Aufgabengebiet der Behindertenkoordinatorin

Vorlage: 2017/0215
Art: Anfrage
Datum: 24.03.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.04.2017

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Aufgaben Behindertenkoordinatorin
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0215 Aufgabengebiet der Behindertenkoordinatorin Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 32 x 1. Die Verwaltung möge das Aufgabengebiet der Behindertenkoordinatorin darstellen. 2. Wir wünschen eine genaue Darstellung der Zuordnung des Aufgabengebietes im Unterschied zur Behindertenbeauftragten und die Beschreibung eventueller sich daraus ergebender neuer Aufgabengebiete. Begründung: Bei der Vorstellung der neuen Behindertenbeauftragten der Stadt Karlsruhe kam die Frage auf, inwie- weit sich die Aufgaben der Behindertenkoordinatorin und der Behindertenbeauftragten unterscheiden und inwiefern Schnittmengen auftreten. unterzeichnet von: Parsa Marvi Irene Moser

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2017/0215 Verantwortlich: Dez. 3 Aufgabengebiet der Behindertenkoordinatorin Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 32 x 1. Die Verwaltung möge das Aufgabengebiet der Behindertenkoordinatorin darstellen. Durch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) wurde die Stadt verpflichtet, eine Beauftragtenfunktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu instal- lieren. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2015 hat der Gemeinderat die Einrichtung einer hauptamt- lichen Stelle für diese Funktion beschlossen. Kernpunkte dieser Stellen sind die Anlauf- und Om- budsfunktion für Betroffene und deren Angehörige sowie die Unterstützung öffentlicher Stellen in Anliegen der Menschen mit Behinderungen. Dies hat nur bedingt Auswirkungen auf den Tätig- keitsbereich und den Tätigkeitsumfang der bisherigen Koordinierungsstelle. Die Aufgaben und Funktionen der Behindertenkoordinatorin gliedern sich in drei fachliche Berei- che:  Koordination für Behinderte  Koordination für Psychiatrie  Sozialplanung Hierbei wird die Geschäftsführung für folgende Arbeitskreise wahrgenommen:  Runder Tisch Inklusion  Koordinierungsgruppe Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV)  Gemeindepsychiatrischer Verbund Jugend  Trägertreffen Wohnen für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung  Runder Tisch Arbeit  UN-Behindertenrechtskonvention Projektgruppe Wohnen  Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe (IBB) Von der Behindertenkoordinatorin werden folgende Veranstaltungen geplant und durchgeführt:  Übergabe der Stiftungsgelder der Krille-Stiftung  Welttag der seelischen Gesundheit  GPV-Forum  Elternforum Inklusion Seite 2 Daneben werden aktuell folgende Projekte bearbeitet, wie z. B. 1. Web-App „Karlsruhe barrierefrei ...“ 2. Leichte Sprache 3. Projekt Inklusion im Hort 4. Umsetzung der Landesheimbauverordnung mit den Trägern 5. Bau von drei neuen Wohnheimen in Karlsruhe - Johannes-Diakonie, Hardtstraße - Heilpädagogischer Wohn- und Beschäftigungsverbund Stupferich - Reha-Südwest für Behinderte, Nancystraße Die laufende Koordinationsarbeit erstreckt sich auch auf regelmäßige Besprechungen mit den Verkehrsbetrieben zur Haltestellensituation, in denen auch verschiedene städtische Ämter und Architekten eingeschaltet sind. Diese Tätigkeiten und Funktionen sind geprägt als klassische wei- sungsabhängige Aufgaben der Verwaltung, weshalb insoweit keine Veränderung durch die Imple- mentierung der Beauftragtenfunktion eingetreten ist. Die Formulierung von Briefen, Grußworten, Stellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus der Mitte des Gemeinderates sind nach wie vor Aufgaben der Behindertenkoordination. 