Bebauungsplan "KIT Campus Süd/Adenauerring", Karlsruhe-Oststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2017/0226
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.03.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Neureut, Oststadt, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.04.2017

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 Bebauungsplan KIT Campus Süd / Adenauerring Auslegungsbeschluss
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 2017/0226 Verantwortlich: Dez.6 Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.04.2017 6 x Beschlussantrag Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt, das Bebauungsplanverfahren „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt, mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes fortzusetzen (Beschluss im Wortlaut Seite 10). Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) x nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Erläuterungen zur Planung Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Es ist Teil des sogenann- ten Campus Süd, der auf der einen Seite eng mit dem Zentrum der Stadt verzahnt und auf der anderen Seite direkt mit dem großzügigen Naturraum des Hardtwalds verbun- den ist. Durch die Ausweitung des Studienangebots und die wachsenden Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation sind die Flächenanforderungen des KIT in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll der Campus weiterentwickelt werden, um auch in Zukunft optimale Bedingungen für Forschung und Lehre bieten zu können. Konkretes Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für einen multifunktionalen Gebäudekomplex für Wissenschaft und Forschung, der schwerpunktmäßig durch das KIT, ergänzend auch durch Forschungseinrichtungen Dritter und Ausgründungen aus dem KIT, genutzt werden und eine Gesamtgeschossfläche von ca. 43.480 m² umfassen soll. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der bebaubaren Grundfläche von ca. 16.000 m² fest- setzt. Der Bebauungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13 a BauGB. Die Größe des gesamten Plangebiets beträgt ca. 3,16 ha. 1. Derzeit geltende Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes als „Sonderbaufläche Wissenschaft“ dar. Der Bebauungs- plan wird in vollem Umfang aus dieser Darstellung entwickelt. Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Park- ring, Hölderlinstraße, Emil-Gött-Straße“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938 (Bau- fluchtenplan). Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes wird dieser Plan aufgehoben. 2. Bestandsaufnahme des Plangebietes Im Norden der Fläche befinden sich derzeit Gebäude und Gewächshäuser des Botani- schen Instituts Karlsruhe. Die südlich daran anschließende Grünfläche ist durch Wiesen und Ruderalvegetation geprägt und wird teilweise als Lagerplatz für Grünabfälle bzw. für Baumaterialien genutzt. Auf einem weiteren Teilbereich befinden sich ca. 100 Stell- plätze für KIT-Angehörige. Beim ehemaligen Infektbau und dem ehemaligen Schwes- ternwohnheim im Süden des Plangebiets handelt es sich um zwei Kulturdenkmale. Heu- te werden sie vom KIT als Bürogebäude bzw. als Studierendenwohnheim genutzt. Süd- lich an das Plangebiet schließt das ebenfalls denkmalgeschützte Klinikgebäude an. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Grundstücke des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich fast voll- ständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Lediglich der zur Herstellung der geplanten Grundstückszufahrt baulich anzupassende Fahrbahnrand des Adenauerrings befindet sich in städtischem Eigentum. Im gesamten Plangebiet liegen künstliche Auffüllungen des Bodens vor. Es sind insge- samt keine natürlich gewachsenen Böden vorhanden. Der Grundwasserflurabstand be- trägt 4 bis 5 m. Zum Bebauungsplan wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt (auf den artenschutz- rechtlichen Fachbeitrag von Arguplan GmbH wird verwiesen). In der artenschutzrechtli- chen Bewertung für Pflanzen tritt die Besonderheit auf, dass auf dem Gelände des Bo- tanischen Gartens Erhaltungskulturen seltener und gefährdeter Pflanzenarten vorhan- den sind, die fachgerecht umgesiedelt und erhalten werden sollen. Die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet wurden untersucht und bewer- tet. Die zulässigen Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete werden im Gel- tungsbereich nachts deutlich überschritten. Die zulässigen Werte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet für die bestehenden Wohngebäude entlang der Hansjakob- straße werden tags und nachts ebenfalls regelmäßig überschritten. Das Plangebiet weist derzeit relativ geringe Oberflächentemperaturen auf, während die Straßenflächen deutlich wärmer sind. Die Temperaturen der Flächen des östlich angren- zenden Wohngebiets liegen zwischen diesen beiden Werten. Die Untersuchung der Planungssituation wurde auf eine Minimierung unerwünschter Veränderungen dieses unkritischen Ausgangszustands gerichtet. In großen Teilen des derzeit noch unbebauten Plangebietes herrscht derzeit eine verhältnismäßig gute Durchlüftung. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftbelastung durch Schadstoffe werden im Plangebiet und dem angrenzenden Wohngebiet sicher eingehalten bzw. deutlich unter- schritten. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der über- plante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Drei Teilbereiche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, als Altstandorte erfasst. So ist aus historischen Untersu- chungen für den Bereich des Botanischen Gartens (Flst. 6617) bekannt, dass auf dem Gelände Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Eine Verunreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers kann aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen wer- den. Im südlichen Bereich des Plangebietes wurden anthropogene Auffüllungen (Bau- schutt und Schlacken) nachgewiesen. Für den Rückbau von Gebäuden, die Anlage von Freiflächen und die Anlage von Versickerungsmulden sind verschiedene Anforderungen zu beachten (siehe Hinweis Nr. 6 „Altlasten“). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Planungskonzept Die geplante Erweiterung der Universitätsfläche über den Adenauerring hinweg führt gleichzeitig zu einer neuen Stadteingangssituation von Norden kommend. Mit der Um- setzung der Kombilösung entstehen durch die geänderten Verkehrsführungen und Hal- testellenzugänge zudem neue Wegebeziehungen in den Campus sowie in den öffentli- chen Raum rund um das Durlacher Tor. Am Campus Süd liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung, neben der gene- rellen Stärkung der Forschung, in der Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräu- men. Das städtebauliche Konzept sieht - aufgereiht in Nord Süd Richtung parallel zum A- denauerring - die Entwicklung von vier Baukörpern in geschlossener Blockstruktur sowie eines fünften Baukörpers in Zeilenform zwischen der ehemaligen Kinderklinik und den beiden denkmalgeschützten Bestandsgebäuden vor. Zur Akzentuierung des Stadtein- gangs und zur Auflockerung der Baumassen sind die geplanten Gebäude durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Sie sind grundsätzlich in Richtung Adenauerring orientiert, um den nötigen Abstand zur östlich gelegenen, in ihrer Nutzung sensiblen Wohnbe- bauung, einzuhalten. So wird eine harte Kante vermieden und eine abwechslungsreiche und in ihrer Tiefe unterschiedlich ausgeprägte Vorzone entlang des Adenauerrings ge- neriert. Diese Vorzone sollen im Gegensatz zu der ruhigen, begrünten und für die Re- genwasserbewirtschaftung angedachten rückwärtigen Zone nach Osten eine hohe Fre- quentierung und intensive Nutzung durch unterschiedliche Angebote erhalten. Die Höhenentwicklung der einzelnen Blöcke ist unterschiedlich ausgebildet. Der südli- che Block interagiert mit seinem Sockelbereich mit dem benachbarten denkmalge- schützten Bestandsgebäude und bildet die Blockstruktur in ihrer Ausrichtung analog zu den beiden Blöcken in den Obergeschossen aus. Dieser Baukörper weist als Auftakt ge- genüber dem zentralen Campuszugang an der Bibliothek bis zu sechs Geschosse auf, während die restlichen Baukörper zwischen zwei und fünf Geschossen hoch sind. Zur nach Osten angrenzenden Wohnbebauung stellen sich die Baublöcke mit maximal drei, an einer Stelle maximal vier Geschossen, stets niedriger dar. Die Stellplätze sind grundsätzlich in den Untergeschossen angeordnet, um möglichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu machen und um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Im Hinblick auf die enge universitäre Nutzungsausrichtung wird als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Allgemein zulässig sind Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtun- gen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, universitätsnahe Institute, Labore und wissenschaftliche Werkstätten sowie Tagungseinrichtungen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist möglich und im Sinne der Strategie des KIT für die zukünfti- ge Entwicklung der Standorte. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomi- sche Einrichtungen sind ergänzend zulässig. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen zulässig (z. B. Studierendenwohnheim, temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste des Hochschulbetriebs), Büro- und sonstige Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Verwaltungsgebäude sind ausnahmsweise zulässig. Sie müssen einen Bezug zur univer- sitären Lehr- und Forschungsnutzung aufweisen bzw. – in Grenzfällen – nach Umfang und Charakter der Zweckbestimmung des Gebietes unterordnen. Ebenfalls nur aus- nahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Festsetzungen zur gestaffelten Wandhöhe und zur Geschossigkeit, orientiert sich an den Entwicklungsbe- dürfnissen des KIT einerseits und den städtebaulichen Erfordernissen andererseits. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen unterschreiten das für sonstige Sondergebiete regelmäßig vorgesehene Höchstmaß nach § 17 Abs. 1 BauNVO deutlich. Der städtebauliche Entwurf hält selbst an der engsten Stelle zwischen Neubau und dem denkmalgeschützten ehemaligen Infektbau deutlich über das erforderliche Maß hinaus die bauordnungsrechtlichen erforderlichen Mindestabstände zur Nachbarbe- bauung ein. Die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die bestehen- de Bebauung wurden untersucht. Für die angrenzende Wohnbebauung zeigte sich, dass sich die Dauer der direkten Sonneneinstrahlung am Nachmittag gegenüber dem Nullfall zwar reduziert. An Wohnräumen eines jeden Hauses am Stichtag des 21. März wird die Sonneneinstrahlung aber immer noch deutlich oberhalb der geforderten vier Stunden liegen, gemäß DIN 5034-1. Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und zum Adenauerring hin orientiert. Der großflächig zu begrünende Freiraum im Osten des Gel- tungsbereiches und die deutliche Abstaffelung der Gebäude zur Nachbarbebauung hin schaffen einen stadträumlich verträglichen Übergang zur angrenzenden Wohnbebau- ung. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude zum Adenau- erring hin, wird die Planung aber auch dem Wert des Grundstücks, der städtebaulichen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nut- zungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen der vorherrschenden bau- lichen innerstädtischen Dichte, den Bedarfen des Campus sowie der Oststadt mit ihren gründerzeitlichen Blockstrukturen und den Einfamilienhäuser in der Hansjakobstraße her. Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr an- (drei S- Bahn- und vier Straßenbahnlinien sowie eine Buslinie) und für den motorisierten Indi- vidualverkehr erschlossen. Das Gebiet liegt an zwei Hauptverkehrsstraßen (Adenauer- ring und Karl-Wilhelm-Straße) sowie nördlich an eine Sammelstraße (Am Fasanengar- ten). Nach dem eingeholten Verkehrsgutachten führen die geplanten Erweiterungen nur zu einer vergleichsweisen geringen Verkehrszunahme im Straßennetz der Umge- bung. Die Veränderungen bewegen sich in der Größenordnung üblicher täglicher Belas- tungsschwankungen. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Verkehrsquali- tät der anliegenden Straßen- und Knotenpunkte kann als vernachlässigbar angesehen werden. Die Erschließung des Geltungsbereichs für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über den zeichnerisch festgesetzten Einfahrtsbereich am Adenauerring zwischen dem zweiten und dritten Baublock von Norden und dient insbesondere der Zu- und Abfahrt, Ergänzende Erläuterungen Seite 6 der im städtebaulichen Konzept unterhalb der beiden Baublöcke vorgesehenen Tiefga- ragenanlage. Weiterhin wird im Bebauungsplan die bereits im Norden bestehende Zu- fahrtsmöglichkeit an der Straße Am Fasanengarten festgesetzt. Gemäß städtebaulichem Konzept wird diese zwar nicht zwingend benötigt, sie soll aber als Reserve dienen, falls langfristig weitere Tiefgaragenstellplätze notwendig werden. Ein dritter Einfahrtsbereich im Süden des Geltungsbereichs ist nur als Gebäudevorfahrt zur Anlieferung bzw. An- dienung der anliegenden Bestands- und Neugebäude vorgesehen und wird zukünftig keine nennenswerte verkehrserzeugende Wirkung entfalten. Die Lage und Anbindung der Grundstückszufahrten wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens mit alternativen Konzepten untersucht. Dabei hat sich die festgesetzte Variante als leistungsfähig und insgesamt vorzugswürdig herausgestellt. Der ruhende Verkehr soll komplett unterirdisch untergebracht werden. Ziel ist es, die oberirdischen Flächen für die Campusnutzer gestalterisch als Freiraumbereiche anzule- gen. Nach den Festsetzungen ist theoretisch maximal eine Tiefgaragenfläche von 14.880 m² realisierbar (bis zu 460 Stellplätze). Der Stellplatznachweis des KIT erfolgt campusweit, das heißt Stellplätze können auch an anderer Stelle auf dem Campus nachgewiesen werden. Eine komplette Ausschöpfung des vorgenannten Flächenpoten- tials für Tiefgaragen ist deshalb wahrscheinlich nicht nötig. An der Straße Am Fasanengarten und entlang des Adenauerrings bestehen straßenbe- gleitende Geh- und Radwege. Durch die großzügig dimensionierten, weitgehend ver- kehrsfreien Vorzonen vor den Gebäuden kann der künftig verstärkte nicht-motorisierte Verkehr problemlos aufgenommen werden. Die neuen Nutzungen im Bereich des „KIT Campus Süd“ können mit Strom, Gas, Was- ser und Fernwärme an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Alle geplanten Gebäude können prinzipiell einen Anschluss an das öffentliche Entwäs- serungsnetz erhalten. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jedoch eine ortsnahe Versi- ckerung oder Verrieselung des Niederschlagswassers vor Ort notwendig. Als Kooperati- onspartner des Forschungsprojektes „MURIEL“ hat die Stadt Karlsruhe für das Plange- biet in einer Fallstudie ein Versickerungskonzept erarbeiten lassen. Das Konzept zeigt beispielhaft auf, wie das anfallende Regenwasser, zum Beispiel durch topografisch ent- sprechend gestaltete Freianlagen, zwischengespeichert und schadlos versickert werden kann. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so gestaltet, dass alle im Rahmen des Forschungsprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen zulässig sind und umgesetzt werden können. Einhergehend mit den energetischen Zielen des Programms „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ hat sich das KIT in seinem aktuell beschlossenen integrierten Master- plan zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes auf dem Campus Süd um 75 % noch vor 2050 verpflichtet. Die Gebäude sollen an das vergleichsweise klimafreundliche Fern- wärmenetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Weitere Maßnahmen werden geprüft, unter anderem ob die Kühllasten von Klimaanlagen über das Grundwasser ab- geführt werden können. Die örtlichen Bauvorschriften enthalten verschiedene gestalterische Festsetzungen, wie zum Beispiel die Festsetzung von Flachdächern, größere Abstandsflächen zu den beiden Kulturdenkmälern, Vorgaben zur Werbung und Gestaltung der Vorzonen vor den Gebäuden. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Eine detaillierte Grün- und Freianlagenplanung für den Geltungsbereich liegt derzeit noch nicht vor. Die Grünplanung ist insbesondere auf die ortsnahe Versickerung des unbedenklichen Niederschlagswassers auszurichten. Der Bebauungsplan regelt im Ein- zelnen den Umgang mit dem Baumbestand. Zur Umsetzung der Planung innerhalb der Baufenster und im Bereich der neuen Grundstückszu- und -abfahrt am Adenauerring werden 60 Bäume gefällt werden müssen. Diese sind „1 zu 1“ zu ersetzen. Der genaue Standort wird dabei nicht festgesetzt. Zehn Bäume, die aufgrund ihres Zustands und Wuchses bzw. das Städtebild prägenden Bedeutung als schützenswert einzustufen sind, werden als „zu erhaltender Baumbestand“ festgesetzt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass durch die geplan- ten Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden. Der Schutz von Fledermäusen und Brutvögeln wird durch entsprechende Bau- zeiten- und Fällbeschränkungen gewährleistet. Bei der konkreten Gestaltung der Fassa- de der Gebäude wird im späteren Baugenehmigungsverfahren das Vogelschlagrisiko zu berücksichtigen sein. Die Verkehrsuntersuchungen kamen zum Ergebnis, dass in den rückwärtigen Bereichen östlich des Plangebietes aufgrund der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Bau- körper in Richtung des Adenauerrings Pegelminderungen von bis zu 9 dB zu erwarten sind. Zu erwartende Pegelzunahmen im direkten Einflussbereich der Erschließungsstra- ßen Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten und Parkstraße liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Die Beurteilungspegel der Gesamtverkehrslärmimmissio- nen liegen deutlich unterhalb der Schwellenwerte für Gesundheit und Eigentum. Einzig am Gebäude Hansjakobstraße 2 treten Pegelzunahmen von bis 2 dB an der Westseite des Gebäudes nach Realisierung der beiden Bauabschnitte auf. Grund hierfür ist, dass der künftige Gebäudekörper gegenüber dem bisherigen Botanischen Garten abrückt und somit die abschirmende Wirkung in Richtung Adenauerring bzw. Am Fasa- nengarten an der Westseite des Gebäudes geringer wird. Aufgrund der Höhe der Pe- gelzunahme wird diese aber als nicht wesentlich und zumutbar eingestuft. Zusammenfassend ist hier festzustellen, dass die Realisierung des Plangebietes KIT Campus Süd in den östlich gelegenen Wohngebieten zum Teil deutliche Pegelminde- rungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Die insgesamt geringfügigen Pegelerhöhun- gen, die sich aufgrund der zusätzlichen Verkehre des Plangebiets den Erschließungs- straßen zugewandt ergeben, können aus schalltechnischer Sicht als zumutbar einge- stuft werden. Für das Plangebiet werden verschiedene Schallschutzmaßnahmen wegen Überschrei- tung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 festgesetzt, wie zum Beispiel Vorgaben zur Grundrissorientierung, Ausgestaltung der Außenbauteile von schützens- werten Aufenthaltsräumen und geeignetes Lüftungskonzept. Aktive Lärmschutzmaß- nahmen sind aus städtebaulichen Gründen in diesem Bereich nicht möglich. Detaillierte Nachweise zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ausgehend von Anla- gen, Lärm sind im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Ein Gutachten setzt sich intensiv mit den klimatischen Auswirkungen der geplanten Be- bauung auseinander. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes folgen – soweit möglich – den Empfehlungen zur klimaoptimierten Bebauung für diesen Bereich. Der Stadt Karlsruhe entstehen für die Erschließung und Baumaßnahmen keine Kosten. II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept wurde von einem anerkannten Stadtplanungsbüro in einem mehrstufigen Planungs- und Abstimmungs- prozess mit den Referaten Nachhaltigkeit und Campusentwicklung des KIT, dem Land Baden-Württemberg als Eigentümer sowie dem Stadtplanungsamt Karlsruhe entwickelt und vom Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe als Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplans beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen einer Informationsveranstal- tung des Stadtplanungsamtes am 14. Oktober 2015 statt. Die Planungen wurden prä- sentiert. In der Öffentlichkeit fand die Veranstaltung mit nur etwa zehn Teilnehmern eine geringe Resonanz. Aufgrund vereinzelter Nachfrage wurde am 18. Dezember 2015 eine außerordentliche Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan durchgeführt. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurden fünf Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingereicht, darunter eine Sammeläußerung von Anwohnern der Hansjakobstraße, Hölderlinstraße und Karl- Wilhelm-Straße mit insgesamt 34 Unterschriften. Die Anwohner wenden sich insbeson- dere gegen die aus ihrer Sicht erdrückende Wirkung der Baublöcke entlang des Ade- nauerrings und plädieren für den Erhalt des Botanischen Gartens. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen in Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage. In seiner Sitzung am 22. Dezember 2015 fasste der Planungsausschuss einen Aufstel- lungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Ade- nauerring“, Karlsruhe-Oststadt. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum 14. Juni bis 18. Juli 2016 durchgeführt. Es gingen insgesamt zehn Stellungnahmen ein. Das Landes- amt für Denkmalpflege erhob erhebliche Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Es wurde angeregt, die südlichen Baufenster so abzuändern, dass die Kulturdenkmäler in ihrem Bestand erhalten bleiben. Daraufhin wurde die Planung mit allen Beteiligten grundlegend überarbeitet und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf ist Ergebnis dieser Überarbeitung. Die Stellung- nahme des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg und Naturschutzbunds Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg äußerte sich kritisch zu verschiede- nen Aspekten der Planung. Auf die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes und die weiteren Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB in Anlage 1 zur Beschlussvorlage wird verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 III. Fortsetzung des Verfahrens Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitende Maßnahmen den Stand erreicht, welcher der Entwurf des Be- bauungsplanes „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt vom 30.05.2016, in der Fassung vom 03.03.2017 wiedergibt. Das Verfahren hat einen Stand erreicht, der den Auslegungsbeschluss rechtfertigt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fas- sen. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: Auf Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Ver- fahrensschritte ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt mit der Auslegung des Bebauungsplanent- wurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 03.05.2016, in der Fassung vom 03.03.2017 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.

