Integration der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh (AVG) in die KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH, Grundsatzbeschluss
| Vorlage: | 2017/0256 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.04.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.05.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0256 Dez.4 Integration der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) in die KVVH – Karlsruher Versor- gungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH / Grundsatzbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.05.2017 7 X vorberaten Gemeinderat 23.05.2017 8 X Zustimmung Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung mit der Vor- bereitung aller Maßnahmen, die zu einer Integration der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH in die KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH erforderlich sind. Die endgül- tige Beschlussfassung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Vermögenserwerb Beteiligungen ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit KVVH + AVG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe hält als Gesellschafterin sämtliche Anteile an der KVVH – Karlsruher Versor- gungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (Holding KVVH). Zum Konzern KVVH gehören neben der Holding KVVH im Wesentlichen die Tochtergesellschaften VBK-Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK), die KASIG-Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG), die KBG- Karlsruher Bädergesellschaft mbH (KBG) sowie mit 80 Prozent der Teilkonzern Stadtwerke Karls- ruhe GmbH bestehend wiederum aus der Holding Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) sowie der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN). In die Holding KVVH sind als eigenständiger Geschäftsbereich darüber hinaus auch die Rheinhäfen integriert. Die Holding KVVH und die jeweiligen Tochtergesellschaften sind zum Zwecke eines steuerlichen Querverbundes über ein Organschaftsverhältnis, basierend auf Ergebnisabführungs- und zum Teil auf Beherrschungsverträgen, gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden. Die Stadt Karlsruhe hält als Gesellschafterin ebenfalls sämtliche Anteile an der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG). Die AVG baut und unterhält Verkehrsinfrastruktur im Bereich des Schienenverkehrs, unterhält Linienverkehr im öffentlichen Schienenpersonen- und Omnibusver- kehr und betreibt Güterverkehr im Umland von Karlsruhe. Die AVG ist derzeit nicht in den steu- erlichen Querverbund der KVVH einbezogen. Seit Ende 2016 führt die Stadt Karlsruhe unter Federführung der Stadtkämmerei intensive Ge- spräche mit den Gesellschaften des KVVH-Konzerns hinsichtlich einer gesellschaftsrechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Konzernoptimierung durch Integration der AVG in den Konzern KVVH. Mit dieser Integration soll ab dem Geschäftsjahr 2018 eine Verrechnung der ertragssteuerpflich- tigen Ergebnisse der AVG innerhalb des steuerlichen Querverbundes der KVVH ermöglicht wer- den. Damit würden zum Einen - abhängig von den Jahresergebnissen der AVG - Ertragsteuern in einer Größenordnung von jährlich rd. zwei bis drei Mio. € weitgehend vermieden sowie zum Anderen eine Ergebnisentlastung innerhalb des Konzerns KVVH erreicht werden. Zur Vermei- dung steuerrechtlicher Nachteile soll ein Anteil an der AVG von sechs Prozent weiterhin direkt von der Stadt gehalten werden, die restlichen Anteile (94 %) sollen in die KVVH eingelegt wer- den. Im Konzern KVVH zeichnen sich in den nächsten Jahren erhebliche Belastungen im Rahmen der Umsetzung der Kombilösung ab. Ein querverbundinterner Ausgleich ist auch mit Umsetzung schon eingeleiteter Konsolidierungsmaßnahmen in den Tochtergesellschaften der KVVH nicht mehr möglich. Darüber hinaus zeichnet sich mittelfristig bei der VBK ein Anstieg der Jahresver- luste ab, der nicht mehr durch die stabilen positiven Ergebnisbeiträge der SWK ausgeglichen werden kann. Mit Integration der AVG in den Konzern KVVH könnte eine Ertragssteuerbelastung der AVG durch Einbeziehung in den steuerlichen Querverbund des Konzerns KVVH weitgehend vermie- den sowie der notwendige Ergebnisbeitrag der Stadt zum finanziellen Ausgleich innerhalb des Konzerns KVVH reduziert werden. Des Weiteren können die vorhandenen Gewinnrücklagen der AVG steuerlich optimiert an die KVVH ausgeschüttet werden. Die KVVH kann eine eventuell anfallende Kapitalertragsteuer auf ihre Körperschaftssteuer anrechnen lassen. Zur Realisierung der Integration der AVG in den Konzern KVVH wurde eine Projektgruppe unter Leitung der Stadtkämmerei gebildet, in der Vertreter der KVVH, VBK, AVG und ZJD mit Unter- stützung eines externen Beraters die notwendigen Schritte vorbereiten. Hierzu zählen insbeson- dere die folgenden Themen: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Information der Gremien. 2. Prüfung und Vorbereitung des rechtlichen Modells der Einbringung der AVG in den Konzern KVVH. 3. Prüfung möglicher vergaberechtlicher Implikationen für die AVG. 4. Prüfung der ertragsteuerlichen Gestaltung. Sicherung des Konzeptes durch Einholung einer verbindlichen Auskunft bei der Steuerbehörde. 5. Anpassung bestehender Leistungs- und Darlehensverträge der AVG im Hinblick auf die geplante Integration. 6. Abstimmung eventueller kommunalrechtlicher und haushaltsrechtlicher Fragestellungen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe. 7. Anpassung der organisatorischen Strukturen innerhalb der AVG an die konzerninternen Abläufe und Vorgaben. Am 28.3.2017 erfolgte eine Vorstellung des Projektes in der gemeinderätlichen Strukturkom- mission. Die weitere Befassung der zuständigen Gremien (bei KVVH und AVG sind das jeweils der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung) ist wie folgt vorgesehen: 18.5.2017 KVVH: Vorstellung des Projekts und Grundsatzbeschluss 23.5.2017 Gemeinderat: Vorstellung des Projekts und Grundsatzbeschluss 30.6.2017 AVG: Vorstellung des Projekts und Grundsatzbeschluss 10.10.2017 AVG (Sondersitzung): endgültige Beschlussfassung 14.11.2017 Hauptausschuss: endgültige Beschlussfassung (Vorberatung) 17.11.2017 KVVH: endgültige Beschlussfassung 21.11.2017 Gemeinderat: endgültige Beschlussfassung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung mit der Vor- bereitung aller Maßnahmen, die zu einer Integration der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH in die KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH erforderlich sind. Die endgül- tige Beschlussfassung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. Mai 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Integration der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) in die KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH, Grundsatzbeschluss Vorlage: 2017/0256 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung mit der Vorbereitung aller Maßnahmen, die zu einer Integration der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH in die KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH erforderlich sind. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 21.11.2017. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich darf gleich um das Votum bitten. – Einstimmig zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. Mai 2017