dass selbst vormittags inden oben genannten Berei- chen dieStraßenzugeparkt sind. Abends, wenn die Be- wohner von der Arbeit kommen, ist das Parken noch er- heblichschwieriger. In dieser Situationist es auch nicht nachvollziehbar, dass imöffentlichen Parkraumentlang der Eichelgartenschule im Rosenwegin etwa25 Parkplätze zwischen 7:00 Uhr und 13:00 UhrdenLehrern der Eichelgartenschule vorbe- halten sind. Das Max-Plank-Gymnasium nutzt die allge- meinen Parkplätze. Dieses Sonderrecht fürLehrer mussin der Gesamtplanung entzogen werden. Auch das bisher bestehende Gehwegparken, sowie der sehr sensible Schutzbereich unserer Kinder in derGrundschule (im Be- reich desRosenweges), mussin die Gesamtplanung mit einfließen. 6) Die im ,,Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorent- wurf)" auf Seite sechsAbschnitt 3.3 genanntenvorhande- nen Garagenplätze von 52 ist zu korrigieren. Tatsächlich sind es 56 Garagenplätze, wobeizwei Garagen(Eckgara- gen) für jeweils dreiAutos ausgelegt sind. Somit ist die heutige Pkw Garagenanzahl 60, welche alle vermietet sind. Seit 34 Jahren haben wir eine, beziehungsweise zwei Ga- ragen angemietet. Durch die angespannteGaragensituati- on ist es nurdurchjahrelanges Warten in der Gartenstadt möglich eine Garageanzumieten. In der Planung sind nun 56 Tiefgaragenplätze angedacht. Unter der Voraussetzung, dassfürdie neuzu bauenden Wohnungen 38 Tiefgaragenplätze reserviert werden, ste- hen für die 60 entfallendenGaragenplätze als Ausgleich nur noch 22 Plätze zur Verfügung. Wir finden, dass die be- stehendenGaragenstellplätze Bestandsschutz haben müs- sen. Eventuell muss eine zweite Tiefgargenebeneeingezo- gen werden umdie heutige Garagenplatzanzahl zu erhal- ten. lm Zuge der weiterenPlanung sind die hier in Punkt 5 und 6 aufgeführten Argumente einzubringen. Bei den Stellplätzenentlang derEichelgar- tenschulehandelt es sich nicht um öffentli- che Stellplätze. Vielmehr liegen die Park- plätze auf dem Grundstück der Schule und sind damit schuleigene Stellplätze, auf die kein Anspruch erhoben werden kann. Im Übrigen sind durch die angrenzenden Schu- len ggf. vorhandene Missstände bei der Parkierung separat zu behandeln.Sie kön- nen nicht dem Vorhaben angelastet wer- den. Die Begründung wird hinsichtlich der An- zahl der Garagen korrigiert.Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Gara- gen.Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gar- tenstadt als im Sinne derLandesbauord- nungnotwendige Stellplätze zugeordnet. Von den verbleibenden 41 vermieteten Ga- ragen werden momentanin etwa2/3 tat- sächlich alsPersonenkraftwagenStellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben ins- gesamt etwa 28 (baurechtlich nicht not- wendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplät- zen im näheren Umfeld des Vorhabenge- biets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragenim Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt aus- geglichen werden. So gibt es aktuell in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von 3-7 Stellplätzen, weitere 11 Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestandsmieter des Rosenwe- ges bei Mieterwechseln bevorzugt zu be- rücksichtigen (in den letzten Jahren gab es in etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabenge- biet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hin- tergrund des permanent rückläufigen Be- standes an sozial geförderten Wohnungen -17- in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dar- über hinaus dem Ziel eines sparsamen Um- gangs mit den vorhandenen Flächen. Des- halb wird der begrenzte Verlust von Stell- plätzen in Abwägung der verschiedenen Belange als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädti- schen Wohnraum schaffen zu können.

  • BPlan Rosenweg Ecke Dahlienweg
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0299 Verantwortlich: Dez.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.05.2017 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr, mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes fortzuset- zen (Beschluss im Wortlaut Seite 7). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Die im Jahre 1907 gegründete Baugenossenschaft „Gartenstadt Karlsruhe eG“ plant den Neu- bau von drei Wohngebäuden mit 38 sozial geförderten, barrierefreien Wohnungen auf einem Standort außerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage am Rosenweg, Ecke Dahlienweg, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum für Senioren im Bereich des Stadtteils gerecht zu werden. Das Vorhaben basiert auf der Planung des Büros Bernd Bistritz Architekten aus Rheinstetten. Um das nötige Planungsrecht für die geplante Erweiterung zu schaffen, soll ein vorhabenbezo- gener Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die Gartenstadt Karlsruhe eG. Das Planungsgebiet grenzt im Süden an den Rosenweg, im Osten an den Krokusweg und im Westen und Norden an die bestehende Wohnbebauung der Gartenstadt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der bebaubaren Grundfläche von ca. 1.180 m² festsetzt. Der Bebau- ungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 a BauGB. Die Grö- ße des gesamten Plangebiets beträgt ca. 0,33 Hektar. 1. Derzeit geltende Bauleitplanung Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsru- he (FNP NVK) als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Planung ist somit aus dem Flächennut- zungsplan entwickelt. Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nummer 186 vom 30. Sep- tember 1929 und Nummer 208 vom 31. Juli 1936, die als einfache Bebauungspläne (Baufluch- tenpläne) zu werten sind. Zudem setzt der Bebauungsplan Nummer 614 „Nutzungsartenfest- setzungen“ vom 22. Februar 1985 das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet fest. Da das ge- plante Vorhaben außerhalb der festgesetzten Baufluchten liegt, ist die Aufstellung des Vorha- benbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Festsetzungen der oben genannten Bebauungspläne Nummer 186, Nummer 208 und 614 werden für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ durch dessen Festsetzungen ersetzt. 2. Bestandsaufnahme des Plangebietes Das Areal ist heute mit Garagenhöfen (56 Stellplätze) überbaut und weitgehend versiegelt und befindet sich ebenso wie die angrenzenden Wohnbauflächen im Eigentum des Vorhabenträ- gers. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über das bestehende Straßensystem des Rosenweges, des Dahlienweges und des Krokusweges. Im westlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich ein in Nord-Süd-Richtung verlaufender Fußweg, der im Rahmen der Planung fort- zuführen ist. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denkmalgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. Beim südlich an die obengenannten Flurstücke angrenzenden "Eichelgarten"handelt es sich um Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG). Waldbesitzer ist die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Stadt Karlsruhe, hier vertreten durch das Gartenbauamt. Der Abstand der geplanten Neubauten zum Wald beträgt in etwa 15 Meter. Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen eines Fachbeitrags untersucht. Mögliche Folgen durch die Nähe des Planungsgebietes zu dem Landschaftsschutzgebiet „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ wurden von der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer Vorprüfung abgeschätzt. Es wurde festge- stellt, dass keine Beeinträchtigung für die Schutzgebiete durch das Maß und die Art der geplan- ten Bebauung zu erwarten sind. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreinigung und im Geltungsbereich der Allge- meinverfügung der Stadt Karlsruhe (Nutzung des Grundwassers zu Trink- und Badezwecken untersagt). Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen sind nicht bekannt. An das Plangebiet grenzen die Schulgebäude des Max-Planck-Gymnasiums und der Eichelgar- tenschule an. Der vom Schulbetrieb ausgehende - rechtlich privilegierte - Kinderlärm war bei der schalltechnischen Untersuchung nicht zu bewerten, anders als der eventuelle Lärm von Freizeit- aktivitäten von Jugendlichen, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen. Die relevan- ten Sportanlagen liegen in diesem Fall auf der vom Vorhaben abgewandten Seite des Schulge- bäudes, so dass aufgrund der abschirmenden Wirkung des Gebäudes nicht von wesentlichen Auswirkungen auszugehen ist. Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation wurde eine gut- achterliche Stellungnahme eingeholt. 3. Planungskonzept Im folgenden Abschnitt werden die wesentlichen Eckpunkte der Planung und die abwägungs- erheblichen Belange näher erläutert. Für Einzelheiten wird auf die Begründung zum Bebau- ungsplanentwurf verwiesen. Das entwickelte Konzept sieht zwei dreigeschossige Gebäude im Westen und ein dreigeschossi- ges Gebäude mit Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss) im Osten des Planungsgebietes vor. Die Ausrichtung der Baukörper orientiert sich am Verlauf des Rosenweges, der die südliche Erschlie- ßungskante der Gartenstadt darstellt. Die kubischen Baukörper, die mit einem begrünten Flach- dach gedeckt sind, fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Ins- gesamt werden 38 Wohnungen angeboten, die über zwei bis vier Zimmer verfügen. Die Ge- bäude und Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Die barrierefreie Erschließung der Gebäude erfolgt jeweils an der Nordseite der Gebäude. Die Erschließung der Gebäude erfolgt über zwei separate Tiefgaragen, im Westen über den Rosenweg, im Osten über den Krokusweg. In den beiden Tiefgaragen werden die erforderlichen Stellplätze für die neue Wohnbebauung realisiert und ein Teil der entfallenden Stellplätze der Garagenhöfe ersetzt. Die Tiefgaragen sind über die gebäudebezogenen Fahrstühle und über externe Treppen erreichbar. Inklusive der zwei oberirdischen Stellplätze, werden insgesamt 58 Stellplätze angeboten. Der bestehende Fußweg zwischen Goldlackweg und Rosenweg bleibt bestehen und wird barrie- refrei an den Rosenweg angeschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht die Anlage von insgesamt drei Spielplätzen und einer Boule-Fläche vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauN- VO) festgesetzt. Anlagen für sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gar- tenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig, da bei diesen Nutzungen davon auszugehen ist, dass insbesondere durch Lärmemissionen Konflikte mit der bestehenden Wohnbebauung zu erwarten sind. Die Festsetzungen gewährleisten insgesamt eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsiedlung. Gem. § 12 Absatz 3a Baugesetzbuch in Verbindung mit dem noch zu schließenden Durchführungsvertrag werden im Plangebiet (zunächst) nur Wohngebäude zulässig sein, vgl. auch planungsrechtliche Festsetzung Ziffer 1). Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine dreigeschossige Bebauung im westlichen Teil des Planungsgebietes und eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss an der Ecke Kro- kusweg / Rosenweg. Insofern fügt sich die geplante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauli- che Umfeld ein (zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung, dreigeschossige Schulgebäude). Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17 Absatz 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für allgemeine Wohngebiete. In Anwendung von § 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO wird eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 BauNVO aufgeführten Anlagen zugelassen (dazu zählen unter anderem die Tiefgaragen). Im Teilbereich westlich des Dahlienweges wird eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 zugelassen, im Teilbereich östlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,73. Die beiden großen Tiefgaragen bedingen ein hohes Maß der Versiegelung. Diese müssen nicht nur die Stellplätze für die geplante Wohnbebauung, son- dern darüber hinaus noch Teile der bisherigen Stellplätze aufnehmen. Die Überschreitung ist aus verschiedenen Gründen vertretbar: die Fläche ist mit den Garagenhöfen schon derzeit stark versiegelt, die geplanten erdüberdeckten Tiefgaragen stellen gegenüber den asphaltierten Ga- ragenhöfen eine Verbesserung dar, die Rückhaltung des Regenwassers wird durch die festge- setzte Dachbegrünung und Verwendung wasserdurchlässiger Beläge ebenfalls verbessert. Außerdem stellt das Projekt als Maßnahme der Innenentwicklung einen insgesamt flächenspa- renden Beitrag zur Schaffung von in Karlsruhe derzeit dringend benötigtem Wohnraum dar. Durch die Festsetzung der offenen Bauweise wird in Verbindung mit den festgesetzten Bau- grenzen sichergestellt, dass sich die Baukörper hinsichtlich ihrer Länge verträglich in die angren- zende bauliche Struktur der Gartenstadt einfügen. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach Landesbauordnung werden überwiegend eingehalten, lediglich beim mittleren Gebäude überschreiten die Abstandsflächen die nördliche Grund- stücksgrenze. Da sich die nördlich angrenzenden Grundstücke ebenfalls im Eigentum des Vor- habenträgers befinden, kann die Überschreitung durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstück geregelt werden. Die erforderlichen Abstandsflächen zu den Bestandsgebäuden werden eingehalten. Der Abstand zu den nördlich angrenzenden, be- stehenden Wohngebäuden ist etwa doppelt so groß wie die Höhe der geplanten Gebäude und bleibt damit in einem für Wohngebiete verträglichen Bereich. Bei dem Wohngebäude östlich des Dahlienweges wird eine zweite Baugrenze eingeführt, um ein Zurückspringen des Staffelgeschosses zu sichern und damit den Eindruck einer durchgängig viergeschossigen Bebauung in diesem Bereich zu vermeiden. Die notwendigen Nebenanlagen für die geplanten Wohngebäude wie Stellplätze für Fahrräder werden auf der straßenabgewandten Seite der neuen Baukörper realisiert. Für die bestehenden Reihenhäuser im Bereich östlich des Dahlienweges sollen Gartenschuppen für die entfallenen Garagenflächen angeboten werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich derzeit 56 Garagen (siehe auch Stellplatzbilanz in Anlage 2, letzte Seite). Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne der Landesbauordnung notwendige Stellplätze zugeordnet. Von den verbleibenden 41 vermieteten Garagen werden momentan in etwa zwei Drittel tatsächlich als Personenkraftwagen-Stellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze entfallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplätzen im näheren Umfeld des Vorhabengebiets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleiben- de Defizit kann aber zum Teil durch bestehende Stellplätze an anderen Stellen in der Garten- stadt ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Garagen gegenwärtig nicht ausschließlich an die daran angrenzenden Bewohner vermietet sind. In Tiefgaragen in der Umgebung gibt es Leerstände, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hintergrund des permanent rückläufigen Bestandes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie darüber hinaus dem Ziel eines sparsa- men Umgangs mit den vorhandenen Flächen. Deshalb wird der begrenzte Verlust von Stellplät- zen auch angesichts der oben genannten Möglichkeiten für Ersatzstellplätze in der Abwägung als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten innerstädtischen Wohnraum schaffen zu können. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denkmalgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“, ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Insofern ist die Gestaltung der Gebäude nach städtebaulichen Kriterien zu beurteilen. Auch aufgrund der Nähe zur Gartenstadt wurde die geplante Bebauung im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe behandelt und seine Umsetzung empfohlen. Von der Baumaßnahme sind insgesamt sieben durch die städtische Baumschutzsatzung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist. Eine Linde kann erhalten werden. Drei Bäume werden nachgepflanzt. Die Pflanzung weiterer Bäume ist aufgrund der großen Tiefgaragen nicht möglich. Die erdüberdeckten Tiefgaragen und die Dachbegrünung ermögli- chen aber gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung des Plangebiets. Bei dem südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Eichelgarten handelt es sich um Wald im Sinne des § 2 LWaldG. Durch die Veränderung der Bauflucht im Bereich des Rosenweges wird der nach § 4 Absatz 3 der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand von baulichen An- lagen mit Feuerstellen zum Waldrand unterschritten. Das vom Wald auf die Wohngebäude aus- gehende Gefährdungspotential ist somit gegeben. Eine Unterschreitung ist aber möglich, wenn die Festsetzungen eines Bebauungsplans Gebäude mit einem geringeren Abstand zulassen. Die Unterschreitung des Waldabstandes erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe, wenn der Vorhabenträger einer Haftungsverzichtserklä- rung zu Gunsten des Waldbesitzers und dem Eintrag einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zustimmt. Die Haftungsverzichtserklärung wird Bestandteil des Durchführungsvertrags. Es wurde keine besonders und auch keine streng geschützten Arten im Plangebiet nachgewie- sen. Weiter wurde festgestellt, dass die Bäume eine potentielle Habitateignung für Vögel und Fledermäuse haben (können). Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Be- urteilung keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berührt, sofern Baumfällungen in der Winterzeit erfolgen und die Bäume vor Fällungen erneut untersucht werden. Zusammenfassend ist auszusagen, dass die durch Verkehrslärm entstehenden Lärmpegel im Bereich des Bauvorhabens noch in verträglicher Höhe liegen und durch Freizeitlärm der umge- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 benden Schulen mit keinen unzumutbaren Lärmbelastungen aufgrund der gegebenen Abschir- mungen und Entfernungen zu rechnen ist. Durch das Bauvorhaben selbst entstehen auf den umgebenden Straßenzügen im Umfeld keine maßgeblichen Erhöhungen der Lärmbelastungen. Um unzumutbare Lärmbelastungen auch für die direkt im Umfeld der Tiefgaragenausfahrt der Gebäude eins und zwei liegenden Gebäude- fassaden zu gewährleisten, ist die geplante Tiefgaragenein- und -ausfahrt im Bereich westlich des Dahlienweges entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstechnik auszuge- stalten. Dies wird im Rahmen des Durchführungsvertrags gesichert Die Vorhabenträgerin hat die Grundvereinbarung zum Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) unterzeichnet. Der Stadt Karlsruhe entstehen für die Erschließung und Baumaßnahmen keine Kosten. II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung Das Vorhaben basiert auf der Planung des Büros Bernd Bistritz Architekten aus Rheinstetten und wurde am 28. Mai 2015 im Gestaltungsbeirat vorgestellt, dabei wurde die Umwandlung von Garagenhöfen in Wohnflächen begrüßt. In der Sitzung am 16. Juli 2015 wurde das Vorhaben vom Gestaltungsausschuss abschließend diskutiert und seine Umsetzung in der vorgestellten Weise empfohlen. Der Vorhabenträger stellte am 21. September 2015 einen Antrag auf Einleitung eines vorha- benbezogenen Bebauungsplanes. Der Bebauungsplanentwurf wurde von GERHARDT.stadtplaner.architekten erarbeitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum 17. August bis 30. September 2016 statt. Es gingen überwiegend technische Anmerkungen ein, die Rahmen der weiteren Planung Berücksichtigung fanden. Auf Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage wird verwiesen. Im Zeitraum vom 5. bis 16. September 2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage der Planungsentwürfe im Stadtplanungsamt durchgeführt. Neun Bürgerinnen und Bürger legten Einwendungen gegen die Planung ein. Alle Stellungnahmen thematisieren die Stellplatzsituation im Gebiet. Nach Ansicht der Bewohner würde der Wegfall der Garagen- höfen die Situation erheblich verschlechtern. Die Stellplatzbilanz wurde auf Seite 5 bereits erläu- tert. Unter Abwägung der verschiedenen Belange überwiegt hier deutlich das Interesse, zusätz- lichen Wohnraum zu schaffen. Zumal bei näherer Betrachtung die Differenz zwischen tatsäch- lich wegfallender und nachweislich erforderlicher Stellplätze nur gering ist. Auf die Synopse in Anlage 2 wird verwiesen. In den Stellungnahmen wird weiter die Dichte der Bebauung kritisiert, die den Charakter der Gartenstadtsiedlung beeinträchtige. Das Maß der baulichen Nutzung und die Abstände zur Nachbarbebauung werden jedoch insgesamt als verträglich angesehen. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Flä- chen. Hierzu und in Hinblick auf die weiteren vorgetragenen Einwendungen verweisen wir auf die Synopse in Anlage 2. III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitende Maßnahmen den Stand erreicht, welcher der Entwurf des Bebauungsplanes „Ro- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 senweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr vom 20. Juli 2016, in der Fassung vom 21. De- zember 2016 wiedergibt. Das Verfahren hat einen Stand erreicht, der den Auslegungsbeschluss rechtfertigt. Dem Ge- meinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: Auf Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Verfahrens- schritte ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 20. Juli 2016, in der Fassung vom 21. Dezember 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzü- ge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.

