Türkischunterricht in Karlsruher Schulen und die Bespitzelung von Familien mit türkischem Hintergrund
| Vorlage: | 2017/0214 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.03.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2017
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: 2017/0214 Türkischunterricht in Karlsruher Schulen und die Bespitzelung von Familien mit türkischem Hintergrund Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2017 34 x 1. An wie vielen Karlsruher Schulen findet derzeit Türkischunterricht statt? 2. An welchen weiteren Schularten, außer an Grund- und Werkrealschulen, findet derzeit Türkischunterricht statt? 3. Wie viele Schüler nehmen am Türkischunterricht teil? 4. Besteht auch für Schüler ohne Migrationshintergrund die Möglichkeit, an diesem Unterricht teilzunehmen? 5. Wie viele der teilnehmenden Schüler haben keinen Migrationshintergrund? 6. Sind die für den Türkischunterricht eingesetzten Lehrkräfte Bedienstete der Stadt Karlsruhe oder des Landes Baden-Württemberg? 7. Falls unter 6.) beides nicht zutrifft, bei wem sind sie angestellt und in welchem Rahmen und in welcher Form wurde ihrem Arbeitgeber der Auftrag erteilt, an deutschen Schulen die türkische Sprache zu lehren? 8. a) Wer bezahlt den Türkischunterricht an Karlsruher Schulen? b) Gibt es städtische Zuschüsse für Unterrichtsmaterialien oder ähnliches? c) In welchem finanziellen Rahmen beansprucht der Türkischunterricht allgemeine Ressourcen der schulischen Einrichtungen, wie etwa Unterrichtsräume, Reinigungspersonal oder ähnliches? 9. Gehören die Türkischlehrer türkischen Organisationen an? Wenn ja, welchen? Falls dies nicht bekannt sein sollte: Gedenkt die Stadt, eine entsprechende Erhebung nachzuholen? 10. Wer wählt die Lehrkräfte für den Türkischunterricht aus? 11. Wer wählt die Inhalte des Türkischunterrichtes aus? 12. Wie wird von Seiten der Stadt oder des Schulamts überprüft, welche Inhalte im Türkischunterricht vermittelt werden? 13. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um sicherzustellen, dass im Türkischunterricht tatsächlich die türkische Sprache, nicht aber ideologische Inhalte jedweder Art vermittelt werden, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen? 14. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass im Türkischunterricht keine Schüler aus religiösen oder ideologischen Gründen unter Druck gesetzt oder gemobbt werden? 15. Falls die Stadtverwaltung vorstehende Fragen 1 bis 14 unter Hinweis auf die Kulturhoheit der Bundesländer nach Art 30 GG nicht oder nicht vollständig beantworten kann: Sieht sich die Stadtverwaltung anlässlich der nachfolgend geschilderten Vorkommnisse an Karlsruher Schulen veranlasst, diese Sachverhalte dem für die Dienst- und Fachaufsicht zuständigen Staatlichen Schulamt Karlsruhe vorzulegen? Falls nicht: Weshalb nicht ? Sachverhalt/Begründung: Wir haben Berichte besorgter Eltern erhalten, dass der Türkischunterricht dazu benutzt werde, Druck auf die jungen Schüler auszuüben, damit sie nach den Regeln bestimmter islamischer Religionsgemeinschaften leben. Es werden also neben gewissen sprachlichen auch viele religiöse und weltanschauliche Inhalte vermittelt, die unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung offensichtlich widersprechen. Seite 2 Gleichzeitig werden die Schüler nach den Lebensgewohnheiten der eigenen Familie befragt. So wird z.B. danach gefragt , ob zuhause Schweinefleisch gegessen wird und wenn ja, wie häufig. Auf diese Weise werden die Eltern indirekt mittels ihrer eigenen Kinder als arglosen Werkzeugen ausspioniert und unter Druck gesetzt, vermutlich mit dem Ziel, sie dazu zu bringen, für die Erweiterung der Machtbefugnisse Erdogans zu stimmen. Als wir nach dem Türkischunterricht und den dort vermittelten Inhalten fragten, bekamen wir die Antwort, die Schulleitungen hätten keinerlei Einfluss auf den in der Schule regelmäßig stattfindenden Türkischunterricht und die dort vermittelten Inhalte. Und da man keinen Einfluss darauf habe, interessiere man sich auch nicht dafür und wisse folgerichtig gar nicht, welche Inhalte dort vermittelt würden. Angesichts der menschenrechtsverachtenden und demokratiefeindlichen Vorgänge in der Türkei müssen Stadt und Schulen besonders darauf achten, dass weder in den Schulen noch sonst wo Bespitzelung stattfindet oder Menschen unter Druck gesetzt werden, bestimmte religiöse Praktiken zu pflegen oder gezwungenermaßen für die Erweiterung der Machtbefugnisse des türkischen Präsidenten zu stimmen. Davor müssen wir als Stadt, wir als Gesellschaft nicht nur die hier bei uns gut integrierten muslimischen Mitbürger und ihre Kinder und Familien, sondern alle Bürger schützen. Wir als Karlsruher dürfen hier nicht wegschauen, denn sonst werden wir für diese undemokratischen und totalitären Methoden mit verantwortlich sein. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2017/0214 Dez. 3 Türkischunterricht in Karlsruher Schulen und die Bespitzelung von Familien mit türkischem Migrationshintergrund Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.04.2017 34 x 1. An wie vielen Karlsruher Schulen findet derzeit Türkischunterricht statt? Derzeit findet an 26 Karlsruher Schulen Türkischunterricht statt. 