  • TOP 6 Anlage 1 Beteiligung der Behörden
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Bebauungsplanverfahren „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe – Oststadt hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 17. Juni 2016 ............................................................................................................... 1 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen (höhere Raumordnungsbehörde), 29. Juni 2016 ............................. 2 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 30. Juni 2016 ............... 2 Deutsche Telekom Technik GmbH, 12. Juli 2016 .......................................................... 3 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 14. Juli 2016 .......................................................... 3 Vermögen und Bau Baden-Württemberg, 15. Juli 2016 ................................................ 4 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 18. Juli 2016 ......................... 5 Stadtwerke Karlsruhe, Netzservice, 25. Juli 2016 .......................................................... 9 Zentraler juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde, 26. Juli 2016 ............... 10 Polizeipräsidium Karlsruhe, Sachbereich Verkehr, 18. Juli 2016 ................................... 13 Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr, 17. Juni 2016 Das Gebiet für den Bebauungsplan liegt in einer Entfernung von etwa 1,6 km zur Bundeswehrfachschule. Bei der o.g. Maß- nahme bestehen seitens der Bundeswehr aus liegenschaftsmäßiger, infrastruktureller und schutzbereichsmäßiger Sicht keine Be- denken. Hinweis: Es sind von den militärischen Lie- genschaften ausgehende Lärmimmissionen am Tag und zur Nachtzeit im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu erwar- ten. Es wird darauf hingewiesen, dass Be- schwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die von der Bundeswehrliegenschaft/ Standortübungsplatz/Flugplatz ausgehende Emissionen wie Schießbetrieb etc. bezie- hen, nicht anerkannt werden. Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um die Bundeswehr- fachschule in der Rintheimer Querallee 4, 76131 Karlsruhe. Sie befindet sich etwa in 1,6 km Entfernung nord-östlich des Plan- gebiets. Der Hinweis wurde in den Bebau- ungsplan übernommen. - 2 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen (höhere Raumordnungsbehörde), 29. Juni 2016 Vorgesehen ist die Errichtung eines multi- funktionalen Gebäudekomplexes für Wis- senschaft und Forschung zur Erweiterung des KIT Campus Süd. Die betreffende Flä- che ist im aktuellen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als bestehende bzw. geplante Sonderbauflä- che mit der Zweckbestimmung Universität dargestellt. Die Planung ist demnach gem. § 8 II BauGB aus dem rechtsgültigen Flä- chennutzungsplan entwickelt. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 ist der Standort als Siedlungsfläche im Be- stand mit überwiegender Wohn- und Mischnutzung dargestellt. Belange der Raumordnung stehen der Raumplanung nicht entgegen. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, 30. Juni 2016 Bau- und Kunstdenkmalpflege: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich zwei Kulturdenkmäler: Ade- nauerring 4 und 6: Wohnheim, zwei lang- gestreckte dreigeschossige und massive Bauten, bedeutendes Beispiel der klassi- schen Moderne nach dem Zweiten Welt- krieg, 1951-52 nach Plänen der Architek- ten Prof. Otto Haupt und Heinrich Müller. An der Erhaltung der Kulturdenkmäler be- steht aus wissenschaftlichen und heimat- geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse (§2 DSchG i. V. m. §8 DSchG). Die neu ausgewiesenen Baufenster würden eine Überbauung und damit Zerstörung der gem. §2 DSchG geschützten Kultur- denkmäler bedeuten. Das Landesamt für Denkmalpflege erhebt erhebliche Beden- ken gegenüber der vorgelegten Planung. Wir regen daher dringend an die südli- chen Baufenster so abzuändern, dass die Kulturdenkmäler in ihrem Bestand erhalten bleiben. Damit die beiden Kulturdenkmale erhalten werden können, wurde der südliche Be- reich des städtebaulichen Rahmenplans im Austausch mit allen Planungsbeteiligten grundlegend überarbeitet und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Im Ergebnis wurde im südlichen Bereich des Areals auf die Ausbildung eines ur- sprünglich vorgesehenen „Hochpunktes“ verzichtet und an dieser Stelle ein zwischen dem denkmalgeschützten ehem. Infektbau und der geplanten Bebauung im Norden vermittelnder, bis zu 6-geschossiger Bau- körper angeordnet. In paralleler Lage zum ehem. Infektbau und zur nach Osten an- schließenden Wohnbebauung ist dieser Baukörper 3-geschossig ausgebildet, wäh- rend der 6-geschossige, in Richtung Ade- nauerring orientierte Gebäudeteil die Aus- richtung der sich zukünftig nördlich an- schließenden Baublöcke aufnimmt. Die Festsetzung der Baufenster wurde in - 3 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Es wird darauf hingewiesen, dass vor bauli- chen Eingriffen oder einer Veränderung des Erscheinungsbildes dieses Kulturdenk- mals nach der vorherigen Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche Genehmigung erforder- lich ist. Archäologische Denkmalpflege: Hinweis auf die Vorgehensweise bei archä- ologischen Funden oder Befunden. der Planzeichnung zum Bebauungsplan entsprechend angepasst und die beiden zu erhaltenden Kulturdenkmale als solche ge- kennzeichnet. Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Deutsche Telekom Technik GmbH, 12. Juli 2016 Im Bebauungsplangebiet befinden sich teilweise Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom. Für eine rechtzeitige Planung und Bauvor- bereitung der TK-Versorgung durch die Dt. Telekom bitten wird darum gebeten, den Beginn, Umfang und Ablauf der Baumaß- nahmen (Bauzeitenplan) so früh als mög- lich, mindestens jedoch 3 Monate vor Bau- beginn, mitzuteilen. Der Hinweis betrifft die nachfolgende Pla- nungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bauleitplanung wird nicht tangiert. Der Bauherr wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 14. Juli 2016 Generell bestehen keine Einwände seitens der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, sie bitten jedoch um die Darstellung der Bus- haltestelle „Studentenhaus“ in den Lage- plänen. Beide Bushaltestellen bleiben erhal- ten. Die räumliche Erschließung des Cam- pus-Areals und der im Plan dargestellte „Querungsbereich“ sind zu berücksichti- Die Haltestelle „Studentenhaus“ wird als Hinweis in die Planzeichnung und den städtebaulichen Rahmenplan aufgenom- men. Ihre Lage wird in den Planunterlagen korrigiert. Die bauliche Herstellung des Querungsbereichs am Adenauerring ist langfristige Planungsvision und liegt außer- halb des Geltungsbereichs. Ihre Darstellung - 4 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung gen und an die vorhandenen Bushaltestel- len anzupassen. in den Planunterlagen soll bereits jetzt si- cherstellen, dass sich die spätere Planung und Umsetzung an die Haltestellensituation anpasst. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, 15. Juli 2016 Zu I. Planungsrechtliche Festsetzungen  5. Nebenanlagen: Die Unterbringung von erforderlichen Fahrradstellplätzen kann funktional sinnvoll fast ausschließlich in den dem Adenauerring zugewandten Gebäude- vorzonen erfolgen (falls keine Tiefgarage vorhanden). Dass diese dort nach Punkt 5 nicht überdacht werden dürfen, er- scheint als unnötig restriktiv, da nicht überdachte Fahrradstellplätze dort er- laubt sind und die Beeinträchtigung des repräsentativen Charakters der Flächen (Begründung 4.5.3) in beiden Fällen gleich wäre. Die dort ebenfalls erwähnte Einsehbarkeit ist schon durch das Vorge- sehene (doppelte Baumreihe, Rad- und Fußweg, evtl. Beschilderung) beeinträch- tigt und könnte nur bei entsprechend schlechter Gestaltung der Stellplätze zu- sätzlich belastet werden.  7. Immissionsschutz: Die hier genannten festgelegten Lärm- pegelbereiche konnten in der Planzeich- nung nicht gefunden werden. Sind diese schon bekannt? Zu II. – Örtliche Bauvorschriften:  Punkt 6. Niederschlagswasser: Die notwendigen Befestigungen von nicht überbauten Flächen sind wasser- durchlässig auszuführen. Nach erster Einschätzung würde dies auch den süd- lichen Platz betreffen. Dies erscheint hinsichtlich einer noch nicht erfolgten Planung der Versickerung/Führung von Oberflächenwasser als nicht zielführend und unnötig restriktiv. Die Art und Wei- se der Abwasser- und Regenwasserbe- Den Gebäudevorzonen am Adenauerring einen repräsentativen Charakter zu verlei- hen, ist erklärtes Ziel des Bebauungsplans. Der Bereich Stadtbild des Stadtplanungs- amts Karlsruhe sieht eine mögliche Über- dachung von Fahrradstellplätzen an dieser Stelle als erhebliche gestalterische Beein- trächtigung. Gemäß Landesbauordnung sind Überdachungen nur bei für Wohnnut- zungen notwendigen Fahrradabstellplätzen erforderlich. Die hier geplanten Nutzungen erfordern in der Regel keine Überdachun- gen. Sollten dennoch überdachte Abstell- anlagen gewünscht bzw. erforderlich sein, besteht die Möglichkeit diese in den Ge- bäudezwischenräumen oder (sofern nut- zergebunden) in den Tiefgaragen anzuord- nen. Die Lärmpegelbereiche wurden im Zuge der städtebaulich erforderlich gewordenen Anpassungen aktualisiert und liegen den Textlichen Festsetzungen als Anhang bei. Die Festsetzung, dass befestigte Flächen außerhalb der Baufenster wasserdurchläs- sig auszuführen sind, entspricht den bau- leitplanerischen Standards der Stadt Karls- ruhe. Darüber hinaus wird auf der Ebene des Bebauungsplans lediglich die aus dem Wasserhaushaltsgesetz hervorgehende Re- gelung getroffen, dass das anfallende Nie- derschlagswasser vollständig auf dem pri- vaten Grundstück zur Versickerung ge- bracht werden muss. Die Wahl der Maß- - 5 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung handlung sollte im Genehmigungsver- fahren und nach erfolgter Planung fest- gelegt werden. nahmen mit deren Hilfe dies erreicht wird, obliegen dem späteren Bauherrn und sind im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den Fachbehörden der Stadt Karlsruhe abzu- stimmen. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 18. Juli 2016 Stellungnahme mit Landesnaturschutzver- band Baden-Württemberg (LNV) und Na- turschutzbund Deutschland (NABU) Lan- desverband Baden-Württemberg Der vorgelegte Entwurf des Bebauungs- plans sieht eine Festsetzung als Sonderge- biet „Universität, Forschung und Technik“ vor. Gleichzeitig ist die Fläche jedoch ein Sahnestück im Osten der Stadt Karlsruhe. Für zusätzliche Lehr- und Lernräume für das KIT sind die Naturschutzverbände of- fen, wenn diese in einen Gesamtplan ein- gebunden und begründet werden. Letzte- res ist aber hier nicht der Fall. Die Vielzahl der zulässigen Nutzungen des Bebauungsplans (Café, sonstige gastrono- mische Einrichtungen) legt den Verdacht einer Steilvorlage für eine Investitionsanla- ge in Gebäudegold des Bauherrn nahe. Dies wird durch die Ausführungen zur bau- lichen Nutzung untermauert. Der Entwurf erlaubt Kooperationen mit pri- vaten Forschungsinstituten. Das bedeutet doch, dass hier ein kleiner privater, wissen- schaftlicher Technologiepark möglich wird. Es werden Wohnnutzungen erlaubt. „Stu- dentenwohnungen“ klingt gut. Sie sind derzeit mit die einträglichsten Kapitalanla- gen mit immensen Gewinnsteigerungen, wie man bei einer Umnutzung in der Süd- stadt gerade beobachten kann. Temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste deuten schon auf einen hohen Ge- winn bringenden „Hotelbetrieb“ hin. Boardinghouse ist in diesem Plan ein Eu- phemismus. „Der Deutsche Hotel- und In den vergangenen Jahren hat das KIT in enger Abstimmung mit dem Land Baden- Württemberg als Eigentümer und unter Einbindung der Stadt Karlsruhe sowie Ex- perten aus den KIT-Instituten unter dem Oberthema „Liegenschaften, Energie + Klimaschutz und Mobilität“ einen integrier- ten Masterplan für die Standorte Campus Nord, Campus Süd, Campus West (West- hochschule) und Campus Ost (Mackensen Kaserne) entwickelt. Der Masterplan zeigt auf, dass durch die in den letzten Jahren stark gestiegenen Studierenden- und Mit- arbeiterzahlen, die notwendige energeti- sche Sanierung der Bestandsgebäude und durch den zusätzlichen Bedarf an Flächen für Forschung und Entwicklung in allen vier Bereichen die baulichen Entwicklungsmög- lichkeiten ausgelotet und zeitnah umge- setzt werden müssen. In Analogie zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans, der den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans als „Sonderbaufläche Uni- versität“ darstellt, definiert der Masterplan die Flächen am Adenauerring als einen der wichtigsten Handlungsräume zur kurzfristi- gen Mobilisierung baulicher und flächen- bezogener Reserven in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Einrichtungen des Cam- pus Süd. Der dafür im Bebauungsplan vorgesehene Nutzungskanon soll eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hoch- - 6 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Gaststättenverband definiert den Begriff so: „Das Boardinghouse (Serviced Apart- ment) ist ein Beherbergungsbetrieb, der sich meist an Langzeitnutzer in städtischer Umgebung wendet. Die Zimmer sind von ihrer Ausstattung her an privaten Woh- nungen ausgerichtet. Der Service reicht von sehr geringem Angebot bis hin zu einem hotelmäßigen Roomservice.“ Die ausnahmsweise Zulassung von Büro- und sonstigen Verwaltungsgebäuden, so- gar ein „Supermarkt“ ist möglich, eröffnet Tür und Tor für eine völlig aus dem Ruder laufende gewerbliche Nutzung im Sinne der Kapitalverwertung und nicht der Förde- rung von Wissenschaft und Lehre. Dazu passt die völlig überdimensionierte, viel zu hohe Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze für PKWs. schulcampus ermöglichen, bei der universi- täre Einrichtungen, Entwicklungen durch Drittmittel und private Forschungsinstitute in direkter räumlicher Nachbarschaft ko- operieren. Ziel des KIT ist es, durch die auf diese Weise entstehenden hohen synerge- tischen Effekte seine internationale Wett- bewerbsfähigkeit weiter auszubauen. Die im Bebauungsplan allgemein zulässigen Nutzungen entsprechen der üblichen Zu- sammensetzung in Universitäts-Sonderge- bieten. Wie in den Festsetzungen beispiel- haft erläutert, sollen mit der allgemeinen Zulässigkeit von gastronomischen Nutzun- gen Einrichtungen wie eine Mensa oder ein Studierendencafé ermöglicht werden. Die Festsetzung wurde bewusst dahingehend eingeschränkt, dass derartige Einrichtun- gen nur „in Ergänzung zur universitären Nutzung“ zulässig sind. Zur Klarstellung werden die neben Studie- rendenwohnungen zulässigen Wohnnut- zungen in der Festsetzung weiter einge- schränkt, so dass sie nur für den vorüber- gehenden Wohnaufenthalt zur Durchfüh- rung bestimmter Aufgaben und Zwecke „im universitären Zusammenhang“ zulässig sind. Die in der Stellungnahme darüber hinaus kritisierten zusätzlichen Nutzungen wie „Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude“ sind dagegen nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß der Festsetzungsformulierung wird damit in jedem Einzelfall geprüft, ob eine geplante Nutzung in inhaltlicher Verbin- dung zur Universität steht und sich in ihrer Art und ihrem Maß dem im vorliegenden Sondergebiet definierten Gebietszweck un- terordnet. Geändert wurde die Festsetzung zum nicht-großflächigen Einzelhandel. Ausnahmsweise zulässig sind nur Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 100 m 2 , sofern der Gebietszweck "Univer- sität" eindeutig gewahrt bleibt. - 7 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Auch das im Bebauungsplanentwurf er- laubte Signalbauwerk mit 9 Stockwerken, dessen Höhe ohne die dafür sicher not- wendigen Versorgungseinrichtungen und - anlagen angegeben ist, bedarf einer aus- führlichen unabhängigen Bewertung in ei- nem Wettbewerb und einer definitiven Festlegung der Gesamthöhe und Nutzung. Eine in diesem Bebauungsplan schon impli- zierte Fehlentwicklung kann nach unserer Ansicht nur durch einen „kleinen“ städte- baulichen Ideenwettbewerb unter dem Ar- beitstitel „Forschung und Lehre am Ade- nauerring“ gelenkt, beschränkt und wis- senschaftlich ausgerichtet erfolgen, der die gesamten Flächen des KIT links und rechts des Adenauerrings mit einbezieht. Dabei ist für den dann neu zu erstellenden Bebau- ungsplan aus unserer Sicht nur die Bebau- ung bis zum Botanischen Garten der Uni- versität zu betrachten. Die Gefahr, dass sich damit Investitionsan- reize für Dritte ergeben, die dem Gebiets- zweck zuwiderlaufen, kann daher nicht ge- sehen werden. Eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen ist an keiner Stelle im Bebauungsplan vorge- schrieben. Im Zuge der Überarbeitung des Bebau- ungsplanentwurfs wurde von der Ausbil- dung eines 9-geschossigen Hochpunktes gegenüber der Einmündung Engesserstra- ße Abstand genommen. Der zum Adenau- erring hin orientierte Gebäudeteil soll nun maximal 6 Geschosse, der zur rückwärtigen Grünzone und zur angrenzenden Wohn- bebauung orientierte Teil nach wie vor ma- ximal 3 Geschosse aufweisen. Das dem Bebauungsplan zugrunde liegen- de städtebauliche Konzept wurde von ei- nem anerkannten Stadtplanungsbüro in ei- nem mehrstufigen Planungs- und Abstim- mungsprozess mit den Referaten Nachhal- tigkeit und Campusentwicklung des KIT, dem Land Baden-Württemberg als Eigen- tümer sowie dem Stadtplanungsamt Karls- ruhe entwickelt und vom Planungsaus- schuss der Stadt Karlsruhe als Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplans beschlossen. In einem ersten Bauabschnitt werden nach heutigem Kenntnisstand die ersten drei Baufelder von der Klaus Tschira Stiftung bebaut, die das größte der drei Gebäude dem Land Baden-Württemberg bzw. dem KIT kostenfrei übereignet. Für die Objekt- planung arbeitet die Stiftung mit einem ebenfalls anerkannten Architekturbüro zu- sammen, das vergleichbare Projekte schon in mehreren deutschen Großstädten errich- tet hat. Zur Qualitätssicherung an diesem städtebaulich exponierten Standort wurde zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe eine enge Einbe- ziehung des Gestaltungsbeirates der Stadt Karlsruhe in den Entwurfsprozess verein- - 8 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Der Botanische Garten des KIT ist ein öko- logisches, kulturelles und auch wissen- schaftliches Juwel in der Stadt Karlsruhe. Eine angedachte Verlegung (Konkretes kennen wir nicht) ist kein Ersatz für den si- cher auch noch für eine breitere Öffent- lichkeit bekannter zu machenden Garten. Seine fußläufige Nähe zum Schlossgarten, sein freier Eintritt und die Einmaligkeit der dort gebotenen Arten mit wissenschaftli- chen, auch für Laien verständlichen Erklä- rungen, macht ihn für viele Karlsruher zu einem echten Highlight in unserer Stadt. Jede Verlegung Richtung Osten verringerte nicht nur den gesellschaftlichen und wis- senschaftlichen Wert dieses Gartens, son- dern vor allem auch seinen ökologischen. Er ist zudem eine gelungene, notwendige Ergänzung zum (eintrittspflichtigen) Bota- nischen Garten beim Schloss, der eher eine exotische Pflanzenwelt präsentiert. Der Bebauungsplan ist nicht eingebunden in die Gesamtbaumaßnahmen, die sich derzeit auf dem KIT-Gelände auf der west- lichen Seite des Adenauerrings abspielen. bart. Weiterhin wurde festgelegt, dass für die Gestaltung aller Freianlagen im Gel- tungsbereich die Durchführung eines kon- kurrierenden Workshopverfahrens mit mehreren Landschaftsarchitekturbüros un- ter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfol- gen hat. Zusätzlich hat sich das Land Ba- den-Württemberg für die Realisierung der Gebäude im zweiten Bauabschnitte zur Durchführung entsprechender hochbauli- cher Wettbewerbe verpflichtet. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die südlich gelegenen Freianlagen und die Weininsel in Anspruch genommen. Alle baulichen Anla- gen (inkl. Palmen-, Tropen, Subtropen-, und Seerosenhaus) können jedoch erhalten bleiben. Diese steht auch in keinem direk- ten Zusammenhang mit dem Bebauungs- plan. Der Bebauungsplan schafft weder die Voraussetzungen für eine Verlegung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbetrieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in er- heblichem Umfang überbaubar. Nach Aussage des KIT wird der Gebäude- komplex bis auf Weiteres an seinem bishe- rigen Standort bestehen bleiben. Allerdings ist für das KIT schon heute absehbar, dass sich für die Nutzung langfristig besser ge- eignete Flächen an der Kornblumenstraße anbieten. Derzeit stehen diese jedoch nicht zur Verfügung. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung re- gelt und reguliert der Bebauungsplan, wel- che städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumli- chen Gesamtzusammenhang am Adenau- erring zu erfüllen hat. (s. hierzu Ausführungen zum KIT Master- plan oben) - 9 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Das KIT breitet sich immer weiter in den Hardtwald vor. Parkplätze werden einfach im Waldgebiet angelegt. Die Anwohner*innen werden schon bei der Bebauung der ersten vier Blöcke erheb- liche Nachteile hinnehmen müssen. Nicht nur die Durchlüftung wird erheblich beein- trächtigt werden; der Reduzierung der Lärmbelastung durch den Adenauerring steht mindestens in gleichem Maße der Nutzerlärm durch die ganz im Interesse des Investors gestatteten Nutzung der Gebäu- de entgegen. Die Verschattung der anlie- genden Gebäude wird erheblich sein. Eine vertiefte Untersuchung der Klimafunktion des Botanischen Gartens ist nach unserer Auffassung zu erstellen, aufgrund seiner unseres Erachtens positiven klimatischen Wirkung sollte dieser erhalten werden. Wir lehnen Der Plan wird aus den darge- stellten Gründen abgelehnt und eine Überplanung nach einem städtebaulichen Wettbewerb gefordert, der den Erhalt des Botanischen Gartens des KIT als Grund- prämisse beinhaltet. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein eigens auf die geplante städte- bauliche Entwicklung hin abgestimmtes Klima- und Lufthygienegutachten erstellt. Dieses kommt zum Ergebnis, dass bei nordöstlichen Winden, wie sie bei autoch- thonen Wetterlagen in den Abend- und Nachtstunden im Plangebiet häufig vor- kommen, die angrenzende Wohnbebau- ung kaum beeinträchtigt wird. Die wegen der Stadtrandlage relativ unbelastete Luft erreicht das Wohngebiet weiterhin. Bei südwestlichen Windrichtungen wird die Durchlüftung im Wohngebiet dagegen re- duziert. Die herantransportierte Luft kommt aus dem Stadtgebiet und ist des- halb sowohl lufthygienisch als auch ther- misch belastet. Da im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Be- lastungen „produziert“ werden, bringt ei- ne Reduktion der Durchlüftung bei diesen Windrichtungen keine erheblichen Nachtei- le. Weiterhin wurde ein Schallschutzgutachten erstellt, auf dessen Grundlage im Bebau- ungsplan geeignete Festsetzungen getrof- fen werden konnten, die sicherstellen, dass die umliegende Wohnbebauung durch die neu entstehenden Nutzungen keine unzu- mutbare Beeinträchtigung erfährt. Viel- mehr weist das Lärmgutachten im Gegen- satz zu der in der Stellungnahme geäußer- ten Befürchtung nach, dass sich die Lärmsi- tuation mit der realisierten Maßnahme in der Summe in weiten Teilen des angren- zenden Wohngebiets deutlich verbessert. Stadtwerke Karlsruhe, Netzservice, 25. Juli 2016 Stromversorgung An der nördlichen Grundstücksgrenze ver- laufen im Gehweg ein 110-kV-Kabelsystem Kenntnisnahme. Die Anmerkungen betref- fen nachfolgende Planungs- und Geneh- - 10 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung und ein 1-kV-Kabelsystem, zusätzlich liegt ein 20-kV-Kabelsystem innerhalb der Grundstücksgrenze. In der Regel sollten hier keine Konfliktpunkte vorliegen, wobei es zu beachten gilt, dass die exakte Lage der Kabel von den Planunterlagen abwei- chen kann. Für die Errichtung der Tiefgara- ge, beispielsweise auch deren Verbau, muss sichergestellt werden, dass die not- wendigen Mindestabstände eingehalten werden. In der nordwestlichen Grund- stückgrenze steht ein 1-kV-Kabelverteiler innerhalb der Grundstückgrenze. Im südwestlichen Bereich des Grundstücks verläuft ein weiteres 20-kVKabelsystem entlang der Grundstückgrenze, ebenso be- findet sich dort eine Kundenstation (H338) innerhalb des Grundstücks. Sämtliche Kabelsysteme und Betriebsanla- gen dürfen nicht beschädigt werden und sind ggfs. durch entsprechende Maßnah- men zu schützen. Eine Überbauung der Kabelsysteme ist nicht gestattet. Kommunikations- und Informations- technik Entlang des Geltungsbereichs sind teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschä- digt werden. Fernwärmeversorgung Momentan sind die Bestandsgebäude Bau 50.12, Bau 50.21 und 50.20 an Fernwärme angebunden. Auf Flurstück 2315 liegt ebenfalls eine Leitung der Fernwärme, wel- che in Betrieb ist. Im Falle einer Bebauung unter Abriss von Bestandsgebäuden, müsste die Infrastruk- tur der Fernwärme ggf. rückgebaut wer- den, da eine großflächige Tiefgarage ge- plant ist. migungsverfahren. Die Bauleitplanung wird nicht tangiert. Der Bauherr wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Kenntnisnahme. Die Anmerkung betrifft nachfolgende Planungs- und Genehmi- gungsverfahren. Die Bauleitplanung wird nicht tangiert. Der Bauherr wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Kenntnisnahme. Die Anmerkungen betref- fen nachfolgende Planungs- und Geneh- migungsverfahren. Die Bauleitplanung wird nicht tangiert. Der Bauherr wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Zentraler juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde, 26. Juli 2016 Gegen die Planung werden grundsätzlich keine Einwände erhoben. - 11 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung I. Spezielle artenschutzrechtliche Prü- fung Die Belange des speziellen Artenschutzes wurden in einer speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung behandelt („Arten- schutzrechtlicher Fachbeitrag“, Büro argu- plan, Stand: August 2015). Die fachgut- achterlichen Ausführungen sind nach Ein- schätzung der Stadtökologie fachlich voll- ständig und plausibel und können im Be- bauungsplanverfahren berücksichtigt wer- den. Die Inhalte der speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung wurden im Wesentli- chen in den vorliegenden Bebauungsplan- entwurf eingearbeitet. Einige kleinere An- passungen im textlichen Teil sind u. E. je- doch noch erforderlich, um redaktionelle Unschärfen zu beheben (Näheres siehe un- ten Ziff. II). Ein Hineinplanen in die arten- schutzrechtliche Legalausnahme des § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Bun- desnaturschutzgesetz kann nach jetzigem Kenntnisstand prognostiziert werden. Im Rahmen der speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung wurde auch die ökolo- gische Bedeutung des Planbereichs für „nur“ national geschützte Arten, die nicht unter das strenge Prüfregime des § 44 Ab- satz 1 Bundesnaturschutzgesetz fallen, un- tersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung sollte Eingang in die allgemeine Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung sowie in den pla- nerischen Abwägungsprozess finden. II. Natura 2000-Verträglichkeit Weiter nördlich des Planbereichs liegen die beiden Natura 2000-Gebiete „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“ (FFH- Gebiet) und „Hardtwald nördlich von Karls- ruhe“ (Vogelschutzgebiet). Nach fachlicher Einschätzung der Stadtökologie ist auch unter Beachtung möglicher Summations- wirkungen nicht davon auszugehen, dass es durch die Verwirklichung des Bebau- ungsplanes zu erheblichen Beeinträchti- gungen der Gebiete kommen kann. Eine Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus der Untersuchung der „nur“ national geschützten Arten ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf den pla- nerischen Abwägungsprozess. Das Bebau- ungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13 a Abs. 1 Nr. 1 aufge- stellt. Eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzie- rung ist deshalb nicht erforderlich. Kenntnisnahme - 12 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung FFH-Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 34 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz ist daher entbehrlich. III. Entwurf des Bebauungsplans Es werden textliche Ergänzungswünsche zu Begründung, Hinweisen zum Bebauungs- plan vorgebracht. Festsetzungen: Folgende Festsetzung soll in den Bebau- ungsplan aufgenommen werden:  Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäu- de sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit war- mem Licht, zu verwenden. IV. Naturschutzfachliche Anregungen Wir bitten, folgende fachliche Anregung der Stadtökologie in der planerischen Ab- wägung zu berücksichtigen: Unter allgemeinen Artenschutzgesichts- punkten ist die Erhaltung von Bäumen im Rahmen der Erarbeitung des Freiraum- und Erschließungsplanes zu berücksichti- gen. Hieraus können Anforderungen an die nach zu pflanzenden Gehölze abgelei- tet werden. Weiterhin ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standort- heimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren na- türlichen Wuchsformen orientieren. V. Erhaltungskulturen auf dem Gelän- de des Botanischen Gartens Auf dem Gelände des Botanischen Gartens sind Erhaltungskulturen seltener und ge- fährdeter Pflanzenarten vorhanden. So wird dort z. B. die in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohte und europa- rechtlich streng geschützte Sand- Silberscharte (Jurinea cyanoides) kultiviert. Laut Bebauungsplanentwurf soll sicherge- stellt werden, dass diese Kulturen als Be- Die Ergänzungen wurden vollinhaltlich übernommen. Die Ergänzung wurde in die Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auswahl der nachzupflanzenden Bäu- me erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe. In die Festsetzungen zum Bebauungsplan wurden entsprechende Artenempfehlungen aufge- nommen. In den Hinweisen zum Bebauungsplan ist bereits auf die notwendige Sicherung der Erhaltungskulturen im Botanischen Garten und die Notwendigkeit einer fachgerechten Umsiedlung aufgeführt. - 13 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung standteil des Botanischen Gartens entwe- der durch fachgerechte Umsiedlung oder aber durch Integration in das noch zu er- stellende Freiraumkonzepts erhalten blei- ben. Naturschutzrechtlich scheint es geboten, Pflanzen, die durch natürliche Vermehrung entstanden sind, aber in künstliche Umge- bung verbracht wurden, dem artenschutz- rechtlichen Zugriffsverbot des § 44 Absatz 1 Ziffer 4 Bundesnaturschutzgesetz in ana- loger Anwendung zu unterstellen. Pflan- zen, die künstlich vermehrt wurden, schei- nen demgegenüber weniger schutzwürdig. Eine Analogie zum Zugriffsverbot scheidet für solche Fälle aus. Kenntnisnahme Polizeipräsidium Karlsruhe, Sachbereich Verkehr, 18. Juli 2016 Erschließung des Geltungsbereichs: Zwei Zufahrten zum Geltungsbereich erfol- gen über den Adenauerring, wobei eine Zufahrt zwischen dem so genannten „zweiten und dritten Block“ liegt. In die- sem Bereich wird die Fahrbahn, mit jeweils 2 Fahrstreifen für Fahrtrichtung Nord und Süd, derzeit durch Zeichen 295 StVO ge- trennt. Eine Ausfahrt aus dem Geltungsbe- reich in Fahrtrichtung Süden wäre dem- nach offiziell nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Fahrbezie- hung eine große Bedeutung zukommt, zumal weitere Institute des KIT auf diesem Weg (Zufahrt Engesserstraße) erreicht wer- den können. Es wird daher angeregt, die- sen Umstand bereits im Vorfeld in die Pla- nung der Zu-/Abfahrt aufzunehmen. Eine Neigung der Zufahrts- bzw. Abfahrts- rampe zu den geplanten Tiefgaragen ist von hier aus nicht ersichtlich. Die verkehrliche Untersuchung hat erge- ben, dass die Schaffung einer Einmündung an den Adenauerring in diesem Bereich un- ter den zu erwartenden Verkehrsbelastun- gen als unkritisch eingestuft werden kann. Auf die Einhaltung der erforderlichen Sicht- felder wurde ebenfalls hingewiesen. Details können der Verkehrsuntersuchung (Kapitel 5, detailliert in Kapitel 5.3) entnommen werden. Bei dem neu induzierten Verkehr wird es sich nahezu ausschließlich um Quell- bzw. Zielverkehr ohne Bezug zu den bestehenden Strukturen des KIT handeln. D.h. es wird kaum Fahrten mit Pkws zwi- schen den Bebauungsfeldern und dem be- stehenden Universitätsgelände geben (Zu- fahrt über die Engesserstraße) Vielmehr ist damit zu rechnen, dass dieser Bezug über- wiegend mit dem Fahrrad oder zu Fuß her- gestellt wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Abfahrtsrampen in die beidseits der oben beschriebenen Zufahrt gelegenen Baublöcke integriert. Ihre Neigung wird im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beurteilen sein. - 14 - Stellungnahme der Behörden und an- derer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Beim Ausfahren aus der Tiefgarage müssen die Sichtfelder auf den davor liegenden Verkehrsraum, insbesondere Geh-/Radweg, gewährleistet sein. Im Bereich der Zu-und Abfahrt am Ade- nauerring werden zur Freihaltung der Sichtfelder voraussichtlich mehrere Bäume auf städtischem Grund gefällt werden müssen. Diese sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan vorsorglich als „entfal- lend“ gekennzeichnet. Eine genaue Beur- teilung hat im Zuge der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erfolgen. Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutz, 19. Juli 2016 Das Plangebiet weist eine hohe verkehrs- bedingte Geräuschimmissionsbelastung auf, die in einigen Bereichen oberhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete liegt. Nach der aus fachlicher Sicht noch erforderlichen Anpassungen der schalltechnischen Untersuchung, sind die resultierenden Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen. Auf vorrangig zu prüfende aktive Schutzmaßnahmen soll- te erläuternd eingegangen werden. Für die von der Planung hervorgerufenen Geräuschimmissionen im Plangebiet und in dessen Umgebung sollte noch genauer aufgezeigt werden, wie eine Verträglichkeit sichergestellt werden kann, insbesondere mit Blick auf Anlagenlärm bzw. auf Zu- und Abfahrtsverkehr (Lieferverkehr und Tiefgarage). Die aus dem Schallschutzgutachten resul- tierenden Schallschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplan festgesetzt. Im Gutach- ten wird dargelegt, dass durchgehende ak- tive Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Erschließungssituation des Plangebiets über den Adenauerring nicht realisierbar sind. Zudem entfalten aktive Lärmschutzmaß- nahmen in städtebaulich vertretbarer Höhe für die unteren Stockwerke zwar eine Min- derungswirkung, nicht jedoch für die obe- ren Geschosse. Dies wird entsprechend in der Begründung zum Bebauungsplan dar- gelegt. Das Gutachten beschreibt die „Schalltech- nischen Auswirkungen des Anlagenlärms auf die schützenswerte Nachbarschaft“. Diese umfasst sowohl das östlich angren- zende Wohngebiet als auch das im Süden des Plangebiets befindliche Studenten- wohnheim Adenauerring 6. Da der genaue Umfang des Anlieferverkehrs und die ge- naue Lage der Tiefgarage derzeit noch nicht feststehen, können deren schalltech- nische Auswirkungen auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens allerdings nicht im Detail ermittelt werden. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechni- schen Anforderungen ist deshalb im Bau- genehmigungsverfahren zu erbringen. Hie- rauf wird im Bebauungsplan entsprechend hingewiesen (Hinweis Nr. 15 „Immissions- schutz“

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    Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring “, Karlsruhe Oststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 2 - Planverfasser ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mit mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 49 (721) 133-6101 Fax. 49 (721) 133 6103 stpla@karlsruhe.de Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 3 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................................. 4 1. Art der baulichen Nutzung................................................................................... 4 2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 5 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche .......................................................... 5 3.1 Abweichende Bauweise ....................................................................................... 5 3.2 Unterbauungen ................................................................................................... 5 4. Stellplätze und Garagen ...................................................................................... 5 5. Nebenanlagen ..................................................................................................... 6 6. Geh-, Radfahr- und Leitungsrechte ...................................................................... 6 7. Immissionsschutz ................................................................................................. 6 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung .................................................. 8 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................................ 10 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ......................................................... 10 1.1 Dächer .............................................................................................................. 10 1.2 Dachaufbauten .................................................................................................. 10 1.3 Abstandflächen ................................................................................................. 10 2. Werbeanlagen und Automaten .......................................................................... 10 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen .................................................................. 11 3.1 Vorzonen der Gebäude ..................................................................................... 11 3.2 Einfriedungen .................................................................................................... 11 3.3 Abfallbehälterstandplätze .................................................................................. 11 4. Außenantennen ................................................................................................ 11 5. Niederspannungsfreileitungen ........................................................................... 11 6. Niederschlagswasser .......................................................................................... 11 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................................. 12 ANLAGE ................................................................................................................... 13 1. Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche / 1. Bauabschnitt ............ 13 2. Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche / 2. Bauabschnitt ............ 14 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 4 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ gem. §11 Abs. 2 BauNVO Das Sondergebiet „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ dient vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen der Grundlagenforschung, der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozesse so- wie der Unterbringung sonstiger Einrichtungen der Universität und universitätsaf- finer Nutzungen. Allgemein zulässig sind - Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, - Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, - universitätsnahe Institute, - Labore und wissenschaftliche Werkstätten, die das Wohnen nicht wesentlich stören, - Tagungseinrichtungen, - Studierendenwohnheime, - Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste, soweit es sich um vorübergehenden Wohnaufenthalt zur Durchführung bestimmter Aufgaben und Tätigkeiten im universitären Zusammenhang handelt, - Verwaltungseinrichtungen der Universität, - Schank- und Speisewirtschaften (Mensa, Café) in Ergänzung zur universitären Nutzung. Ausnahmsweise können zugelassen werden - Büro- und sonstige Verwaltungsgebäude, sofern diese inhaltlich eine Verbin- dung zur Universität haben, dem Gebietszweck nicht entgegenstehen und sich diesem in Art und Maß der übrigen Nutzung unterordnen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 5 - - Läden mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 100 m 2 , sofern der Gebietszweck "Universität" eindeutig ge- wahrt bleibt. 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß Eintrag in der Planzeichnung fest- gesetzt durch die maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl sowie durch die maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe je Baufens- ter. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vom Schnittpunkt der Außenwand mit der Hin- terkante des erschließenden öffentlichen Gehwegs bis zum oberen Abschluss der Wand (Attika). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Die festgesetzten Wandhöhen dürfen durch notwendige technische Dachaufbau- ten um maximal 2,5 m überschritten werden. Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden. Bei gestaffelten Bau- körpern ist die Überschreitungsmöglichkeit einheitlich auf alle Gebäudeteile an- zuwenden, wenn Retentionsdächer auf mindestens 30 % der gesamten Dachflä- che ausgebildet werden. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. 3.2 Unterbauungen Abseits der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen sowie der mit einen Geh-, Rad- fahr- und Leitungsrecht zu belegenden Fläche sind Tiefgaragen sowie sonstige bauliche Anlagen i.S.d. § 14 BauNVO, durch die das Baugrundstück lediglich un- terbaut wird, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig 4. Stellplätze und Garagen Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder unter- irdisch in Tiefgaragen (s. Nr. 3.2 der Textlichen Festsetzungen) zulässig. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 6 - 5. Nebenanlagen Außerhalb der überbaubaren Flächen sind lediglich folgende bauliche Anlagen zulässig: - Zufahrten und Zuwegungen zu Gebäuden und oberirdischen und unterirdi- schen Stellplatzanlagen sowie ggf. dazu erforderliche Rampen und Treppen- anlagen, - Fahrradabstellplätze ohne Überdachungen, räumlich gebündelt und in Zuord- nung zu den Gebäuden, - Fahrradabstellplätze mit Überdachungen, sofern sie nicht in den dem Ade- nauerring zugewandten Gebäudevorzonen und der mit einem Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht zu belegenden Platzfläche liegen, - Freiraumgestaltungs- und Möblierungselemente entsprechend den üblicher- weise im öffentlichen Raum zulässigen Standards - Gestaltungs- und Versickerungselemente und -anlagen für die Regenwasser- bewirtschaftung - die in § 14 Abs. 2 BauNVO aufgeführten Nebenanlagen, die der Versorgung des Baugebietes dienen. 6. Geh-, Radfahr- und Leitungsrechte Die in der Planzeichnung markierte Fläche im Süden des Areals ist mit einem Geh-, Radfahr-, und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belegen. 7. Immissionsschutz Grundrissorientierung An der in Anlage 2 der Planungsrechtlichen Festsetzungen blau gekennzeichne- ten Fassade sind öffenbare Fenster von Wohnräumen nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prall- scheiben vorgesehen werden, die ausreichend belüftet sind und mit denen er- reicht wird, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungs- pegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 7 - Passive Schallschutzmaßnahmen An den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämmmaße der Au- ßenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach den Anforderungen der in Anlage 1 und 2 der Planungsrechtlichen Festsetzungen bezeichneten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 1 auszubilden (siehe nachfolgende Tabelle). Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsver- fahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen. Von den in Anlage 1 und 2 der Planungsrechtlichen Festsetzungen festgelegten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsver- fahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein gerin- gerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als in der Anlage dokumentierten Situation für die höchsten Pegel an den jeweiligen Fassaden. Die Anforderungen 1 Die DIN 4109, liegt beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Karl- Friedrich-Straße 14-18, Hinterhaus, 1. OG, 76133 Karlsruhe aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 8 - an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vor- gaben der DIN 4109 reduziert werden. Lüftungskonzept für Schlafräume An den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden ist durch ein geeigne- tes Lüftungskonzept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausrei- chender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sicherge- stellt. 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Während der Baumaßnahmen sind bei zu erhaltenden Bäumen geeignete Baum- schutzmaßnahmen gemäß der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbestän- den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu ergreifen. Bei Eingriffen in den Wurzelraum ist die fachgerechte Erstellung eines Wurzelvorhangs in Handar- beit in Verbindung mit einem Kronenrückschnitt erforderlich. Stamm, Wurzelbe- reich und Krone sind durch geeignete Maßnahmen vor mechanischen Schäden zu schützen (z.B. weiträumige Einzäunung, Polsterung). Der Wurzelbereich darf nicht als Lagerfläche verwendet oder befahren werden. Im Wurzelbereich (Kro- nendurchmesser + 1,50 m) sind dauerhaft offene Baumscheiben zu erhalten. Begrünung und Bepflanzung Die mit einem Pflanzgebot nach § 178 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB belegte Fläche entlang der Ostgrenze des Geltungsbereichs ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Sie ist gärtnerisch zu begrünen und dauerhaft als Grünfläche zu erhalten. Die gemäß Festsetzung in der Planzeichnung zum Bebauungsplan anzupflanzen- den Einzelbäume sind in ihrer Lage nicht gebunden und können in Übereinstim- mung mit der im weiteren Planungsprozess zu erstellenden Grün- und Freianla- genplanung auch an anderer Stelle innerhalb des Sondergebietes angepflanzt werden. Voraussetzung ist, dass der Pflanzort unter fachlichen Gesichtspunkten vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentli- chen Belangen vereinbar ist. Bei Abgang eines in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als „Baumbestand“ gekennzeichneten Einzelbaums ist an anderer Stelle innerhalb des Sondergebie- tes gleichwertiger Ersatz zu leisten. Dies gilt auch für Bäume, die durch den Aus- bau der Einfahrt am Adenauerring im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrs- fläche entfallen. Auch bei Ersatzpflanzungen muss der neue Pflanzort unter fach- lichen Gesichtspunkten vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 9 - Außenbeleuchtung Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäude sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit warmem Licht, zu verwenden. Artenempfehlung Ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standortheimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren natürlichen Wuchsformen orientieren. Dachbegrünung Dachflächen von Flachdächern sind extensiv zu begrünen und dauerhaft zu un- terhalten. Die Dachflächen im Bereich technischer Dachaufbauten und Dachter- rassen sind hiervon ausgenommen. Die Substrathöhe muss mind. 10 cm betra- gen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 10 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Es sind nur Flachdächer zulässig. 1.2 Dachaufbauten Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dachauf- bauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestal- teten Umhausung zu umgeben. Dachaufbauten dürfen im gesamten SO 1/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses nicht überschreiten. Ergänzend zur Dachbegrünung (s. hierzu Nr. 8 der Textlichen Festsetzungen) sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. 1.3 Abstandflächen Abweichend von § 5 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg müssen zwischen den Außenwänden der als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gebäude (D) und anderen Gebäuden Abstandsflächen von mindestens 10 m Tiefe liegen, die von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten sind. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorzone und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von je 1,00 m², Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nicht zulässig. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 11 - 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1 Vorzonen der Gebäude Die Vorzonen der Gebäude, die von den öffentlichen Verkehrsflächen aus ein- sehbar sind, dürfen nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerfläche genutzt werden. 3.2 Einfriedungen Zum Adenauerring und zur Straße Am Fasanengarten sind keine Einfriedungen zulässig. Nach Osten zur Wohnbebauung sind nur Einfriedungen als freiwachsende, unge- schnittene Heckenanpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen mit innenliegen- dem Drahtgeflecht zulässig. 3.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind bei Neubauten in die Gebäude zu integrieren. Abfallbehälterstandplätze, die von den öffentlichen bzw. von dem über ein Geh- und Fahrrecht gesicherten Platz- und Wegebereich aus einsehbar sind, sind ent- weder mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen oder durch andere bauliche Maßnahmen verdeckt auszubilden. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne auf dem Dach, vom Boden aus nicht sichtbar, zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – zur Versicke- rung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberboden- schicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA- A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 12 - III. Sonstige Festsetzungen Der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil- Gött-Str.“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938, wird in den Teilbereichen auf- gehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Stadtplanungsamt Karlsruhe, 30. Mai .2016, Fassung vom 3. März 2017 Heike Dederer Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 13 - ANLAGE 1. Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche / 1. Bauabschnitt Auszug aus der Schallimmissionsprognose Kurz und Fischer GmbH, Winnenden Februar 2017 (Gutachten 10218-02) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 14 - 2. Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche / 2. Bauabschnitt Auszug aus der Schallimmissionsprognose Kurz und Fischer GmbH, Winnenden Februar 2017 (Gutachten 10218-02)

  • TOP 6 Anlage 2 Beteiligung der Öffentlichkeit
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Bebauungsplanverfahren „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe – Oststadt hier: Beteiligung der der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Inhaltsverzeichnis: Sammeläußerung 1 - Anwohner Hansjakobstraße, Hölderlinstraße und Karl-Wilhelm- Straße (34 Unterschriften), 11. Januar 2016 ................................................................. 1 Stellungnahme 2, 11. Januar 2016 .............................................................................. 8 Stellungnahme 3, 13. Januar 2016 ............................................................................. 10 Stellungnahme 4, 14. Januar 2016 ............................................................................. 11 Stellungnahme 5, 19. Januar 2016 ............................................................................. 17 Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StplA Sammeläußerung 1 - Anwohner Hansjakobstraße, Hölderlinstraße und Karl- Wilhelm-Straße (34 Unterschriften), 11. Januar 2016 Grundsätzliche Einwände Die Planung verfehlt das Ziel eines städte- baulich u berzeugenden Entrées. Die Mas- sigkeit der Baublöcke erdru ckt die vorhan- denen wertvollen Baukörper der Bern- harduskirche und des mit großem Auf- wand renovierten Luisenstiftes (ehem. Kin- derklinik) und erzeugt einen ästhetischen Missklang. Die Planung geht bis an die Grenzen des baurechtlich Möglichen und nimmt keine Ru cksicht auf die örtlichen Gegebenheiten. Hinzu kommt die fehlende Beru cksichtigung der Klimaprognosen fu r das Karlsruher Stadtgebiet, die alle von ei- nem deutlichen Anstieg der Temperaturen ausgehen (vgl. "Auf dem Weg zum städti- schen Leitbild" S.26; S.119; Interview mit BM Stapf in den BNN v. 30.11.15, S.25). Damit werden auch die Grenzen des Ver- dichtungskonzepts fu r die Karlsruher In- nenstadt aufgezeigt. Die vorliegende Planung bleibt mit der Festsetzung eines maximalen Überbau- ungsanteils von 50% (GRZ 0,5) und einer Zulässigkeit von maximal 1,5 Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grund- stücksfläche (GFZ 1,5) weit unter dem bau- rechtlich möglichen Rahmen (in Sonderge- bieten können nach Baunutzungsverord- nung bis zu 80% der Grundstücksfläche überbaut und bis zu 2,4 Quadratmeter Ge- schossfläche pro Quadratmeter Grund- stücksfläche zugelassen werden). Auch wä- ren baurechtlich deutlich geringere Ab- stände zur angrenzenden Nachbarbebau- ung möglich. In Sondergebieten könnten nach der Landesbauordnung die nach Os- ten orientierten, in der Regel bis zu 14,5 m hohen Fassaden bis auf einen Abstand von 2,5 m an die Grundstücksgrenze heranrü- cken. Natürlich würde aber unter dem Gesichts- punkten der städtebaulichen Verträglich- keit eine Planung dieses Umfangs der ge- gebenen Schnittstellensituation zur an- - 2 - Hinzu kommt eine grundsätzliche funktio- nale Schwäche der Planung: der vierspurige Adenauerring mit seinem hohen Verkehrs- aufkommen zerschneidet den Campus-Su d in zwei Teile, in den von wechselndem Baum- und Baubestand gekennzeichneten zentralen Campus-Bereich und den neuen, monströsen Baukomplex östlich des Ade- nauerrings. Das Ortsbild am nördlichen Eingang von Karlsruhe wird erheblich ver- ändert. Ein direkter Übergang von Wald in eine mehrere 100 m lange Sperrbebauung kann nicht gewollt sein. Eine verkehrstechnisch durchgängige Lö- sung von der Mensa über den Adenauer- ring zum neuen Gelände ist in der gegen- wärtigen Planung weder für Kfz noch für Fahrräder und Fußgänger möglich. Hoch- gerechnet kann der neue Baukomplex mehr als 2000 neue Arbeitsplätze beher- bergen. Die Auswirkungen auf den Park- grenzenden Wohnbebauung kaum ge- recht. Mit der deutlichen Reduzierung der baulichen Dichte insgesamt, der Verlage- rung des Schwerpunkts der Höhenentwick- lung auf die zum Adenauerring gelegene Grundstückseite sowie der Ausbildung ei- ner mindestens 25 m breiten Grünfuge zwischen bestehender und geplanter Be- bauung wird sichergestellt, dass auch künf- tig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des bebauungsplanbeglei- tend erstellten Klima- und Lufthygienegut- achtens wider, nach dem sich durch die Umsetzung der Planung die Lufttemperatu- ren im Umfeld des Plangebietes nur gering- fügig erwärmen (deutlich unter 1°C im Jah- resmittel). Dies liegt einerseits an den bei autochthonen Wetterlagen im Plangebiet häufig vorkommenden Nordostwinden, die von Stadtrand her relativ unbelastete Luft in das angrenzende Wohngebiet tragen und andererseits an der breiten Grünfuge durch die die wärmere Luft bei zeitweisen Westwinden in das Wohngebiet getragen wird und sich mit der kühleren Umge- bungsluft vermischt. Das dem Bebauungsplan zugrunde liegen- de städtebauliche Konzept wurde von ei- nem anerkannten Stadtplanungsbüro in ei- nem mehrstufigen Planungs- und Abstim- mungsprozess mit den Referaten Nachhal- tigkeit und Campusentwicklung des KIT, dem Land Baden-Württemberg als Eigen- tümer sowie dem Stadtplanungsamt Karls- ruhe entwickelt und vom Planungsaus- schuss der Stadt Karlsruhe als Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplans beschlossen. Die geplanten Baukörper am Adenauerring bilden städtebaulich einen präsenten und selbstbewussten östlichen Abschluss des KIT-Campus Süd aus und schaffen zugleich eine akzentuierte Stadteingangssituation. Von Norden kommend rücken die Baukör- per zwischen der Brücke Am Fasanengar- ten und der bestehenden Campuszufahrt an der Engesserstraße schrittweise und in - 3 - platzbedarf, die Zufahrt zur Tiefgarage und den Verkehr in den anliegenden Straßen sind noch nicht absehbar. Wir schlagen vor, eine durchgängige Lösung zwischen dem neuen Oststadt-Campus und dem Zentral-Campus anzustreben. Wir fordern hierzu eine Ausschreibung, an der mehrere Architektenbüros teilnehmen. Raumbedarf, Nutzung und Zweck der Gebäude In der Begründung der Planung wird auf den dringenden Raumbedarf des KIT ver- wiesen. Die Gebäude sollen "im Wesentli- chen vom KIT aber auch von Forschungs- differenzierter Höhenstaffelung an den Adenauerring heran und es bildet sich als gegenüberliegendes Pendant zum Entree an der Bibliothek bzw. dem Studierenden- werk ein neuer, zweiseitig gefasster Platz- bereich aus. Die Auswirkungen auf die bestehende Ver- kehrssituation, sowohl was die Leistungs- fähigkeit der Straßen und umliegenden Knotenpunkte als auch den Parkplatzbe- darf angeht, wurde im Rahmen eines be- bauungsplanbegleitenden Verkehrsgutach- tens detailliert untersucht. Dabei wurden Vorgaben dahingehend gemacht, dass der verkehrserzeugende Hauptanschluss des Plangebiets möglichst am Adenauerring, etwa in Höhe der gegenüberliegenden Mensa erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie bereits im Bestand vorhanden, unter- geordnete Zu- und Abfahrten auch an der Straße Am Fasanengarten und gegenüber der Campuszufahrt an der Engesserstraße möglich. Der Bebauungsplan schließt dementsprechend Zufahrtsmöglichkeit an allen anderen Stellen aus. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung des Adenauerrings innerhalb des gesamt- städtischen Verkehrsnetzes wird eine enge- re Verzahnung zwischen dem bestehenden und dem neuen Campusbereich nicht möglich sein. Neben der Stärkung des Übergangs zwischen dem heutigen Entree an der Bibliothek bzw. dem Studierenden- werk und dem neuen Vorplatz an der Kin- derklinik wird langfristig ein weiterer fuß- läufiger Übergang in Höhe der Achse Men- sa/Audimax angestrebt, der im Plangebiet auf den geplanten Baukörper südlich des Botanischen Gartens stößt und im Plange- biet über die neuen Gebäudevorzonen nach Süden einen Ringschluss zwischen den Campusbereichen herstellt. Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Steuerung einer nachhaltigen, städtebaulich angemessenen Entwicklung des Plangebietes, das eine der - 4 - einrichtungen Dritter genutzt werden und Ausgründungen aus dem KIT ermögli- chen“. Auf Nachfragen, welchen Instituten, For- schungseinrichtungen oder Organisationen denn die geplanten Gebäude dienen sol- len, blieb man seitens des KIT eine Antwort schuldig mit dem Hinweis, die ständig wechselnde Schwerpunktsetzung in Wis- senschaft und Forschung erlaube keine Festlegung. Wir fordern eine Konkretisie- rung des Raumbedarfs für das KIT und für „Dritte“ und eine Konkretisierung der vor- gesehenen Nutzung. Der bemerkenswerte Widerspruch zwi- schen behaupteter Dringlichkeit an Raum- bedarf und der Unfähigkeit, eine konkrete Nutzung zu benennen, erklärt sich aus der Finanzierungs- und Verfügungskonzeption des geplanten Gebäudekomplexes. We- sentlicher Geldgeber ist ein privater Inves- tor, vermutlich die Klaus-Tschira-Stiftung gGmbH. Der Gemeinderat, das KIT und das Land als Eigentümer des Geländes werden dringend aufgefordert, vor einer Beschluss- fassung für Klarheit hinsichtlich der Ver- wendung der Gebäude, der Einflussnahme des Investors sowie des Public-Private- Partnership-Modells zu sorgen. Das Aus- maß der Nutzung durch Dritte sowie die Definition, welche "Dritte" denn gemeint sind, müssen festgelegt werden. „Private“ Nutzer können durchaus auch im Campus Ost oder im Technologiepark angesiedelt werden (vgl. "Leitbild" S.160). Erhalt des Botanischen Gartens Die Absicht des KIT, das Palmen-, Kakteen-, Tropen- und Seerosenhaus abzubauen, die Freiflächen zu räumen und somit den Bo- tanischen Garten für die Öffentlichkeit zu schließen, ist nicht nachzuvollziehen. Im Rahmen seiner Outreach-Aktivitäten sollte sich das KIT seiner Verpflichtung gegen- über der Öffentlichkeit bewusst werden. Auch wenn das Forschungsgebiet Botanik gegenwärtig nicht modisch ist, wird es si- letzten verfügbaren Flächenreserven des südlichen KIT-Campus darstellt. Die kon- krete Raumbedarfsplanung des KIT stellt keinen abwägungserheblichen Belang in der Bauleitplanung dar. Der im Bebauungsplan vorgesehene Nut- zungskanon soll langfristig eine zeitgemä- ße und zukunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus ermöglichen, bei der universitäre Einrichtungen, Entwicklungen durch Drittmittel und private Forschungsin- stitute in direkter räumlicher Nachbarschaft kooperieren. Ziel des KIT ist es, durch die auf diese Weise entstehenden hohen sy- nergetischen Effekte seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter auszubauen. Dabei entsprechen die im Bebauungsplan allgemein zulässigen Nutzungen der übli- chen Zusammensetzung in Universitäts- Sondergebieten. Auch die für eine Koope- ration mit Dritten notwendige „aus- nahmsweise Zulässigkeit“ von Büro- und sonstige Verwaltungsgebäuden sowie das für den gesamten südlichen KIT-Campus allseits erwünschte Einzelhandelsangebot mit nahversorgungsrelevanten Sortiment müssen sich in den für das Universitäts- Sondergebiet definierten Gebietszweck einfügen. Durch die Ausnahme- Einschränkung wird somit in jedem Einzel- fall geprüft, ob eine geplante Nutzung in inhaltlicher Verbindung zur Universität steht und sich in ihrer Art und ihrem Maß dem im vorliegenden Sondergebiet defi- nierten Gebietszweck unterordnet. