Änderungsantrag AfD: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2017/0262 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.04.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0262 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 3 x Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in § 5 (Hauptausschuss) werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden. Das heißt im Einzelnen, dass §5 die Änderungen der Ziffern 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 15 abgelehnt werden und dass bei §5 Ziffer 13 und 14 die Wertgrenzen aus der aktuellen Geschäftsordnung beibehalten werden. 2. Die vorgeschlagene Einfügung von § 5 II Ziff. 17 „Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden oder sons- tigen Organisationen“ wird abgelehnt. Hierfür soll weiterhin der Gemeinderat zuständig bleiben. 3. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in § 6 Bauausschuss Ziffer 1 werden abge- lehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden. 4. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in § 10 Ziffer 1 a) (Bäderausschuss) werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden. 5. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in § 12 Ziffer 1 Punkt b), c), e) bis j) und l) bis n) (Oberbürgermeister/-in) werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsat- zung beibehalten werden. Die bisherige Transparenz in den Entscheidungen des Gemeinderates soll erhalten bleiben. Darüber hinaus soll diese Transparenz nach unserer und wohl auch nach der Auffassung des Gesetzgebers weiter ausgebaut werden. Die hier vorgeschlagenen Änderungen führen in der Realität aber zum Gegenteil: zu weniger Kontrol- le durch die Gesamtheit des Gemeinderats und damit auch zu weniger Kontrolle durch die Bürger. Denn dem interessierten Bürger ist es leicht möglich, herauszufinden, an welchen Gemeinderatssit- zungen er oder sie interessiert ist und daran teilzunehmen. Dies ist durch die Berichterstattung in der Presse über die bereits zu den jeweiligen TOPs in den Ausschusssitzungen stattgefundenen Beratun- gen, und durch vorherige Einsicht der Tagesordnung und der zugehörigen Unterlagen unter www- karlsruhe.de gegeben. Wird nun die Entscheidung bereits im Ausschuss gefällt, so entfallen die o.g. Informationsmöglichkei- ten und der interessierte Bürger erfährt nicht oder zu spät von der Entscheidungsfindung. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 Vor Allem aber soll der Gemeinderat über wesentliche Dinge in der Gemeinderats-Sitzung beraten, um das Für und Wider abwägen zu können und so zu einer guten Entscheidung zu kommen. Nur durch die Befassung in der Gemeinderats-Sitzung nach bereits erfolgter Diskussion im Ausschuss ist in allen Fällen eine gutinformierte, wohlüberlegte und für die Öffentlichkeit transparente Entscheidungs- findung gewährleistet. Dies ist entscheidend, denn die Bürger haben ein Recht darauf, mitzuerleben, wie sich ihre Volksver- treter äußern, verhalten und abstimmen. All dies ist bei Entscheidungsfindung im Ausschuss nicht der Fall und erst recht nicht bei der Entschei- dung allein durch den Oberbürgermeister. Weitere Begründung erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0262 Dez. 1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 3 x Kurzfassung Bei der Anpassung der Wertgrenzen ist eine Abwägung zwischen Transparenz und Verwal- tungsvereinfachung zu treffen. Die veränderten Wertgrenzen basieren auf Vergleichen mit an- deren Großstädten und sollen die Möglichkeit zur Konzentration auf wesentliche Entscheidun- gen eröffnen. Des Weiteren besteht die Regelung in § 4 der Hauptsatzung sowie in § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung, dass die Zuständigkeit für die Beschlussfassung von wesentlichen An- gelegenheiten im Einzelfall angepasst werden kann. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe, insbesondere die darin enthaltenen Wertgrenzen, wur- den bereits über mehrere Jahre hinweg nicht angepasst. Die Verwaltung empfiehlt daher Ablehnung. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit
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