2. An welchen weiteren Schularten, außer an Grund- und Werkrealschulen, findet der- zeit Türkischunterricht statt? Türkischunterricht findet auch an drei Gymnasien und einer Realschule statt. 3. Wie viele Schüler nehmen am Türkischunterricht teil? 4. Besteht auch für Schüler ohne Migrationshintergrund die Möglichkeit, an diesem Unterricht teilzunehmen? 5. Wie viele der teilnehmenden Schüler haben keinen Migrationshintergrund? Diese Fragen fallen in die Zuständigkeit des Generalkonsulats der Republik Türkei, Referat für Schulwesen. 6. Sind die für den Türkischunterricht eingesetzten Lehrkräfte Bedienstete der Stadt Karlsruhe oder des Landes Baden-Württemberg? Nein 7. Falls unter 6. beides nicht zutrifft, bei wem sind sie angestellt und in welchem Rah- men und in welcher Form wurde ihrem Arbeitgeber der Auftrag erteilt, an deutschen Schulen die türkische Sprache zu lehren? 8. a) Wer bezahlt den Türkischunterricht an Karlsruher Schulen? Diese Fragen fallen in die Zuständigkeit des Generalkonsulats der Republik Türkei, Referat für Schulwesen. 8. b) Gibt es städtische Zuschüsse für Unterrichtsmaterialien oder ähnliches? Nein Ergänzende Erläuterungen Seite 2 8. c) In welchem finanziellen Rahmen beansprucht der Türkischunterricht allgemeine Ressourcen der schulischen Einrichtungen, wie etwa Unterrichtsräume, Reinigungsper- sonal oder ähnliches? Die Stadt Karlsruhe stellt Klassenräume für den muttersprachlichen Zusatzunterricht unentgelt- lich zur Verfügung, sie entspricht damit einer Bitte der Kultusverwaltung. Sonderreinigungen aufgrund des Zusatzangebots erfolgen nicht. 9. Gehören die Türkischlehrer türkischen Organisationen an? Wenn ja, welchen? Falls dies nicht bekannt sein sollte: Gedenkt die Stadt, eine entsprechende Erhebung nach- zuholen? 10. Wer wählt die Lehrkräfte für den Türkischunterricht aus? 11. Wer wählt die Inhalte des Türkischunterrichts aus? Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Herkunftssprache führen die jeweiligen (Ge- neral-) Konsulate an den Karlsruher Schulen Unterrichtskurse in eigener Verantwortung durch. Der Zusatzunterricht in Form des Konsulatsmodells liegt in der alleinigen Verantwortung der (General-) Konsulate. 12. Wie wird von Seiten der Stadt oder des Schulamts überprüft, welche Inhalte im Türkischunterricht vermittelt werden? 13. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um sicherzustellen, dass im Türkischunterricht tatsächlich die türkische Sprache, nicht aber ideologische Inhalte jedweder Art vermittelt werden, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundord- nung widersprechen? 14. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass im Türkischunter- richt keine Schüler aus religiösen oder ideologischen Gründen unter Druck gesetzt oder gemobbt werden? 15. Falls die Stadtverwaltung vorstehende Fragen 1 bis 14 unter Hinweis auf die Kul- turhoheit der Bundesländer nach Art. 30 GG nicht oder nicht vollständig beantworten kann: Sieht sich die Stadtverwaltung anlässlich der nachfolgend geschilderten Vor- kommnisse an Karlsruher Schulen veranlasst, diese Sachverhalte dem für die Dienst- und Fachaufsicht zuständigen Staatlichen Schulamt Karlsruhe vorzulegen? Falls nicht: Weshalb nicht? Das Kultusministerium hat laut Presseberichten das Justizministerium beauftragt, die rechtliche Grundlage für den muttersprachlichen Unterricht zu überprüfen. Es handelt sich um eine EU- Richtlinie aus dem Jahr 1977 zur Förderung des muttersprachlichen Unterrichts von Migranten- kindern, die auch zum Ziel hat, eine etwaige Rückkehr in die Herkunftsländer zu erleichtern. Dabei soll auch geklärt werden, was das Land in welcher Verbindlichkeit einfordern könne und wie viel Spielraum das Kultusministerium habe.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 25. April 2017, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 34 der Tagesordnung: Türkischunterricht in Karlsruher Schulen und die Bespitzelung von Familien mit türkischem Hintergrund Anfrage: AfD Vorlage: 2017/0214 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf: Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Von fünfzehn Fragen wurden neun nicht beantwortet mit dem Verweis darauf, dass dazu das Generalkonsulat der Republik Türkei zuständig ist. Hier geht es um Unterricht, der an Karlsruher Schulen stattfindet. Ich finde es ziemlich erschreckend, dass es darauf keine Antworten gibt. Kann man das nicht noch mal et- was besser beantworten? Der Vorsitzende: Wir hatten uns im Gemeinderat darauf verständigt, dass die Stadt- verwaltung keine Antworten sucht, für die sie selber nicht zuständig ist, und insofern wenden Sie sich bitte selbst ans Generalkonsulat. Dass die Konstruktion so ist, ist seit Jahrzehnten Praxis. Die ist sehr überarbeitungsbedürftig, jetzt nicht wegen diesem An- trag, sondern generell wegen der Konstruktion aber das ist im Moment der Status quo. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. April 2017