Entwicklungsgesellschaft Cité mbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages

Vorlage: 2017/0254
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.04.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2017

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Entwicklungsgesellschaft Cité mbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0254 Dez. 4 Entwicklungsgesellschaft Citè mbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.05.2017 2 x zugestimmt Beschlussantrag Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrags der Entwick- lungsgesellschaft Cité mbH zu und ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätz- licher Art noch vorgenommen werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Volkswohnung GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen einer neuen Dezernatszuordnung hat der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden be- schlossen, dass der/die Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Baden-Baden oder – neu: – ein von ihm/ihr benannter Dezernent geborenes Mitglied des Aufsichtsrates der Entwick- lungsgesellschaft Cité mbH sein soll. Aus diesem Grund soll der Gesellschaftsvertrag entspre- chend angepasst werden. Gleichzeitig soll ein doppeltes Stimmrecht geregelt werden, sofern zwei Aufsichtsratsmandate auf eine Person entfallen. Damit soll der/die Erste Beigeordnete der Stadt Baden-Baden mit zwei Stimmrechten ausgestattet werden, wenn dieser/diese künftig so- wohl als Vertreter der Stadt Baden-Baden als auch der Gesellschafterin „Gesellschaft für Stadt- erneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH“ auftritt. Darüber hinaus wird auch eine Reduzierung der Anzahl der Sitzungen, die der Aufsichtsrat pro Jahr mindestens abzuhalten hat, von vier auf zwei aufgenommen. Die Änderungen im Einzelnen: Bisheriger Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2001, geändert am 19.10.2010 Neuer Gesellschaftsvertrag § 9 Abs. 2 Der/Die Oberbürgermeister/ Oberbürgermeis- terin der Stadt Baden-Baden und im Verhin- derungsfalle der von ihm/ihr beauftragte zweite Beigeordnete ist geborenes Mitglied des Aufsichtsrats. § 9 Abs. 2 Der/Die Oberbürgermeister/ Oberbürgermeis- terin der Stadt Baden-Baden oder ein von ihm/ihr benannter Dezernent ist geborenes Mitglied des Aufsichtsrats. Entfallen zwei Mandate auf eine Person, so ist diese mit zwei Stimmrechten ausge- stattet. § 10 Abs. 1 Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der/die Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Baden-Baden. § 10 Abs. 1 Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der/die Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Baden-Baden oder ein von ihm/ihr benannter Dezernent. § 10 Abs. 2 Der Aufsichtsrat hat mindestens vierteljähr- lich eine Sitzung abzuhalten. § 10 Abs. 2 Der Aufsichtsrat hat mindestens halbjährlich eine Sitzung abzuhalten. Nachdem der ursprüngliche Gesellschaftszweck der Cité, die Konversion in Baden-Baden, 2018 / 2019 erfüllt sein wird, finden derzeit strukturelle Überlegungen hinsichtlich der Zukunft der Gesellschaft statt. Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wird geprüft werden, inwieweit weitere Konversionen oder Flächenneugestaltungen auch außerhalb Baden-Badens realisiert werden könnten. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrags der Ent- wicklungsgesellschaft Cité mbH zu und ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden dürfen.

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 22. Sitzung Hauptausschuss Termin: 16. Mai 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende/r: Erster Bürgermeister Wolfram Jäger 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Entwicklungsgesellschaft Cité mbh; Änderung des Gesell- schaftsvertrages Vorlage: 2017/0254 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrags der Ent- wicklungsgesellschaft Cité mbH zu und ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden dürfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und lässt, nachdem kei- ne Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen. Er stellt einstimmige Zustim- mung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 24. Mai 2017