  • BPlan Rosenweg
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe–Rüppurr -Entwurf- Vorhabenträger: Gartenstadt Karlsruhe eG Ostendorfplatz 2 76199 Karlsruhe Telefon:0721988-210 Fax:0721988-2180 E-Mail:info@gartenstadt-karlsruhe.de Planverfasser: Vorhabenbezogener BebauungsplanVorhaben-und Erschließungsplan GERHARDT.stadtplaner.architektenBernd Bistritz Architekten Weinbrennerstraße 13Hirschstraße 1 76135 Karlsruhe76287 Rheinstetten Telefon:0721831-030Telefon:07242937-00 Fax:0721831-0399Fax:07242937-030 E-Mail:mail@gsa-karlsruhe.deE-Mail:info@bistritz.de Inhaltsverzeichnis: A.Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (beigefügt).........5 1.Aufgabe und Notwendigkeit..............................................................5 2.Bauleitplanung.....................................................................................5 2.1Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................5 2.2Verbindliche Bauleitplanung....................................................................5 3.Bestandsaufnahme..............................................................................5 3.1Räumlicher Geltungsbereich....................................................................5 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz........6 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.................................6 3.4Eigentumsverhältnisse.............................................................................7 3.5Belastungen............................................................................................7 3.5.1Altlasten.................................................................................................7 3.5.2Immissionen...........................................................................................7 4.Planungskonzept.................................................................................7 4.1Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung....................................................8 4.2Art der baulichen Nutzung......................................................................9 4.3Maß der baulichen Nutzung....................................................................9 4.4Bauweise / Abstandsflächen..................................................................10 4.5Überbaubare Grundstücksflächen.........................................................11 4.6Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen................................................11 4.7.Erschließung.........................................................................................12 4.7.1Öffentlicher Personennahverkehr..........................................................12 4.7.2Motorisierter Individualverkehr..............................................................12 4.7.3Ruhender Verkehr.................................................................................12 4.7.4Geh-und Radwege...............................................................................13 4.7.5Ver-und Entsorgung.............................................................................13 4.7.6Energiekonzept.....................................................................................14 4.8Gestaltung............................................................................................14 4.9Grünordnung / Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz..........15 4.9.1Grünplanung, Pflanzungen...................................................................15 4.9.2Eingriff in Natur und Landschaft............................................................15 4.9.3Ausgleichsmaßnahmen.........................................................................16 4.9.4Artenschutz..........................................................................................16 4.10Belastungen..........................................................................................16 4.10.1 Schallschutz..........................................................................................16 4.10.2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.................................19 4.10.3 Maßnahmen für den Klimaschutz.........................................................20 5.Umweltbericht...................................................................................20 6.Sozialverträglichkeit..........................................................................20 7.Statistik...............................................................................................20 7.1Flächenbilanz........................................................................................20 7.2Geplante Bebauung..............................................................................20 7.3Bodenversiegelung................................................................................20 -3- 8.Kosten.................................................................................................21 9.Durchführung.....................................................................................21 10.Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen....................21 B.Hinweise (beigefügt).........................................................................22 1.Versorgung und Entsorgung.................................................................22 2.Entwässerung.......................................................................................22 3.Grundwasser........................................................................................22 4.Niederschlagswasser.............................................................................22 5.Archäologische Funde, Kleindenkmale..................................................23 6.Baumschutz..........................................................................................24 7.Altlasten...............................................................................................24 8.Erdaushub / Auffüllungen.....................................................................24 9.Private Leitungen..................................................................................24 10.Barrierefreies Bauen..............................................................................24 11.Erneuerbare Energien............................................................................24 12.Artenschutz..........................................................................................24 13.Vogelschlag..........................................................................................25 14.Außenbeleuchtung...............................................................................25 15.Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)...........................................25 C.Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften...26 I.Planungsrechtliche Festsetzungen....................................................26 1.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen..............................................26 2.Art der baulichen Nutzung....................................................................26 3.Maß der baulichen Nutzung..................................................................27 3.1Wandhöhe...........................................................................................27 3.2Grundfläche.........................................................................................27 4.Bauweise und überbaubare Flächen......................................................27 5.Flächen für Stellplätze und Garagen......................................................27 6.Nebenanlagen......................................................................................27 7.Pflanzgebote und Pflanzerhaltung.........................................................28 7.1Erhaltung von Bäumen..........................................................................28 7.2Pflanzung von Einzelbäumen................................................................28 7.3Begrünung der Tiefgaragen..................................................................28 7.4Dachbegrünung....................................................................................28 II.Örtliche Bauvorschriften...................................................................30 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen............................................30 1.1Dächer..................................................................................................30 2.Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze...............30 2.1Vorgärten.............................................................................................30 2.2Unbebaute Flächen...............................................................................30 2.3Abfallbehälterstandplätze.....................................................................30 2.4.Einfriedigungen....................................................................................30 3.Werbeanlagen und Automaten.............................................................30 4.Außenantennen....................................................................................31 5.Niederspannungsfreileitungen...............................................................31 6.Niederschlagswasser.............................................................................31 -4- III.Sonstige Regelungen.........................................................................31 IV.Zeichnerische Festsetzungen–Planzeichnung................................32 Unterschriften...............................................................................................33 Inhaltsübersicht des Vorhaben-und Erschließungsplans (VEP)................34 Anlage: Vorhaben-und Erschließungsplan (VEP) -5- A.Begründung gemäß§9Absatz8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1.Aufgabe und Notwendigkeit Die „GartenstadtKarlsruheeG“plant den Neubau vondrei Wohngebäuden mit38sozial geförderten, barrierefreienWohnungen auf einem Standort au- ßerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage am Rosenweg, Ecke Dahlien- weg, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum für Senioren im Bereich des Stadtteils gerecht zu werden. Das Areal ist heute mit Garagenhöfen überbaut und weitgehend versiegeltund befindet sich ebenso wie die angrenzenden Wohnbauflächen im Eigentum des Vorhabenträgers.Das Vorhaben basiert auf der Planung des Büros Bernd Bistritz Architektenaus Rheinstetten.Das Vorha- ben wurdeam28. Mai 2015im Gestaltungsbeirat vorgestellt, dabei wurde die Umwandlung von Garagenhöfen in Wohnflächen begrüßt. In der Sitzung am 16. Juli 2015 wurde das Vorhaben vom Gestaltungsausschuss abschließend diskutiertund seine Umsetzung in der vorgestellten Weise empfohlen. Um das nötige Planungsrecht fürdie geplante Erweiterung zuschaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.Vorhabenträger ist dieGartenstadt Karlsruhe eG. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (FNP NVK) als„Wohnbaufläche“ dargestellt.Die Planung ist somitaus dem Flächennutzungsplanentwickelt. 2.2Verbindliche Bauleitplanung DasPlanungsgebietliegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nummer 186 vom 30.September1929 und Nummer208 vom 31.Juli1936, die als einfache Bebauungspläne (Baufluchtenpläne) zu werten sind. Zudem setzt der Bebauungsplan Nummer614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Febru- ar 1985 das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet fest. Dadas geplante Vorhaben außerhalb der festgesetzten Baufluchten liegt, ist die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Festsetzungen der obengenanntenBebauungspläne Nummer186, Nummer 208 und 614 werden für den Geltungsbereich des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ durch dessen Festset- zungen ersetzt. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche GeltungsbereichumfasstTeile derFlurstückeNummer 13860, 11925 und 13915und hat eine Größe voninsgesamtin etwa0,33Hektar Das Planungsgebietgrenzt imSüden an den Rosenweg, im Osten an den Kro- kusweg undim Westen und Norden an die bestehende Wohnbebauung der Gartenstadt. -6- Maßgeblich für die Abgrenzung desGeltungsbereichsist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit,Artenschutz DasPlanungsgebietliegtim Randbereich der Kinzig-Murg-Niederungamwest- lichenRand derGartenstadt in Nachbarschaft zum Max-Planck-Gymnasium. Die gegenwärtig als Garagenhof genutzten Grundstücke weisen einen hohen Versiegelungsgrad auf,das Gelände ist weitgehend eben. Als wesentlicher BaumbestandsinddiebestehendenLinden im Bereich des KnotenpunktesRo- senweg /Dahlienwegzu nennen. Beimsüdlich an dieobengenanntenFlurstücke angrenzenden"Eichelgarten" (Flurstück11986,Gemarkung Karlsruhe) handelt es sich umWald imSinne des§2 LandeswaldgesetzBaden-Württemberg (LWaldG). Waldbesitzerist die Stadt Karlsruhe, hier vertretendurch dasGartenbauamt.Im Waldstreifenzwi- schen der Eichelgartenschule und demRosenwegwachsenderzeit Hainbu- chen,Bergahorne, Ulmen, Robinien, Roteichen.Die Baumhöhen betragen zwi- schen 10Meterund 25Meter. Der Abstand der geplanten Neubauten zum Wald beträgtin etwa15Meter, die Bauflucht aus dem Baufluchtenplan Rüppurr-Ost von 1936 (BebauungsplanNummer 208) wird dabei in Richtung Wald überschritten. Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen eines Fachbeitrags unter- sucht. Darin wurdedie Planungauf ein Vorliegenbeziehungsweiseeine dro- hende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des§44Ab- satz1 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)geprüft und insofern das beson- dere Artenschutzrecht desBNatSchGabgearbeitet. Die Ergebnisseder arten- schutzrechtlichenPrüfungsindinZiffer4.9.4 dargestellt. Mögliche Folgen durch die Nähedes Planungsgebieteszu dem Landschafts- schutzgebiet „Oberwald“sowie zudem Natura 2000-Gebiet 701 6-343 „Oberwald und Alb inKarlsruhe“wurdenvon derUnteren Naturschutzbehör- deim Rahmen einer Vorprüfungabgeschätzt.Es wurde festgestellt, dass keine Beeinträchtigung für die Schutzgebiete durch das Maß und die Art der geplan- ten Bebauung zu erwarten sind.Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink-und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errichtung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Außer Garagenhöfenbefinden sich keine weiteren Gebäude im Planungsge- biet. Insgesamt sind gegenwärtigim Planungsgebiet56Garagenstellplätze vorhanden. DieErschließungdes Planungsgebieteserfolgtüberdas bestehen- de Straßensystem desRosenweges, desDahlienweges und desKrokusweges. -7- Im westlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich ein in Nord-Süd- Richtung verlaufender Fußweg,derim Rahmen derPlanungfortzuführenist. Im Teilbereich östlich des Dahlienweges wird ein Teilbereich der nördlich an die Garagenhöfe angrenzenden Reihenhausgärten einbezogen. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. 3.4Eigentumsverhältnisse Mit Ausnahme deröffentlichenVerkehrsflächen des Dahlienweges (Flurstück 13860), die im Eigentum der Stadt sind, befindensichdieFlächen des Pla- nungsgebietesim Eigentum des Vorhabenträgers. 3.5Belastungen 3.5.1Altlasten Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2011). 3.5.2Immissionen Zu berücksichtigen sind die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plange- biet und die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbebauung, die nach rechtskräftigemBebauungsplan als Reines Wohngebiet festgesetzt ist. Dabei sind insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahrten zu berück- sichtigen. Außerdem sind die an das Plangebiet angrenzenden Schulgebäude,in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei ist nicht der durch den Schulbetrieb ent- stehende Kinderlärm, sondern lediglich der durch eventuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wiezum Beispielauf Bolzplätzen oder Skateranlagen schalltechnisch zu bewerten.DierelevantenSportanlagen lie- genin diesem Fallauf dervom Vorhaben abgewandten Seitedes Schulgebäu- des, so dass aufgrund der abschirmenden Wirkung des Gebäudes nicht von wesentlichen Auswirkungenauszugehen ist. Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation wurde eine gutachterliche Stel- lungnahme eingeholt, derenErgebnisseunter Ziffer 4.10.1dargestellt werden. 4.Planungskonzept Die Gartenstadt im Nordosten vonKarlsruhe-Rüppurristeinedenkmalge- schützteWohnsiedlung,derenTräger die1907gegründete Baugenossen- schaft Gartenstadt Karlsruhe eGist. Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die Gartenstadt Karlsruhe eG die Errichtung vondreiWohnhäusernim Bereich des Rosenweges auf Flächen, diebisher mit Garagenhöfen belegt waren.Die Grundstücke liegen außerhalb derdenkmalgeschütztenSachgesamtheit„GartenstadtKarlsruhe“. -8- DasentwickelteKonzeptsieht zwei dreigeschossige Gebäude im Westen und ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss(kein Vollgeschoss)im Osten des Planungsgebietes vor. Die Ausrichtung der Baukörper orientiertsich am Verlauf des Rosenweges, der die südliche Erschließungskante der Gartenstadt darstellt.DiekubischenBau- körper, die mit einem begrünten Flachdach gedeckt sind,fügen sich in ihrer Höhenentwicklungindie bestehende Bebauungein. Die beiden westlich gelegenen Gebäude sind als Dreispänner beziehungsweise Zweispänner organisiert. Die Erschließung der den beiden Baukörpern zuge- ordneten Tiefgarage erfolgt überdenRosenweg. Dasdritte, östlich des Dahlienweges vorgeseheneGebäudeistüber einen Lau- bengangerschlossen, über denpro Geschoss fünf Wohnungenerreichbar sind. Die zugeordnete Tiefgarage wird vom Krokusweg aus erschlossen. Insgesamt werden 38Wohnungen angeboten, die über zwei bis vier Zimmer verfügen.Die Gebäudeund Wohnungensind barrierefrei gestaltet.Die barrie- refreie Erschließung der Gebäude erfolgtjeweils ander Nordseite der Gebäu- de. In den beidenTiefgaragenwerdendie erforderlichen Stellplätze für die neue WohnbebauungrealisiertundeinTeil derentfallenden Stellplätze der Gara- genhöfeersetzt.AufZiffer4.7.3wirdverwiesen.Die Tiefgaragen sind über die gebäudebezogenen Fahrstühle und über externe Treppen erreichbar.Inklusive der zwei oberirdischenStellplätze,werden insgesamt58Stellplätze angebo- ten. Der bestehendeFußwegzwischen Goldlackweg und Rosenwegbleibtbeste- henundwirdbarrierefreian den Rosenwegangeschlossen.Mit Ausnahme der Aufstellflächen für Abfallbehälter, die in der Nähe der öffentlichen Straßenflä- chen positioniert werden müssen, sind die notwendigenNebenräume für die Wohngebäudeauf der straßenabgewandten Seiteplatziert.Die erforderlichen Spielplätzesindaufmehrere Standorteim Planungsgebietverteilt.Im Bereich westlichen des Dahlienweges sind zwei Spielplätze entlang desoben genann- tenFußweges angelegt. Eine Boule-Fläche ist angrenzend an den Dahlienweg geplant, ein weiterer Spielplatz ist nördlich desöstlichen Wohngebäudes vor- gesehen.Die geplanten Spielflächen werden im Vorhaben-und Erschließungs- plan dargestellt. 4.1Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung In Anwendung von§30Absatz2Baugesetzbuchsind nur solche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtli- chen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sichder Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben-und Erschließungsplanes (VEP) verpflichtet. Der Vorhaben und Erschließungsplan(siehe Anlage) wird BestandteildesVor- habenbezogenen Bebauungsplans (VbB). Das mögliche Nutzungsspektrum wird im VbB bauplanungsrechtlichfestgesetzt. -9- 4.2.1Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß §4 Baunutzungsver- ordnung(BauNVO)festgesetzt. Da das Plangebiet im rechtskräftigen Flächen- nutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als Wohnbaufläche dar- gestellt ist, ist die festgesetzte Nutzungsart aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In Anwendung von §1Absatz5 und 6 derBauNVOwird festgesetzt, dassei- nige der in einemAllgemeinen Wohngebiet allgemein zulässige Nutzungen als ausnahmsweiseoder als nicht zulässig definiert oder ausnahmsweise zulässige Nutzungennicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. Da sich im Umkreis des Planungsgebietes nur Wohnbauflächen beziehungs- weiseFlächen für schulische Einrichtungen befinden, ist davon auszugehen, dass sich diefestgesetztenNutzungen verträglich in ihre Umgebung einfügen. Die als allgemein zulässig festgesetzten Wohngebäude sollen die städtebauli- che Abrundung der Gartenstadt gewährleisten undeinen Beitrag zu demin Karlsruhe dringend benötigten Wohnraumleisten. Zur Stärkung der innerstäd- tischen Quartiersstrukturen ist hierbei die Unterbringung vonLäden zur Nah- versorgung durchaus erwünscht und damit auch als allgemein zulässig defi- niert. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke können ebenfalls als ein verträglicher Nutzungsbaustein für das Plangebiet in- klusive seiner Nachbarschaft angesehen werden und sind somit auch allge- mein zulässig. Ausnahmsweise zulässig werdendie der Versorgung des Gebietes dienenden Schank-und Speisewirtschaften,nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowieAnlagenfür Verwaltungenfestgesetzt. Die Zulässigkeit dieserNutzungen muss demnach im Hinblick aufihreVerträglich- keit mit der umgebenden Wohn-und Schulnutzung unter anderem bezogen aufdieGröße des Vorhabens, ausgelöstem Stellplatzbedarf sowie Lärmemissi- onen im Einzelfall beurteilt werden. Anlagen für sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gar- tenbaubetriebe und Tankstellensind unzulässig, dabei diesen Nutzungen da- von auszugehen ist, dass insbesondere durch LärmemissionenKonflikte mit der bestehenden Wohnbebauungzu erwarten sind. DieFestsetzungen gewährleisten insgesamt eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsiedlung. 4.3Maß der baulichen Nutzung Nördlich und westlichgrenzt das Planungsgebiet aneine zwei-bisdreige- schossige Wohnbebauung, östlich und südlich schließen sich die dreigeschos- sigen Baukörper des Max-Planck-Gymnasiums bzw. derEichelgartenschulean. Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine dreigeschossige Bebauung im westlichen Teildes Planungsgebietesund eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss an der Ecke Krokusweg / Rosenweg. Insofern fügt sich die ge- plante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein.Der Bezugs- punkt zur Ermittlung der Wandhöhenliegt knapp 50Zentimeterüber der be- -10- stehenden Gehweghöheentlang des Rosenweges undist imzeichnerischen Teil als absolute Höhe festgesetzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass die maximale Wandhöhe durch technisch notwendige Dachaufbauten umbis zu 1Meterüberschritten werden darf. Dadurch wird zum Beispielauch ermöglicht, Photovoltaikanlagenoder andere Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien anzubringen,wenndie Funk- tionsfähigkeit der Dachbegrünung gewährleistet bleibt. Die festgesetztemaximaleGrundflächenzahlentspricht mit0,4der gemäß §17Absatz1BauNVOfestgelegten Obergrenze für allgemeine Wohngebiete. InAnwendung von§19Absatz4Satz3BauNVOwird eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in§19Absatz4aufgeführten Anlagen zugelassen. ImTeilbereich westlich des Dahlienwegeswird eine Überschrei- tungderzulässigen Grundflächebis zueiner Grundflächenzahlvon0,92zuge- lassen, im Teilbereich östlich des Dahlienwegesbis zueiner Grundflächenzahl von0,73. Dabeiist zu berücksichtigen, dass die Versiegelung der Grundstücke bisher schon das in derBauNVOvorgegebene Maß überschritten hat. Insgesamt wa- ren bisherin etwa67Prozentdes Geltungsbereichs versiegelt, zukünftig wer- den esin etwa82Prozentsein.Ein erheblicher Teil dergeplantenVersiegelung entstehtdurch diebeidengeplanten Tiefgaragen, die neben den Stellplätzen für die geplante Wohnbebauung auch Teile der bisherigen Garagenstellplätze aufnehmen.Hinsichtlich der Funktion der Wasserrückhaltungsinddie geplan- tenerdüberdeckten TiefgaragenderBestandssituationmit asphaltierten Gara- genhöfen überlegen, so dass hinsichtlich der Auswirkung auf die natürlichen Funktionendes Bodens gegenüber dem Status quovonvergleichsweisegerin- gen Auswirkungen gesprochen werden kann. Um den negativen Folgen der Flächenversiegelungweiterentgegenzuwirken, werdenaußer der obengenanntenErdüberdeckung für die Tiefgaragen,noch weitere Maßnahmen festgesetzt. Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen der Wohngebäudedient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwas- sers und wirkt sich insgesamt positiv auf dasStadtklima aus.Auch die vorge- schriebene Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen wirkt sich positiv auf die Regenwasserrückhaltung aus. Außerdemstellt das Projekt als Maßnahme der Innenentwicklung einen insge- samt flächensparenden Beitrag zur Schaffungvon in Karlsruhe derzeit drin- gend benötigtem Wohnraum dar. Zusammenfassendlässt sichfesthalten, dass aufgrund der obengenannten Gründe in diesem Fall eine Überschreitung der nach§19Absatz4BauNVO vorgesehenen Grenzen derzulässigen Grundflächenzahlaus städtebaulicher Sicht vertretbarsind. 4.4Bauweise / Abstandsflächen Durch die Festsetzung deroffenenBauweisewirdin Verbindung mit den fest- gesetzten Baugrenzensichergestellt, dass sich die Baukörperhinsichtlich ihrer -11- Längeverträglich in die angrenzende bauliche Struktur der Gartenstadt einfü- gen. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach Landesbauordnung werdenüberwie- gend eingehalten, lediglich beimmittleren Gebäude überschreitendieAb- standsflächendie nördliche Grundstücksgrenze.Dasichdie nördlich angren- zendenGrundstückeebenfalls im Eigentum des Vorhabenträgers befinden, kann dieÜberschreitung durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstückgeregelt werden.Die erforderlichen Abstandsflä- chen zu den Bestandsgebäuden werden eingehalten. Der Abstand zu den nördlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäuden ist etwa doppelt so groß wie die Höhe der geplanten Gebäude und bleibt damit in einem für Wohngebiete verträglichen Bereich. In den Wintermonaten führen die neuen Wohngebäude zu einer Verschattung im Bereich der Gartenflächender nördlich angrenzenden Wohnbebauung. Da die Gartennutzung in diesem Zeitraum naturgemäß stark eingeschränkt ist, wird dies aber als vertretbar eingestuft. 4.5Überbaubare Grundstücksflächen Die Baufenster werden durch Baugrenzen definiert. Die vorgesehenen Baufensterorientieren sich an der Größe der geplanten Be- bauung. Bei dem Wohngebäude östlich des Dahlienweges wirdeine zweite Baugrenze eingeführt, um ein Zurückspringen des Staffelgeschosseszu sichern und damit den Eindruck einer durchgängig viergeschossigen Bebauung in diesem Bereich zu vermeiden. Eine Überschreitung der inneren Baugrenze durch die Dachkon- struktion und durch Terrassengeländer wird in Abstimmung mit der vorliegen- den Gebäudeplanung zugelassen, da die Staffelung des Baukörpers gewahrt bleibt. Die zu dem erhaltenden Lindenbaum orientierte Baugrenze wurde so gesetzt, dass der Erhalt des Baumes möglichst nicht beeinträchtigt wird. Um die ge- planten Balkone bzw. Terrassen zu ermöglichen, wurde festgesetzt, dass die Baugrenzenmit untergeordneten Bauteilen bis zu eine Breite von 3,5Meter und einer Tiefe von 1Meterüberschritten werdendürfen. 4.6Stellplätze,GaragenundNebenanlagen Die Abgrenzung von Flächen für Tiefgaragen orientiert sich an dem geplanten Vorhaben. Da die für die Wohnbebauung erforderlichen Stellplätze über die geplanten Tiefgaragen abgedeckt werden, werden sonstige oberirdische Garagen ausge- schlossen. Zusätzlich zu den unterirdischen Stellplätzen werden im Bereich des Dahlienweges zwei oberirdische Stellplätzeangeboten.Die Lage wird im zeichnerischen TeilalsFlächen für Stellplätze festgesetzt.Insgesamtsindim Planungsgebiet58Stellplätzevorgesehen. Die notwendigen Nebenanlagenfür die geplanten Wohngebäude wie Stell- plätze für Fahrräderwerden auf der straßenabgewandten Seiteder neuen Baukörperrealisiert.Die Aufstellflächen für Abfallbehälter werden in der Nähe -12- der öffentlichen Straßenflächen positioniert, um eine geregelte Leerung zu ermöglichen.Für die bestehenden Reihenhäuser im Bereich östlich des Dahli- enweges sollen Gartenschuppen für die entfallenen Garagenflächenangebo- ten werden. Dementsprechend wirdauchim südlichen Bereich der bestehen- den Gartenflächeneine Fläche für Nebenanlagenfestgesetzt. 4.7.Erschließung 4.7.1Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist über dieHaltestelleOstendorfplatz in der Herrenalber Straße an das städtischeÖffentliche-Personennahverkehr-Netzangeschlossen. Zusätz- liche Haltepunkte sind nichtvorgesehen. 4.7.2Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgtüber das be- stehende Straßennetz des Rosenweges, des Krokusweges und des Dahlienwe- ges. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nicht erforderlich. 4.7.3Ruhender Verkehr Personenkraftwagen-Stellplätze Insgesamt werden im Planungsgebiet 58 Stellplätze angeboten. Pro Wohnein- heit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängi- gen städtischen Praxis einStellplatz nachzuweisen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in derGartenstadt als im Sinne der Landesbauordnungnotwendige Stellplätze zugeordnet. Von den verbleibenden 41 vermieteten Garagen werden momentanin etwazwei Drit- teltatsächlich als Personenkraftwagen-Stellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze ent- fallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplätzen im näheren Umfeld des Vorha- bengebiets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch beste- hende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang ist auch zuberücksichtigen, dassdie Garagen ge- genwärtig auch nicht ausschließlich an die daran angrenzenden Bewohner vermietet sind. So gibt es in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von drei bis siebenStellplätzen, weitere elfStellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestands- mieter des Rosenweges bei Mieterwechseln bevorzugt berücksichtigt werden (in den letzten Jahren gab es in etwa40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den durchden Rückbau der Garagenhöfe entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabengebiet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hintergrund des permanent rückläufigen Bestandes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen -13- Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie darüber hinaus dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den vor- handenen Flächen. Deshalb wird der begrenzte Verlust von Stellplätzen auch angesichts der oben genanntenMöglichkeiten für Ersatzstellplätze in der Ab- wägung als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten inner- städtischen Wohnraum schaffen zu können. Fahrradstellplätze Die erforderlichen Stellplätze für Fahrräder werdenteilweisein den Tiefgara- gen untergebracht,außerdemist für den westlichen und den östlichenTeil je- weils ein oberirdischer, überdachter Fahrradabstellraum vorgesehen.Insgesamt sind76 Fahrradstellplätze vorgesehen.Die Aufzüge dergeplantenGebäude sind für den Transport von Fahrrädern ausreichend bemessen. 4.7.4Geh-und Radwege DerbestehendeGehwegzwischen Goldlackweg und Rosenwegwirderhalten und barrierefrei an denRosenwegangeschlossen.Auf die Sicherung des Weg- es durch ein entsprechendes Gehrecht wird verzichtet, da sich sowohl das Vorhabengebiet als auch der Rest des Weges im Eigentum der Gartenstadt be- finden, so dass der Weg wie bisher von den Anwohnern der Gartenstadt be- nutzt werden kann. Im Übrigenbleibendie bestehendenGehwegeerhalten.Der Gehweg entlang des Rosenwegeserfüllt miteiner Breite von über dreiMeterauch die heutigen AnforderungenderRichtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. 4.7.5Ver-und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Die Versorgung des Plangebietes erfolgtdurchAnschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Entwässerung Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser Das Flurstück11925istentwässerungstechnisch über den Dahlienweg er- schlossen. Es sind somit keine weiteren öffentlichen Entwässerungsleitungen zubauen. Durch dasGrundstück von Haus einsund Hauszweiwestlich des Dahlienwe- ges(vergleiche Darstellung im Vorhaben-und Erschließungsplan)verläuft der- zeiteinöffentlicherSchmutzwasserkanal.Der Kanal wurde zwischenzeitlich umgebaut und im Bereich des privaten Grundstücks stillgelegt. Der stillgelegte Teil wird im Zuge der Bauarbeitenvom Vorhabenträgerabgebrochen.Eine Ab- stimmung ist hierzu zuvor mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe erforder- lich.Im Übrigen werdendieGebäude an die bestehendeSchmutzwasserkana- lisationangeschlossen. -14- Niederschlagswasser Das anfallende Regenwassersoll der bestehenden Kanalisation zugeführt wer- den. Die geplante Erdüberdeckung der Tiefgaragen und diegeplante Dachbe- grünung tragen zur Rückhaltung des Niederschlags bei und entlasten damit die Kanalisation. Die Entwässerung derGartenbereiche der angrenzenden Reihenhausbebau- ung im BereichReseedenweg 95bis105erfolgt weiterhin grundstücksbezo- gen auf den eigenen Gartenflächen. Abfallentsorgung Für die notwendigen Abfallbehälteristim östlichen und im westlichen Teil eine eingehauste Abstellfläche vorgesehen, von der aus die Entsorgungüber den Rosenwegerfolgenkann. 4.7.6Energiekonzept Energetische Ausstattung Die geplanten Wohngebäude werden imKreditanstalt für Wiederaufbau55- Standard realisiert. Die Heizenergieversorgung der Gebäude erfolgt über eine Pelletzentralheizung. 4.8Gestaltung Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“,ein Kulturdenkmal nach§2Denkmalschutzgesetz.Insofern ist die Gestaltung der Gebäude nach städtebaulichen Kriterien zu beurteilen. Auch aufgrund der Nähe zur Garten- stadt wurde die geplante Bebauung im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe behandeltund seine Umsetzung empfohlen. Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der histori- schen Anlage der Gartenstadt alseigenständigeEinheit wahrgenommen.In Länge und Geschossigkeitfügensich die dreigeschossigen Baukörperaber maßstäblich in die umliegende Bebauung ein. Auch der Gliederung der Fassa- dendurch offen gestaltete Treppenhäuser und Balkonesowie die Materialität der Fassade schaffen Bezüge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind alshelle Putzfassadenmit Verglasungen im Bereich der Treppenhäuser und Balkonegestaltet. Der notwendige Sonnenschutz wird über Schiebeläden hergestellt, dieebenfalls zur GliederungderFassadebeitra- gen. Das Staffelgeschoss beim östlich gelegenen Baukörperist durch Rück- sprünge und in der Materialität gegenüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt.Werbeanlagenund Automatensindaufgrund der geplanten Nut- zungnicht vorgesehenund werden deshalb ausgeschlossen. Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des PlangebietessindEinfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht zu- lässig. Niederspannungsfreileitungen werdenebenso wie individuelle Außenbezie- hungsweiseSatellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlos- -15- sen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Ge- bäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 4.9Grünordnung / Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1Grünplanung, Pflanzungen Von der Baumaßnahme sind insgesamtsiebendurch die städtische Baum- schutzsatzung erfassteBäume betroffen,fürdie eine Fällerlaubnis erforderlich ist. Für die Weide und die beiden Birken an der Rückseite derbestehendenGara- gen sowie einen Feldahorn neben dem WohnhausNummer107wurdeeine Fällerlaubnis in Aussicht gestellt. Die Weide und die Birken werden durch den Abbruch der Garagen unvermeidbar in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt. Der Feldahorn ist nur bedingt erhaltenswert und im Straßenraum wenig prä- sent. Sehr markant und prägend für den Kreuzungsbereich sind hingegen drei Lindenam Knotenpunkt Rosenweg/Dahlienweg. Vorgesehen ist der Erhalt voneiner Linde,zweiLinden müssenaufgrund der beengten Grundstückszuschnitte, der Stellung der Baukörper und des not- wendigen Umfangs der Tiefgaragenentfernt werden. Für die beidenentfal- lenden Bäumewerdenin der Nähe derursprünglichen StandorteErsatzpflan- zungen vorgenommen. DieTiefgaragewird miteiner40ZentimeterstarkenErdschichtbedeckt, womit eine entsprechende Begrünung mit Rasen und Stauden ermöglicht wird. Die Flachdächer werden begrünt, sodass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere DurchgrünungdesPlanungsgebietesumgesetzt wird. 4.9.2Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Eichelgarten (Flurstück 11986) handelt es sich um Wald im Sinne des§2 Landeswaldgesetz Baden- Württemberg (LWaldG).Durch die Veränderung der Bauflucht im Bereich des Rosenwegeswird der nach§4Absatz3 der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand von baulichen Anlagen mit Feuerstellen zum Waldrand unter- schritten. Das vom Wald auf die Wohngebäude ausgehende Gefährdungspo- tential ist somit gegeben. Eine Unterschreitung ist aber möglich,wenn die Festsetzungen eines Bebau- ungsplans Gebäude mit einem geringeren Abstand zulassen.Die Unterschrei- tung des Waldabstandes erfolgt im Einvernehmen mitderStadt Karlsruhe, wenn der VorhabenträgereinerHaftungsverzichtserklärungzu Gunsten des Waldbesitzers und dem Eintrag einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zu- stimmt.Die Haftungsverzichtserklärung wird Bestandteil des Durchführungs- vertrags. Das Planungsgebiet befindet sich in der Nähe des südlich angrenzenden Land- schaftsschutzgebietes „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet 7016- 343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“.Die Betroffenheit der Schutzgebiete wurde von der zuständigenUnteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer -16- Vorprüfung untersucht. Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht er- forderlich. Der Eingriff in Natur und Landschaftkann insgesamtals gering eingestuft werden, da das Plangebiet bereits heute bebautbeziehungsweisestark versie- gelt ist und die Gebäude eine Abrundung eines bereits bestehenden Wohnge- biets darstellen. 4.9.3Ausgleichsmaßnahmen DerBebauungsplanwirdim beschleunigten Verfahrengemäß§13a Bauge- setzbuchaufgestellt. Ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist des- halb nichterforderlich. 4.9.4Artenschutz Für die Belange des Artenschutzeswurdevom BüroThomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskundeaus Karlsruheeine artenschutzrechtliche Prüfungdurchgeführt.Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des§44 Absatz1BNatSchGgeprüft und insofern das besondere Artenschutzrecht des BNatSchGabgearbeitet. Im Rahmen einer Begehung zur artenschutzrechtlichen Voruntersuchung wur- de anhand der vorhandenen Habitatstrukturen eingeschätzt,ob Vorkommen von besonders oderstreng geschützten Arten nach§7Absatz2Nummer13 und 14BNatSchGzu erwarten sind.Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: Eswurde keine besonders und auch keine streng geschütztenArten im Plan- gebietnachgewiesen. Weiter wurde festgestellt, dassdie Bäume eine potenti- elle Habitateignung für Vögel und Fledermäuse haben (können).Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbots- tatbestände des§44BNatSchGberührt, sofern die Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Ok- tober und Ende Februar erfolgt. Sofern Bäume gefällt werden, sollte zuvor kontrolliert werden, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fledermäuse belegt sind. DieVorgaben für die Beseitigung von Gehölzen werden in die Hinweise des Bebauungsplansaufgenommen. 4.10Belastungen 4.10.1 Schallschutz Aufgrund der unter Ziffer 3.5.1 dargestellten Immissionssituation in der Um- gebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ei- neschalltechnische Stellungnahme vom Büro Koehler, Leutwein und Partner aus Karlsruheerstellt. Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme sind zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN18005 (Schallschutz im Städtebau) zu beurteilen. Weiterhin sind die Aus- wirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beurteilen. Hierbei ist der -17- von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewerbelärm einzustufen und nach derTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärmzu beurteilen. Er- gänzend ist zu untersuchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus den umgebenden Schulen auf das Plangebiet auswirken. Die Stellungnahmekommt zu folgendem Ergebnis: Vorgehensweise Entsprechend der DIN18005, welche für die städtebauliche Planung zunächst zu beachten ist, sind verschiedene Geräuscharten (Verkehrs-und Gewerbe- lärm) aufgrund der verschiedenen Einstellungen der Betroffenen getrennt von- einander zu betrachten. Die Einschätzung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm erfolgt auf Grund- lage der Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Karls- ruhe, Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz 2014 sowie der DIN18005 (Schall- schutz im Städtebau) und der 16.Bundesimmissionsschutzverordnung(Ver- kehrslärmschutzordnung). Die Ausfahrt der Tiefgaragen ist auf den Grundstücksbereichen nicht als öf- fentlicher Verkehrslärm sondern als privater Anlagenlärm und somit als Ge- werbelärm nach der TechnischeAnleitung zum Schutz gegen Lärm, 1998 zu beurteilen. Hierzu erfolgte eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch die Wohneinheiten an den einzelnen Tiefgaragenzufahrten und Beurteilung anhand einen plausiblen Verteilung der Belastung über den Tages- /Nachtzeitraum. Eine Abschätzung der möglichen Fahrten in der lautesten Stunde im Nachtzeitraum und des Abstandes zu der bestehenden Bebauung ergibt die Einschätzung über die Ausführungbezüglichder Ausführung von Lärmminderungsmaßnahmen. Die Beurteilung der von den Schulflächen ausgehenden Lärmeinwirkungen be- ruht auf Ortskenntnissowie den Bestimmungen bezüglichFreizeitlärm. Einwirkung Verkehrslärm auf das Bebauungsplangebiet Aus der Lärmkarte für denTag-Abend-Nacht-Pegel (Lden)kann eine Lärmbelas- tung zwischen 56 und 57Dezibel (A-Bewertung)abgeschätzt werden. Es ist hierzu auszuführen, dass der Pegel entsprechend den Vorgaben der 34. Bun- desimmissionsschutzverordnung(Lärmkartierung) aufgrund der Zuschläge für die ZeitbereicheAbendundNachtetwas höher ausfällt, als die Beurteilungs- pegel entsprechend der für Deutschland geltenden Richtlinie DIN18005. So- mit ist mit einer Belastung vonin etwa55Dezibel (A-Bewertung), nach DIN18005 und somit verträglichen Belastungen im Tageszeitraum zu rechnen. Im Nachtzeitraum zeigt die Kartierung Belastungen vonin etwa47 bis 48Dezibel (A-Bewertung). Die Beurteilungspegel im Nachtzeitraum der Lärm- kartierung stimmen in dem Fall, dass sie nicht in der Nähe von Lichtsignalanla- ge liegen, gutmit dem Beurteilungspegel nach den Berechnungsvorgaben der DIN18005 überein. Im vorliegenden Fall würden somit die Orientierungswerte der DIN18005 in geringem Umfang überschritten. Die als Grenze des Zumut- baren angesehenen Immissionsgrenzwerte der 16.Bundesimmissionsschutzverordnungwürden jedoch weiterhin unterschrit- -18- ten. Aufgrund von Verkehrslärm sind für das Baugebiet daher mit verträgli- chen Lärmbelastungen durch Verkehrslärm zu rechnen. Gewerbelärm Tiefgaragenausfahrt Für die drei Wohngebäude sind zwei Tiefgaragen vorgesehen. Eine Tiefgarage für das Haus eins und zwei sowieeine Tiefgarage mit eigener Zufahrt für das Haus drei. Die Tiefgaragenausfahrt der Gebäude einsundzweiliegt auf der Westseite der Grundstücke und führt an einem bestehenden Wohngebäude vorbei und zwar mit einem Abstand vonin etwasiebenMeterzwischen Ge- bäudefassade und Mitte der Zufahrt. Die Garagenzufahrt des Gebäudesdrei befindet sich auf der Nordostseite mit der Ausfahrt zum Krokosweg. Die Ent- fernung zum nächstliegenden Gebäude beträgt hier zu der Fahrbahnmitte der Zufahrtin etwa27Meter. Die Tiefgarage für die Gebäude einsundzweiweist 32 Stellplätze auf. Für das Gebäudedreisind in der Tiefgarage 24Stellplätze vorgesehen. Für die drei Gebäude sind insgesamt 38Wohneinheiten vorgesehen. Bei 2,3Einwohnern je Wohneinheit und 2,5Fahrten pro Einwohner ergeben sich in etwa220Fahrbewegungen durch die geplante Anlage. Entsprechend der Anteile von Stellplätzen zu den Wohneinheiten ergibt sich eine prozentuale Aufteilung von57Prozentder Fahrten für die Tiefgarage von den Häu- serneins und zwei und 43Prozentfür die Tiefgarage desHausesdreiund so- mit 125 Fahrten für die Tiefgarage Haus einsundzweiund 95 Fahrten für die des Hausesdrei. Es wird davon ausgegangen, dassdie Fahrten sich über den Tag entsprechend den gängigen Tagesganglinien verteilen. In den kritischen Nachtstunden mor- gens vor 6Uhr oder abendsnach 22Uhr wird davon ausgegangen, dass bis zu dreiFahrbewegungen aus der Tiefgarage heraus oder in die Tiefgarage hinein stattfinden. Aus mehreren vergleichbaren schalltechnischen Untersuchungen mit Berech- nungen für Tiefgaragenausfahrten und ähnlicher Belastungenbeziehungswei- seAbständen zu umgebender Bebauung lassen sich im Bereich der Tiefgara- genausfahrt vonHaus eins und zweifür die direkt zur Tiefgarage hingerichtete Gebäudefassade für den Tageszeitraum deutliche Unterschreitungen der Im- missionsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärmund im Nachtzeitraum Beurteilungspegel zwischen 35 und 40Dezibel (A-Bewertung) ableiten. Die Immissionsrichtwerte für allgemeines Wohnen werden damit nachts unterschritten, die Immissionsrichtwerte für reines Wohngebiet nachts in geringem Umfang überschritten. Die geplante Tiefgaragenausfahrt an den Gebäudeneins und zweisollte daher entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstechnik fürzum BeispielGaragentormotoren oder Strukturie- rung der Wand ausgestaltet sein, um unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen zu vermeiden. Für dieTiefgaragenausfahrt an Gebäude drei, für die im Nachtzeitraum auch mit zwei bis drei Fahrten in der lautesten Nachtstunde zu rechnen ist, ergeben sich aufgrund des deutlich größeren Abstandes für die nördlich gelegene Wohnbebauung keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auchfür -19- reine Wohngebiete im Tages-oder Nachtzeitraum.Zu der zusätzlichen Ver- kehrserzeugung des Bauvorhabens insgesamt ist auszusagen, dass dies von dem bestehenden Verkehrsnetz aufgenommen werden kann, ohne dass sich die Lärmbelastungen im Umfeld maßgeblich erhöhen. Einwirkungen durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen Zunächst ist auszuführen, dass der durch den Schulbetrieb entstehende Kin- derlärm, wie zum Beispielin Pausen oder nach der Schule als Sozialadäquat hinzunehmen ist und keiner weiteren Untersuchung bedarf. Der durch even- tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen ist schalltechnisch zu bewerten. Im vorlie- genden Fall gehen jedoch von solchen Aktivitäten keine maßgeblichen Lärmeinflüsse auf das Plangebiet aus, da keine Flächen für Freizeitaktivitäten der südlich liegenden RealschuleRüppurr oder des Max-Planck-Gymnasium im Osten direkt dem Bauvorhaben zugewandt sind, sondern vielmehr durch die Schulgebäude selbst abgeschirmt sind und auch eine relativ große Entfernung aufweisen. Zusammenfassung Zusammenfassend ist auszusagen, dass die durch Verkehrslärm entstehenden Lärmpegel im Bereich des Bauvorhabens noch in verträglicher Höhe liegen und durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen mit keinen unzumutbaren Lärm- belastungen aufgrund der gegebenen Abschirmungen und Entfernungen zu rechnen ist. Durch das Bauvorhaben selbst entstehen auf den umgebenden Straßenzügen im Umfeld keine maßgeblichen Erhöhungen der Lärmbelastungen. Um unzu- mutbare Lärmbelastungen auch für die direkt im Umfeld der Tiefgaragenaus- fahrt der Gebäudeeinsundzweiliegenden Gebäudefassaden zu gewährleis- ten, ist die geplante Tiefgaragenein-und-ausfahrtim Bereich westlich des Dahlienwegesentsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstech- nik auszugestalten. Dies wird im Rahmen des Durchführungsvertrags gesi- chert. 4.10.2Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Die bioklimatische Belastungsstufe des betroffenen Siedlungsraumes kann mit „gering" bewertet werden. Der Wirkungsbereich autochthoner Strömungssys- teme durchzieht die Bebauung, da sich dieGrün-und Freiflächen im Süden und Osten durch eine mittlere (350 bis 700 Kubikmeter/Sekunde) bis sehr ho- he Kaltluftlieferung (1.400Kubikmeter/Sekunde) auszeichnen.Ein Klimagut- achten ist insofern nicht erforderlich. Durch die im Entwurf dargestellte Gebäudeausrichtung wird einer Barrierewir- kung durch ausreichend große Abstände zwischen den Gebäuden vorgebeugt. Die festgesetzteDachbegrünungwirktisolierendundverringert die Aufhei- zungderGebäude. Darüber hinaus erfolgt eine Retention von Niederschlags- wasser, wodurch die Kanalisation vor allem bei Starkregenereignissen entlastet wird.Ergänzend wird bei Fassaden dieVerwendung von hellen Oberflächen vorgeschrieben,um die Reflexion der Sonnenstrahlung (Albedos) zu erhöhen. -20- 4.10.3Maßnahmen für denKlimaschutz Als Beitrag zum Klimaschutz werdendie geplanten Wohngebäude im55- Standard derKreditanstalt für Wiederaufbaurealisiert. Die Sicherungdes Bau- Standardserfolgt über den Durchführungsvertrag. Die Heizungsanlage für die geplanten Gebäude soll als Pelletzentralheizung ausgeführt werden. 