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die südlich gelegenen Freianlagen und die Weininsel in Anspruch genommen. Alle baulichen Anla- gen (inkl. Palmen-, Tropen, Subtropen-, und Seerosenhaus) können jedoch erhalten bleiben. Allerdings ist für das KIT schon heute absehbar, dass sich für die Instituts- - 5 - cher aufgrund der Klimaveränderung bald wieder erheblich an Bedeutung gewinnen. Das bisher von der privaten Initiative der Mitarbeiter des Botanischen Instituts auf- recht erhaltene Lehr- und Führungsange- bot sollte intensiviert werden und hierfür eine tragbare Finanzierung gefunden wer- den (z.B. durch den Investor oder durch Eintrittsgelder). Wir fordern den Erhalt der botanischen Bi- otope und deren Integration in eine mo- derne Campus-Architektur unter Berück- sichtigung der tatsächlichen räumlichen Anforderungen des KIT. Bestehende Pflan- zen-, Baumflächen (Urwald-Mammutbaum, Milchorange und Forschungspflanzen) in Freiflächen und Gewächshäusern sollten bestehen bleiben. Dadurch entstünde eine attraktive und ästhetische städtebauliche Alternative im Sinne einer grünen Stadt, die auch der positiven Selbstdarstellung des KIT zu Gute käme. Auswirkungen auf das Quartier Ost- stadt und die Anwohner Wir beanstanden die mangelnde Quartier- verträglichkeit und die fehlende Rücksicht- nahme auf die deutlich andere Maßstäb- lichkeit der Nachbarschaftsbebauung. Die überdimensionierte steinerne Sperrrie- gelbebauung entlang des Adenauerrings erzeugt einen Hitzespeicherungseffekt bei gleichzeitiger Behinderung kühlender Luft- zufuhr aus dem Hardtwald. Zur Erhaltung der Lebens- und Wohnqualität darf es kei- ne Beeinträchtigung des Mikroklimas und der schützenswerten Pflanzen- und Tier- welt geben. Der Schattenwurf von Süden und von Westen muss für alle Anwohner zumutbar sein, Belüftungsschneisen sind zu nutzung langfristig besser geeignete Flä- chen an der Kornblumenstraße anbieten. Derzeit stehen diese jedoch nicht zur Ver- fügung. Die Verlegung steht allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bebau- ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in erheblichem Um- fang überbaubar. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung regelt der Bebau- ungsplan deshalb, welche städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumlichen Gesamtzu- sammenhang am Adenauerring zu erfüllen hat. Der dazu vorgesehene Zuschnitt des Bau- fensters stellt u.a. sicher, dass die nach Westen zum Adenauerring gelegenen Frei- flächen auch langfristig erhalten werden können. Auf diese Weise wird u.a. auch der Fortbestand des dort vorhandenen stadtbildprägenden Mammutbaums gesi- chert. s. hierzu Ausführungen oben zum städte- baulichen Konzept. s. hierzu Ausführungen oben zum bebau- ungsplanbegleitenden Klima- und Lufthy- gienegutachten sowie zum Verkehrsgut- achten und den daraus hervorgehenden Festsetzungen im Bebauungsplan. Im Zuge der Überarbeitung des städtebau- lichen Rahmenplans wurde von der Errich- tung eines bis zu 9-geschossigen Hochhau- ses in Höhe der Campus-Zufahrt an der Engesserstraße abgesehen. Geplant ist nunmehr ein kompakter bis zu 6- - 6 - schaffen, steinerne Wärmeflächen und Emissionen aus der Belüftung der Tiefgara- ge zu vermeiden. Die Zufahrt zur Tiefgara- ge und der Zugang zum Gelände sollte nur vom Adenauerring aus erfolgen. Die ge- genwärtige Planung berücksichtigt diese Anliegen noch nicht. Sie bedeutet einen unzumutbaren Eingriff in die Wohn- und Lebenssituation der Nachbarn. Verträglich sind unserer Ansicht nach - die Hälfte der geplanten Baumasse, - Wegfall des Hochhauses mit 9 Stock- werken, - eine Tiefe der Abstandsfläche von mindestens 25 m zu den Nachbar- grundstücken für einen 2-reihigen, großkronigen Baumbestand - max. 2 Stockwerke in der rückwärtigen Bebauung und insgesamt max. 4 Stockwerke, - eine fest definierte Grünanlagennut- zung mit Grenzbepflanzung! Zusammenfassend fordern wir: geschossiger Baukörper, der sich analog zu den nördlich angrenzenden Blöcken nach Osten zur angrenzenden Wohnbebauung hin auf 3 Geschosse absenkt. Im o.g. Kli- magutachten wurde ebenfalls eine Ver- schattungsstudie durchgeführt, die die Auswirkung der Planung auf die angren- zende Wohnbebauung zeigt. Es wurde deutlich, dass sich abhängig von der Jah- reszeit und der Lage der einzelnen Wohn- häuser die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden reduziert. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräu- men“ fordert für eine ausreichende Belich- tung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tagund- nachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. Sep- tember. Dieser Wert wird mit mindestens 7 Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deutlich übertroffen. - s. hierzu detaillierte Ausführungen oben zum städtebaulichen Konzept. - s. hierzu detaillierte Ausführungen oben zum städtebaulichen Konzept. - s. hierzu detaillierte Ausführungen oben zum städtebaulichen Konzept. - s. hierzu detaillierte Ausführungen oben zum städtebaulichen Konzept. - Eine detaillierte Grün- und Freianlagen- planung für den Geltungsbereich liegt derzeit noch nicht vor. Gemäß Empfeh- lung des Planungsausschusses der Stadt Karlsruhe vom 12.05.2016 soll ein ent- sprechendes Konzept im Zusammen- hang mit den voranschreitenden Pla- nungen zum Bauvorhaben im Rahmen eines konkurrierenden Workshopver- fahrens mit qualifizierten Planerteams und unter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt werden. - 7 - - Die Orientierung der Bauplanung an den im "Auf dem Weg zum Räumlichen Leitbild Karlsruhe" aufgestellten ökolo- gischen Grundsätzen. - Den Erhalt und die Integration der Frei- flächen und Gewächshäuser des Bota- nischen Gartens in das Baukonzept. - Klarheit über die Zweckbindung der Bauten und Nachweis über den räumli- chen Bedarf sowie die Notwendigkeit der Bebauung auf diesem Gelände. - Die deutliche Reduzierung der Baumas- se und die Rücksichtnahme auf die Maßstäblichkeit der Nachbarschaftsbe- bauung. - s. hierzu Ausführungen insbesondere zum Klima- und Lufthygienegutachten oben - s. hierzu Ausführungen zum Botani- schen Garten oben - s. hierzu Ausführungen zum Raumbe- darf und zum Ziel des vorliegenden Be- bauungsplans oben - s. hierzu detaillierte Ausführungen oben zum städtebaulichen Konzept. Einzelstellungnahme als Teil der Sammelstellungnahme, 10. Januar 2016 Außer der Bebauung des Bundesbahnge- ländes (alter Güterbahnhof) ist wohl keine Straße in der Oststadt mehr durch Bautä- tigkeit bzw. Baulärm behelligt worden als die Hansjakobstraße. Da von Privilegierung der Hansjakobstraße zu reden ist Spott und Hohn. Und jetzt soll das einfach unge- hemmt so weiter gehen. In den 90er Jahren erklärte mir der Stadt- baumeister die städtebauliche Konzeption bezüglich der Hansjakobstraße folgender- maßen: Von der Hardtwaldsiedlung (Emil-Göm- Straße) Firsthöhe ca. 16 m, Hansjakobstra- ße ungerade Hausnummern (linke Straßen- seite) auf ca. 10 m; gerade Hausnummern (rechte Straßenseite) auf ca. 6m; Botani- scher Garten 0 m abfallend (Pultdachkon- zeption). Zur Veranschaulichung siehe Zeichnung unten, Profil Ost West, rote Li- nie). Dabei wurde um jeden Zentimeter hartnäckig gekämpft. Hansjakobstraße 4, 6, 8 und 10 durften nur anderthalbstöckig bauen und die anderen nur mit verringerter Dachhöhe. Die Folge war die Dachböden waren zu niedrig, um sie auszubauen und Wohnraum zu schaffen. 2015 soll das aber alles nicht mehr gelten. Es soll im Westen 17 m hoch gebaut wer- Der Flächennutzungsplan der Stadt Karls- ruhe stellt den Geltungsbereich als „Son- derbaufläche Wissenschaft“ dar. Das Areal ist bereits seit vielen Jahren als städtebauli- che Erweiterungsfläche für den Universi- tätscampus vorgesehen. Der vorliegende Bebauungsplan legt hierfür einen städte- baulichen Rahmen fest, der sowohl der Tatsache Rechnung trägt, dass es sich hier- bei um die einzige und damit besonders wichtige Entwicklungsfläche des KIT- Campus Süd handelt, als auch dem beson- deren Schutzbedürfnis der angrenzenden Einfamilienhausbebauung gerecht wird. Die geplanten Baukörper sind grundsätzlich in Richtung Adenauerring orientiert. Zur angrenzenden Wohnbebauung wird ein - 8 - den dürfen, so dass die Hansjakobstraße eine "städtebauliche Tallage" bekommt zwischen Hardtwaldsiedlung (Emil-Gött- Straße) und den geplanten Hochschulbau- ten. Durch diese hausgemachte Tallage wird die Sonne im Schnitt in der Hansja- kobstraße 2-3 Stunden früher untergehen, als anders wo. Im Winter um 16 Uhr!!! Es sollte auch geprüft werden in wie weit auch in die Tiefe (Kellerlage ) gebaut wer- den kann. Im Blick auf die ursprüngliche Baufluchtkonzeption (Pultdach: 16m- 10m- 6m- 0 m) und den Bedarf der Hochschule an Räumlichkeiten wäre eine zu genehmi- gende Bauhöhe im Bereich Botanischer Garten von 6 Metern als bürgerfreundlich vertretbar. Alles andere ist in dieser Region städtebaulicher Raubbau. durchgängiger Mindestabstand von 25 m eingehalten, der als Grünzone ausgebildet wird. Die geplanten Baukörper staffeln sich nach Osten von 6 bzw. 5 auf 3 Geschosse ab, lediglich ein 4-geschossiger Baukörper im Norden ist mit seiner Schmalseite in Rich- tung Wohnbebauung ausgerichtet. Eine bebauungsplanbegleitend durchge- führte Verschattungsstudie, zeigt, dass sich abhängig von der Jahreszeit und der Lage der einzelnen Wohnhäuser die tägliche Be- sonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden reduziert. Die DIN 5034-1 „Tages- licht in Innenräumen“ fordert für eine aus- reichende Belichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tagundnachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. September. Dieser Wert wird mit mindestens 7 Stunden direkter Beson- nungsdauer auch zukünftig noch immer deutlich übertroffen. Stellungnahme 2, 11. Januar 2016 - Erhalt des Botanischen Gartens am Standort. Der Botanische Garten ist ei- ne Erholungs- und Bildungsoase in der Oststadt. Die Pflanzen darin sind über Jahre gewachsen. Das lässt sich nicht einfach an einen anderen Ort transfe- rieren. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die südlich gelegenen Freianlagen und die Weininsel in Anspruch genommen. Alle baulichen Anla- gen (inkl. Palmen-, Tropen, Subtropen-, und Seerosenhaus) können jedoch erhalten bleiben. Allerdings ist für das KIT schon heute absehbar, dass sich für die Instituts- nutzung langfristig besser geeignete Flä- chen an der Kornblumenstraße anbieten. Derzeit stehen diese jedoch nicht zur Ver- fügung. Die Verlegung steht allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bebau- ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der - 9 - - Steigende Verkehrs- und Emissionsbe- lastung der Oststadt insgesamt. Derzeit durch Baustellen, künftig durch Ikea und neue Megabehörde. Bitte nicht noch mehr Verkehr in die Oststadt ho- len. - Unbebaute bzw. unversiegelte Flächen sind wichtig als Frischluftschneisen, als Orte für Kleintiere und Pflanzen. bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in erheblichem Um- fang überbaubar. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung regelt der Bebau- ungsplan deshalb, welche städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumlichen Gesamtzu- sammenhang am Adenauerring zu erfüllen hat. Der dazu vorgesehene Zuschnitt des Bau- fensters stellt u.a. sicher, dass die nach Westen zum Adenauerring gelegenen Frei- flächen auch langfristig erhalten werden können. Auf diese Weise wird u.a. auch der Fortbestand des dort vorhandenen stadtbildprägenden Mammutbaums gesi- chert. Die Auswirkungen auf die bestehende Ver- kehrssituation, sowohl was die Leistungs- fähigkeit der Straßen und umliegenden Knotenpunkte als auch den Parkplatzbe- darf angeht, wurde im Rahmen eines be- bauungsplanbegleitenden Verkehrsgutach- tens detailliert untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die geplanten Erweiterungen des KIT-Campus Süd nur zu vergleichswei- se geringen Verkehrszunahmen im umlie- genden Straßennetz insgesamt führen. Die Größenordnung der Verkehrszunahme bewegt sich im Bereich der üblichen tägli- chen Belastungsschwankungen. Die Aus- wirkungen auf Leistungsfähigkeit bzw. Verkehrsqualität der anliegenden Strecken und Knotenpunkte können laut Gutachten als vernachlässigbar angesehen werden. Bereits heute sind Teile des Grundstücks überbaut (Botanik und Institutsgebäude) bzw. als Parkplatz befestigt. Der derzeitige Versiegelungsanteil beträgt etwa 35%. Insgesamt wird nach vollständiger Umset- zung der Planung nur etwa die Hälfte des Geltungsbereichs durch Gebäude über- baut. Mit der ebenfalls im Bebauungsplan festgesetzten ausgedehnten Grünzone im Osten bleibt etwa ein Drittel des Grund- - 10 - - Die Silhouette bzw. der Blick auf die Bernharduskirche von Nord-Westen soll nicht zerstört werden. stücks vollkommen unversiegelt. Darüber hinaus hat die Stadt Karlsruhe für das Plangebiet in einer Fallstudie als Kooperati- onspartner des Forschungsprojektes „MU- RIEL“ ein Versickerungskonzept erarbeiten lassen, das beispielhaft aufzeigt, wie das anfallende Regenwasser z. B. durch topo- grafische entsprechend gestaltete Freianla- gen zwischengespeichert und schadlos ver- sickert werden kann. Im Zuge der Überarbeitung des städtebau- lichen Rahmenplans wurde von der Errich- tung eines bis zu 9-geschossigen Hochhau- ses in Höhe der Campus-Zufahrt an der Engesserstraße abgesehen. Geplant ist nunmehr ein kompakter bis zu 6- geschossiger Baukörper, der sich analog zu den nördlich angrenzenden Blöcken nach Osten zur angrenzenden Wohnbebauung hin auf 3 Geschosse absenkt. Die Entfer- nung dieses mit maximal 28,00 m höchs- ten Baukörpers im Plangebiet beträgt über 250 m. Der weithin sichtbare Glockenturm der Bernharduskirche weist eine Höhe von 93 m auf. Eine Einschränkung der Sicht- barkeit aus der Ferne ist dadurch nicht ge- geben. Eine direkte Blickbeziehung besteht aufgrund des baulichen Bestands im Um- feld nicht. Stellungnahme 3, 13. Januar 2016 Der Botanische Garten und vor allen Din- gen Grünfläche und alte Baumbestände müssen erhalten bleiben. Wir leiden schon sehr an der Sommerhitze und schlechten Luftverhältnisse durch wenig Grünflächen und Baumbestände. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die südlich gelegenen Freianlagen und die Weininsel in Anspruch genommen. Alle baulichen Anla- gen (inkl. Palmen-, Tropen, Subtropen-, und Seerosenhaus) können jedoch erhalten bleiben. Allerdings ist für das KIT schon heute absehbar, dass sich für die Instituts- nutzung langfristig besser geeignete Flä- chen an der Kornblumenstraße anbieten. Derzeit stehen diese jedoch nicht zur Ver- fügung. Die Verlegung steht allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bebau- - 11 - ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Bauge- setzbuch in erheblichem Um-fang über- baubar. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung regelt der Bebau- ungsplan deshalb, welche städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumlichen Gesamtzu- sammenhang am Adenauerring zu erfüllen hat. Der dazu vorgesehene Zuschnitt des Bau- fensters stellt u.a. sicher, dass die nach Westen zum Adenauerring gelegenen Frei- flächen auch langfristig erhalten werden können. Auf diese Weise wird u.a. auch der Fortbestand des dort vorhandenen stadtbildprägenden Mammutbaums gesi- chert. Im Bebauungsplan wurden nach Abstim- mung mit dem Gartenbauamt besonders erhaltenswerte Bäume als Bestand festge- setzt. Weiterhin sind die Festsetzungen des Bebauungsplans so konzipiert, dass für je- den entfallenden Baum wieder ein neuer innerhalb des Plangebietes gepflanzt wer- den muss. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass ca. 60 Bäume erhalten werden können und ca. 50 gefällt und ent- sprechend ersetzt werden. Damit ist ein „1 zu 1“ Ausgleich innerhalb des Plangebiets sichergestellt. Stellungnahme 4, 14. Januar 2016 Der Anlieger befürwortet grundsätzlich ei- ne Erweiterung des KIT und ist dem KIT in vielfältiger Weise verbunden. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass das KIT weiter wächst, was selbstverständlich auch mit ei- nem steigenden Raumbedarf verbunden ist. - 12 - Nicht nachzuvollziehen ist jedoch die oben genannte Planung, insbesondere im Hin- blick auf den Standort der geplanten Ge- bäude sowie deren Ausmaße; er würde be- reits durch die Planung als solche, erst recht durch deren Verwirklichung erheblich in seinen Rechten betroffen. 1. Die in dem Planentwurf festgelegten maximalen Gebäudehöhen sind völlig überdimensioniert und werden auf die Nachbarschaft, insbesondere auch auf sein direkt angrenzendes Grundstück eine er- drückende Wirkung ausüben. Zum Teil sind für die Bebauung bis zu neun Stockwerke vorgesehen. Eine derart massive Bebauung wird nicht nur das vorhandene harmonische Bild einer zurückhaltenden Bebauung und eines von großzügigen Grünanlagen geprägten Ge- biets sprengen, sondern ihn auch individu- ell betreffen, indem bei einer Verwirkli- chung der Bebauung mit einer massiven Beschattung seines Grundstücks zu rech- nen ist. Einer der geplanten Blöcke würde in südwestlicher Richtung von seinem Grundstück aus gesehen errichtet werden, wodurch die Sonneneinstrahlung auf das Grundstück erheblich eingeschränkt wür- de. Sowohl das Wohnzimmer als auch die Terrasse und der Garten liegen in südwest- licher Richtung. Mit einem maximalen Überbauungsgrad von 50% (GRZ 0,5) liegt die vorliegende Planung zwischen üblichen Festsetzungen von Wohn- bzw. Mischgebieten. Die Zuläs- sigkeit von maximal 1,5 Quadratmeter Ge- schossfläche pro Quadratmeter Grund- stücksfläche (GFZ 1,5) liegt etwas über üb- lichen Festsetzungen in Mischgebieten aber noch immer deutlich unter den für die an- gestrebte Nutzung ansonsten üblichen Werten in Gewerbe oder Sondergebieten (GFZ 2,4). Unter anderem resultiert dies aus der bewussten Ausbildung einer mindes- tens 25 m breiten Grünfuge zwischen den geplanten neuen Baukörpern und der an- grenzenden schutzbedürftigen Wohnbe- bauung. Darüber hinaus sind die Baukörper so ausgebildet, dass sie sich nach Osten fast durchgängig bis auf 3 Geschosse ab- staffeln. Lediglich im Norden ist ein 4 ge- schossiger Baukörper mit seiner Schmalsei- te in Richtung Wohnbebauung ausgerich- tet. Dieser bewusst geschaffene städtebau- liche Übergang spiegelt sich auch in den Ergebnissen einer bebauungsplanbeglei- tend durchgeführten Verschattungsstudie wider, die zeigt, dass sich abhängig von der Jahreszeit und der Lage der einzelnen Wohnhäuser die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden redu- ziert. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innen- räumen“ fordert für eine ausreichende Be- lichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tagund- nachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. Sep- tember. Dieser Wert wird mit mindestens 7 Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deutlich übertroffen. Von dem angesprochenen 9-geschossigen Hochhaus wurde im Zuge der Überarbei- tung des städtebaulichen Rahmenplans Abstand genommen. Geplant ist nunmehr ein kompakter bis zu 6-geschossiger Bau- körper, der sich analog zu den nördlich an- grenzenden Blöcken nach Osten zur an- grenzenden Wohnbebauung hin auf 3 Ge- schosse absenkt. Das Land Baden-Württemberg beabsich- - 13 - In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass diese Fragen bereits im jetzigen Ver- fahrensstadium relevant sind, da damit zu rechnen ist, dass nach einer möglichen Be- schlussfassung des Gemeinderats zügig ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet würde. Letztendlich handelt es sich bei dem Bebauungsplan um einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan im Gewand ei- nes Angebotsbebauungsplans. Der Wille aller Beteiligten - Stadt, KIT, privater Inves- tor – an einer zügigen Verwirklichung der Entwurfsplanung des Büros Astoc ist nicht zuletzt in der öffentlichen Informationsver- anstaltung am 18.12.2015 im Gemeinde- zentrum SI. Bernhard deutlich geworden. Im Ergebnis missachtet die bestehende Pla- nung aus den oben genannten Gründen den Belang des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB, indem die bestehenden gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, insbesondere in der Hansjakobstraße, zerstört würden. tigt, den ersten Bauabschnitt (d.h. die mitt- leren 3 Baufelder) von der Klaus-Tschira- Stiftung errichten und als universitäre bzw. universitätsaffine Nutzung betreiben zu las- sen. Darüber hinaus übereignet die Stif- tung dem Land bzw. dem KIT das größte der drei Gebäude kostenfrei. Die übrigen Baubereiche stehen im unmittelbaren städ- tebaulichen Zusammenhang dazu. Eine konkrete Nutzung ist dort allerdings aus heutiger Sicht noch nicht absehbar. Anlie- gen der Stadt Karlsruhe ist es nun, mit dem Bebauungsplan die städtebauliche Entwick- lung der landeseigenen Grundstücke öst- lich des Adenauerrings im Gesamtzusam- menhang zu regeln. Ein Angebotsbebau- ungsplan stellt dazu das geeignetere und langfristig flexiblere Instrument dar. Insbe- sondere auch deshalb, weil die Einbezie- hung der Klaus-Tschira-Stiftung nicht end- gültig vertraglich fixiert ist und das durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffene Baurecht im Falle einer ande- ren baulichen Nutzung wieder obsolet wä- re. Unbestritten besteht bei einem entspre- chenden Planungserfordernis – wie im vor- liegenden Fall – für die Kommune die Pflicht einen Bebauungsplan aufzustellen. Ob sie dies im Rahmen eines Angebots- oder eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans tut, steht ihr im Rahmen des in § 1 Abs. 3 BauGB eingeräumten Pla- nungsermessens aber frei. Neben den o.g. Untersuchungen zum Thema Verschattung wurde auch ein be- bauungsplanbegleitendes Klimagutachten erstellt, das nachweist, dass sich für das bestehende Wohngebiet mit Umsetzung der Planung der Luftaustausch zwar von Westen her reduziert. Von größerer Bedeu- tung ist allerdings die relativ unbelastete Luftzufuhr von Nordosten, die die Wohn- bebauung weiterhin erreicht. Dies hat auch zur Folge, dass sich die Lufttemperaturen im Bereich der Wohnbebauung im Jah- resmittel nur geringfügig erhöhen (deutlich unter 1°C). Weiterhin zeigt das ebenfalls erarbeitete - 14 - 2. Auch der Belang des § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB wird in der derzeitigen Planung nicht hinreichend berücksichtigt. Bei dem Straßenzug Hansjakobstraße handelt es sich um ein architektonisch besonders wertvolles und preisgekröntes Ensemble aus den 50er-Jahren, welches bei einer Verwirklichung der Bebauungsplanung op- tisch völlig verdrängt und in seiner Einzigar- tigkeit somit zerstört würde. Der botanische Garten, mit dessen Zerstö- rung bei einer Verwirklichung der Planung ebenfalls zu rechnen ist, ist zudem ein be- sonders erhaltenswerter Platz von hoher städtebaulicher Bedeutung sowie einer ho- hen sozialen und kulturellen Bedeutung nicht nur für die Anwohner, sondern die gesamte Stadt. schallschutztechnische Gutachten, dass die Umsetzung der Planung für die Wohnbe- bauung an der Hansjakobstraße z.T. deutli- che Pegelminderungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Insgesamt wird deutlich, dass nach Umset- zung der Planung die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Hansjakob- straße weiterhin gewahrt bleiben, in Teilen werden bestehende Belastungen sogar re- duziert. Wie bereits dargestellt stellt die Anordnung der Baufenster sicher, dass von den rück- wärtigen 3-geschossigen Fassadenfronten zur kleinteiligen Bebauung an der Hansja- kobstraße ein 25 m breiter vollständig von Bebauung freizuhaltender Abstand gehal- ten wird. Die Gefahr einer optischen Ver- drängung der kleinteiligen Bebauungs- struktur wird damit nicht gesehen. Es ent- steht vielmehr eine vergleichbare Situation wie an der Ostseite, auf der das Ensemble durch die 4-geschossige Wohnbebauung entlang der Emil-Gött-Straße in angemes- senem Abstand flankiert wird. Im Rahmen der bereits durchgeführten Trägerbeteiligung hat auch das Landesamt für Denkmalpflege Stellung zum vorliegen- den Bebauungsplan genommen. Bedenken bzgl. einer Beeinträchtigung des Gesam- tensembles Hansjakobstraße wurden dabei nicht vorgebracht. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die südlich gelegenen Freianlagen und die Weininsel in Anspruch genommen. Alle baulichen Anla- gen (inkl. Palmen-, Tropen, Subtropen-, und Seerosenhaus) können jedoch erhalten bleiben. Allerdings ist für das KIT schon heute absehbar, dass sich für die Instituts- nutzung langfristig besser geeignete Flä- chen an der Kornblumenstraße anbieten. Derzeit stehen diese jedoch nicht zur Ver- - 15 - 3. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die gesamte Planung schlicht rücksichtslos ist und die gewachsenen Strukturen in der Umgebung, sei es im Hinblick auf die Hans- jakob-straße, den botanischen Garten oder auch die Universität selbst, zerstört wür- den. Die Rücksichtslosigkeit der Planung leuch- tet umso weniger ein, wenn man sich den tatsächlichen Hintergrund der Planung ver- gegenwärtigt. Dass tatsächlich das KIT selbst sowohl an der Nutzung des konkre- ten Standorts als auch an einer Nutzung in den geplanten Dimensionen einen Bedarf hätte, ist nicht ersichtlich. Vielmehr ist nicht zuletzt auch in der Informationsveranstal- tung vom 18.12.2015 deutlich geworden, dass die Interessen des hinter dem Projekt stehenden privaten Investors, der Tschira- fügung. Die Verlegung steht allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bebau- ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in erheblichem Um- fang überbaubar. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung regelt der Bebau- ungsplan deshalb, welche städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumlichen Gesamtzu- sammenhang am Adenauerring zu erfüllen hat. Der dazu vorgesehene Zuschnitt des Bau- fensters stellt u.a. sicher, dass die nach Westen zum Adenauerring gelegenen Frei- flächen auch langfristig erhalten werden können. Auf diese Weise wird u.a. auch der Fortbestand des dort vorhandenen stadtbildprägenden Mammutbaums gesi- chert. s. hierzu Ausführungen oben Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Steuerung einer nachhaltigen, städtebaulich angemessenen Entwicklung des Plangebietes, das eine der letzten verfügbaren Flächenreserven des KIT-Campus Süd darstellt. Die konkrete Raumbedarfsplanung des KIT stellt keinen abwägungserheblichen Belang in der Bau- leitplanung dar. Der im Bebauungsplan vorgesehene Nut- zungskanon soll langfristig eine zeitgemä- ße und zukunftsfähige Entwicklung des - 16 - Stiftung, treibende Kraft hinter dem Projekt sind. Es dürfte vorwiegend darum gehen, Büroraum auf einem "Filetstück" in Innen- stadtlage zu schaffen, nicht aber in erster Linie um die Förderung von Forschung und Lehre, wie dies ausweislich der Bebau- ungsplanunterlagen der Fall ist, insbeson- dere durch Schaffung eines Sondergebietes "Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik". Die Erforderlichkeit einer Pla- nung für die vorstehend genannten Zwe- cke ist bisher nicht deutlich geworden, ins- besondere im Hinblick auf die sich gerade- zu aufdrängende Alternative einer Schaf- fung von Räumen für Forschung und Lehre außerhalb des Innenstadtbereichs, bei- spielsweise im Bereich des Technologie- parks. 4. Im Ergebnis stellt sich der Eindruck ein, dass in dem vorliegenden Verfahren ein privates Investitionsprojekt ohne Rücksicht auf bestehende Interessen "durchgeboxt" werden soll unter dem Deckmantel, die Fortentwicklung des KIT zu unterstützen. Dieser Eindruck stellt sich nicht nur aus den oben genannten Gründen ein, insbesonde- re der Rücksichtslosigkeit des Vorhabens, sondern auch dem bisherigen Verfahren. So ist die ursprünglich geplante frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der ur- sprünglich angesetzten Veranstaltung vom 14.10.2015 an den betroffenen Anliegern schlicht vorbeigegangen, in der Veranstal- tung vom 18.12.2015 wurden deren Ar- gumente dann zum Teil mit dem lapidaren Hinweis zurückgewiesen, man könne froh Hochschulcampus ermöglichen, bei der universitäre Einrichtungen, Entwicklungen durch Drittmittel und private Forschungsin- stitute in direkter räumlicher Nachbarschaft kooperieren. Ziel des KIT ist es, durch die auf diese Weise entstehenden hohen sy- nergetischen Effekte seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter auszubauen. Dabei entsprechen die im Bebauungsplan allgemein zulässigen Nutzungen der übli- chen Zusammensetzung in Universitäts- Sondergebieten. Auch die für eine Koope- ration mit Dritten notwendige „aus- nahmsweise Zulässigkeit“ von Büro- und sonstige Verwaltungsgebäuden sowie das für den gesamten südlichen Campus all- seits erwünschte Einzelhandelsangebot mit nahversorgungsrelevanten Sortiment müs- sen sich in den für das Sondergebiet defi- nierten Gebietszweck einfügen. Durch die Ausnahme-Einschränkung wird somit in je- dem Einzelfall geprüft, ob eine geplante Nutzung in inhaltlicher Verbindung zur Universität steht und sich in ihrer Art und ihrem Maß dem im vorliegenden Sonder- gebiet definierten Gebietszweck unterord- net. s. hierzu Ausführungen oben Aufgrund der geringen Beteiligung bei der ordnungsgemäß wie in Karlsruhe üblich im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe angekündig- ten frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 14.10.2015 fand am 18.12.2015 – außer- halb des offiziellen Bebauungsplanverfah- rens – ein von der Anwohnerschaft eigen- initiativ veranstalteter Informationstermin statt, in dem das Projekt nochmals ausführ- lich von Vertretern des KIT, dem Stadtpla- nungsamt und dem bearbeitenden Pla- - 17 - sein, dass man bisher ungestört dort habe wohnen können. Es wäre daher wünschenswert, wenn in Zukunft ein konstruktiver Dialog stattfin- den und die oben vorgebrachten Umstän- de berücksichtigt würden, insbesondere durch eine erhebliche quantitative Reduzie- rung der Planung. Für den Fall, dass die Planung stattdessen wie derzeit beabsichtigt umgesetzt werden sollte, behält sich unser Mandant die Wahrnehmung der ihm zustehenden Rech- te, auch gerichtlich, vor. nungsbüro präsentiert wurde. Daraufhin wurde der Öffentlichkeit noch einmal Ge- legenheit gegeben sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder über Internet zur Planung zu äußern, wo- von auch umfangreich Gebrauch gemacht wurde. Im Rahmen der nun anstehenden öffentli- chen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB besteht für die Öffentlichkeit erneut Gele- genheit, zu den unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbei- teten Bebauungsplanunterlagen Stellung zu nehmen. Stellungnahme 5, 19. Januar 2016 Ich unterstütze die Stellungnahme der An- wohner zum Bebauungsplan KIT Campus Süd / Oststadt vom 11.01.2015 in vollem Umfang. Ich möchte jedoch aus meiner Sicht noch einige Punkte anführen: 1. Mein Haus wurde wie die Nachbarhäu- ser ebenfalls mit Balkonen in Richtung SW bzw. W mit Blick auf den eigenen Garten und die Parkanlage des ehemaligen Kin- derkrankenhauses versehen und ausgerich- tet. Für meine Eltern und mich und allen unseren Mietern ist (war) diese Lage in Mit- ten einer Großstadt das Hauptkriterium, dort zu leben. Die geplante monströse Be- bauung in diesen Raum hinein würde zu einer massiven Verschlechterung der Wohnsituation führen, zumal die geplante Nutzung von der bisherigen Wohnnutzung hin zu einer gewerblichen (?) Nutzung mit allen damit verbundenen Problemen (Emis- sionen etc.) übergehen würde. Vor allem die geplante Bauhöhe (17,5 m bzw. 13,5 m) hat direkte Einwirkung auf unser Grundstück, auf unser Gebäude und die Bewohner. Für mich ist mit deutlichen Problemen bei zukünftigen Vermietungen zu rechnen, was sicher auch zu finanziellen Einbußen führen wird. Dass eine angemes- sene Nutzung des gesamten Geländes durch das KIT angebracht ist, steht außer Kenntnisnahme, s. hierzu Ausführung zur Stellungnahme oben. