Änderungsantrag GRÜNE: Ausschuss-Beratungen im Regelfall öffentlich durchführen
| Vorlage: | 2017/0250 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 21.04.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Seite 1 Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0250 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe: Ausschuss-Beratungen im Regelfall öffentlich durchführen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 3 x 1. § 4 Abs. (3) zweiter Satz wird geändert in: "Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich; nur in begründeten Fällen sind einzelne Tagesordnungspunkte nichtöffentlich." 2. Falls es dafür keine Mehrheit gibt, wird hinter dem zweiten Satz eingefügt: "Die Unterla- gen für öffentliche Sitzungen sind bereits öffentlich, wenn sie nichtöffentlich vorberaten werden." Bisher sind die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich, außer zu den Punkten, bei denen die Öffentlichkeit rechtlich vorgeschrieben ist. Oft ist aber kein Grund erkennbar, warum die Inhalte hinter verschlossenen Türen beraten werden. Die Gemeindeordnung überlässt es den Gemeinden, selbst zu entscheiden, ob die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich sind. Für uns erscheint es selbstverständlich, diese Möglichkeit im Sinne der Transparenz zu nutzen. Mannheim, Baden-Baden und der Rastatter Kreistag ma- chen es vor: Dort sind die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Mindestens sollten aber die Unterlagen, die schließlich öffentlich beschlossen werden sollen, von Anfang an öffentlich sein. Das verhindert, dass in der Öffentlichkeit ungesicherte Infor- mationen verbreitet werden, was erfahrungsgemäß bei Themen von hohem öffentlichen Inte- resse immer wieder geschieht. Zudem ist ein Meinungsaustausch der Fraktionen mit Interes- sierten über die Inhalte der Vorlage von Anfang an möglich – nicht erst in den wenigen Ta- gen zwischen der Veröffentlichung der Gemeinderats-Unterlagen und der Gemeinderats- Sitzung. Falls die Vorlage aufgrund der Vorberatung (in ganz seltenen Fällen) geändert wird, sollte auch dieser Vorgang transparent sein. unterzeichnet von: Johannes Honné Joschua Konrad Ekkehard Hodapp Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0250 Dezernat 1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe: Ausschuss-Beratungen im Regelfall öffentlich durchführen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 3 x Kurzfassung Der Gemeinderat hat sich im Workshop am 29. Januar 2016 mit dem Thema der Öffentlichkeit von Sitzungen befasst und sich mehrheitlich darauf verständigt, an der bestehenden Praxis fest- zuhalten, in der Regel nichtöffentlich vorzuberaten und die Vorlagen dieser nichtöffentlich ta- genden Gremien erst nach erfolgter Vorberatung zu veröffentlichen. Die Verwaltung folgt die- sem Votum und empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat und seine beschießenden Ausschüsse haben grundsätzlich öffentlich zu be- schließen und insoweit auch öffentlich zu beraten. Dabei sind die Vorgaben des § 35 Gemein- deordnung zu beachten. Demnach muss nichtöffentlich verhandelt werden, wenn das öffentli- che Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern (§ 35 Absatz 1 Satz 2 GemO). Für vorberatende Ausschusssitzungen räumt die im Jahr 2015 geänderte Gemeindeordnung Baden-Württemberg abweichend vom bisherigen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit nun ein Wahlrecht ein, sie können gemäß § 39 Absatz 5 Satz 2 GemO öffentlich oder nichtöffentlich stattfinden. Auch hier sind die Regelungen des § 35 GemO zu beachten. Der Gemeinderat hat sich im Workshop am 29. Januar 2016 mit dieser Thematik befasst und sich mehrheitlich darauf verständigt, an der bestehenden Praxis festzuhalten, in der Regel nicht- öffentlich vorzuberaten und die Vorlagen dieser nichtöffentlich tagenden Gremien erst nach erfolgter Vorberatung zu veröffentlichen. Die Verwaltung folgt diesem Votum und empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text