5.Umweltbericht Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahrengemäß §13aBaugesetzbuchdurchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzeswurdenineiner separaten artenschutzrechtlichenUntersuchungbehandelt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Da es sich bei der vorliegenden Planung um dieÜberplanung von bereits be- stehenden, großflächig versiegelten Bereichen handelt, wurde keine sich hin- sichtlich der Umweltwirkungen wesentlich unterscheidende Planungsvariante erarbeitet. 6.Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: DasVorhabenist eine Maßnahme des sozial geförderten Wohnungsbaus. Die Gebäude sindbarrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrößen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen von Senioren. 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Grundfläche Gebäude (ohne TG)ca.0,12ha36% Freiflächenca.0,21ha64% Gesamter Geltungsbereichca.0,33ha100% 7.2Geplante Bebauung BruttogrundflächeWohnbebauungca.3.820m² 7.3Bodenversiegelung Gesamtfläche Plangebietca.0,33ha100% Derzeitige Versiegelung Plangebietca.0,22ha67% Künftige Versiegelung Plangebietca.0,27ha82% Hinweise: -21- -In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Zufahrten, Stellplätze und Hofflächenvorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad redu- ziert sich dementsprechend. -In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8.Kosten Der Vorhabenträger übernimmt den Rückbau des bestehenden Schmutzwas- serkanals, soweit er auf seinem Grundstückliegt.DerStadt Karlsruheentste- henkeine Kosten. 9.Durchführung Alle Verpflichtungen desVorhabenträgerswerden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10.Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen Schalltechnische Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ vom 1. Dezember 2016. Erstellt vom Büro Koehler & Leutwein in Karlsruhe. Artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde aus Karlsruhe, vom 14. Oktober 2015. -22- B.Hinweise (beigefügt) 1.Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsru- he in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15Meter von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befes- tigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darffünfProzentnicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50Meter bis 3,50MeterAbstand von ge- plantenbeziehungsweisevorhandenen Bäumen einhalten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30Meterüber der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks-und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenober- fläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgersselbst entsprechend zu schützen. 3.Grundwasser Im Gebiet liegen hohe Grundwasserstände vor. Bisher wurde einmaximal Grundwasserstand von 114,35Meter überNormalhöhennullbeobachtet. Die- ser könnte nach Abschaltung des Wasserwerkes noch weiter ansteigen. Grundwasserdichte KellerbeziehungsweiseTiefgaragenausbildungen sind deshalb zwingend vorzusehen. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gungund somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink-und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aus Sicht desAmts fürUm- welt-und Arbeitsschutzes aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errich- tung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Er- laubnis.Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasser- schutzgebiete, I. Teil „Schutzgebiete für Grundwasser“istzu berücksichtigen. 4.Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gemäß §55Absatz2Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge- wässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige -23- öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entge- genstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebterBoden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die No- tentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versicke- rungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesam- melt werden. SofernZisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz,§37Absatz1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trink- wasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden,zum Beispielals Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden. 5.Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oderar- chäologische Fundplätze entdeckt werden.In diesem Zusammenhang wird da- rauf hingewiesen, dass in der Umgebung des Plangebiets vorgeschichtliche Scherben bekannt sind,die dort eine vorgeschichtlicheSiedlung vermuten las- sen. Historische Bauteile oder archäologische Fundplätzesind gemäß §20Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmal- pflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133Karlsruhe), zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nachder Mel- dung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesamt für Denkmalpflege einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen ei- nes Fundes oder einer Fundstelleist ein Verstoß gegen das Denkmalschutzge- -24- setzund kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.Auf §27Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Eventuellvorhandene Kleindenkmale (zum BeispielBildstöcke, Wegkreuze, his- torische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und land- schaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert anihrem Standort zu be- lassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. 6.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.Oktober 1996 inKraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbe- ständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe,Amt fürUmwelt-und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131Karlsruhezu melden. 8.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens(Bundesbodenschutz- gesetz) vom 17.März1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§3Absatz4 und §39Landesbauordnung). 11.Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Aufdie Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes(EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg(EWärmeG) wird verwiesen. 12.Artenschutz Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sollten diese vorrangig zwischendem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, vorge- nommen werden. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflan- -25- zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten gemäß §44Absatz1Nummer1 und 2BNatSchGvermieden. Sofern Bäume gefällt werden, ist zuvor zu kontrollieren, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fleder- mäuse belegt sind. Für den Fall, dass Fledermäuse festgestellt werden, ist der Fällzeitpunkt zu verschieben und sind die weiteren Maßnahmen in Abstim- mung mit dem Umwelt–und Arbeitsschutz,AbteilungÖkologie,Markgrafen- straße14,76131 Karlsruhe vorzunehmen) 13.Vogelschlag Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu vermeiden oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. Insgesamt ist zu gewährleis- ten, dass die geplante Bebauungkeine unzulässigen Ausfälle (Tötung oder Verletzung geschützter Tiere, die über das aktuelle normale Naturgeschehen hinausgehen) durch Vogelschlagoder ähnlicheszur Folge hat. 14.Außenbeleuchtung Eine zusätzliche Lichtimmission für den angrenzenden Walddurch die Außen- beleuchtung ist zu vermeiden.Es sind insektenfreundliche Leuchtmittel (Erste Priorität:Leuchtdiode; ZweitePriorität: Natriumdampf-Niederdrucklampen), gezielt nur nach unten abstrahlende Leuchtkörper zu verwenden und nach Möglichkeit durchZeitschalt-oder Bewegungsmelder die Außenbeleuchtung auf das zeitlich Erforderliche/Unabdingbare zu begrenzen. 15.Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) Bei dem vorliegenden Bebauungsplan ist das Karlsruher Innenentwicklungs- konzept (KAI) anzuwenden.Mit dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) wird bei Schaffung oder Änderung eines neuen, höherwertigen Pla- nungsrechts der sozial geförderte Wohnungsbau initiiert und realisiert. Nach den Vorgaben von KAI sindmindestens20Prozentder Geschossfläche für ge- förderten Wohnungsbau vorgesehen. Durch KAI ist sichergestellt, dass auch preisgünstiger Wohnraum im Mietbereichbeziehungsweisepreiswertes Wohneigentum verfügbar ist. Dazu werden die Planungsbegünstigten an den entstehenden Kosten beteiligt. Die Art und Höhe der Beteiligung wird zeit- gleich mit dem Bebauungsplanverfahren ermittelt und mittels städtebaulichem Vertrag zwischen den Planungsbegünstigten und der Stadt Karlsruhe verein- bart. -26- C.Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften desVorhabenbezogenen Bebauungsplanes(bestehend austextlichen und zeichnerischenRegelungen)und sonstige Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß§9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß§74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5.März2010 (GBl. S.357, berichtigt Seite416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis7und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben-und Erschließungsplanes (sieheAnlage) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2.Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA)gemäß § 4BauNVO Zulässig sind: -Wohngebäude, -die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, -Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale undgesundheitliche Zwecke. - Ausnahmsweise zulässig sind: -die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank-und Speisewirtschaf- ten sowie nicht störendeHandwerksbetriebe, -Betriebe des Beherbergungsgewerbes, -Anlagen für Verwaltungen. - Nicht zulässig sind: -Anlagen für sportliche Zwecke -sonstige nicht störende Gewerbebetriebe -Gartenbaubetriebe -Tankstellen -27- 3.Maß der baulichen Nutzung 3.1Wandhöhe Die zulässige Höhe der baulichen Anlagenwirddurch die maximale Wandhö- he (WH) gemäß Planeinschrieb festgesetzt. Der Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöheist im zeichnerischen Teil als absolute Höhemit116,50Meter über Normalhöhennullfestgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vomBezugspunktbis zum Schnittpunkt der Außenwand mit derOberkante Dachhaut (biszum oberen Abschluss der Wand). Die maximale Wandhöhe darf durchtechnisch notwendige Dachaufbautenum bis zu einMeterüberschritten werden. 3.2Grundfläche DiemaximaleGrundflächenzahl(GRZ) wird durchPlaneintrag in der Nutzungs- schabloneim zeichnerischen Teil festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die in§19Absatz4BauNVObenannten Anlagen im Bereich östlich des Dahlienweges bis zueiner Grundflächenzahl von 0,73, im Bereich westlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 überschritten werden. 4.Bauweiseund überbaubare Flächen Esgilt dieoffeneBauweise. Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch Baugrenzen bestimmt. Im Bereich östlich des Dahlienweges darf die innere Baugrenze (maximalzuläs- sige Wandhöhe (WH) = 12,5Meter) durch die Dachkonstruktion und durch Terrassengeländer bis zur äußeren Baugrenze (WH=9,5Meter) überschritten werden. Die Baugrenzen dürfendurch untergeordnete Bauteile bis zu einer Tiefe von einMeterund einer Breite von 3,5Meterüberschritten werden. 5.Flächen fürStellplätze und Garagen Tiefgaragensind nurinnerhalb derüberbaubaren Flächen und dendafürim zeichnerischen Teil festgesetzten Flächenzulässig.SonstigeGaragensindun- zulässig. Stellplätze sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6.Nebenanlagen Nebenanlagengemäß§14BauNVOsindnur innerhalb der überbaubaren Flä- chen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. -28- 7.Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 7.1Erhaltung von Bäumen Mit Ausnahme für den Bau der Tiefgarage,sind im Kronentraufbereich desim zeichnerischen Teilzum Erhalt festgesetzten Baumes,Abgrabungen und zu- sätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Die Auffüllung des Geländes ist nur bis auf die jeweilige Gehweghinterkante und nur im Be- reich der im Bestand befestigten Flächen zulässig. Bei Abgang des Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode eingleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 7.2Pflanzung von Einzelbäumen An denim zeichnerischen Teil festgesetztenPflanzgeboten für Einzelbäume sindLindenzupflanzen.Die zu pflanzenden Bäume sind zu erhalten, fachge- recht gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen-Baumpflege(Zu- sätzliche Technische Vertragsbedingungen Baumpflege)zu pflegen und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. 