Änderungsantrag AfD: Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2017/0263 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.04.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0263 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 4 x Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 5 Tagesordnung Ziffer (2) wird ergänzt durch den Satz: „Darüber hinaus ist die Tagesordnung zur Sitzung eines beschließenden Ausschusses auch den stellv. Ausschussmitgliedern zuzuleiten.“ 2. In § 8 Redeordnung Ziffer (7) soll die alte Regelung Ziffer (4) erhalten bleiben. Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt. 3. An allen Stellen der Geschäftsordnung, an denen der Begriff "Fraktionen" verwendet wird und offensichtlich nicht nur Fraktionen sondern auch Gruppierungen gemeint sind, soll dieser Begriff durch die Formulierung "Fraktionen und Gruppierungen" ersetzt werden. 4. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 17 Niederschrift Ziffer (1) werden am Ende ergänzt durch den Satz: „Über die Verhandlung der Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung wird ein Wortprotokoll gefertigt.“ 5. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in bisher § 21, neu § 19 Offenlegung, Punkt a, b, d und e werden abgelehnt. Die Ziffern 1. bis 4.dieses Änderungsantrags dienen dazu, eine Einführung von Benachteiligung der Gruppierungen, die keinen Fraktionsstatus haben, zu verhindern, oder sie sind aus offensichtlichen organisatorischen Gründen gegeben. Weitere Begründungen hierzu werden in der GR-Sitzung mündlich erfolgen. Zu Ziffer 5 dieses Änderungsantrages: Die bisherige Transparenz in den Entscheidungen des Gemeinderates soll erhalten bleiben. Darüber hinaus soll diese Transparenz nach unserer und wohl auch nach der Auffassung des Gesetzgebers weiter ausgebaut werden. Die hier vorgeschlagenen Änderungen führen in der Realität aber zum Gegenteil: zu weniger Kontrol- le durch die Gesamtheit des Gemeinderats und damit auch zu weniger Kontrolle durch die Bürger. Denn dem interessierten Bürger ist es leicht möglich, herauszufinden, an welchen Gemeinderatssit- zungen er oder sie interessiert ist und daran teilzunehmen. Dies ist durch die Berichterstattung in der Presse über die bereits zu den jeweiligen TOPs in den Ausschusssitzungen stattgefundenen Beratun- gen, und durch vorherige Einsicht der Tagesordnung und der zugehörigen Unterlagen unter www- karlsruhe.de gegeben. Wird die Entscheidung per Offenlage gefällt, so entfallen die o.g. Informationsmöglichkeiten und der interessierte Bürger erfährt nicht oder zu spät von der Entscheidungsfindung. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Vor Allem aber soll der Gemeinderat über wesentliche Dinge in der Gemeinderats-Sitzung beraten, um das Für und Wider abwägen zu können und so zu einer guten Entscheidung kommen. Nur durch die Befassung in der Gemeinderats-Sitzung nach bereits erfolgter Diskussion im Ausschuss ist in allen Fällen eine gutinformierte, wohlüberlegte und für die Öffentlichkeit transparente Entscheidungsfin- dung gewährleistet. Dies ist entscheidend, denn die Bürger haben ein Recht darauf, mitzuerleben, wie sich ihre Volksver- treter äußern, verhalten und abstimmen. All dies ist bei einem „Durchwinken“ per Offenlage nicht der Fall. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0263 Dez. 1 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 4 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 5 Tagesordnung Ziffer (2) werden ergänzt durch den Satz: „Darüber hinaus ist die Tagesordnung zur Sitzung eines beschließen- den Ausschusses auch den stellvertretenden Ausschussmitgliedern zuzuleiten.“ Eine Übersendung der Tagesordnung zur Sitzung eines beschließenden Ausschusses an die stellvertretenden Ausschussmitglieder ist entbehrlich, da alle Unterlagen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse vollumfänglich im Ratsinformationssystem elektronisch zur Verfügung gestellt und von allen Stadträtinnen und Stadträten jederzeit eingesehen werden können. Auch nach der bisherigen Praxis werden stellvertretenden Mitgliedern beschließender Ausschüs- se grundsätzlich keine Tagesordnungen übersandt. 2. In § 8 Redeordnung Ziffer (7) soll die alte Regelung Ziffer (4) erhalten bleiben. Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt. Der Gemeinderat hat sich im Workshop am 29. Januar 2016 mit dieser Thematik befasst und sich mehrheitlich darauf verständigt, die Redezeit pro Redebeitrag auf 5 Minuten festzusetzen (10 Minuten bei besonderen Themen, die vorab im Ältestenrat vereinbart und jeweils vom Ge- meinderat beschlossen werden). 3. An allen Stellen der Geschäftsordnung, an denen der Begriff „Fraktionen“ verwen- det wird und offensichtlich nicht nur Fraktionen sondern auch Gruppierungen gemeint sind, soll dieser Begriff durch die Formulierung „Fraktionen und Gruppierungen“ er- setzt werden. Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs kennt den Begriff der "Gruppierung" nicht, son- dern hat 2015 lediglich Regelungen für "Fraktionen" erstmals eingeführt. Nicht einer Fraktion angehörende Gemeinderatsmitglieder sind daher stets Einzelmitglieder, auch wenn sie für die- selbe Partei oder Wählervereinigung in den Gemeinderat gewählt wurden. Gruppierungen billigt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg keine eigenen Rechte zu. In der Neufassung der Geschäftsordnung findet daher nur eine Differenzierung zwischen Fraktio- nen und Einzelstadträtinnen oder Einzelstadträten statt. 4. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 17 Niederschrift Ziffer (1) werden am Ende ergänzt durch den Satz: „Über die Verhandlung der Tagesordnungspunkte der Ge- meinderatssitzung wird ein Wortprotokoll gefertigt.“ Die Niederschrift ist eine Aufgabe, die die Verwaltung auf Grundlage der Gemeindeordnung zu erledigen hat. Die in der Geschäftsordnung vorgeschlagene Regelung trifft keine Festlegung der Protokollform. Sie konkretisiert nur die Mindestinhalte und sagt nicht aus, ob ein Ergebnis-, ein Verlaufs- oder Wortprotokoll zu erstellen ist. Ein Bedarf, den Wortlaut zu ändern, wird nicht gesehen, zumal auch in der bisherigen Geschäftsordnung eine weitergehende Regelung ent- behrlich war. Der Oberbürgermeister hat in der Klausurtagung des Gemeinderates am 01. April 2017 und in der Sitzung des Hauptausschusses am 04. April 2017 aufgrund der Rückmeldungen des Ge- meinderates zugesagt, an der Erstellung eines Wortprotokolls für die Sitzungen des Gemeinde- rates weiterhin festzuhalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in bisher § 21, neu § 19 Offenle- gung, Punkt a, b, d und e werden abgelehnt. Bei der Anpassung der Wertgrenzen ist eine Abwägung zwischen Transparenz und Verwal- tungsvereinfachung zu treffen. Die veränderten Wertgrenzen basieren auf Vergleichen mit an- deren Großstädten und sollen die Möglichkeit zur Konzentration auf wesentliche Entscheidun- gen eröffnen. Des Weiteren besteht die Regelung in § 4 der Hauptsatzung sowie in § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung, dass die Zuständigkeit für die Beschlussfassung von wesentlichen An- gelegenheiten im Einzelfall angepasst werden kann. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe, insbesondere die darin enthaltenen Wertgrenzen, wur- den bereits über mehrere Jahre hinweg nicht angepasst.
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