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist das Are- al bereits seit langer Zeit als Bauflächenre- serve vorgesehen. Der Flächennutzungs- plan der Stadt Karlsruhe stellt den Gel- tungsbereich als „Sonderbaufläche Wissen- schaft“ dar. Zuvor war die Fläche zur Er- weiterung der ehemals an dieser Stelle be- findlichen Kliniknutzung vorgesehen. Somit konnte bereits langfristig von einer bauli- chen Inanspruchnahme der Fläche für eine öffentliche Sondernutzung ausgegangen werden. Der vorliegende Bebauungsplan legt nun hierfür einen städtebaulichen Rahmen fest, der sowohl der Tatsache Rechnung trägt, dass es sich hierbei um die einzige und damit besonders wichtige Entwicklungsflä- che des südlichen KIT-Campus handelt, als auch dem besonderen Schutzbedürfnis der angrenzenden Einfamilienhausbebauung gerecht wird. Eine bebauungsplanbegleitend durchge- führte Verschattungsstudie, zeigt, dass sich abhängig von der Jahreszeit und der Lage - 18 - Frage. 2. Die Absicht, den Botanischen Garten des KIT "platt" zu machen, ist aus meiner Sicht als ehemaliger Absolvent der Biologie der Universität Karlsruhe sehr engstirnig ge- dacht. Das KIT hat immer noch die Lehre auch für Biologen und Biologielehrer sicher zu stellen. Dazu gehört sicher auch eine ausreichende Kenntnis der Flora, ihren ver- schiedenen Arten und deren ökologischen Zusammenhänge. Ich besuchte in meiner Biologielehrerzeit mit Oberstufenkursen selbst von Bühl aus den Botanischen Gar- ten, weil es die beste und einzige Möglich- keit war, Schülern auch weltweite ökologi- sche Zusammenhänge live nahezubringen. Eine ausschließliche virtuelle Vermittlung ist nicht BIOLOGIE. Auch die molekulare Bio- logie setzt Grundkenntnisse über Tiere und Pflanzen voraus, zumal "alte" Pflanzen in der freien Natur immer mehr verdrängt werden. der einzelnen Wohnhäuser die tägliche Be- sonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden reduziert. Die DIN 5034-1 „Tages- licht in Innenräumen“ fordert für eine aus- reichende Belichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tagundnachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. September. Dieser Wert wird mit mindestens 7 Stunden direkter Beson- nungsdauer auch zukünftig noch immer deutlich übertroffen. Eine vollständige Verlegung des Botani- schen Gartens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die südlich gelegenen Freianlagen und die Weininsel in Anspruch genommen. Alle baulichen Anla- gen (inkl. Palmen-, Tropen, Subtropen-, und Seerosenhaus) können jedoch erhalten bleiben. Allerdings ist für das KIT schon heute absehbar, dass sich für die Instituts- nutzung langfristig besser geeignete Flä- chen an der Kornblumenstraße anbieten. Derzeit stehen diese jedoch nicht zur Ver- fügung. Die Verlegung steht allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bebau- ungsplan. Der Bebauungsplan schafft we- der die Voraussetzungen für eine Verle- gung noch erzwingt er diese. Dies ist keine Frage des Baurechts, sondern der innerbe- trieblichen Entscheidungen des KIT. Das Grundstück ist schon heute aufgrund der bestehenden Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch in erheblichem Um- fang überbaubar. Im Sinne einer langfristigen Steuerung der baulichen Entwicklung regelt der Bebau- ungsplan deshalb, welche städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zukünftige Nachnutzung im räumlichen Gesamtzu- sammenhang am Adenauerring zu erfüllen hat. Die inhaltliche Ausrichtung der Forschung und Lehre des KIT und die daraus hervor- gehende Bedarfsplanung stellen keinen - 19 - Zum Schluss möchte ich noch eine Anmer- kung zu der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" machen. Wie auf der Homepage des Stadtplanungsamtes zu le- sen ist, sollen hiermit (was bedeutet "hier- mit"?) die Grundstückseigentümer von den Planungsabsichten der Stadt unterrichtet werden. Da ich nicht mehr in Karlsruhe wohne und auch nicht über hellseherische Fähigkeiten verfüge, ist mir als Grundstück- seigentümer der ganze Vorgang erst über meine Mieter durch Herrn Dr. Karszt be- kannt geworden. Ich möchte daher darum bitten, in Zukunft über solch schwerwie- gende Vorgänge so zu informieren, dass auch alle direkt Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt werden. Ansonsten wäre die Verpflichtung die Öffentlichkeit zu in- formieren in meinen Augen eine Farce oder zumindest sehr fragwürdig. abwägungserheblichen Belang in der Bau- leitplanung dar. Unabhängig seines Wohnortes ist es Pflicht des Grundstückseigentümers, sich regel- mäßig zumindest im Amtsblatt der Ge- meinde, in der sein Grundstück liegt, über die amtlichen Bekanntmachungen vor Ort zu informieren und zu prüfen, ob er hier- durch in seinen Pflichten oder Rechten be- troffen ist.

  • TOP 6 Anlage Begruendung_Adenauerring_Stand_Entwurf
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe Oststadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 2 - Planverfasser ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mit mess GbR Raiffeise nstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 49 (721) 133-6101 Fax. 49 (721) 133 6103 stpla@karlsruhe.de Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 3 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ........................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit....................................................................... 5 2. Bauleitplanung ............................................................................................. 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ......................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ............................................................................ 5 3. Bestandsaufnahme ....................................................................................... 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................ 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ................. 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ......................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ..................................................................................... 7 3.5 Belastungen .................................................................................................... 7 3.5.1 Lärm ............................................................................................................... 7 3.5.2 Klima / Luft ..................................................................................................... 7 3.5.3 Altlasten ......................................................................................................... 8 4. Planungskonzept .......................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................ 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................................... 12 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche .................................................................... 13 4.4. Erschließung ................................................................................................. 13 4.4.1 ÖPNV ............................................................................................................ 13 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr ...................................................................... 14 4.4.3 Ruhender Verkehr ......................................................................................... 15 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche ..................................................................... 16 4.4.5 Ver- und Entsorgung ..................................................................................... 16 4.4.6 Energiekonzept ............................................................................................. 17 4.5 Gestaltung .................................................................................................... 18 4.5.1 Dachformen .................................................................................................. 18 4.5.2 Abstandsflächen............................................................................................ 18 4.5.3 Werbung ...................................................................................................... 18 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen .............................................................. 18 4.5.5 Einfriedungen ............................................................................................... 19 4.6 Grünordnung / Artenschutz ........................................................................... 19 4.6.1 Grünplanung ................................................................................................ 19 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft .................................................................... 20 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz .................................................................. 21 4.7 Belastungen .................................................................................................. 23 4.7.1 Lärmschutz ................................................................................................... 23 4.7.2 Klima ............................................................................................................ 25 5. Umweltbericht ............................................................................................ 28 6. Sozialverträglichkeit .................................................................................. 28 7. Statistik ....................................................................................................... 29 7.1 Flächenbilanz ................................................................................................ 29 7.2 Geplante Bebauung ...................................................................................... 30 7.3 Bodenversiegelung ........................................................................................ 30 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 4 - 8. Kosten ......................................................................................................... 30 8.1 Kostenübernahmen ....................................................................................... 30 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ................................................................... 31 9. Gutachten ................................................................................................... 31 ANLAGE ................................................................................................................... 32 1. Städtebauliches Konzept ........................................................................... 32 B. Hinweise ..................................................................................................... 33 1. Versorgung und Entsorgung .......................................................................... 33 2. Entwässerung ............................................................................................... 33 3. Niederschlagswasser ...................................................................................... 33 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ........................................................... 34 5. Baumschutz .................................................................................................. 34 6. Altlasten ....................................................................................................... 35 7. Erdaushub / Auffüllungen .............................................................................. 35 8. Private Leitungen ........................................................................................... 35 9. Barrierefreies Bauen ...................................................................................... 35 10. Erneuerbare Energien .................................................................................... 36 11. Feuerwehr ..................................................................................................... 36 12. Artenschutz .................................................................................................. 36 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen ...................................... 37 14. Lokalklima, Lufthygiene ................................................................................. 37 15. Immissionsschutz ........................................................................................... 38 16. Belange der Bundeswehr ............................................................................... 38 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Es ist ein Teil des sog. Campus Süd, der auf der einen Seite eng mit dem Zentrum der Stadt verzahnt und auf der anderen Seite direkt mit dem großzügigen Naturraum des Hardtwalds verbunden ist. Durch die Ausweitung des Studienangebots und die wachsenden Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation sind die Flächenanforderungen des KIT in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll der Cam- pus weiterentwickelt werden, um auch in Zukunft optimale Bedingungen für For- schung und Lehre bieten zu können. Konkretes Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für einen multifunkti- onalen Gebäudekomplex für Wissenschaft und Forschung, der schwerpunktmä- ßig durch das KIT, ergänzend auch durch Forschungseinrichtungen Dritter und Ausgründungen aus dem KIT genutzt werden und eine Gesamtgeschossfläche von ca. 43.480 m² umfassen soll. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 2 ha festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Sonderbaufläche Wissenschaft“ dar. Der Bebauungsplan ist in vollem Umfang aus dieser Darstellung entwickelt. Eine Änderung oder nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplans ist da- her nicht erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans gilt derzeit noch der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil-Gött- Str.“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938. Dabei handelt es sich um einen Bau- fluchtenplan, der als einfacher Bebauungsplan lediglich Bau- und Straßenfluchten festlegt. Dieser Bebauungsplan wird für den Geltungsbereich des neuen Bebau- ungsplans aufgehoben. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 6 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 3,16 ha große Planungsgebiet liegt in der Karlsruher Oststadt im Bereich Adenauerring / Durlacher Tor. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Naturräumliche Gegebenheiten Aus geomorphologischer Sicht liegt das Plangebiet auf der östlichen Niederterras- se des Oberrheingrabens. Der natürlich anstehende Baugrund wird hier von eis- zeitlich abgelagerten, Grundwasser führenden Kiesen und Sanden dominiert. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen- und Eichenwälder. Der Geltungsbereich liegt im anthropogen überformten Siedlungsraum. Er ist ei- nerseits durch die Gebäude, Gewächshäuser und Freianlagen des Botanischen In- stituts Karlsruhe und andererseits durch eine größere Grünfläche mit Baumbe- stand und Ruderalvegetation geprägt. Im Süden sind versiegelte Freiflächen und Gebäude (Studierendenwohnheime, ehemalige Kinderklink) vorhanden. Bodenbeschaffenheit Der natürliche Boden besteht aus podsoligen (Para-)Braunerden und Bänderpa- rabraunerde, tiefgründig aus schwach lehmigem bis mittel tonigem Sand. Die Bodenfunktion wird nach „Bodenschutz 23“ mit 2,83 WP bewertet. Auf Grund- lage verschiedener Gutachten liegen im gesamten Plangebiet künstliche Auffül- lungen vor. Es sind insgesamt keine natürlich gewachsenen Böden vorhanden. Der Oberboden ist nur schwach humos. Im Bereich des Botanischen Gartens (Flurstück Nr. 6617) kann aufgrund der alt- lastenrelevanten Nutzung eine Verunreinigung des Bodens und/oder des Grund- wassers nicht ausgeschlossen werden. Der Grundwasserflurabstand beträgt 4-5 m. Artenschutz Zum Bebauungsplan wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt (Artenschutz- rechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, s. Kap. 9 der Begründung). Die arten- schutzrechtliche Prüfung umfasst insbesondere Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien, Haselmaus, Käfer, Schmetterlinge und Libellen. In der artenschutz- rechtlichen Bewertung für Pflanzen tritt die Besonderheit auf, dass auf dem Ge- lände des Botanischen Gartens Erhaltungskulturen seltener und gefährdeter Pflanzenarten vorhanden sind, die fachgerecht umgesiedelt und erhalten werden sollen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Der Geltungsbereich befindet sich in Karlsruhe östlich des Adenauerrings. Im Norden der Fläche befinden sich derzeit Gebäude und Gewächshäuser des Bota- nischen Instituts Karlsruhe. Die südlich daran anschließende Grünfläche ist durch Wiesen und Ruderalvegetation geprägt und wird teilweise als Lagerplatz für Grünabfälle bzw. für Baumaterialien genutzt. Auf einem weiteren Teilbereich be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 7 - finden sich ca. 100 Stellplätze für KIT-Angehörige. Diese sollen zeitnah auf den westlich des Adenauerrings gelegenen Campusbereich verlagert werden. Beim ehemaligen Infektbau und dem ehemaligen Schwesternwohnheim im Süden des Plangebiets handelt es sich um zwei Kulturdenkmale. Heute werden sie vom KIT als Bürogebäude bzw. als Studierendenwohnheim genutzt. Desweitern schließt sich hier das Gelände der ehemaligen Kinderklinik an. Das ebenfalls denkmalge- schützte Klinikgebäude befindet sich allerdings außerhalb des Geltungsbereiches. Im gesamten Südteil sind die Freiflächen zu größeren Teilen versiegelt. Das Botanische Institut im Norden wird über die Straße Am Fasanengarten er- schlossen, die Gebäude im Süden des Geltungsbereichs werden über den Ade- nauerring erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke des Geltungsbereichs befinden sich fast vollständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Lediglich der zur Herstellung der geplanten Grundstückszufahrt baulich anzupassende Fahrbahnrand des Adenauerrings be- findet sich in städtischem Eigentum. 3.5 Belastungen 3.5.1 Lärm Im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchungen („Schallimmissions- prognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurden die Ein- wirkungen des Verkehrslärms (Straße und Straßenbahn) auf das Bebauungsplan- gebiet durch bestehende Verkehre (Nullfall) untersucht und bewertet. Durch die Verkehrsbelastung des Adenauerrings (ca. 25.000 KFZ/24h), der Karl-Wilhelm- Straße (ca. 15.000 KFZ/24h) und der Straße Am Fasanengarten (ca. 4.000 KFZ/24h) – siehe jeweils auch „Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd“, PTV Transport Consult GmbH – in Verbindung mit dem Schienen- verkehr werden die zulässigen Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts im Geltungsbereich deutlich überschrit- ten. Die zulässigen Werte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet für die bestehenden Wohngebäude entlang der Hansjakobstraße von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden ebenfalls regelmäßig überschritten. 3.5.2 Klima / Luft Zum Bebauungsplan wurde eine klimatologische Untersuchung („Fachgutachten Klima + Luft“, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, s. Kap. 9 der Begründung) erstellt. Es legt dar, dass der Raum Karlsruhe durch seine Lage im Oberrheingra- ben thermisch belastet ist. Auch der Luftaustausch ist aufgrund der Tallage ge- ringer als in den höher gelegenen Bereichen in Baden-Württemberg. Die Situati- on im Geltungsbereich und seiner Umgebung wurde durch Simulationsberech- nungen und anhand vorliegender Thermalbefliegungen des Nachbarschaftsver- bands Karlsruhe analysiert. Im Ergebnis weist der Geltungsbereich derzeit relativ geringe Oberflächentemperaturen auf, während die Straßenflächen deutlich wärmer sind. Die Temperaturen der Flächen des östlich angrenzenden Wohnge- biets liegen zwischen diesen beiden Werten. Dies ist aufgrund der Vegetations- und Bebauungsstrukturen plausibel. Konflikte sind nicht vorhanden. Die Untersu- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 8 - chung der Planungssituation wird daher auf eine Minimierung unerwünschter Veränderungen dieses unkritischen Ausgangszustands gerichtet. Am häufigsten treten Winde aus Südwest auf. Diese sind meist mit höheren Windgeschwindigkeiten verbunden. Ein sekundäres Maximum gibt es bei Wind- richtungen aus Nordnordwest. Winde aus östlicher und westlicher Richtung sind vergleichsweise selten. Durch das heute zu großen Teilen unbebaute Plangebiet kann von einer verhältnismäßig guten Durchlüftung im Plangebiet gesprochen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftbelastung durch Schadstoffe (Stick- stoffdioxid und Feinstaub) werden heute sowohl auf dem Areal des Geltungsbe- reichs als auch im angrenzenden Wohngebiet sicher eingehalten bzw. werden deutlich unterschritten. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Bei der Erarbeitung der vorliegenden Planung war dies entsprechend zu berücksichtigen (s. Abschnitt „Klimaoptimierte Bebauung“ des Kap. 4.7.2 der Begründung) 3.5.3 Altlasten Das Flurstück Nr. 6617 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Botanischer Garten KIT" erfasst. Aus der Historischen Untersuchung (ARCADIS, s. Kap. 9 der Begründung) geht hervor, dass auf dem Gelände Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Eine Ver- unreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers kann aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Gelände besteht weiterer Hand- lungsbedarf. Des Weiteren wurden bei der Bodenaufnahme anthropogene Auf- füllungen nachgewiesen. Das Flurstück Nr. 2315 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus, Teilfläche Schwesternwohn- heime" erfasst. Im Rahmen des Rückbaus der Gebäude wurden Schürfe niedergebracht und das Bodenmaterial orientierend abfallrechtlich untersucht. Die Auffüllungen weisen eine Mächtigkeit von bis zu 1,2 Metern auf und bestehen im Wesentlichen aus Bauschutt und Schlacken. Eine Verlagerung von Schadstoffen bis zum Grundwas- ser hat nach derzeitigem Kenntnisstand nicht stattgefunden. Das Flurstück Nr. 2/57 liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus" erfasst ist. Auf dem Gelände wurden noch keine technischen Untersuchungen durchgeführt. Bei der Bodenaufnahme wurden jedoch anthropogene Auffüllun- gen nachgewiesen. Aufgrund der Nutzung kann eine nutzungsspezifische Verun- reinigung der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Aus fachtechnischer Sicht sind im Rahmen der Neubebauung des Plangebiets fol- gende Punkte zu beachten, die ebenfalls in die Hinweise zum Bebauungsplans aufgenommen wurden (s. Hinweis Nr. 6 „Altlasten“): Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 9 - - Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karls- ruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung ei- nes Aushub- und Entsorgungskonzeptes). - Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Un- tersuchungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. - Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbeprobung erforderlich. 4. Planungskonzept Das Plangebiet mit seiner Fläche von gut 3,0 ha stellt auf dem KIT Campus Süd die letzte größere und zusammenhängende Entwicklungsfläche dar und ist daher in seiner Ausnutzung und Ausgestaltung von zentraler Bedeutung für die zukünf- tige Entwicklung des Campus Süd. Die geplante Erweiterung der Universitätsfläche über den Adenauerring hinweg führt gleichzeitig zu einer neuen Stadteingangssituation von Norden kommend. Mit der Umsetzung der Kombilösung entstehen durch die geänderten Verkehrs- führungen und Haltestellenzugänge zudem neue Wegebeziehungen in den Campus sowie in den öffentlichen Raum rund um das Durlacher Tor. Am Campus Süd liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung neben der generellen Stärkung der Forschung in der Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräumen. In einem vom KIT einberufenen Expertenkreis wurden dazu Hand- lungsräume und Handlungsempfehlungen entwickelt, die auch das Plangebiet östlich des Adenauerrings einbeziehen. Das Gelände ist aufgrund der unmittelba- ren Nähe zu zentralen Studieneinrichtungen wie Audimax, Bibliothek und Studie- rendenwerk sowie zu den umliegenden Instituten eine wichtige Ergänzungsfläche für die weitere Standortentwicklung, insbesondere der Lehre. Nur auf einem zu- sammenhängenden Campus lassen sich Lehrveranstaltungen zeitlich verknüpfen und interdisziplinäre Forschung mit kurzen Wegen realisieren. Um diesen Anforderungen und denen eines innerstädtischen Standorts generell gerecht zu werden, verfolgt das städtebauliche Konzept (s. Anlage 1 der Begrün- dung) die Fortsetzung des Campus über den Adenauerring hinweg, um einen in- tegrierten Standort mit neuen Wegeverbindungen in die Oststadt zu entwickeln. Durch die Erweiterung des KIT nach Osten werden, auf den Gesamtcampus be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 10 - zogen, die zentralen Bereiche des Campus Süd, der Komplex um die Mensa, Bib- liothek und das Audimax zukünftig noch stärker in das Zentrum des Gesamtcam- pus rücken. Das Konzept sieht, aufgereiht in Nord Süd Richtung parallel zum Adenauerring, die Entwicklung von vier Baukörpern in geschlossener Blockstruktur sowie eines fünften Baukörpers in Zeilenform zwischen der ehemaligen Kinderklinik und den beiden denkmalgeschützten Bestandsgebäuden vor. Zur Akzentuierung des Stadteingangs und zur Auflockerung der Baumassen sind die geplanten Gebäude durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Sie sind grundsätzlich in Richtung Ade- nauerring orientiert, um den nötigen Abstand zur östlich gelegenen, in ihrer Nut- zung sensiblen Wohnbebauung einzuhalten. So wird eine harte Kante vermieden und eine abwechslungsreiche und in ihrer Tiefe unterschiedlich ausgeprägte Vor- zone entlang des Adenauerrings generiert. Diese Vorzone soll im Gegensatz zu der ruhigen, begrünten und für die Regenwasserbewirtschaftung angedachten rückwärtigen Zone nach Osten eine hohe Frequentierung und intensive Nutzung durch unterschiedliche Angebote erhalten. Die beiden mittleren Baukörper weisen ein Außenmaß von ca. 50 x 50 m auf. Hierbei handelt es sich um ein Mindestmaß, das aus der für den Standort und den Universitätsbetrieb optimalen Anordnung der Nutzungseinheiten um einen zentralen Innenhof und der für Institutsgebäude notwendigen Gebäudetiefe von 17 m resultiert. Die beiden nördlich und südlich angrenzenden Blöcke weisen ähnliche Baukörpertiefen auf, passen sich in Ihrer Form aber jeweils den örtlichen Gegebenheiten an. Im Bereich der heutigen Botanik wird eine L-förmige Struktur ausgebildet, die auf einen erhaltenswerten Mammutbaum sowie weitere Grün- bestände reagiert. Der südliche Block interagiert mit seinem Sockelbereich mit dem benachbarten denkmalgeschützten Bestandsgebäude und bildet die Blockstruktur in Ihrer Ausrichtung analog zu den beiden beschriebenen Blöcken in den Obergeschossen aus. Dieser Baukörper weist als Auftakt gegenüber dem zentralen Campuszugang an der Bibliothek bis zu 6 Geschosse auf, während die restlichen Baukörper zwischen 2 und 5 Geschossen hoch sind. Zur nach Osten angrenzenden Wohnbebauung stellen sich die Baublöcke mit maximal 3 an einer Stelle maximal 4 Geschossen stets niedriger dar. Der zweite und dritte Gebäudeblock von Norden bilden zum Adenauerring hin eine ca. 20 m breite Vorzone aus. Diese resultiert einerseits aus dem vorhande- nen Baumbestand, der möglichst erhalten werden soll. Andererseits erhält dadurch die zukünftig von der gegenüberliegenden Campusseite geplante Fuß- wege- und Raumachse (Mensa, Audimax) einen angemessenen Auftakt. Die Gebäude vermitteln in Ihrer Maßstäblichkeit und in ihrer Abstaffelung nach Osten zwischen den großmaßstäblichen Campus-Gebäuden im Westen und der östlich anschließenden kleinteiligen Wohnbebauung. Die angesprochene ca. 9.400 m 2 große rückwärtige Grünzone soll als Retentions- und Rückzugsbereich ausgebildet werden und schafft Abstand zwischen der Neuplanung und der Wohnbebauung mit Maßen zur Grundstücksgrenze von mindestens 25 m. Die Stellplätze sind grundsätzlich in den Untergeschossen angeordnet, um mög- lichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu machen und um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 11 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Im Einklang mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans wird das geplante Baugebiet im Hinblick auf seine enge universitäre Nutzungsausrichtung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Demgemäß stehen bei der allgemeinen Zulässigkeit Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissen- schaftseinrichtungen, universitätsnahe Institute, Labore und wissenschaftliche Werkstätten sowie Tagungseinrichtungen im Vordergrund. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus, bei der so- wohl universitäre Flächen als auch Entwicklungen durch Drittmittel und Koopera- tionen mit privaten Forschungsinstituten in direkter räumlicher Nachbarschaft hohe synergetische Effekte generieren und die gewünschte internationale Wett- bewerbsfähigkeit des KIT ermöglichen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist ausdrücklich eine gewählte Strategie des KIT für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind er- gänzend zulässig. Diese Nutzungen decken einerseits den Bedarf des Hoch- schulcampus ab, stellen andererseits aber auch Angebote für die angrenzende Oststadt dar. Für einen Campus mit Vor-Ort-Präsenz, einem hohen Lehranteil und mit individuellen Angeboten wie beispielsweise Selbstlernzonen sind diese selbst- verständlich und nötig. Gerade für den Campus Süd mit seinen in Kapitel 4 be- schriebenen begrenzten Flächenverfügbarkeiten und seinen hohen Studierenden- zahlen bildet dieser Nutzungskanon die Grundlage für eine sinnvolle Erweiterung des Campus. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen des Studie- rendenwohnheims, als temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste im Zusammenhang mit deren Lehr- und Forschungstätigkeit zulässig. Für diese Wohnformen besteht im direkten Umfeld des KIT hoher Bedarf und die unmittel- bare räumliche Nähe im Campus bietet hierfür sehr gute Voraussetzungen. Darüber hinaus ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit für Büro- und sonstige Ver- waltungsgebäude festgesetzt. Die Zulässigkeit ist gegeben, sofern die angestreb- ten Büronutzungen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungsnutzung herstellen oder im Sinne von Ausgründungen aus Forschungsinstituten und - vorhaben zu bewerten sind und sich dem Gebietszweck grundsätzlich unterord- nen. In Grenzfällen, in denen eine „Universitätsaffinität“ der Nutzung nicht ein- deutig festgestellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet eindeutig unterordnen. So muss für den konkreten Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden, inwieweit die Nutzung nach Umfang und Charakter der Zweckbestimmung des Gebiets entspricht und damit ausnahms- weise zulässig ist. Ebenso ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sor- timent. Diese Option soll eine Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zuläs- sigen gastronomischen Nutzungen darstellen und dazu beitragen, das Versor- gungsangebot auf dem KIT Campus Süd insgesamt zu verbessern. Die zulässige Verkaufsfläche pro Laden wir dafür auf 100 m 2 beschränkt. Die ausnahmsweise Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 12 - Zulässigkeit beruht auch hier darauf, dass der Gebietscharakter "Universität" ge- wahrt bleibt und zum anderen für diese Nutzung eine relativ große Zahl an Stell- plätzen nachgewiesen werden muss, was durch die strikte Anordnung der Stell- plätze im UG ggf. zu Schwierigkeiten führen kann. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl sowie durch die maximale Zahl der Vollgeschosse und eine Begrenzung der maximalen Wandhöhe geregelt. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Festsetzung zur gestaffelten Wandhöhe und zur Geschossigkeit, orientiert sich an den Entwick- lungsbedürfnissen des KIT. Die Grund- und Geschossflächenzahlen korrespondie- ren mit sehr eng gefassten Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Wandhöhe, so dass eine präzise städtebauliche Regelung für eine kon- zeptnahe Umsetzung des Bebauungsplans besteht. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen (lt. Planzeichnung GRZ = 0,5, GFZ = 1,5) unterschreiten das für sonstige Sondergebiete regelmäßig vorge- sehene Höchstmaß nach § 17 Abs. 1 BauNVO von GRZ = 0,8, GFZ = 2,4 deutlich. Die maximal zulässigen Wandhöhen errechnen sich aus den der Nutzung ent- sprechenden Geschosshöhen (EG 5.00 m, Regelgeschosse OG 1 und 2 4,50 m, ab OG 3 4,20 m plus 0,50 m Attika). Bei diesen Vorgaben ist eine vielseitige Nutzbarkeit - auch im Zuge späterer Umnutzungen - sowie eine repräsentative Erdgeschosszone möglich. Wie in Kapitel 4 bereits beschrieben, ist an zentraler Stelle im Bereich des Durla- cher Tors ein sechsgeschossiger Bau mit einer Wandhöhe von maximal 28,00 m zulässig. Die weiteren Baukörper bilden nach Westen zum Adenauerring alternie- rend vier (Wandhöhe maximal 19,00 m) und fünf Geschosse (Wandhöhe maximal 23,20 m) aus, nach Osten zur Wohnbebauung sind nur mit einer schmalen Stirn- seite 4 Geschosse und über die gesamte Gebäudelänge maximal 3 Geschosse (Wandhöhe maximal 14,5 m) zulässig. Der Bebauungsplan regelt zusätzlich Überschreitungsmöglichkeiten der Wandhö- hen für notwendige technische Dachaufbauten sowie für den Fall, dass Retenti- onsdächer zur Anwendung kommen (s. Abschnitt „Entwässerung“ in Kap. 4.4.5 der Begründung). Zur Sicherung durchgängiger Geschossniveaus bei gestaffelten Baukörpern darf aus Gründen der Barrierefreiheit die Überschreitungsmöglichkeit für Retentionsdächer auf alle Gebäudeteile übertragen werden, auch wenn Re- tentionsdächer nur auf einzelnen Gebäudeteilen ausgebildet werden. Der städtebauliche Entwurf unterschreitet selbst an der engsten Stelle zwischen Neubau und dem denkmalgeschützten ehemaligen Infektbau deutlich die bau- ordnungsrechtlich erforderlichen Mindestabstände zur Nachbarbebauung (für Sondergebiete um etwa das 10-fache und in theoretischer Betrachtung für Wohngebiete noch immer um etwa das 4-fache). Im Rahmen des Klimagutach- tens für den Bebauungsplan wurden u.a. auch die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die bestehende Bebauung untersucht (Kapitel 4.7.2). Für die angrenzende Wohnbebauung zeigte sich, dass sich die Dauer der direkten Sonneneinstrahlung am Nachmittag gegenüber dem Nullfall selbstverständlich Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 13 - reduziert, an Wohnräumen eines jeden Hauses am Stichtag des 21. März aber noch immer deutlich oberhalb der gemäß DIN 5034-1 geforderten 4 Stunden liegt. Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und zum Adenauerring hin orientiert. Der großflächig zu begrünende Freiraum im Os- ten des Geltungsbereichs und die deutliche Abstaffelung der Gebäude zur Nach- barbebauung hin schaffen einen stadträumlich verträglichen Übergang zur an- grenzenden Wohnbebauung. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude zum Adenauerring hin wird die Planung aber auch dem Wert des Grundstücks in dieser innerstädtischen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nutzungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen der vorherrschenden baulichen innerstädtischen Dichte, den Bedarfen des Campus sowie der Oststadt mit ihren gründerzeitlichen Blockstrukturen und den Einfamilienhäuser in der Hansjakobstraße her. Soweit die beiden denkmalgeschütztes Bestandsgebäude hinter der ehemaligen Kinderklinik (Adenauerring 4 und 6) überplant werden, können in diesem Bereich nur Gebäude realisiert werden, wenn zuvor eine denkmalschutzrechtliche Ge- nehmigung zum Abbruch der Gebäude erteilt wird und damit die heutige Rege- lungsgrundlage als Kulturdenkmal entfällt (aus heute nicht vorhersehbaren Grün- den, zum Beispiel nach einem Brand). Die Bebaubarkeit des Grundstücks würde sich dann ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des KIT dar. Die Festsetzungen stellen si- cher, dass im Falle eines Wegfalls des derzeitigen Raumangebots in den denkmal- geschützten Bestandsgebäuden an gleicher Stelle ein zeitgemäßer und für das Areal städtebaulich passendes Ersatzangebot geschaffen werden kann. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch baukörperorientierte, in der Höhe und Geschossigkeit von West nach Ost gestaffelte Baugrenzen festgesetzt (siehe auch Punkt 4 und 4.2). Die Festsetzung von Baulinien ist aufgrund der eng ge- schnittenen Baufenster und Vorgaben zu den Abstaffelungen sowie der aufgelo- ckerten Anordnung der Baukörper städtebaulich nicht erforderlich. Die Baufens- ter orientieren sich in Richtung Adenauerring und lassen im Osten Raum für die angestrebte Durchgrünung. 4.4. Erschließung 4.4.1 ÖPNV Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung des Areals ist durch die S- und Stadtbahnhalte- stelle Durlacher Tor eine sehr gute ÖV-Erschließung sichergestellt. Die Haltestelle wird von drei S-Bahn- und vier Straßenbahnlinien bedient. Der südliche Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb eines 300 m-Radiuses zur Haltestelle Durla- cher Tor, die Entfernung vom nördlichen Gebäude zur Haltestelle beträgt ca. 500 m. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 14 - Zusätzlich wird das Gebiet noch über eine Buslinie zur Waldstadt mit den Halte- stellen Studentenhaus / KIT Campus Süd (Adenauerring) und Emil-Gött-Straße (Am Fasanengarten) erschlossen. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Der Adenauerring ist eine Hauptverkehrsstraße des städtischen Straßengrundnet- zes. Über den Ring verläuft die nördliche Innenstadtumfahrung mit den Anbin- dungen zur Waldstadt und nach Neureut. Der Adenauerring hat im Bereich des Planungsgebietes überwiegend den Charakter einer anbaufreien Straße. Der Querschnitt setzt sich zusammen aus einer Fahrbahn (Breite 12 m, zwei Fahrstrei- fen pro Fahrtrichtung) und beidseitigen straßenbegleitenden Geh- und Radwe- gen, die jeweils durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt werden. Die Karl-Wilhelm-Straße südlich des Planungsgebiets hat ebenfalls die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße. Über sie erfolgt die Anbindung der nord- östlichen Stadtteile (Hagsfeld, Waldstadt) und der sich anschließenden Gemeinde Blankenloch, Stutensee an die nördliche Innenstadt. Die Straße hat einen einbah- nigen Querschnitt mit straßenbündigen Gleisen in Mittellage. Die nördlich an das Plangebiet angrenzende Straße Am Fasanengarten liegt im Bereich einer Tempo 30-Zone und hat im Straßennetz die Funktion einer Sam- melstraße. Für das Bebauungsplanverfahren wurde durch die PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe, ein Verkehrsgutachten erarbeitet (s. Kap. 9 der Begründung). Im Rah- men dieser Untersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen untersucht und bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergeb- nis, dass in Folge der vorgesehenen Nutzungen ein werktägliches Kfz- Verkehrsaufkommen von je ca. 660 Fahrten im Quell- und Zielverkehr pro 24 Stunden zu erwarten sind. Hiervon sind ca. 450 Fahrten als Neuverkehre zu werten, die zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Stadtstra- ßen führen. Die übrigen Fahrten sind schon im bestehenden Verkehrsaufkommen des KIT Campus Süd vorhanden. Insgesamt führen die geplanten Erweiterungen nur zu einer vergleichsweise ge- ringen Verkehrszunahme im Straßennetz der Umgebung. Die Straße Am Fasa- nengarten hat ein Zuwachs von maximal 5,5% je Fahrtrichtung, für den Adenau- erring wird eine Verkehrszunahme von maximal 2,1% je Fahrtrichtung ermittelt. Die Veränderungen bewegen sich in der Größenordnung üblicher täglicher Belas- tungsschwankungen. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Ver- kehrsqualität der anliegenden Strecken und Knotenpunkte kann als vernachläs- sigbar angesehen werden. Die Erschließung des Geltungsbereichs für den motorisierten Individualverkehr er- folgt über den zeichnerisch festgesetzten Einfahrtsbereich am Adenauerring zwi- schen dem zweiten und dritten Baublock von Norden und dient insbesondere der Zu- und Abfahrt der im städtebaulichen Konzept unterhalb der beiden Baublöcke vorgesehenen Tiefgaragenanlage. Weiterhin wird im Bebauungsplan die bereits im Norden bestehende Zufahrts- möglichkeit an der Straße Am Fasanengarten festgesetzt. Gemäß städtebauli- chem Konzept wird diese zwar nicht zwingend benötigt, sie soll aber als Reserve Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 15 - dienen, falls langfristig weitere Tiefgaragenstellplätze notwendig werden. Im Ver- kehrsgutachten wurde diese Zufahrt entsprechend als ebenfalls „verkehrserzeu- gend“ eingestuft. Der im Süden des Geltungsbereichs an der vorgesehenen „Platzfläche“ festge- setzte und ebenfalls bereits bestehende dritte Einfahrtsbereich ist dagegen nur als Gebäudevorfahrt zur Anlieferung bzw. Andienung der anliegenden Bestands- und Neugebäude vorgesehen und wird zukünftig keine nennenswerte verkehrs- erzeugende Wirkung entfalten. Weitere Zu- bzw. Vorfahrten vom Adenauerring bzw. von der Straße Am Fasa- nengarten sind nicht zulässig. Im rückwärtigen Grünbereich soll außer ggf. erfor- derlichem Rettungsverkehr kein Fahrverkehr stattfinden. Die Lage und Anbindung der Grundstückszufahrten wurde im Rahmen des Ver- kehrsgutachtens der PTV Transport consult GmbH mit alternativen Konzepten un- tersucht. Zur Ausgestaltung der Anbindung der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf den Adenauerring schlägt das Gutachten nach Abwägung der Vor- und Nachteile eine zweiseitige direkte Anbindung an den Adenauerring ohne Signalisierung vor, die ohne bauliche Erweiterung der Fahrbahn des Adenauerrings ausgeführt werden kann. Notwendig sind lediglich bauliche Anpassungen am Fahrbahnrand (Unterbrechung Rad- und Fußwegeführung zur Herstellung der Grundstückszu- fahrt sowie Fällung von bis zu 6 Bäumen, um die notwendigen Sichtfelder auf den Rad- und Kfz-Verkehr entlang des Adenauerrings freihalten zu können). Hier- für wurde der voraussichtliche Eingriffsbereich des Fahrbahnrandes mit in den Geltungsbereich aufgenommen und im Bebauungsplan als öffentliche Straßen- verkehrsfläche festgesetzt. Zusätzlich wird in der Planzeichnung die voraussichtli- che Ausbildung der Zufahrt als Hinweis dargestellt. 4.4.3 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr soll komplett unterirdisch untergebracht werden. Ziel ist es, die oberirdischen Flächen für die Campusnutzer gestalterisch als Freiraumberei- che anzulegen (vgl. Punkt 4). Im Bebauungsplan ist dementsprechend vorgesehen, dass die Grundstücksberei- che abseits der Grünfläche im Osten und der Platzfläche im Süden zur Errichtung einer Tiefgarage unterbaut werden können. Berücksichtigt man die weiteren Ein- schränkungen aus der Erhaltungsbindung einzelner Bäume hervorgehen, ver- bleibt eine theoretisch maximal realisierbare Tiefgaragenfläche von 14.880 m 2 . Bei einem rechnerischen Ansatz von 35 m² pro Stellplatz würde dies Platz für bis zu 460 Stellplätze und damit ausreichend Potenzial für den Nachweis bieten. Stellplätze für PKW sind entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen. Der Stellplatznachweis des KIT erfolgt campusweit, aus diesem Grund können in diesem besonderen Fall Teile der Stellplätze auch an anderer Stelle nachgewiesen werden. Eine komplette Ausschöpfung des o.g. Flächenpotenzials für Tiefgaragen ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig. Im o.g. Verkehrsgutachten der PTV Transport consult GmbH (s. Kap. 9 der Begründung) wird somit von einer unter den gege- benen Umständen realistisch anzunehmenden Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen im Plangebiet von max. 270 ausgegangen, die in der Hauptsache über die neu Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 16 - geplante mittige Zu- und Abfahrt am Adenauerring an das öffentliche Straßen- netz angebunden sind. Stellplätze für Fahrräder sind analog entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen und ent- weder in der Tiefgarage oder in den dafür zulässigen ebenerdigen Bereichen an- zuordnen. 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche An der Straße Am Fasanengarten und entlang des Adenauerrings bestehen stra- ßenbegleitende Geh- und Radwege. Durch die großzügig dimensionierten, weit- gehend verkehrsfreien Vorzonen kann der künftig verstärkte nicht-motorisierte Verkehr problemlos aufgenommen werden. Die Kreuzungssituation des Radwegs mit der Grundstückszufahrt zur Tiefgarage am Adenauerring erfordert in diesem Bereich eine Aufhebung der Mitteltrennung zwischen Geh- und Radweg auf ca. 6-8 m Länge beidseits der Zu- und Ausfahrt, um eine sichere Kreuzungssituation zu erzeugen. Die im Süden des Geltungsbereichs mit einem Geh-, Radfahr- und Leitungsrecht für die Allgemeinheit zu belegende Platzfläche bietet eine neue, direkte radver- kehrliche und fußläufige Anbindung an das Durlacher Tor mit den dort neu ent- stehenden Haltestellen der Kombilösung. Darüber hinaus stellt sie einen zusätzli- chen Shortcut zur Oststadt abseits der stark belasteten Straßen her und trägt damit entscheidend zur Integration des Areals in das Umfeld der Oststadt bei. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme Die neuen Nutzungen im Bereich des „KIT Campus Süd“ können mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlos- sen werden. Das bestehende Netz ist nach Aussage der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH dafür ausreichend dimensioniert. Zur Versorgung der Neubebauung wird voraussichtlich ein Standort für eine Transformatorstation erforderlich, die nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb des Plangebietes positioniert werden muss. Entwässerung Alle geplanten Gebäude können prinzipiell einen Anschluss an das öffentliche Entwässerungsnetz erhalten. Die Verpflichtung des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetzes zur ortsnahen Versi- ckerung oder Verrieselung des Niederschlagwassers macht jedoch eine Versicke- rung des unbedenklichen Niederschlagswassers vor Ort notwendig. Im Bebau- ungsplan wird dies entsprechend unter Nr. 6 der Örtlichen Bauvorschriften gere- gelt. Als Kooperationspartner des Forschungsprojektes „MURIEL“ hat die Stadt Karls- ruhe für das Plangebiet in einer Fallstudie ein Versickerungskonzept erarbeiten lassen, das beispielhaft aufzeigt, wie das anfallende Regenwasser z.B. durch to- pografisch entsprechend gestaltete Freianlagen zwischengespeichert und schad- los versickert werden kann. Vorgesehen sind darin fünf Maßnahmen einer multi- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 17 - funktionalen Flächennutzung, welche einen Beitrag zur dezentralen Regenwas- serbewirtschaftung sowie zusätzlich zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leisten. Für die östliche, ca. 9.400 m 2 große Grünfläche wird die Gestaltung von „Retentionsgärten“ vorgeschlagen. Im Norden und Süden des Plangebietes sollen multifunktionale „grüne Wasserplätze“ angelegt werden. Entlang des Adenauer- rings sind Baumpflanzungen mit Retentionsfunktion – sogenannte „Retentions- bäume“ – vorgesehen, die die im Umfeld anfallenden Regenabflüsse aufnehmen. Zwischen den geplanten Gebäuden sollen „Retentionstiefbeete“ das ihnen zuge- führte Wasser aufnehmen und teilweise verdunsten. Zudem ist vorgesehen, einen Teil der Dachflächen als „Retentionsdächer“ intensiv zu begrünen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so gestaltet, dass alle im Rahmen des Forschungsprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen zulässig sind und umgesetzt werden können. Die konkrete Form der Umsetzung ist auf der Ebene der Ge- nehmigungsplanung mit den zuständigen Fachbehörden der Stadt Karlsruhe (insbesondere auch Umwelt- und Arbeitsschutz, Tiefbauamt) abzustimmen. Dabei wird empfohlen, die Effektivität der Maßnahmen anhand eines Wasserbilanzmo- dells darzulegen. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe. Die Abfallbehälter der bestehenden und geplanten Gebäude im Geltungsbereich werden über die anliegenden Straßen entsorgt. Diese sind jeweils am Tag der Abholung im seitlichen Zufahrtsbereich bereitzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe zu beachten (s. Hinweis Nr. 1 „Versorgung und Entsorgung“) Löschwasser Es ist beabsichtigt, die Löschwasserversorgung im Plangebiet vom campuseigenen Trinkwassernetz des KIT über noch zu errichtende Hydranten am Adenauerring bereitzustellen. Sollte das dort bereitgestellte Löschwasservolumen nicht den Ge- samtbedarf von 96 m 3 /h decken, kann eine Versorgung mit weiterem Löschwas- ser über die Hydranten in der Hansjakobstraße und der Straße Am Fasanengarten vorgesehen werden. Die dort vorhandenen Hydranten (nördlich Hölderlinstraße 2b, zwischen Hansjakobstraße 14 u. 12, nördlich Hansjakobstraße 1) sind über öffentliche Gehweg- und Freiflächen in Entfernungen kleiner als 200 m (gemes- sen jeweils zur Mitte Geltungsbereichs) zu erreichen. 4.4.6 Energiekonzept Einhergehend mit den energetischen Zielen des Programms „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ hat sich das KIT in seinem aktuell beschlossenen integrierten Masterplan zu einer Reduktion des CO 2 -Ausstoßes auf dem Campus Süd um 75% noch vor 2050 verpflichtet. Gelingen könnte dies u.a. durch den gezielten Einsatz vom Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzkessel. Hierbei handelt es sich allerdings um mittel- bis langfristig umzusetzende Maßnahmen, deren Ein- satzmöglichkeiten derzeit in Szenarien und Alternativen geprüft werden. Verbindlich kann aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass die Gebäude hin- sichtlich der energetischen Qualität im Minimum an das vergleichsweise klima- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 18 - freundliche Fernwärmenetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Weiterhin sind die Vorgaben des Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landes Baden- Württemberg aus dem Jahr 2012 zu erfüllen, das für alle Neubauten und um- fangreiche Sanierungen eine hohe Gebäudeenergieeffizienz vorschreibt. Die Vor- gaben der EnEV 2014 sind einzuhalten. Darüber hinaus wurden weitere aus dem bebauungsplanbegleitenden Klimagut- achten hervorgehende Anregungen zur Steigerung der Energieeffizienz in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. Darin wird empfohlen, die Kühllas- ten der Klimaanlagen über das Grundwasser abzuführen und bei Abriss- und Bauarbeiten emissionsarme Baumaschinen einzusetzen. 4.5 Gestaltung 4.5.1 Dachformen Die Flachdächer bieten flexible Möglichkeiten zur Begrünung und zur stadtbild- verträglichen Unterbringung gebäudetechnisch notwendiger Aufbauten. Im Sinne der Ensemblewirkung wird dies für alle fünf Baufelder gleichermaßen vorge- schrieben. 4.5.2 Abstandsflächen In Anwendung des § 74 Abs. 1 Nr. 7 LBO setzt der Bebauungsplan fest, dass zwi- schen den Außenwänden der beiden im Geltungsbereich befindlichen Kultur- denkmale (ehemaliger Infektbau und ehemaliges Schwesternwohnheim im Be- reich der Kinderklinik) und anderen Gebäuden ein Abstand vom mindestens 10 m freizuhalten ist. Dies stellt eine städtebaulich erwünschte Abweichung von der aus § 5 Abs. 7 LBO resultierenden Tiefe der Abstandsfläche dar, die in Sonderge- bieten lediglich 0,125 der Wandhöhe beträgt. Im neu entstehenden städtebauli- chen Kontext kommen die beiden Kulturdenkmale damit angemessen zum Aus- druck. Sollte eines der Kulturdenkmale aus heute nicht vorhersehbaren Gründen (Brand o.ä.) abgängig sein, würde die Regelungsgrundlage der Festsetzung entfallen und sich die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. 4.5.3 Werbung Die Vorschriften zu Werbeanlagen entsprechen sinngemäß den städtischen Stan- dards für Mischgebiete. Durch die Lage am Rand der Innenstadt an der Schnitt- stelle zur Oststadt kann so ein angemessener Außeneindruck mit entsprechend sichtbarer Beschilderung gewährleistet werden, ohne den Eindruck eines Kernge- biets oder Gewerbegebiets zu erzeugen. Den angesiedelten Instituten und Nut- zungen kann mit dieser Festsetzung trotzdem ausreichend Fläche zur Außendar- stellung eingeräumt werden. 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen Die nicht bebauten Flächen am Adenauerring stellen durch die verspringenden Gebäudefluchten repräsentative Vorzonen vor den Baukörpern dar, die variabel genutzt werden sollen. Aus diesem Grund sind hier neben den untergeordneten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 19 - baulichen Anlagen zur Erschließung, Anlagen zum Aufenthalt und in Kombinati- on mit möglichen Erdgeschossnutzungen sowie Anlagen zur Einrichtung gastro- nomischer Nutzungen zulässig. Dem Platzbereich im Süden des Areals kommt hierbei durch seine repräsentative Lage gegenüber der Bibliothek eine wichtige Rolle als Treffpunkt und Aufenthaltsbereich zu. Fahrradstellplätze sind gestalte- risch entsprechend zu bündeln. Auf den repräsentativen und öffentlich einsehba- ren Grundstücksbereichen sind ggf. im Zusammenhang mit den zulässigen Wohnnutzungen zu überdachende Fahrradstellplätze ebenso wie Lager- oder Ab- stellflächen unzulässig. Gemäß Landesbauordnung erfordern die Abstellanlagen für die hier geplanten universitären bzw. universitätsnahen Nutzungen keine Überdachung. Sollten dennoch überdachte Fahrradabstellanlagen gewünscht bzw. erforderlich sein, besteht die Möglichkeit diese in den Baukörperzwischen- räumen oder (sofern nutzergebunden) in den Tiefgaragen anzuordnen. Durch die Einbindung des MURIEL Projekts zur Regenwasserbewirtschaftung (sie- he Punkt 4.4.5 Entwässerung) können Anlagen zum Sammeln, Ableiten oder Verwerten von Regenwasser besonders berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert werden. Dem rückwärtigen Grünbereich nach Osten zur Wohnbebauung kommt in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zu, denn hier bietet sich die Möglichkeit anfallendes Regenwasser großräumig zu versi- ckern. 4.5.5 Einfriedungen Die Offenheit des Campus soll entlang des Adenauerrings und entlang der Straße Am Fasanengarten nicht durch Einfriedungen beeinträchtigt werden, dies würde der Intention des "Sprungs über den Adenauerrings" und der Idee eines inner- städtischen integrierten Campus widersprechen. Zur Wohnbebauung im Osten hingegen bestehen bereits Einfriedungen der Privatgärten. Um einen harmoni- schen Übergang aus der Grünzone des Plangebiets zu den Privatgärten zu ge- währleisten und gleichzeitig einen Sichtschutz zu ermöglichen, sind hier frei- wachsende Heckenanpflanzungen inkl. eines innenliegenden Drahtgeflechts zu- lässig. So kann eine grüne Übergangszone entstehen, welche nicht den Charak- ter einer streng geschnittenen Heckenanpflanzung vermittelt. 4.6 Grünordnung / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung Eine detaillierte Grün- und Freianlagenplanung für den Geltungsbereich liegt der- zeit noch nicht vor. Gemäß Empfehlung des Planungsausschusses der Stadt Karls- ruhe vom 12.05.2016 soll ein entsprechendes Konzept im Zusammenhang mit den voranschreitenden Planungen zum Bauvorhaben im Rahmen eines konkurrie- renden Workshopverfahrens mit qualifizierten Planerteams und unter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt werden. Hierbei werden auch die bereits vorliegenden planerischen Überlegungen zur Re- genwasserbewirtschaftung aus den parallellaufenden Forschungsprojekt MURIEL einbezogen und im Einklang mit der konkreten Objektplanung fortgeschrieben (s. Abschnitt „Entwässerung“ des Kap. 4.4.5 der Begründung). Sowohl das Stadt- planungsamt als auch das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe sind eng in das Workshopverfahren zur Grün- und Freianlagenplanung einzubinden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 20 - 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Bebauung des Geltungsbereichs führt zum teilweisen Verlust der vorhande- nen Ruderal- und Wiesenflächen sowie des Baumbestands. Dies gilt angesichts der flächenhaft möglichen Unterbauung mit Tiefgaragen für große Teile des fest- gesetzten Sondergebiets, wogegen im östlichen Teil (Fläche mit Pflanzbindung) vorhandene Vegetation in größerem Umfang erhalten bleiben kann und nach Maßgabe einer detaillierten Grünplanung weiterentwickelt werden soll. Grundsätzlich sollen im Sinne der Eingriffsvermeidung so viele Bäume wie mög- lich erhalten werden. Da im vorliegenden Fall eine konkrete Grün- und Freianla- genplanung sinnvollerweise erst im Zuge der voranschreitenden Planungen zum Bauvorhaben (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) entwickelt werden kann, regelt der Bebauungsplan den Umgang mit dem Baumbestand wie folgt: a) Die Bestandsbäume, die innerhalb der Baufenster liegen, können nicht erhal- ten werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Bäume zur Sicherung der inneren Gebietserschließung nicht erhalten werden können. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass innerhalb des Sondergebietes 54 Bäume zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme gefällt werden müssen. Diese Bäume sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als entfallend gekennzeichnet. b) Mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe wurde definiert, welche Bäume aufgrund ihres Zustands und Wuchses bzw. ihrer stadtbildprägenden Bedeu- tung als schützenswert einzustufen sind. Es handelt sich um 10 Bäume, die in der Planzeichnung im Bebauungsplan dementsprechend als „zu erhaltender Baumbestand“ festgesetzt sind. c) Weiterhin setzt der Bebauungsplan in der Planzeichnung das Anpflanzen von 54 neuen Einzelbäumen fest. Damit ist ein „1 zu 1“-Ersatz innerhalb des Plangebietes gewährleistet (s. Punkt a oben). Die Vorgaben der Baumschutz- satzung der Stadt Karlsruhe werden damit vollumfänglich erfüllt, gegebenen- falls sogar übertroffen. Um der späteren Grün- und Freianlagenplanung (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) notwendige Freiheit zu lassen, werden die anzu- pflanzenden Einzelbäume standortungebunden festgesetzt. d) Die übrigen sich im Sondergebiet befindlichen Bäume, die unter die Baum- schutzsatzung fallen und voraussichtlich nicht von den Baumaßnahmen be- troffen sein werden, sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan jeweils als „Bestandsbaum“ gekennzeichnet. Sollte es im Zuge der voranschreitenden Planungen als notwendig erweisen, dass einer dieser Bäume gefällt werden muss, regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen, dass für die- sen ebenfalls an anderer Stelle im Sondergebiet gleichwertiger Ersatz zu leis- ten ist. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen einen weiteren ggf. erforderlichen Ersatz von 6 Einzelbäumen im Bereich der geplanten neuen Einfahrt am Adenauerring: sollte zur Sicherstellung der notwendigen Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich ein Hochasten der dort vorhandenen Bäume nicht ausreichen und einzelne Bäume gefällt werden müssen, ist auch für diesen Verlust innerhalb des Plangebiets ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 21 - Neben den oben genannten 54 entfallenden Bäumen im Sondergebiet entfallen voraussichtlich 6 weitere Bäume im öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und -abfahrt am Adenauerring. Hierfür ist entsprechender Ersatz zu leisten. Durch die bestehende Nutzung des botanischen Gartens besteht die Besonder- heit, dass zahlreiche seltene, aber nicht im Sinne des Artenschutzes schützens- werte Pflanzen vorzufinden sind. Diese werden – sofern möglich – entweder im Zuge des Umzugs der Einrichtung mit verlagert oder können im Zuge des noch zu erstellenden Freiraumkonzepts in die Planungen integriert werden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz Der vom Büro Arguplan erstellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag (s. Kap. 9 der Begründung), kommt zu dem Schluss, dass durch das geplante Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Gehölze und Baumbestände Da die im Rahmen des o.g. Fachbeitrags erstellte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand darstellt, ist die Erhaltung von Bäumen unter Artenschutzgesichtspunkten im Rahmen der nachfolgenden Freiraum- und Erschließungsplanungen zu berücksichtigen. Hieraus können An- forderungen an die nach zu pflanzenden Gehölze abgeleitet werden. Weiterhin ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standortheimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren natürlichen Wuchsformen orientieren. Eine entsprechende Artenempfehlung wurde in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (s. Nr. 8 „Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung“) aufgenommen. Fledermäuse In Hinsicht auf die Fledermäuse schlägt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag vor, kurz vor dem Gebäudeabriss soweit es die Zugänglichkeit erlaubt, eine genauere Untersuchung des Gebäudeinneren auf mögliche Fledermausquartiere durchzu- führen. Zudem ist für den Abriss der Gebäude eine Bauzeitenbeschränkung auf die Monate August bis Oktober vorzusehen. Alternativ kann während der mobi- len Phase der Tiere zwischen August und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um eine mögliche Wiederbesiedlung des Dach- stuhls durch Fledermäuse zu unterbinden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind für Fledermäuse nicht notwendig, da weder die Gebäude noch die Bäume geeignete Habitatstruk- turen für Quartiermöglichkeiten von Fledermäusen bieten. Sollten wider Erwarten häufiger vorkommende Arten ein Zwischen- oder Übergangsquartier gefunden haben, können die Individuen bei Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben in der Umgebung geeignete Quartiere finden und artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände werden nicht erfüllt. Insekten Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäude sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit warmem Licht Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 22 - zu verwenden. Im Bebauungsplan wird hierauf entsprechend hingewiesen (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Brutvögel Zur Einhaltung des Tötungsverbots bei den Vögeln ist der Gehölzbestand nur au- ßerhalb der Brutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zu beseitigen (s. Hin- weis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) sind nicht notwendig, weil nach fachgutachterlicher Einschätzung insgesamt davon auszugehen ist, dass die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Planbereich festgestellten Arten weiter- hin erhalten bleibt. Vermeidung Vogelschlag Gemäß § 44 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild le- bende Tiere der besonders geschützten Arten, zu denen gemäß § 7 Absatz 2 Zif- fer 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz alle europäischen Vogelarten zählen, zu verletzen oder zu töten. Dieser Verbotstatbestand greift jedoch für bau- und an- lagebezogenen Risiken nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko für die einzelnen Individuen im Vergleich zum üblichen Naturgeschehen unter Berücksichtigung von Schadensvermeidungsmaßnahmen in signifikanter Weise erhöht (vgl. ständi- ge Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 sowie BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4/13). Jede Form von Verglasung stellt für Vögel ein Risiko dar, dagegen zu prallen und sich dabei tödlich zu verletzen. Je größer eine Verglasung ist, desto größer ist das Schlagrisiko. Gesteigert wird das Risiko weiter durch Durchsichten sowie Über- Eck-Verglasungen und spiegelnde Scheiben. Vögel können Glasscheiben nicht als Hindernis wahrnehmen und je nach Platzierung im Raum kann sich das Ausfallri- siko für die im Gebiet befindliche Arten signifikant erhöhen. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Vogelschlagrisiko durch gestalterische Elemente zu vermeiden oder zumindest auf ein artenschutzrechtlich vertretbares Maß zu reduzieren, sodass keine signifikant erhöhten Ausfälle zu erwarten sind. Dies kann beispielsweise durch Nutzung von Vorhängen bzw. Rollos oder durch die Verwendung von mattiertem, gefärbtem, bedrucktem oder strukturiertem Glas oder sichtbaren Klebefolien oder Brise Soleil erreicht werden. Auch eine Rankgitterbegrünung kann vorgelagert werden. Abstände, Deckungsgrad, Kon- trast und Reflektion sind jeweils entsprechenden Leitfäden. Es sollten zudem kei- ne hochglänzenden oder spiegelnden Baumaterialien oder Farben an der Außen- fassade eingesetzt werden. Empfohlen wird die Verwendung mineralischer Far- ben, die matter und natürlicher wirken. Die konkrete Fassadengestaltung der Gebäude steht zum Zeitpunkt des Bebau- ungsplanverfahrens noch nicht fest. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen werden, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzusehen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vogelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenk- lichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimie- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 23 - rungsmaßnahmen unter die Schwelle herabgesenkt werden kann (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). 4.7 Belastungen 4.7.1 Lärmschutz In der "Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd" (PTV Transport Consult GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurde neben der Bestandsituation auch der durch das Plangebiet verursachte zusätzliche Verkehr (Pkw- und Andie- nungsverkehr von Lieferwagen und Lkw) auf den Erschließungsstraßen (Adenau- erring, Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten, Parkstraße, Hansjakobstraße) de- tailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen der schallschutztechnischen Untersu- chung („Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Be- gründung) die Geräuscheinwirkungen in der schützenswerten Nachbarschaft für den Nullfall (vor Realisierung der Planung) und den Planfall (nach Realisierung der Planung) sowie die resultierenden Pegeldifferenzen berechnet. Für eine ganzheit- liche Betrachtung wurden die Einwirkungen durch die Straßenbahn auf der Karl- Wilhelm-Straße mit einbezogen. Im Hinblick auf die Nutzung des KIT Campus Süd ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Verkehre des Plangebiets fast ausschließlich in den Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) fallen, weshalb der Tag für die Betrachtungen des zusätzlichen Verkehrs den kritischeren Zeitraum darstellt. Daher wurden für die Berechnungen am Tag alle zusätzlichen Verkehre in diesen Zeitraum eingerechnet. Die Untersuchungen kamen zu folgenden Ergebnissen: In den rückwärtigen Be- reichen östlich des Plangebiets sind aufgrund der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Baukörper in Richtung des Adenauerrings Pegelminderungen von bis zu 9 dB zu erwarten. Pegelzunahmen treten im direkten Einflussbereich der Erschließungsstraßen (Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten und Parkstraße) auf. Diese liegen bei ≤ 0,1 dB im Bereich der Karl-Wilhelm-Straße und ≤ 0,2 dB an den Straßen Am Fasanengarten, Parkstraße und Hansjakobstraße. Pegelzu- nahmen in dieser Größenordnung liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungs- schwelle. Nach einschlägigen Studien liegt die untere Wahrnehmungsschwelle, ab der Pegelveränderungen vom menschlichen Ohr wahrgenommen werden können, in der Regel bei rd. 1 dB. Der Beurteilungspegel der Gesamtverkehrslärmimmissionen von maximal 70 dB tags wird an der Karl-Wilhelm-Straße eingehalten, an der Parkstraße, Hansjakob- straße und der Straße Am Fasanengarten deutlich unterschritten. Bei Überschrei- tung dieser Werte, die in der Rechtsprechung als Schwellenwerte zur Schutz- pflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen werden, wären be- reits geringfügige Pegelzunahmen als relevant einzustufen. Dies ist nicht der Fall. An einem Gebäude (Hansjakobstraße 2) treten Pegelzunahmen von bis zu 2 dB an der Westseite des Gebäudes nach Realisierung beider Bauabschnitte auf. Grund hierfür ist, dass der künftige Gebäudekörper gegenüber dem bisherigen Baukörper (Botanischer Garten) abrückt und somit die abschirmende Wirkung in Richtung Adenauerring bzw. der Straße Am Fasanengarten an der Westseite des Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 24 - Gebäudes geringer wird. An der Südseite des Gebäudes hingegen treten Pegel- minderungen auf. Aufgrund der Höhe der Pegelzunahme von maximal 2 dB und vorliegenden Beur- teilungspegeln in diesem Bereich von deutlich weniger als 70 dB(A) (hier: maximal 60 dB(A)) können die Pegelzunahmen im Sinne der hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen 16. BImSchV als nicht wesentlich und somit zumutbar einge- stuft werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Realisierung des Plangebiets KIT Campus Süd in den östlich gelegenen Wohngebieten zum Teil deutliche Pegel- minderungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Die insgesamt geringfügigen Pegelerhöhungen, die sich aufgrund der zusätzli- chen Verkehre des Plangebiets den Erschließungsstraßen zugewandt ergeben, können aus schalltechnischer Sicht als zumutbar eingestuft werden. Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch den einwirkenden Straßenverkehrslärm wurden Schallschutz- maßnahmen geprüft und im Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt. Aktive Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Erschließungssituation des Plangebiets über den Adenauerring wä- ren durchgehende aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar. Zudem ent- falten aktive Lärmschutzmaßnahmen in städtebaulich vertretbarer Höhe für die unteren Stockwerke eine Minderungswirkung, nicht jedoch für die oberen Ge- schosse. Grundrissorientierung Für schützenswerte Aufenthaltsräume (Büroräume, Unterrichtsräume o. ä., in den südlichen Baufenstern ggf. auch Wohnräume) wird aus fachlicher Sicht empfoh- len, diese nicht in Richtung Westen dem Adenauerring zugewandt zu orientieren. Aufgrund der Überschreitungen des Werts von 60 dB(A) in der Nacht an der Westfassade des nördlichsten Baukörpers wird aus fachlicher Sicht empfohlen, an der betroffenen Fassade keine öffenbaren Fenster von Schlafräumen vorzusehen. Ist eine solche Grundrissorientierung nicht möglich, sind spezielle bauliche Maß- nahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorzu- sehen, die ausreichend belüftet werden. Dadurch wird erreicht, dass vor dem ge- öffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen. Passive Schallschutzmaßnahmen Bei Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 werden passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von schützenswerten Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Die von Überschreitungen der Orientierungswerte für Mischgebiete betroffenen Fassaden sind in der Anlage 4 mit einer schwarz gepunkteten Linie dargestellt. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 25 - Für die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen sind die Anforderungen der DIN 4109 zu berücksichtigen. Baurechtlich eingeführt ist aktuell die DIN 4109, Stand 1989. Die aktuelle Fassung der DIN 4109 mit Stand vom Juli 2016 ist noch nicht baurechtlich eingeführt, soll aber im Vorgriff im Sinne einer möglichst kritischen Betrachtung herangezogen werden. Die maßgeblichen Außenlärmpegel wurden für den jeweils höchsten Pegel an den Fassaden der Gebäude ermittelt. Somit sind die maximal an den Fassaden auftretenden Außenlärmpegel dargestellt. An den von Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte der DIN 18005 betroffenen Fassaden von Wohnnutzungen ist durch ein geeignetes Lüftungs- konzept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlaf- räumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Auswirkungen durch Anlagenlärm Zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm durch Anlagen- lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung sind ggf. Schallschutz- maßnahmen erforderlich. Diese können jedoch erst dimensioniert werden, wenn die Planungen und der Umfang des Anlieferverkehrs im Detail feststehen. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist daher im Baugenehmigungs- verfahren zu erbringen. Durch die Nutzung der geplanten Tiefgaragenzufahrten im Norden und Westen des Plangebiets ist zu erwarten, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung am Tag deutlich unter- schritten werden. Unabhängig der voraussichtlichen Nutzung der Tiefgarage im Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) wären auch im Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr – lauteste Nacht- stunde). Ein- und Ausfahrten aus schalltechnischen Gesichtspunkten möglich. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Zur Bewältigung der Thematik Anlagenlärm auf der konkreten Vorhabenebene wurden unter Nr. 15 „Immissionsschutz“ entsprechende Hinweise in den Bebau- ungsplan aufgenommen. 4.7.2 Klima Im Gutachten der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG (s. Kap. 9 der Begrün- dung) wurden die Strömungsverhältnisse (Durchlüftung), die thermischen Ver- hältnisse, die Verschattung und die lufthygienische Situation dargestellt und die Auswirkungen der geplanten Bebauung berechnet bzw. abgeschätzt. Im Wesent- lichen ergeben sich folgende Einschätzungen: Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 26 - Lokalklima Durch die Versiegelung nehmen die Oberflächentemperaturen und auch die Luft- temperatur im Plangebiet selbst zu. Die Speicherwirkung moderner Gebäude ist aber deutlich geringer als die von Gebäuden im Bestand. Die Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse in der näheren Umgebung des Plangebiets werden als gering eingeschätzt. Die Planung führt durch die projektierten Gebäude zu einer Reduktion der bodennahen Strömungsgeschwindigkeiten. Dadurch wird je nach Windrichtung die Durchlüftung im Umfeld des Plangebiets reduziert. Wohngebiet östlich des Plangebiets Bei nordöstlichen Winden, wie sie bei autochthonen Wetterlagen in den Abend- und Nachtstunden häufig vorkommen, wird die Wohnbebauung östlich des Plangebiets kaum beeinträchtigt. Die wegen der Stadtrandlage relativ unbelastete Luft erreicht das Wohngebiet weiterhin. Bei südwestlichen Windrichtungen wird die Durchlüftung im Wohngebiet reduziert. Die herantransportierte Luft kommt aus dem Stadtgebiet und ist deshalb sowohl lufthygienisch als auch thermisch belastet. Da im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Belas- tungen „produziert“ werden, bringt eine Reduktion der Durchlüftung bei diesen Windrichtungen keine erheblichen Nachteile. Adenauerring Die Durchlüftungsreduktion im Adenauerring führt dort zu höheren Luftbelas- tungen, da die Kfz bezogenen Emissionen im Straßenraum langsamer wegtrans- portiert werden. KIT Campus westlich des Plangebiets Der Ostrand des bestehenden Campus wird bei nordöstlichen Windrichtungen bodennah schlechter belüftet, bei südöstlichen Windrichtungen ergeben sich kaum Auswirkungen. Verschattung Wohngebiet östlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit und der Lage der Wohnhäuser geht die Sonne in den Nachmittags- bzw. Abendstunden über den geplanten Gebäuden unter. Mit Realisierung der Planung reduziert sich die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ fordert für eine ausreichende Be- lichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tag- undnachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. September. Dieser Wert wird mit min- destens 7 Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deut- lich übertroffen. KIT Campus westlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit, der Lage der Gebäude und dem betrachteten Stockwerk geht die Sonne über dem westlich angrenzenden Campusbereich morgens ebenfalls etwa 1 Stunde später auf. Mit Blick auf die o.g. Vorgaben der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ ist jedoch auch hier nicht mit kritischen Auswirkungen auf die bestehenden Universitätsnutzungen zu rechnen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 27 - Lufthygiene Durch die Planung werden Quell- und Zielverkehre induziert und die Durchlüf- tung des Straßenraums des Adenauerrings auf dem Abschnitt des Plangebietes reduziert. Beide Effekte führen zu einer Zunahme der Luftbelastung. Die Ausbrei- tungsrechnungen zeigen, dass sowohl im Nullfall wie auch im Planfall die Grenz- werte der 39. BImSchV sicher eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Die Beurteilung lokalklimatischer Auswirkungen ist schwierig, da es keine ver- bindlichen Grenz- oder Richtwerte gibt. Insofern gilt es unerwünschte Effekte zu minimieren. Es sollten zur Minimierung unerwünschter Effekte folgende Empfeh- lungen berücksichtigt werden: Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies wird im vor- liegenden Fall durch die Festsetzung von Dachbegrünung und der weitläufigen, ca. 9.400 m 2 großen Grünfläche sichergestellt. Der alte Baumbestand soll soweit möglich erhalten werden. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräume. Die vorge- schriebene Orientierung an der EnEV stellt sicher, dass die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden und damit zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Abwärme beitragen. Durch die geplanten Versickerungsmaßnahmen bleiben die Grünbereiche bei Trocken- perioden länger grün und schaffen kühlende Mikroklimate. Quell- und Zielver- kehre werden durch den bestehenden sehr guten und im Zuge der Kombilösung noch besser ausgebauten Anschluss an den ÖPNV und das Radwegenetz vermie- den (siehe Hinweis Nr. 14 „Lokalklima, Lufthygiene“). Klimaoptimierte Bebauung Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Empfehlungen zur klimaoptimierten Bebauung beziehen sich häufig auf die Ge- bäudestellung, eine ausreichende Durchgrünung, Beachtung und Schutz eventu- ell vorkommender Kaltluftleitbahnen und dem teilweisen Erhalt des jeweiligen bestehenden Siedlungscharakters. Da das Gebiet keine Luftleitbahn darstellt und auch nur eingeschränkt dem Transport von Kaltluft dient, sind bezüglich der Gebäudestellung keine Optimie- rungen erforderlich. Ein bodennaher Luftaustausch in Ost-West-Richtung ist durch die anhand der festgesetzten Baufenster gesicherten Schneisen zwischen den Gebäuden gewährleistet. Die Durchgrünung kann im Ist-Zustand durch die Nutzung als Kfz-Stellflächen und Lagerflächen mit Bracheanteilen nur als befriedigend eingestuft werden. Im Planfall wird die Durchgru nung „geordnet“ und zur Wohnbebauung hin eine Grünzäsur mit Baumbestand festgesetzt. Im Klimagutachten wurde empfohlen, den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten und Dachbegrünung einzu- planen. Im Bebauungsplan wurde dem durch die Festsetzung, dass Stellplätze außerhalb der Baufenster nur in Tiefgaragen angeordnet werden dürfen und der verbindlichen Vorgabe von Dachbegrünung bei Neubauten entsprochen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 28 - Ferner regelt der Bebauungsplan, dass der alte Baumbestand, in Bereichen in de- nen dies möglich ist, erhalten werden muss. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräu- me. Vergleichbare Effekte werden mit neu gepflanzten Bäumen erst nach ca. 20 Jahren erreicht. Eine wesentliche Maßnahme stellt die Minimierung der Wärmespeicherwirkung der Gebäude dar. Dem wird durch Einhaltung der Forderungen der Energieein- sparverordnung EnEV erzielt. Dies reduziert auch die Abwärme durch Heizung der Gebäude. Auch die Versickerung von Regenwasser kann einen positiven lokalklimatischen Effekt bewirken. Die Versickerungsbecken sorgen bei Trockenperioden dafür, dass Grünbereiche durch die Aufrechthaltung der Verdunstung länger als küh- lende Mikroklimate fungieren können. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprü- fung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Die Planung dient der Entwicklung wissenschaftlicher Einrichtungen in Forschung und Lehre und ist inhaltlich sozialverträglich. Der Übergang in das benachbarte Wohngebiet wird durch eine naturnah gestaltete Grünfläche unter möglichst weitgehender Bewahrung des Baumbestands ebenfalls sozialverträglich gestaltet – Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ausgeschlossen. Im Bereich des Botanischen Instituts befindet sich zurzeit lediglich eine Dienstwoh- nung für den Hausmeister. Bei Verlagerung der Nutzung ist auch für diese Dienstwohnung ein alternativer Standort nachzuweisen. Aus diesem Grund ist kein Sozialplan notwendig. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 29 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Nettobauland Sondergebiet ca. 3,14 ha 99,37 % Geltungsbereich gesamt ca. 3,16 ha 100,00 % Abb. 01: geplante Geschossflächen nach städtebaulichem Konzept (s.a. Anlage 1 der Begrün- dung) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 30 - 7.2 Geplante Bebauung Geschossfläche Baublock 1 5.500 m² Baublock 2 9.240 m² Baublock 3 9.240 m² Baublock 4 13.570 m² Baublock 5 2.700 m² Gesamt Neubau 40.250 m² Bestand 1 2.100 m² Bestand 2 1.130 m² Gesamt 43.480 m² 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche ca. 3,16 ha 100,00 % derzeitige Versiegelung ca. 1,10 ha 35,03 % durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 2,38 ha 75,17 % Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Durchfahrten und Platzbereiche vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dem- entsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten 8.1 Kostenübernahmen Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kosten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist mit dem Land Baden- Württemberg u.a. die Durchführung bzw. die Kostenübernahme des Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und - abfahrt am Adenauerring zu regeln (s. letzter Abschnitt des Kap. 4.4.2 der Be- gründung). Der Städtebauliche Vertrag ist rechtzeitig vor Satzungsbeschluss zwi- schen den beiden Vertragspartnern zum Abschluss zu bringen. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 31 - 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Bei- träge und Gebühren finanziert. 9. Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, Vorholzstr. 7, 76137 Karls- ruhe, Stand vom August 2015 Historische Untersuchung Bodenaufnahme und -bewertung, ARCADIS DEUTSCHLAND GMBH, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe, Stand vom 05.11.2015 Fachgutachten Klima + Luft, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG Eisenbahn- straße 43 79098 Freiburg, Stand vom 04.02.2016 „Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand vom 03.02.2017 Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd, PTV Transport Consult GmbH Stumpfstraße 1 76131 Karlsruhe, Stand vom 12.12.2016 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 3. März 2017 Heike Dederer Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 32 - ANLAGE 1. Städtebauliches Konzept ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln MESS GbR, Kaiserslautern Stand 17.11.2016 (genordet, ohne Maßstab) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 33 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 34 - muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind diese gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Archäologische Funde (z.B. Stein- werkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 35 - 6. Altlasten Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes). Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Untersu- chungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchge- führt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbe- probung erforderlich. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 36 - 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Feuerwehr Rettungsweg (§ 15 Abs. 2 LBO) Führt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, müssen zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsflächen 1. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 Zu- oder Durchgänge 2. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 4 - 5 und Sonderbauten Zu- oder Durch- fahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, können Zu- oder Durchfahrten zu den vor oder hinter den Gebäude liegenden Grundstücksteilen verlangt werden (§ 2 Abs. 1 LBOAVO). Weitergehende Forderungen werden im Zuge des Bauge- nehmigungsverfahrens geprüft. Löschwasserversorgung Entlang des Adenauerrings befinden sich zur Zeit keine Hydranten. Diese sind in diesem Bereich nachzurüsten und in den nachfolgenden Planungs- und Geneh- migungsverfahren nachzuweisen. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. Die Mindestlöschwassermenge ist entspre- chend dem Arbeitsblatt DVGW 405 auf mindestens 96 m³/h festzusetzen. 12. Artenschutz Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Win- terhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sog. zeitliches Fäll- und Rodeverbot). Eine Aus- nahme von diesem Verbot gilt gemäß § 39 Absatz Satz 2 Ziffer 4 Bundesnatur- schutzgesetz für zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden muss und hierbei keine artgeschützten Tiere, deren Entwicklungsformen oder Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten beeinträchtigt werden (vgl. artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz). Zum Schutz von Fledermäusen, die sich möglicherweise an den Gebäuden aufhal- ten, soll der Abriss der Gebäude nach Möglichkeit zwischen August und Oktober stattfinden, da die Tiere während dieser Monate mobil sind und ausweichen können. Alternativ kann während der mobilen Phase der Tiere zwischen August Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 37 - und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um ei- ne mögliche Wiederbesiedlung des Dachstuhls durch Fledermäuse zu unterbin- den. Die Erhaltungskulturen im Botanischen Garten sollen gesichert und ggf. an den neuen Standort verlagert werden. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen wer- den, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzuse- hen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vo- gelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unter die Schwel- le herabgesenkt werden kann (siehe Begründung Ziff. 4.6.3). Da die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchgeführte, spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand abbildet, kann es erforderlich sein, den Gehölzbestand vor Eingriff in diesen nochmals auf dessen dann aktuelle Artenschutzrelevanz hin zu untersuchen und ggf. Maß- nahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum vorgezogenen Ausgleich durch- zuführen. 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen Da die Böden im Plangebiet nur eine mittlere bis geringe Leistungsfähigkeit auf- weisen, soll bei Neuanlage von Grünflächen durch eine fachgerechte Aufbrin- gung von ca. 20 cm Oberboden ein Gewinn um eine Wertstufe in der Gesamt- bewertung realisiert werden. 14. Lokalklima, Lufthygiene Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies ist im vorlie- genden Falle durch Dachbegrünung möglich. Zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Ab- wärme sollen die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden (mind. Einhaltung gültiger Energieeinsparverordnung EnEV). Es ist zu prüfen, ob die Kühllasten von Klimaanlagen über das Grundwasser ab- geführt werden können. Dadurch werden gerade an heißen Tagen Abwärmebe- lastungen der Luft im Umfeld vermieden. Ein emissionsarmes Heizkonzept ist anzustreben. Zur Herabsetzung der bioklimatischen Belastung im Nahbereich wird für Wege- und Platzflächen sowie für Fassaden die Verwendung heller Materialien empfoh- len. Bei Abriss- und Bauarbeiten sollen emissionsarme Baumaschinen eingesetzt wer- den. Staubentwicklung beim Abriss ist durch Bewässerung und Beregnung gering Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 03. März 2017 - 38 - zu halten. Der öffentliche Straßenraum ist durch bedarfsweise Reinigung von Schmutz freizuhalten. 15. Immissionsschutz Im Zuge der weiteren Planungen zur Anlieferzone des KIT Campus Süd sind die folgenden Hinweise zu beachten: Die Verladung der Lkw/Lieferwagen sollte möglichst westlich der geplanten Bau- körper erfolgen, abgewandt der Wohnbebauung östlich des Plangebiets. Sofern dies nicht möglich ist und die Verladung zwischen den Gebäuden erfolgen soll, ist die Verladezone ggf. durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Bei der Verladung sollten möglichst lärmarme Hilfsmittel, z.B. gummibereifte Kleinstapler, eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer nächtlichen Verladung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wäre im Detail zu prüfen. Es ist damit zu rechnen, dass dies nur im westlichen Bereich o- der unter Berücksichtigung umfangreicher baulicher Maßnahmen möglich ist. Die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Tiefgaragenausfahrten sollten minimiert werden, z. B. durch Einhausungen der Rampen oder absorbierende Verkleidungen der Wände und Decke im Einfahrtsbereich. Die Schallemissionen der haustechnischen Anlagen sind im Zuge der Detailpla- nung durch technische und/oder betriebliche Maßnahmen (Schalldämpfer, Nach- tabsenkung...) so zu begrenzen, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm in der Nachbarschaft eingehalten werden. 16. Belange der Bundeswehr Emissionen der Bundeswehr Von der Bundeswehrfachschule in der Rintheimer Querallee 4, 76131 Karlsruhe können am Tag und zur Nachtzeit Lärmimmissionen im Sinne des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes ausgehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die von der Bundeswehrliegenschaft ausgehenden Emissionen wie Schießbetrieb etc. beziehen, nicht anerkannt werden.