7.3Begrünung der Tiefgaragen Tiefgaragendächer sind, soweit sie nicht überbautbeziehungsweisefür Er- schließungszwecke verwendet werden, mit einer Erdaufschüttungüber der Drainschichtvon -mindestens 40Zentimeterfür Rasen, Stauden, Bodendecker, -mindestens 60Zentimeterfür Sträucher zu versehen undvollflächig als Vegetationsfläche anzulegen. 7.4Dachbegrünung Die Dachflächen sinddauerhaft extensiv zu begrünen. Die Flächen sind mit ei- ner für Gräser-und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von mindestens15Zentimeterüber der Drainschicht zu versehen und mit einer Gräser-und Kräutermischung gemäß Artenverwendungsliste zu bepflanzen. ArtenverwendungslisteDachbegrünung Kräuter (Anteil 60 Prozent): Wissenschaftlicher Name:Deutscher Name: Allium schoenoprasumSchnittlauch Anthemis tinctoriaFärber-Kamille Anthyllis vulnerariaWundklee Campanularotundifolia.Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang.Schmalblättrige Wiesen-Flockenblume Dianthus armeriaRauhe Nelke Dianthus carthusianorumKartäuser-Nelke Dianthus deltoidesHeide-Nelke Echium vulgareNatternkopf EuphorbiacyparissiasZypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularSonnenröschen Hieracium pilosellaKleines Habichtskraut -29- Jasione montanaBerg-Sandglöckchen Linum perenneAusdauernder Lein Potentilla tabernaemonta.Frühlings-Fingerkraut Prunella grandifloraGroßblütige Brunelle Scabiosa columbariaTauben-Skabiose Sedum acreScharfer Mauerpfeffer Sedum albumWeißer Mauerpfeffer Sedum sexangulareMilder Mauerpfeffer Silene nutansNickendes Leimkraut Silene vulgarisGemeines Leimkraut Thymus pulegioidesGewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40Prozent): Wissenschaftlicher Name:Deutscher Name: Briza mediaZittergras Carex flaccaBlaugrüne Segge Corynephorus canescansSilbergras Festuca guestfalicaHarter Schafschwingel Phleum phleoidesGlanz-Lieschgras -30- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1Dächer Zulässig sind Flachdächermit einer Neigung vonmaximalfünfGrad. Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dach- aufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurü- cken. Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 2.Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 2.1Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen derstraßenseitigen Grundstücksgrenzeund derstraßen- seitigenBaugrenzeliegen.Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten und Hauseingängen als Ve- getationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Ab- stell-oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 2.2Unbebaute Flächen Die unbebauten Flächen sind, soweit sie nicht für Zuwege,Zufahrten, Hofflä- chen und Nebenanlagen genutzt werden, als Vegetationsflächen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Anlage von Schotterflächen ist unzulässig. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. 2.3Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätzesind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 2.4.Einfriedigungen Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecke aus laubabwerfenden Gehöl- zen bis 1,40MeterHöhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecke kann mit einem dahinterlie- genden Drahtgeflecht kombiniert werden. 3.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagenund Automatensindnichtzulässig. -31- 4.Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenanten- ne zulässig. 5.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6.Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. III.Sonstige Regelungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die BebauungspläneNummer186 vom 30.September1929 undNummer 208 vom 31.Juli1936 (Baufluchtenpläne) sowie der BebauungsplanNummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Februar 1985 werdenin den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer- den. Die Anlage–Vorhaben-und Erschließungsplan–ist bindender Bestandteil die- ses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. -34- Inhaltsübersicht desVorhaben-und Erschließungsplans(VEP) Plan 1Übersichtsplan Plan 2Bestandsplan Plan 3Lageplan Plan 4Grundriss Tiefgarage Plan 5Grundriss Erdgeschoss Plan 6Grundriss ErstesObergeschoss Plan 7Grundriss ZweitesObergeschoss Plan 8Grundriss Dachgeschoss Plan 9Ansichten Haus 1 Plan 10Ansichten Haus 2 Plan 11Ansichten Haus 3 Plan 12Schnitte Plan 13Freiflächenplan Stellplatzbilanz 1 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Fassung vom Übersichtsplan HAUS 2 1:1000 (DIN A4) HAUS 3 HAUS 1 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 2 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Fassung vom 1:1000 (DIN A4) Bestandsplan Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 Spielplatz Müllboxen Müllbox Spielplatz Spielplatz Fahrräder 1 bis 18 Fahrräder 19 bis 36 2,00 Müllbox 1,5 3,5 16,0 2,2 3,9 2,0 12,0 2,0 10,0 10,3 1,2 1,0 25,0 13,0 Baugrenze Staffelgeschoss Baugrenze Staffelgeschoss 21,1 34,0 17,6 6,8 27,1 16,6 30,4 23,9 3,7 22,0 8,6 13,5 48,9 18,5 3,5 22,0 4,3 41,2 3,4 48,9 10,3 4,6 Überdeckung der TG Überdeckung der TG Überdeckung der TG Überdeckung der TG 3,8 1,8 22,1 20,5 2,0 6,6 Überdeckung der TG 3 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Lageplan Fassung vom 1:500 (DIN A4) III + DG + FD HAUS 3 III + FD HAUS 2 HAUS 1 III + FD Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 4 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Tiefgarage Fassung vom Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF Fahrräder 37 bis 60 61 62 63 64 65 67 68 69 70 71 66 76 72 73 74 75 H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 Spielplatz Müllboxen Müllbox Spielplatz Spielplatz Fahrräder 1 bis 18 Fahrräder 19 bis 36 Müllbox 150x150 150x150 150x150 150x150 150x150 180x150 22,24 13,04 13,04 ► ► ▼ ▼ ▼ ◄ ► ◄ ◄ ► ► HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 41,69 11,54 20,68 5 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Erdgeschoss Fassung vom Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 150x150 150x150 150x150 150x150 150x150 180x150 13,04 ► ► ▼ ▼ ▼ ◄ ► ◄ ◄ ► ► HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 41,69 13,04 22,64 11,54 20,68 Spielplatz Müllboxen Müllbox Spielplatz Spielplatz Fahrräder 1 bis 18 Fahrräder 19 bis 36 Müllbox 6 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Fassung vom 1.Obergeschoss Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 150x150 150x150 150x150 150x150 150x150 17.8/28.0 16 STG 17.8/28.0 16 STG 13,04 ◄ ► ► ◄ ► ► ► ▼ ▼ ▼ ◄ HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 41,69 13,04 22,64 11,54 20,68 Spielplatz Müllboxen Müllbox Spielplatz Spielplatz Fahrräder 1 bis 18 Fahrräder 19 bis 36 Müllbox 7 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Fassung vom 2.Obergeschoss Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 41,49 39,99 11,04 13,04 HAUS 2 HAUS 1 Spielplatz Müllboxen Müllbox Spielplatz Spielplatz Fahrräder 1 bis 18 Fahrräder 19 bis 36 Müllbox 8 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Fassung vom Dachgeschoss Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 HAUS 1 WESTANSICHT Rosenweg 9,20 150x150 150x150 150x150 150x150 150x150 HAUS 1 SÜD HAUS 1 SÜD HAUS 1 WEST HAUS 1 WEST HAUS 1 OST HAUS 1 OST HAUS 2 SÜD HAUS 2 WEST HAUS 2 NORD HAUS 2 WEST HAUS 1 NORD HAUS 1 NORD 22,24 13,04 HAUS 1 20,68 Spielplatz Müllboxen Fahrräder 1 bis 18 2,00 Rosenweg F F F HAUS 1 OSTANSICHT 40 9,20 FF F F HAUS 1 NORDANSICHT 40 9,20 FFF F F HAUS 1 SÜDANSICHT 40 9,20 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:300 (DIN A4) Fassung vom 9 Ansichten Haus 1 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 HAUS 2 WESTANSICHT Rosenweg 40 9,20 150x150 150x150 150x150 HAUS 1 SÜD HAUS 2 SÜD HAUS 2 WEST HAUS 2 SÜD HAUS 2 OST HAUS 2 OST HAUS 2 NORD HAUS 2 NORD HAUS 2 WEST HAUS 3 SÜD HAUS 3 NORD HAUS 1 NORD 22,24 13,04 HAUS 2 11,54 20,68 Müllbox Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 Müllbox Rosenweg HAUS 2 OSTDANSICHT 40 9,20 F HAUS 2 NORDANSICHT 40 9,20 FF HAUS 2 SÜDANSICHT 40 9,20 zu erhaltenden Linde MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 10 Ansichten Haus 2 1:300 (DIN A4) Fassung vom Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF F Rosenweg F F FF HAUS 3 WESTANSICHT 12,14 40 9,20 150x150 150x150 HAUS 2 SÜD HAUS 2 NORD HAUS 3 WEST HAUS 3 SÜD HAUS 3 SÜD HAUS 3 NORD HAUS 3 NORD HAUS 3 OST HAUS 3 OST 180x150 13,04 ► ► ▼ ▼ ▼ ◄ HAUS 3 41,69 11,54 Spielplatz Fahrräder 19 bis 36 2,94 3,28 3,80 4,88 5 13,04 Müllbox 2,62 5 2,62 5 22,02 5 Rosenweg F 2,80 HAUS 3 OSTANSICHT 9,20 12,14 F FFFF F F FF FF FFFFFFF FF HAUS 3 NORDANSICHT 12,14 40 9,20 F FFFFFFFF F FFFF F FFFF FFFFF FFFF F HAUS 3 SÜDANSICHT 12,14 40 9,20 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 11 Ansichten Haus 3 1:300 (DIN A4) Fassung vom Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF EG 1.OG 2.OG GrenzeGrenze TG -0,30 Haus 1 9,20 2,50 2,50 2,50 2,30 Rosenweg 150x150 150x150 150x150 150x150 150x150 180x150 22,24 13,04 13,04 ► ► ▼ ▼ ▼ ◄ ► ◄ ◄ ► ► HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 41,69 11,54 20,68 EG -0,47 Rosenweg 1.OG 2.OG GrenzeGrenze TG Haus 2 9,20 2,50 2,50 2,50 2,30 Rosenweg -0,35 EG 1.OG 2.OG DG GrenzeGrenze TG Haus 3 9,20 2,50 2,50 2,50 2,30 2,50 12,14 40 Erdüberdeckung der Tiefgarage: 40 cm 2,00 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 12 Schnitte 1:250 (DIN A4) Fassung vom Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF Erdüberdeckung der Tiefgarage: 40 cm Spielplatz Fahrräder Müllboxen Müllbox Spielplatz Fahrräder Spielplatz 2,00 Müllbox Dachbegrünung (18 cm) Gräser- und Kräutervegetation Begrünung der Tiefgarage (≥40 cm) Rasen, Stauden, Bodendecker Betonrechteckpflaster (20/10 versickerungsfähig) Spielplatz (nach Vorgaben der LBO) Sitzbank Hecke Rampe Treppe Baum - Fällung Linde - Bestand Betonblockstufen Linde - Neupflanzung 13 MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR.MASSTABPLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Fassung vom 1:500 (DIN A4) Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 ENTWURF Freiflächenplan Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung H/B = 210 / 297 (0.06m²)Allplan 2015 21. Dezember2016 Stellplatzbilanz 1.Benötigte Stellplätze Geplante Wohnungen Haus 19 Wohnungen Haus 26 Wohnungen Haus 323 Wohnungen Gesamtanzahl Wohnungen38 Wohnungen Pro Wohneinheit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängigen städtischen Praxis 1 Stellplatz nachzuweisen. Zu erbringende Stellplatzanzahl auf Grund der neuen Bebauung38 Stellplätze Ersatzstellplätze auf Grund der Vorgaben aus alten Baugenehmigungen:15Stellplätze Benötigte Gesamtstellplatzanzahl53Stellplätze 2.Geplante Stellplätze Tiefgarage Tiefgarage Hauseins und Haus drei32Stellplätze Tiefgargage Haus drei24Stellplätze Gesamtanzahl Stellplätze TG56Stellplätze Oberirdische Stellplätze Dahlienstraße2 Stellplätze Insgesamt angebotene Stellplätze im Planungsgebiet58Stellplätze Es sind5Stellplätze mehr vorhanden als gefordert.

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. Mai 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Ab- satz 2 des Baugesetzbuches Vorlage: 2017/0299 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Auf Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Verfah- rensschritte ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe-Rüppurr mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 20. Juli 2016, in der Fassung vom 21. Dezember 2016 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Ich darf es verbinden mit einem Dank von uns allen an die Gartenstadt, dass man hier beginnt, neben diesem denkmalgeschützten und imposanten gestalterischen Stadtteil eine anschließende Entwicklung zu vollziehen. Wir wissen alle, wie schwierig das war und ist. Ich bin ganz froh, dass wir jetzt soweit sind, dass wir heute mit einem Ausle- gungsbeschluss die Voraussetzungen schaffen können. Ich bitte um das Votum. – Vielen Dank für dieses eindeutige Votum. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 30. Mai 2017