Kulturnutzung in Gewerbe- und Industriegebieten ermöglichen
| Vorlage: | 2017/0228 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.03.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2017
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0228 Kulturnutzung in Gewerbe- und Industriegebieten ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 24 x Die Stadt Karlsruhe sucht nach einer Möglichkeit, kulturelle Nutzungen in Industrie- und Gewerbege- bieten grundsätzlich zu ermöglichen. Es wird geprüft, ob Regelungen in Bebauungsplänen oder Baunutzungsverordnungen entsprechend angepasst werden können. Die Stadt Karlsruhe zeichnet sich durch ein vielfältiges kulturelles Angebot aus. Neben etablierten In- stitutionen wie dem Staatstheater, dem ZKM, dem Tollhaus oder Substage findet sich in Karlsruhe eine innovative, junge Kulturszene. Allerdings klagt die Kulturszene in Karlsruhe über fehlende Räume für dauerhafte wie temporäre Nut- zungen. Die Kreativen suchen Lösungen – und finden sie immer wieder in Räumlichkeiten in Industrie- und Gewerbegebieten. Hier stören laute und raumgreifende Nutzungen keine Anwohner. Zudem beleben sie die am Wochenende „toten“ Gebiete. Allerdings: In diesen Gebieten dürfen sie nach gel- tenden Vorschriften nicht bleiben. Ein bekanntes Beispiel ist die „Halle 14“, die sich erfolgreich im Rheinhafen etabliert hatte, hier aber wieder gehen musste. Das Ergebnis der Raumnot sei oft, dass junge Kulturschaffende Karlsruhe letztlich verlassen, heißt es aus der Kulturszene. Ein Verlust für eine bunte und weltoffene Stadt wie Karlsruhe. Um Kultur Raum für temporäre und dauerhafte Nutzungen zu geben, sollten die Nutzungsregelungen für Industrie- und Gewerbegebiete überarbeitet werden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Erik Wohlfeil Max Braun Michael Haug Uwe Lancier Sachverhalt / Begründung:
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0228 Dez. 6 Kulturnutzung in Gewerbe- und Industriegebieten ermöglichen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 24 x Kurzfassung Kulturelle Nutzungen sind in Gewerbe- oder Industriegebieten ausnahmsweise zulässig, dies legt die Baunutzungsverordnung in den §§ 8 und 9 fest. Weicht ein Bebauungs-plan von dieser Festlegung der Baunutzungsverordnung ab, muss dies städtebaulich begründet werden. Dem- nach kann davon ausgegangen werden, wenn Sonderregelungen in Bebauungs-plänen greifen, dass dies dem städtebaulichen Konzept geschuldet ist und zum Beispiel die gewerbliche oder industrielle Nutzung im Geltungsbereich gefördert werden soll. Zur Einschätzung der einzelnen Festsetzungen der Bebauungspläne für Gewerbe und Industrie wäre eine Überprüfung aller rechtskräftigen Bebauungspläne erforderlich. Dies ist aus Kapazi- tätsgründen nicht leistbar. Gleichwohl werden bei der Neustrukturierung von bestehenden Ge- werbegebieten alle Belange in die Planung miteingestellt, hierzu zählt auch die Prüfung, inwie- weit kulturelle Einrichtungen die planerische Konzeption ergänzen. Eine ausnahmsweise Zuläs- sigkeit von kulturellen Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten ermöglicht diese dort punktuell zuzulassen, wo sie gebietsverträglich sind. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant X nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kreative Räume sind eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und Lebendigkeit des kultu- rellen Lebens in der Stadt. In Karlsruhe besteht ein hoher Bedarf an kulturellen Räumen, an Ate- lier- und Werkräumen, an Unterrichts- und Probenräumen, insbesondere für Chöre, Orchester, Bands, Tanz- und Theatergruppen, sowie an Vereins- und Veranstaltungsräumen. Dieser hohe Bedarf kann in vielen Fällen nur unzureichend befriedigt werden. Im Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe ist dieser Thematik aus diesem und anderen Gründen ein eigenes Handlungsfeld gewidmet. Aktuelle Beispiele, wie die Suche des Bandprojekts nach Proberäu- men für Musikbands, die Suche des Jazzclubs nach einer dauerhaften Spielstätte oder die Suche des Jugendorchesters Karlsruhe nach geeigneten Proberäumen, zeigen, dass kulturellen Nut- zungen unter anderem zunehmend bauplanungsrechtliche, bauordnungsrechtliche oder brand- schutzrechtliche Anforderungen entgegenstehen. Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahmen zu den Anfragen der LINKEN (Freiräume für kreative Initiativen und Szenen in Karlsruhe) zur Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2016, der GRÜNEN (Proberäume für Musikbands in Gewerbegebieten) sowie der LINKEN (Proberäume des Bandprojekts Karlsruhe im C-Areal in der Nordstadt) zur Gemeinde- ratssitzung vom 20 September 2016. Grundsätzlich sind kulturelle Nutzungen in Gewerbe- oder Industriegebieten ausnahmsweise zulässig, dies legt die Baunutzungsverordnung in den §§ 8 und 9 fest. Weicht ein Bebauungs- plan von dieser Festlegung der Baunutzungsverordnung ab, muss dies städtebaulich begründet werden. Demnach kann davon ausgegangen werden, wenn Sonderregelungen in Bebauungs- plänen greifen, dass dies dem städtebaulichen Konzept geschuldet ist und zum Beispiel die ge- werbliche oder industrielle Nutzung im Geltungsbereich gefördert werden soll. Im Regelfall ist jedoch davon auszugehen, dass die Standardregelungen der Baunutzungsver- ordnung greifen. Demnach ist die kulturelle Nutzung als Ausnahme in den genannten Gebiets- typen vorgesehen und wird als Vorhaben genehmigt, wenn im konkreten Einzelfall von dem Bauvorhaben keine Beeinträchtigungen ausgehen, die der Eigenart des Baugebiets widerspre- chen. Im Falle des Kulturbetriebs „Halle 14“ bildet der Bebauungsplan Nutzungsartenfestsetzung Nr. 614 aus dem Jahr 1984 die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Vorha- bens. Hier sind neben kulturellen Nutzungen auch kirchliche, soziale und gesundheitliche Nut- zungen ausgeschlossen. Dies dient der Sicherung dieses Industriegebiets, das primär Gewerbe- betrieben zur Verfügung stehen soll, die in vielen Gewerbegebieten beispielsweise aufgrund ihrer Lärmemissionen nicht zulässig wären. Aufgrund der Gemarkungsenge der Stadt Karlsruhe gibt es nur wenige Areale, wo die Unterbringung solcher Betriebe noch möglich ist und diese sollen insbesondere über den Ausschluss anderer, in diesem Falle bezogen auf die Fläche kon- kurrierender Nutzungen, gesichert werden. Auch im Zuge der Neuplanung dieses Areals würde die planerische Einschätzung heute vermutlich nicht anders ausfallen. Zur Einschätzung der einzelnen Festsetzungen der Bebauungspläne für Gewerbe und Industrie wäre eine Überprüfung aller Bebauungspläne erforderlich. Dies ist aus Kapazitätsgründen nicht leistbar. Einzelne Gebiete könnten jedoch beispielhaft identifiziert und mit dem Planungsaus- schuss diskutiert werden. Gleichwohl werden bei der Neustrukturierung von bestehenden Ge- werbegebieten alle Belange in die Planung miteingestellt, hierzu zählt auch die Prüfung, inwie- weit kulturelle Einrichtungen die planerische Konzeption ergänzen. Eine ausnahmsweise Zuläs- sigkeit von kulturellen Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten ermöglicht diese dort punktuell zuzulassen, wo sie gebietsverträglich sind. Da die Stadt Karlsruhe lediglich noch über 25 ha städtische gewerbliche Bauflächen verfügt, ist eine Nutzung für andere Zwecke darüber hinaus kritisch zu sehen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 24 der Tagesordnung: Kulturnutzung in Gewerbe- und Industriegebieten ermöglichen Antrag: KULT Vorlage: 2017/0228 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf: Da haben die Antragsteller mir signalisiert, dass sie mit der Antwort der Verwaltung zufrieden sind, und damit brauchen wir es heute nicht zu thematisieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 16. Mai 2016