  • Planzeichnung Adenauerring_groß
    Extrahierter Text

    Stadtplanausschnitt Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab ............... Gar Hochsch Gar Whs Gar Whs Whs Whs Whs Btrg Gar Gar Whs Whs Forsch Gar Schule Gar Whs Whs Whs Btrg Hochsch Gewhs Gewhs Whs Gar Gar Tgar Lagg Schu Btrg Btrg Forsch Gewhs Veranst Gar Hochsch Btrg Whs Gar Btrg Büro Whs Whs Whs WGhs Universität Whs Whs Hochsch Hochsch Hochsch WVwg Whs Schule Gar Whs Whs Whs Schu Whs Whs Whs Whs Whs WGhs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Btrg Whs Gewhs Kiga Gths Gar Whs Whs Whs Hochsch Hochsch Forsch Gewhs Whs Whs Schu Whs Whs Wkst HsNr.4 4 11 7 9 7 10 9 3 9 12 14 5 8 2 4 8 18 19 5 3 8 7 6 3 3 16 21 3 HsNr .5 6 2 7 1 6 4 1 3 6 1 a 6 4 6 5 8 13 9 6 8 1 4 14 4 2 7 14 13 2c 3 6 23 3 HsNr .10 a 10 2 2 2a 11 16 3 2 17 5a 5 1 12 2 8 25 15 8 4 20 2 2 3 14 6 2b 4 5 11 8 7 1 2 1 11 5 4a 7 10 2 5 1 12 1 b 1 27 18 19 1a Reinhard -Baumeister -Platz Am Fasanengarten Engesserstraße Hansjakobstraße Emil -Gött -Straße Ernst -Gaber -Straße Mensaplatz Bertholdstraße Bernhardusplatz Ludwig -Wilhelm - Straße Straße am Forum Durlacher Tor Ludwig -Wilhelm -Straße Karl - Wilhelm - Straße Adenauerring Hölderlinstraße Adenauerring Bernhardstraße 5 /3 6507 6514 6516 6500 2319 /1 2 /43 2/41 6506 2334 2054 2317 2111 2118 2/48 2106 /1 2 / 53 2 /59 2 / 29 6521 6512 2319 2 / 61 2/47 2 /55 2071 2124 6510 6518 2045 / 1 2320 2 /64 2052 / 2 6502 6522 2115 2 /30 2 /63 2048 2106 2116 5/ 4 2321 6505 2055 6503 6530 2110 2067 2069 2120 2120 / 1 2050 6501 2053 2054 /1 2056 2109 2117 2 /54 2047 2315 6617 2342 2044 2323 2052 2316 2113 2114 2 /44 2112 2 / 46 2119 2 /60 2119 /1 2046 2049 6509 2/65 2051 6520 6519 6529 2318 2057 2 /42 2 /45 2068 2107 2070 2 /51 2121 2/33 2324 6504 2/40 2 /62 2 /58 2122 2123 2 /69 2 /49 2108 WGhs Whs Whs Whs Whs Bibl Whs Gar Hochsch Hochsch Schu Gar Hochsch Whs Whs WGhs Gewhs Hochsch Whs WGhs Hochsch Whs Whs Whs SchuleSchule Whs Whs Whs Gar Schu Schu Whs Whs Whs Whs Gar Gar WGhs Hochsch Whs Btrg Bibl Hochsch Studentenhaus WVwg Whs Whs Whs Gar Whs Hochsch Hochsch Btrg Gewhs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Gar Btrg Gar Schu Whs Hochsch Whs Gar Whs Whs Whs Whs Forsch Btrg Btrg Hochsch Whs Gar Whs Whs Gar Wkst Whs Whs Forsch Vwg Whs WGhs Whs Whs Whs Platz SO (Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik) V WH 23 ,2 m EIN - + AUSFAHRT EIN - + AUSFAHRT 1,50,5 EIN - + AUSFAHRT GRL III WH 14 ,5 m VI WH 28 ,0 m IV WH 14 , 5 m D II WH 10 ,0 m IV WH 19 ,0 m Bushaltestellen "Studentenhaus" Notbrunnen D V WH 23 ,2 m III WH 14 ,5 m III WH 14 ,5 m ZeichenerklärungVerfahren 2. Sonstige Planzeichen M. 1 : 1.000 KARLSRUHE, 30.05.2016 STADTPLANUNGSAMT: StadtplanausschnittFassung vom 3. März 2017 Planverfasser: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 22.12.2015 Billigung durch den Gemeinderat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am ............... Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO von ............... bis ............... Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am ............... Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) am ............... Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab ............... STADT KARLSRUHE Oststadt BEBAUUNGSPLAN „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe Oststadt - Entwurf - Straßenverkehrsfläche SONSTIGE PLANZEICHEN entfallende Bäume Baugrenze 0,5 V Sondergebiet Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik (siehe Tex tfestsetzungen) Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe WH Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z.B. 5 Geltungsbereich des Bebauungsplans Straßenbegrenzungslinie EIN- + AUS- FAHRT Ein- bzw. Ausfahrtbereich mit einem Geh- (G) und Radfahrrecht (R) zugunste n der Allgemeinheit und einem Leitungsrecht (L) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Platzfläche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß 1,5 GRL zu erhaltender Baumbestand D Kulturdenkmal PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN SO (Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik) Bestandsbaum (siehe Tex tfestsetzungen) anzupflanzender Einzelbaum, standortungebunden (siehe Tex tfestsetzungen) Notbrunnen Bushaltestellen "Studentenhaus" Fassadenabschnitte, an denen besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich sind (siehe Tex tfestsetzungen) Platz Straßenverkehrsfläche SONSTIGE PLANZEICHEN entfallende Bäume Baugrenze 0,5 V Sondergebiet Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik (siehe Tex tfestsetzungen) Wandhöhe in Metern als Höchstmaß über der Bezugshöhe WH Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, z.B. 5 Geltungsbereich des Bebauungsplans Straßenbegrenzungslinie EIN- + AUS- FAHRT Ein- bzw. Ausfahrtbereich mit einem Geh- (G) und Radfahrrecht (R) zugunsten der Allgemeinheit und einem Leitungsrecht (L) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Platzfläche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß 1,5 GRL zu erhaltender Baumbestand D Kulturdenkmal PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN SO (Universität, Wissenschaft, Forschung, Technik) Bestandsbaum (siehe Tex tfestsetzungen) anzupflanzender Einzelbaum, standortungebunden (siehe Tex tfestsetzungen) Notbrunnen Bushaltestellen "Studentenhaus" Fassadenabschnitte, an denen besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich sind (siehe Tex tfestsetzungen) Platz

  • Abstimmungsergebnis_TOP 6
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  • Protokoll TOP 6
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Bebauungsplan „KIT Campus Süd/Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2017/0226 dazu: Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2017/0266 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Auf Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Ver- fahrensschritte ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe-Oststadt mit der Auslegung des Bebauungsplanent- wurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 03.05.2016, in der Fassung vom 03.03.2017 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlag: Bei 46 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Bei 18 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Wir hatten uns verständigt, dass wir keinen Sachvortrag machen. Gleichzeitig rufe ich den Änderungsantrag der GRÜNEN zum Thema überdachte Fahrradständer auf. - 2 - Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Es geht heute um den Auslegungsbeschluss dieses Be- bauungsplans. Meine Fraktion bleibt ihrer bisherigen Linie treu. Wir wollen dem KIT die Möglichkeit zu einer Erweiterung geben. Der Raumbedarf des KIT ist unbestritten, auch wenn es da und dort kritische Nachfragen gab. Es tritt der glückliche Umstand hinzu, dass die Klaus Tschira Stiftung sich für das KIT engagiert. Wir müssen bei diesem Be- bauungsplan auch die Interessen der betroffenen Nachbarn berücksichtigen. Wir waren mit unserer Fraktion vor Ort, haben Gespräche geführt und sind zu dem Ergebnis ge- kommen, dass im Sinne einer Abwägung die Veränderungen, die durch den Bebau- ungsplan ermöglicht werden, für die Nachbarn zumutbar sind. Vielleicht eine grundsätzliche Bemerkung an der Stelle. Es gibt in einer Stadt oder über- haupt in einer Kommune kein Recht darauf, dass alles immer so bleibt wie es ist, dass es keine Veränderungen gibt. Eine Stadt verändert sich, eine Stadt wächst, eine Stadt lebt. Das müssen die Nachbarn an der Stelle akzeptieren. Noch einmal: Die Veränderungen halten wir für zumutbar. Ein Wort noch zum Botanischen Garten, weil der in der öffentlichen Diskussion eine Rolle gespielt hat. Es ist eine Entscheidung des KIT, diesen Botanischen Garten zu verla- gern. Er wird nicht aufgegeben, sondern wird in veränderter Form an anderer Stelle weiter geführt. Insofern Zustimmung von meiner Fraktion zum Auslegungsbeschluss. Im Blick auf den vorliegenden Änderungsantrag folgen wir der Antwort der Verwaltung. Stadtrat Zeh (SPD): Ich kann mich im Großen und Ganzen Herrn Dr. Käufleins Vortrag anschließen. Zunächst muss man festhalten, wir haben 2015 im Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss gefasst. Jetzt, nach eineinhalb Jahren, kommt erst der Ausle- gungsbeschluss. Es hat während der Zeit sehr viel Diskussion stattgefunden. Es gab auch wesentliche Veränderungen. Zum einen hat sich der Abstand der Gebäude von der bisherigen Bebauung deutlich in Richtung Adenauerring verlagert, so dass insge- samt ein 15 m breiter Grünstreifen entsteht. Zweitens hat auch das Denkmalamt einge- griffen, das Studentenwohnheim und das ehemalige Schwesternwohnheim als Denkmal zu erhalten. Auch das hat zu Änderungen geführt. Zum dritten sind verschiedene Hö- hen noch deutlich heruntergenommen worden. Es gab eine sehr große öffentliche Be- teiligung. Dass dreimal eine öffentliche Anhörung stattfindet, dass andere Gespräche stattfanden, dass die Universität bereit war, sich den Gesprächen zu stellen, so eine in- tensive Beteiligung der Bürger im Vorfeld eines Auslegungsbeschlusses habe ich noch nie erlebt. Das muss man ganz klar sagen. Aber man kann es auch nicht allen Bürgern immer Recht machen. Ich muss auch ganz klar sagen, der Adenauerring ist eine wichtige Verkehrsachse. Wenn man die umliegenden Gebäude betrachtet - zum einen die Universitätsbibliothek, aber auch am Durlacher Tor die Gebäude oder auch, wenn man weiter nach hinten geht ins KIT, sitzt da das Institut für Informatik und Bauingenieurwesen -, sind diese Gebäude alle höher als drei- oder gar nur zweigeschossig. Wir als SPD-Fraktion hätten an dieser Stelle auch einer deutlich höheren Dichte, d. h. einer deutlich höheren GFZ zugestimmt. Wenn wir heute bei Punkt 12 sind, weiß man, wir suchen permanent Flä- chen. Wir kämpfen auch um Nachverdichtung. Das wäre durchaus ein Gebiet gewesen, was man mit einer deutlich höheren Dichte hätte bebauen können. - 3 - Wir machen als Bebauungsplan nur ein Angebot. Wir wissen auch – das wurde schon erwähnt -, die mittleren drei Baublocks werden bald bebaut werden, während der Bo- tanische Garten noch eine ganze Weile erhalten bleibt, bis das Land das Geld hat, das Botanische Institut und den Garten zu verlagern. Erst dann gibt es auch dort eine sehr schonende Bebauung. Wichtig ist, die Raumnot der Universität ist schon angesprochen. Das Wiwi-Gebäude ist wegen Asbest gesperrt. Es sind gegenüber auf der Kaiserstraße sehr viele Gebäude an- gemietet. Die Universität braucht zusätzliche Räume. Sie wächst auch weiter. Deshalb ist jetzt die adäquate Flächennutzung, die im Flächennutzungsplan für die Universität zur Verfügung steht, sinnvoll, damit die Campus-Universität Karlsruhe erhalten bleibt. Wir stimmen dieser Auslegung zu. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Hochschulen, vor allen Dingen Universitäten, sind eine der herausragenden Standortfaktoren von Städten. Die Städte wachsen, die Hochschu- len aufweisen. Nicht nur deswegen ist das KIT eine ausgesprochen wichtige Einrichtung dieser Stadt. Wir fühlen uns dementsprechend dieser Einrichtung auch sehr verbunden. Wir sehen, dass das KIT sich weiterentwickeln möchte und diese Flächen dafür benötigt. Wir möchten sie gerne unterstützen. Das Gebiet war schon immer als Erweiterungsfläche vorgesehen. Nun wird das im Be- bauungsplan folgerichtig als Sondergebiet mit enger universitärer Nutzungsausrichtung definiert. Seit wir uns das erste Mal damit beschäftigt haben, ist tatsächlich viel gesche- hen. Das haben die Kollegen schon gesagt. Dieses Geschehen ist letzten Endes schon auch darauf zurückzuführen, dass die Bürger sich so stark eingebracht haben. Wir ha- ben sicherlich nicht damit gerechnet, dass es in dieser Intensität erfolgt. Aber letzten Endes glaube ich, dass es sogar zu einem positiven Ergebnis geführt hat, dass es dem Prozess und dem Ergebnis wirklich auch gut getan hat. Ich kann mich dem nicht ganz anschließen, was der Kollege jetzt gesagt hat. Ich denke, eine akzentuierte Gestaltung des Eingangs in die Stadt hinein aus dem Wald, halten wir für angebracht. Wir halten es auch für richtig, dass die Bebauung weniger dicht ist und sich gegenüber den Anwoh- nern zurückhält. Zusätzlich ist noch geschehen, dass es Ersatzflächen für den Botani- schen Garten gab, dass die Pflanzen, die dort untergebracht sind, auch in ihrem Erhalt gesichert sind. Das ist vielen Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Die neuen Gewächshäu- ser werden auch der Öffentlichkeit zugänglich sein, wie uns neulich noch einmal versi- chert wurde. Es wurden auch ganz innovative Konzepte entwickelt, ein Regenwasser- konzept für klimaangepasste Stadtentwicklung. Ich bin auch sehr gespannt darauf, was uns erwarten wird, wenn die Freianlage gestaltet wird. Auch dies wird letzten Endes in einem konkurrierenden Workshop-Verfahren stattfinden unter Beteiligung der Öffent- lichkeit. Auch das ist etwas, was sicherlich u. a. dadurch gereift ist, dass die Bürger sich so eingebracht haben. Bedauerlich finden wir nach wie vor, dass es keine Mehrfachbeauftragung für den ers- ten Bauabschnitt, die Tschira-Gebäude, gibt. Wir weichen da doch sehr häufig von die- ser Maßgabe, die die Stadt sich selbst auferlegt hat, ab. Da sollten wir einfach auch schauen, dass das nicht die Regel wird. - 4 - Für den zweiten Bauabschnitt ist ein Architekturwettbewerb vorgesehen. Da sollte es auch ausreichend Bürgerbeteiligung geben. Dass die Bürger nach wie vor nicht zufrie- den sind, liegt auch daran, dass nicht alles positiv ist. Es wird etwas mehr Verschattung geben. Aber wir denken, das ist noch im Rahmen. Worüber ich mich richtig freuen würde, wenn ich da wohnen würde, ist, dass es auch sehr viel weniger Lärm geben wird. Was da an Lärm abgeriegelt wird durch die Schaffung dieser Gebäude, ist doch sehr erheblich. Der Verkehr im Straßennetz der Umgebung wird wenig betroffen sein. In der Regel wird eine Universität mit dem ÖPNV und dem Rad angefahren. Zum Rad haben wir auch einen Antrag gestellt. In der Stadt, wo Fahrräder ein, zwei Stunden stehen, weil die Leute einen Einkauf tätigen, halten wir es für hinnehmbar, wenn die nicht überdacht sind. Aber an einem Arbeitsplatz, wo ein Rad dann auch 10 Stunden steht, sollte schon die Möglichkeit bestehen, dass die Räder von Regen ge- schützt sind. Deswegen wünschen wir uns nicht nur zwischen den Gebäuden sondern auch auf der Stirnseite eine Überdachung und folgen damit nur dem, was die Landes- behörde Vermögen und Bau gesagt hat. Sie kann die restriktive Haltung der Stadt nicht nachvollziehen. Wir können das auch nicht und würden uns wünschen, wenn die Stadt etwas beweglicher wäre. Kritik wurde auch von der Öffentlichkeit geäußert, dass die Nutzung möglicherweise doch viele Ausnahmen zulässt. Da plädieren wir an die Verantwortlichen, in dem Falle die Ausnahmeregelung eng zu fassen. Das studentische Wohnen ist uns sehr wichtig. Das haben wir auch schon öfters gesagt. Da hoffen wir, dass das Gebäude, das dafür vorgesehen ist, tatsächlich auch dahingehend irgendwann gebaut wird und dafür ge- nutzt wird. Insgesamt haben der Prozess und die Beteiligung dem Plan gut getan. So danken wir den Bürgerinnen und Bürgern für ihre kritischen Einwendungen, den Kollegen im Land- tag, die diese Einwendungen aufgegriffen und vorangetrieben haben, der Stadtverwal- tung und den Ministerien, die auf die wechselnden Bedarf eingingen. Wir danken dem KIT, das sich den vielen Einwendungen gegenüber offen gezeigt hat und sich um Lö- sungen bemüht hat. Stadtrat Cramer (KULT): Ich denke, es ist hier im Hause unstrittig, dass das KIT Erwei- terungsbauten braucht. Von daher ist es sicher richtig, dass dort jetzt neue Gebäude für die Universität entstehen. Trotzdem wird meine Fraktion heute mehrheitlich diesem An- trag nicht zustimmen. Wir wollen damit noch einmal signalisieren, dass für uns ein ganz wichtiger Punkt überhaupt nicht zur Debatte stand, überhaupt nicht aufgenommen wurde. Dass kein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt wird, wurde aus den Rei- hen der SPD so abgetan, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Man hät- te zu seinen eigenen Beschlüssen, seinen grundsätzlichen Vorgehensweisen, stehen müssen, dass die Stadt und vor allem das zuständige Baudezernat und das Stadtpla- nungsamt aus ihrer fachlichen Sicht darauf bestehen, dass dort ein Wettbewerb statt- findet. Frau Kollegin Dr. Leidig, Sie hofften, dass das nur ein Einzelfall ist. Wir wissen, es ist kein Einzelfall mehr. Ich sehe es eher so, dass es verstärkt die Tendenz vor allem hier im Rathaus ist. Aber es wird auch mehrheitlich mitgetragen im Gemeinderat. Sobald ein Großinvestor irgendwo auftritt, blinken bei Ihnen nur noch die Dollarzeichen im Auge. Dann wird alles, was stadtplanerisch, was stadtbildprägend notwendig ist, einfach ver- - 5 - gessen. Von daher werden wir, wie gesagt, dieser Vorlage heute mehrheitlich nicht zu- stimmen können. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben das letzte Mal eine lange und detaillierte Debatte über dieses Thema geführt. Ich sehe keinen Grund, dass wir das jetzt wiederholen. Wir stimmen zu. Der Vorsitzende: Mir ist noch einmal wichtig, Herr Stadtrat Cramer, dass sich die Ver- waltung das auch nicht leicht macht. Aber es gab hier ganz klar die Ansage des KIT, wir haben mit diesem Investor die Möglichkeit, benötigte zusätzliche Räumlichkeiten ent- lang des Adenauerrings zu schaffen in den nächsten Jahren. Wenn wir darauf warten, bis diese anerkannten Bedarfe über Landesmittel finanziert werden, dann werden wir wahrscheinlich in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht soweit sein. Insofern haben wir diese Chance. Ich war bei den Gesprächen dabei. An dieser Stelle ist – das hat die Tschira Stiftung an anderer Stelle auch schon gemacht – sie nur bereit, in ein solches Invest einzusteigen, wenn sie auch mit dem von ihnen ausgewählten Architekten tätig sein kann. Ich gestehe Ihnen zu, dass wir zunehmend Schwierigkeiten bekommen, diese Regeln, die wir uns selbst auferlegt haben, aufrecht zu erhalten, weil es immer andere und auch gewichtige Tatbestände gibt, in einem weiteren Fall davon abzuweichen. Aber ich sehe hier im Gemeinderat nach wie vor eine übergroße Mehrheit, die eigent- lich an dieser Regel festhalten will. Wir werden gemeinsam dafür sorgen müssen, dass das auch nach draußen glaubhaft wahrgenommen wird. Ich möchte auch ausdrückliche all denen danken, die an dem Prozess beteiligt waren. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Emotionalität der Diskussion zum Teil auch etwas mit der öffentlichen Begleitung durch die Medien zu tun hat. Wenn man sich diese Brachflächen anschaut und dann in den Medien liest, dass der Hardtwald angeknabbert wird und dass jetzt endlich einmal Schluss sein muss, wenn auch die Medien den Eindruck aufrecht erhalten, wir könnten durch einen Bebauungs- plan den Botanischen Garten schützen, oder wenn die Medien partout nicht deutlich machen, dass es eine Landesentscheidung ist, ob man den Botanischen Garten hier oder an anderer Stelle wirtschaftlich betreiben möchte und auch die entsprechende No- tiz des Landesrechnungshofs, der alle Botanischen Gärten im Land untersucht und fest- gestellt hat, dass eine Sanierung auf dem Gelände überhaupt nicht wirtschaftlich ist und man im Grunde der Landesregierung sehr vehement nahelegt, an dieser Stelle nicht in die Sanierung einzusteigen, dann wird auch durch eine solche Art, in der öffentlichen Debatte damit umzugehen, der Eindruck erweckt, der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe könnte hier mal eben über einen Bebauungsplan einen Botanischen Garten erhalten oder es würde – wie gesagt – der Hardtwald verkleinert oder was auch immer. Nichts von alledem ist richtig. Wir haben es hier mit einer Brachfläche in zentraler Lage zu tun. Es gibt kein Recht auf den unverbaubaren Blick und schon gar nicht in zentraler Lage in einer Großstadt. Hier werden jetzt die Abstandsflächen sogar in einem größeren Aus- maß eingehalten. Es wird nicht so hoch gebaut. Ich glaube, dass wir uns darüber ir- gendwann noch ärgern werden. Aber es ist jetzt so, wie es ist. Von daher kann man jetzt diesem hier wirklichen mit gutem Gewissen zustimmen. Es ist eine wirklich gute Fortentwicklung des Campus-Geländes und der Stadt insgesamt. - 6 - Ich möchte ausdrücklich auch noch einmal darauf hinweisen, dass die dahinter liegende Wohnbebauung vom doch zunehmenden Lärm des Adenauerrings auch diese Bebau- ung stärker geschützt wird, als das im Moment der Fall ist. Ich finde es auch sehr posi- tiv, dass das KIT zugesagt hat, in einem Workshop, an dem auch die Nachbarinnen und Nachbarn teilnehmen können, die Gestaltung dieses Grünstreifens gemeinsam anzuge- hen, und dass man in diesen Grünstreifen durchaus Pflanzungen des Botanischen Gar- tens integrieren möchte, die man an dem neuen Standort, weil dort die Fläche nicht so groß ist, nicht in diesem Maße umsetzen könnte. Ich glaube, wir können alle ganz ge- spannt sein, was bei diesem Workshop im Sommer herauskommt. Der Änderungsantrag der GRÜNEN möchte sicherstellen, dass auch überdachte Fahr- radstellplätze zugelassen werden. Wir hatten gestern im Ältestenrat signalisiert, dass wir uns das auch gut vorstellen können. Dann streichen wir einfach nur eine entsprechende Passage. Bei der etwas detaillierteren Betrachtung haben wir festgestellt, dass über- dachte Stellplätze auch heute schon möglich sind durch das, was wir Ihnen heute vor- schlagen, außer entlang der Straße, wo es andere Nutzung gibt. Insofern würden wir unsere entsprechende Formulierung für ausreichend halten. Nur noch einmal zur Erläu- terungen an diejenigen, die die Diskussion gestern im Ältestenrat nicht mitbekommen haben. Dann können wir in die Abarbeitung der Anträge kommen. Ich rufe zunächst den Än- derungsantrag der GRÜNEN auf. – Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Dennoch, ich hatte darauf hingewiesen, wird es überdachte Stellplätze geben können bis auf einige Einschränkungen. Dann kommen wir damit zur unveränderten Vorlage der Verwaltung, Bebauungsplan Auslegungsbeschluss. – Das ist eine übergroße Mehrheit. Damit ist dieses Projekt sich doch einer breiten Unterstützung sicher. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. Mai 2017