Bebauung an der Ludwig-Erhard-Allee
| Vorlage: | 2017/0244 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.04.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.05.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0244 Dez. 6 Bebauung an der Ludwig-Erhard-Allee Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.05.2017 28 x A) Welche Abweichungen gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan werden sich daraus ergeben? Es handelt sich um Abweichungen, die im Rahmen der meisten Baugenehmigungsverfahren üblich sind, z.B. geringfügige Abweichungen von den Geschosshöhen, die sich auf die Gesamt- höhe auswirken. Durch höhere Anforderungen an Technik, Klima und Lüftung sind heute ande- re Höhen notwendig als zur Zeit der Aufstellung des Bebauungsplanes. Eine Änderung des Be- bauungsplanes ist nicht erforderlich, die Abweichungen bewegen sich im Rahmen dessen, was innerhalb eines Bauantragsverfahrens üblicherweise zugelassen werden kann. B) Mit welchen Höhen und Nutzungsarten ist zu rechnen? Die Höhen bewegen sich im Rahmen der bereits realisierten Gebäude entlang der Ludwig- Erhard-Allee. Geplant ist ein Bürogebäude. C) Wann und in welchem Umfang werden die Anwohner der umliegenden Straße über die geplante Bebauung informiert? Die Landesbauordnung sieht eine Benachrichtigung angrenzender Grundstückseigentümer vor, es sei denn, diese sind offensichtlich durch das Vorhaben nicht berührt. Eigentümer nicht an- grenzender Grundstücke können gehört werden, soweit deren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange berührt sein können. Aufgrund der erfolgten Prüfung kann ausgeschlos- sen werden, dass sonstige Eigentümer bezüglich der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarli- chen Interessen berührt sind. Allgemeine Bürgerbeteiligungen sind im Baugenehmigungsverfah- ren nicht vorgesehen und würden auch den Rahmen eines Antragsverfahrens sprengen.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2017/0244 Bebauung an der Ludwig-Erhard-Allee Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.05.2017 28 x Im Zuge der Bebauung eines weiteren Baufeldes entlang der Ludwig-Erhard-Allee wurde bekannt, dass inzwischen Gespräche zwischen der Verwaltung und einem Architekten stattgefunden haben. A) Welche Abweichungen gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan werden sich daraus erge- ben? B) Mit welchen Höhen und Nutzungsarten ist zu rechnen? C) Wann und in welchem Umfang werden die Anwohner der umliegenden Straßen über die ge- plante Bebauung informiert? Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass ein weiteres Baufeld im nördlichen Bereich der Ludwig-Erhard- Allee zur Bebauung ansteht. Gespräche mit einem Architekten hätten bereits stattgefunden und die Verwaltung habe dem Investor Entgegenkommen bei der Baugenehmigung zugesichert. Die Anwoh- ner der umliegenden Straßen haben berechtigtes Interesse, frühzeitig über Änderungen der Bauleit- planung – wie in der Satzung aus dem Jahre 2006 festgelegt – informiert zu werden und gegebenen- falls ihre Bedenken zu äußern. Eine Bürgerbeteiligung beim Planungsprozess ist derzeit nicht erkenn- bar. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. Mai 2017, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Bebauung an der Ludwig-Erhard-Allee Anfrage: FW Vorlage: 2017/0244 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 30. Mai 2017