Änderungsantrag: "Bebauungsplan KIT Campus Süd/Adenauerring": Überdachte Fahrradstellplätze zulassen

Vorlage: 2017/0266
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 25.04.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • GRÜNE-Äantrag Fahrräder
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0266 "Bebauungsplan KIT Campus Süd/Adenauerring": Überdachte Fahrradstellplätze zulassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 6 x Im Bebauungsplan - planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - wird unter "I 5. Nebenanlagen" hinter "Fahrradstellplätze" die Einschränkung "ohne Überdachungen" gestri- chen. Sachverhalt / Begründung: Wo Fahrräder üblicherweise viele Stunden abgestellt werden, ist eine Überdachung wichtig, um die immer wertvolleren Fahrzeuge vor Nässe zu schützen. Auf den entsprechenden Wunsch von "Vermögen und Bau" des Landes hat die Verwaltung eine "er- hebliche gestalterische Beeinträchtigung" durch Überdachung der Stellplätze geltend gemacht. Das ist für uns nicht erkennbar. Die Herstellung von Fahrradstellplätzen in der Tiefgarage wäre sehr teuer und wird erfahrungsgemäß nicht angenommen, genau so wie Anlagen weit weg vom Eingangsbereich. unterzeichnet von: Johannes Honné Istvan Pinter Dr. Ute Leidig

  • Stellungnahme TOP 6
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0266 Dez. 6 „Bebauungsplan KIT Campus Süd/Adenauerring“: Überdachte Fahrradstellplätze zulassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeiderat 25.04.2017 6 x Kurzfassung Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dem Antrag nicht stattzugeben. In den Festsetzungen unter Punkt „5. Nebenanlagen“ sind auch „Fahrradabstellplätze mit Überdachungen, sofern sie nicht in den dem Adenauerring zugewandten Gebäudevorzonen und der mit einem Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht zu belegenden Platzfläche liegen“ zugelassen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Bebauungsplan – planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften – wird unter „5. Nebenanlagen“ hinter Fahrradstellplätze“ die Einschränkung „ ohne Überdachungen“ gestrichen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dem Antrag nicht stattzugeben. In den Festsetzungen unter Punkt „5. Nebenanlagen“ sind auch „Fahrradabstellplätze mit Überdachungen, sofern sie nicht in den dem Adenauerring zugewandten Gebäudevorzonen und der mit einem Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht zu belegenden Platzfläche liegen“ zugelassen. „Fahrradabstellplätze ohne Überdachungen“ sind „räumlich gebündelt und in Zuordnung zu den Gebäuden“ zulässig. Die Differenzierung von Bereichen, in denen Fahrradabstellplätze mit oder ohne Überdachung zulässig sind, ist in der Betrachtung der ästhetischen Wirkung des öffentlichen Raums begrün- det. Der Stadtbild prägende öffentliche Raum am Adenauerring soll vor den repräsentativen Gebäuden des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) von überdachten Nebenanlagen frei gehalten werden.

  • Abstimmungsergebnis_TOP 6 Änderungsantrag Grüne
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