Änderungsantrag KULT: Flächenkulisse Wohnen und Gewerbe für die Fortschreibung des FNP 2030 des NVK
| Vorlage: | 2017/0246 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 13.04.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0246 Flächenkulisse Wohnen und Gewerbe für die Fortschreibung des FNP 2030 des NVK Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 12.1 x 1. Die drei Kleingartengebiete KA.1-W-403 „Nördlich Klinikum“, KA.2-W-010 „Am Rüppurrer Schloss“, KA.2-W-027 „Pulverhausstraße“ werden aus der Prüfkulisse des FNP herausgenom- men. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die bestehenden Mehrbedarfe an Klein- gärten oder für zukünftig notwendig werdende Verlagerungen Flächen für zukünftige Klein- gartennutzung im FNP festzusetzen und bis zum Beschluss des FNP einen Zeitplan für deren Erschließung (verkehrlich, Strom, Wasser, Abwasser) vorzulegen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, die bestehende Kleingartenanlage „Am Technologiepark“ in ihrer bisherigen Struktur zu schützen und nachhaltigere Lösungen der Verkehrsproblematik als die erneut diskutierte zweite Zufahrt zum Technologiepark zu unter- suchen. Die Kleingartenanlagen in Karlsruhe sollten aus allseits bekannten und öffentlich diskutieren Gründen derzeit weder bebaut noch verkleinert werden. Die hohe Nachfrage nach Kleingärten sollte zusätzliche Motivation sein, weitere Flächen für zukünftige Kleingartennutzung im FNP untersucht zu lassen. unterzeichnet von: Erik Wohlfeil Max Braun Lüppo Cramer Michael Haug Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0246 Dez. 6 Flächenkulisse Wohnen und Gewerbe für die Fortschreibung des FNP 2030 des NVK Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 12.1 x Kurzfassung Wie in der ergänzenden Vorlage TOP 5.1 des Planungsausschusses vom 6. April 2017 darge- stellt, empfiehlt die Verwaltung, die drei in der Prüfkulisse des Flächennutzungsplanes 2030 befindlichen Kleingartenanlagen aus dieser herauszunehmen. Wie auch in den Beschlussvorlagen 2017/0190 und 2017/0236 beschrieben, bereitet die Ver- waltung die Einrichtung eines Kleingartenbeirats, der aus Mitgliedern des Gemeinderats und aus Vertretern der Kleingärtner besteht, vor. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die drei Kleingartengebiete KA.1-W-403 „Nördlich Klinikum“, KA.2-W-010 „Am Rüppurrer Schloss“, KA.2-W-027 „Pulverhausstraße“ werden aus der Prüfkulisse des FNP herausgenommen. Wie in der ergänzenden Vorlage TOP 5.1 des Planungsausschusses vom 6. April 2017 dar- gestellt, empfiehlt die Verwaltung, die drei in der Prüfkulisse des Flächennutzungsplanes 2030 befindlichen Kleingartenanlagen aus dieser herauszunehmen. Im Weiteren wird auf die ergänzende Beschlussvorlage verwiesen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, für die bestehenden Mehrbe- darfe an Kleingärten oder für zukünftig notwendig werdende Verlagerungen Flä- chen für zukünftige Kleingartennutzung im FNP festzusetzen und bis zum Be- schluss des FNP einen Zeitplan für deren Erschließung (Verkehr, Strom, Wasser, Abwasser) vorzulegen. Wie auch in den Beschlussvorlagen 2017/0190 und 2017/0236 beschrieben, bereitet die Verwaltung die Einrichtung eines Kleingartenbeirats, der aus Mitgliedern des Gemeinderats und aus Vertretern der Kleingärtner besteht, vor. Aus Sicht der Verwaltung ist die Erarbeitung eines eigenständigen „Kleingartenentwick- lungsplanes“ für das Stadtgebiet Karlsruhe sinnvoll. Dies wäre, wie bei der Spielflächen- entwicklungsplanung losgelöst, vom Verfahren des FNP und LP des Nachbarschaftsverban- des denkbar. Zentrale Inhalte und Arbeitsschritte könnten sein: - Aktuelle Überprüfung und Anpassung der Bedarfsermittlung, - Analyse der jeweiligen Einzugsgebiete, - Bewertung stadträumlicher und stadtgestalterischer Zusammenhänge, - Überprüfung ggf. Modifizierung erforderlicher neuer Flächen (geplante Kleingärten), - Ausgestaltung: Erfordernisse und Möglichkeiten für die stärkere Öffnung/Durchwegung und weiterer gestalterischer und ökologischer Aufwertungen. Diese Planung kann nicht kurzfristig erarbeitet werden. Akteure sind einzubinden und die Öffentlichkeit ist zu beteiligen. Für die Begleitung ist ein geeignetes Planungsbüro für Land- schaftsplanung zu beauftragen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, die bestehende Kleingartenan- lage „Am Technologiepark“ in ihrer bisherigen Struktur zu schützen und nachhal- tigere Lösungen der Verkehrsproblematik als die erneut diskutierte zweite Zufahrt zum Technologiepark zu untersuchen. Die Kleingartenanlage „Am Technologiepark“ ist nicht Gegenstand der aktuellen Fort- schreibung des Flächennutzungsplans. Sie ist im gültigen FNP 2010 bereits als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Die Zufahrten gelten als unter- geordnete Verkehrsflächen und werden im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. In Bezug auf die zweite Zufahrt zum Technologiepark wird auf das laufende Bebauungs- planverfahren „Technologiepark Karlsruhe – Vogelsand – 2. Änderung (Zufahrt Hirten- weg)“ verwiesen. Dieser sichert die südliche Zufahrt zum Technologiepark in der Achse des heutigen bestehenden Geh- und Radweges. Hierfür hat der Planungsausschuss am 26. Feb- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ruar 2015 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Anhörung der Trä- ger öffentlicher Belange zu dieser Planung erfolgte im Februar/März 2017. Parallel wurden die Planunterlagen in der Zeit vom 13. März 2017 bis 24. März 2017 beim Stadtplanungs- amt zur Einsicht bereitgehalten, damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Als nächster Verfahrensschritt ist der Auslegungsbeschluss vorgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt arbeiten im Technologiepark etwa 4.000 Beschäftigte. Die Anfahrt durch Beschäftigte beziehungsweise Besucher- und Anlieferverkehre wird derzeit über nur eine Zufahrt im Südosten am Hirtenweg abgewickelt, die bereits stark ausgelastet ist. Hier entstehen Verkehrsströme von circa 3.200 PKWs innerhalb von 24 Stunden. Die Zufahrtssituation zum Technologiepark stellt ein großes Problem dar. Jede Zuwegung findet über die Albert-Nester-Straße statt. Bei weiter fortschreitendem Ausbau des Techno- logieparks werden redundante Zufahrten erforderlich, um die Leistungsfähigkeit im Zu- fahrtsbereich zu gewährleisten. Eine kurzfristige Verbesserung der Zufahrt zum Technologiepark ergibt sich durch den Aus- bau der bisher provisorischen Erschließung durch die Kleingärten zwischen Hirtenweg und Emmy-Noether-Straße. Durch den Ausbau der Erschließung wird nur ein kleiner Grund- stücksstreifen der Kleingartenanlage tangiert.