2. Wir wünschen eine genaue Darstellung der Zuordnung des Aufgabengebietes im Unter- schied zur Behindertenbeauftragten und die Beschreibung eventueller sich daraus erge- bender neuer Aufgabengebiete. Unabhängig vom Themenbereich werden erfahrungsgemäß durch Schaffung einer echten Beauf- tragtenfunktion im Sinne einer Ombudsperson Aufgabenumfang und Verantwortung der Linien- funktion innerhalb einer Verwaltung stark ausgedehnt. Dies kann nach einer ersten Anlaufphase auch für den Bereich der Behindertenkoordination bei der Stadt Karlsruhe so bestätigt werden. Impulse, Anregungen, Wünsche aus dem Kreis der Betroffenen werden mit dem Gewicht der Behindertenbeauftragung in die Verwaltung getragen und müssen dort aufgegriffen und abgear- beitet werden. Neue Aufgabengebiete ergeben sich – abgesehen von der quantitativen Aufgabenzunahme durch die zusätzliche Ombudsfunktion- für die Behindertenkoordinatorin nicht. Vielmehr sollen bestehen- de Aufgabenfelder intensiviert und neu priorisiert wahrgenommen werden. So soll beispielsweise der Sozialplanung, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ein größerer Kapazitätsanteil eingeräumt werden. Dies soll durch den Wegfall der Geschäftsführung für den Beirat für Menschen mit Behinderungen kompensiert werden. Nachfolgend ist die Aufgabenverteilung zwischen der Koordination für das Behindertenwesen und der kommunalen Behindertenbeauftragten dargestellt. Aus der Synopse sind auch die Aufgaben- verschiebungen seit Einrichtung der Beauftragtenstelle ersichtlich (durchgestrichene Passagen). Durch die Einrichtung der hauptamtlichen zusätzlichen Stelle wurde ein Klärungsprozess der Auf- gabenverteilung notwendig, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Per- sonal- und Organisationsamt sowie eine externe Personalberaterin begleiten diesen Prozess. Seite 3 Aufgabenverteilung zwischen Koordination des Behindertenwesens und der kommunalen Behindertenbeauftragten Koordination für das Behindertenwesen und die Psychiatrie inkl. Sozialplanung - weisungsgebunden - Kommunale Behindertenbeauftragte - weisungsunabhängig - Unterstützung/Beratung von Betroffenen/Angehörige Obmann/Obfrau: Ansprechperson für Be- troffene und deren Angehörige Erstellung von Vorlagen, Stellungnahmen, Grußworten und Reden Stellungnahme zu Verwaltungsvorlagen Unterstützung öffentlicher Stellen in Anlie- gen der Menschen mit Behinderungen Beratung der Verwaltung in Sachen Barrie- refreiheit und Inklusion Beratung der Politik und der Verwaltung in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion Erarbeitung von Konzeptionen für städtische Maßnahmen und Einrichtungen im Auftrag des Gemeinderates und des Bürgermeister- amtes. Umsetzung der politischen Aufträge aus der Arbeit der Behindertenbeauftragten und des Beirats für Menschen mit Behinde- rungen Initiiert Projekte, Maßnahmen zur Umset- zung der UN-Behindertenrechts-konvention Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen Geschäftsführung für den Beirat für Menschen mit Behinderungen Geschäftsführung für den Beirat für Men- schen mit Behinderungen Teilnahme an Ausschüssen sofern erforderlich Teilnahme an Ausschüssen sofern erforder- lich Bericht über die Tätigkeit Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit Geschäftsführung der Koordinierungs- gruppe Gemeindepsychiatrischer Verbund- Leistungen Abstimmung der Konzeptionen der Träger im Gemeindepsychiatrischen Verbund Begleitung und Unterstützung von Trägern der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Sozialplanung mit Schwerpunkt Themenfeld Menschen mit Behinderungen

  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 32 der Tagesordnung: Aufgabengebiet der Behindertenkoordinatorin Anfrage: SPD Vorlage: 2017/0215 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. April 2017